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v. Groote, Sec. Lt. von der Kavallerie 2. Aufg. 2. Bats. (Andernach) Z. Rhein. Regts. Nr. 29, Korn, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. Regts. Nr. 30, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militair-Verwaltung-
Durch Allerhöchste Ordre.
Den 26. Oftober.
Wil cke, General - Krlegszahlmeister, Geheimer Kriegs - Rath, Rendant s» S G E TO mit Pension in den nachgesuchten Ruhestand verseßt.
Durch Verfügung des Kjri egs-Ministeriums. Den 2. Novembet.
Lemke, Zahlmeister 2, Klasse vom 1.. Landw. Hus. Regt., zum Zahl- meister 1. Klasse beim 2. Bat. 3. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. 4 ernannt.
Den á. November.
Lange, Intendantur - Assessor vom V. Armee - Corps, Vorstand der Intendantur der 9. Division, zur Intendantur des V1]. Armee - Corps, Walter, Jntendantur-Assessor von der Jntendantur des Ul. Armee-Corps, als Vorstand der Jntendantur der 9. Division zum V. Armee - Corps, Hagemann, Sekretariats - Assistent von der Jntendantur der 9. Division, zur Jntendantur des Garde-Corps verseht. Mohaupt, Zahlmeister-Aspi- rant, zum Zahlmeister 2. Klasse beim 1. Landw. Ulan. Regt. ernannt.
Berann{mawb U U.
_Am 1. Februar künft. Js. wird in Kyrig ein Lehr-Kursus ein- gerichtet werden, um Lehrer für Volksschulen zunächst im Regierungs- Bezirk Potsdam theoretisch und prafktisch auszubilden. Die Zahl der Theilnehmer is auf neunzig festgeseßt, von denen in dem nächsten Jahre dreißig aufgenommen werden. Der Kursus dauert drei Jahre. Während dieser Zeit haben die Kursisten für Wohnung und Unterhalt selbs zu sorgen. Doch wird jedem eine jährliche Unterstühung von 30 Tblrn. bewilligt. Diejenigen, welche die Auf- nahme nachsuchen, haben bis zum 20. Dezember d. J.
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens-
lauf, welcher — außer den nöthigen Personal-Nachrichten —
den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schul- |
amt darstellt, b) ihren Tauf- und Confirmationsschein,
c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre fittliche und reli- | gióse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über |
ihre untadelhafte Führung,
d) ein ärztliches Gesundheits - Attest, in welhem auch die an |
Jhnen erfolgte Jmpfung der Schugblattern bescheinigt sein muß, e). ein Attest Über die in den leztverflossenen zwei Jahren erneuerte Boken-Jmpfung, E f) cin Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, 2) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß
sie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohlenen |
während der dreijährigen Bildungszeit sorgen wollen, an uns einzureichen. Es können nur solche junge Leute zugelassen werden, welche die Jahre der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten, aber bereits ein
S b 7A ‘ref s s t | y k Alter von 17 Jahren erreicht haben, oder doch diesem Alter sehr | worden find, beziehungsweise werden: 1) der Entwurf einer Kirtha
| vorstands- und Synodalordnung, sowie der Gesezentwurf, die D | tretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden betreffend 2))
nahe stehen.
Ueber die Aufnahme in den Lehr-Kursus entscheidet der Aus- fall der Aufnahme-Prüfung, welche in der zweiten Hälfte des Ja- nuar k. J. stattfinden wird. ;
Berlin, den 15, November 1865.
Königliches Provinzial-Schuk-Kollegium.
Bera nwrmaP un g.
Auf Grund der uns vorliegenden amtlichen Nachrichten, nach welchen die Rinder - Pest in den Polnischen Grenzkreisen gegenüber dem Kreise Johannisburg noch immer in bedrohlicher Ausdehnung herrscht sehen wir uns veranlaßt, anschließend ‘an unser Amisblatt (Seite 360), hiermit zu bestimmen , daß fortan für den landräthlichen Grenzkreis Johannisburg die Bestimmungen des §. 3 der Aller- böchsten Verordnung vom 27. März 1836 in Kraft zu treten haben und zur Anwendung zu bringen sind.
