RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 25. Oktober 1930, S, 2,
1V. Alle Vorlägen mit Ausnahme derx Uebungsergebni}je werden vom Vorsißenden des Prüfungsausshusses geprüft. Die Uebungsergebnisse werden gesondert nach den eingeen Lehr- gebieten und in ihrer Gesamtheit vom Prüfungsauss{uß beurteilt.
V, Reichen die Vorlagen aus, so teilt der Vorsiyende des Prü- ungsausschusses dem Bewerber die Zulassung zur Prusfung mit. gau ns wird der Bewerber entweder zur Erganzung dek Vorlagen innerhalb einer bestimmten Frist aufgefor der i Angabe des Grundes und Rückzahlung der halden Prusung®- ebühren zurückgewieseu. Jm Falle der Zuruckweiluug von Lr Zrüfung ist eine abermalige Meldung nur einmal nach einer vou Prüfungsausf zu bestimmenden Frist gestattet.
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i: Ft 3 F o n “M re Bestimmungenfürdie Vorprüfung.
x Vorprufung. r Beurteilung der Uebungs-
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, die sich auf bestimmte
geologishe Grundlagen der Boden-
lagen derx Gartentechnikt, S tolkewirtshaftslehre und Agrarpolitik,
b) für die Fachrihtung Gartengestaltung:
. Technik dex Gartengestaltung,
9. Botanik,
3. Grundlagen des Baumschulwesens und des Blumen- und
Zierpflanzenbaues, E L 4. Grundlagen des Obst- und Gemüsebaues,
5. Feldmessen, 6. Baulehre.
11. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege sind aus folgenden
Lehrgebieten beizubringen: a) für die Fahrihiung Gartenbau:
1. Botauik, 2. Chemie, 3. Volkäwirtichaftslehre, i. Freihandzeichnen, . Feldmessen,
b) für die Fachrihtung Gartengestaltung: . Technik der Gartengestaltung, 2. Feldmessen, 3. Planzeichnen, 4. Perspektive, 5. Freihandzeihnen, 6. Baukonstruktionslehre.
IV. Den Bewerbern bleibt es überlassen, sich außer in dew vorstehend unter Il aufgeführten Fähern auch in sonstigen, an dèr Landwirtschaftlihen Hochshule vertretenen Fächern (Wahl- fähern, § 6 Abs. IV) prüfen zu Tassen.
V. Die Einzelurteile der Uebungsergebnisse sind zu einem Urteil zusammenzufassen.
VI. Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn das Urteil in jedem der pflihtmäßigen Prüfungsfächer mindestens „genügend“ lautet. Der ungenügende Ausfall der Prüfung in einem Pslicht- fac, bei der Fahrichtung Gartenbau, mit Ausnahme der Botanik, ei der Fahrihtung Gartengestaltung, mit Ausnahme der Technik der Gartiengesialtung, kann durch bessere Leistungen in anderen Pfli en ausgeglihen werden. Nachholungen der Prüfung in d zelnen Fächern sind sowohl zur Verbesserung des Zeug- nisses als zum Bestehen der Prüfung zulässig, wenn von dieser Moöalichkeit innerhalb eines Jahres nach der erstmaligen Ahb- legung der Prüfung Gebrauh gemacht wird. Ergibt die Prüfung „ungenügend“ in 2 Pflichtfächern, so ist sie ganz zu wiederholen. Die Nahholung der Prüfung in den einzelnen Fächern und die Wiederholung können frühestens nach einem halben Fahr er- folgen. Eine zweite Wiederholung ist nux mit ministerieller Ge- us ird zulässig. Vor Bestehen dex gesamten Vorprüfung darf ein Zeugnis nicht aus8gestellt werden.
VII. Wenn der Bewerber ohne erheblichen, von dem Prü- fungsausschuß als nicht ausreihend anerkannten Grund die Prüfung versäumt oder unterbrochen hat, gilt sie als niht be- tanden. Wird dagegen der Grund als ausreihend anerkannt, bo darf die Meldung zur Prüfung wiederholt werden. Die {on gezahlte Gebühr wird niht zurückgezahlt, wohl aber angerechnet, falls die neue Meldung innerhalb eines Jahres nah der ersten Meldung erfolgt. Unter allen Umständen gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn sie unterbrohen wurde, nachdem bereits in einem Pflichtfah das Urteil „ungenügend“ erteilt worden war, oder wenn sich der Bewerber bei der Anfertigung von Unterkagen (§ 5 Abs. V1) niht angegebener Quellen und Vor- bilder bedient hat. Jm leßteren Falle kann auch ein bereits ausgestelltes Prüfungszeugnis wieder entzogen werden.
