1930 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Oct 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhaudelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13, Oktober 1930. S, 4,

Herrnhut, . [63579]

Va3 Konkursverfahren über das Ver- mögen des Lebenêmittelhändlers Ernst Bruno Ts\chirner in Ruppersdorf, Orts- teil Shwanhäuser, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Herrnhut, den 9. Oftober1930. Imenanu. . [63580]

Das Konkursverfahren über das Ver- nöôgen des Kaufmanns BernharD Mayer in JFlmenau isst heute ein- gestellt worden, da keine den Kosten des Verfahrens entsprehende Masse mehr vorhanden ist. Termin zur Abnahme der Scchlußrechnung: 31. Oftober 1930, vorm. 9 Uhr.

Ilmenau, den 29. September 1930.

Thüringisches Amtsgericht.

Köln. Sonfursverfahren. . [63581] In dem Konkursverfahren fiber das ermögen Kaufmanns Johann Bringemeier in Rodenkirchen b. Köln,

Weg 91, wird der Eröffnungs- {luß vom 22. September 1930 dahin richtigt, daß der Zusaß: „Jnhabers der chtipiele des Bentrums, Köln, Schilder-

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99“ in Wegfall kommt. Jm übrigen i

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bleibt der Beschluß bestehen. Köln, den 8. Oktober 1930.

Abt. 78,

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Das Amtsgericht.

Krappitz. _ Konkursverfahren. In Vermögen des Fahrradhändlers Josef Wittek in Krappiß ist zur Abnahme der ckchlußrechnung des Verwalters, zur Er- hebung von Einwendungen gegen das ZSchlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüŒichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensfstüde sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge- währung einer Vergütung an die Mit- lieder des Gläubigeraus\husses der hlußtermin auf den 11. November 1930, _Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, estimmt. Amtsgericht Krappiß, 8. Oktober 1930,

Lötzen. Befanntmahung. . [63583]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Effta in Lößear als Jnhaber des Kurhauses in Lößen und der Firma Maf. Kalksandstein- werte in Lößen-Boyen isst der auf Sonnabend, den 1, November 1930, 9 Uhr, Zimmer 17, anberaumte Ver- gleichstermin gleichzeitig zur Prüfung ! der nachträglich angemeldeten Forde- | rungen bestimmt.

Lößen, den 6. Oktober 1930,

Das Amtsgericht.

FLiüibeek. . [63584] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Mörber, } alleinigen Jnhabers der Firma Hermann Mörber in Lübeck, wird nach beendeter Schlußverteilung aufgehoben. Lübeck, 8. 10, 1930, Das Amt3gericht. Lübeck. . [63585] Das Konkur3verfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Claus Bade, alleinigen Fnhabers der Firma H. P. Bade in Schlutup, wird nah erfolgter Schluß- verteilung hiermit aufgehoben. Lübeck, 9. 10. 1930, Das Amtsgericht. Mecissen, . [63586] Das Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen des Handelsfleischers Friedrich Otto Heber in Meißen, Martin- straße 2, wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Meißen, 10. Oktober 1930,

Münster, Westf, . [63587] “Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns August Ost- mann, Münster, Göbenstraße 16, alleinigen Jnhabers der Firma August Ostmaunn, Münster, Frauenstraße 34 (Manufaktur- warengeschäft), wird Termin zur Gläu- bigerversammlung auf den 30. Oktober 1930, 10 Uhr, Zimmer 24, mit folgender Tagesordnung anberaumt: Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, Anhörung der Gläubigerversammlung über die den Mitgliedern des Gläubigeraus- schusses zu gewährende Vergütung und die Festseßung ihrer Auslagen, Verhand- lung über den Vergleich8vorschlag des Gemeinschuldners vom 15. September 1930, Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Münster i. W., den 4. Oktober 1930. Do3 Amtsgericht. Neidenbuz Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma 95-Pfennig Bazar, Haus- und Küchengeräte-Magazin, Jn- haber Kaufmann Max Cohn in Neiden-

[63582] |

dem Konkursverfahren über das |

[63588] |

Neustadt, Sachsen, . [63589]

Das Konkursverfahren über den Nach- laß des Fleischermeisters Max Paul Wilhelm in Neustadt, Sachsen, wird nach . Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Neustadt, Sachsen, am 7. Oktober 1930,

Riesa. . [63591] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Materialwarenhändlers Kurt Max Richter in Riesa, Friedrich-List- Straße 12, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Riesa, den 8. Oktober 1930.

. [63590] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Materialtdarenhändlers | und Sattlermeisters Theodor Oswald Häslich in Wülkniß, Nr. 31, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 7. November 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts- geriht Riesa anberaumt worden. Der Vergleichsvorschlag is auf der Geschäfts- stelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Riesa, den 9. Oktober 1930.

