1865 / 292 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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970,000 preuß. Morgen. Die Zoll - Einnahmen betrugen 1863 über etn per Die andels «Flotte war im Jabre 1863 von 3236 Fahr- zeugen mit 86,404 Last, darunter 251 Dampfschiffe von 9051 Pferdekraft.

Dänemark. Der Minister des Jnnern hat den Reichstags-Mitglie- dern einen Bericht über die Wirksamkeit des Rettungswesens während des Finanzjahres 1864—65 mitgetheilt. Es ist in dem Jahre keine neue Rettungsöstation angelegt worden; dagegen ist ein néues Rettung®-

boot gebaut, welches nicht nur eine größere Tragfähigkeit hat, als die äl- |

teren Boote, von denen mehrere verunglüten, sondern auch so eingerichtet ist, daß es nach einer Umschlagung sich von selbst wieder in die Höhe richtet, welches theils durch große Luftbehälter, die an den Enden angebracht sind, erreicht wird, theils dadur, daß wenn es ins Wasser geseßt wird. Jn dem 4 sind an den dänischen Küsten 95 Schiffe gescheitert, 1 43 im Amte Hjörring und 8 bei Bornholm. Von diesen gingen 61 Schiffe total verloren und 34 famen wieder vom Grund ab. Bei 53 von diesen Schiffen rettete die

durch Hülfe Anderer, und von 11 Schiffen dur Rettungs-Apparate. Umgekonmunen sind 16 Menschen , gerettet wurden 483, durch eigene Hülfe 230, durch private Hülfe 136, durch eigene und dur Hülfe Anderer 17 und durch die Rettungs - Anstalten 100, zur ‘gleichen Hälfte mittelst der Rettungsböte und mittelst der Raketen - Apparate. Die Ret! tun g8- Apparate sind bei 35 Strandungen in Bewegung gewesen. Seit Ein- richtung des Rettung8wesens 1852, also in 13 Jahren, sind dadurch 1372 Menschen gerettet. Die Zahl der Stationen it: 3A

Gewerbe: und Handels-Nachrichten.

Flensburg, 9. Dezember. » Nordd. Qtg.«, wird uns mitgetheilt, 11 gegen 1600 fremde Schiffe eingelaufen seien.

Die größte Zahl fremder 2

es Wasser als Ballast einnimmt, erwähnten Finanzjahr | davon |

Besatzung sich felbst, von 26 |

wurden sie durch private Hülfe gerettet, von 3 theils durch eigene und | Regierungs - Amtsblatt nachstchende Nachweisung:

Schiffe, -die dänischen eingerechnet, habe in früheren Jahren nux 1300 betra- | | | den Momente ihre Pachtgebote abzugeben und wird demnach der freien

am besten für die Zunahme unseres Handels. Die Schiff-

n. Dies zeuge s E S flein für die Menge ankommender ¿zahrzeuge. «

hrüde sei oft zu und Gewichts-Ordnung bringt das »Fr. Y.« : noch ‘einige beachtens- werthe Einzelheiten nah. (Art. 6.) Als Urmay gilt derjenige Platinstab, welcher im Besiße der Königlich preußischen Regierung sich befindet, im Jahre 41863 durch eine von diejer und der Kaiserlich französischen Regierung be- stellte Kommission mit dem zu Paris aufbewahrten Mètre des Archives verglichen und gleich 1,0000301 Meter befunden worden ist. (Art. 7.) Als Urgewicht gilt das im Besige der preußischen Regierung befindliche Platin - Kilogramm welches, mit Nr. 1 bezeichnet, 1m Jahre 1860 dur eine von den genannten beiden Regierungen

gesezte Kommission

gramm befunden worden is. (Urt. 8.) maßes und des Urgewichts werden die : hergestellt und richtig erhalten. (Art. 9,) Zi im öffentlichen Verkehr dürfen nur gehörig gefstempelte angewendet werden. (Art. 10.)

