1865 / 295 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 14, Dezember. Jhre Majestät die Königin empfing gestern die Besuche - der Gäste des Königlichen Hofes, die sih verabschiedeten. Heute ertheilte Jhre Majestät die Königin dem Gesandten des Königs von Schweden und Norwegen die nachgesuchte Antritts-Audienz, sowie dem Kaiserlich) mexikanischen Gesandten eine Audienz zum Empfang des von ihm überbrachten Kaiserlich mexikanischen Ordens. FJhre Majestät entsendet Jhren dienstthuenden Kammerherrn, den Grafen Hompesch - Rurig, nah Brüssel, um der Beisezung Sr. Majestät des Königs Leopold in Allerhöchst Jhrem Auftrage beizuwohnen. ___— Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigma- ringen und Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen statte- ten gestern den Kronprinzlichen HerrsMaf ten Abschiedsbesuche ab. Später empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz hen Königlichen Gesandten in Wien, Freiherrn von Werther, den Legationsrath von Schlözer, Hauptmann von Schrötter vom Garde- Feld-Artillerie-Regiment, welcher auch bei Jdrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin Audienz hatte, und den Premier-Lieutenant R “Set vom Leib-Grenadier-Regiment (1. Brandenburgisches) d C0

Ihre Königlichen Hobeiten die Frau Großherzogin Mutter von

Mecklenburg-Schwerin und die Prinzessin Friedrich der Niederlande nebst Tochter , statteten Jhrer Königlichen Hoheit der Frau K ronprinzessin gestern Nachmittags einen Besuch ab; später empfing Höchstdieselbe die Lady Napier. : j; orgestern Abend fand zum Schluß der Festlichkeiten der Ver- mählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine von Preußen mit Sr. Hoheit dem Herzog Wilhelm von Melen- burg auf Allerhöchsten Befebl die Aufführung der Spontinischen Oper Nurmahal im Königlichen Opernhause statt. Das Haus war durch Hinzunahme der Kandelaber an den Logenbrüstungen glän- zend erleuchtet, die große Königliche Loge zu beiden Seiten erweitert und das Parterre zu Logenräumen umgeschaffen. Jn dem Parquet hatten auss\{ließlich Herren Pläye erhalten , welche der Vorschrift gemäß im Gala - Anzuge daselbst erschienen waren. Die Logen des ersten Ranges waren von den Staats- Ministern, dem diplomatischen Corps und deren Damen beseht j der französische Botschafter nebst Gemahlin befanden sich in der Pro- sceniumsloge des ersten Ranges, die Seitenlogen waren Hofdamen eingeräumt. Um 7 Uhr erschien in der großen Königlichen Loge zunächst das hohe neuvermählte Paar, unter Vortritt des Ober- Hof- und Ceremonienmeisters Grafen von Stillfried-Alcantara und des General-Jntendanten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, und wurde von einer Fanfare von den Trom- petern des Garde - Kürassier - Regiments und der sich erhebenden Versammlung empfangen; demnächst erschienen unter Vortritt der Obersten, Ober - Hof- und Hof - Chargen. Jhre Majestäten der König und die Königin und die Mitglieder der Königlichen Familie. Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften Plat genommen hatten und zwar in der vorderen Reihe , das hohe neu- vermählte Paar in der Mitte, zur Rechten von der Frau Herzogin Se. Majestät der König, neben Allerhöchstdemselben die Frau Groß- herzogin Alexandrine von Meklenburg , dann Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Constantin von Rußland und JThre Königlichen Ho- heiten der Prinz Friedrich der Niederlande , die Prinzen Carl und Géorg von Preußen und der Prinz August von Württemberg, zur Linken Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm von Melenburg : Jhre Majestät die Königin Augusta und zur Seite Aller- höchstderselben Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht und dann Jhre Königlichen Hoheiten die Frau Prinzessin Friedrich der Nieder- lande, die Frau Prinzessin Carl von Preußen und die Prinzessin Marie der Niederlande, und in der zweiten Reibe JJ. KK. HH die Prinzen Griedrich Karl, Alexander, Albreht Sohn, der Erb- prinz von Meiningen, der Fürst und Prinz von Hohenzollern A e 4 Gestvorstellung unter Leitung des Kapellmeisters Poti, ee E O und Höchsten Herrschaften bis zum Schlusse

