1887 / 192 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

August-Septbr. H, per 105,5 4, per Okt.-Novewiber 106,9 H, per ez. —. E iee per 1000 kg. Kochwaare 140—200 4 Futtcrr:aare L15—128 M na Qual. / Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg brutto inkl. Sa. Matter. Gekünd. Sack. Kündigungspr. H, per diesen Monat 16,70 bez., per August-Septbr. ver September- Oktober 16,65 bez., Ter Okt.- Novbr. 16,80—16,75 bez., per November- Dezbr. 16,90--16,85 bez. :

Kartoffelmeh! pr. 100 kg brutto incl, Sack. Ter- mine fest. Gef. Sack. Künadigungsprel® M Loco 17,50 4, per diefen Monat und ver August-September 17,50 #, per Septbr.- Oktober 17,40 16, per Oktober-Norember, per No- eee und per Dezember-Januar —, per April-Wai —. E V Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl. Sa. Termine ruhig. Gek. Sa. Kündigungs- preis # Loco 17,40 M, er diesen Monat ‘vnd per Auguft-Septemb. 17,40 #6, ver Septemb.- Okt. 17,30 #, per Okt.-November, per November- Dezember und per Dezember-Januar —, per April- Mai —. ,

Delsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterraps Sommerraps #, Winterrüd]en H, Sommer-

rüvsen M L S Rüböl ver 100 kg mit Faß. Termine niedriger. Getündigt Gtr. Kündigungéprets Loco mit¡Faß 4 Loco obne Faß —, per diesen ‘Monat und per August-Sept. —. per September- Dfktbr. 43,5—43,3 bez., per Oktober-Novemb. 44,1 —43,8 bez, per November-Dez. 44,4—44,2 bez., ‘per Dezbr.-Ianuar 44,8—44,6 bez., pr. April-Mai 1888 46,1 M E Leinöl per 100 kg loco M, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Poften von 100 Ctr. Ter- mine till. Gefkündigt kg. Kündigungsprets A Loco —, per diesen Monat —, per August- September —| per Sept. - Oktober 21 #4, per Oktober-November —, per November-Dezember —. Spiritus per 100 1 à 100% = 10 000 1 2/0. Termine niedriger, ließt wieder fest. Gekündigt 440000 1. Kündigungépreis #& Loco_mit Faß —, per diesen Monat und ver Auguît - September 74,7—70—72,2 bez., per September-Oktober 75— 70—72,5 bez, per Oktober-November —, per November-Dezember —. Spiritus per 100 1 à 100% = 10 000 9% loco ohne Faß 72—70,7—72 bez. Ï Weizenmehl Nr. 00 24,00—22,50, Nr. 0 22,90 bis 20,25 bez, Feine Marken über Notiz bezahlt. Roggenmehl Ne. 0 u. 1 17,00—16,25, do. fein. Marfen Nr. 0 u. 1 18,50 —17,00 bez., Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sa.

Verlin, 16. August. Marktpreise nah Ermitte- lungen des Königlichen Polizei-Präfidiums, Höôchite |Niedrigste Preise.

M | S | M

17 16 16 15 15 15 12 12 11 11 11 11 17 15 14 13 12 10 13 12

Nov.

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte . Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte . Noggen gute Sorte . Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte . Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte S gute Sorte. .

afer mittel Sorte . 11 Bee geringe Sorte. . . . 10

S S Erbsen, gelbe zum Kochen . 30 Speisebobnen, weiße . 49 O O

29 50 30 79 20 50

50

29

E EGO G G Rindfleisch von der Keule 1 kg . Bauchfleisch 1 kg . Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleish 1 kg . R E Ba Eier 60 Stück. Karpfen 1 kg . Aale s

ander „Dete Varsche

¿Sthleie 4 ‘Bleie N Krebse pr. Scho.

Königsberg, 16. Auguft. (W. T. B.) Ge- treidemarkt. Weizen unverändert, Roggen loco unverändert, 120pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 100,50. Gerste still. Hafer unreränd., pr. 2000 Pfd. Zollgew. 92-—96. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 107,50. Spiritus pr. 100 1 1009/0 loco 75,50, per August 75,50, pr. September 76,50.

Danzig, 16. August. (W. T. B.) Getreide- marét, Weizen loco t Umsay 50 Tonnen. Bunt u. hellfarbig 153, hellbunt —,—, hochbunt u. azsig —,—, pr. Septeenber-Oktober pr. 126pfd. Transit 131,50, pr. April-Mai pr. 126 pfd. Transit 138. Roggen loco matt, inländischer pr. 120pfd. 104—105, do. voln. oder russisher Trausit —,—, r. September-Oktober pr. 120 pfd. Transit 78,50, ppe. April-Mai pr. 120 Pfd. Transit 83. :Nübsen laro 100—10L Kleine Gerste loco —. Große «Gerste loco 96. Hafer loco 91—93. Grbsen loco —. Spiritus xe. 10 000 Liter-Procent loco 79,50,

Stettin, 16. August. (W. T. B,) Gestreide- markt. Weizen matt, loco 1609,00—172,00, pr. September-Oktober 161,00, pr. Ofktober- “Norember 4s2,00. Roggen flau, loco 110— 113, pr. Seytember-Oktober 114,00, vr. Oktober- Moveciber 116,00, Rüböl till, pr. Aug. 45,00, pr. September - Oktober 4450. Spiritus matt, loco 7%,40, pr. August-September 75,60, pr. Sep- jember-Oftober 75,60, pr. Oktober-November —,

Petroleunè loco 10,35.