Zum Zumessen und Zuwägen

eseblichen Größe folgenden Betrag überschreitet : ?/;00 bei Maß-

A eter MOE tet) '/;0_ bei Hohlmaßen für trockene Gegen- stände von 1 bis 10 Litres ; !/ 00 bet Hohlmaßen für trockéene Gégensiände von mehr als 10 A 4100 bei Flüssigkeitsmaßen ; iden von 1 bis 20 Pfun (5 0 K ras von mehr als 20 Pfund (10 Kilogramm). (A! Bei d Eichung und Stempelung der Maße und Gewichte ist höchstens die Hâlfte der im Art. 13 angegebenen Abweichungen von der geseßlichen Größe zu- lässig. (Art. 15.) Die Landesgeseze können auch als in den Artikeln 13 und 14 angegeben, sondere Zwecke vorschreiben. (Art. 17.) Bei

bleibenden abweichenden Maße und

den Gewichte zu den Maßen und hten i g se und d us gemacht; überhaupt immer so: in Betreff des Verhältnisses der

cibehaltenen alten Maße zu den neuen verfahren. (Art. 18.) Auf Gas. 2 Mosermesser, Garnbaspel und andere dergleichen Meßvorrichtun- gen finden die Bestimmungen : nd ( Anwendung, als die Landesgeseßze dieses vorschreiben. Ueber den russischen Handel im Jnnern die yNachrichten der geographischen its Herr Jwanow wurde im Jahre 1861 in die Stadt Han - hou am Jan-tje-kiang gesandt und hat daselbst 4 Jahre lang beständig gewohnt und das Verfahren beim Einsammeln des Thees und bei Zubereitung deê- selben gründlich fennen gelernt. Jn Gemeinschaft mit seinen Gefährten, den Kaufleuten J. J- Ofkulow und J. F. Tokmafkow/, hat er in Han-hou ein Handelshaus gegründet und daselbst zuerst eine, dann fünf Theefabriken eróffnet, in welchen alle Sorten Thee mit Hilfe chinesisher Arbeiter bereitet werden. Sie sind dabei in direkte Verbindung mit den Theeplantagen der Um- gegend getreten, welche bereits ihre ganze Ernte an dieje Fabriken abjeyen. Auf diese Weise haben sie in den Jahren 1863 und 1864 1700 Kisten s{chwarzen Thee, 11,000 Kisten Ziegelthee und 540 Kisten Blumenthee bereitet, Dieser Thee kam billiger zu stehen, als der von den Chinesen gekaufte, und wurde in Rußland gern angenommen. Jwanow , dessen Gefährten und andere Kaufleute aus Kjachta haben angefangen, im südlichen China mit russischen Waaren zu handeln, welehe sie theils über Kjachta, theils über See bezogen hatten. Sie haben sich hierbei durch die Erfahrung überzeugt, daß die von den Europäern gestellten Tuch- und anderen Wollen- waaren die Konkurrenz mit den unsrigen nicht aushalten fôn- nen. Es find Fälle vorgekommen , daß diesclben Tuchsorten, die in

Belgien und England fabrizirt waren, nicht so viel Material enthielten, atz die in Rußland angefertigten , d. h. daß ein Stück europäisches Tuch von

| 30 Arschinen nur ein Gewicht von 23 Pfund hatte, während das unsrige

bei 25 Arschinen Länge 38 Pfund wog. Die Europäer haben vor lange Keit bereits angefangen, billige Wollenfabrikate, wie Long ells, Spani stripes und Decken, in China abzusehen, und diese Waaren haben sich f verbreitet, daß der jährliche Absag derselben sich auf 5 Mill. Rbl. erste Bei der Prüfung der Proben, welche man den Moskauer Fabrikanten von diesen Stoffen eingesandt, hat sich indessen herausgestellt , daß dieselben aus russischer Wolle fabrizirt werden. Jn Folge dessen sind von den Kjachta, schen Kaufleuten in Moskau Bestellungen auf Long ells zu Londoner Prei, sen gemacht worden.

