1865 / 293 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchster Erlaß vom 27, Nove Z a

Î s mber 1865 hbe- |! die vorstehend bezeichneten Geschäft i

: x 4 ; : Para ra Andere als die : à : e eschäfte sind der Bank nicht Para ra Ncchtzebn. 1

treffend die Genehmigung des revidirten Statuts Die Mortification verlorener n O. ata eh besonders darf sie keine Kapitalien auf Hypotheken unterbringen. Jedes Mitglied des Dar gra chg U zehn Attien besizen er Actien findet ies P derselben jedoch gestattet , Agenturen innerhalb der Rheinprovinz zu | oder erwerben ; die Dokumente dieser Actien werden in das Archiv der

gabe der j x y G ist dieselben Geschäfte, wie die Privatbank besorgen können, Gesellschaft hinterlegt und dürfen während der Dauer der Functionen des

der Côlnishen Privatbank. pan Dr fesehliG n Bestimmungen Statt. Qu dem Ende erläßt der Luiz ihten welde je vier Motaten Nth errichten, Aufsichtsrathe zu ertheilenden Instruction. betreffenden Mitgliedes nicht veräußert werden.

forderung, jene Dokumente einzuli y eine öôffents; ibnen von dem E43 ente einzuliefern oder die etwaigen e nd L L lasung der bei ihnen präsentirten Noten der Privatbank wird | Paragraph Neunzehn., gabe ihrer Baarbestände und ihrer Bedürfnisse Der Aufsichtsrath wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen

Auf Ihren Bericht i i

ger Auf Ihren Bericht vom 13, November d. J. will Ic das in | Aufforderung vergangen « die Dokumente nid eingelfen "e de oj un, drsiten nad) Mao)

nicht geltend gemacht worden , so erklärt das E oder die y M bewirkt. Paragraph Eilf S na MUE d S elben wi L B a Silit i hel F Gînderi ( : i ejjelbe ieder wählbar. ollten beide verhinder

b e vom 23. F b J. unter Aufhebung des Gesellschafts- | kumente für nichtig t zu Cöln dis atuts vom—F=———— 1855 (Ges.-Samm Die Direction veröffentli Hn Bank zahlt und rechnet in preußischem Silbergselde nach den | sein, einer Sigung des Aufsi 4 DeIIUD Es g N Si 1 5 (Ges Samml. S. 720) und des g ann ta E dn Ls „Bess dur die wi Mes welche durh das Münzgeseß vom vierten Mai V hhehnhandert O Ei lbtea A iteste U Lea, Le so übernimmt das nach

Statut-Nachtrages vom —Z0 Sun; 1858 s mente andere durch den Aufsichtsrath mit der Unterscuist oe, diese 2 seben 10° fünfzig (Gesez-Sammlung Seite dreihundert fünf und folgende) Daa grad SRLaHg, Glatiahages fem 50. Juni (el. - Sammt. S..405) | dessäibes? augéfettigt, Die Kostèn as ric Lor zweier Mi estimmt worden sind, oder später durch Landesgesehe bestimmt werden Kommt in außergewöhnlicher Weise die Sis Mitgliedes des Auf- riellen Urkund gelangte, in der Anliegend zurückerfolgenden (a) nota- | Kosten der Ausfertigung neuer Actien, rfomrenónbd uta so kh ollten. d sichtsrathes zur Erledigung, so wird vorläufig für die Zeit bis zur nächsten fel rÁggo L llder dC A AT R Gt stedeñde Kosten falten nithé dex Gesellschaft pt sämmtliche dabei , Paragraph Zwölf. General-Versammlung von dem Aufsichtsrathe eine Ersaßwahl zu notariellem erdurch genehmigen und zugleich der Cölnischen Privatbank die bei zur Last. sondern dem Betheili Die Bank hat das Recht, während der Dauer ihres Bestehens unver- Protokoll vorgenommen. Die definitive Wiederbesezung erfolgt dur Wabl ihrer Errichtung auf Grund des Geseßzes vom 17. Juni 1833 {G In Bezug auf abhanden gekommene Divid ; , ¿nóbare, auf jeden Jnhaber lautende Noten (Paragraph zehn Nummer fünf) | der General-Versammlung. Das in dieser Weise gewählte Mitglied s{eidet i: (Ges.- | ficationsverfahren nicht zulässig. ividendenscheine ist das q, M his zum Betrage einer Million Thaler auszufertigen und in Umlauf zu | an dem Termine aus, an welchem die Dauer der Functionen seines Vor-

g. l ‘doch unterliegt die Ausfertigung und die Form derselben der Geneh- | gängers aufgehört haben würden.

