1865 / 286 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3938

und Poleu. St. Petersburg, 2, Dezem- 93. Oktober sind von Sr. Majestät dem Kaiser

,

Nußland ber. Unter dem neue Verordnungen über die Ordnung in der Apanagen-V er- waltung erlassen, die der » Deutschen Petersb. Ztg.« zufolge in der Hauptsache dahingehen : Von den bisherigen Apanagen-Comptoi- ren werden 9 aufgehoben, so daß nur 9 übrig bleiben, und zwar 6 ersten Ranges in den Städten St. Petersburg (früher in Krassnoje- Sselo), Moskau, Welst, Nishni-Nowgorod, Ssimbirsk und Ssamara, und 3 zweiten Ranges in den Städten Orel, Kasan und Ssarapul. Unter den Comptoiren stehen die Bezirke, deren Zahl und Abgren- zung durch das Apanagen - Departement festgesegt und durch den Minister des Kaiserlichen Hofes und der Apanagen bestätigt wird. Jedes Comptoir steht unter einem Dirigirenden , jeder Bezirk unter cinem Aufseher, welche mit allen betresfsenden Behörden in Verkehr treten können und deshalb ein Staatssiegel erhalten. Diese Anordnun- gen sind mit der Maßgabe getroffen, daß sie versuchsweise mit dem 1.Januar k. J. in Kraft treten, und daß die Etats der Apanagen-Verwaltung spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1872 an Allerhöchster Stelle mit denjenigen Veränderungen vorgelegt werden, welche sich nach der Erfahrung der bevorstehenden 6 Jahre als nothwendig her- ausgestellt haben werden. i: i

Gleichzeitig sind vom Kaiser nah längeren Vorarbeiten der dazu niedergesehten Kommission die Grundsäße festgestellt, nach denen neue Militair-Justizreglements ausgearbeitet werden \óllen.

nachstehende : | H \

Bei jedem Regiment, jeder Equipage, jeder Artillerie-Brigade/ überhaupt bei allen Truppentheilen, deren Befehlshaber die Rechte der Regiments- Commandeure haben , sollen besondere Regimentsgerichte für Unteroffiziere und Soldaten bestehen, in welchen weniger bedeutende Vergehen verhandelt werden, die nicht die Einstellung in eine Arrestanten-Compagnie oder eine andere noch shwerere Bestrafung nach sich ziehen. Diese Gerichte bestehen aus einem Präses im Stabsoffizierrange, der auf 1 Jahr, und aus 2 Bei- sizern im Ober-Offizierrange, welche auf 6 Monate ernannt erden ; sie ver- fahren ohne besondere Formalitäten und legen ihre Erkenntnisse dem Regi- ments-, resp. Equipage- oder Brigade - Commandeur zur Bestätigung vor, welcher dieselben innerhalb der Grenzen der ihna zustehenden Disziplinar- gewalt auch abändern fann. Sobald aber eine diese Grenzen überschrei- tende Abänderung nothwendig scheint, gehen die Sachen an die Militair gerichtshöfe. Diese sollen als beständige Gerichtshöfe in den Hauptorten der Militairbezirke eingeseßt werden; es können jedoch in den entfernteren Thei- len auch besondere zeitweilige Militairgerichtshöfe gebildet werden. Kompetenz der Militairgericht8höfe gehören alle Fälle, die nicht in den Re- giments-Gerichten entschieden werden können. erd auf Befehl des Regiments - Commandeurs Stabs- und Oberoffiziere durch

den Divisionschef und Generale für Dienstvergehen durch die höchste Gewalt, für allgemeine Vergehen auf eine Verfügung dcs Obergerichts übergeben. | Die Militairgerichtshöfe bestehen aus beständigen und wechselnden |

Mitgliedern. Die beständigen Mitglieder find: der Präses im_ Generals- oder Stabsoffiziersrange und die Richter im Stabs- oder Oberoffiziersrange, deren Zahl durch die Etats festgeseßt werden wird. Da für die erste Zei

fich Schwierigkeiten in der Besezung dieser Ricbterstellen zeigen dürften, können | # | adressen ein.

vorläufig auch Civilbeamte des Militairressorts zu Richtern ernannt werden.