Landwäirthschaftliche Nachrichten.

Ueber die Ergebnisse der neuern Domainen-Verpac. tungen im Regierungsbezirk Gumbinnen bringt das betreffende

j | Die Verpachtungen der Königlichen Domainen-Vorwerke, welche in frühern Perioden der Regel nag aus freier Hand auf Grund spezieller Veranschlagungen aller Vorwerks. Nutzungen erfolgten, werden bereits seit geraumer Zeit ledigli im Wege des öffentlichen Ausgebots bewerkstelligt. Den dieserhalb vcranstalteten Licitationen wird dabei zunächst ein bestimmtes Pachtgelder-Minimum zum Grunde gelegt, dessen Höhe durch einen Prozent-Zuschlag zu dem bisherigen VPachtzinse nach Maßgabe der gegenwärtigen Preise und Erträge der Güte im Vergleich zu den früheren unter Berücksichtigung der inzwischen geschehe nen Veränderungen in der Benugungsart der Vorwerksländereien und der seit den eingetretenen Verbesserungen in dem Kulturzustande der Domainen

: 4 _| und in dem örtlichen Abjay und Verhältnissen ermittelt und arbitrit wird. Im Von unterrichteter Seite, schreibt die | - »daß in unseren Hafen dieses Jahr |

Uebrigen bleibt es ledigli dem Ermessen der Pachtbewerber, welche vor idre Zulassung zum Bieten daszur Uebernahme der betressenden Pachtung erforderliche Vermögen, ihre Solidität, Zuverlässigkeit und landwirthschaftliche Qualification nachzuweisen haben, anheimgegeben, in Erwägung aller in Frage kommen-

: ( _| Konkurrenz jeder Spielraum gelassen. Ju dieser Weise sind im Regierungs u seiner Mittheilung über den Entwurf der deutshen Maß- | (

Bezirk Gumbinnen seit dem Jayre 1860 bis jeyt 23 Domainen, deren

| 2ájährige Pachtperioden inzwischen abgelaufen waren, anderweitig verpachtet

worden und zwar 13 Vorwerke in litthauischen und 10 Vorwerke in ma- surischen Kreijen, erstere mit einer Grundfläche von je ca. 1300 bis zu ca, 4000 Morgen, lehtere von je ca. 1600 bis ca. 3000 Morgen. Die frühern Pachtgelder für die litthauijchen Vorwerke betrugen insgesammt 26,164 Thlr. 11 Sgx. 1 Pf. und variirte die Pacht für den Morgen zwischen 16 Sgr,

| 14 Pf, und 1 Thlr. 20 Sgr. 7 Pf., während bei den masurischen Vor-

| werken letzterer zwischen 8 Sgr. 5 Pf. nieder- | mit dem in dem Kaiserlichen Archive zu Paris auf-

ten Kilogramme prototype verglichen und gleih O/g99999842 Kilo- | p T j Nach beglaubigten Copteen des Ur- |

Nocmalmaße und Normalgewichte |

1/ 0óo bei Gewichts» |

bis 10 Kilogramm); '/2000 bei Gewichtê- |

(Art. 14.) Bei der | Domainen - Verwaltung vermehrt worden sind. Es is dieses Resultat aba

eine größere Genauigkeit, | 5 A ) Me l O N im Allgemeinen oder für be- Domainen und Forst-Kolonieen und für die Ausstattung neu eingerichtet

der Einführung dieser Maß- | Schulen erheblich vermehrt haben, andrerseits aber auch ein bedeutender Eine

und Gewichtsordnung wird das Verhältniß aller einstweilen in Geltung | nayme-Ausfall in Folge der Rentificirung des Domainenzinses aller in Geltung bleibenden abweichen- |