Es gelten diese Bestimmungen — welhe hinter unserer Amtsblatt - Verfügung vom 23. Oktober cr. (diesjähriges Amtsblatt, Seite 370) wörtlich abgedruckt sind — sona gegenwärtig für die landräthlichen Grenzkreise Stallupönen, Pillkallen, Ragnit, Tilsit und Johannisburg.
Gumbinnen, den 10, November 1865.
Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. November, Seine Majestät der König empfingen gestern Vormittag die Vorträge des Wirk- lihen Geheimen Raths von Obstfelder und des Staats-Ministers Grafen von Itenplig.
Mit der 12 Uhr Mittags-Fahrt begaben sich S e. Majestät
nach Schloß Babelsberg, um den Fortgang der Arbeiten im Par, zu inspiziren und kehrten mit der 2 Uhr Nachmittag zurü.
An dem Diner im Königlichen Palais nahmen Theil : lihen Hoheiten die Frau Prinzessin Friedrich der Niederlande nebs q; zessin Tochter, der Prinz Albrecht, der Prinz Albrecht Sohn, die Pri J Alexandrine und ferner Graf und Gräfin Adlerberg, General: Adj General der Junfanterie von Kleist, Wirkliche Geheime Ra Kleist, der regierende Graf zu Stolberg-Stolberg, Vice-Ober.S f Hauptmann Graf Königsmark, Oberst Prinz Hohenlohe, Obers Rauch und die Begleitung der Allerhöchsten und Höchste \ haften.
8 wid
Coblenz gemeldet wird, Jhre Königliche Hoheit die Großher Louise und Jhre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhel Baden zum Besuch eingetroffen. Der Kammerherr Graf Matuit hat den Kammerherrndienst Übernommen, y
__ Schleswig-Holstein. Eckernförde, 17. Novem | (Telegr. der »H. Börs. H.«) Die »Eernförder Zeitung« m Der Schlei - Brückenbau bei Cappeln is jeyt regierungsseitig ; | Rechnung der Kammer genchmigt. Die Peilungen der Schlei ul |
begonnen.
Lübe, 16. November. (H. Börs. H.) Vom Senat ist heut Verordnung erlassen, durch welche die Einfuhr von Rindvieh, Sch
Ziegen und Schweinen, sowie von allen rohen Theilen geschlaÿt oder gefallener Thiere der bezeichneten Arten, namentlich also u die Einfuhr von rohem Fleisch, von Häuten , auch getrockneten q) gesalzenen, von unbearbeiteter Wolle, von Haaren, “von Schi
borsten, Horn, Knochen, Klauen und ungeschmolzenem Talg aus C britannien und den Niederlanden für den ganzen Umfang \ff
Lübeckischen Freistaates bis auf Weiteres verboten wird.
L Sachsen. Dresden, 15. November. Das »Dreddty i Journal« schreibt: Die heutigen Berliner Zeitungen enthalten (i
gende telegraphische Meldung :
f »Weimar, 16, November. Die »Weimarsche Zeitung« meldet | Königlich sächsische Regierung habe sich in Berlin bereit erklärt; d | Handelsvertrag mit Italien abzuschließen und dadurch Jtalien anzu nen. Die preußische Regierung hege aber Zweifel, ob Jtalien unte (F
hen Umständen darauf eingehen werde. «
Wir werden uns demnächst mit dem Gegenstande dieser M | | dung näher zu beschäftigen haben und bemerken für heute bier n daß die Königlich sächsische Regierung den Abschluß eines Handel
vertrags mit Jtalien bei der Königlich preußischen Regieru
| allerdings neuerlich angeregt hat und zwar mit der Erklärung di
von ihrer Seite die Ratification desselben in der der italieni
Regierung genehmen Fassung erfolgen werde; daß dagegen v
Zweifeln, welche nach obigem Telegramm die Königlich preußische}
gierung in dieser Beziehung hegen soll, hierorts etwas nicht befan
geworden ist.