Die wechselnden Mitglieder werden nach besonderen Listen von den Truppen- |

Es gehören dazu zy privaten Schlußverabredungen versammelt.

9 Stabs- und 4 Oberoffiziere, welche mindestens 8 Jahre im wirklichen | A A Dienste, 4 Jahre im Frontedienst gestanden, oder wenigstens 3 Jahre eine | ist nirgends gestört worden.

Die beständigen und wechselnden | 7 Ah M á Mitglieder nehmen in gleicher Weise sowohl an der Festsezung der Schuld deutschen Firmen zum Zivecke von Eisenbahnbauten abgeschlossen.

Die Qusammen- | sezung der Militairgerichtshöfe erleidet nur in dem Falle eine Ab- | Alsdann wird |

befehlshabern der Militairbezirke auf 6 Monate ernannt.

Abtheilung kommandirt haben müssen. oder Nichtschuld, als auch an der des Strafmaßes Theil.

änderung, daß Generale zur Untersuchung gezogen werden. ) ein Mitglied des Obergerichtshofes unter Kaiserl. Genehmigung zum Präses ernannt, und zu Mitgliedern bestimmt der Kriegöminister 2 Generale

und der Befehlshaber der : ei Stab offiziere. Außerdem fungiren noch 2 Stabsoffiziere als wechselnde Mitglie-

der. Das Verfahren in diesen Gerichtshöfen is öôsfentlih und im Allgemei- |

nen wie dasjenige, welches durch die Reglements vom 20. November 1864 für die Verhandlungen angegeben worden, Theil nehmen. Die Vorschriften über Feststelung des Thatbestandes und über die Voruntersuchung entsprechen ganz denen jener Reglements. Die Erkenntnisse der Militairgerichtshöfe sind desinitiv, unterliegen nicht der Bestätigung des Militairchefs und können nur auf dem Cassationswege auf Antrag des Angeklagten oder in Folge eines Protestes der Profuratoren annullirt werden; sie werden jedo in folgenden Fällen durch den Kriegs- minister dem Kaiser vorgelegt: 1) Wenn Offiziere, Beamte, Edelleute und Geist- liche zu einer Strafe verurtheilt werden, welche den Verlust der Bürgerrechte oder die Degradation zum Gemeinen nach sih zieht; 2) wenn auf Verlust eines Allerhöchst ertheilten Ordens oder einer anderen Allerhöchsten Beloh- nung erkannt worden ist und 3) wenn der Militairgerichtshof die Milde- rung der Strafe beantragt. / /

Die dritte Art der neuen Gerichtsbehörden bildet der Obergerichts- hof in St. Petersburg / welcher aus dem Ober-Militairgerichtshof und dem Ober - Marinegerichtshof besteht. Dieselben fungiren wie der Senat als ein oberster Cassationshof nach den allgemeinen Grund- sähen für das neue Justizverfahren. Die Präsidenten und Mitglieder beider Ober - Gerichtshöfe werden durch Allerhöchste Befehle aus Offizieren und Civilbeamten ernannt, doch muß stets die Zahl der ersteren die der leßteren übersteigen. Eben so wird der Militair-General-Profkurator durch Uller- höchsten Befehl ernannt. Für Staatsverbrecher wird ein besonderes Verfah- ren angeordnet; auch können andere Verbrecher in ausnahmsweise wichtigen Fällen mit Allerhöchster Genehmigung dem Ober-Kriminalgerichtshof Über-

QUr |

daß der Adel sein Ja in die Urne legt, er soll es auch frei und vertrauens-

Untermilitairs werden ihnen |

| und ihren- geseßmäßigen Gerechtigkeiten, | mehr lange die Erfüllung ihrer Wünsche vergeblich zu erwarten haben.

| treter König Carl's XV.