VITI. Für den Fall eines nach abgelegtecr Vorprüfung er- folgenden Wechsels der Fachrichtung sind die nihtgeprüften Pflitht- fäher der neugewählten Fachrihtung nachzuholen. Dabei sind auch die verlangten Uebungsergebnisse vorzulegen.
8 9.
HZeugnis über den Ausfall dex Vorprüfung.
Ueber den Ausfall der Vorprüfung wird ein Zeugnis unter Benußung eines dem nachstehenden Muster entsprehenden Vor- druckes ausgestellt:
Landwirtschaftlihe Hohshule Berlin. Zeugnis,
tudierenden des Gartenbaues — dex Garten-
4441 - . . - H p
_ Herrn ; zu
Dem gestaliung aeb. am S ë E... Voi
hierdurch bescheinigt, daß er die
Diplom-Vorprüfung
in der Fahrihtung Gartenbau — Gartengestaltung — nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und der Gartengestaltung vom 10. Oktobex 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die Gesamtheit der von ihm eingereihten Uebungs- ergebnisse das Urteil
i ._ Land wird
und für die in der mündlichen Prüfung nachgewiesenen Kennt-
nisse die folgenden Urteile:
A. Pflihifächer :*) N S 2 (Name des Dozenten)
I M j LO P bk
*) Hier sind die im § 8 Abs. 1F unter a oder b aufgeführten Fächer je nah der Fachrihhtung einzuseyzen.
B. Wahlfächer!1 1. ä U . x “ “ * * « E * # ch ö - Leibesübungen: Hat teilgenommen. War befreit. Das Prüfungsergebnis lautet:
Vei a «e L Der Vorsißende des Prüfungsausshusses.
C. Besondere Bestimmungen für die Hauptiprüfung. 8 10.
Fnhalt und Gang der Prüfung. E 1. Die Hauptprüfung besteht aus der Beurteilung der Uebungs- ergebnisse, die Bearbeitung einer Diplomaufgabe, zweier Klausur- arbeiten und einer mündlihen Prüfung, die sich auf bestimmte Lehrgebiete erstreckt. 1E. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
a) bei der Fahrihtung Gartenbau:
Baumschulwesen, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, . Gemüsebau, / y Betriebslehre einschließlie Marktwesen, Pflanzenernährungs- und Düngerlehre, . Pflanzeunshuß, Maschinen- und Gerätekunde.
b) bei der Fahrihtung Gartengestaltung: . Gartenkunst, Geschihte der Bau- und Gartenkunst, . Hochbaukunde, S J Städtebau und Volkswirtschaftslehre, Bodenkunde und Düngerlehre, 4 Bäxtnecitär Pflanzenshuß, Forstwirtschaft. A Baro r Maschinen- und Gerätekunde. II1. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege. sind aus folgenden Lehrgebieten beizubringen:
a) für die Fahrihtung Gartenbau:
. Baumschulwesen, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, . Gemüsebau, : Betriebslehre oder Marktwwesen.
b) für die Fachrihtung Gartengestaltung: . Entwürfe aus dem Gebiete der Gartenkunst, . Schau”bilder, ; s . Entwürfe von Hochbauten in Beziehung zu Garten- anlagen, Ÿ Entwürfe von Bebauungsplänen.
IV. Von den vorstehend unter L OR 1 bis 4 gewählten
Sitern sind 2 als Hauptfächer zu bezeihnen. Aus einem dieser
iden Fächer ist die Ausgabe für die Diplomarbeit zu entnehmen. Dem Bewerber steht die Wahl des Faches frei. Für die Fach- rihtung Gartengestaltung ist Gartenkunst Hauptfah. Für Be- werbex aus dieser Fachrihtung ist die Diplomarbeit E aus diesem Gebiete in Verbindung mit Technik der Gartengestaltung zu entnehmen. Die Klausurarbeiten werden in regelmäßiger Reihenfolge den unter Il a Ziffer 1 bis 5 oder II b Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Fächern entnommen.
