1887 / 191 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

O TBTULEA CRIT

m0 E Ber R D Pr MA i p

1I. Vorschriften,

Letreffend die Revision des nacsteuerpflictigen Branntweines.

8. 1.

Nah Empfang der Defklaroitonen haben sh die Revision®- amten Fa Ort und Stelle zu begeben, was behufs Vermeidung von tôrugen im Geschäftsbetriebe so ras als mögli zu geicbehen bat,

: ie Revisicn der Branniweinvorräthe nah Menge und Stärke orzun®men.

Dabei ist insbesondere davon Ueberzeugung zu neëmen, ob alle Qeorüthe ribtig angegebin toorden sind. In dieser Beziehung üt ramzitli% auf die anschlägigen Geschäftsverbältnifie und die in senKiger Weise erhaltenen Anhaltepunkte Rüchicht zu nebmen.

Ergiebt fch der Verdacht, daß erbeblide Mengen von Brannt- wen verbeirnliht worden find, so ift eventuell durch Vornahme v3 Hauésuangen nah Maßgabe der bierüber bestehenden allgemeinen ch culihen Vorschriften der Sacverbalt zu ermitteln, ein Protokoll, Ir welchem tie verschwiegene Menge des Branntweines und des Starke- 2des deésclben angegeben fein mus, aufzunehmen und solches dem

r rades 2 orge]

seiten Haupt-Am# zur Sirafverfolgung vorzulegen.

,

E

-

o

l

t ti

rae

Die Revisionen find bei größeren oder wentger vertrauens- würtioca Geschäften founlist cingcbend zu bewirken, während, bei ficineren und bei solden Geschäften, die bezüglih ihrer Solidität in fteuerücher Hinsicht das Vertrauen der Verwaltnng genießen, die MRevisionen auf daë- unbedingt nöthige Maß einge]chränkt werden Tönen.

S 2,

Bei Festsiellung der Menge des Branntiweines sind nachstehende Vorschriften zu beacten: A : i

a. bei gewêbnlicen Fässern, die, wenn 1e nit spundvoll sind, in der Regel spundvoll gemacht werden müßen, kommt es darauf an, ob ticselben amtlich geaiht sind oder nicht. Ersterenfalls ift die Menge des Branntweines nah der amtlichen Aiche anzunehmen, und bedarf c daber einer weiteren bezüglichen Ermittelung n :

Sind die Fässer dagegen nit amtlich geaidt, fo müssen 1e aus einer geaihten Waage verwogen werden; der Literinhalt wird alsdann mit Hülfe der Conradi’ schen Tabellen zur Bestimmung der Litermeuge des Branntwein-s nach Gewicht festgestellt. Steht jedo eine geatte Maage nicht zur Verfügung oder ilt die Verwiegung mit Schwier1g- feiten verbunden, so muß der Literinbalt na der Conradi’shen „An- leitung zur Vestimmung des Litergebaltes der Brennerei- und Braus- gerätbe“ und nah den einslägigen Tabellen ermittelt werden. Es ist gestattet, tie hiernab notbwendige Bere{nung erst an der Amtéstelle vorzunehmen, in welchem Falle die bezüglichen Daten über Länge und TDurdmefier der Fäfer 2c. zu notiren sind. /

Scoliten diese Arten der Ermittelung des Literinbalts und in? besondere au die Auffüllungen der Fässer (f. oben Abs. 1) aus irgend welchen Gründen mit zu großen Schwierigkeiten oder Weitläufigkeiten rerkniüwvft sein, so kann die Litermenge mittelst des sogenannten Visir- \stabes oder in sonst zuverlässiger Weise (3. B. unter Benußung der Fafturen und Handelébücher oder anderer Aufscreibungen der betr. Gewerbtreibenden) oder dur Schäßung (eventuell unter Zuziebung eines unbetheiligten Sachverständigen) festgestellt werden J :

b. bei aroñen Stückfäßern ist, falls dieselben amtlich geai@t oder mit einer Skala verseben sind, der Literinbalt na der Aiche, bezw. nach der Anzeige der Skala anzunebmen und beim Mangel einer Aiche oder Skala nah Maßgabe der Bestimmungen in Litt. a leßtem Atsay u verfahren; .

4 L p Spiritusreservoirs ist der Literinbalt nach der Anzeige der etwa an den Reservoirs angebrachten Skala anzunchmen; tit eine solche ni&t rortanden, so muß der Inkalt in der unter Litt. a leßtem Absatz angegebenen Weise oder durch trockene Vermessung ermittelt werden. Die Anwendung des Visirstabes ist hier (und ebenso im Falle der Läitt. b) autgeschlo}en. E

d. bei Flascen und Gläsern wird die Anzabl der Flaschen 2c. von je gleiher Größe festgestellt und sodann ermittelt, wie groß der In- balt einer dieser Flaschen ist; hiernäbst wird durch einfache Multt- plifation der erhaltenen Ziffern der Gesammt - Literinhalt aller Flascen 2c. von je gleiwer Größe berechnet. 5 /

Bei werthvollen Branntweinen 2. ist von Oeffnung der mit be- fonderam Vershlusse versehenen Flaschen, wenn hiermit eine Be- nactbeiligung des betreffenden Inhalts verbunden wäre, unter der Voraussetzung abzusehen, daß \ih der Besiger mit der Annahme ciner wabren Alkoholstärke von 50 9% einverstanden erklärt und eine zuverlässige Schäßung der Menge des Branntweines mögli ist. Unter den gleichen Vorauêsfeßungen fann auch in anderen unbedenk- lidcn Fällen von Deffnung der Flaschen Abstand genommen werden,

e, “In denjenigen Spiritusfabriken, in welchen Spiritus mittelst Tiltrirens über Koblenstaub gereinigt wird, ist die Menge des in den Liltcicttändern befindlihen Spiritus in der Weise festzustellen, daß zunädst crmittelt wird, wie viele Liter eine Tageéfüllung für je einen Ständer Leträgt, und welbe Menge Spiritus urfsprüngli zur Be- feudtung des Koblenstaubes verwendet wurde; diese beiden Beträge zusammengenommen geben annähernd den momentanen Sviritusinhalt jez eines Ständers. / : E

Hierbei kann als Ankaltspunkt dienen, daß auf einen Ständer zu ca. 50 1 Rauminhalt tägli ungefähr 4 hl Spiritus aufgegeben und zur ursprüngliben Füllung ca. 20 Ctr. Kohtenstaub verwendet und auf einen Centner Koblenftaub ungefähr 100 1 Spiritus gerechnet werden.

8. 3,

Vei Ermittelung des Stärkegrades ist folgendermaßen zu ver-

ren‘

Fah a. Bei gewöhnlichen Spiritusfäfsern ist mittelst eines Stecbbebers aus den mittleren Schihten des Fasses so viel Spiritus auszubeben, um den Alkoholometerständer (Glascrlinder) füllen zu fönnen. Die Aifoholisirurg wird alsdann nah Makgabe der Vorschriften vorge- nommen, wie solche bezüglich der Ermittelung des Stärkegrades 4 ausgeführtem Branntwein gegeben find.

