1865 / 298 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Laut Telegramms an das General-Post-Amt die aus England vom 16. d. M. Abends in Cöln am 17. Guta rückständig gewesen.

_ Königsberg, 14. Dezember. Die siebente Sigung des Pro- vinzial-Landtags hatie zunächst Verhandlungen über einge- reichte Petitionen zum Gegenstande und führte zu folgenden Be- \{lußnahmen.

Dem Vorstande des Krankenhauses der Barmbherzigkeit wurde in Anerkennung der provinziellen Bedeutung dieser Anstalt als Mutterhaus für Ausbildung von Diakonissinnen eine Unterstühung von 500 Tblr. bewilligt. Der naturforschenden Gesellschaft in Danzig ist behufs Aus- dehnung ihrer in praktischen Beziehungen wichtigen Beobachtungen üher die Provinz unter Veröffentlihung ihrer vaterländischen Sammlungen und werthvollen druckfertigen Arbeiten eine Beihilfe von 4000 Thlr. aus dem Landtagdispositionsfonds gewährt worden. Ferner desgleichen dem preußischen Provinzial-Turnverein, behufs Förderung des Turnwesens eine Unterstüßung von 500 Thlr. auf 3 Jahre und dem Privatdozenten der Berliner Universität Wilhelm Manhandt als Reisestipendium zur methodischen Sammlung der agrarischen Volksfitte in Litthauen und Mansuren 150 Thlr.

Eine Anzahl anderer Petitionen konnte theils ihres unbestimm- ten Tnhalts wegen, theils weil der Jnstanzenzug an die Behörden nicht ershöpft war, keine Berücksichtigung finden. Endlih wurde noch auf den Antrag des Ausschusses für die Provinzial - Hülfskasse die Remuneration des Vorsißenden vom 1. Januar 1865 ab von 300 Thlr. auf 500 Tblr. und des zugetheilten Regierungsbeamten von 200 Thlr. auf 500 Thlr. erhöht, und aus dem Stande der Ritterschaft als Mitglied der westpreußischen Landarmenhülfskommis- bes der Abgeordnete v. Groß- Klanin erwählt, da das frühere

itglied aus dem Bezirk verzogen ist. Nachdem hiermit die Ge- \chäfte des außerordentlichen Landtags erledigt, wurde der Königliche Landtagskommissarius von einer hierzu bestimmten Deputation, welche zugleich die beschlossenen Denkschriften für Se. Majestät den König überreichte, zum Schluß des Landtags eingeholt. Dieser erfolgte mit einer Ansprache, welche von dem Herrn Landtagsmar- \hall erwidert wurde.

Posen, 16. Dezember. Jn der 11. und 12. Sizung des Prov.-Landtags wurde vom 4. Ausschuß vorgeschlagen :

1) der Provinzial - Feuer - Societät Decharge über die Rechnungen für

1862, 63 und 64 zu ertheilen ;

2) den Herrn Ober-Präsidenten zu ersuchen :

a) den Distrikts - Kommissarien die sofortige Aufnahme der Gebäude- beschreibungen, behufs Versicherung der Gebäude,

b) mäßige Liquidation der Reisekosten anzuempfehlen, da sie seit 1864 ae Tantième von den Versicherungsbeiträgen ihres Bezirks eziehen,

c) die in Ausgabe - Rest gestellten Remunerations- und Gehalts - Er- sparungen von 344 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. in Abgang zu verfügen,

d) den Rechnungen von 1865 ab ein Verzeichniß der dem Fonds an- ua Werthpapiere und Hypothekenforderungen beilegen zu assen.

Die Vorschläge wurden einzeln zur Abstimmung gebracht und

einstimmig angenommen.

Der Vorschlag, einen Zusay zu §. 5 zu beschließen dahin: Ziegel- und Kalköfen sind, wenn die Versiherungsnehmer mit ihren übrigen Gebäuden bei der Provinzial-Feuer-Societät versichert sind, so wie Theater- gebäude fortan von der Versicherung nicht auszuschließen, sondern können nach Maßgabe des §ÿ. 6 dazu angenommen werden.

wird ohne Debatte genehmigt.