Samml. S. 75) ihre ertheilte Ermächti : i ) ihre ertheilte Ermächtigung zur Ausstellung von | Verlust von Dividendenscheinen vor Ablauf ter ° wende [F hn! |

r Ablauf A beziehungsweise der Beaufsichtigung der Regierung. i Die Namen des Präsidenten, des Vice-Präsidenten und aller übrigen

der Stempelsteuer nicht unterworfen. Ergiebt sich | Mitglieder des Aufsichtsrathes, so wie eine jede dabei eintretende Verände-

Nôöten bis zu dem Betrage von Ei Yfî [N ¿ B E g Einer Million: Thalern auch für | ( Paragraph einundvierzig) anmeldet und den “atte rlährung mige Noten sind jese O da S 2 : chäftsjahres (Paragraph neun und dreißig) eine Ver- | rung sind durch die Gesellschaftsblätter bekannt zu machen.

die fernere fünfzehnjähri ibres : : Statute A E eit E L im revidirten dirs ¿Voregung der Actien oder sons wie in gla N V ‘nes Ges nebst dem beiliegenden revidirten Statute ‘durch die G E E al „ay Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag V Vase V ause des Grund - Kapitals (Paragraph vier) um mehr als Par h Ei d z zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. : eseysammlung Auch s dahin nicht vorgekommenen Dividendenscheines ausbezallt ne tien Theil desselben, so ist die Summe der in Umlauf geseßten Noten Der Aufsichtsrath L ainali h, so oft j d “rür dienlich erachtet; Berlin, den 27. November 1865. der neuen Serie von Dividendens Gier At B tra Die Ausreity wenigstens auf den als noch vorhanden nachgewiesenen Betrag des Grund- | an festzusegenden Terminen , auf Einladung des Präsidenten oder auf den L nicht eingereiht werden k Ua Aden rächt An bestim fapitals zu beschränken. P V4 Ns von E Mitgliedern des Aufsichtsrathes, in der Regel mindestens ; ( j aragra : äfte K i Wilhelm. ; | A i e MELEAA Le I @ Talons dem Aufsichtörat Die Noten dürfen dun N L Zwanzig, Fünfzig, | M did A ien, Gonge dir, Merdales Kenntniß zu nehmen i \sprochen worden, so werden dieselben Es (Bio L EN wi Einhundert und Zweihundert Thalern Preußisch Courant ausgestellt werden. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von min- von Bodelschwingh. Graf von Jhenpliz. G Gt sprüche auf die neue Serie gütlich oder i , bis die streitigen 1 Der Gesammtbetrag der zu Zehn Thalern ausgestellten Noten soll die | destens sieben Mitgliedern erforderlich. i ÿ. Graf zur Lippe. Yara ege des Prozesses erledigt M Summe von Einhundert Tausend Thalern nit übersteigen. Ueber | Paragraph Zwei und zwanzig. An _ Alle öffentliche Bai e R Gese, das Verhältniß, in welchem bei der Emission der übrigen Neun- Die Beschlüsse des Aufsichtérathes werden dur absolute Stimmen- den Finanz-Minister, den Minisier für Handel, Gewerbe nischen Qeitung und in dem zu Be rlin r Gesellschaft erfolgen in der (F hundert Tausend Thaler von den Abschnitten von Qwanzig bis Zweihun- | mehrheit der Erschienenen gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet, insofern und öffentliche Arbeiten und den Justi „Mini | Anzeiger. Bei dem Eingehen cities v erscheinenden Preußischen Et, dert Thalern Gebrauch zu machen ist, können von den Ministern | es sih um eine Wahl handelt, das Loos, in allen übrigen Fällen die Stimme / 3 ister. GénebälBeisatnihlüng übér die Wabl g A Mee die n¿(W sür Handel und der Finanzen ats Bestimmungen getroffen werden. e S s a dessen Aae des Vicepräsidenten, beziehungsweise i i G di r : lattes f C ¿ es in deren S j Ä itali 4 a, : S pr p R gte y die Bekciintrmachung dutitil Die Bank ist verifliGtei i T eman E der Jnhaber bei Ergiebt ich bei elle tretenden anwesenden esen M n absolute Majorität noch RNRevwidäirtes Statut lung in die Stelle des E ps p Beschlusse der General-Versu M der Präsentation sofort in Cöln gegen flingendes Courant einzulösen. | Stimmengleichbeit, so werden diejenigen, welche die meisten Stimmen erhal- dèr bene Blait zu Uen ide genen treten soll, is durch das übrig gel Anzeigen eines stahl oder irgend ein anderes Ereigniß ent- | ten haben, in doppelter Anzahl der zu Wählenden auf die engere Wahl Cölnishen Privatbank. Auch abgesehen von dem Ein chen ei ; standenen Verlustes der ausgegebenen Noten fönnen die Zahlung an den | gebracht. i A Genécat- Valin añdie 1g en eines Blattes, können Seiten M Vorzeiger niemals aufhalten und sind für die Bank unverbindlich. Paragraph Drei und zwanzig. Act d E, des dur Allerhöchsten Erlaß vom zehnten Dezember welchem Falle der beinffaide B E bestimmt werden, | Der Jnhalt des gegenwärtigen Paragraphen Vierzehn, sowie des' nach- Zu den Befugnissen und Pflichten des Aufsichtsrathes gehört: | böcbsten RA ert fünf und fünfzig genehmigten Statuts und des durch Aller- | blätter bekannt zu machen is eschluß durch die bisherigen Gesellh,W folgenden Paragraphen Sechszehn ist auf jeder Note deutlich abzudrucken. a) die Revision bestehender und die Ertheilung neuer Jnstructionen , \o- rieblhi din S age: 4 wb Juni Achtzehnhundert acht und fünfzig ge- i Paragraph Fünfzehn. i i wohl für die Direction, als auch für das Personal der einzelnen Ge- Z rags tritt das folgende | Lm | Die Direction der Bank und der Aufsichtsrath sind dafür verant- ; schäftszweige; U R Se Nevidirte Statut. V S wortlich, daß jederzeit ein dem Betrage der cirkulirenden Noten gleicher Be- ) die genaue Kenntnißnahme von der seitens der Direction bei den jedes- i : on den Geschäften der Bank. | siand an Deckungsmitteln von mindestens einem Drittel in baarem- Gelde maligen Versammlungen des Aufsichtsrathes ihm vorzulegenden Ueber- Titel. E in s; Paragraph Zehn. und der Rest in diskontirten Wechseln in einer besonderen untex dreifachem sicht der Kasse der Bank, des Wechsel-Portefeuilles und der Lombard- Perschlusse zu haltenden und für die sonstigen Bedürfnisse der Bank nicht Bestände; L : c) die monatliche Revision der Kasse, der Wechsel- und Lombard-Bestände