Königsberg, 11. Dezember “Die Tages i [/L4, : Tagesordnung der vierten Sizung des Provinzial-Landtages des ASntáreihs ien ßen hatte zunächst zum Gegenstande den Bericht des Ausschusses zur Berathung der Allerböchsten Proposition, die Aufbringung der Kosten der Grundsteuerregulirung betreffend. Derselbe hatte folgende Be- [R d ros beantragt : . Jn einer Denkschrift Se. Majestät allerunterthäni bitt le QU- Ua A Oas des §. 6 Ma 2 des Gesehes l , Mai und zur iti / die Staatókass S Me efinitiven Uebernahme der Kosten auf . für den Fall der Nichtgewährung der in Nr. 1. aus itt S in Eure Eng der A e Aealicane 1 steuer und Rückerstattung an die St / 1) Ia aag v L vi Oée: vil daß sowohl über die Vertheilung unter die einzelnen Provi ie | Über die Höhe der Jahresraten und den Muter O An

2) da die Repartition nur für die beiden H: \ | eine jede Provinz für fd geseßlich Rhaear S und nicht fir | zial-Landtag über diejenigen Anordnungen bezitbun s , ger Drovi gungsmodalitäten hinsichtlich der Gründsteuerverwaltun Sf î ihm nach den Eigenthümlichkeiten der Provinz als di : e, Md Le, einen A nicht fassen zu fönnen. © IWeEmäßigsn Hiergegen war seitens mehrerer Abgeord worden, daß mit einer Main BelSsufnabme Tue A Zweck der Allerhöchsten Proposition zu wenig eingegan; “a mehr die §§. 6 und 12 des Grundsicuer-Geseßes vom N M j zu einer ganz entgegengeseßten Deutung berechtigten, und w E M Bezug auf diese Ausführungen vier verschiedene Ant ¿N Amendements gestellt worden, welchen entweder die Vertbeilu "0 Grundsteuer-Veranlagungskosten nach Maßgabe der Gru1 au i den Grundbesizer allein oder nach Maßgabe aller dirs A steuern auf sämmtliche Steuerpflichtige, oder auch nach D O eines besonderen Gesches die Vertheilung dieser Kosten Vei “ra Nach längerer Diskussion wurden indessen alle diese Anti mehr oder weniger Überwiegender Majorität verworfen und n lich der Antrag des Ausschusses bei namentlicher Abstimm N ¡2 Gf 29 Stimmen angenommen. da N uf einen ferneren Beri s Aut 8 für \ wesen, Var die e be E e tre y reußischen Provinzial-Tayy, stummen Anstalt zu Angerburg, wurde die Prüfung der Rechnung wegung pro 1564 wegen Kürze der Zeit bis zum nächsien e Den Sage ausgeseßt, und nur Veranlassung genommen, u Lehrer Fenselau vom 1. Januar 1566 ab eine Gehaltszulage i 50 I 0A s zu bewilligen. E Aus dem Beri des Ausschusses für Chaussees von dem E u) Que F E H A E l ulid Fortschritte der Kreis-Chausseebauten in ally vier Regierungsbezirken der Provinz, sowie von der erfolgten Ale höchsten Genehmigung der vom vorjährigen Provinzial - nb nachgesuchten resp. zehn- und sechsjährigen Verlängerungen det Yy vinzial - Chausseebeiträge für dic Regierungsbezirke Gumbinnen u Danzig Kenntniß genommen. / S "U _ ŒUN Beschwerde