Der Abänderungsvorschlag der Vorlage zu Y. 29a. des Regle- ments, welcher ganz aufgehoben werden soll, wird mit dem Zusaß angenommen :

»Dieser Beitragssay darf die nächst höhere Klasse nicht überschreiten, noch

unter die nächst niedrigere heruntergehen. «

29 b. der Vorlage wird mit allen Amendements abgelehnt, Die Regierungsvorlage des §. 31 wird, wie sie im gedruckten Ent- wurfe formulirt is, verlesen, zur Abstimmung gestellt und mit allen gegen eine Stimme angenommen auch der Zusaÿvorschlag zu §. 31 wird, und zwar einstimmig, angenommen. Ein Antrag, be- treffend die Amtskostenvergütigung der Landräthe 2c, wird abgelehnt, dagegen die gedruckte Regierungsvorlage angenommen hinsichtlich der Vergütigung ad 3 für die Kreissteuer-Einnehmer die Regierungs- vorlage angenommen ebenfalls ad 4. Hinsichtlih der Remune- rationen der Bürgermeister und Distrikts-Kommissarien (2 pCt.) und der Gutsbesiger und Beitragserheber (1 pCt.) wird der Auss{huß- vorschlag angenommen.

Magdeburg, 17. Dezember. Die hiesige Königliche Regierung hat unter dem 12. d. M. für den Umfang ihres Bezirks eine Polizei- Verordnung erlassen, wodurch Jeder, der ein Schwein schlachtet oder \chlachten läßt, verpflichtet wird, dasselbe von einem amtlich fonzessio- nirten Fleisch beschauer mikroskopisch untersuchen zu lassen. Erst wenn das Ergebniß der P C Oa Schwein als trichinenfrei

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erwiesen hat, darf der Verkauf oder die Zubereitung zur Speise ge- \{ehen. Der Verordnung sind eine Jnstiruction für die Kreisphyfiker, die Prüfung von Fleisch - Schauen betreffeid, und eine Anweisung

für die Fleishschauer zur mikroskopischen A Tat veigefügt 3 skopischen Untersuchung des Schweine, Aachen, 15. Dezember. Das zur Beseßun Kreises Erkelenz defignirte Millitalr-Nötndands ibi nee e zufolge, bereits gestern Morgen von Jülich abgerükt. - 2h 2 16. Dezember. Heute, meldet die »Aach. Ztg.« ist di Militairbehörde requirirt worden , die ganze Grenze des Kreises Heinsberg mit einem Kommando von 150 Mann zu beseßen a Crefeld, 15. Dezember. (Kölu. Ztg.) Auch unsere Sli verordneten haben in ihrer gestrigen Sizung beschlossen, vom 1 L nuar fünftigen Jahres an kein Einzugsgeld mehr zu erheben, ' E, R U der p Ztg.-« zufolge von der Stadtv, n-Versammlung zu Mettmann in der Si d. Mts. beschlossen eten. s L __ Sachsen, Dresden, 16. Dezember. Der Entwurf eine; bürgerlihen Prozeßordnung, welcher der Ständeversamm, lung während des leßten Landtags vorgelegt worden war, ist, nag Mittheilung des »Dresdner Journals«, bevor er den am Anfange des z1egigen Monats zusammengetretenen ständischen Zwischendepu,

tationen vorgelegt worden ift, einer Revision hauptsächlich zu dem Zwet |

unterzogen, um dessen Bestimmungen soviel als möglich mi Beschlüssen der in Hannover zur Berathung der E deutschen Civilprozeßordnung versammelten Kommission in Ueber, ein stimmung zu bringen.

Waldeck., Arolsen, 15. Dezember. Der Landtag ha das Gesey über die Ablösung von Servituten, die Gemeinheits, theilungen und die Zusammenlegung der Grundstücke (Verkoppelung) nach mehrfachen Abänderungen angenommen. S