Dasselbe Blatt meldet: Seit dem 6. November tagt hie l
fanntlih eine der von der lezten Ständeversammlung gewählii Zwischendeputationen der Il. Kammer, aus 9 Mitglicd bestehend, welcher folgende Gegenstände zur Vorberathung überwi
Entwurf eines Berggeseßes; 3) eine Vorlage über Abkürzung | Landtage und 4) über Herausgabe eines Landtagsblattes. Wi sind an gedachtem Tage zwei dergleichen Zuoischendeputationen d I. Kammer zusammengetreten, nämlih eine für Berathung N Kirchenordnung 2c. und die zweite für das Berggesey. Die | Kirchenordnung wegen zusammenberufene Deputation der 1. Kammer|! kursorisch den Entwurfdurchgegangen und sich daraufvertagt, die des Bit gesezes wegen niedergeseßte Deputation der]. Kammer hat sich fonstitul und, unter Zurülassung des Referenten , ebenfalls vertagt. — Ÿ Zwischendeputation der 11, Kammer hat, zur Beschleunigung ! Arbeit die spezielle Berathung des Kirchengesegentwurfs in rei mäßigen Sizungen begonnen. Sobald die erste spezielle Du berathung des Entwurfes Seitens der Mitglieder der 11, Kam beendigt sein wird, wollen die Deputationen beider Kammern } sammentreten und ihre Meinungen “unter sich austauschen, dan d erfolgt nohmalige spezielle Durchgehung und Beschlußfassung | jeder Deputation für sich und zwar unter Zuziehung Königlid! Kommissare y hierauf, unter Theilnahme derselben, nochmaliger sammentritt der Kirchendeputationen beider Kammern zur Besprechu über Ausgleich der verbliebenen Differenzpunkte, und endlich Anl tigung, Vortrag und Genehmigung des Berichtes Seitens jed Deputation. Sobald die Berathung Üübex die Kirchenordnung digt ist, oder auch dazwischen hinein, beginnt in ganz gleicher Ba die Berathung des Berggesezes und nah. und nach aller übr}! Vorlagen, woraus erhellt, daß bis zur Beendigung aller dieser N rathungen sortgesehte Arbeit nothwendig und bis dahin eine V tagung der jeht zusammenberufenen Deputation der IT, Kam nicht möglich is, wenigstens ganz unsachgemäß wäre, da hierduv nur die béshleunigte Berathung aller Vorlagen gehindert würde.
Beilaÿ
Jhre Kin
n 6a — Bei Jhrer Majestät der Königin sind, wie „F
3745 Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.
Mé 275 Sonntag 19.
November ] 863.