1itairbezrké i Stabs- | Truppen des Militairbezirks zwei ta angetreten.

an denen keine Geschworenen |

geben werden. Das Verfahren bei Kriminalsachen in Kriegszeiten soll dem

allgemeinen Militair - Gerichtsverfahren möglichst entsprehend eingerichtet

werden. ° Durch cin Cirkular des Ministers des Jnnern an die Gouver-

nementschefs vom 7. November wird, der » Deutsch. Pet. Ztg.« zu- folge, in Erinnerung gebracht, daß der nichtoffiziele Theil der Gou- vernements-Zeitungen nach den früheren Censurvorschriften zu behan- deln ist, des JTmprimaturs also nicht entbehren darf,

Oer » Stimme» wird unterm 26. November aus Moskau geschrieben, daß an dem genannten Tage die Sigzungen der Adelsversammlung behufs Vollziehung der Wahlen eröffnet

" worden sind. Jn der Eröffnungsrede sprach der General-Gouverneur

den Wunsch aus, daß der Adel solche Personen zu den durch Wahl zu beseyenden Aemtern wählen möchte, welche vollklommen befähigt wären, das Jhrige zur Durchführung der von S. M. dem Kaiser unternommenen Reformen beizutragen. Nach dieser Rede folgte die gewöhnliche gottesdienstliche Handlung und die Vereidigung, dann wurde der Rechenschastsberiht Über die während des lehten Trien- niums eingegangenen und verausgabten Summen verlesen und zu- legt zur Wahl der Mitglieder der Kommission geschritten, welche alle zur Verhandlung bestimmten Fragen zu bearbeiten hat.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Novem- ber. Heute Vormittag hat der Justizminister, wie bereits telegra-

L | vhisch gemeldet, die Deputation aus 35 Städten empfangen. Nach- Die wesentlichsten Punkte derselben sind der »Nordd. Post« zufolge A psang ) | putationen die Anrede

dem der Kaufmann Ekmann aus Gothenburg im Namen aller De- gehalten, antwortete der Minister, den » Hamb. Nachr. « zufolge, ungefähr Nachstehendes:

Meine Herren! Jch werde dem Könige die Gesinnung zu erkennen ge- ben, die Sie mir im Namen des Volkes kund gethan und gewiß wird dies sein Königliches Herz erfreuen. Mit größerem Vertrauen ist noch nie ein König seinem Volke entgegen getreten. Möge das s{chwedishe Volk sich nun auch diesem Vertrauen würdig zeigen und nie vergessen, daß es Jhnen allein Dank schuldig is für alles Edle und- Hochherzige, welches der Repräsenta- tionsvorshlag umfaßt. Mit Jhnen empsinde ich tief die Bedeutung des nahenden Augenblicks und ih kann Jhnen bezeugen, daß die Mitglieder der Ritterschaft und des Adels ernst und ehrlih die Vorlage ge- prüft haben, Gewissenhaft wägen sie ihre Befürchtungen gegen die Hoffnungen ab; wenn sie aber noch s{chwanken, so fommt cs daher, daß sie den Glauben hegen, das Vaterland bedarf ihrer noch. Aber gerade deshalb sollen sie auh nicht sich hinter ihren veralteten Verschanzungen festsezen, sondern als die Ersten in den Reihen vorwärts schreiten. Es ist nicht genug,

voll thun, wie wir denn auch ein liebevolles, kein gehässiges Ja vom Priester: stande erwarten. Zeigen wir nur Achtung vor ihrer redlichen Ueberzeugung so werden König und Volk nicht

Die heutige Post aus Norwegen hat, demselben Bl. zufolge gemeldet, daß der C onstitution8-Auss\chu ß, bis auf eine Stimme,

" die Königliche Proposition über jährlich abzuhaltendes Storthing ge- t | nehmigt hat.

2, Dezember. (W. T. B.) Es laufen fortwährend Reforms- Ritterschaft und Priesterstand sind in gleich starke

Die Parteien der Ritterschaft sind heute Abend Die öffentliche Ruhe Auf dem Reichsshuldencomptoir wurde heut ein Darlehnskontraft über neun Millionen Thaler mit mehreren

Parteien getheilt.

Dánemarë. Kopenhagen, 30. November. Der frühere \{chwedisch - norwegische Gesandte am dänischen Hofe, Kammerherr Björnstjerna, welcher bekanntli jüngst zum diplomatischen Ver- in St. Petersburg befördert wurde, hat der »H. C.« zufolge, bereits die Reise nach der russischen Hauptstadt Er wurde vor seiner Abreise von Stockholm zum \chwedischen General-Major ernannt.