Frankfurt a. M., 16. Dezember. Die offizielle Mitthei. lung über die Bundestags-Sizgung vom 14. Dezember lautet: Die Bundesversammlung faßte verschiedene Beschlüsse, welche ih auf Anträge des Militair - Ausschusses gründeten und den Ankauf von Kanonen für eine Bundesfestung, so wie die Erledigung sämmt, licher Rechnungen der Bundesfestung Mainz aus dem Jahre 1863 zum Gegenstand hatten. Es ward sodann über Anträge des Aus \chusses zur Unterstühung des Vereins für ältere deutsche Geschichts: funde abgestimmt und der Beschluß gefaßt, die sämmtlichen Regie rungen zu ersuchen, sih darüber zu erklären, ob fie geneigt seien, die seither bewilligte pecuniaire Unterstühung auch für weitere zehn Jahre zu genehmigen. s

Baden. Karlsruhe, 14. Dezember. (Karlsr. Ztg.) Sein Hoheit der Prinz Wilhelm is heute Mittag nah Brüssel abgereis, um im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs der V sehung der Leiche weiland Sr. Majestät des Königs der Belgier b zuwohnen und Sr. Majestät dem regierenden König Leopold 11. das Beileid Sr. Königlichen Hoheit wegen dieses Trauerfalles, \o wit die Glückwünsche zu dem Regierungs - Antritt auszusprechen. Zu gleichem Zweck hatte sih bereits vor einigen Tagen der am König lih belgischen Hofe beglaubigte Großherzogliche Gesandte, Freiherr v. Schweizer, nah Brüssel begeben.

_ Württemberg. Stuttgart, 15. Dezember. (Frkf. J) Mit dem heutigen Tag tritt in ganz Württemberg das deutsche Handelsgeseyb uh in Kraft und beginnen die Handelsgerichte ihre Wirksamkeit. Gleichzeitig werden auch Handelsgerihts-Zeitungen für Württemberg angekündigt, und zwar eine amtlihe als wöchent liche Beilage zum »Staatsanzeiger«, welche die amtlichen Anzeigen namentlich die auf das Handelsregister Bezug habenden, aufzuneh- men bestimmt ist, aber auch Aufsäße und andere Bekanntmachunge!} enthalten soll j ferner eine »Handelsgerihts-Zeitung.«

__ Wie der »St.-A. f. W.« meldet, hat Se. Majestät der König seinen ersten Adjutanten, General-Lieutenant Frhrn. v. Rüpplin, beauftragt, der Beisezung der sterblichen Ueberreste Sr. Majestät ded Königs Leopold 1. der Belgier anzuwohnen und zugleich Sr. M) jestät dem König Leopold 11. aus Anlaß Höchstdessen Regierungb Antritts die theilnehmenden Wünsche Sr. Majestät auszudrüden. E Freiherr v. Rüpplin is gestern nah Brüssel ab

eist. | Vayeru. München, 15. Dezember. Der Geseßhgt' hun gs-Aus\chuß, der vorgestern seine Sißungen wieder aufnaht hat heute dieselben wegen der Feiertage bis zum 2. k. Mts. vertag!.

_Desterreich. Wien, 15. Dezember. Der telegraphisch al gezeigte Artikel der »Wiener Abendpost« über die Amnestie für di bei dem polnischen Aufstande und den galizishen Agitationen Be! theiligten lautet also :

Als sih Se. Majestät unterm 18, November d. J. Allergnädigs bewogen fand, Amnestie denjenigen zu gewähren, welche sich an dem Auf stande in Polen und den damit im Zusammenhange stehenden Agitationen in Galizien betheiligten, war der Monarch zuvörderst von der Absicht g“ leitet, so vielen, zum Theile verführten Personen die Kerker zu öffnen un sie dem Schooße ihrer Familien zurückzugeben, welche entweder all Grund rechtskräftiger Urtbeile bereits die zuerkannte Strafe büßten oder sih während dem ZJZuge der gegen sie eingeleiteten Utitersuchung in det Haft befanden. Keineswegs isst es aber in der Allerhöchsten Willenb meinung gelegen, die Gnade auch auf jene auszudehnen, welche si durch die Flucht der Untersuchung entzogen und in den Ga der Gerechtigkeit hemmend cingriffen. Es hieße dies eine egalt