Die Alkobolisirung ist thunlichst in demselben Raume vorzunehmen, in. welchem der Spiritus lagert.

58 ist gestattet, sich bei dec Alkobolisirung des Alkobolometers ‘des Betheiligten, falls dasselbe von der Königl. Normal-Aichungs- Kemniuission geait ift, zu bedienen.

Steht ein \solchzes Alkobolometer uit zur Verfügung, so muß für jedes Faß ca. 4 bis F Liter des ausgehobenen Spiritus in eine mit dem Dienstsiegel zu versiegelnde Flasche gefüllt uud dieselbe dem vor- geseßten Haupt-Amt zum Zwecke der Alkobolisirung gut vervackt über- Fendet werden. Das Haupt-Amt hat tas Resultat der Alkobolisirung ¡der Hebestelle mitzutheilen.

b. Bei Spicitusrcservoirs und großen Stückfäsern ist mit dem «Stechheber (oder einem sonstigen geeigneten Hülfsmittel) aus der teren, mittleren und unteren Schicht je eine kleinere Quantität Sypiritus aus¡ubeben und sodann eine gründliche Mischung der ver- -\biedenen Quantitäten vorzunehmen. Diese Mischung ist sodann in der vorgeschriebenen Weije zu alfkoholisiren.

e. Wern der Nachsteuerpflihtige in deu Fällen zu 8 und b die “oabre Stârfe mit 90 °/o uad darüber deklarirt, so ift von Ermitte- ung des Stärkegrades überbaupt abzusehen und der Nactteuer- berechnung der angemeldete Stärkegrad zu Gruade zu legen.

Erklärt der Vflichtige, dex Stärkegrad des Branntweines 2c. nicht angeten zu können, so ist der Stärkegrad na Maßgabe der vor- stehenden Vorschriften festzustellen. i

d. Bei den mir Zucker verscßten Branntiweinea ist allgemein der Alkobolgehalt auf 30 9/9 anzunehmen.

e. Bei anderen als mit Zucker verseßten Trinkbranntweinen, bei Arraf, Rum, Obsibrenntwein, Braantweinessenzen 2c. ift glei{piel, b diese alfobolhaltigen Stoffe sich in Füissern oder Flascken X. Gefinden der Stärlegrad probeweise zu ermitteln. Von dieser Ermittelung darf nur dann abgeschen und der angemelde2 Stärke- grad der Natversteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn von den Nachsteuerpflihtigen die wabre Stärke mindestens mit 50 %/o deklarirt wird.

Î In Fällen des §. 2 [Litt. e ist für die ermittelte Menge ein Stärkegrad von 50 °/o anzunehmen.

4

Die Steuerbeamten haben Zie bei den Revisionen ermittelten Resultate in die Deklaration na Maßgabe des Vordruckes und der Mustereintragungen einzusetzen, den Befund zu unterzeinen und von den Betbeiligten zur Anerkenwung mit unterschreiben zu lasen. Hierbei wird bemerkt, daß die Feststellung der Menge und des Stärkegrades auf probeweise Ermittelungen beichränkft werden kann, wenn die Revision eines Theiles der deklarirtcn Vorräthe Ucberein- stimmung zwishen den bezüglichen Angaben des Nachsteuerpflichtigen und dem amtlihen Befunde ergeben bat. À —— Au ist es gestattet, von einer amtlichen Ermittelung des Stärke- grades abzusehen, wenn auf der vom Betbeiligten vorgelegten Faftura oder in feinen Handlungébüchern der Stärkegrad angegeben it und gegen diese Angabe keine Bedenken bestehen; der Na steuerberechnung ift alêdann die bezügliche Angabe zu Grunde zu legen.

S. 5. O Pfennigbeträge, die mit 5 nicht tbeilbar sind, bleiben bei Fest- stellung ter NachsteuersGuld jedes Pflihtigen außer Anfay.

———

Der Herr Finanz-Minister hat ferner folgende weiteren Bestimmungen von allgemeinem Fntere)e zur Ausführung des Gesezes vom 24. Juni d. J. erlayen:

Es bleibt den Provinzial-Steuer-Direktoren überlaffen, na Lage der Verbältnisse in ihren Berwaltungsbezirken die Anschaffung der Sammel! gefäße selbst zu veranlaffen oder den Haupt-Aemtern zu übertraczen oder die Beschaffung durch die Brennereibesizer nah Ge- nebmigung der Kostenanschläge zu gestatten. - : - Falls Brennereibesiter aus besonderen Gründen die Aufstellung von bélzernen ftatt eiserner Sammelgefäße wünschen, kann diefem Wunsche nabgegeben werden. : : An cinem Sammelgefäß mehr als einen Ablaßhabn anzubringen, erscheint unbedenklich. e j : “Mo die Brennereibesiter dics ausdrücklich wün?Gen oder die r¿umli&Sen Verbältnisse oder der geringe Betrievsumfang €s ange- messen erscheinen läßt, kann statt zweier Sammelgesäße ein soldes von genügendem Raumgehalt aufgestellt werden.

Insoweit es im Interee der Verwaltung erwünscht er-

sHeint, fönnen ausnahmêweife auch Sammelgefäße, welche zur Nufnabme der 14 tägigen Branntweinauêbeute der Brennereien nach ibrer jeßigen oder mit Zuverlässigkeit zu erwartenden demnäc&stigen Produktion Raum gewähren, ufgestelt und

dementiprehende Abnahmetermine mit den Brennereibesißern verein- bart werden. In anderen Fällen kann in der gleihen Weise ver- fabren werden, falls die Brennereibesißer dies besonders beantragen und H bereit erklären, die Mehrkoiten für die Vergrößerung der Sammelgefäße zu tragen. Dagegen erscheint cs unzulässig, dem verschiedentlich von Brennereibesißern geäußerten Wunsche nach Aufstellung von Sammelgefäßen, welche die Ausbeute von bedeutend mehr als 2 Wochen aufzunebmen im Stande find, stattzugeben. Um einen einigermaßen zuverlä)1ger Ueberblick über die Produktion der einzelnen Brennerei zu behalten, wird die Abfertigung in längeren als böchstens 14 tägigen Abschnitten niút erfolgen dürfen; ein sicheres Urtheil über das Ergebniß diejer einzelnen BetriebSperioden wird aber nur dann mögli fein, wenn der in ibnen gewonnene Branntwein von älteren Beständen streng ge- trennt gehalten wird. _—- :

Hierdurch wird jedoch nit au8gesch{lossen, daß den Brennerei- besitern gestattet wird, sofern die Abfertigung des Branntweins aus den amtlihen Sammelgefäßen dadur keine Behinderung erfährt, in den zur Aufnahme dieser Gefäße bergerihteten Räumen noch weitere Privatsammelgefäße auf ihre Kosten aufzustellen, in welchen der amt- li abgefertigte Branntwein weiter lagert (Privatniederlage).