Die Provinz Jütland wird augenblicklich von \{weizerishen Regierungs - Bevollmächtigten (einem Major, einem Thierarzt und einem Pferdehändler) bereist, welche daselbst Stuten in einem Alter von 4 bis 5 Jahren kaufen ; diese Pferde sollen in der Schweiz zur Verbessernng der Pferdezucht dienen.

Amerika, New-York, 23. November, Abends. Aus dem Marineministerium sind nach Philadelphia, Boston und Portsmouth Ordres ergangen, das Beamtenpersonal auf den Schifs8werften um die Hälfte zu verringern, auf den Schiss8werften von Brooklyn ist eine bedeutende Anzahl von Arbeitern entlassen worden. Mit Aus- nahme eines einzigen follen alle Kavallerie - Regimenter Befehl er- halten haben, sh nach San Antonio in Texas zu begeben j wie der » Washington Star« bemerkt, nicht um eine feindselige Stimmung der Union gegen Kaiser Maximilian darzulegen , sondern einfa weil Kavallerie in Texas viel besser an ihrem Playe ist, als Ju- fanterie. Das Kommando in Texas hat General Weigel über- nommen. Während Hr. Browning den Secretairposten angl- nommen hat, hält General Logan noch mit seiner Entscheidung; ob er die Gesandtenstelle bei der republikanischen Regierung Mexikos annehmen werde, zurück. Die Convention von Florida hat si vertagt, nachdem sie die Sklaverei abgeschafft, den Secessionsbescluß und die Rebellenschuld für null und nichtig erklärt und den Negern

3939

das Recht gerichtlihen Zeugnisses gestattet hat. Auch die Legislatur von Mississip pi hat den Negern in gewissen Fällen das Zeugen- recht eingeräumt. Einem Rapporte des Generals Howard zufolge ist die Anwesenheit von Bundestruppen im ganzen Süden unum- gänglich nothwendig y um die loyalen Weißen und die Neger vor Pergewaltigung zu {hühßen. Dem Kongresse wird ein nationaler "republifanischer Gesehvorschlag vorgelegt werden, welcher die Organi- firung der früheren Rebellenstaaten durch Anstellung von Gouver- neuren empfiehlt, die bevollmächtigt seien, Conventionen zum Ent- wurfe von Verfassungen einzuberufen j die Staaten, deren Entwürfe die Sanction des Kongresses erhielten, sollen dann durch spezielle Akte wieder in die Union aufgenommen werden. Schuyler Colfaz, der voraussichtliche Sprecher des Repräsentantenhauses, hat eine Rede gehalten , worin er der unverweilten Zulassung der südstaatlichen Repräsentanten in den Kongreß entgegentritt.

Vom 8. d. wird über New-Orleans ausMatamoros gemeldet, daß die Republikaner die Belagerung der Stadt aufgehoben haben, indem von Monterey Kaiserlihe Truppen ihnen in den Rücken marschirten. Jn verschiedenen Richtungen stoben sie aus- einander, verfolgt von den Kaiserlichen, und erlitten große Verluste. Die Generale Pansa und Gallenda fielen, Cortinas, Himajosa und Garza wurden verwundet. Ueber New-Orleans hört man, der französische Admiral in der Mündung des Rio-Grande ist ein französisches Geschwader eingetroffen habe von dem General Weitzel die Auslieferung des von den Republikanern gekaperten und nah Brownsville gebrahten Dampfers verlangt, welches Begehren abgeschlagen worden. Nach Berichten über San-Francisko haben die Kaiserlichen die jüngst in Michaacan gefangen genommenen Commandeure Arteaga, Parapaches, Gomez und Salazar erschossen; um Vergeltung zu nehmen, hat der republikanische General Alvarez das Leben jedes ihm in die Hände fallenden französischen oder Kaiserlichen Generals für verwirkt erklärt. Sinaloa soll, mit Aus- nahme Mazatlan's, wo 500 Mann _ standen, am v. d. schon ganz von den Franzosen verlassen gewesen sein; die Republikaner, auf mehrere Tausende geschäßt, schnitten ibnen die Communication mit dem JTnnern ab und bedrohten die Stadt. Hiermit stimmen Be- richte aus Acapulco vom 3.,, daß aus Mazatlan eine Verstärkung von 500 Mann Kaiserlicher eingetroffen sei.