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râmie nachträglih an einen Schritt knüpfen, welchen alle Gesetz- gebungen als sträflich erklären und auch als solchen erklären müssen, wenn niht das Verhältniniß zwischen den Gerichten und den bei ihnen verwahrten Häftlingen zu einem förmlichen und erlaubten Rampfe gestempelt werden soll. Diese Ansichten finden auch einen klaren Ausdruck in den Worten der Allerhöchsten Entschließung vom 18. No- vember d. J. Denn in dem zweiten Absatze derselben heißt es: daß die wegen einer der im ersten Absaße angeführten strafbaren Handlungen noch anhängigen Untersuchungen sistirt und die deshalb etwa in Haft be- findlichen Ingquisitien ebenfalls auf freien Fuß zu seßen sind; diese Worte fönnen sih daher auf diejeuigen, welche sich der über sie bereits verhängten oder ihnen nah dem Geseze bevorstehenden Haft selbst entzogen haben, um so weniger Anwendung finden, als ihre Untersuchungen nicht erst fistirt zu werden brauchen, weil sie deren regelmäßige Fortsezung durch einen sträflichen Schritt selbst unmöglich gemacht haben. Solchen Personen, welche demgemäß in die Amnestie vom 18. November offenbar nicht ein- geschlossen waren, bleibt daher nichts anders übrig, als sich einzeln an die Gnade des Monarchen zu wenden.

_— Oie Adreß-Debatten, schreibt die »Ostd. Post«, sind nun- mehr in allen Landtagen, mit Ausnahme des kleinen Landtages yon Bregenz, erledigt. Jn Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Troppau, Salzburg wurden Adressen für die sistirte Verfassung an die Stufen des Thrones niedergelegt, in Brünn , Laibach und in Triest s{hwieg man, in Prag, Lemberg, Czernowiß, Parenzo und Görz sind Dank- adressen für das September-Patent erlassen worden. So einmüthig die erstgenannten Landtage votirten , zu so harten Kämpfen kam es in den Landtagen der zweiten Kategorie. Ein Landtag hat in der Perfassungsfrage ganz geshwiegen, es ist der Landtag von Tyrol.

Dasselbe Blatt schreibt: Die neue Konkursordnung geht ihrer Erledigung entgegen. Sie wird vor allen Dingen dadurch cinen - wesentlichen Fortschritt kennzeichnen, daß sie das Ausgleichs- verfahren in den Rahmen des Konkursverfahrens einbezieht. Die Aufhebung der geseßlichen Beschränkungen des Zinsfußes endlich wird, obgleih das Handelsministerium von seinem Standpunkte aus dieselbe mit großem Nachdrude betreibt, sehr wahrscheinlih vorerst auf sich beruben bleiben, insofern das Staatsministerium seinerseits auf die ernsten Folgen hinweist, welche daraus erwachsen möchten, wenn bei der augenblicklichen Geldbedrängniß das jezt mit 5 Pro- zent verzinsliche Kapital / wie es gleihwohl kaum ausbleiben könnte massenhaft eine vortheilhastere Placirung suchen und den Zins auf 6 oder 7 Prozent hinaufschrauben würde.

16..Dezéinber. (W. T: BZ - Die »Generalkorrespondenz« meldet, daß der englisch - österreichische Handelsvertrag heute unterzeihnet is. Der Vertrag geht davon aus, daß von Neujahr 1867 an die Unterthanen beider Staaten und deren Handel auf den Fuß der meistbegünstigten Nationen gestellt sein sollen. Oesterreih macht sich anheischig, unter Beibehaltung des gegenwärtigen Gewichtzollsystems, den Zolltarif derartig zu regeln, daß das Zollmaximum auf Artikel von englischer Urproduction von Neujabr 1867 an 25 Prozent, von Neujahr 1870 an 20 Prozent ihres Werthes inkl. Spesenzuschlag für die Einfuhr bis zur öôster- reichischen Zollgrenze nicht übersteigt.