Ebenso bleibt den Brennereibesißern die Au'stellung von bez fonderen Sammelstellen für den NVor- und Nachlauf in den bezeich- neten Räumen auf ihre Kosten unbenommen. E

Der Gewährung einer Entscädigung für {on vorhandene Stunmelgefäße, welche die Besiger sür die künftige Feststellung der Alfoholauébeute zur Verfügung itellen, stebt, vorbehaltlich definitiver Beschlußfassung dur den Bundesratb, fein Bedenken entgegen, fosern die Sammelgefäße sich als für die Zwecke der Verwaltung brauchbar erweisen und die Besitzer mit dem Ersaß des gegenwärttgen Werthes einverstanden sind. ; |

Die Ausfübrunesvorschriften unter XI zu §. 6 werden niót allein auf QVrennereien, welche auf derselben Blase luttern und wienen, sondern auf alle Betriebsanstalten, welde ibr Produkt einem mehr- maligen Destillationsprozeß unterwerfen, Auwendung finden können.

Die Beschaffung der nöthig werdenden Meßapparate wird dur die Verwaltung erfolgen.

Statistische Nachrichten.

Ueber den Stand der deuten Arbeiterkolonien ent- nebmen wir dem dritten Heft der „Schriften des deutsGen Bereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ folgende Daten: Eine Uebersicht über alle scit Gröffaung der einzelnen 15 Kolonien bis zum 1. April 1886 Entlassenen in Kembination mit der Aufentbaltsdauer ergiebt : Von allen 11 668 zur Entlassung gekommenen jede Perton 11f 10 oft gezählt, wie sie aufgenommen bezw. entlassen wurde waren 887 oder 7,6 2/0 noch nit 7 Tage in einer Kolonie, über 7 bis 14 Tage blieben 8,4 °/9; der Schwerpunkt liegt bei einem Aufenthalt von 35 49 Tagen mit 11,6 °/o; länger als 126 Tage verblieben 16 2/3, Die Tabelle über die Aufnahmen und Entla}fungen in

allen Kolonien nah Kalendermonaten in der Berichtsperiode 1885/1886 zeigt, daß die Aufnahmen in den Wintermonaten

Oftober, November 1885 fowie im Februar 1886 besonders zablreih waren, wie anderer!eits die Entlassungen mit Eintritt der wärmeren Jahreszeit fh mehren; so befonders im April 1885 und März 18836. Vergleiht man die Neuaufnahmen unter einander, 10 fällt die Thatsache auf, daß Friedrihéwille bei 200 Pläyen 660 Mann (12,3 % aller) aufnahm, während Wilhelmsdorf bei 360 Pläten nur mit 360 Mann oder 11,8 °/o zu verzeichnen ist. An den Entlafsungen ift cbenfalls Friedrichswille mit 680 oder 13,4 °/% (vom Bestand und Zugang) am stärksten betbeiligt; es folgten Wilhelmédorf_ mit 672 oder 13,2%, dann Ridling mit 574 oder 11,3 °/o und Scyda mit 517 oder 12,2 9%. Des Weiterén wird über die Urfachen der Ent- laffung berichtet: In Arbeit konnten im Ganzen nur 1391 oder 27,4 9% untergebracht werden, 2755 oder 54,2 % gingen da: gegen wieder auf die Wanderschaft; wegen Trunks schieden 75 oder 1,52/6 aus, wegen Arkbeitsseu 87 oder 1,7°/6; Arbeitsunfähigkeit wurde nur bei 19 oder 0,4% fonstatirt. Renitenz und \{lechtes Betragen bildete bei 180 oder 3,5 °/o den Entlafsungsgrund, 120 oder 2,4 %%o verließen die Kolonien heimlih; wegen Zeitablaufs wurden in 3 Kolonien (Seyda 258, Dauelsberg 1, Wuns 2) 261 oder 5,13 entlassen. Faßt man die aus denselben Ursachen in allen Kolonien Gntlassenen zusammen und fragt, wie groß der auf jede Kolonie ent- fallende Antheil ist, so ergeben sich folgende Verbältriste: von Friedridswille aus kamen 16,4 9/0 in Arbeit, es folgten Rickling mit 15,9 2%, Wilhelmsdorf mit 13,9 °/o, Kästorf_ und Meierei mit je 86 9/0. Die Mebrzahl der Entlassungen entsprang, wie {on erwähnt, dem Wunsch, wieder auf die Wanderschäft zu gehen. Nicht weniger als 2755 Kolonisten 54 ‘/o aller Eutlassenen verließen die Kolonien aus diefem Grunde; für die einzelnen Kolozien ergeben sich folgende Fe tae Wilhelms- torf 16,1 9%, Fricdri{swille 15,6 %/o, Rickling 10,8 %, Karlshof

10,0 9%, Dornabof 8,4 °/o, Meierci 7,2 °/o, Kästorf 6,9 /o 2. Wegen Trunks wurden überhaupt 75 oder 1,5 %/% entlaffen; jedoch ware die einzelnen. Kolonien hieran sehr verschieden betheiligt ; segen

wir alle 75 = 100, so kamen auf Kästorf 30,7 °/o, auf Berlin N.