Röbel. Beschluß. . [63592] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Händlerfrau Anna Benter | geb. Röhrdanz in Röbel wird nach rechts- kräftiger Bestätigung des Zwangsver- gleichs vom 23. September 1930 auf- gehoben. Amtsgericht in Röbel, 9, Oktober 1930.

Riesa,

| Striegau, . [63593] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Paul Kolbe, Fnhaber | Kaufmann Johannes Kolbe in Striegau, | wird, nachdem der in dem Vergleichs- | termin vom 29. Juli 1930 angenommene | Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be- | {luß vom 29. Juli 1930 bestätigt ist, | hierdurch aufgehoben. 4 N 3a/30. | Amtsgericht Striegau, 4. Oktober 1930, |Tapiau,

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| 1, Beschluß. . [63594] | Das Konkursverfahren über das Ver- | mögen des Kaufmanns Gustav Schreiber | in Tapiau wird nach erfolgter Abhaltung | des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Tapiau, den 30. September 1930.

Das Amtsgericht.

Tegernsee. . [63595]

Das Amtsgericht Tegernsee hat mit Beschluß vom 3. Oktober 1930 das Kon- kursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Anton Erlacher in Oberach als durch Zwangsvergleich beendet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Unna, Beschluß. . [63596]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Geschäftsinhaberin Paula Heuthe zu Dortmund-Widkede, Hellweg 67, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Unna, den 8. Oktober 1930,

Das Amt3gericht.

Weimar. [63598]

Konkurs Annemaria Fabri in Weimar. Das Verfahren wird aufgehoben, Schluß- verteilung hat stattgefunden.

Thür. Amtsgericht Weimar. Wüstegiersdorf. . [63599] Beschluß.

Als Konkursverwalter über das Ver- mögen des Handelsmanns Otto Hilbig in Charlottenbrunn wird an Stelle des Kauf- manns August Hoppe der Diplomkauf- mann Georg Rataj in Wüstegiersdorf bestellt.

Wüstegiersdorf, den 10. Oktober 1930.

Das Amtsgericht.

Berlin. [63601] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Schönhorn, Fnhabers der leichnamigen Firma (Geschäftszweig: iß- und Wollwaren) in Berlin NO. 18, Gr. Frankfurter Str. 92, ist am 9. Ok- tober 1930, 15 Uhr, das Vergleihsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. (83 VN, 75. 30.) Der Kaufmann Josef Hirsch in Berlin- Schöneberg, Hauptstraße 36, ist zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleihsvorshlag ist auf den 3, November 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin- Mitfæ, Neue Friedrichstr. 9/11, 4. Stock Zimmer Nr. 528, anberaumt. Der An- trag auf CLBOA des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle 83 des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Berlin-Lichtenberg. [63600] Vergleichsverfahren.

burg, wird infolge eines von dem Ge- meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwanesvergleih Vergleichstermin und gleichzeitig Termin zur Prüfung nach- | angemeldeter Forderungen auf Dienstag, | den 28. Oftober 1930, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neidenburg, Zimmer 4, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erfiärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkurs- gerihts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Neidenburg, 4. Oktober 1930, !

Veber das Vermögen der Firma Ernst

Marschel in Berlin-Lichtenberg, Deutsch-

meisterstraße 13, ist am 4. Oktober 1930, 14,11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Diplomkaufmann Georg Wunderlich in Berlin SW. 11. Hallesches Ufer 26, i] zur Vertrauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag ist auf den 30. Oktober 1930, 114 Uhr, vor dem Amtsgericht in Berlin-Lihtenberg, Wagnexrplaÿ 1, Zimmer Nr. 39, an-

beraumt. Der Anirag auf Eröffnung des Verfahrens nebst fseinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geshäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Berlin-Lichtenberg, 4. Oktober 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bochum-Langendreer. [63602]

6 Vn 6/30. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Abe, Musikhaus in D GR Dae ene, wird heute, 7. Oktober 1930, vormittags 10,30 Uhr, das gerihtliche Vergleihsverfahren er- öffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den

Zimmer 22 des Amtsgeriht8gebäudes, anberaumt, Als Vertrauensperson wird Bücherrevisor Bernhard Machert, Witten, Gartenstraße 20, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen auf der Ge- [häftsstelle, Zimmer 2, aus. Bochum - Langendreer, 7. Oft, 1930. Das Amtsgericht.

Denuisch Irone. [63603] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Tischler- meisters Bruno Moske in Dt. Krone ist am 9. Oktober 1930, -18 Uhr, das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücher- revisor W. Nickel in Dt. Krone is zur Vertrauensperson ernannt, Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- \chlag ist. anf Donnerstag, den 6. No- vember 1930, 914 Uhr, vor dem Amtsgericht in Dt, Krone, Zimmer 10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergeledät. Dt. Krone, den 9. Oktober 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Dortmund, [63604]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jfak Gnieslaw in Dortmund, Leopold- straße 40, Geschäftszweig: Herrenkonfek- tion, ist am 8. Oktober 1930, 16,15 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Arthur Rosenberg in Dortmund, Kaiserstr. 69, ist zur Ver= trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- \{chlag wird auf den 31. Oktober 1930, 114 Uhr, vor dem Amts- geriht in Dortmund, Gerichts\traße 22, Zimmer Nr. 78, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsiht der Be- teiligten niedergelegt.