__ Posfen, 16. August. (W. ®. BZ Spiritus ísco ohne Faß 7850, pvr August 78,99. pr. Oktober Gefündigt 1. Höher.

September 78,50, pr. Breslau, 17. August. (W. T. B) Getreide-

49 20 40 50 30 60 20

80 80 20 60

40

60 60

D 1s b Ms DD D DD O C T bd pm park pk jnÀ E

September-Oktober |] Weizen —. Moggen pc. September-Dktober 116,00,

do. pr. Oktober-No“vember 119,00, do. pr. Novem- ber-Dezember 123,00. Rüböl loco vr. Sevtember- Oktober 46,00, do. pr. Oktober-November 46,00. Zink: fest.

Magdebarg, 16. August. (W. T. B.) Zudcker- beriht. Kornzucker, exkfl., von 96 % 22,30, Rorn- zucker, exfl., 88° Rendem. 21,00, Nachprodukte, exkl. 75° Rendem. 1830. Fest. Gem. Raff. mit Faß 27,00, gem. Melis I. mit Faß 25,50. Rubig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamberg pr. August 12,674 bez., pr. September 12,572 Gd., 12,60 Br., pr. Oktober - Dezember 12,174 tkez. u. Br., Januar-März 12,30 Gd., 12,374 Br. Ruhig, fest. /

Köln, 16. August. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen hiesiger alter loco 18,75, hiesiger neuer loco 16,50, pr. Aug. —,—, pr. Novbr. 16,39. Roggen hiesiger neuer loco 13,50, pr. Aug. —,—, pr. November 11,85, Hafer hiesiger loco 11,75. Rüböl loco 25,50, pr. Oktober 24,00, pr. Mai 24,30.

Bremen, 16. August. (W. T. B.) Petroleum (Schlußberi@t), Rubig. Standard white loco 5,95.

Hamburg, 16. August. (W. T. B.) Getreide- marft. reizen loco ruhig, holstein. loco 165,00 —175, Roggen loco ruhig, mecklenburgischer loco 126—132, ruff. loco ruhig, 85,00—98,00. Hafer still. Gerite still. Rüböl still, loco 42, Spiritus matter, pr. August 262 Br., pr. September- Oktober 262 Br., pr. November-Dezember 264 Br., pr. April-Mai 265 Br. Kaffee fest aber ruhig. Umsay 2500 Sa. Petroleum ermattend, Standard white loco 6,05 Br., 5,95 Gd., pr. Septbr.-Dezember 6,15 Gd.

Hamburg, 16. August. (W. T. B.) Kaffee (Sé lußbericht) good average Santos pr. Dezember 884, do. pr. März 894, do. pr. Mai 894. Matt.

Hamburg, 17. August. (W. T. B.) Kaffee (Anfangsbericht) good average Santos pr. Dezember 882, do. pr. März 894, do. pr. Mai 89}. Fest.

2Wien, 16. August. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen pr. Herbst 7,15 Gd., 7,20 Br., pr. Frühjahr 1588 7,60 Gd., 7,65 Br. Roggen pr. Herbit 5,82 Gd., 5,87 Br., pr. Frühjahr 1888 6,13 Gd., 6,18 Br. Mais pr. Seot.-Dktober 5,85 Gd., 5,90 Br., pr. Mai-Juni 1888 5,93 Gd., 5,98 Br. Hafer pr. Herbst 5,77 Gd., 5,82 Br., pr. Frühjahr 1888 6,18 Gd., 6,23 Br.

Vest, 16. August. (W. T. B.) Produkten- markt. Weizen loco behauptet, pr. Herbst 6,80 Gd., 6,82 Br., pr. Frühjahr 1888 7,37 Gd., 7,39 Br. Hafer pr. Herbft 5,46 Gd., 5,48 Br., pr. Frühb- jahr 1888 5,80 Gd., 5,82 Br. Mais pr. Auguit-Sept. Œd., Br, pr. Mai-Juni 1883 5,99 Gd., 5,61 Br. Kohlraps pr. Auguit-September 11F7—12.

Amsterdam, 16. August. (W. T. B.) Banca- zinn 623.

Amfterdam, 1s. August. (W. T. B.) Ge- treidemarkt. Weizen pr. Aug. —, pr. November 196. Roggen pr. Oktober 104, pr. März 111 à 110.

Londo, 16. August. (W. T. B.) 96 %/ Java- zuder 132 fest, MRüben-Rohzucker 128 ruhig. An der Küste angeboten 4 Weizenladungen.

Liverpool, 16. August. (W. L. B.) Baum- wolle. (Schlußbericht). Umsaß 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerik. Lieferung: August Verkäufer- preis, August-Sevtember 55/16 Käuferpreis, Sep- tember-Ofktober 511/54 do.,, Oktober 55/16 do., Okto- ber-November 59/323 Verkäuferpreis, November-De- zember 53/64 do, Dezember-Januar 51/32 Käufer- preis, Januar-Februar 51/32 do., Februar-März 5/4 Verkäuferpreis, März-April 51/16 d. Käuferpreis.

Liverpool, 16. August. (W. T. B.) Getreide- markt stetig. : :

Glasgow, 16. August. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 42 sh. 6 d

Hull, 16. August. (W. T. B.) Getreide» markt. Weizen Tendenz zu Gunsten der Käufer.

Manchester, 16. August. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6%, 30r Water Taylor 85, 20r Water Leigh 7#, 30r Water Clayton 8#, 32r Modck Brooke 8, 40r Mule Mayoll 8%, 40r Medio Wilkinson 9}, 32r Warpcops Lees 73, 36r Warp- cops Rowlanb 8%, 40r Double Weston 8F, 60r Double courante Qualität 12, 32" 116 yds 16 K 16 grey Printers aus 32r/46r 168. Ruhig.

Paris, 16. August. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 30,50 à 30,75, Weißer Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 33,25, pr. Sept. 33,30. pr. Oktober-Januar 33,75, pr. Januar- April 34,40.