V. Di& Zeit für die Anfertigung der Klausurarbeit beträgt 3 Stunden, bei zeihnerishen Entwürfen 6 Stunden. Es is vor- zusorgen, daß die Selbständigkeit der Anfertigung gewahrt bleibt. Eiwa zugelassene Quellen sind den Bewerbern vor Beginn der Arbeit auszuhändigen.
VI. Die Diplomaufgabe wird dem Bewerber nah seiner Zu- lassung zur Hauptprüfung zugestellt, Fhre Bearbeitung ist mit der eidesstattlihen Erklärung zu versehen, daß sie von dem Bewerber selbständig und bezüglich grey ZMURen eigenhändig an- gefertigt worden ist. Für die Anfertigung der Arbeit wird für die Fachrihtung Gartenbau eine Frist von längstens 8 Wochen, für die Fahrihtung Gartengestaltung eine solhe von 3 Monaten gewährt. Die Arbeit ist an den Vorsißenden des Prüfungsaus- [husses abzuliefern. Dabei sind die benußten Quellen ausführlih anzugeben. Die Einholung von Auskunft bei Firmen ist nux mit Zustimmung des Professors gestattet, Eine Verlängerung der Frist ist nux ausnahmsweise aus einem erheblichen, von dem Prü- fungsausshuß anerkannten Grunde zulässig. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung seßt den mindestens genügenden Ausfall der Diplomavbeit voraus. Wird die Diplomprüfung ungenügend be- funden, so gilt die Prüfung als niht bestanden. Der Bewerber kann alsdann frühestens für die nächste Prüfungszeit eine neue Diplomausfgabe erhalten, jedoh nur noch einmal. Fn diesen ans ist die Hälfte der Prüfungsgebühr aufs neue zu entrichten.
as gleiche gilt, wenn der Bewerber die ihm gestellte Abliefe- rungsfrist nicht eingehalten hat.
VII. Bei dex Fachrihtung Gartenbau kann in den ge- wählten Hauptfähern der UNge gane Ausfall in einem Fache nicht durch ein besseres Urteil in anderen Fächern ausgeglichen werden. Bei der Fachrihtung Gartengestaltung gilt das gleiche für das Fah Gartenkunsk. Für das gesamte Urteil sind diese Fächer ebenso wie die Diplomarbeit doppelt anzurehnen.
VIII. Fm übrigen finden die Bestimmungen des § 8 Abs. I1V ffff. umi Anwendung. Ueber die Vorschriften im 8 8 Abs. VII hinaus gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn der Bewerber bei der Anfertigung der Diplomarbeit nicht an- gegebene oder bei den Klausurarbeiten unerlaubte Hilfsmittel benußt hat. Das etwa bereits ausgehändigte Prüfungszeugnis (§ 11) oder Diplom (§ 13) kann in Sin Falle gleichfalls nah- träglich entzogen werden.
00 51 5 D gin §O DO bmi
00 51-0 Ot C5 D b
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4.
8 11. HZeugnis über den Ausfall der Hauptprüfun®ÿ. Ueber den Ausfall der Prüfung wird ein Zeugnis unter Benutzung eines nachstehendem Mustex entsprehenden Vordrucks ausgestellt: Landwirtschaftlihe Hochschule Zeugnis. Dem Studierenden des Gartenbaues geltalliig — De. «a p geb. am E A A eis . Provinz . wird hierdurch bescheinigt, daß er die Diplom-Hauptprüfung in der Fahrihtung Gartenbau — Gartengestaltung — nah der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und A Ee taltung vom 10, Oktober 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die von ihm eingereihten Uebungsergebnisse das Urteil
Berlin.
— der Garten-
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für die Diplomarbeit das Urteil
für die unter Aufsiht ausgeführten Klausurarbeiten das Urteil
L S 864.5 A 5 M
für die Gegenstände der mündlichen Prüfung die folgenze, » A. Pflihtfächer: A
n (Name des D. S Dozen
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Was D DO imb E FrE n 0
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B. Wahlfächer: e E E F Q ü ,
L . . I, - F 3.
