1865 / 293 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung, betreffend die Ausreihung neuer Zins - Coupons und Talons zu den Prioritäts-Obligationen der

Münster-Hammer-Eisenbahn.

Die den Zeitraum vom 1. Januar 1866 bis dahin 1870 um- fassenden Zins-Coupons Serie 11. Nr. 1 bis 8 nebst Talons zu den Prioritäts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn werden bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts8, vom 2. Januar 1866 ab täglich von 9 bis 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, und der Kassen-Revisionstage, gegen Abgabe der Talons ausgereicht werden. Leßteren muß ein Verzeichniß, zu welchen Formulare bei der Kontrolle der Staatspapiere unentgeltlich zu haben sind, bei- gefügt sein.

Die Besizer der Obligationen können dic Talons auch bei der Hauptkasse der Westphälischen Eisenbahn in Münster behufs der Beförderung an die Kontrolle der Staatspapiere einreichen und die neuen Coupons und Talons dort in Empfang nehmen.

Die Beförderung der Talons erfolgt durch die Post bis zum 1. August f. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist:

Talons zu Münster-Hammer Prioritäts-Obligationen zum Empfange neuer Coupons, Werth Thaler. «

Mit diesem Tage hört die Portofreiheit sowohl für die Sen- dung der Talons, als auh für die Rücksendung der neuen Cou- pons auf.

Für solche Sendungen, die von Orten eingehen, oder nach Orten bestimmt sind, welche außerhalb des preußischen Postbezirks, aber in- nerhalb des deutschen Postvereins - Gebiets liegen, kann eine Befreiung von Porto nah den Vereinsbestimmungen nicht statt- finden.

Berlin, den 6. Dezember 1865.

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.

Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Conservator der Kunstdenkmäler, Geheimen Re- gierungs-Rath von Quast die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Hausorden Albrechts des Bären zu ertheilen.

Verlín, 12. Dezember.

Summarische Uebersicht der im Winter-Semestier

1865 1866 auf der Königlichen Rheinischen Fried -

rich - Wilhelms - Universität zu Bonn anwesenden immatrikulirten Studirenden.

Von Ostern bis Michaelis 1865 find gewesen

Davon find abgegangen

Es sind demnach geblieben ;

Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind hinzugekommen

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt

dah Jnländer. 214 Ausländer _1_ 219 Jnländer. 54 Ausländer _2_ 96 Jnländer. 128 Ausländer 23

151 Juländer. 133 Ausländer 9 142 Jnländer. 187 Ausländer 67 254 Gleiche Summe Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden fih fünfzebn Jnländer, welche nach §. 36 des Neglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und neun und sechzig, weiche der landwirthschafilichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni- versität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Die tp Fakultät

Die juristische Fakultät zählt Die medizinische Fakultät zählt

Die philosophische Fakultät zählt .…. |

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Summa 893 Bonn, den 1. Dezember 1865.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair - Kabinets und

Commandeurs der 14. Kavallerie - Brigade Grafen von der @

entgegen und ertheilten dem Rittergutsbesiger von Simpson-Geor N burg eine Audienz. Yen- Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen nebst Sohn nah gestern im Kronprinzlihen Palais das Frühstück ein. N Se. Königliche Hobeit der Kronprinz begab Sih zy Galla - Diner nach dem Königlichen Schlosse und wohnte Abend: dem Feste im Palais des Prinzen Albreht Königliche Hoheit hej

Königsberg, 9. Dezember. Die dritte Sizung des Yr vinzial-Landtages hatte zunächst die Vollziehung der nah den Aller höchsten Propositionen vom 16. November er, zu bewirkendey Wahlen 1) für die Bezirks-Kommission für Veranlagung der fla, fizirten Einkommensteuer in Gemäßheit des Geseyes vom 1, My 1851, 2) in den Ausshuß zur Mitwirkung bei vorkommenden Kriegz, [eistungen auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1851 zum Gegensiand, Nach Vollziehung derselben wurde von dem Ausschusse für das Land, armenwesen über die ausgeführte Verwendung des Hebammen, Unterstühungs-Fonds in den Regierungs-Bezirken Ks nigs8berg und Gumbinnen und der zur Prämiirung der Sparkassen-Jnteressenten bestimmten Zinsgewinn- Antheile der Provinzial-Hilfsfkasse zur Unter, stügung von Veteranen aus den Jahren 1806— 1815, in Gemäßheit der Beschlüsse des vorigen Provinzial - Landtages, ohne weitere An, träge Bericht erstattet. Auf die Petition des Herrn v. Simpson