Paris, 16. August. (W. T. B.) Getreide» markt. Weizen ruhig, pr. August 22,30, pr. Septbr. 21,50, pr. September-Dezember 21,60, pr. November-Februar 21,80, Mehl 12 Marques träge, pr. O 46,40, pr. Sept. 46,80, pr. Sep- tember-Dezember 47,40, pr. November-Februar 47,79. Rüböd1 rubig, pr. August 55,50, pr. Sept. 55,75, pr. September-Dezember 56,25, pr. Januar-April 56,75. Spiritus träge, pr. Aug. 42,25, pr. Sept. 41,75, pr. September-Dezjember 41,25, pr. Januar-

April 41,25.

St. Meer aueg, 16. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 45,00, pr. August 46,00. Weizen loco 11,590. Roggen loco 6.10. BUN loco 3,40. Hanf loco 45,00, Leinsaat locv

New-York, 16. August. (W. T. B.) Waare :i- beriht. Baumwolle in New-York 9è, do. in New-Orleans 9/16. Raff. Petroleum 70 ®/» Abel Test in New-York Gd., do. in Philadelphia 62 Gd. Rohes Petroleum in New-York D. s} C., do. Pipe line Certificates D. 616. Mehl 3 D. 40 G. Rother Winterweizen loco 81è, pr. August D. 80 C. pr. Septbr. D. 80# C., pr. Dezbr. D. 84i C, Mais (New) 49, Zucker (Fair refining Muscovados) 416. Kaffee (Fair Kio-) 194, do. Rio Nr. 7 low ordinary pr. Sept. 17,90, do. do. pr. Novbr. 18,15. Schmalz O 7,20, do. Fairbanks 7,00, do. Rohe und

rothers 7,20. Speck nominell. Getreidefracht 2.

Verliu. Central - Markthalle, 16 August. Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sard» mann auf Grund amtlicher Notirungen. Butter. (Reine Naturbutter.) I. Feinste, haltbare Süßrahm- Tafelbutter (bekannte Marken) 102—110, I]. frische reins{chmeckende Tafelbutter 98—102, III. feine Tisch- butter 90—98 H, IV. fehlerhafte Tischbutter 72 bis 90 1, V. Koh- u. Backbutter 50—72 6 pr. Ctr.

markt. Spiritus pr. 100 1 100% pr. Auguít- S: piember 75,09, do, pr. September-Oktober 75,50.

Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. Eier 2,35—

250 M netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion täglich 10 Uhr Vorm. Käse. Import. Emmenthaler 80, Inländ. Schweizer 45—58—69 o, Bad- stein 10—14—18, Limburger 18—28—30 ä, Rhei- nischer Holländer Käse 55—60—65 # pr Ctr., Edamer 65, Harzer 2,20—2,40 „4 pr. Kiste. Dtsch. Camem- bert ÁÆÁ pr. Dßd., Neufchateler & per 100 Stud. Auktion tägli 11 Uhr Vorm. Wild, Reb- bôde 40—50—55, Damhbirsh 40—55 S, Rothdzir\ch 30—50 S, Scwarzwild 25—40 4 pr. Pfd. Kaninchen 50—&H 4 S pr. Stück. Wilde Enten 0,75—1,20 4, Shnepfen 3,00—4,00 4 per Stück. Wildauktion täglih um Uhr Vormittags und 54 Uhr Nachmittags. Fleis. Rindfleisch 32—45—56, Kaibfleish im Fell 88—50—60, Hammel 40 50—53, Schweinefleish 40—46 S pr. Pfd. Geflügel, fett, geshlabtet, junge, fette Gänse 60—80 S pr. Pfd. Fette Enten 60 bis 80 . pr. Pfd. Tauben 30—45 s, Poularden 3—6 M, Hühner 0,40—0,80—2,00 4 pr. Stück. Geflügel, lebend. Junge Gänse Ta 4—6 #, Ila 2,00—-3,00, Enten 0,85—1,20—1,50 4, junge Hühner 40—75 s, alte Hühner 0,90—1,10 46, Tauben 30—40.9 pr. St., Auktion täglich um 9 Uhr Vormittags und 54 Uhr Nachmittags. Obst und Gemüte. Neue weißfleish. Speisekartoffeln 5—8 , Zwiebeln 5—T7 M4 pr. 100 Ko, Blumenkohl 8—20—39 #6 pr. 100 Ko., Gurken bis 25 6 pr. 100 Stck. Einlege- gurken 6—-8,00 A pr. 100 Stck. Preißelbeeren 8 r Et, Süße Kirshen 8 1d, saure Kirshen 6,50—8 4, Blaubeeren 6—T7 M, Stachelbeeren 8—10 6 pr. Ctr. Aprikosen 13—22 # Birnen 6—12—30—40 M, Aepfel 8§—10—16—20 # pr. Ctr. Pfirsiche 50—70 46 pr. 50 Ko., Himbeeren 30— 32, Sohannisbeeren 8—9, Reineclauden 15—25 4 pr. Ctr. Fische in Eispackung. Hechte 66—-84, Bleie 25— 48, Zander 70—80—1,10, Steinbutte 0,83, Scezunge 0,82—0,91, Scholle 12—30, Scellfisch 10—15, Kabliau —, Dorsch Ostseelachs 1,10—1,30. Aal 0,60—1,25, Schleie 70—80 6 pr. Centner. Krebse 10—12 ecm 1,50 4, mittel 3—8,50 M, große 10—12 M pr. Scho. Hummern 150—200 M pr. Ctr. Krabben F. Ge- räucherte und marinirte Fishe. Bücklinge 2,90 pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Raucaal 0,50—0,75—1,00—1,20 4A pr, Pfund. ODítsee- Räucherlahs 1,50—2,00 #6, Flundern 3,90 pr. Scho.