Port-au-Prince, 10. November. Von dem legten Zu- fluhtéorte der Jnsurgenten, Cap Haitien, bringt das französische Kanonenboot »Lulin« die Mittheilung, daß der Commandeur des britischen Kriegs\chiffes »Galatea« ein Ultimatum an die Jnsurgen- ten gerichtet habe, des Jnhalts, daß Salnave und alle Mitglieder des Revolutions - Ausschusses sich ohne Bedingung an Bord des Schiffes stellen sollten; wo niht, würden die beiden Kriegsschiffe »Galatea« und »Lily« die Forts zu bombardiren beginnen. Die in dem Ultimatum gestellte Frist lief erst drei Stunden nah UAb- fahrt des »Lulin« ab. Salnave's Admiral soll sich auf das ameri- fanische Kriegsschiff »de Solo« begeben und das Anerbieten gemacht haben, auf Cap Haitien die amerikanische Flagge aufzuziehen, wenn der amerikanische Commandeur den Ort gegen die Engländer in Schuy nehmen wolle. Das Anerbieten fand fein Gehör.

Der »Temps« vom 2. Dezember bringt Nachrichten aus Süd-

Amerika, welche melden, daß in Buenos-Ayres die gesammte Korrespondenz des Präsidenten Lopez von Paraguay in die Hände der argentinischen Regierung gefallen is. Durch dieselbe soll Lopez stark kompromittirt serin und wird ihre Veröffentlihung als bevor- stehend angezeigt. Santiago, 18. Oktober. (Köln. Ztg.) Vom spanischen Geschwader sind außer chilenischen Schiffen auch Fahrzeuge anderer Nationen aufgebraht worden. Ueber die Gültigkeit des vorgekom- menen Blokadebruches hat ein Gericht zu urtheilen, welches vom Admiral Pareja an Bord des Admiralschiffes »Villa de Madrid« niedergeseßt worden is. Der brasilianische Minister - Resident v. Varnhagen is mit seinem Legations-Sekretär Ponte Ribeiro aus Lima eingetroffen. Der italienische Minister - Resident Marquis Megliorati, welcher erst seit kurzer Zeit mit seinem Legations- Sekretär Gonella in Chili sich befindet, hat am 11. d. M. dem Präsidenten sein Beglaubigungs - Schreiben überreicht. Unter den fremden Kriegsschiffen befindet sich in Valparaiso seit dem 5. d. M. auch die französische Fregatte »Pallas«.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Büreau.

Bern, Sonntag, 3. Dezember, Vormittags. Graf Hompesch, bayrischer Gesandter am \{weizerischen Bunde, reist heute, auf Grund telegraphisch eingelaufener Ordre, nah Florenz ab.

Brüssel, Sonntag, 3. Dezember, Abends. Die Besserung des Königs war nit von Bestand. Die Diarrhoe ist mit der frühe- ren Heftigkeit wieder erschienen Zunge is trocken. :

Brüssel, Montag, 4. Dezember, Morgens. Der »Moniteuk? belge« enthält das nachfolgende Bulletin: Die neue Phase, in welche die Krankheit des Königs vorgestern getreten ist, hat bis gestern Abend fortbestanden. Die Besserung is indeß nit fortgeschritten.

Paris, Sonntag, 3. Dezember; Abends. Der amerikanische General Schofield is in Paris angekommen. Die »Patrie« sagt darüber, das sonderbare Gerücht laufe um, daß General Sch ofield mit einer Mission bezüglich der Räumung Mexiko's Seitens der französishen Truppen betraut worden ci. Die »Presse« äußert sich dabin, es könne allerdings nicht bestritten werden, daß Schofield eine Mission in Frankreich habe, fügt jedoch hinzu, daß sie kaum auszusprechen wage, es handle fich dabei um eine Räumung Meriko's.