92.7 9/0, Karlshof 12 9%, Wunsha 10 9/0, ‘Zeyda 9 °/o; am niedrigsten standen Rickling, Neu-Ulrihstein und Swneckengrün mit je 1,3 °%/. Súlechtes Betragen, Renitenz 2c. hildete bei 180 oder 3,5 v aller Entlassenen den Grund des Austrit1s ; für die einzelnen Kolonien ergiebt si, daß Dornabof mit 15,4 °/9 am böten stand; es folgten Seyda mit 10,5 °/9 und Berlin N. mit 10,0 9%, dann Karlshof und Wunscha mit je 9,4 °/0; die niedrigsten Prozentsäßze zeigten Dauelsberg und Scchneckengrün mit je 1,8 %o. Von den weiteren Entlafsungégründen set nur noch der Zeitablauf ge- nannt, der eigentli® nur für Seyda (258 Kolonisten) în Be- trat kommt, vereinzelt \ich auch in Wunscha (2) und Dauelsberg findet. Was nun die Gesammtfreguenz der Kolonien seit ihrer Entstehung bis zum 1. April 1886 betrifft, 10 veranschaulicht Tab. A alle Aufgenommenen mit Unterscheidung der der leßten Berichts- periode Angebörenden in Kombination mit dem Alter der Betreffenden; ferner ist angeaeben, wie lange die einzelnen Kolonien bestehen und wie viel Aufnahmen im Monatsdur&schnitt stattfanden. In2gesammt fanden 13 151 Kolonisten Aufnahme, davon in Wilbelmédor], welches seit Januar 1882 bestand, 3504, in Ridlinga, seit Oktober 1883 er- öffnet, 1667, in Kästorf, seit April 1883, 1192, în FriedridSwille, eröffnet im November 1883, 1462 u. }. w. Die durscnittlichen Monatéaufnabmen im Berictsjahr \ckwankten zwischen 64 in Lüler- beim und 14 in Ankenbuck. Die Gesamnmitaufnahme in allen 15 Kolonien in der Berichtéveriode betrug 5358 oder monatli 446 für alle Kolonien. Dem Alter nach waren von den 5358 Kolonisten 5,3% noch nicht20 Jabre alt, weitere 11,4 0/ 10—25 Jahre; in dem unproduktiven Alter von über 50 Iabren standen 15,1 °/o. Tab. B ent- bâlt im Gegeniag zu Tab. A die Entla}sungen. Insgefammt wurden 11 668, in der Berichtéperiode 5085 entlassen, so daß am leßten März 1886 in allen Kolonien 1485 Kolonisten ih befinden mußten, eine Zabl, die sich natürlich tägli, ja stündlich änderte. Im Monatë- durh!chnitt kamen in der Berichtsperiode 424 Entlafsungen in allen Kolonien vor. Für die einzelnen Kolonien ergiebt sib, daß z. B. in Friedrichêwille 57, in Wilhelmsdor! 56, in Rickling 48, in Seyda 43, in Karlsbof 34 u. #. w. dur!chnittlid entlaffen wurden, Betrachtet man die 5085 im Jahre 1885/86 Entlafsenen na dem Alter, fo waren 5,2 o unter 20, 11,2 9% 20—29 Jahre, 14,6 9% 25—30 Jahre alt; das 59. Iahr hatten 14,50 ‘“/o überschritten. Tabelle C giebt den Bestand am S&luß jedes Monats für die Jahre 1884, 1885 und 1336 an. Es erbellt bieraus, daß die Kolonisten und Kolonien ih ron Iahr zu Jahr vermehrt baben, dic Zablen für die 3 Winter- monate Oktober, November, Dezember der betr. Iabre zeigen dies deutli; während im Jahre 1884 nur 983, 1233, 1400 Koloriîten in allen Kolonien vorbanden waren, befanden si in demselben Monate des Jahres 1885: 1170, 1519 und 1673 Personen in den Kolonien und 1886 sogar 1553, 1927 und 2070. Es stiegal!o der Bestand von ult. 1584 zu ust. 1885 um 19,5 °%, von ult. 1885 zu ult. 1886 um 23,8 °/@ In Wilkbelmsdorf ist, troßdem diefe Kolonie über 360 Plätze verfügte, eine fortgeseßte Abnahme der Kolonisten zu konstatiren. Die Jahre 1884—86 ergaben nämlich folgende Zahlen für den Schluß d tonate N Oktober-Dezember 1831 . 266 266 326 I... 12229 208 16... .… 0149 229. : Es licgt die Vermuthung nabe, daß die Eröffnung weiterer Kolonien, der Glaube, dort vielleicht cin bequemes Leben führen zu Iönnen, mit dazu beigetragen hat, diese Abnahme herbeizuführen; für das Iabr 1885/86 ist z. B. direkt nahweisbar, daß eine größere Anzabl von Wilhelmsdorfern nah kurzer Pause, die aber gerade zur Reise oder Wänderung ausreichte, in Lülerbeim wieder auftauchten. Es s@eint also, wie wenn Wilbelmsdorf bei den in Betracht kommen- den Elementen nit mebr so beliebt wäre, als früher, eine Ver- mutbung, die auc dadurch unterstüyt wird, daß, obgleich über 100Pläge in Wilbelmsdorf fcei waren, andere Kolonien, z. B. Riling, in derselben Zeit (Dezember 1886) 221 Mann wegen Ueberfüllung abwiesen, ebenfo Neu-Ulrichstein 28, Kästorf 48, Sevda 31, Scbneckengrün 64, Friedrihewille 54, Dornehof 94 und Lülerheim 76. Eine weitere niht unerheblide Steigerung der Kolonisten zeigt auch der Beîstand ult. Sanuar 1887 mit 2087; selbft bei Abre{nung von 334 Mann, fneten Kclonien Berlin, Lülerheim,