Wetterbericht vom 17. August, 8 Uhr Morgens.

Temperatur

S Gaus

| | Wind. Wetter.

illim.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\y 590 C.==4°M.

red. in M

5 [wolkig

1'heiter

1halb bed. still heiter

Mullaghmore ¡N

Aberdeen N

Chriftiansund. ¡OSO Kopenhagen . | i Stockholm . [WSW 2 heiter Haparanda . | till bedeckt St. Petersbrg. B 3\Regen |

1 —1—J No on Do

A P o

pt pl L

Moskau . W 1\wolfkig

Cork, Queens-

town Be 6 Helder... S Hamburg E Swinemünde Neufahrwafser Memel .….

E E Münster... Karlsruhe . . Wiesbaden . München Chemniy Berlin... Wien Breslau Ile d’Aix Ma .. | S8 Bret. T9 wolkenlos 1) Abends leiter Regen. 2?) Abends und Nachts Gewitter. / Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, = leiht, 3 = s{chwach, 4 = mäßig, 5 = fris, 6 = stark, 7 = steif, 8 = ftürmish, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

Orkan. Vebersicht der Witterung. Das gestern über Nord-Frankreich liegende Mini- mum ist unter geringer Vertiefung \chnell ostwärts bis nah Polen fortgeschritten ; eine zweite ebenfalls sehr flahe Depression liegt beute über England. In Süd-Frankreich ist das Barometer gestiegen, doch ist. die Luftdruckvertheilung noch sehr gleich- mis, Ueber Deutschland herrscht, bei im Süden mäßigen westlichen, im Norden östlichen Winden, meist trübes und etwas wärmeres Wetter. Besonders im Binnenlande fielen gestern erhebliche Regen- mengen, in Bamberg und Breslau unter Gewitter- ersheinungen. Kaiserslautern meldet 21 mm Regen. Auch in West-Oesterreih fanden zablreihe Gewitter statt. Obere Wolken ziehen über Münster aus Süd, über Kiel aus Westsüdwest. Deutsche Seewarte.

2) Zwangsvollstreckungen, Ausgebote, Vorladungen u. dgl.

[24783] Oeffentliche Zuftellung. Z Die Eheleute Babetta, geborene Roos, Wittwe erster Ehe des in Wittlich verlebten Handel8mannes R Kahn, sie selbs Rentnerin, und Isidor JIsay, aufmann in Trier, vertreten durch Rechtsanwalt Nbeinart, klagen gegen die Erben und Rechtsnach- folger des in Berlingen mit Tode abgegangenen Rentners Philipp Raupach, als: : A. dessen Kinder: 1) Heinrich Raupah, Sreinergeselle zu Köln, Gr. Spitze Nr. 45, 2) Pn Raupa, Schreinergeselle in Sieg- urg, 3) eter Raupa, Commis, früher zu Esch bei ünkerath, ießt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

halb bed. wolkig wolkig wolkenlos Dunst!) bedeckt bedeckt Regen bededt heiter wolkig bedeckt wolkig bededckt bededt wolkenlos halb bed.2)

Regen wolkenlos

757 796 794 759 759 797 798 797 761 756 759 757 756 761

Si D O A H O IO O A R A S ck D m L A p R p A i i A i A A i i E

D J

B. die Rechtsnachfolger der in Berlingen (Kreiz Wittlich) verlebten iva Fauft, ohne besonderen and, als:

1) Katharina, geborene Kohl, ohne besonderes Gewerbe, Wittwe des Ackerers Jacob Faust

in Verlingen, _ j

2) Mathias Faust, Maurer, früher in Lurem, jeßt in Chicago, Ward St. 377 Lacke. Wir. Jl. Nord-Amerika,

3) die Eheleute Maria Anna Faust, ohne be- sonderen Stand, und Franz Lieser, früber Ackerer in Berlingen, jeßt in Chicago Mo- hawk Street Nr. 131, JU. Nord-Amerika,

4) Anton Faust, früher Tagelöhner in Berlingen,

jeßt in Platten (Kreis Wittlich),

5) die Ebe- und Aersleute Katharina Faust und Joseph Menth, früher in Berlingen, jeßt ohne besonderen Stand, vertreten dur ihren gerihtlich bestellten Pfleger, den Ge- \{chäftsmann Peter Bungert zu Wittlich,

wegen Forderung, :

mit dem Antrage: Wolle Königliches Landgericht die

Beklagten kostenfällig verurtheilen, an die Kläger zu

zablen 1545 4 nebst Zinsen zu 5 %/0 von 1500

vom 15. August 1882 und von 45 A vom Klage:

tage ab, mit der Maßgabe, daß die Beklagten sub A

für je 386 A 25 H nebst Zinsen zu 5 9/0 von 375 M

vom 15. August 1882 und von 11,25 #4 vom Klage-

tage ab haften, die Beklagten ad B1 für 96,56 M

nebft Zinsen zu 5 9/0 von 93 4 75 4 vom 15. August

1882 und von 2,81 #4 vom Klagetage ab, und die

Beklagten B 2—b für je 72,42 A nebst Zinsen zu

59/0 von 70,31 A vem 15. August 1882 und von

2,11 Æ vom Klagetage ab, Ï i

die Beklagten sub B. auch die Kosten der Arrest- prozedur beim Königlichen Amtsgeriht Berncastel

G. 4/87 zur Last segen; s e

das Urtheil ohne, eventuell mit Sicherßeitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären ; ;

und laden den Beklagten Peter Raupa, Commis, früher zu Esch bei Jünkerath, jeßt ohne bekannten

Wohn- und Aufenthaltsort, zur mündliGen Ver-

handlung des Rechtsstreits vor die I1.„Civilkammer

des Königlichen Landgerichts zu Trier äuf

den 18. November 1887, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge-

rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 12. August 1887.