Gewichten der neuen Ordnung festgestellt des Jahres 1861 betrug der Viebstand im hiesigen ‘Kreise: Fohlen 1864 a6

| boren 522, 1863 geb. 448, 1862 geb. 404, Zuchthengste 33, Quchtstuten | 625, vorzug8weise zur Landwirthschaft benußte Pferde 3845, Lastpferde 2 | andere Pferde 179, in Summa demnach 6147, Maulthiere 15, Esel 10,

dieser Maß- und Gewichtsordnung nur soweit Kälber unter 2 Jahr 1045, über 5 Jahr bis 1 Jabr 1863, über

: e U, und 19 Sgr. 9 Pf. variirte , die gesammten Pachtgelder aber 9813 Thir. 15 Sgr. 5 Pf. betrugen. Dagegen erhöhten sich bei den nunmehrigen öffentlichen Ausbietungen dieser Domainen die resp. Pachtgelder um das Doppelte und Dreifache und stieg die Pacht für den Morgen bei den Vorwerken in littauischen Kreisen resp. auf 1 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. bis 2 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. und bei- den-

| jenigen in masurischen Kreisen auf 16 Sgr. 1 Pf. bis 1 T À Sar. Maße und Gewichte | L S | | J Pf. bis 1 Thlr. 4 Sz Die Aichung und Stempelung der Maße und | Gewichte erfolgt ausschließlich durch obrigfeitlich bestellte Personen. (Art. T9) | Gestempelte Maße und Gewichte werden ungültig , sobald ihre Abweichung |

6 Pf., während die gesammten jährlichen Pachtgelder sich

1) vei den 13 litthauischen Domainen auf 56,457 Thlr.

2) bei den 10 masurischen Domainen auf 21,109 »

i zusammen auf 77,566 Thlr.

herausstellten , so daß gegen die bisherigen jährlichen Pachtgelder überhaupt . 35,977 » 26 Sar. 6 Pf.

i L ein Plus von 41,588 Thlr. 3 Sgr. 6 Ps. erreicht worden isi, um welches mithin die jährlichen Einnahmen aus die

um so mwillfommener sür die Staatskasse, insonderheit für die Domainen

| Verwaltung , als bei leßterer sich die Ausgaben für die verbesserte Ein-

richtung der ländlichen Polize1- Verwaltungen, für die Armenpflege in dein

4 : erwachsen iff. Kreis Buk, 2. Dezember. Die »Pos. Qtg.« berichtet: Am Schlusse

1 bis 2

Jahr alt 2244, Zuchtbullen 160, Kühe 11,190, Ochsen 3468, Merinos inkl.

China's enthalten | Lämmer 29,389, andere Schafe 49,304, Summa der Schafe 78,623, Schwein

j : : An- | Gesellschast« folgende interessante An- | (eten 3

inkl. Ferfkel 9300, Ziegen 1366, Jiegenböcke 36, Bienenstöcke 1140. Jn de Jahren hat sich der Viebstand des Kreises ver mehrt um 742 Pferde, 6 Maulthiere, 9 Esel, 859 Stück Rind vieh, 9089 Schafe, 1374 Schweine, 204 Ziegen, und vermindert um l: Ziegenböcke. Die Pferde der Dominien gehören dem Mittelschlage aîj die der polnischen Bauern sind kleiner; die Hauländer haben einen großen Schlag Pferde im Gebrauh. Für die Pferdezucht interessiren si n! einige Dominien und vereinzelte Besißer in den Landgemeinden. Die König liche Regierung hat zur Hebung der Pferdezucht zwei Beschäl-Stationen Alttomyél und in Neustadt-Schloß, eingerichtet, und werden dot! alle Jahre im Februar bis Juli Hengste aus dem Königl. Landgefüt zl Zirke aufgestellt, welche Einrichtung auf die verbesserte Pferdezucht von be deutendem Einfluß ist. Jn dieser Station werden jährlich ca. 250 Stuten gededt. Dem Remontemarkt werden jährlich etwa 10 Stük Remonten aus dem Kreise zugeführt und sind mit 160 Thlr. fürs Stück in den Jahren 1855—60 bezahlt worden. Ein 5— bjähriges Arbeitspferd hat in gewöhnlichem e fehr einen Preis von €0—d0 Thlrn, Auch die Rindviehzucht ha! sid in den legten Jahren , hauptsächlich in Folge der hohen Preise y erfreuld gehoben. Jm Allgemeinen wird nur die Landrace angetroffen. Sow® in den mit Brennereien verbundenen , als auch in vielen anderen Wir! | schaften y wird Rindvieh auf die Mast gestellt und theilweise außerhalb d