die ich in den erst 1886 eröffnete! : ; S&neckengrün und Elkenroth befanden, bleiben immer noch 1753 Kolonisten ult. Januar 1887 gegenüber 1684 ult. Januar 1856, In dem Berit wird ferner untersucht, ob durch die Arbeiter- kclonien und Verpflegungsstationen eine Herabminderung der Bettelei eintritt; es wird erklärt, daß dies nicht der Fall ist, da die Kolonien bei Weitem nit ausreiben. Wenn in Wilbelmsdorf z. B. 1886 noch Plätze frei waren, so spricht dies auch niht gegen die Ansicht des Vereins, da Lülerheim ium Rkbeinland dafür fat 1tets über- voll beseßt war und auch das neu mit 50 Pläßen Ende 1886 eröffnete Elkenroth (Rheinland) Ende Januar 1887 f{on 47 Kolonisten batte und 50 Mann- abgewiesen werden mußken, Wenn ferner aus der Zu- oder Abnohme der in die Korrigenden- anstalten in den legten ó Jahren Eingelieferten bezw. Rüdckfälligen hon bestimmte SLlüsse auf die Erfolge der Arbeiterkolonien 2. abgeleitet werden, so balt der Bericht ein foles Vorgehen für ver- frübt. Er schließt sih hier dem Auzspru des Frhrn. v. Wintingerode- Knorr 1) an, welcher sagte: „Aus der Zabl der Rückfälligen, aus dem Anwatsen oder Herabsinken dieser Zahl in den Arbeitsbäusern eines Staates, einer Provinz läßt fi nit schließen, ob die Vaga- bondage in dem betr. Theil des Deutschen Reichs größer oder geringer geworden, weil die Zahl der in den Arbeitshäufern befindlichen rüd- fälligen Korrigenden dur die mannigfahsten Unistände bedingt wird. Einer derselben ist der, daß die Polizei des gewerbsmäßigen Bettlers und Vagabonden rerbältnißmäßig viel seltener habhaft wird, als des unerfabrenen Gelegenheitsbettlers; der eritere weiß ganz genau, _niét nur, wie er die Polizei täuscht, wie und wo er, _ohne von derselben gestört zu werden, das Publikum belästigen kann, sondern au®, wi? er es, sobald er wüns&t, 1ich von seinen Sitretsereten auëzuruhen, sobald er für den Winter ein besseres Unterkommen sut, _einzurichten hat, daß er in dem Bezirk dieses oder jenes Arbeitshauses, dessen Einrictungen er bereits fennt au einzelne Kolonien scheinen bereits befonders beliebt zu sein aufgegriffen wird.“ Die Zakblen der eingelieferten Korrigenden sind daber mit besonderer Vorsicht aufzunehmen, und wenn auch na einem Aussay des Statistischen Bureaus die zur Vollstreckung der Korrektionsbaft gemäß &. 362 des Reichs-Strafgeseßbuchs in den einzelnen preußischen Provinzen von 1881 bis 1584 eingelieferten Korrigenden von 20 407 auf 21 411 gestiegen, für die Folge auf 20 833 und 18 157 berabgegangen sein sollen, so {einen dow die Jur 1885 bezw. 1885/86 aus den meisten preußischen Provinzen für È Jahr gegebenen Zablen wieder auf eine Steigerung binzudeuten, Wenn ferner dié Behauptung aufgestellt wird, daß au daraus eine erfolgreiche Thâtig- keit der Kolonien si ergebe, daß in Provinzen, in denen Kolonien bezw. Verpflegungéstationen erst später eingerihtet wurden, 1m Ver hältniß zu andecn Provinzen mit Kolonien besonders viele Korrigenden eingeliefert seien, z. B. in Schlesien 1882: 1177, 1883: 1252, 1882: 1179 und 1885 vermutblich 1274 (!), während Westfalen in denselben Sabren nur 481, 476, 430, 312, 313 (vermutëtli) hatte, so {{chwindel dieser Unterschied erbebli, wenn man si dic Verschiedenbeit der Bevölkerungszablen der betr. Provinzen vergegenwärtigt. .Für Schlesien mit (1880) 4 007 925 Menschen gegenüber Westfalen mit 2 (43 492 Seelen haben zunäcbst doppelt so bobe Zablen an Korrigenden nitt Auffälliges. Daß übrigens zwischen Westfalen und Sélejien bezügli der Zahl der Unterstüßten feine erbeblihen Unterschiede bestehen, zeigt die vom Reich für 1885 erhobene Armenstatistik, wona n Westfalen die Unterstütßten 2,9 %/o der ortsanwesenden Bevölkeruns ausma@ten, in Scblesien dagegen 3,1 °/o. Die Beschäftigung dl Kolonisten erstreckt sich auf folgende Zweige: Landwirtbfwasft, Gârtnerel, Bergbau, Hütten, Salinen, ferner Industrie der Steine und (Erde, Metallverarbeitung, Maschinen und Werkzeuge, Textilindustrie, Paptel und Leder, Holz- und Schnigstoffe, Nabrungs- und Genußmittel, Be . fleidung und Reinigung, Baugewerbe, Druderei, künstlerische Betrie für gewerblide Zwecke, Handelsgewerbe, Verkehrêgewerbe, Arbeiten

. ohne nähere Angabe.

zum Deutschen Reichs-

¿ 191.

Dritte Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Auzeiger.

Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. August

1887.

1. Steckbriefe und Untersubungs8-Sachen. 0 6. Berufs-Genossenschaften.

2. Zwangsvollftrekungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 7, Woten-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. c én ér N c ¿r 8, Verschiedene Bekanntmachungen.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentliden Papieren. + 9, Theater-Anzeigen. L n, ver Vidrsen-Bellaa 5. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aftien-Gesellsch. 10. Familien-Nachrichten. / E DeE E C RHSS

i; 1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[24722] Steckbricf.

Gegen den Fleiscergesellen Richard Fiedler aus Gramschüß, geboren am 2. September 1848 zu Grunau bei Görliß, welcher flüchtig ist, ist die A augen wegen versuhter Nothzucht ver- ängt.

Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in das Centralgefängniß zu Glogau abzuliefern.

Glogau, den 10. August 1887.

Der Untersuchungsrihter bei dem Königlichen Landgericht. Sattig.

[24773] Der gegen die unverehelihte Louise Kuckuck aus Madckensen unterm 4. Mai 1887 erlassene Steckbrief wird biermit zurückgenommen. Hannover, den 8. August 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6 b. Bessell.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[15715] Ausgebot. Aktenzeicben F. 1 bis 6./87.

Bei dem unterzeihneten Amtêgerihte ift das Aufgebot der nachstehend bezeihneten Urkunden be- antragt:

1) Seitens des Gastwirths Vorchers zu Wangelift : das Aufgebot der Obligation vom 29. September 1876, in welcher von der Wittwe des verstorbenen Gastwirths Fr. Kuhlmann zu Wangelist bei Hameln, als Vormünderin füc ihre minderjährigen Kinder zu Gunsten ihrer Mündel Elise Kuhlmann, jeßigen Ebefrau Rehmstedt zu Bremen wegen eines Crbtheils von 300 M nebst 4 9/0 Zinsen, Hypothek an dem Hause Nr. 37 zu Wangelift bestellt worden, welche an demselben Tage eingetragen ist in das Hyvotheken- bub Tom. VI. Fol. 1474.

2) Seitens des Rentiers, jegt Gutsbesißers Carl Zeddies, früher in Hameln, jegt zu Rickbruh bei Rinteln: das Aufgebot der zu seinen Gunsten von der Wittwe des Oekonomen Zeddies hieselbst, als Vormünderin ihrer 6 minderjährigen Kinder und als Vertreterin des volljährigen ältesten Sohnes Louis wegen eines Darlehn8 von 1900 4 nebst 4°/o Zinsen unter dem 31. Dezember 1879 ausgestellten Obliga- tion, in welcher Hypothek an dem Hause Nr. 8 an der Osterstraße zu Hameln (alte Nummer 244) be- stellt worden, welhe eingetragen ift in das Hypo- thekfenbuch der Stadt Hameln Tom. II. Fol. 364 am 31. Dezember 1879.

3) Seitens der Kinder und Erben der verstorbenen Wittwe des Halbmeiers Heinri Thielke, Louise, geb. Beeke, zu Kl. Berkel, nämlich:

a. des Halbmeiers Heinrih Thielke aus Kl.

Berkel, b. der Ebefrau des Vollmeiers Louis Lüte, Louise, geb. Thielke, aus Waalfen, c, des Verwalters Friedrih Thielke aus Kl. Berkel, zur Zeit zu Wülfingen, das Aufgebot der Obligation vom 22. März 1871, ausgestellt von dem Köthner Heinri Harland zu Halvestorf, zu Gunsten des Bankiers Adolf Frank zu Hameln, über ein Darlehn von 400 Thlr. und Zinsen zu 5 event. 6 °%, in welcher Generalbvpothek an dem gesammten Vermögen des Schuldners, namentli an seiner, unter Nr. 10 zu Halvestorf belegenen Kleinköthnerstelle nebst allen Pertinenzien bestellt worden, welde am 27. März 1871 in das Hyvothekeabuch für Halvestorf Bezirk VIII. Ab- theil. T. Band II. Fol. 10 Seite 20 Nr. 5 ein- getragen ift, h

ferner das Aufgebot der Urkunde vom 8. Dezem- ber 1872, durch welche die fragliche Obligation ibrer verstorbeaen Mutter und Erblaÿterin, Wittwe Tbielke, von dem genannten Bankier Adolph Frank cedirt worden iît.