Frankfurt d; M. , 16. November. (Fr. J.) Die BundesSs- | yersammlung hat heute feine Sizung gehalten. Es is noch
S —
fraglich, ob dieselbe am nächsten Sonnabend nachgeholt wird. Baden. Karlsruhe, 16. November. (Karlsr. Ztg.) Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin und Jhre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm begaben sich heute mit dem Kurierzug nach Koblenz zum Besuch Jhrer Majestät der Königin von Preußen. Allerhöchstdieselben werden einige Tage daselbst verweilen und dann wieder hieher zurüffehren. 1 JKúürttemberg. Stuttgart, den 16. November. (St.-A. |
W.) Se. Majestät der König und Jhre Majestät die Königin | haben sich gestern auf kurze Zeit nach Frankfurt begeben um dort | mit Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großfürstin Helene von | Rußland zusammenzutressen. :
Bayern. Bayreuth, 16. November. (N. C.) Gestern erfolgte im Saale des hiesigen neuen Schlosses die feierliche Eröff- nung der IV. vereinigten Generalsynode für das Königreich Bayern | diesseits des Rheins. Der Königliche Kommissar, Regierungsdirektor | yon Vogel, hielt eine kurze Anrede an die Versammlung, worauf | der Dirigent der Synode, Ober-Konsistorial-Präjident von Harleß/ | die Eröffnungsrede hielt, in welcher er kurz die vom Ober - Konsisto- rium der Synode zur Berathung vorgelegten Gegenstände bezeichnete und dann ausführte, daß dieselben, wenn auch nur wenige, gleich- wohl für das innere Leben der Kirche von großer Bedeutung seien. Nach der Verpflichtung der gewählten Mitglieder von Seite des | Dirigenten verfügte si die Synode in die Hauptkirche zum feier- lichen Gottesdienst. |
Hesterreich. Wien, 16. November. Die Decentrali- sation, berichtet die »Ostd. Post«, wird nunmehr auch im Bereiche | dec obersten Rechnungs - Kontrollsbehörde durchgeführt werden, in- dem sämmtliche Hof- und Staatsbuchhaltungen fortan den Mi- nisterien direkt unterstehen sollen. Die Militair-Centralbuchhaltuvg, welche dur die Vertheilung des subalternen Personales zu den ent- richtenden Confectionsämtern Pei den _Landes-General-Kommanden ohnehin {on größtentheils in den Ressort der Militair-Administra- tiv-Behörden übergeht, soll dem Kriegministerium untergeordnet wer» den, ebenso die bisher einen eigenen Status bildende Hofbuchhaltu1g der Kaiserlich Königlichen Kriegsmarine j die Kameral-Haupt-, die Oomainen- und Gefällen-, dann die Stempel- und Tabak- und endlich die Staatsfredits- und Central-Hofbuchhaltung würden theils dem Finanz-, theils dem Staatsministerium zufallen j die Central- | Buchhaltung für Communication wird dem Handelsmingtertum untergeordnet j die Provinzial - Staatsbuchhaltungen endlich 1airden Kontrolls-Departement®- der bezüglichen Statthaltereien bilden. Mer | Hosbuchhaltung für das Münz- und Berguwvesen steht überdies hon eine Fusion mit der Kameral-Hauptbuchhaltung Deo
Kronstadt, 8. November. Eine Erklärung der Kronstädter Rumänen in der »Gaz. Trans. « verweigert die Theilnahme am be- vorstehenden Landtage. Die Erklärung lautet: s
»In Erwägung, daß das Prinzip der Gleichberechtigung vom Jahre
1848 derwärts ununterbrochen von Sr. Majestät dem Kaijer verkündigt worden; in Erwägung, daß dieses Prinzip um Jahre 1863 und in den
von diesem Landtage gebrachten Geseßen in Ausführung kam und eine | reelle constitutionelle Basis gewann in Erwägung, daß der Landtag vom | 19. November 1865 auf Grundlage des Al. Artikels von 1791 berufen | wurde, der sich auf Justitutionen und Prinzipien des Mittelalters basirt, die mit den Forderungen des Zeitgeistes nicht zu vereinbaren sind; in Er-
, E R : | L X , 9) 4, 9 , 9 ; C : wägung, daß der Census von 8 Fl. österr. Währ., der für ‘die früher niht | vom 14. April 1832 über das Avancement in der Armee und vom 19 Mai
berechtigten Klassen eingeführt wurde, im Allgemeinen und speziell für
Wahlen nach dieser Modalität theilnehmen würden, wir damit unsre auf
dem Landtage von 1863 erlangten nationalen Rechte nicht nur nicht be- | rücksichtigen, sondern yielmehr mit Füßen treten würden, so erklären wir | endesgefertigte Wähler von Kronstadt, daß wir an der Deputirtenwahl |
für den Landtag vom 19. November 1865 weder Antheil nehmen kön-
nen, noch wollen. «
Kronstadt, 8. November 1869. (Folgen die Unterschriften.)
neuen Staatsräthe sind: Chenevière mit 6%99, Camperio mit 6515,
Turettini mit 6298, Friedri mit 6217, Vaucher mit 6225, Ducret |
mit 6022 und Daumas mit 5863 von 11,669 Stimmen.