Hiernah hat er die Diplom-Hauptprüfung E E Der Vorsißende des Prüfungsaus\schusses D. Schlußbestimmungen. 8 132. Prüfungs8gebühren. Die Prüfungsgebühren werden von dem Minister i wirtschaft, Domänen und Forsten festgeseßt. 8 13. Ausstellung des Diploms. Dex Bewerber, der die Diplomprüfung bestanden jy eine dreijährige praktishe Tätigkeit nachweisen kann (8 4
erlangt damit den akademischen Grad „Diplomgärtner“, ven ihm eine Urkunde nah folgendem Muster ausgestellt wit:
Die Landwirtschaftlihe Hohschule Berlin verleiht durch diese Urkunde
Diplomprüfung den Grad eines
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Diploma n
auf Grund derx Berlin, den (L. 8.)
8
Der Rekior.
8 14, Abweichungen, Abweichungen von diesen Bestimmungen können nu jt timmung des Ministers für Landwirtschaft, Dominz orsten erfolgen. S 15. Fnkrafttreten. Die Bestimmungen treten mit Wirkung vom 15. Ot in Kraft. Berlin, den 10. Oktober 1930. Der Preußische Minister für GandirictiSat, Domänen und Forsten, Steiger. *) Hier sind je nach der Fachrichtung die im § 10 unter a oder b aufgeführten Prüfungsfächher einzusehen,
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Dex Preußishe Staatsrat wird am M nächster Woche zu einem kurzen Sißungsabschnitt zur Eli einer Reihe kleiner Vorlagen zusammentreten. U. a. wil im Rahmen der Beratung von Anfragen zu einer : über den Stand des polnischen Minderheitsschulwesens u die Frage der Fortführung der Bauarbeiten am Mittella j! kommen. Ferner kTiegt vor eine förmliche Anfrage Fi Gayl (A. G.) über den Abschluß eines Vertrages mit det gelischen Kirche.
Vi RU
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperruß
maßregeln.
Der Ausbruch der Maul- und Klauen] ist vom Schlaht- und Viehhof in Dresden am 2 # 1930 amtlich gemeldet.
Verkehrswesen. Flugshiff „Do X“. Die Einsendefrist sendungen, die mit dem Amerikaflug des DormerckF ß „Do X“ befördert werden sollen, ist hinausgeshoben woE Sendungen E bis zum 8. November, 23 Uhr, beim in SFriebcih8ha en (Bodensee) vorliegen.
Wie wix erfahren, beabsichtigt die Post, h leßten Fahren, laue während de diesjährigen Weihne und Neujahrsfestes verbilligte Glüdw telegramme einzuführen. Die Einzelheiten ree nicht fest; aller Wahrscheinlichkeit nah wird die Ein nach Art und Umfang der vorjährigen gleichen. V Frndl hen Verkehr ist noch eine Verbesserung und etne A insofern vorgesehen, als die Ausfertigung der besonde / wunschtelegramme oe Schmudckblatt nicht mehr B in das Belieben des Absenders oder Empfängers geste t
ebenso wit il
und als der Verkehr rtlielle Deutschland und deutshen
Reihspol
in See über Küstenfunkstellen der Deutschen «E ogen wird. Ju deutshen Verkehr wird man wiedŒ Drtilelegrcina bis zu 10 Wörtern 50 Rpf. zu zahlen
wenn es auf einem künstlerisch ausgeführten Aufna A
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estellt werden soll, 1,50 RM. Jm Fernverkehr kostet r anges Telegramm 75 Rpf. oder 1,765 RM. Jedes wen wird mit d Rpf. berehnet, Für S Mt E llbeza Wortgebühr 40 pf. betragen gegen 75 Rpf. bei vollbe rammen. Da tn
ann man, wenn man dazu noch einen der wie sie auch in diesem Fahre wieder zur . werden, von einem deutshen Schiff in See aus 5 Gebührenwörtern seinen Lieben in der deutshen telegraphischen am selbe gilt natürlich für die umgekehrte Richtung. Vegrant verkehr werden die Kosten Jür die Glückwunschte S he sonderer Art wie bisher halb so hoch sein wie die unse oder noch geringer. Ueber das Nähere werden wir rechtzeitig weiter unterrichten.