Zur Ermittelung und zur Feststellung der Werthe nebst Zuschlag werden die Kommissarien beider Regierungen spätestens im Mârz 1866 in Wien zusammentreten und die Durchschnittspreise der briti- hen Hauptstapelpläße während des Jahres 1569 zur Grundlage nehmen. Eine Revision dieser Veranschlagung der Werthe nah einem bestimmten Yeitverlaufe ist vorbehalten. A

Die England besonders interessirenden Zollsähe des künftigen Zolltarifs sollen zum Gegenstande einer Nachtragsconvention gemacht

10 Jahre festgeseßt.

Prag, 16. Dezember. (W. T. B.) Jn der heutigen Sigung | des Landtages haben die Mitglieder des Herrenhauses Fürst Carl |

von Auersperg, Graf Hartwig, Altgraf Salm und Graf | | Vorübermarsch nicht weniger als anderthalb Stunde dauerte, war in-

Althan ihre Mandate niedergelegt und diesen Entschluß damit

motivirt, daß der Regierungskommissar durch seine Erklärung in der |

Adreßdebatte, der Reichsrath bestehe nicht zu Ret / die Mitglieder des sistirten Reichsrathes dem Hohne der den Reichsrath perhorres- cirenden Landstagspartei preisgegeben habe. Der Regierungskom- missar Graf Lazan sky wies den ihm gemachten Vorwurf zurü, Die heutigen Wiener Blätter bringen nachstehende telegra- ise Mittheilungen aus den Landtagen: -

s S 16. S Ab In der heutigen Unterhaussizung meldet der Alters-Präsident, daß 25 Petitionen gegen einige Deputirtenwahlen eingelaufen seien; ferner, daß Fr. Deak zwei Telegramme erhalten habe, das eine aus Fiume, in welchem der Landtag begrüßt und der Wunsch nach Wiederanscbluß an Ungarn ausgedrüt wird , das zweite aus Alexandrien in Aegypten, von einigen dort lebenden Ungarn, die den Landtag begrüßen. Das Haus wurde durch das Loos in 9 Abtheilungen

S Oberhaus wurde der Präsident von Sennyey mit Eljen begrüßt, läßt das Protokoll verlesen und meldet, daß aus Fiume «in tele- graphischer Glückwunsch eingesendet worden sei. Wird zur erfreulichen Kennt- niß genommen. Hierauf wird das Resultat der in der legten Sißzung vor-

genommenen Schriftführerwahlen verlesen.

Agram, 16. Dezember. Es wird eine Repräsentation, an Se. R fe, gerichtet, verlesen, worin ersucht witd, den Banaltafel- Assessoren Siy und Stimme zu entziehen. Ferner kommt eine Reprä- sentation an Se. Majestät zur Verlesung, worin gebeten wird, daß das Peterwardeiner Grenzregiment und die Grenzgemeinden Semlin, Catlo- wiß und Peterwardein Ablegaten an den gegenwärtig tagenden Landtag senden. Schließlih wurde ein Comité ad hoe zur Abfassung einer avo an Se. Majestät wegen Einberufung des Landtags ernannt.

Troppau, 16. Dezember. Jn der beutigen Landtagssizung wurden die Finanzvoranschläge und das Finanzgesez für 1866 genehmigt und die laufenden Angelegenheiten erledigt, worauf sich der Landtag bis 16. Jänner 1866 vertagte. Y

Bregenz, 16. Dezember. Die Adresse des Landtages in Betreff des September-Patentes wurde in der heutizen Landtagssizung mit großer Majorität nah dem Ausschußantrage angenommen.

Schweiz. Bern, 14, Dezember. (Köln. Zeitung.) Jn Aus- führung des internationalen Telegraphen - Vertrages hat der Bun- desrath so eben beschlossen : 1) daß sämmtliche Eisenbahn-Telegra- phenbureaux auf die gleiche Linie zu stellen seien, so daß sie zu glei- hen Taxen Depeschen ins Ausland abgeben und von dort empfangen fönnen, indem die diesfälligen Mehrausgaben von der cidgenössischen Telegraphenverwaltung getragen werden sollen j 2) gegenüber allen den- jenigen Staaten , welche dem internationalen Telegraphen-Vertrage nicht beigetreten sind, beträgt die shweizerishe Telegraphentaxe 1 Fr. 50 C. für die einfache Depesche von 20 Worten. Jn der gestri- gen Abendsizung hat der Regierungsrath des Kantons Bern die Alpenbahn-Frage verhandelt und beschlossen, dem Großen Rathe folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: » Der Große Rath des Kantons Bern, in der Absicht, das Zustandekommen des großen Nationalwerkes einer Gotihardbahn zu unterstügen, beschließt: der Kanton Bern bewilligt an das Unternehmen der Gotthardbahn eine Subsidie von 14 Million Franken unter der Bedingung , daß diese Summe nicht zur Auszahlung gelange, bis genügende Sicherheit für die Ausführung des Werkes gegeben und das Zustandekommen der Verbindungsbahn Langnau - Luzern durch das Entlibuch ge-