Folgen zwei Beilage"

4045 Beilage zum Königlih Preußischen Staats - Anzeiger.

Dienstag 12. Dezember

Kreises verkauft. Die Kühe erreichen in nicht fettem Zustande ein Lebend- ewicht von 250 bis 300 Pfund, in fettem Zustande bis 500 Pfund ; die Ochsen ein Gewicht von 300 bis 390 Pfund, auf den Dominien von 1000 is 1200 Pfund Lebendgewicht. Der Preis für 100 Pfund Fleisch fellt ¿4 in den Jahren 1859 1864 auf 7 Thlr. heraus; der Preis der Wolle heträgt durchschnittlich 50 bis 90 Thlr. pro Centner. Das Vieh wird im ganzen Kreise durchgängig nur im Winter im Stalle gefüttert and im Sommer auf die Weide getrieben. Ein Viehftand zum Qwecke der Melkerei und Butter- und Käsebercitung wird hier nirgends ge- halten, da der Absaß von Milch und Käse mangelt. Die Nähe der Stadt

osen hat großen Einfluß auf den erhöhten Preis des Jungviehes und der sonstigen Erzeugnisse aus der Viehzucht. Besonders wird um und in Neu- tomysl ; L S s und nah Posen allwöchentlich einmal zum Verkauf für einen höheren Preis gebracht. D E. Z n E A werden für eine mäßig große Kuh einige 20 Tblr. und für ein 6 Wochen altes Kalb durschnittlich 6—8 Tblr. gezahlt. Einen besonders hohen Preis haben in

daß allwöchentlich große Heerden von dort nach Unruhbstadt getrieben werden. Aus dem Berent er Kreise wird der »yWestpr. Qtg.« gefchrieben : „Der landwirthschaftliche Verein des Berenter Kreises bat es sich zur Auf- gabe gemacht, nah dem Vorgange vieler benachbarter y fleiner Städte auch in der Stadt Berent einen sogenannten Vorschuß-Verein ins Leben zu rufen. Der neu zu gründende Verein hat den Zweck, Grundbesizern und Gewerbetreibenden Darlehne gegen mäßige Zinsen zu gewähb- ren, was für den diesseitigen Kreis ein dringendes Bedürfniß ist. Unter Mittheilung des in der Sizgung vom 23. September er. entworfenen Statuts [ladet der Verein per Kreisblatt

demselben erhalten können. 9 Thlrn. Einschreibegeld und eines Kassenantheils von 20 Thlrn. , die in- dessen in regelmäßigen fônnen, erworben. Zur des Staküten-Entwurfs,

Mitgliedschaft;

Vollziehung

des Letzteren Einza#Flung des

io D zum Einschreibegeldes

Und einx

lid des Direktors, Rendanten und Kuratoriums des Vereins und etwaigen

jahren fönnen; ih bemerke noch, daß das Unternehmen seitens des Kreis-

Landraths zur regen Theilnahme allen Kreiseingesessenen empfoÿlen wird Jur Rinderpest.