Oppermann, :

Gerichts\ch{reiber des Königlichen Landgerichts.

[24782] Oeffentliche Zustellung.

Der Privatmann August Andrä zu Erfurt, ver- treten durch den Rechtsanwalt Ehrlich daselbst, flagt gegen den Asphalteur Hermann Kramer, Mit- inhaber der früheren Firma Kramer & Zilling zu Erfurt, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen 130 # Theilbetrag eines am 21. April 1579 erbaltenen baaren Darlehns, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Kramer zur Zahlung von 130 46 und auf vorläufige Vollstreckbarkeits- erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht zu Erfurt, Abthei- lung VII., auf : den 26. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 12. August 1887.

oscher, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung VII. I E

9) Theater - Anzeigen.

Friedrich - Wilhelmftädtisches Theater. Direktion: Iulius Frißshe. Chaufseeftraße 25—2.

Donnerstag : Mit neuer Ausstattung zum 6. Male: Farinelli. Operette in 3 Akten mit Benußung eines âlteren Stoffes von Willibald Wulff und Charles Caßmann. Musik von Zumpe. In Scene gesetzt von Julius Fritsche. Dirigent: Hr. Kapell- meister Federmann.

Anfang 7 Uhr. :

Von 6—7 Uhr: Bei günstiger Witterung: Großes Garten-Concert. : :

Preise der Pläße wie gewöhnlich.

Freitag: Fariuelli.

Residenz - Theater. Direktion: Anton Anno.

Donnerstag : Zum 3. Male: Das Glas Wasser. Lustspiel in 5 Aufzügen von A. C. Scribe. Regie: Anton Anno.

Krolls Theater. Donnerstag: Die Zauber-

flöte.

Freitag: Gastspiel des Fräul. Jenny Brod. Lucia von Lammermoor.

Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be- leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel- Concert. L

ens des Concerts 54 Uhr, der Vorstellung

t:

Billets à 3 6, 2 , 1 #4 50 S und Abonne- ments - Billets à Dyd. 9 4 sint vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Schirmer u. Möllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., und 1m Invalidendank, Markgrafenstr. dla.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast- spiel der Mitglieder des Residenz-Theaters und des Hrn. Hecht, von Hoftheater zu Kassel. Zum 8, M.: Tricoche und Cacolet. Posse in d Akten von Meilhac und Halévy.

Im Sommergarten: Doppel-Concert. Im leßten Theil, bei bengalisher Beleuchtung: Große Schlacht musik von H. Saro.

Auftreten des Schweizer Doppel-Quartetts Waker (4 Damen und 4 Herren in Nationaltracht), der Wiener Duettisten Herren Shmuß und Rüd, des Wiener Schnab'l - Trios (Herr und Frau Schnab'l und Herr Walder) und der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann.

Abends: Brillante Jllumination durch 20000

Gas n. A der Vorstellung

Anfang des Concerts 6 Uhr, r Freitag: Tricoche und Cacolet. Jm Sommerk-

7 Uh garten: Großes Elite-Concert. Drei Musikcorps.

s-Anzeiger

taats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt vierteljährliÞ 4 A 50 S. | : 7 i E | | e 3 | Inserate nimmt an:

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung anz

für Kerliu außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmftrafie Nr. 32.

Einzelne Unmmernun kosten 25 s.

Insertionspreis für den Ranm einer Druzeile Z0 §. |

die Königliche Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers |

nund Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32. |

M 192.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Obersten a. D. von Drygalski, bisher Brigadier der 5. Gendarmerie: Brigäde, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Scchleise und Schwertern am Ringe; dem Bibliothekar der Königlihen Museen in Berlin, Dr. phil, A R und dem Bürgermeister Technau zu Schweß den othen Adler-Orden vierter Klasse; dem Direktor der Breslauer Baubank, Kommissions-Rath il, den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; dem Partikulier Leopold von Baehr zu Ragnit das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie den Lehrern Galinowski zu Hirsch- berg im Kreise Allenstein, Brassel zu Lichtenau im Kreije Wißenhausen und Möbis zu Wuthenow im Kreise Ruppin den Adler der Jnhaber desselben Ordens zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Oxdens-JFnsignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlih reußischen (j. L.) Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major Freiherrn von Bothmar im Jnfanterie- Regiment Nr. 136; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen - ernestinishen Haus-Ordens: dem Second-Lieutenant von Bülow im 1. Garde-Regi- ment 5. F. ; G : der Fürstlih shaumburg-lippischen silbernen Verdienst-Medaille:

dem Sergeanten Blaeser im Westfälishen Jäger- Bataillon Nr. 7; ferner: des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichifchen Franz-Joseph-Ordens: dem zum Auswärtigen Amt kommandirten Second-Lieute-

nant im 3. Badischen Dragoner-Regiment Prinz Karl Nr. 22, Grafen von Pückler;

des Großherrlih türkishen Os8manié-Ordens vierter Klasse:

dem Second-Lieutenant Müller T. vom Reitenden Feld- jäger-C orps.

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlichen Konsul Espitalier in Cette ist die nahgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.

Rekursentscheidungen des Reihs-Versicherungsamts.

377) Jn der Unfallversiherungssache des Schmieds Heinri S. zu M., Klägers und Rekurs- beklagten,

wider die Hannoversche Baugewerks-Berufsgenossenschaft, Be- klagte und Rekursklägerin,

hat das Reichs- Versiherungsamt in seiner Sißzung vom 13. Juni 1887 nach mündlicher Verhandlung für Ret erkannt: Der Rekurs gegen das Urtheil des Schiedsgerichts für die Sektion T der Hannovershen Baugewerk3-Berufs- genossenschaft vom 8. Januar 1887 wird zurückgewiesen.