— 16. November. . (Schw. M.) Der Nationalrath ge-
| geht. Die Kürassier -/ Oragoner- und Lanciers-Regimenter werden auf
nehmigte gesiern die Eisenbahn-Konzession Rorschach - Romanshorn unbedingt mit 65 gegen 15 Stimmen.
Belgien. Brüssel, 16. November. Das Abgeordnetenhaus hat in heutiger Sigung das Finanz-Budget einstimmig geneh-
| migt, das Nein der antwerpener Deputirten natürlih ungerechnet.
Großbritannien und Jriand. London, 16. November. Ihre Majestät die Königin hat ein Telegramm empfangen, wel- hes die Angabe von der Erkrankung des Königs der Belgier und von seiner Abreise von Ardenne für unbegründet erklärt. Die
| Depesche stimmt in der Hauptsache Überein mit der Nachricht, welche | der »Moniteur« von gestern Abend brachte.
Der preußische Botschafter, Graf Bernstorff und Gemahlin,
| waren gestern in Windsor und haben mit der Königin und dem " Kronprinzlihen Paare von Preußen gespeist.
Sir Charles Wood hat sich von seinem erlittenen Unfalle voll-
| ständig erholt und wird morgen von seinem Landsize in Yorkshire | nach London fommen , da die Nachricht von dem Friedens\hlusse
in Bhutan seine Anwesenheit im indischen Amte wünschens- werth macht. Aus Liverpool ist dem Generalpostmeister Lord Stanley of
| Alderley ein von den bedeutendsten Firmen unterzeichnetes Gesuch " zugegangen, worin um einen Aufschub in der Absendung der west- “ indisch-südamerikanischen Post gebeten wird. Die Petenten erklären
dur die Nachricht, daß Spanien die Häfen Chili’s blofiren und Valparaiso bombordiren wolle, in große Besorgniß versezt worden
"zu sein, und wünschen vor Abgang der Post mit der britischen Re-
gierung in Verbindung treten zu fönnen, um den Geschäftshäusern
an der Wesiküste Südamerika's, zu denen sie in Beziehung stehen, in
dieser kritischen Lage genügende Instructionen zu geben. (S. telegr. Depesche).
Die polizeirichterlihe Untersuchung gegen James Stephens und die drei übrigen neuerdings verhafteten Fenier ist gestern fort-
“ gesezt worden. Die Anklage stüßte sich hauptfählih auf Schrifst-
stücke. Zum Schlusse fragte der Richter, ob einer der Angeklagten
| eine Bemerkung zu machen wünsche. Darauf gab Stephens die Erklärung ab, daß er feinen Advokaten für sich engagiren wolle, | woeil er durch Einsprache oder Vertheidigung irgend welcher Art das | britishe Geseh anerkennen würde, während er die Berechtigung oder | au nur die Existenz britischer Gesege in Jrland entschieden in Ab- " rede stelle. Jede Strafe, die ihm zuerkannt werden würde, verachte
er und troge ihr. Der Mitangeklagte Bropby erklärte, nur eine
Zeitungs-Angabe, daß er sich geflüchtet habe, widerlegen zu wollen.
Die Uebrigen haben nichts zu bemerken. Alle wurden vor die am 27. d. ihre Sizungen eröffnende Specialkommission verwiesen. —
James Stephens ist schon dur cin anderes »Head Centres« erseßt.