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Fe igruß übermitteln, also für etwa 2 4d
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Statistik
eise an deutschen Börsen und Fr für 1000 kg
Neichs- und Staatsanzeiger
und Volkswirtschaft,
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Brot- getreide
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Nr. 250 vom 25. Okiober 1930. &. 3.
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ohe vom 13. bis 18. Oktober 1930
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Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station bahntrei Worms . .
frei Aachen bei Ladungeu von mindestens 10
Großbandelteinkaufépr. ab fränfk. Station :
ah märk. Station E n Oktober
Lieferung im Monat | o... N
16, 14,
(frei Berlin) O
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ab braunshw. Station : L L 15 ab Bremen oder Unterweserbafen . . My trahttrei Breslau in vollen Waggonladungen frei Chemnig in Ladungen von 200—300 Ztr. Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dort- mund in Ladungen von 1d t waggonfrei sä. Versandst. b. Bez. v. mind. 10t frei Waggon Duisburg . . Í
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15,
16, 13, 17
ab thüring. Vollbahnstation bei Abnahme F H S 1e b i s Fra age Frauntsfurt a. . obne s ab ostthüring. Verladestation u E S ae netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t E frei Fahrzeug Hamburg ®) . „ .. ab bannover|{che Station ab L Cos waggonweise Fra@tlage Karlérube obne S Frachtlage Kassel ohne Sack . i 9 s FrahtIlage Köln “R
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loco Königsberg . . « »
ab niederrhein. Station .
prompt frachtfrei Leipzig .
ab Vegnihz A ú netto, ab Stationen des Magdeburger Be- zirks bei Waggonladungen . Großhandelseinstandspr. loco Mainz . netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack. . Großhandelseinkanfépreise waggonweise ab südbayer. Verladestation Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandelépr.waggonfr. ab vogtl. Stat. ; fein s U G « mittel waggonfrei Stettin ohne Sack . . . ..
16, 13, 15 18. 14, 17
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Großhandelseinkaufspreise waggonweise “ab
fränk. Verladestation .
13,—18. 13,— 18, 13,—18. 13.—18.,
13.—18,
66/67 7071
140,0 147,5 1431 1573 168 4 186,7 158,0
154,5 154,5 7)
158,8 9) s 153,0
156,0
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Preise für ausländishes Getreide, cif Hamburg 2).
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237,0 240,0 225,0 210,0 232,2 250,0 242,5
205,0 213,8 208,2 197,5
212,0 210.0
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176,5 2) 162,542) 165,0 F
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Western II
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Manitoba (Kanada)
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Hardwinter II (Ver. Staaten)
Rof afé | Barusso (Argentinien)
La Plata
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(russ.)
81,0 i
Anmerkungen: *) Wo mebrere Angaben vorlagen, Verzollt, unter Berüdctsichtigung des Zollsaÿes von 120 NM je ge getennzeihneten Roggens und Kartoffelfloden beträgt der Zolljay 60 RM Monat. — #) Futter- und Industriegerste. — ®) Gute; teinste 235,0; mittlere Sommergerste 175,0. — u t oggen. — 7) Sandrcoggen 163,5. — *®) Neuer Ernte 155,0. — ®) Westtälischer. — 1) Östfriefisher. — 1) 17. 10. — 72 kg.
L, Vintergerste 182,5. mttéqualität bis gute; feinste 235,0. — 1) Sndustriegerste. — ) Gute 237,5. — — 2) Sndustrie- und Futtergerste 185,0. — 2
prechen
Auh für Sandr
mte 159,0. —
enden Men m Verschiffungshafen) im laufenden
Rheini x %) Mittlere, A, E
137,4 134,0 | 130,3
) Notierungen vom 13. und 14. 10.
Berlin,
den 24. Oktober 1930.
sind aus diesen Dur@lschnitte gebildet worden. — !) Angebotspreise. —
Bei gleichzeitigem Bezug einer der einzuführenden Menge Gerste je Tonne. — *) Notierung für Abladung
Tonne.