Gründe.

_ Der Schmied Heinri S. aus M,, weler ständig in dem Be- triebe des Thurmuhrfabrikanten A. in B. beschäftigt war, ist am 19, Mai 1886, als er bei dem Einbringen und Richten des Gebälks in einem neuen Fabrikgebäude des A. Hülfe leistete, von cinem herab- stürzenden Balken getroffen und verleßt worden. :

Der Zimmermeister W. in B,, welcher die Zimmerarbeiten in dem A. schen Neubau im Akkord übernommen hatte, hat unter dem 20. Mai 1886 Unfallanzeige an die Hannoversche Baugewerks-Berufs- genossenschaft erstattet. : A

Der Vorstand der Sektion T der leßteren hat mittelst eines unter dem 16. September 1886 an den Schmied S. erlassenen Bescheides die Entshädigungspflicht abgelehnt, weil S. zur Zeit des Unfalls keineswegs zu W,., der Mitglied der Hannoverschen Bau- gewerks-Berufsgenossenschaf ist, sondern lediglich zur Firma A. in festem Lohnverhältnisse gestanden habe und folgeweise bei der Genofsen- haft, welher die Leßtgenannte angehört, versichert sein müsse.

Auf die hiergegen von S. eingelegte Berufung hat das Schieds8- geriht am 8. Januar 1887 unter Aufhebung jenes Bescheides die beklagte Berufégenossenschaft verurtheilt, dem S. eine nah Maßgake

1887 zugestellt worden.

| | | |

Berlin, Donnerstag, Abends.

1887,

den 48. August,

Dieses Urtheil ist dem Genofsenschaftsvorstand am-1. Februar

_ Das Schiedsgericht ist davon ausgegangen, daß S., der mit einigen anderen Arbeitern von der“ a A. dem Zimmermeister W. zur Hülfe bei dem Einbringen und Richten des Gebälks überwiesen E 4 e d nsa une d ees des W. E gewejen jet (S. a y | erungs8ge]eßes). enn Leßterer habe das Einbringen des Gebälks ia T eardiaen gehabt; diese Bauausführung, für welche S. zur Beihülfe überwiesen gewesen, sei ein Theil des W.shen-Gewerbebetriebs. W. sei demgemäß als der Unternehmer zu betrachlen,: dex _den ihm von dem Bauherrn überwiesenen S. zur Ausführung Aner von ihm übernommenen Leistung herangezogen und somit ihn bes{chäftigt habe. Dies erhelle noch Mndero daraus, daß die Ueberweisung der A. chen Arbeiter an W. nah. Inhalt der polizeilihen Untersuhungs-Verhandlungen unter der ausdrüÆlihen Verabredung erfolgt sei, daß die von A. zu stellen- den Arbeiter während der in Rede stehenden Arbeit hinsihtlih der Unfallgefahr den übrigen Arbeitern des W. gleichgestellt jein sollten. Darauf aber, ob und von wem S. Lohn, bezüglich festen Lohn er- halten habe, und ob die Beschäftigung im W.'chen Betriebe eine dauernde oder nur vorübergeherde sei, komme nach dem Unfall- versicherung8geseß Nichts an. :

Daf: bei der mündlichen Vereinbarung zwishen A. und W. hin- sichtlih der von Ersterem zu den Zimmerarbeiten zu stellenden Hülfs- mannschaften von A. die ausdrückliche Bedingung gestellt und von W. genehmigt worden ist, daß die Hülfsarbeiter binsichtlih der Unfall- gefahr den übrigen Arbeitern des W. gleichgestellt sein sollten, dies hat A. in seiner Eingabe vom 21. Oktober 1886 behauptet, und hat der Magistrat zu B. gelegentlich der¿Unfalluntersuhung am 26. L 1886 unter Ziffer 1V des von W. und : unterschriebenen Protokolls

festgéstellt. tis R s h i

Die. Verufsgens}ens{@aft ha? d \chiedsgeri{chtlihe Urtbeil mit Rekurs vom 26. Februar 1887, eingegangen beim Reichs-Versiche- rung8amt am 28. Februar, angefochten und unter Bezugnahme auf die Rekursentscheidung vom 1. Februar 1887 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. von 1887 Seite 29 Ziffer 279) bestritten, daß S. zur Zeit des Unfalls als im W.schen Betriebe beschäftigt angesehen werden könne. E 2A

In der Rekurs\chrift ist zugleih die Zuständigkeit des Schieds- gerihts um deswillen bemängelt, weil es zweifellos sei, daß si der Unfall niht in einem zur Berufsgenossenschaft gehörigen Betriebe ereignet habe und daher nicht das Schiedsgericht habe entscheiden dürfen, sondern nah §. 59 Absfaß 4 des Unfallversicherung8geseßes die untere Verwaltungsbehörde habe thätig werden müssen, Hieran an- knüpfend wird in erster Linie die Annullirung des schiedsgerichtlichen Urtheils“beantragt.

Eventuell wird beantragt, die Streitsahße mit Rücksicht darauf, daß S. vom 19, Mai 1886 bereits erwerbsunfähig gewesen und die Erwerbsunfähigkeit zur Zeit der Rekurseinlegung noch andauerte, für appellabel zu erklären.

In dritter Reihe wird eventuell beantragt, daß unter Aufhebun des schiedsgerichtlihen Urtheils die Sache an die Vorinstanz ait verwiesen werde.

Der Rekursbeklagte hat um Abweisung des Rekurses gebeten.

G Gs der Kostenerstattung sind von keiner Seite Anträge gestellt.

Es war, wie geschehen, zu erkennen.