Gegen Ende September ist ein mit Vollmacht versehener Fenter von New-York abgereist und über Bremen nach Jrland gekommen, um
an Stephens? Stelle im Notbfalle einen andern Führer der irländi- | schen Fenier zu ernennen. Der Kommissarius hat seinen Auftrag | jeyt erfüllt und ist {hon nach Amerika zurückgekehrt. Wer von ibm
mit der Leitung der fenischen Organisation betraut worden ist bleibt — so lange es in Jrland möglich — noch ein Geheimniß.
Frankreich. Paris, 16. November. Das bereits tele- graphisch erwähnte, die Armee-Reduction betreffende Kaiserliche Dekret, datirt Compiègne, den 15. November, hat nach dem »Moniteur«
folgenden Wortlaut: | Auf den Vorschlag unseres Kriegsministers, in Anbetracht der Gesehe
1834 über den Etat der Offiziere, ferner in Anbetracht der Ordonnanzen
uns Rumänen sehr ungünstig ist; in Erwägung, daß, wenn wir an den | vom 16. März 1838 u. st. w. und der Dekrete über die Organisation
der verschiedenen Truppencorps® j Willens, den öffentlichen Schaß zu erleichtern, indem wir in die Zusammenseßung der Cadres auf dem KFriedensfuß alle die Reductionen einführen, die mit der Nothwendigkeit, der Armee ihre wesentliche Stärke zu lassen, vereinbar sind, haben wir Folgendes dekretirt : Artikel 1. Kaiserliche Garde. Die Grena-
| dier- und Voltigeur-Regimenter sollen nur noch aus 3 Bataillonen, jedes
zu 7 Compagnieen, bestehen. Es werden unterdrüct in jedem dieser Regi-
F; sf : » * d | menter: 1 BVataillonschef, 1 Adjutant-Major, 1 Adjutant-Unteroffizier, ein Schweiz, DBern/ 14. November. (Kêln. 210) Pesern | Korporal-Tambour und 3 Compagnie-Cadres. — Die beiden Kürassier-
Abend ging auf telegraphischem Wege aus Genf noch die Nachricht
ein, daß die erste im Laufe des Vormittags gemachte Angabe, es |
seien bis zu dieser Zeit drei Radikale und drei Jndependent-Konser- |
vative als in den neuen Staatsrath gewählt zu betrachten, eine total |
irrige war. Laut jeyt vorliegendem offiziellen Berichte is die Liste i ändi . Kein einziger Kan- |
Ma De U L O M Capitain-Adjunkten ; 2) in dem berittenen Regiment 1 Escadronschef, 1 Be-
di Radi sit i Staatsrathe, der demnahch ein e E i Nas Den Maden M Ms 9 | terinairgehülfe und 2 Batterieen; 3) die Division des Genie; 4) 1 Com-
reiner Ausdruck des independent - konservativen Elements i}. Die |
Regimenter werden in Eins verschmolzen. Die Reserve- und Linien- Kavallerie - Regimenter werden auf 5 Schwadronen beschränkt; es fallen weg in jedem dieser Regimenter: 1 Escadrons - Chef, ein Capitain - Adjutant - Major, 1 Arzt, 1 Veterinairgehülfe, 1 Adju- tant - Unteroffiziere und 1 Escadronscadre. — Es fallen gleichfalls weg : 1) die Artilleriedivision zu Fuß, mit Einbegriff des Escadronschefs und des
pagnie der Eêécadron des Trains; 5) 2 Compagnieen per Bataillon des Gendarmerie - Regiments. Art. 2. Linientruppen. Die sechsten Füsilier» Compagnieen der zweiten und dritten Bataillone eines jeden Linien-Jnfan- terie-Regiments fallen weg. Die beiden Cacabiniers-Regiimenter werden in ein einziges (zu 5 Schwadronen) verschmolzen, das in unjere Garde über-
5 Escadronen beschränkt. Jn jedem dieser Regimenter fallen weg: 1 Es-
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