Bilduaga, Sik und De e . Die Bank i#| zur Erreichung der i ; 8, Sis auer der Gesellschaft. Zwecke befugt: Hung der ün: Paragraph Eins angegras zu verwendenden Noten-Kasse aufbewahrt werde. i | / durch zu deputirende Mitglieder, welche ein Protokoll über die Revi-

Paragraph Eins. i | | 1) Gezogene und trockene Wechsel, die im Julande zahlbar sind, i E41 Vier, sion aufzunehmen haben; d) außerordentliche Kassen-Revisionen nach den vorstehenden Bestimmun-

Mit landesherrlicher Genehmigung bat o Acti T bildet, für welche fortan die L A sich eine Actien-Gesellschaft ge- | discontiren und Wechsel Pl ? De ngen des Allgemei s ‘Scontir sel auf Pläge des Auslandes z D A Handel8sgesezbuches und des Einführungsgeseßes vom t Ab vtnaigten N A N zum Kauf angebotenen Papiere tsen a A Von den speziellen Rechten der Bank. di i tet; utenden Giro versehen sein, dürfen nicht später als drei Moni Paragraph Sechszehn. b Not e) E A E eg Bilanz, sowie SAPGIL E e T die Feststellung der am Schlusse jedes Geschäftsjahres zu vertheilenden

Juni Achtzehnhundert ein und s\echs8zi b8zig m i seh8zig maßgebend sind, und welche die | nah dem Datum der Discontirung verfallen , und es müssen aus ibu Der Bank steht das Recht zu, die von Mr a g f Ie d , i „V io F ifi { in einem bestiminten Termine bei „Vermei Dividenden (Paragraph Neun und dreißig) j