und Genossen :

zur Deckung der dem Land-Comité der ostpreußischen Südbahn aus dg Garantieleistung für Hergabe des erforderlichen Terrains bereits entstan, denen und noch entstehenden Kosten, sowohl einen angemessenen Beitrag aus dem Landtags-Dispositions-Fonds zu bewilligen, als auch die Gewähr einer weiteren Subvention aus Staatsmitteln zu befürworten « wurde nah längerer Diskussion in namentlicher Abstimmung zwar eine direkte Unterstühung aus dem Landtags-Dispositions-Fondt abgelehnt, dagegen mit über zwei Drittel Majorität bes lossen:

Se. Majestät den König in einer Denkschrift zu bitten, den vom

Comité nachzuweisenden wirklichen Verlust auf die Staatskasse über nehmen zu lassen.

Eine fernere Petition des Herrn Mischel und Genossen au Lögen, betreffend die Auslegung des §. 203 des ostpreußischen Provinzialrechts über die Verpflichtung der Eingepfarrten, das Deputanten-Holz für die Geistlichen einzuschlagen und anzu fahren, wurde dem Königlichen Kommissarius mit der Bitte um Veranlafsung einer näheren Prüfüng der Beschwerde Überwiesen,

Dagegen wourde eine Petition des Kuratoriums der Gewerbe \chule in Graudenz wegen Gewähr einer Subvention zur Unter haltung derselben nicht zur Berücksichtigung geeignet gefunden, Ohn die gute Wirksamkeit der Anstalt in Zueifel zu ziehen, konnte ck niht als Beruf des Landtags - Dispositions - Fonds erkannt werdet durch dauernde Leistung Lehr - Jnstitute zu begründen. Es würde durch derartige Festlegung der zufließenden Einnahme das bestehendt Verfügungs-Recht künftiger Landtage beeinträchtigt werden.

Posen, 11. Dezember. Jn der Sißung des Provinzial Landtages vom 9. d. M. trug der 1. Ausshuß durch seine R ferenten, von Gräveniy und von Chlapowsfi, den Antr den Landstallmeisters von Kote aus Zirke, betreffend die Auf-

wie das gesertigte Referat vor und beantragte: »Die Königliche R

aufzuheben.« Dieser Antrag wurde mit 40 gegen 5 Stimmen a genommen. Der 1. Ausschuß trug ferner das Schreiben des Hern Ober-Präsidenten der Provinz vom 30. November e. über die Vet

Plater, vor. Nach Vorlesung des Referats empfahl der Auss{W dem Provinzial-Landtage, zu beschließen :

1) die noch im Bestande befindlichen 50,617 Thlr. sind als Reservefond? für außerordentliche Ausgaben und Ereignisse zu reserviren;

2) die Zinsen davon sind für die jährlichen Zuschüsse zu verwenden

3) der Provinzial - Landtag richtet an den Königlichen Kommissarius di

Gesuche: :

a) die Königliche Regierung zu Bromberg und hier dahin anzuwetilt

daß bei der Unterhaltung der Chausseen mit der größten Spt

samkeit zu Werke gegangen werde und ¿

b) daß dem mehrfach gefaßten Beschlusse des von uns gewählt

Beiratbs zur Verwaltung des Straßenbausonds die Chausseehäul! zu verpachten, Folge gegeben werde.

Nach «ingehender Diskussion wurde indessen Antrag ad 1 ml 32 Stiwmen gegen 13 Stimmen vom Plenum abgelehnt, W damit auch ad 2 erledigt. Dem Antrag ad 3 a und b wurdé d! gegen vom Plenum einstimmig beigetreten.