des Kreises Olchko darüber, daß ihm eine in Frühjahr dieses Jahres liquidirte Provinzialprämie nicht angewirsn worden, wurde als ganz ungerechtfertigt zurückgewiesen, weil vet schiedene andere Kreise, die noch gar keine oder viel geringere Pi mien, als der Olchfoer Kreis erhalten, gleichfalls Prämien die ibn bereits zugestanden, liquidirt haiten, und in einem solchen Konkitän falle bei unzureichenden (Fonds der Provinzial-Chausseebau-Kommissu ganz in Gemäßheit des Regulativs vom 1. Juli 1854 den Frei Olegyko für dieses Jabr nicht hätte berücksihtigen können. Eben Ÿ wurde auf den am Schlusse der Beschwerde noh gestellten Antra »zur Deckung aller Chausscebau-Prämien eine Provinzialanleihe in entsprechender Höhe zu machen«, da er bereits vom [egten Provin zial-Landtage geprüft worden, zur Tagesordnuug übergegangen. __ Posen, 13, Dezember. Jn der gestrigen Sizung des Pro: vinzial-Landtages wurden folgende Gegenstände zum Vorlrazt gebracht und darauf Beschlüsse gefaßt: i O H In Betreff der Aufhebung der Sparkassen-Prämiirunz eine Petition an Se. Majestät den König dahin beschlossen: k a die Prâmiürung der Sparkassen - Interessenten vom Jahre 1866 ab aufgehoben / der jährliche Zinsgewinn der Provinzial - Hülfskasse zu Halfte den Provinzialständen zu freier Verfügung gestellt, ‘zur ande e A Lege der Hülfsfasse zugeschlagen ird j vot Sälfte E ee a A Antheil des Zinögewinnes jedoch nur die ein A E A HEA A A S dem Alterum tautun zu decken, zugerechnet A E E E d a A A Al D) 4, persanliche Angelegenbeiten betreffend viaiialeer Soi gsverein in Posen aus dem Fonds der Pro _ in Erwägung, daß der biesige Rettungsverein der hiesigen Provinzia N GN Gan wirklich iPeseriiicien Rúutes, cs U E C O E Landtag ihm schon eine Gratifikation von 200 Thlr. auch t ein einmaliger Betrag von 200 Tblrn, bewilligt. é Betreff der Errichtung einer Provinzial - Blinden - Anstalt i 1) Sobald die disponiblen Mittel der Provinzial-Fonds es gestatten, jol definitiv mit Errichtung einer Provinzial - Blinden - Unterrichts- und B ilt zur Aufnahme von 40 blinden Kindern beider! * 6daRA da er Konfessionen in der Stadt Bromberg v0? 2) Die Offerte der Stadt Bromberg zur Errichtung der Blinden-Ansial I CRSCRAnR N Play fostenfrei gewähren zu wollen, soll acceptit! 3) e Abia eine ständische Kommission ernannt werden, um ein heendendt ommen mit der Stadt Bromberg bezüglich des erwähnten Ball vlates zu schließen, und um die erforderlichen Vorarbeiten zu veranlassel damit dem nächsten Provinzial-Landtage bestimmte Vorschläge un! breitet werden können. Die Kommission soll jedoch an die Vorat {läge des 13. Provinzial-Landtages gebunden sein, wonach für di erste Einrichtung 12,000 Thlr., für die jährliche Unterhaltung 5000 Thlr