Die dur die vorstehend sub 1—3 bemerkten Ur- kunden verbrieften Darlebne sind angebli zurück- gezahlt. Zwedcks Löschung der bezeicneten Hypo- tbeken ist die Kraftlozerklärung der Urkunden er- forderlich.

4) Seitens der Ehefrau des Arbeiters Wilbelm Wittkopp zu Brünnighausen, Johanne, geb. Bor- mann, gebürtig aus Bessingen, das Aufgebot des Quittungsbuchs Nr. 1161 der Spar- und Leihkaffe zu Hameln über eine für sie von ibrer Muiter, der Wittwe des Leinewebers Friedrid Ernst zu Affferde, früher verheirathet gewesen mit dem Steinhauer Fr. Bormann zu Beffingen, gemachte Einlage_ von (0 e, laut Kreditorenbuchs der genannten Spar- und Leibkaffe Band 23, Fol. 61.

5) Seitens des Dienstknechts Carl Röver aus daverbeck, zur Zeit zu Hameln: das Aufgebot des jür ihn von der Spar- und Leibkafse zu Hameln

gefertigten, aber angeblich verloren gegangenen arfassenbuchs Nr. 5767, lautend über 90 S, 55 M nd 65 F, zusammen 210

6) Seitens des Drittelmeiers Friedri Stablhuth ¿u Hemeringen und der Ebefrau des Köthners Hein- ri Weber daselbst, Louise, geb. Stablhutb, als Erben der verstorbenen Einnehmerin Louise Stahl- but, geb. Schäfer, in Hemeringen: das Aufgebot der zu Gunsten ihrer Erblafferin von dem Köthner Heinrich Harland zu Halvestorf über ein am 21. April 1874 in das Hypothekenbuch von Halvestorf, BezirkVIII. Abthl. 1. Band 2 Fol. 10 pag 63 sub Nr. 14 eingetragenes Darlehen von 650 Thlr. nebft 42 ?/o Zinsen am 20. April 1874 ausgestellten Obligation,

E E t t

c:

Kaufmann H. A. Spanier in Heß. Oldendorf und von diesem an den Kleinfköthner Heinrih Thielke zu Kl. Berkel weiter cedirt worden, der betreffende Vermerk im Hypotheken- bezw. Grundbuche aber unterblieben ist. Die Obligation ist angebli ver- loren gegangen. Zwecks Löschung der an der Stelle Nr. 10 zu Halvestorf bestellten Hypothek ift die Kraftloserklärung der Urkunden erforderli. Nachdem die gestellten Anträge für zulässig erklärt worden sind, so werden die Inhaber der vorbe- zeichneten Urkunden unter 1, 2, 3 und 6 aufgefor- dert, svätestens in dem auf Sonnabend, 24. September d. J., die Inhaber der unter 4 und 5 vorbezeichneten Urkunden spätestens in dem auf Sonnabend, 7. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfakls die R der obigen Urkunden erfolgen wird. Hameln, den 16. Juni 1887, Königliches Amtsgeriht. Abtheilung I. Kern. [42966] Die unbekannten Erben a. des am 4, Juni 1885 zu Neinstedt verstorbenen Militärinvaliden Christian Broel, b. der am 13. Juni 1838s zu Quedlinburg ver- storbenen Wittwe des Instrumentenmachers Franz Bosse, Johanne, geb. Winter, werden auf Antrag der Natlaßvfleger, nämli zu a. des Rechtsanwalts Stegmann bier, zu b. des Auktionskommissars Hopfe bier, biermit aufgefordert, ih bei dem unterzeihneten Amtsgerichte pätestens in dem auf den 17. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine zu melden und zwar bei Vermeidung des Rehténachtheils, daß die betr. Natbläfsse dem sh meldenden und legitimirenden Erben, in dessen Ermangelung aber dem Fiskus werden verabfolgt werden und der si sväter mel- dende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesiters anzuerkennen s{uldig, weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nuzungen, fondern nur e rauenabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen. Quedlinburg, den 24. November 13836. Königliches Amtsgericht.

[24809] Bekanntmachung.

Ueber den am 28. Januar 1858 geborenen gewerb- losen Clemens Ferdinand Iosef Wegener von hier, Sohn der bier verstorbenen EGbeleute Galanterie- und Spielwaarenhändler Josef Wegener und Ger- trud, geborene Keuter. welher auf Grund des Be- \{lusses des biesigen Amtsgerichts V. vom 16. April cr. für einen Verschwender erklärt worden, ift die Vormundschaft eingeleitet.

Zum Vormund ist der Fabrikant Iosef Hebebrand in Elberfeld bestellt. Dies wird auf Grund des L. 85 der Vormundschaftsordnung hiermit öffentli bekannt gemacht. Elberfeld, den 10. August 1887.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung I. [24729 Jm Namen des Königs!

Verkündet den 2. Juli 1887. aez. Lehmann, als Gerichts\{reiber. In Sagen, betreffend das Gesammtaufgebot der Hyvotbekenpoîten und Hypothekenurkunden Gen. V. Nr. 13/86, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wollstein dur den Amtsrichter Kübler

für Recht :

I. Die eingetragenen Gläubiger folgender Hypo- thekenposten oder deren RehtsnaHfolger : 1) 4 Thlr. 18 Sgr. und zwar 4 Thlr. 10 Sgr. nebit 5 %/ Zinsen seit dem 6. Juli 1861 Haupt- forderung und §8 Sgr. Kostenforderung sowie das Ret auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Eintragungsfkoften, aus dem rechtsfräftigen Mandate vom 28. Juni 1861 für den Handelsmann I. Saabor zu Kolzig, eingetragen auf Requisition des Prozeßcibters zufolge Verfügung vom - 8. Januar 1862 in Abtbeilung II1. Nr. 1 des dem Eigenthümer Gottlieb Walter zu Kreuß und feiner gütergemein- \caftlihen Ebefrau Julianne, geborene Mathes, ge- hörigen Grundstücks Lupiße Band ITII. Blatt 100, 2) 300 Tblr. Darlehn, zahlbar na halbjährliher Kündigung und mit 59% vom 2. August 1849 ab verzinélih, eingetragen ex obligatione vom 23. Of- tober 1849 für die Wittwe Rosalie Danziger von Wollstein ex decreto vom 1. Dezember 1849 auf dem folgenden Personen: a, der verebelihten Kaufmann Caro, Röschen,

geborene Kristeller, zu Wollitein, b, der verebelihten Buchbändler Gabriel, Hanne