Schließlich wurde vom 1. Ausschuß dur dessen Referen!! Scholy und Graf von Plater das Gesuch des St. von M ycielé! und Genossen d, d. Punig, den 29. November c., den Bau M Chaussee von Reisen nah Punih betreffend, vorgetragen und d gefertigte Referat so wie der Antrag des Ausschusses vorgelesen d dabin geht: :

a) das Gesu, die Chaussee zwischen Puniß und Reisen auf Kosten

Provinz zu bauen, zurüzuweisen; dagegen

dit

Polizei-Präsidenten , so wie die Meldung des General-Peajors und

h) be U-berweisung des Gesuches an den Herrn Oberpräsidenten zu M

schlagen.

hebung der Köhrordnung für das Großherzogthum Posen, |

gierung zu ersuchen, die Köhrordnung für das Großherzogthum Post |

waltung des Provinzial-Straßenbaufonds in den Jahret

1862 bis November 1865 durch seine Referenten, Scholy und G | d. M. zum Abs{luß.

Geheimerath und Ober-Präsident mer-Esche, um im Namen Sr. | des 18, Provinzial-Landtages zu vollziehen. i | Landtagsmarschall darauf ausgebrachte Lebehoch auf Se. Majestät | den König stimmte die Versammlung, bevor sie sih trennte, freudig ein.

zember, wird den »Hamb. N.« geschrieben : Gutem

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pfehlen, insoweit es möglich ist, eine Prämie für den Ausbau dieser

Chaussee zu bewilligen und das Projekt nah Möglichkeit zu unter- ügen. A Auss\chußvorschlag wurde einstimmig angenommen. Stettin, 10. Dezember. YJu dem gestern stattgefundenen Schluß des Provinzial-Landtages versammelten sich die Mitglieder im Sigungs-Saale des Landhauses und richtete hier der »N. Stett. Ztg.° zufolge der Landtagsmarschall, Graf von Bismar - Bohlen, cinige Abschiedsworte an die Abgeordneten, die Seitens des Vice- marschall, Herrn von Köller, Erwiderung fanden. Demnächst be- gaben fich die Abgeordneten nach dem Schlosse zu dem Herrn Ober- räsidenten, welcher in seiner Schlußrede ihnen seinen Dank für die {leunige Erledigung der Vorlagen aussprach. Hierauf erklärte der err Ober-Präsident den Landtag für geschlossen. Der Landtags- marschall sprach darauf dem Königlichen Commissarius Seitens des Landtages den Dank aus und schloß mit einem Hoch auf den König. Merseburg, 10. Dezember. Aus den Verhandlungen des gestern geschlossenen Provinzial - Landtages is noch zu erwähnen, daß in der Plenarsigung am Gten d. M. über die Angelegenheiten : 1) der Provinzial» Blinden - Anstalt zu Barby, 2) der Taubstum- men -Jnstitute der Provinz, 3) der Zwangsarbeitsanstalt zu Groß- Salze und 4) der Provinzial-Hülfskasse verhandelt worden ist. Die Provinzialstände haben, wie in den Vorjahren, so auch dieses Mal bedeutende Zuwendungen an die vorgedachten Jnstitute aus den Uebershüssen der Provinzial - Hülfskasse beschlossen; so wurde “für den Blinden-Anstalts-Fonds eine Summe von 3000 Thlr. und zur Bestreitung der Generalkosten der Blinden-Ansialt die Summe von 1000 Thlr. jährlih bewilligt j der Taubstummen - Anstalt in Halber- stadt wurden 1350 Tblr., der Taubstummen - Anstalt in Erfurt 1256 Thlr. und der Taubstummen- Anstalt in Weißenfels 1460 Thlr.

jährlich bis zum Zusammentritt des nächsten Provinzial - Landtages | überwiesen, und es wurde zur Bestreitung verschiedener Ausgaben

für diese Institute die Genehmigung ertheilt. Düsseldorf, 11. Dezember. Jn seiner vierten Plenarsigzung

| des Rheinischen Provinzial - Landtages am 8. d. M. beschäftigte sich

der Landtag vorzugsweise mit der Frage wegen Reorganisation der Jrrenpfleg e der Rheinprovinz. Die im vorigen Jahre vom Land- ¡age niedergesehte Spezial - Kommission zur Untersuchung der Lage

| der Jrren - Heilanstalt zu Siegburg, so wie des Jrrenwesens über-

haupt, war zu dem Beschlusse gelangt, den Ständen die Errichtung fünf neuer Jrren-Heilanstalten, nah den Regierungsbezirken, vorzu- Die Resolutionen des Kommissionsberichtes wurden mit einigen Modificationen nach mehrstündiger, sehr eingehender Debatte von

der Versammlung angenommen. Der mit-der Berichterstattung Über | die Rinderpest- Petition betraute erste Ausschuß beantragte