Dortmund, den 8. Oktober 1930.

Das Amtsgericht.

Essen, Ruhr. [63605]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Sally Z.ichner in Essen-Altenessen, Alten- essener Str. 392, Schuh- und Berufs- kleiderhandlung, mit Filiale in Oster=- feld, ist am 7. Oktober 1930, 124 Uhr, ein gerihtliches Vergleihsverfahren er- öffnet. Vertrauens8person ist der Bücher- E Friedrich Bopp in Essen, Jda- straße 17. Vergleichstermin am 6, No- vember 1930, vorm. 11 Uhr, an Ge- rihtsstelle, Zimmer 33, Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermitt-= lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Essen.

Grebenstein, [63606] Ueber das Vermögen des Domänen- pächters Karl Strube in Wilhelmsthal tft am 9, Oktober 1930, 104 Uhr, das E Ca zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungsein- stellung vorliegt. Vertrauensperson: Landwirt C. Grandjot sen. in Ho1- eismar. Termin zur Verhandlung über n Vergleih8vor lag am 31, Oktober 1930, 104 Uhe. Der Antrag auf Eröff=- nung des Vergleihsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge- se ftoitelte des Amtsgerichts zur Ein- iht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Grebenstein.

HWalberstadt. [63607] Vergleichs8verfahren. Veber das Vermögen des Uhrmachers Josef Gilardoni, Fnhabers der Uhren-, Gold- u. Silberwarenhandlung in Halberstadt, Martiniplan 40/41, ist heute, mittags 1,15 Uhr, das Vergleihs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurjes eröffnet worden, Vertrauens- person: Kaufmann Erwin Bes in Halberstadt, Lindenweg 27. Verhand- lungstermîin über den Vergleihsvor- shlag am G. November 19306, vorm. 9 Uhx, vor dem Amtsgericht, hier, Abteilung Petershof, Zimmer Nr. 16. Halberstadt, den 9. Oktober. 1930, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Mörs. [63608] Ueber das Vermögen der Firma S. Rechtschaffen & Co. in Homberg- Hochheide, Mörserstr. 317, und ihres FFn- habers, Sigmund Rechtschaffen, Duis- burg, Oberstr. 42, wird heute, am 1. Ok- tober 1930, nahm, 12!4 Uhr, das Ver-

gleihsverfahren eröffnet. Termin zur

6. November 1930, vormittags 10 Uhr, 7

über den Vergleihsvor=- tober 1930, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 22, Vertrauensperson: nkdir. a. D. Hornholb, Duisburg, Fuldastr. 32. Mörs, den" 1. Oktober 1930. Amitsgeriht.

ung shlag: 31. Of

Oppeln. [63609] fentliche Bekanntmachung.

Jn dem Vergleich8verfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Ge- mischtwarenhändlers Hugo Pretor in Nakel bei Oppeln wird heute, am 9. Ok- tober 1930, 12,15 Uhr, das Vergleihs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurjes eröffnet, da er zahlungsunfähig ist und dies beantragt hat. Als Ver- trauensperson zur Prüfung der Ver- hältnisse des Schuldners und zur Ueber- wachung seiner Geschäftsführung sowie der Auslagen für die Lebensführung des Schuldners und seiner Familie während des Verfahrens wird der Dipl.- Kaufmann Georg Glattki in Kojel, O. S., bestellt. Ein Gläubigerauss{huß wird nicht bestellt. Termin zur Verhand- lung über den E R BI lag wird auf dew 12, November 19: 0, 10,30 Uhr, vor dem oben bezeihneten Gericht, Zimmer 4, anbevaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihs- verfahrens nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der gemäß § 9 V.-O. an- gestellten Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsiht der Be- teiligten aus.

Amtsgericht Oppeln, 9, Oktober 1930. Reichenbaeh, Schles, [63610] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Carl Hoffmann jr. in Langenbielau ist am 8. Oktober 1930, 10,45 Uhr, das Vergleich8verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr, Zweig in Reichenbah (Eulengeb.) ist zur Ver- trauensperson ernannt. Termin gur Verhandlung über den Vergleihsvor- schlag ist auf den 7. November 1930, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Reichenbah (Eulengebirge), Zimmer Nr. 3,- anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts- stelle zur Einsicht dex Beteiligten

niedergelegt. 6. V. N. 16/30. Amtsgericht Reichenbah (Eulengeb.).