(Iohanna), geborene Wertheim, zu Wollftein, c. der verehelihten Kaufmann Graeß, Eidel

(Emilie), geborene Wertheim, zu Wollstein, d. dem Kaufmann Jsrael (Isidor) Wertheim zu

Wollstein,

e. dem Kaufmann Periß (Paul) Wertheim zu

Berlin,

f. der verebelibten Kaufmann Wiener, Brosche (Bertha), geborene Wertheim, zu Wollstein, der unverehelihten Ernestine Wertheim in Amerika,

dem Kaufmann Baruch (Berthold) Wertheim in Amerika,

. dem Kaufmann Juda Leib Wertheim in

Amerika,

K. der verehelihten Kaufmann Rosenthal, Auguste, geborene Wertheim, zu Berlin, 1. der verebelihen Kaufmann Glaser, Therese,

A

[N

m. dem Kaufmann Mar Wertheim zu Berlin, n. den unbekannten Erben der Frau Kristeller, Charlotte, geborne Blum,

gehörigen Grundstück Wollstzein Band I. Blatt 31 (früber 33) in Abtheilung IIl. Nr. 3, 3) 43 Thlr. Vatererbe der vier Christian SHulz- hen Kinder: Johann Gottfried, Christian, Diene- gott und Anna Dorothea Schulz, welches dieselben zu gleihen Antheilen, d. i. zu 10 Thir. 22 Sgr. 6 Pf. nad erreihter Großiährigfeit aus der Wirth- haft zu fordern haben, und das auf den Grund des gerihtlihen Erbrezeses vom 5. November 1828 ex decreto vom . Januar 1829 eingetragen worden ist in Abtheilung TTII. Nr. 2 des dem Eigenthümer August Kernchen zu Alt Tucorze, welcher mit seiner Ebefrau Bertha, geborne Schulz, in Gütergemein- haft Lebt, gehörigen Grundstücks Alt Tuchorze Band I. Blatt d, Z

4) 4 Tblr. 11 Sgr. § Pf. Mandatariengebühren

nebst Prozes- und Eintragunzgskosten für den Juitiz- rath Wittwer in Wollstein, auf Grund des reht2- kräftigen Mandats vom 22, Mai 1848 und der be- stätigten Kquidation vom 25. November 1848 auf die Reguisition des Prozeßcihters im Wege der

Erekution gemäß Verfügung vom 10. April 183493, 5) 22 Thlr. 10 Sgr. nebst 5 °/% Zinsen seit dem

6. November 1849 und 15 Tblr. nebst 5 °/o Ver- zugSzinsen seit dem 6, November 1349 nebst dem Rechte auf Erstattung der Intabulationskosten aus dem retsfcäftigen Eckenntnisse vom 2s. Mèärz, 1. November 1859 auf den Antrag des Prozeß-

ribters vom 1. November ejusdem anni für den

Häusler Andreas Hahn zu Kiebel ex decreto vom 7, Dezember 1850, eingetragen zu 1.4 in Abthei-

lung III. Ne. 7, zu I.5 in Abtheilung I1I. Nr. 12,

des dem Wirthschaftsinsp:kftor Ludwig Reinsh zu

Kiebel, zur Zeit in Wilanowo bei Warschau, ge-

hörigen Grunditückfs Kiebel 126, werden mit ibren AnsvcüHen auf die gedaŸten

Hypothekenposten au8zeschlossen ; jedo werden a. auf die unter I. 3 aufgeführte Hypothekenpoit :

2. dem Arbeiter Friedri Wilhelm Sulz aus

Belencin, jeßt zu Ku!chten wohnhaft, und der

vereh:lihten Arbeiter Dorothea Auguste Neu-

mann, geborenen Shulz, :u Kloster Jerichow, bezüglih des Antheils des Johann Gottfried

Schulz,

. dem Eigenthümer Friedrih Sulz zu Tuhorze, dem Arbeiter Wilhelm SHulz zu Belencin und der verebelihten Eigenthümer August Kernchen zu Alt-TuHorze bezügli des Antheils des Christian Schulz,

7. der verehelihten Anna Elisabeth Zieboll, ver- wittweten Liebster, vordem verwittweten Schulz, geborene Pä, zu Vorwerk Abiyau bezügli des Antheils des Dienegott Sulz,

o. der verebelihten Anna Dorothea Lange, geborene Sulz, zu Klein-Naroznik, bezüglich des Antheils der Anna Doroth2ea Sulz,

b. auf die unter L 4 aufgeführte Hypothekenpoît dem Fräulein Cäcilie Wittwer zu Wilda bei Posen,

c. auf die unter I. 5 aufgeführte der Frau Shuhmatermeister Wollitein,

ihre Rechte vorbehalten.

IT. Folgende Hyvotbenurkunden :

1) über die Restpost von 50 Thalern Darlehns-

fapital zu 5% verzinslih, ursvrünglih nebst den

Kostzn der Wiedereinziehung in Höbe von 209 Tblr.

aus der Schuldverschreibung vom 1. Februar 1843

für das Gzneraldepositorium des Land- und Stadt-

gerichts zu Wollstein, jeßt aber nah Löschung von

150 Thlr. und der am 1. November 1851 erfolgten

Cession des Ueberrestes nebst den Zinsen seit dem

94, Juni 1851 für den Kaufmann Julius Schiff zu

Wollstein,

2) über die Post von 170 Thlr., SHuld des

Samuel Beer Kristeller aus dem gemeinschaftlichen

Betriebe eines Produktenhandels mit dem Gläubiger

nebst 59% Zinsen vom 23. Mai 1845 ab na

11 Fabren zu zahlen, ursprünglih nebst den Kosten

der Einziehung aus der Shuldverschreibung vom

93. Mai 18% für den Kaufmann Benzion

Behrend zu Krotoshin, jet aber nah

der am 24. Juni 1851 erfolgten Cession für

den Kaufmann Julius Shif zu Wollitein einge-

tragen zu II. 1 in Abtheilung 1II. Nr. 1, zu II. 2

in Abtheilung III. Nr. 2 des der oben unter

I. 2a—n. benannten Perfonen gehörigen Grund-

stücks Wollstein Band I. Blatt 31 (früher 33),

3) über die Post von 250 Thlr. Muttererbtheil,

verzinslich zu 5 °/o, zu gleihen Antheilen für die

5 Ges{hwister Marianne, Alerander, Xaver,

Anastasia und Julian Mielcarek in Blotnik auf

Grund des Franzisca Mielcarek' hen Erbrezesses vom

15. Dezember 1842/20, März 1843 und des An-

meldungsprotokolls vom 29. Mai 1846, sowie der

Interimsrecognition vom 12. Mai 1843 zufolge

Verfügung vom 24. Juni 1846, eingetragen in Ab-

tbeilung III. Nr. 1 des dem Gizantblmer Valentin

Mayer und dessen gütergemeinscaftlihen Ebefrau

Marianne, geborene Mielcarek, zu Blotnik gehörigen

Grundstücks Blotnik Band I. Blatt Nr. 17 und

noch bestehend über die 159 Thaler Antheil der drei

zuletzt bezeihneten Geschwister,

4) über die Posten von:

a. 164 Tblr. 19 Sgr. § Pf. Kaufgeld nebst 5 °/o Zinsen für den Häusler Iohann Piskorz zu Kielpin aus dem Vertrage vom 11. Juni 1867, nah im Erekutionswege in Höhe von 108 Tblr. 12 Sar. an die Stanislaus und Marianne Kulus'ichen Eheleute zu Kielpin mit dem Vor- zug8recht vor dem Ueberrest erfolgter Ueberweisung noch gültig über 56 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. nebst Zinsen (Hauptdokument), durch notarielle Cession abgetreten an den Gerihts[shulzen