»Der hohe Landtag wolle beschließen, das hohe Ministerium zu bitten : 1) die Grenzen gegen die von der Rinderpest heimgesuchten Gegenden, sei es Ausland oder- Inland, sofort mit einem zusammenhängenden Militair- Cordon ab‘cließen zu lassen; 2) anzuordnen, daß bei Eintritt der Rinder- pest in die Provinz alles nah dem Urtheile der Sachverständigen an der Rinderpest erkrankte und mit demselben in Berührung gekommene Rind- vieh sofort getödtet und der volle Werth den Eigenthümern aus Staats- mitteln erseyt, und daß durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werde, daß die Tödtung gegen Entschädigung erfolge; 3) die Herbeifüh- rung von geseßlichen Bestimmungen für die Abwehr der in den Nachbar- ländern der Provinz ausbrechenden Rindviebseuchen, sowie für die Ent- {hädigung für das Vieh, welches in Folge derselben im allgemeinen Jn- teresse getödtet werden muß, zu veranlassen. « /

Die Debatte darüber gelangte erst in der 5. Sißung am 9ten Nach Beendigung der Geschäfte des Land- tages erschien um 4 Uhr der Königl. Landtagskommissar, Wirkliche der Rheinprovinz, Hr. v. Pom - Majestät des Königs den Schluß In das von dem Hrn.

dreimal

Schleswig - Holstein. Aus dem Schleswigschen, 9. De- | Vernehmen nach it mit der Realisirung des Planes, denjenigen Beamten, deren Diensteinnahme ganz oder zum Theil aus sogenannten Sporteln besteht, soweit möglich ein festes Einkommen zuzulegen, bereits an einzelnen Orten der Anfang gemacht worden. Eine gleiche Ab- änderung soll jegt auch mit Rücksicht auf die mit der stapelholmer Landvogtei verbundenen Einkünfte beabsichtigt werden, während zur Zeit noch der nur interimistish angestellte Verweser der Landvogtei seine bisherige Gage aus der Staatskasse bezieht, welche leßtere dagegen selbstverständlich die Jntraden der Verwaltung des betreffenden mtes entgegennimmt. Aus glaubhafter Quelle erfahre ich, daß die gedachte Landvogtei für die Folge ihrem Inhaber außer den mit der Verwaltung des Auctionariats verbundenen Einnahmen ein festes Einkommen im Betrage von 3500 Mrk. Cour. gewähren wird, Es dürfte außer Zweifel stehen, daß mit ähnlichen Abänderungen überall, wo ein derartiges Arrangement si in's Werk sehen läßt, nicht we- niger den Kommunen oder Gemeinden als den fraglichen Beamten in größerem oder geringerem Maße wird gedient sein.

è [autet, daß morgen im

LübeŒ, 10. Dezember. Jn der gestrigen Sihung, schreibt man den »Hamb. N.«, erledigte die Bürgerschaft die Tages-Ordnung ihrer Versammlung vom 22. v. M. Der Antrag des Senats auf Konstituirung des Ober-Appellationsgerihts als Cassa- tionshof in Strafsachen für Lübeck, gemäß den zwischen den Senaten der vier freien Städte vereinbarten »Bestimmungen- , an den sih einige durch solche Stellung des Ober - Appellationsgerichts erforderlich werdende Abänderungen von Bestimmungen unserer Straf- prozeß-Ordnung anschlossen, ward an eine Kommission verwiesen, welche Über eine durchgehende Revision unsererseits am 1. März 1864 in Kraft getretenen Strafprozeß-Ordnung berathen und erwägen soll, ob nicht die Appellationsinstanz in Strafsachen wegfällig werden müsse. Ein Antrag von Helmcke auf Niedersezung einer gemeinsamen Kom- mission von Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft zur Re- vision der Beamtengehalte, welhen der Bürgeraus\shuß an den Senat zu bringen abgelehnt hatte, ward troy warmer Befür- wortung von mehreren Seiten dennoch von der Bürgerschaft eben - falls abgelehnt. Ein von Richter Görg in Verabredung mit 27 andern Bürgerschaftsmitgliedern gestellter Antrag, daß der Senat den Plan zur Herstellung eines den Lauf der Trave von der Stadt bis zur Herrenfähre regulirenden und verkürzenden Kanals bearbeiten und dahin gehende Kostenanscläge der Bürger- schaft baldigst vorlegen möge, ward mit großer Majorität an den Bürgerausshuß zur näheren Erwägung verwiesen.