Der von der Beklagten gegen die Zuständigkeit des Schieds- gerichts gerihtete Angriff ist verfehlt. (

Es steht keineswegs fest, daß ih der Unfall nit in einem zur Berufsgenossenschaft gehörigen Betriebe ereignet hat. Dies ist viel- mehr gerade die Hauptstreitfrage, und jedenfalls behauptet der Kläger seinerseits ausdrücklich, zur Zeit des Unfalls, am 19, Mai 1886, in dem Betriebe des S W. von diesem beschäftigt gewesen zu sein und den Unfall in dessen Betriebe erlitten zu haben. Da nun der W. unbestritten Mitglied der beklagten Berufsgenossenschaft ist so war die Beklagte verpflichtet, über den Entsädigungsanspruch des Klägers einen Bescheid nah §. 59 Absay 3 a. a. O. zu erlassen, und dem Kläger stand nah §. 62 Absaßz 2 daselbft gegen diesen Be- scheid die Berufung auf \chiedsrihterlihe Entscheidung zu, welche bei dem Schiedsgericht für die beklagte Berufsgenossenshaft anzu- bringen war. Die Voraussetzungen der von der Beklagten als in erster Linie anwendbar in Bezug genommenen, höchst subsidiären Vor- \chrift des §. 59 Abs. 4 a. a. O. liegen somit niht vor (zu ver- gleihen „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1886 Seite 125 Nr. 1 Aa A 1887 Seite 28 Ziffer 278).

as ferner die von der Beklagten in ihrer Rekurs\chrift an- eregte frage na der Zulässigkeit des Rekurses betrifft, so muß die- selbe unbedingt bejaht werden, weil es sich bier nicht um eine _vor- aus\ihtlih vorübergehende Erwerbsunfähigkeit des Klägers im Sinne des §8. 57 Absatz 1 Ziffer 1b in Verbindung mit §. 63 Absatz 1 des A er erg tgeleges handelt, da zur Zeit der Rekurseinlegung die Erwerbsunfähigkeit des Klägers nah dem Attest des Dr. K. vom 18, Februar 1887 noch fortbestand, und das Ende derselben, wenn au in der Zukunst wahrscheinlih, doch noch nicht bestimmt abzu- sehen war (vergl. „Amtliche Nachrihten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 137 Ziffer 334). j “In der Sahe selbst hängt die Entscheidung davon ab, ob der Kläger zur Zeit des Unfalls von dem Zimmermeister W. in dessen Betrieb beschäftigt gewesen ist und den Unfall bei diesem Betrieb erlitten hat (§. 1 Absayß 1 und 2 a. a. O.). Diese Frage u aber mit dem Schiedsgericht bejaht werden, indem den zutreffenden Gründen desselben beizutreten ist.

Zunäwst kann nihts darauf ankommen, ob S. zu W. in einem festen Lohnverhältniß gestanden und ob er überhaupt Lohn bezogen hat. Denn wie selbst ungelohnte Personen in einem versihherungs- pflihtigen Betriebe beshäftigt und in demselben versichert sein können (vergl. „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.* 1885 Seite 3 Ziffer 10), so wird die Zugehörigkeit zu einem Betriebe und das Ver- sichertsein in demselben niht - unbedingt dadurh- ausge\chlossen, daß dem Arbeiter, gleichviel aus welchen Gründen, der Lohn von einem Dritten gezahlt wird. Freilih wird in der Regel das Lohnverhältniß ein Erkennungsmittel für das Beschäftigungsverhältniß in dem Sinne

A Unfallversicherungsgeseßes festzuseßende Entschädigungsrente zu en.

sein, daß, wer den Lohn zahlt, damit zu erkennen ett, daß er für

seine Zwecke die Kraft des Arbeiters hat dienstbar und nußbar machen wollen ; indessen muß dies nicht immer zutreffen.

Da dem Unfallversicherungsgesey der Gedanke zu Grunde liegt, daß diejenigen Betriebe, beziehungsweise Betriebs8unternehmer, welche Arbeiter einstellen, um sich deren Arbeitsleistung unmittelbar anzu- eignen und zur Erzielung des Unternehmergewinns zu verwerthen, auh die mit der Beschäftigung der Arbeiter verbundene Unfallgefahr zwar nit einzeln, sondern in korporativer Zusammenfassung tragen jollen (§. 1 Absatz 1, §. 9 Absatz 1 a. a. D.), so kommt es für die iee na dem Arbeitgeber wesentlich darauf an, wer als Herr der

rbeit in dem Sinne zu betraten ist, daß ihm eine unmittelbare Verfügungsgewalt über die Arbeitsleistung zukommt, wem mit andern Worten der Werth der Arbeit unmittelbar zum Vortheil, der Unwerth derselben oder vollends der durch dieselbe verursachte positive Schaden zum Nachtheil gereicht.

Von diesem Gesichtspunkte aus muß der W.s{he Betrieb als derjenige angesehen werden, für den am 19. Mai 1886, wenn au nur zeitweilig, die S. sche Arbeitskraft dienstbar gemacht worden ist. Denn auf Grund der polizeilichen Feststelungen, insbesondere des Protokolles über die ortspolizeilihe Untersuhung vom 26. Juli 1886, ist als erwiesen zu erachten, daß W. bei Uebernahme der Zimmer- arbeiten \sich die Stellung der Hülfskräfte ausdrüdcklich ausbedungen hat, wie dies in jener Gegend üblich, daß andererseits der Bau- herr A. dabei ausdrücklich die Bedingung gestellt hat, daß die von ihm zu stellenden Arbeiter hinsihtlich der Unfalls- gefahr wie die übrigen Arbeiter des W. gestellt fein sollten, und daß W. auf diese Bedingung eingegangen ist. Die Beklagte hat zwar in der mündlichen Verhandlung noch die eidlihe Vernehmung des A. und-W. über das von ihnen nah dieser Richtung hin getroffene Ab- kommen beantragt, auf diefen Uta war jedoch nicht weiter einzu- “gehen, da jenes Abkommen durch die polizeilihen Ermittelungen in genügender Weise klargelegt, und insbesondere das obenerwähnte Pro- tokoll vom 26. Juli 1886 sowohl von W. als von A. anstandslos unterzeichnet ist.