6

pothekenpo ft

Hv Slotowicz zu

wel(he leßtere später Seitens der Antragsteller dem

ú eil E gz_- E A is dais Maa C de r E B A A E itr Zu Zi A

geborne Wertheim, zu Zittau,

Lit fn eat E A Sre

b. 103 Tblr. 12 Sgr., den Stanislaus und Ma- rianne Kulus’s{hen Eheleuten zu Kielpin mit dem Rette der Cession überwiesener Antheil der Post zu a. (Zweigdokument),

eingetragen zu II. 4a. und b. auf dem dem Mithael Piatyszef zu Kielpin gehörigen Grundstück Kielpin Band I. Blatt Ne. 20 Abtheilung IIT. Nr. 6,

5) über die Post von 302 Thlr. 24 Sgr. E: mütterlibes Erbtheil für die vier Geschwister 2 falie, Balbina, Valentin und Margaretha Napierala, zahlbar bei Aufhören der väterlißen Gewalt des Schuldners Wenzel Napierala aus dem Anna Na- vierala’\{en Erbrezesse vom 30. Avril/31. Juli 1841, der Interimsrekognition vom 21. Oktober 1843 und der Anmeldung vom 9. Mai 1849, eingetragen in Abtbeilung 111. Nr. 1 des der Marianna Eichler, aebornen Navpierala, und deren gütergemeinschaft- lihen Ejemann Johann Eichler gehörigen Grund- stücks Neudorf Band I. Blatt 8 und noh bestehend über die Antbeile der beiden erstgenannten Geschwister mit 151 Thlr. 12 Sgr. 6 (4i) Pf.

6) über die Poft von 49 Thlr. Darlehn nebft 5 ‘/o Zinsen aus der notariellen Urkunde vom 18, Februar 1856, eingetragen für den Gärtner Johann George Nitsche zu Schlawa in Abtheilung II1. Nr. 1 des dem Xaver Adamczewski und seiner gütergemein- shaftlihen Ebefrau Barbara, gebornen Gonda, zu Sctbleunhen gehörigen Grundstüks S{#leunhen Band I. Blatt 20,

7) über die Post von 59 Æ 70 ch& erstrittene Forderung und Kosten nebst 6 %/o Zinsen von 55 \eit dem 9. Mai 1878 für den Kaufmann M. L. Adler zu SHlawa auf Grund des Mandats vom

95s

13. Mai 1878 und der Requisition vom 8. Juli 1878, 8) über die Post von 25 # 90 &S eritrittene

Forderung und Kosten nebst 6 %/o Zinsen von 21 Æ seit dem 8. Oktober 1873 für den Kaufmann M. L. Adler zu Scthlawa, auf Grund des Mandats vom 93. Oktober und der Reguisition vom 7. November 1878,

eingetragen zu II. 7 in Abtheilung Il. Nr. 4, zu II. § in Abtbeilung Ill. Nr. ò des dem Andreas Schmeisser zu Lupize gebörigen Grundstücks Luvitze Band TII. Blatt 107,

werden Zwecks Löschung der Posten für kraftlos erflärt. __IT. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag- stellern auferlegt.

Kübler.

[24808] Bekanntmachung.

Dur Urtbeil vom 8. Juli 1887 ift das Svpar- kfaîsen- und Quittungsbub Nr. 742 der Sparkaffe des Amts Weidenau über eine Einlage von 1513,30 46 für kraftlos erflärt.

Siegen, den 14. Juli 1387.

Königliches Amtsgericht.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. [20368]

Die im Kreise Schroda belegene Königlibe Do- mäne Strumin, unmittelbar bet der Stadt Kostrzyn, Station der zum 1. Iuli l. F. in Betrieb zu fezen- den Posen-Wreschen'er Eisenbahn und 22 km von Posen entfernt, soll zum sofortigen Pachtantritte nach Ertheilung des Zushlages auf die Zeit bis Johannis 1905 im Wege des sfentlihen Ausgebots anderweit vervabtet werden, zu welchem Bebufe wir

auf Dienstag, den 30. August d. J-- : Vormittags 11 Uhr, in unserem Sigungszimmer, Termin anberaumt haben. Die Domîâne bestebt aus dem Vorwerke Strumin mit einem Gesammt-Fläweninhalt von 287,434 ha. Das festgesezte Pachtgelder - Minimum beträgt jährlih 7500 Æ, die Pachtkaution ift auf 2590 und der Werth des Vieb- und Wirtbschafts-Inven- tariums, mit welbem die Pabtstücke mindestens be- seßt zu balten sind, auf 30 000 Æ festgeseßt. Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat K vor dem Termin bei dem Licitations-Kommisfa- rius, Regierungs-Rath Buck über den eigenthüm- lien Besitz eines disponiblen Vermögens von 43 009 Æ sowie über seine landwirtbschaftlihe und sonstige Qualifikation auszuweisen. Die übrigen Pachtbedingungen und die Licitations- regeln, sowie die Karten, Register, Auszüge aus der Grundsteuermutterrolle und das Gebäude-Inventa- rium können vor dem Termine sowobl in unserer Domiänen- Registratur während der Dienststunden als au auf der Domäne Strumin selbst eingesehen werden, woselbst nach vorheriger Anmeldung auch die Besichtigung der Pachtobjekte gestattet und fon? stige Auskunft eriheilt werden wird. Posen, den 16. Juli 1887. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forften.

(23597] Vekanutmachung. Das im Kreise Usedom-Wollin, eine Meile von dem Seebad Heringësdorf belegene Domänenvorwerk Pudagla mit einem Gesammtflächeninhalte von 719,227 ha, darunter 350,258 ha Ader,

3,006 ha Gärten, 194,425 ha Wiesen, 124,357 ha Hütungen,

17,224 ha Holzungen,

10,874 ha Waßserstüe, mit einem Grundsteuer-Reinertrage von 3075,24 Tblr. foll von Johannis 1888 ab auf 18 Iahre anderweit

Martin Piskorsz zu Chorzemin,

E E E

verpachtet werden.