sichert ist. «

Belgien. Brüssel, 15. Dezember. Der Senat hat heute Nachmittags eine kurze Sizung gehalten und eine je zur-Hälfte aus Mitgliedern beider Parteien zusammengesezte Kommission ernannt, um den Entwurf einer Adresse an König Leopold Il. zu redigiren. Die Diskussion dieser Adresse findet heute Abend in vertraulicher Sitzung statt. Das Büreau des Abgeordnetenbauses hat gleichfalls eine nah obiger Analogie gewählte Adreß - Kommission ernannt, welche ihren Entwurf bereits gestern vereinbart und Herrn Orts zu ihrem Berichterstatter ernannt hat. Die Diskussion erfolgt mor- gen Abend.

416. Dezember. (Köln. Zeitung.) Die Trauer der belgischen Nation um den heimgegangenen Monarchen hat sich eben so tief und allgemein gezeigt, wie die Verehrung und Liebe, deren der lebende sich erfreute. Die religiöse Feier begann um halb eilf Ubr Morgens inz der Todten - Kapelle des hiesigen Schlosses, wo Pastor Beer in Anwesenheit des Königs Leopold IL., des Grafen von Flandern, des Königs von Portugal, des Prinzen von Wales und des Prinzen Arthur von England, des Kronprinzen von Preußen, des Erzherzogs Joseph, des Prinzen Ludwig von Hessen, des Prinzen von Joinville, der Herzoge von Aumale und von Nemours, so wie vieler andern Fürsten die Leichenrede sprach.

werden. Bezüglich des Eigenthumsrechtes und des Markenschußes | Den übrigen Raum des Saales füllten die außerordentlichen Bot- herrscht völlige Gegenseitigkeit. Jn Betreff der Autorenrechte an den | 3 R Werken der Literatur und Kunst wird noch eine besondere Ueber- | obersten Gerichtshöfe u. st. w. aus, Jwölf Unteroffiziere, je zur cinfunft abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages Ut auf | z 1

| den Sarg in den achtspännigen Leichenwagen, der sich alsbald, un-

schafter, das diplomatische Corps), die Minister, die Kammern, die Hälfte der Bürgergarde und der Armee angehörend, trugen alsdann

mittelbar von dem Leibpferde des Königs gefolgt, in Bewegung sehte. Auf der Höhe des Sarkophages ruhten Krone und Scepter, halb vom königlichen Purpur verdeckt. Die vordere Hälfte des Leichenzuges, dessen

zwischen bereits vor den Thoren der Stadt angelangt. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen folgten die oben genannten fürstlichen Personen zu Wagen und nach diesen alle Behörden des Staates

| und der Städte, Bürgergarde und Armee, Deputationen aus allen

Theilen des Landes zu Fuß. Um halb drei Uhr traf der Zug bei der laekener Grabkirhe ein. Hier wurde der Sarg in Anwesenheit der Fürsten, Botschafter, Minister, der Kammern und höchsten Be- hörden auf einen Katafalk niedergelassen und das evangelische Begräbniß- Ritual von Herrn Pastor Vent vollzogen. Alsdann begab man sich in die anliegende Grabfirhe, wo der Sarg, vom Kriegs - Minister versiegelt, neben den daselbst ruhenden Ueberresten der verstorbenen Königin beigeseßt ward.

417. Dezember. Der König Leopold 1. hielt heute Vor- mittag um 11 Uhr zu Pferde seinen feierlichen Einzug in dic Resi- denz und wurde am Stadtthore vom Bürgermeister empfangen, welcher eine Anrede an Se. Majestät richtete, die der König erwiderte. Der Durchzug durch die überall festlih geschmüdcte Stadt fand unter ungeheurem Zudrange des Volkes statt, welches den König mit un-

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