Brief des Prof. Jessen an einen Freund in Rußland, worin dieser sich in

treffenden Maßregeln also ausspricht:

1) J will fein so schlimmer Prophet sein und behaupten, daß Eng- land die Rinderpest 10 Jahre lang behalten wird wie es allerdings früher j: B. in Schleswig-Holstein der Fall war, als man die richtigen Tilgungs-

maßregeln noch nicht kannte und ausführte, Jch bin vielmehr davon über- |

zeugt, daß die intelligenteß-Engländer, wenn auch anfänglich durch falsche Beurtheilung der Seuche irte geleitet , bald allgemein zu der Ansicht gelan- gen werden, daß die Rinderpest sih nicht in England von selbst erzeugt hat oder noch erzeugen fann, wenn auch ihre Herkunft vielleicht nicht mehr mit apodiktisher Gewißheit nachzuweisen is, 2) Diese Einsicht muß noth- wendig zu der Ueberzeugung führen: daß nur die Absperrung der, franke und verdächtige Häupter enthaltenden, Heerden und die sorgsame Vernichtung des Ansteckungsstoffes in allen Dingen, woran er haften konnte ( Desinfection) die Seuche zu tilgen im Stande sein werden. 3) Dürfte man überzeugt sein, daß diese Absperrung und Reinigung überall gewissenhaft und genügend in's Verk geseht würde, so könnte es jedem Vieheigenthümer überlassen bleiben, was er mit seiner angesteckten Heerde anfangen wollte. 4) Da dies aber | selbst für England nicht vorausgeseßt werden kann, so muß von Regierungs wegen die Tödtung, nicht nur der bereits erkrankten, sondern auch der schon von ibnen angesteckten Rinder angeordnet und mit Strenge, Konsequenz und | ohne Ausnahme durchgeführt werden. Man wird finden, daß diese Vernich- tung der kranken und angesteckten Thiere, verbunden mit gründlicher Desinfection, am \chnellsten zum Ziele führt und schließlich auch das w oblfeilste Til- gungsmittel bleibt. 5) Rinderpestkranke dürfen, meiner AFeinung nach, unter feiner Bedingung geschlachtet und verwerthet werden, wenn- gleich der Genuß ihres Fleisches, erfahrungsgemäß, für die menschliche Ge- sundheit nicht nachtheilig is. Jhr Fleisch und die Abfälle sind ansteckend und der Verbrauch derselben ist nicht so zu fkontrolliren / daß dadurch die Uebertragung der Seuche sicher verhindert werden könnte, 6) Verdächtige, noch nit Kranke, dürfen nur unter der Aufsicht sachkundiger Veterinäre der Schlachtbank übergeben werden, wenn alle Abfälle: Häute, Hörner, lauen , Mägen und Gedärme , sofort sorgfältig desinfizirt oder vernichtet werden und der Jnhalt der lehtgenannten mit dem Miste vergraben und dadurch unschädlich gemacht wird. 7) Für alles noch anscheinend gesund getödtete Vieh muß eine Vergütung, nah dem vollen Taxationswerthe, sofort an die Eigenthümer gezahlt werden. Die Gelder aufzubringen, ist Sache der Regierung. 8) Nur wenn das englische Gouvernement diese Maßregeln nicht für passend hält, oder nicht strenge durchzuführen im Stande is}, daher die Seuche immer weiter verbreitet wird, kann zur Impfung gegriffen werden. Da diese die Seuche überall schneller zu Ende führt, eine bessere Kontrole gestattet; den Prozentverlust mindert und die Zurückbleibenden für die Zukunft {üßht, so is sie den Heilungs- und Durch-

von den Händlern eine bedeutende Quantität Kälber 2c. angekauft |

Der Preis des Vicehes hat sich auch bedeutend gesteigert, denn es |

den leßten Jahren auch die Schweine erlangt; namentlich wird | in der Stadt Neustadt b. P. cin lebhafter Scbhweinehandel betrieben, so

| auch bei der Behandlung der Rinderpest in Holland und England.

o | raffte in der Zeit 2,085,162 Rinder hinweg. Raten von monatlih 5 Sgr. eingezahlt werden | N h 3

definitiven Konstituirung des Vereins auf Grund | Zeichen der | belie- | bigen Quote des Kassenantheil8, so wie zur Wahl des Vorstandes, nament- |

| ausnahmsweise und sehr unvollkommen ausgeführt werden.