in Aussicht genommen sind. Breslau, 13. Dezember. Jn der 4. Plenarsigung des {l

Jemat entli

lel, vie,

einer geseßlichen Bestimmung zur Zeit fehlt ;

si\chen Provinzial-Landtages am 7. Dezember wurden zunächst d

eise Aufbriy/

| dazu,

Fesfripten ging hervor, daß die \chwerinsche Regierung |

| fit und bei gewissen Diebstahlsfällen.

| Regierung propoairte im } Landrath beantragte Annahme j fussion, indem er dabei ) s | hervorhob und die Ansicht aussprach, daß die Anwendung des Straf- | maßes so weit beschränkt \ci ; | sein könne. } zufolge

| der Großherzog hat, | Prinzen und Markgrafen Wilhelm

| der Wachsamkeit oder vom | Herzog durch Umvoblsein verhindert ist, ZUr

| der Leiche Sr. Majestät des | gehen, so hat er zu seiner Vertretung

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ahlen für zwei guêgeschledene eer der Provinzial-Darlehns- | L nyerwaltung und für deren Stellvertreter vorgenommen. Dann | gas te der Referent des I1I, Ausfchusses über die Wahlen zu den | E. es-Kommiss ionen für die klassifizirte Einkommensteuer | N 1berall da, wo nicht dur Tod oder Wegzug aus dem Be | aus Neuwahlen stattfinden müssen , die bisherigen Mitglie- Miederwahl vor y und nachdem auf eine desfallsige Bemer- it aus der Mitte der Versaminlung auch zwei Mitglieder aus | un Ret jerungsbezirf Oppeln , U VEIP: von dort verzogen und | orben sind, seitens der Kommission durch andere Vorschläge erseßt worden, wird die Wabl, gegen deren Vornahme durch Acclamation n Widerspruch erfolgt , durch den hohen Landtag vollzogen. Derselbe Aus\{chuß referirte hierauf über die Wahlen zu dem ständischen Mitwirkung bei Vertheilung resp. Kricegsleistungen. Da das Mandat mmtlicher bisherigen Mitglieder des eben genannten Ausschusses als Candtags- Abgeordnete noch bis zum Jahre 1867 läuft, stellt der Juéschuß, indem er dies fonstatirt, den Antrag: d / Hoher Landiag wolle sich damit einverstanden erklären, daß Punkt VI. des Allerhöchsten Propositions-Dekrets seine Erledigung durch die Fest- | stellung des Ausschusses gesunden babe. ; | Die einstimmige Annahme dieses Antrages erfolgte.

Der 4. Punkt endlich betraf Bewilligungen für weitere Ein- cihtungen in der neu erbauten JIrren-Pflege-Anstalt bei Bunzlau.

an der 5. Sizung am 9. Dezember ist, wie bereits mitgetheilt, dr Schluß des Provinzial-Landtages erfolgt.

Mecklenburg., Wie der »Melenb. Ztg.« aus Sternberg | vom 12, gemeldet wird, übergaben die Landmarschälle in der an diesem | Jagt stattfindenden Sigzung beiderseitige Reskripte, betreffend die Auf- hebung der förperlichen Züchtigung in den medcklen- hurgischen Landen mit den nöthigen GesegentwÜürsen Oer shwerinsche Landmarschall erklärte dabei, daß er beauf- den Ständen die Annahme des Gesehes besonders zu em- darauf lege. Aus den

hon seit längerer er Regierung über die Aufhebung der körperlichen dessen Ergebniß der proponirte Entwurf ist. habe diese Strafe

tragt \ei;

Zeit mit der Streliß Qüchtigung verhandelt habe, t Jas Gesey von 1852 über diesen Gegenstand i nur erneuert wegen der damaligen aufgeregten Zeit. Seitdem sei ó überflüssig geworden durch die veränderte Stimmung der Zeit. | die eingeforderten Berichte der Gerichte hätten besagt, daß dieje Strafe nur wenig angewandt werde. Der Entwurf proponire nun | als gerichtliche Strafe die körperliche Züchtigung ganz ufzuheben j die Polizei dürfe sie nur erkennen gegen Persönlichkeiten y die hon gänzlich verfommen und mehrmals bestraft seten j bei denen Anderes niht mehr helfen wolle , und dabei nur in den Fällen gewerbmäßigen Bettelns, mit Unfug verbundener Rohheit, Liederlich- | In den Strafanstalten solle c dabci bleiben, was das Reglement vorschreibe. Die streliysce Wesentlichen dasselbe. Der vorsigende des Gesehes ohne alle weitere Dis- den besonderen Wunsch des Großherzogs

damit einverstanden |

daß gewiß Jeder | bei und nahm dems-

Die Versammlung stimmte dem das Gesey ohne weitere Diskussion an. 28 eimar, 13. Dezember. wie die »Weim. De von Baden, Bruder des Groß-

die Großkreuze Höchstihres Hausordens Weißen Falken aufgenommen. (C. Ztg.) Da

Sachsen. Se. Königliche Hohei

berzogs von Baden, unter

Coburg, 12. Dezember.

Königs Leopold I. na Brüfsel zu den Staatsminisier von See-

bah aus Gotha dahin gesandt.

Nassau. Wiesbaden, m Dezember, Kammer übergab die Regierung heute etnen zentwurf 1 die Aufnahme ies neuen Anlehens von 1,500,000 Fl. für Eisen- bahnzwecke, an Stelle der früher verlangten, Kammer abgelehnten 3,200,000 Fl.