Singen. [63611]

Ueber das Vermögen des August Bach, Schuhgeschäft in Singen a. H., ist .am 8. Oktober 1930, nahmittags 5 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden und Ber- gleihstermin zur Verhandlung über den Ee IN auf Dienstag, den 4, November 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Singen-Hohenttwiel, Zimmer Nr. 8, anberaumt. Diplomkau}- mann Gleichauf in Singen a. H., HegauU- straße 9e, ist zur Vertrauensperjon er- nannt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dèr Be- teiligten niedergelegt,

Singen a. H., den-8. Oktober 1930.

Die Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. I.

Trier, Vergleichsverfahren. [63612] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Ehm, Fnhabers der Firma Hans hm, Drogengroßhandlung in Trier, wird heute, am 7. Oktober 19830, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des E eröffnet, da der Schuldner zahlungsun ühig 1st, Dex Bankdirektor a. D. Werner-Köhler in Trier, - Fleish- straße, wird zur Vertrauensperson -er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 7. November 1930, 10 Uhr, vor dem iesigen Amtsgericht, Dietrichstr. 16, immer 3, anberaumt. Der Antrag auf röffnuna des Vergleihsverfahrens nebst M Anlagen i} auf der Ge- shäftsstelle, Fru 2, zur Einsicht der P offengelegt, Amtsgericht Trier. Abt. 3a.

Berleburg. [63613] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma C. Koch, Wittgen- steiner lzwarenindustrie, Fnhaber tin reimer zu Berleburg o Bana estätigung des Vergleichs aufge ben Berleburg, den 3, Oktober 1930, Preußishes Amtsgericht.

Berlin. j; [63614] Das vai, pg dde etan üßer das Vermögen des Kaufmanns Fulius Henke, Berlin 0. 112, Schreinerstr. 59, ist am 7. Oktober 1930 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 154.

Bremen. [63615]

Das E ONELer Gean über das Vermögen der Firma G. Hoffmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen, Martinistr. 17/18, i am 30. September 1930 nah Le P E nos Bestätigung eines Vergleichs aufgehoben worden. i

Bremen, den 8. Oktober 1980.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Düsseldorf. 63616] Jn dem Vergleichsverfahren über das

Vermögen des Schneidermeisters Josef

Sedlacek in Düsseldorf, Königsall, ist in dem Termin vom 4. Oftge,t neuer Termin zur Verhandlyux, M den Vergleichsvorshlag bestimmt 2 den 25. Oktober 1930,

vor dem hiesigen Amtsgeriht g; N ver. 287, des Justizgebäudes Vim Mühlerstraße. N

Düsseldorf, den 4. Oktober 1939

Amtsgeriht. Abt. 14.

Ehrenfriedersdorf,. [6381 Fn dem VergleihSverfahren zur N wendung des Konkurses über das R, mögen des Fabrikanten Enril Rid Bretschneider, all, Fnhabers der ‘25 Emil Bretschneider, Kunstseidenwig,l -Zwirnerei und -Veredlung, in E u friedersdorf, Annaberger Straße F neuer Termin zur Verhandlung i den Vergleihsvorshlag auf Mont den 27. Oktober 1930, vormitt 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Ehr friedersdorf bestimmt worden. Unterlagen liegen auf der Geschäftäjug zur Einsicht der Beteiligten aus, Ÿ Ehrenfriedersdorf, den 3. Oft. 16h Das Amtsgericht.

Grünberg, HessCnm. [63518 Das Vergleihsverfahren über ÿ Vermögen des Konrad Sthellhaas wz Nieder Ohmen ist nach Bestätigung df Vergleichs aufgehoben worden. Grünberg, den 4. Oktober 1930, Hessishes Amtsgericht. Hamburg. [6361 Das über das Vermögen des Ka manns Heinrich Kruse, in nicht eing tragener Geshäftsbezeihnung H, F, Kruse, Wohnung und Geschäfts Müggenkampstraße 44, Geschäftszweit Textilwaren-Kleinhandel, eröffnete (6 rihtliche Vergleichsverfahren ist nad rihtliher Bestätigung des Vergleiüß aufgehoben. Hamburg, 26. September 1930, Das Amtsgericht. Köln, Vergleihs8verfahren. [636 Das - Vergleichsverfahren über d Vermögen des Kaufmanns Max Vit hausen, Jnhabers der Firma Betthaus@ u. Bänish, Seifengroßhandlung it S Venloer Str. 519, i} durch Beschluß des Gerichts vom 1, 1930 aufgehoben worden, ‘da der Zwangs vergleich angenommen und bestäti worden ist, Köln, den 1. Oktober 1930. Die Geschäfts\telle des Amtsgerithtäl Abt. 78. Köln. Vergleich8verfahren. [6360 Das Vergleihsverfahren über d Vermögen des Kaufmanns Wäs Günther, Köln, Mechtildisstr. 16, Allein inhabers derx Fa. Favorit-Plakat-Fabrk Adolf Günther, Köln, Kreuzgasse 2a, durch Beschluß des Gerichts vom 6. M tober 1930 aufgehoben worden, da d Zwangsvergleich angenommen und stätigt worden ist. Koln, den 6. Oktober 1930. Die Geschäftsstelle des ‘Amtsgerichts, Abt. 78. Magdeburg. [6364] Das Vergleichsverfahreu zur Abit dung des Konkurses über das Vermö! des Fngeniceurs Geoxg Müller in Fit! Georg Müller in Magdeburg-Wilhelz lätio Matthissonstraße 2—8, ist nah tätigtem Vergleich aufgehoben. j Magdeburg, den 3. Oktober 1920, Das Amtsgericht A. |