1865.

seuungsversuen bei Weitem vorzuziehen. 9) Alle Heil- und Dur(- | feuungéêversuche sind daher bei hoher Strafe zu verbieten. 10) Die vor- stehenden aper finden auch auf Schafe und Ziegen, denen die Rinderpest mitgetheilt war, idre Anwendung. 11} Es versteht sich von selbst, daß Enaland wäh- rend der Dauer der Tilgung auch nach außen geschühßt werden muß Das ber darf aus Staaten, wo die Rinderpest berrs{t, kein Rind- ; Schaf- oder Ziegenvich eingeführt werden, ohne in einer zehntägigen Quarantaine seine Gesundheit dokumentirt zu haben. Eingebrachte giftfangende Sachen, Eisen- babnwaggon®s und Dampfschiffe die solche Thiere bracten , find sorgfältig zu desinfiziren. J sende Jhnen hierbei den leßten Bericht aus dem JZmpfungs-Jnfstitute in Karlowka, bemerke jedoch zuglei, daß Sie in Eng- | land Resultate, wie man fie dort hatte, bei der Impfung be GCRT nicht erwarten dürfen. Sie wird bei Ihnen, wenigstens in der ersten Zeity dieselben Erfolge haben, wie neuerdings im Kirchenstaat, d. b. höchstens einige Prozent mehr am Leben lassen, als die natürliche Seuche. Der Qweck der bisherigen Tmpfungen in Rußland ist auch ein ganz anderer, viel höherer und weitgreifender gewesen, nämlich : i i in den Ländern, wo die Rinderpest heimisch und gutartiger ist, sie möglich auszurotten und einer großen Masse von Rindern Tmmunität (Unempfänglichkeit) zu verleiben damit diese als Handels8waare über die Grenzen binaus- gehen können, ohne Gefahr zu bringen. Uebrigens sollte die Geschichte die Lehrmeisterin für die verständigen Menschen fein, is es aber, leider! keineswegs. Was sie lehrt, wird nur zu bald vergessen, und man hascht und sucht nah Neuem. So geht es jeht

bei l der Rinderp l Das lehrreichste Exempel über die Wirksamkeit der verschiedenen Tilgungsmetho-

E R N; en G: JOREES L h : J 1 cinntlide | den gegen die Rinderpest bieten die Herzogthümer Schleswig - Holstein und

Kreißeingesessenen zu recht zahlreicher Betheiligung als Mitglieder ein und | fügt die Bemerkung hinzu, daß nur Mitglieder des Vereins Darlehen aus | Die Mitgliedschaft wird durh Entrichtung von |

Dänemark und es wird passend sein , es hier ins Gedächtniß zurückzu In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts tele in La des ersten und zweiten {lesischen Krieges die Seuche in Deutschland, kam auch in die dänischen Staaten , hielt sih dort sieben Jahre und / ) Tilgungsmittel waren: B - und Bettage, sonntägliche Kirchengebete, Heil- und Durch- seuchu ngsversuche. Jn den achtziger Jahren kam sie wieder, in Folge des siebenjährigen Krieges, in die Herzogthümer Schleswig-Holstein, aber glücklicherweise niht nah Dänemark. Sie erhielt sich zehn Jahre und fostete den beiden Ländern gegen 80,000 Stück Rindvieh. Tilgungsmaß-

eftori | n | regeln waren: sehr unvollkommene Absperrungen Ä " weiteren Beschlußnahme stand am 28. v. Mts. ein Termin an. Ob in | E es M L

dieser General-Versammlung die definitive Konstituirung des zu begründen- |

den Vorschuß-Vereins stattgefunden hat, darüber habe ih noch Nichts er- | Heilungs- und Durchseuchungsversuche gänzlich untersagte, dagegen strenge und