Firma führt: l Oln O Pxtvatbh in der Regel wenigstens drei solide Verbund M Einld\ 5 Die Gesellshaft bat den Awed, : H an l zwei Unterschriften dürf Berbundene haften; Wechsel mit n inlôsung oder zum Umtau : : Zweck, Handel und Gewerbe zu unterstü „F f: 1 dürfen nur unter ausdrücklichem, auf einzelne Fäll j dung der Präclusion öffentlich aufzurufen. Zu diesem Qwee erläßt fie : 2 ; , ,

A beleben, den Geldumlauf zu befördern und Kapitalien aua S otte V1 Ee Ae e R zien Vem ebflzichenben Direktor u dur dreimalige Bekanntmachungen/ in Sim ee Car Mo: R I E MANA De L, Bes ach He Linn, j : | : j A S Paregrans sechs und zwanzig des Statuts de F "ate mittelst der im Paragraphen Neun gedachten öffentlichen Blätter und de Gehälter ois Bank-Personals j (0A 5 Der Siß der Gesell Paragraph Zwei. S g en Mitgliedern des Aufsichtsraths für die Bank erworhl der Amtsblätter der Regierungen in den Provinzen der preußischen Staaten die Wahl des Syndikus der Bank und der Abschluß des Kontraktes

ese ae P O : D E R S L eine Aufforderung zur Einlösung oder zum As der E 24 mit demselben ; y , agr Drei. : ° ewilligen / jedoch ni ; o Nach Ablauf der vorstehenden Fristen werden die Znhader er Noten, T B G8 i : i :

l igen ; jedoch nit auf längere Y ! j G : x

L Shzia besllilint E wird bis zum zehnten Dezember Achtzehnhundert l “l Ui ub Madr O Ding Von: e: welche sich nicht gemeldet haben, in den vorbezeichneten Blättern Behufs der i) z S R N die interimisishe Stellvertretung ellt Bankpersonal

der preußischen Bank, vie! ddssAbe acgeimärtie auf Ga E a nicht Unten fue: die im Julande lagern und dem Verdun g 8 Be des Umtausches R en o G Mouait ae In den wis dek Beamten der Gesellschaft abzuschließenden Dienstver-

É ârtig auf Grund der Bankordnun b T Nt / er leßten Insertion hinauszuseßenden Práäklusiv - Termine unter er War- i / : / i :

Len fler Dlle Aebnhundel sede urs dieg und des Gesehes vet des Siaeis n Eotpertlonen ote: Glaser rudaigtcs Lmd le Anspr a8 da Band isa Tes Kolon dieses | (09D 1 dan Mad glet over aus morali den Grlnden ju en

zehnhundert sechs und fünfzig besteht, aufgehoben oder werthen, a s Corporationen oder Gesellschaften ausgegebenen g! Termins alle Ansprüche an die Bank aus den aufgerufenen Noten erlöschen. (asen Der desfallsige Beschluß erfordert jedoch die Uebereinstimmung von

, auf den Jnhaber lautenden Papieren, so wie von Wes Anmeldungen zum Schuye gegen die Präklusion sind nicht zulässig, mindesins Ln Mitgliedern des Aufsichtsrathes.

modifizirt werden, so erlischt die Genehmi SIni igung der Cölnischen Privatbank | Â j 8 i i i P nt auf Pläye des Auslandes) desgleichen von ungemünztem odt ,W vielmehr tritt diese leßtere unmittelbar mit dem Ablaufe E Nes Die Dienstverträge müssen außerdem die Bestimmung enthalten, daß emeldet haben, der- | pie folchergestalt ausgesprochene Entlassung eines Beamten zur Folge hat,

Bank-Gesellschaft auf Entschädi gung. e ; Inländische Papiere, die auf den Namen lauten, dürfen in} stal, daß jeder Anspru) auf Einlösung 0 lieferten Noten werthlos sind, und wenn sie ewa | quf Besoldung, Entschädigungen, Gratificationen oder andere Vortheile für

E / R pr j belichen werden. Ausnahmen besti Gesch¿iMW aufgerufenen nicht einge Grund-Kapital, Actien und Actionaire. aale für die Direction. / pt, N noù a Ba Farmen, von der Bank angehalten und vernichtet | N V felbst erlóschen Das Grund-Kapital Laa D R: E : L Leiéuna: von A ut Kommissars des Staates gegen die F werden können. Der Betrag der solchergestalt práfludirten Noten soll zu ie Zukunft vo ‘Patagraph Nee üb zániia. theilt in zwei Tausend Actien von je S irt ae O Thaler, ge- Die Beleihung T A Sre S ne O, maßgen I tigen Zweden nah näherer Bestimmung des MOMGIERGENeS Ver: Alle Ausfertigungen des Aufsichtsraths werden von dem Präsidenten halern jede. ist der Gesellschaft unbedingt nta oder Actien anderer Privatta Ae: ; ck f oder von dem Vice-Präsidenten oder von zwei Mitgliedern des Aufsichts- Lid Lite F it e 1 S A rathes unterschrieben. / aragraph Fünf und zwanz1g.