N ousalza-Spromper [690 Das gerichtliche Bergleithsverfah das zur Abwendung des Konkurses 1 das Vermögen des Rittergutsbesißt Dr. Hansjorg von Schlieben in Tau! heim a. Spree eröffnet worden ist, | gugleih mît der CRESAu des

ergleihstermin vom : Geptent 1930 angenommenen Vergleichs dit Beshluß vom 6. Oktober 1930 Wh gehoben worden.

Amtsgericht Neusalza-Spremberg,

den 6, Oktober 1930. Schirgiswalde.

Das Vergleichsverfahren zur dung des Konkurses über das Vermo des Kaufmanns Karl Hermann U n g and a. d. Spree, Nr. 375,4 zugle mit der Bestätigung des Ÿ

ergleihstermin vom 6. Oktober 18 En Vergleichs durch ® {luß vom gleihen Tage aufgeh® worden. |

Amtsgeriht Schirgiswalde, den 7. Oktober 1930.

Trebnitz, Schles. [69 Das Vergleichsverfahren über Vermögen des Tischlers Hans RW! in Trebniß ist nah Bestätigung des L gleihs vom 7, Oktober 1930 aufgey@ worden. Amtsgericht Trebniy, den T. tober 1930. :

Zöblitz, Erzgeb. [0008 Das Vergleichsverfahren zur Abs dung des Konkurses über das VermN des Kändlers Paul Arnold in Pober3 (Erzgeb), R. S. 88 I gugleid mit * statigung des im Vergleichstet=" vom 30. September 1930 angenom Vergleichs durch Beschluß vom b tober 1930 aUIE oen worden. Amtsgericht Zöbliß, den 6. Oktober 1

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Fnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. ordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 1. Oktober 1930. 1h über Personenkreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 1, Oktober 1930. eige, betreffend die Ausgabe der Nummer 41 des Reichs- esezblatts, Teil I.

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Preußen.

annimachung, betreffend Ungültigkeitserklärung abhanden hefommener und zurückgezogener Sprengstofferlaubniss\cheine.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Veroudnutg ber die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 11. Oktober 1930.

Auf Grund der §8 101, 141, 212 und 213 des Gesetzes er Arbeitsvermittlung und S eT wird rmit nah Anhörung des Verwaltungsrats der Reichs=- talt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiheruüng ordnet: Artie 1 i

(1) Die Höhe der Os wird nach den Vor- isten über die versiherung8mäßige Arbeitslosenunterstüßun shließlih der Anrechnungsvorshriften berehnet, soweit si ht aus Abs. 2 dieses Artikels sowie aus den Artikeln 3 bis 7 er Verordnung Abweichendes ergibt.

(2) Für Arbeitslose, die nah § 105 Abs. 1 des Geseyes über beitsvermittlung und ie ted den Lohnklassen bis XT angehören, gelten abweichend hiervon folgende Säße:

1, Arbeitslose mit mindestens einem zuschlagsberechtigten Angehörigen erhalten statt der Säße der Lohnklasse VI_ die der Klasse V, statt der Säße der Lohnklassen VII und VIII die der Klasse VI, statt der Säße der Lohnklassen IX bis XI die der Klasse VII. f: & Dies gilt auch für die Berechnung der Familienzuschläge. 2. Arbeitslose ohne zuschlagsberechtigte Angehörige erhalten statt dex Säge der Lohnklasse V die der Klasse IV und statt der unter Nx. 1 genannten Unterstüßungssäße jeweils die der nächstniedrigeren Lohnlklasse.

ALEiLél s.

Krisenunterstüßung wird nur gewährt, soweit der Arbeitslose ei ist. b Bedürftigkeit vorliegt, richtet sich nach den r riften der Artikel 3 bis T7,

Artikel 3.

(1) Auf den Ras Artikel 1 ermittelten Betrag is das Ein- men des Arbeitslosen und seiner Angehörigen anzurechnen, Veit dies in den Artikeln 4 und 5 bestimmt ist. s i

(2) Angehörige des Arbeitslosen im Sinne der Artikel 4 bis 7 ) der Ehegatte, die Eltern, Voreltern und Abkömmlinge, alle, vit sie mit dem Arbeitslosen im gleihen Haushalt leben.