Württemberg. Stuttgart. [1 Dezember enthält eine Königliche Verordnung 1 €* Paß- und Fremdenpolizei. Nach derselben sind die Regierun- gen von Württemberg , Bayern j Sachsen und Hannover (welchen auch die Regierungen oon Baden und Oldenburg beigetreten sind) zur Erleichterung des Reiseverkehrs übereingekommen), daß die Reisen- den innerhalb der Vereinsstaaten beim Eintritt 1n dieselben, so wie beim Austritt, von der Pflicht zur Führung “eines Reisepapiers befreit sind. Jeder Reisende sowohl Juländer, als Ausländer, is dagegen verbunden, auf amtliches Erfordern über seine Person, seinen regelmäßigen Wohnsiy und soweit solches nach dem Zwecke und der Dauer der Reise nothwendig ist, auch über die Mittel zu feinem Unterhalt auf genügende Art sich auszuweisen. Die kontrahirenden Regierungen werden jedoch dahin wirken, daß

In der Ersten

Ztg. « amtlich meldet, den |

Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit

Grund zu besorgen steht, mit Reisepapieren nit

ausgerüstet werden.

Personen, welche im Umbherziehen ihren Erwerb suchen, Musikanten;,

Drehorgelspieler, sonen , welche mit wilden oder

Marionettenspieler, Per-

Taschenspieler, Seiltänzer, umbherreisen,

e“ gerichtetén Thieren

Scheerenschleifer u: f. w. bedürfen zu ihren Reisen im Vercinsgebiete

\riftlicher , ausgestellter Staats- oder Ortsangehörigkeit Personal-Beschreibung Gleicher oder Arbeit suchen, auf ihren Reisen unterworfen. Regierung bleibt vorbehalten lichen Sicherheit oder aus anderen erheblichen Gründen vorübergehend die tigkeit überhaupt, oder für einen

von den zuständigen Behörden des Heimathsstaates Reisepapicre oder Ausweise, aus denen ihre hervorgebt und in dencn ihre Namensunterschrift enthalten ist. auch Personen, welche Dienste Jeder Vereins- in Fällen der Bedrohung der öffent- Unruben oder sonstige Ereignisse Paßpflich-

bestimmten Bezirk oder zu Reisen

und

Beschränkung sind

durch Krieg,

aus und nah besiimmten Staaten wieder einzuführen.

Hefterreih. Wien, 13. Dezember. Die cutige »Wiener ) / Ö (

Ztg. « veröffentlicht eine Amts-Jnstruction für den General-Inspettor des Gefängnißwesens, in welcher es heißt:

Der General-Tnspektor des Gefängnißwesens hat als Stellvertreter und im Namen des Justizministers die oberste Leitung und Aufsicht \o- wohl über die sämmtlichen Strafanstalten, als auch über dic Straf- und Untersuchungsgefängnisse der Gerichtsböfe, der reinen Bezirksgerichte und der gemischten Bezirksämter als Gerichte, und zwar nicht blos in Be- ziehung auf ihre innere Einrichtung und Ordnung, font ern auch in An- schung ihrer ökonomischen Verwaltung auszuüben. :

In Erfüllung dieses Berufes hat der genannte Generalinspektor nicht nur den ordentlichen Dienstbetrieb in den bezeichneten Strafanstalten und Gefängnissen zu überwachen und zu regeln, so wie wahrgenommene Ge- brechen und Uebelstände sofort abzustellen, sondern cr ift auch befugt, die ihm diesfalls erforderlich erscheinenden Anordnungen innerhalb der Gren- zen der bestehenden Gesehe im eigenen Mirkungsfreise zu erlassen.

Qu den vorzüglichsten Pslichtaufgaben des (Heneralinspektors des Gefängnißwesens gehört es, cine gründliche Reform des gesammien Ge- fängnißwesens anzubahnen und nah Maßgabe derjenigen geseßlichen Vorschriften, welche in dieser Richtung jeweilig erlassen werden, in UAus- führung zu bringen. 0:

Der General - Gefängnißinspektor wird alle von den Oberstaats- anwälten unmittelbar, von den Vorstehern der Landes- und Kreisgerichte aber, so wie von den Bezirksgerichten und den gemischten Bezirksämtern als Gerichten im Wege der Oberlandesgerichtöp1äsidien »an die General» Inspection des Gefängnißwesens im Justizministerium« zu leitenden Ge- \chäfts}stücke und Berhandlungen selbsiständig und im eigenen Wirkungs- kreise der Erledigung zuführen, insofern nit der Justizminister einzelne dieser Angelegenheiten seiner persönlichen Schlußfajjung vorbehält oder der General-Gefängnißinspektor selbst es angemessen findet, in besonders wich- tigen Fällen die Entscheidung des Justizministers einzuholen In gleicher Meise richtet der General-Jnspektor in allen das Gefängnißwesen betref- fenden Angelegenheiten an die Obexstaatsanwälte unmittelbar, an die vor- gedachten Gerichtsvorstände aber un Wege der Oberlandesgerichtspräsidien seine Aufträge und Erlässe, welche von denselben zu befolgen sind.

Die Wiener Blätter bringen heute noch folgende Telegramme

über die Ergebnisse der Landtagsberathungen :

Se. Hoheit der | feierlichen Beiseßung |

Gesehentwurf Uber | aber von der Zweiten |

Das Regierungsblatt vom betreffend die

Prag, 12. Dezember. Die Adreß-Debatte hat beute stattgefunden. Die Verlesung der Adresse durch den Berichterstatter Grasen Leo Thun wurde mit Hoch- und Slava-Rufen begleitet. Es sprachen: gegen die Adresse Fürst Carlos Auerspergz; derselbe vermißte 1m Entwurfe Worte des Bedauerns über die Sistirung des Reichsraths. Es sei erklärlich, daß ein solcher Versuch zur Lösung der Verfassungsfrage dem Pslichtgefühle cines verfassungstreucn Mitgliedes des Reichsrathces widerspreche. Rieger (für die Adresse) behauptet, das Februar - Patent habe eine privilegirte Stellung für die Deutschen geschaffen. Hasner (gegen die Adresse) ver- wahrt sich gegen den Ausspruch Riegers. Für die Adresse: Graf Clam- Martiniz. Der Weg des Februar-Patentes jet ziellos gewesen, weil in- nere Widersprüche vorhanden waren. Zeithammer und Graf Al- bert Nostik: Der 20. September sei eben fo berechtigt wie der 20. Oktober. Klaudy, Trojan Sladkowsfy spracen ebenfalls für die Adresse. Gegen die Adresse sprachen noch: Herbst, welcher be- hauptet, die Verfassungsfrage sei eigentlich eine ungarische ; Brinz, welcher die faktische Nothwendigkeit der Reichsrathésistirung leugnet) Graf Hartig, welcher neue Wirren auf Kosten der Einheit und Macht des Reiches besorat. Herr von Plener beantragte : R Erwägung ; daß die Adresse zur Unterbreitung an Se. Majestät nux dann geeig» net ist, wenn neben dem einmüthigen Ausdrue der Loyalität auh in den dabei aufgenommenen politischen Anschauungen die ibereinstimmende Ueberzeugung des Landes enthalten ist; in Erwägung, daß nach dem Verlaufe der Verhandlung eine Uebereinstimmung der politischen Ueberzeugungen nicht zu crzielen war / gehe der Landtag zur Tagesordnung über, (Beifall links.) Taschel sprach für den Antrag. Der Statthaltereileiter erklärte : Die Regierung wolle feine Kontumazirung, darum seien die legalen Nertreter, die Landta ge einberufen (stürmischer Beifall); die Regierung wolle Autonomie, freie Gemeinde und Landtage, welche nicht blos Krankenhäuser administriren (Beifall); die Regierung sei genug kräftig, die Reichseinheit zu wahren /; darauf bestehe sie Ungarn

gegenüber ; sie wolle feinen Reichsralb, der die unbedingt nothwendige Selbstständigkeit Der Antrag Plener's wird mit

der Landtage beenge. ? : 118 gegen Y7 Stimmen (bei namentlicher Abstimmung) abgelehnt , : eben so der Antrag Bei Be-

des Fürsten Lobkowiß auf Enbloc - Annahme. ginn der Spezial-Debatte verläßt ein Theil der Linken den Saal. Die Adresse wird absagweise ohne Debatte angenommen. Dreimaliges stürmisches Hoch- und Slavarufen. Die Sihung endete gegen 7 Uhr. Agram, 12. Dezember. Die auf Beseitigung des zwischen der na-