j Paragraph Fünf D : e N e : i : lin der Gesellschaft sind auf den Namen in nachstehender Art Metal s M8 vorstehend sub Littera b. bezeichneten Art, so ic d Von dem Aufsichtsrathe. der Ankauf von: tläodisiun wo gige und zu verkaufen. Jedoch d Paragraph Siebenzehn. Der Aufsichtsrath wird nicht besoldet; er bezicht jedoch außer E ats-, Kommunal - oder anderen, ul Der aus zwölf Mitgliedern bestehende Aufsichtsrath hat sämmtliche im | sage für die durch seine Functionen veranlaßten Auslagen, für seine Müh- ent vom Reingewinn. Die General-

óIede Actie ist mit einer laufenden N Slacim-Reaiser aus f ummer versehen, aus einem | Autorität des S ; gist gezogen und von zwei Mitgliedern des Verwaltungs- | auf den S bavei Luk Hain Corporationen oder Gesellschaften ausgege" Artikel Zweihundert fünf und zwanzig des Allgemeinen deutschen Handels- | waltung eine Tantieme von ses Proz en, geldwerthen Papieren nur bis zu dem d gesehbbuches bezeichneten Rechte und Pflichten. Versammlung kann eine Ermäßigung der Tantieme beschließen. Der Auf- den von- der General-Versamm- | sichtsrath stellt die Vertheilung dieser Tantieme unter seine Mitglieder fest.

rathes (Aufsichtsrathes) unterzeichnet ; jede Acti i der Gesellschaft einzutragende enau B e Actie muß die in das Actienbuch | die Geschästs-Jnstructi - nah Namen, Stand Bn l bai 2 Ing 08 bestinnnten: Inhabers von derglei Ds eret Mi e Ee finden und der h Die Mitglieder des Aufsichtsrathes wer A 2 je fünf Jahre auf jeden Jnhaber 16e nebst era ma Tien. n E vie orf db in G t eines Notars, und ein von Dem atc A Lu) “y leßten Jahres durch neue ersegt werden. Effekten a fcl, von Wechseln, Geld-- Anweisungen; Rechnung ui diesem über ahlverhandlung erfelst isgestellter Akt bildet die Legitimation des D A Ga ben, Salo eL-aUE A 60 Formular der Actien, so wie der neu | ohne Verbri gen, unverzinsbare , so wie au verzinsbare Kapital! Aufsichtsrathes. Di nctionen der Mitglieder desselben dauern ses Jahre. Von der Direction. ea h Se E auf dèn Nacnes: dét lEimalliiben. bus - M Gn AInO L d b Jahre sheiden E mitglieder hai 7 »-die Metan e Paragraph Sechs und zwanzig : : T; L en dürfen inehmen eide i immt. Die D id d arag? : mit den Eigenthümern der folchergestalt einkassirten bder üngenotine ite mdtibas E E E fn E M Die Direction is der Vorstand der Gesellschaft mit allen nah den j wanzigsten Oktober Achtzehnhundert Artikeln Zweihundert sieben und zwanzig und folgende des Allgemeinen

Die Actie if untheilbar und kann unt icsichti er Be rüsichtigung des Para- | Gelder und Effekten in Giro - Verkehr zu treten. Bei Annahme det Die auf Grund des Statuts vom z L ; i Deutschen Handels eseybuches und dem Artikel Zwölf des Ei iführungs- ieder des Verwaltungsrathes verbleiben chen H 4s uvanzigsten Juni Achtzebnhundert ein und' cchbzi g r

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Paragraph Sieben. : Höhe des eingezahlten Grund-Kapitals der Bank nicht überschreiten. ihrer Wahlperiode au fernerhin als

: n. Sie besteht aus dem vollziehenden Direktor und zweien vom Aufsichtsratbe

Ueber den Betrag der Actie hinaus i j ionai Q verpflichtet. i ist kein Actionair zu Zahlungen 9) Noten nach Vorschri inf # d auszugeben und ciugiehen G b Vacan app Ga T A duction.