__ Wenn nun auc die Versicherungspflichtigkeit eines Arbeiters ih nicht nach Privatwillkür, sondern lediglich nach dem Geseßze richtet, so ist doch jenes Abkommen bedeutsam für Beurtheilung des von den Kontrahenten beabsihtigten Beschäftigungsverhältnisses, in welches die Hülfsarbeiter eintreten sollten. Aus jener Vereinbarung ergiebt \#ich aber, daß nicht blos ein Nebeneinanderwirken der W.’\{chen Betriebs- arbeiter einerseits und der Arbeiter des A. andererseits in der Weise

ewollt war, daß W. dieses Zusammenwirken zulassen, der Bauherr aber Herr der Arbeit der von ihm gestellten Hülfsmannschaft bleiben und mithin auch die mit der Arbeit der leßteren verbundene Gefahr tragen follte, sondern daß vielmehr eine vorübergehende Aufnahme der vom Bauherrn gestellten Arbeiter in den W.'chen Be- trieb und lediglich ein einheitlihes Wirken des durch Hülfskräfte ver- stärkten Baugewerbebetriebes mit einheitlicher Verantwortlichkeit des W. beiderseits beabsichtigt war. W. sollte und wollte die Hülfs- arbeiter als seine Arbeiter beschäftigen.

Daß auf diese Weise auch zwishen W. und S. ein Arbeitsver- hältniß für die kritishe Zeit begründet worden war, dürfte niht zu bezweifeln sein. Wenn in dieser Rihtung auch weniger Werth darauf zu legen ist, daß S. jeßt nachträglich in der Rekursbeantwortung angiebt, seine Verwendung im W.'schen Betriebe sei mit seiner Zu- stimmung erfolgt, und wenn auch aus den Akten über eine frühere ausdrücliche Erklärung des Einverständnisses Nichts zu entnehmen ift, so hat doch S. durch seine thatsächliche L beim Richten des Gebäudes \tillschweigend genehmigt, daß er in der von A., seinem regelmäßigen Arbeitgeber, beabsichtigten Weise beschäftigt werde.

Ist hiernach der S. aber, als er am 19. Mai 1886 beim Ein- bringen und Richten des Gebälkes in einem neuen Fabrikgebäude des A. Hülfe leistete und dabei einen Unfall erlitt, in dem Betriebe des Zimmermeisters W. von diesem beschäftigt gewesen, fo ist auch die Beklagte verpflichtet, ihn nah Maßgabe des Ünfallversicherung8gesetzes zu aid und mit Reht vom Schiedsgericht hierzu verurtheilt worden.

Demgemäß war der Rekurs der Beklagten gegen das Vorder- urtheil zurückzuweisen. E S

Diese Entscheidung steht auch nicht im Widerspru mit der von der Beklagten angeführten Rekursentsheidung vom 1. Februar 1887 in Sachen Th. wider die Hamburgishe Baugewerks-Berufsgenossen- haft („Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A.“ von 1887 Seite 29 Ziffer 279); denn dort waren die thatsächlihen Verhältnisse in wesent- liher Beziehung anders gestaltet, als im vorliegenden Falle. Dort war davon auszugeben, daß der Baugewerbetreibende die vom Bau- herrn gestellten Arbeiter nicht angenommen, fondern bei der Bauausführung nur zugelassen hat, und zwar_nicht etwa unter folhen begleitenden Umständen, welhe den Schluß rechtfertigen würden, daß die Uebernahme des in der Regel durch den Bauherrn beschäftigten Arbeiters in den Betrieb des Baugewerbetreibenden beabsihtigt war und thatsächlich erfolgt ist.

Das Bedenken endlih, daß bei der vorstehend entwickelten Auf- fassung der Entschädigungspflicht der Rekursklägerin nicht die Beitrags- pflicht des Betriebs8unternehmers genau entsprehen würde, findet seine Erledigung darin, daß im §. 10 Absaß 1 und §. 71 Absatz 2 des Unfallversiherungsgeseßes für die Bemessung der Beitragspfliht nicht die in einem bestimmten Betriebe wirklich ausgezahlten, das heißt: von dem bestimmten Betriebs8unternehmer bestrittenen Löhne, sondern die in dem betreffenden Betriebe „verdienten“ Löhne als maßgebend bezeihnet sind. Wenn nun auch nach der gewöhnlihen Gestaltung des Geschäftslebens in der Regel die Löhne von demselben Betriebe bestritten werden, in dem sie verdient worden sind, so ist doch nicht ausgeschlossen, daß in besonders gearteten Fällen, wie in dem vor- liegenden, Löhne als in einem bestimmten Betriebe „verdient“ gelten müssen, obglei dieselben niht von diesem Betriebe aus, sondern von einer dritten Seite bezahlt worden sind.

Unter diesen Umständen ist die Meinung der Beklagten, die dem S. als Hülfsarbeiter gezahlten Löhne kämen für die Berufsgenoffen- \chaft, Ee diese zahlen solle, gr niht in Betracbt“, nicht zu- treffend: W. hat allerdings die von S. und anderen, unter gleichen Umständen von ihm beschäftigten Hülfsarbeitern in seinem Be- triebe verdienten Löhne in der gemäß È 71 Absay 2 a. a. O. von ihm einzureihenden Nachweisung aufzuführen, und bei der Feststellung