Artikel 4.

(1) Eigenes Einkommen des Arbeitslosen ist voll anzurehnen, Nit es in einer Kalenderwoche 20° vH désjenigen Betrages tsteigt, den der Arbeitslose in dieser Kalenderwoche eîn- ließlih der Familienzuschläge nah Artikel 1 höchstens be- hen kann, + Der Verwaltungsaus\chuß des : Arbeitsamts kann den Teil des- Einkommens, der nah Saß 1 unberücksichtigt H f Angehörigen bestimmter Berufe bindende Durhschnitts-

estleßen.

(2) Von dem Einkommen, das ein Angehörige des Arbeits- en hat, ist der Betrag anzurechnen, um den das Einkommen Reichsmark in der Kalenderwoche übersteigt. Dex Betrag von Reichsmark erhöht sich für jede Person, die der Angehörige I Zeitslosen auf Grund einer familienrechtlihen Unterhalts- it ganz oder überwiegend unterhält, um 10 Reichsmark.

) Der Arbeitslose ist Nr R jede Aenderung des ènen Einkommens oder des seiner Angehörigen ohné besondere l derung . angugeigen. Unterläßt er dies, so hat er etwa Nel gezahlte Unterstübungsbeträge zurückzuerstatten.

L (1) Anrehnungsfrei sind l S :

1. Unterstübungèên, die - auf Grund eigener Vorsorge für

den Fall dex. Arbeitslosigkeit bezogen wérden,

= Aufwandsentschädigungen, die: für die Ausübung öffent-

liher Ehrenämter N e ehr jedôóh ‘nur’ insoweit, als sie diê. tatsählihen Mehraufwendungen nicht übersteigen, - Leistungen“ der Wochenhilfe 195a der Reichs- versiherungs8ordnung) und der Familienwochenhilfe (5 205 a der Reichsversiherungsordnung),

4. Vebergangsrente nah §5 der Zweiten Verordnung über Ausdehnung der Unfallversiherung auf Berufskrank- heiten vom 11. Februar 1929 (Reichsgeseßbl. I S. 27),

Postanstalten nehmen r Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen kosten 10 Æy/. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 X, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ÆK. ? Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ift darin au anzugeben, wel drudck (einmal unterstrihen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Anzeigen nimmt an die

Worte etwa durch Sperr - Fettdruck (zweimal unter-

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Verlin, Dienstag, den 14. Oktober, abends.

5. Pflegezulage, Führerhundzulage und Zusaßrente nah dem Reichsversorgungsgeseß und Pflegegeld aus der E taa 558c Abs, 2 Nr. 2 der Reichs- versiherung8ordnung),

6. Leistungen der öffentlichen Fürsorge auf Grund der Ver- ordnung über die “inet insbesondere Leistungen der Wochenfürsorge.

(2) Soweit Einkommen oder Einkommensteile bereits nah dem Geseß über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf die Unterstüßung des Arbeitslosen selbst oder die Arbeitslosen=- unterstüßung eines seiner Angehörigen angerechnet worden sind (Art. 1 Abs, 1), bleiben sié bei der Berehnung der Krisen- unterstüßung anrechnungsfrei; im übrigen werden sie bei der Berechnung der Krisenunterstüßung als Einkommen behandelt.

MLIITET: 6

(1) Die Verwertung von Vermögen darf dann nicht verlangt werden, L eine unbillige Härte für den Arbeitslosen oder einen seiner Angehörigen bedeuten würde oder offenbar un- wirtschaftlich wäre. Dabei ist insbesondere die Lebenshaltung des Arbeitslosen zu berücksihtigen. Kleineres Vermögen, ins- besondere Spargroschen, Ee emes Hausrat oder ein kleines Hausgrundstück, das der Arbeitslose ganz oder zum größten Teil mit seinen Angehörigen bewohnt, därf tür die Beurteilung der Bedürftigkeit niht in Betracht gezogen werden.

(2) Erträgnisse aus Vermögen sind nach Maßgabe des Artikels 4 als Einkommen anzurechnen. Der Verwaltungs- aus\chuß des Arbeitsamts kann ' für die Bewertung solcher Erträgnisse bindende Richtlinien aufstellen.

Axtiket 7.

Auch soweit die Voraussezungen der Artikel 3 bis 6 nicht -

zutreffen, kann dem Arbeitslosèn die Unterstüßung ganz oder teilweise versagt werden, wenn und soweit besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß i keit nicht vorliegt. “Ob solhe Umstände vorhanden sind, ist ins esondere zu prüfen, wenn der Arbeitslosé in den O von Stief-, Schwieger- oder Pflegeeltern oder von Geschwistern aufgenommen ist, oder beim Bestehen familienrechtliher Ansprüche, auch wenn die An- gehörigen mit dem Arbeitslosen nicht im gleichen Haushalt leben.