Hamburg, 10. Dezember. (Wes. Ztg.) Von dem bürger- schaftlichen Ausschusse, der im Frühjahr 1864 zur Ueberarbeitung der \. Z. cine so lebhafte Opposition hervorrufenden Vorlagen zur Re- organisation unseres Justizwesens niedergeseßt wurde, liegt jeht ein zweiter Bericht über das Geseh, betreffend die Gerichts- verfassung, vor.

Hessen. Darmstadt, 10, Dezember. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat heute fen Kurfürstlih hessischen Kammer- herrn und Legationsrath v. Hesberg in besonderer Audienz em- pfangen und aus dessen Händen das Creditiv entgegen genommen, wodurch derselbe als Kurfürstlih hessisher außerordentliher Ge- sandter und bevollmächtigter Minifter am hiesigen Hofe beglaubigt worden ist.

Frankfurt a. M., 11. Dezember. (Fr. J.) Jn der heu- tigen Senatssizung wurde Senator Fellner zum älteren und Se- nator Forsboom zum jüngeren Bürgermeister erwählt.

__ Nassau. Wiesbaden, 10. Dezember. (Fr. J.) Die erste Kammer lehnte in ihrer gestrigen öffentlichen Sizung das Geseh wegen Einschreibung der Partialobligationen auf den Namen der Jnhaber ab. Bekanntlih wurde dasselbe von der zweiten Kammer genehmigt. Ebenso wurde das von der zweiten Kammer nicht verwilligte Eisenbahnanlehen von 3,200,000 Gulden in der ersten Kammer mit 11 gegen 10 Stimmen genehmigt.

Württemberg. Stuttgart, 9. Dezember. Der »St. A. f. W.« meldet amtlich die Ernennung des Staats - Ministers von Linden zum Bundestagsgesandten.

Bayern. München, 10, Dezember. hat sich nach Genf begeben.

Die »Bayer. Z.« meldet amilih, daß unterm 4. Dezember der Kämmerer und Ministerresident bei der shweizerischen Eidgenossen- schaft , Ferdinand Graf von Hompesch, zum Königlichen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister“ am Königlich italienishen Hofe ernannt worden is. Graf Hompesh is hier angekommen.

Hesterreich. Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Wie die » Abendpost« meldet, ist der Erzbischof von Agram, Kardinal von B zum Königlichen Locumtenens der Banalwürde ernannt worden.

Dasselbe Blatt widmet dem Könige Leopold einen Nachruf, in welchem es heißt: »JTm Rathe Europa's ist der Mund des Ob- mannes verstummt. Belgien hat mit dem Könige Leopold einen Vater, Oesterreih und sein Kaiserhaus einen treuen Freund, der Friede der Welt seinen greisen Fürsprecher verloren. «

Die Reformen im Postwesen, schreibt die »Ostd. Post«, sollen mit der Herabsezung des Briefporto's für den internen Verkehr noh nicht abgeschlossen sein, sondern zunächst durch eine Regelung des Fahrpostdienstes ergänzt werden, über dessen Kostspieligkeit bereits seit langer Zeit in den betreffenden Kreisen geklagt wird. Es dürfte auch die Fracht für die durch die Fahrpost zu versendenden Gegen- stände bedeutend ermäßigt, dagegen aber die Größe der einzelnen Frachtstücke in einer solchen Weise limitirt werden, daß nicht Behält- nisse und Päke von ungebührlihem Umfange oder Gewichte der Postanstalt zur Beförderung übergeben werden können.

Agram, 10. Dezember. (Telegr. W. Bl.) Gestern und heute haben vertrauliche Privatkonferenzen der Fusionisten, sowie auch der Gegen- partei zur Erzielung des Ausgleiches stattgefunden. In Folge ge- troffener Uebereinkunft werden beide Parteien heute zum Kardinal Haulik ihre Mitglieder entsenden, woselbst die auf den Ausgleich abzielenden Verhandlungen gepflogen werden. Gerüchtsweise ver- Landtagssaale eine geheime Plenarversamm-

lung und übermorgen öffentliche Landtagssißung stattfinden werde.

Richard Wagner