| zuverlässige Absperrung, Tödtung der kranken und verdächtigen Thiere und sorg-

| fame Desinfection anbefahl. Jm Jahre 1813 und 1814 sollte di Die deutsche »Petersb. Ztg.« bringt einen | wi Le E tanag

gen, neben Heil- und Durchseuchungsversuchen. m Jahre 1801 war für die Herzogthümer eine sehr strenge Verordnung a Dle

ihre Kraft erweisen. Jn Folge des Krieges ward die Rinderpest in Schles-

l | wig - Holstein eingeschleppt und verbreitet. Bis zur i Betreff der gegen die Rinderpest in England, wie im Allgemeinen zu | : : n Da. une

Waffenstillstandes in Kiel konnten die Vorschriften der Verorduung nur Gleich dara

aber wurde der Direktor, Professor Erik Viborg mit den Lot feR Vollmachten in die Herzogthümer gesandt. Er kam dort den 2. März 1814 an, behandelte die Seuche genau und strenge auf Grundlage der erwähnten Verordnung und konnte schon am 2. Juni desselben Jahres wieder in Kopenhagen sein, da die Seuche völlig getilgt war. Sie war verbreitet gewesen auf 7 adligen Gütern, in 2 Städten, 4 Flecken und in 38 Dörfern. An der Seuche starben 1132 Stück. Seuchten durch 283. Wurden ge- tödtet 480. Die Herzogthümer verloren also im Ganzen daran 1618 Häupter, waren innerhalb 6 Monaten von der Rinderpest befreit und haben sie bis jegt, also 51 Jahre lang, nicht wieder gehabt. Also: Dauer ( Jahre Verlust 2,085,462. Dauer 10 Jahre Verlust 80,000. Dauer 6 Monate Verlust 1618.

Eisenbahn- und Telegraphen- Nachrichten.

Königsberg, 9. Dezember, Von der Eisenbahnpregelbrüdck e;

| schreibt die yOstpr. Ztg.«, ist bereits der obere Theil des Gerüstes abge-

brochen, so daß oberhalb das kolossale Brücenwerk jeÿt volllommen frei da- steht. Die einzelnen, eisernen Ständer sind nicht, wie bei den Weichselbrücken, durch Gitterwerk, sondern durch bloße Kreuzstäbe verbunden, in Folge dessen d E viel durchsichtiger ‘ist und kein so massenhaftes Aussehen hat, als jene.

Halle i. W., 6. Dezember. Heute waren die Vertreter unseres Krei- ses hier versammelt und haben beschlossen ; den Rest der 118,000 Thlr., welche unser Kreis für den Bau der Wesifälisch - Holländischen Eisenbahn aufbringen soll, in Stamm-Actien zu übernehmen.

Nordhausen, 7. Dezember. Wie der biefigen Zeitung bestätigt wird, soll zu Ostern die Linie Halle-Nordhausen und im August die weitere Strecke bis Ahrenshausen eröffnet werden.

London, 7. Dezember. Zum ersten Male seit der Vollendung der telegraphischen Verbindung mit Jndien is gestern eine Depesche von dort in einem Tage bierher gelangt. Sie war in Kalkutta um 10 Uhr 20 Minuten aufgegeben worden und wurde hier nm 8 Uhr Abends aus- gegeben, brauchte somit zur Durcheilung der Strecke und zu den verschiede- nen Ueberschreibungen unterwegs nicht ganz 10 Stunden. Bei einiger Maßen zweckmäßig geleitetem Dienste sollte dies die Regel sein. Der Zeit- untershied zwischen Kalkutta und Greenwich beträgt, nebenbei bemerkt, 5 Stunden 53 Minuten, so daß es, wenn man blos die resp. Tageszeiten ins Auge faßt, ganz gut möglich wäre, eine Depesche hier früher zu erhal- ten, als sie dort aufgegeben wurde.