Artikel 8.

Der Betrag, der als Untern ausgezahlt wird, ist auf den nächsten durch: fünf teilbaren Betrag abzurunden.

Axtikel 9,

Der Kreis der Personen, die nah § 101 des Geseyes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung zur Krisen- fürsorge zugelassen werdèn,, und die Höchstdauer für den Bezug der Unterstüßung werden jeweils besonders ‘bestimmt. Die Stelle, die für die Entscheidung über die Unterstühung zuständig ist (Vorsißzender des Arbeits8amts oder Spruhbehörde), kann in jedem Falle die Dauer der Unterstüßung auf einen kürzeren als den itzulässigen Zeitraum beshränken, wenn begründete Aus- sicht besteht, daß es dem Arbeitslosen möglich sein wird, sich inner- halb des kürzeren Zeitraums durch eigene aier dts Lei Arbeit zu verschaffen, deren Ablehnung die Entziehung der Unterstüßung

ih zoge. O Hy Bs AXTILGL 10,

Für Empfänger von T oe An gelten die §§ 132 bis 137, 139 und 140 des Geseßes über Ar eitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie die Ausführungsbestimmungen, die hierzu ergangen sind. Artill 11

(1) Diese Verordnung tritt am 3. November 1930 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Krisenunterstüßung für Arbeitslose vom 28. September 1927 (Reichs esebbl. 1 S. 315) mit den Aenderungen vom 16. April 1928 (Rei sgesebbl. I S. 148), vom 27. August 1928 (NEGBGY. I S. 373) und vom 6. No-

vember 1928 (Reichsgesebbl. I S. 385) außer Kraft. (2) Für Érveita Nes die beim Q Litera dieser Verord-

Krisenunterstübung beziehen, regelt sih die Weitergewäh- LER der ans Leue e Sry 24, November 1930 ab nah dieser Verordnung. as Live gilt für Arbeitslose, die in der Zeit wischen dem- 13. Oktober und 3. November 1930 Krisenunter- übung beziehen, aber beim Fnkrafttreten dieser Verordnung in einer arbeitslosenversiherungspflihtigen Beschäftigung stehen.

Berlin, den 11. Oktober- 1930.

‘Der -Réichsarbeitsminister. Dr. Stegerwald.

Exl

eis und Dauer der Krisen- fürsorge.

Vom 11; Oktober: 1930.

Dér Arbeitsmarkt hat si seit ‘dem Erlaß vom 29. Funi 1929 (Reichsarbeitsbl. L I 161)- für fast alle Berufe so“ stark

über Personenkr

_ verschlechtert, daß die ‘bisherige Beschrankung. der Krisenunter-

tüßung auf bestimmte Berufe nicht mehr aufrechterhalten wérden “kann. Die andauernd un Be Arbeitsmarktlage macht es vielmehr erforderlich, grundsäßlih alle Berufe zur Krisenunter- stüßung zuzulassen. ; i i Die Lage der Ma nausen } edoch nux, wenn innerhalb der Berufsgruppen der Kreis der nterstüßungsberehtigten naächgeprüft, die Krisenunterstüßung “nux wixklich bedürftigen Personen gewährt und die Unter- stüßungshöchstdauer herabgeseßt“ wird. Auch eine Rückwirkung

E RE Adi I E E

estattet eine solhe Maßnahme }

Postscheckkonto:

E

1930

(igumnfen solcher Personen, die vor dem Fnkrafttreten dieses Frlasses aus der Arbeitslosenversiherung ausgesteuert worden sind, ist nicht mögli.

Die Leistungen der Krisenfürsorge sind dementsprechend durch die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom QutigeN Tage neu geregelt worden. Für Personenkreis und Dauer der E E ordne ich unter Aufhebung des Erlasses über Personenkreis und Dauer der Krisenunterstüßung vom 29. Funi 1929 (Reichsarbeitsbl. S. I 161) auf Grund des è 101 Abs. 1 des Geseßes über Arbeitsvermittlung und Arbeits- osenversiherung hiermit folgendes an:

I. Personenkreis.

1. Fn Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ist die Krisenunterstüßung ohne besondere Zulassung den Angehörigen aller Berufsgruppen zu gewähren.

2. Jm übrigen ermächtige ih die Vorsißenden der Landes=- arbeitsämter, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben Berufs=- grünen zur Krisenunterstüßung zuzulassen, soweit ein Be-

ürfnis dazu besteht. Bei der Prüfung des Bedürfnisses sind die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gemeinden eingehend zu berücksichtigen.