Kopenhagen, Sonntag, 3. Dezember. Der Minister des Innern hat im Folksthing einen Geseßvorschlag bezüglich einer Neu- bewilligung der Konzession für Kröhn ke zum Bau einer Eisenbahn von Kopenhagen über Rödby nach Hamburg angemeldet. Jn der nächsten Sizung des Landsthing wird die zweite Lesung des Staats- grundgesegentwurfs stattfinden.

ige Nach einer Bekanntmachung des General - Postamts können vom 1. Dezember d. J. ab zwischen den innerhalb des preußischen Postgebietes belegenen Staats - Telegraphen «Stationen und den Telegraphen - Stationen im Herzogthum Schleswig Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thtrn. nel. im Wege der Depeschen-Anweisung vermittelt werden. E E Einzahlung erfolgt auf gewöhnliche Depeschen - Anweisungs - For- are. : An Gebühren sind bei der Einzahlung zu entrichten: a) für die Beförderung der Depeschen-Anweisung, die aus dem allgemei- nen Tarif für telegraphische Depeschen sich ergebenden Säße, b) für die Geld-Vermittelung die Säge wie für Post - Anweisungen im Verkehr mit dem Herzogthum Schleswig.

Das Justiz-Ministerialblatt Nr. 44, ausgegeben den 1. Dezember c., enthält unter Nr. 76. Allgemeine Verfügung vom 29, November c., daß die Justiz- beamten ihre Gesuche um Anstellung, Versezung, Urlaub, Unter- stüßung, Remuneration u. dergl. künftig stets an die nächst vor- geseßte Behörde zu richten haben. Nr. 77. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 4. Oktober c.

1) Wenn eine Fiskalbehörde sich einer Anklage wegen Steuervergehens angeschlossen hat, ohne einen Vertreter zu bestellen; [0 t 1h? felbst der angeseßte Audienztermin bekannt zu machen.

2) Steuerpflichtigkeit tritt ein, wenn von außen eingeführtes gewerbsmäßig verkauftes Fleisch 2c. innerhalb der Halbmeile vom Verkäufer dem Ab- nehmer übergeben wird, sollte auch der Vertrags- abschluß oder eine vorhergegangene Bestellung

__an eïínem andern Orte erfolgt sein.

) In einem solhen Falle ist derjenige, welcher das GBleish des gewerb8mäßigen Verkaufs wegen in die Halbmeile einführt und vor der Versteuerung an den Abnehmer abliefert, selbst dann als Kon- travenient anzusehen, wenn erx diese Handlung für einen Andern vornimmt.

E Das »offizielle Wochenblatt« für das Herzogthum Lauenburg Nr. 30, ausgegeben 2. Dezember, enthält eine Bau - Polizei - Ordnung für Stadt und Vorstadt Lauenburg vom 18. November c. und eine Be- kanntmachung vom 30. November e. , daß die bei den Post Anstzlten des Herzogthums zu beziehenden {leswig-holsteinischen Freimarkea bis an? 2et4 teres in der früheren Ausdehnung, also auch zum Frankiren der Briefe nach Holstein benußt werden können.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Ueber verschiedene Restaurationsarb eiten an alten Kunst denkmälern in Preußen, entnehmen wir einem betreffenden Aussaße im »Korrespondenzbl. des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alter- thumsve reine« das Folgende: In der Provinz Posen is die Herstelluug des Jnnern der im reichsten Zopfstile erbauten Bernhardiner-Kirche zu Posen auf Königliche Kosten im Laufe des Jahres 1864 erfolgt, die äußeren Schäden sollen demnächst gleichfalls erneuert werden. Ebenso nabt die Herstellung der katholischen Kirche in Kosten ihrem Ende. |

In der Provinz Sachsen is zu Sangerhausen die im spät ro- manischen Gewölbestil erbaute St. Ulrihs-Kirche von der Stadt mit einem Kostenaufwande von 3250 Thlrn. im Dache hergestellt worden. Auch die Stadt Herzberg a. d. Elster hat angefangen, ihre Stadtkirche im Jnnern auszubauen. Dieselbe is durch die reiche Malerei der Gewölbe ausgezeichnet. Ferner is der ausgezeichnete Altarschrein der Stadtkirche zu Gerbstedt, der an Schönheit den berühmten zu Tribsees in Pommern wo _möglich noch übertrifft, in Berlin von den Restaurateurs des Königlihen Museums aus den zerstreuten Tafeln wieder zu-

Der Appetit fehlt gänzlich, die f

|

sammengeseßt und restaurirt, und sodann in der Kirche wieder aufgestellt worden. Jn Halberstadt hat man bei der Herstellung des Doms da- selbst auch das Sepulchrum des Hochaltars, mit einer Marmortafel gedeckt;,