3. Soweit auf Grund der bisherigen Vorschriften Berufs=-

ruppen oder Berufe zur Krisenunterstüßung zugelassen sind, ehâlt es dabei sein Bewenden, und zwar au bezüglich etwaiger Einschränkungen innerhalb der Berufsgruppen oder Berufe. Dies e! sowohl für Zulassungen in Gemeinden mit mehr als 10 000 inwohnern als auch in den übrigen Gemeinden.

4. Ausgeschlossen von der Krisenunterstüßung nach Nr. 1 und 2 sind

a) S der Gruppe „Landwirtschaft“ (mitenthalten in der Berufsgruppe 1/2 der Arbeitsmärktstatistik) mit Ausnahme der landwirtschaftlihen Angestellten (mitent- halten in Berufägruppe 1/2 a), 3

b) Angehörige der Berufsgruppe „Häusliche Dienste“ (Be- rufsgruppe 22),

c) Arbeitslose unter 21 Fahren.

5, Krisenunterstübung erhalten nur Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosenunterstüßung nah § 99 des Geseßes ershöpft haben (Ausgesteuerte).

6. Den Vorsißenden der Landesarbeitsämter wird zur be- sonderen Pflicht gemacht, in kurzen Abständen nachzuprüfen, ob die Krisenunterstüßzung innerhalb der zugelassenen Berufs- gruppen für einzelne Bezirke, Gemeinden, Berufe oder Personen=

ruppen nah der Lage des Arbeitsmarktes entbehrt werden ann. Sie werden ermächtigt und verpflichtet, die Zulassungen h einzushränken oder auszuschließen, soweit die Vorausseßungen iht bestehen. Dabei sind Unterscheidungen nach persönlichen Verhältnissen der Arbeitslosengruppen zulässig, soweit diese Ver- hältnisse die Verwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt .günstig be- einflu u D. Ante e nach dem Alter, dem Geschlecht oder nah Veblizateten und Ledigen, die überwiegend Ernährer einer Familie sind, einerseits und den übrigen Arbeitslosen andererseits.

Die Vorsibenden der Lande8arbeitsämter werden ferner. erz mächtigt, Ein Se intinigel: die von mir oder den Vorsißenden auf Grund der bisherigen Vorschriften ausgesprochen worden sind, aufzuheben, soweit die Lage des Arbeitsmarktes dies rechtfertigt.

ITL Unterstüßungsdauer.

Die Höchstdauer der Krisenunterstüßung beträgt 32 Wochen. Für Arbeitslose, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, kann die Stelle, die zur Entscheidung über die Unterstüßung berufen ist (Vorsißender des Arbeit8amts oder Spruchbehörde), die Dauer der Unterstüßung bis auf 45 Wochen verlängern, wenn die Lage des Arbeitsmarktes dies erfordert. Andererseits kann dieselbe Stelle aber au die Krisenunterstüßung auf einen kürzeren als den höchstzulässigen Os beshränken, wenn die Lage de" Arbeitsmarktes oder die örtlichen Berpoun]e dies angezeigt er= scheinen lassen. Auf Artikel 9 Saß 2 der Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom heutigen Tage wird be- sonders hingewiesen.

1TI. Durchführung. i

1, Bei der Ausführung dieses Erlasses bleiben die Dienst- stellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits- losenversiherung, wie bisher, meinen Weisungen unterworfen. i

"9, Bei der Durchführung der Krisenunterstüßung ist ein enges Zusammenarbeiten der: Arbeitsämter mit den Gemeinden zu erstreben. Wenn auch für die Krisenfürsorge nicht Hilfs= « bedürftigkeit sondern S Vorausseßung der Unter=- tüßung ist, so werden doch die Erfahrungen der emeinden au

em Gebiete der öffentlichen Pirsotge der Me QULLo0o na

Möglichkeit nuybar gemacht , werden konnen. Auch für die Be- dürstigkeitsprüfung werden in vielen. Fällen bei den Gemeinden bereits Unterlagen vorhanden sein oder von diesen leiht beschafft werden können. Zur Vermeidung von Doppelarbeit wird es : daher. zweckmäßi Pie par sih die Arbeitsämter mit den Ge- - meinden über ihre Mitarbeit in allen Teaneies Fällen ver=- - ständigen; -dies: wird vor allem bei der earbeitung von Neu- : zugängen anzustrêben- sein. Die Gemeinden werden hierzu um so : eher geneigt sein, als sie ander ordnungsmäßigen Dur führung der Krisenunterstüßung ein finanzielles Arie haben. J

werde die obersten Landesbehörden bitten, ihrerseits auf die Ge- meinden entsprechend einzuwirken.

3. Ferner weise ih bei dieser Gelegenheit wiederholt auf die | große Bedeutung der Pflichtarbeit der Unterstüßungsempfänger hin. Bei der jeßigen Lage des Arbeitsmarktes -1st es besonders - wichtig, daß die Arbeitsämter von der Vorschrift des § 91 des

Berlin 41821,

* Gesehes in ‘weitestem Umfange Gebrauch machen und jede Mög-