133,0
O
| 123,3 | 122,0
| 68,5
— #8) Ostseehafer; neuer Ernte 180,0. — 14) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft. — ) Durch- Wintergerste und Fudustriegerfte 177,5. — ®) Neuer ) Neuer Ernte 157,0, — *) I. Qualität, TI. Qualität 210,0, 2) Futter- und Industriegerste 178,0. — 2%) Industriegerste 172,5, — 7) Rheinhefsische; Pfälzer 212,5. —
Statistisches Neisamt. J. V.: Dr. Burgdörfer,
Kartoffelvreise in deutshen Städten in
der Woche vom 13. bis 18. Oktober 1930.
Städte)
Handelsbedingung
Notie- rungen?) am
Speisekartoffeln
RM für 50 kg
weiße
NM gelbe
Fabrik- TartoffeTn
für 50 kg
je Stärkeproz.
unbeg , linf}) E teélau f) unkfurt a, M, leiwiß{f) , ura i; ArlSrube nt): \ ) ma) s agdedur ündhen H ) Utnberg, , uen +) ettin f)
VL S
üriburg ,
7
. . . 2 . . . « - . . .
“) An den mit { bezeihneten Märkten amtliche Börsennotierungen;
e irtshaftsfammer, der Handelskammer oder des M Rheini Umirage). — *) Wo mehrere Angaben vorlagen, us ische Industrie. — §) Industrie. — ®) Industrie; Juli-Nieren 2,50. —
2 45; norddeutsche Nieren 3,99. —
eie und no1ddeutihe Industrie 1[. Qualität Statistisches Neichsamt. J. V.: Dr. Burgdör fer.
) Gelbfleijchige Zndustrie 1,35. — H) Notierung vom 18.
A
—_——- —i e.
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggon}frei märk. Station . Erzeugerpreise ab Verladestation. . „ « « « Erzeugerpreise ab Erzeugerstation . . - - -+ Großhandelépr. Frachtlage Frankfurt a. M. bei W Ea aa Großhandel8preise ab Vollbahustation „ . waggonweije Frachtlage Karlësruhe
Kölner Großhändlerverkaufspr. waggonfr. Köln ub Liegniß. S Gs Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station Erzeugerpreise frei Bahnstation « « « - i Erzeugerpreise frei Bahnstation S Großhandelëpr. waggontrei ab vogtl. Station Erzeugerpreise frei Waggon Neichsbahnstation bahnfrei Worms S Erzeugerpreise frei Bahnstation . . . . . -
sind aus di
Berlin, den 24, Oktober 1930,
Berlin, den 25. Oktober 1930.
Umrehnun s gsfurs der Reichsbank für den Giro- etr nach Rußland: 100 Nut = 216,53 Reichsmark.
Kurs d tdseln, Sche Niederl ändif
graphische
Eüdafrikani5
graphische Auszahlung London 4° Disagio,
abzüglich
Handel und Gewerbe,
Reichsbank für die Abrehuung vou ás und Auszahlungen auf _ ch-Judien: Berliner Mittelkurs für tele- Auszahlung Amstexdam-Notterdam Pari,
he Union und Südwest-Afrika: Ber-
agistrats; an den übrigen i i | esen Durchichnitte gebildet worden. —
o 14, 13. 16.
14. 13. 16. 13. IE 11 13,—18. 15.
aggonbezug
ohne Sack
10.
1,45 1/20
1,10 1,13 1/40 2,13 1,20 1,65 1/40
1,70 0,95
1,28 1)
an den mit R Örrigfesi u S Märkten nihtamtliche Preisfeftstellungen (Iotterungen E 8) Odenwälder Blaue 1,20. — 7) Rheinishe und norddeutshe Industrie L. Qualität ; 8) Industrie 1,90. — ®) Brennereikartoffeln, Preis für
_—_ 2) [=)
-—- 3
1,80 1,60 ®) 2/00 Ÿ 1,30 1/90 5) 1/55 I) 2/63 9/60 7) 1,40 1,35 5) 1,85 8) 1,50 2/00 1,25-10) 1,94 1/50
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Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphishe Aus-
zahlung Londou abzüglih 8/1 °/o
Sichtpapiere), Neuseelaun
zahlung London abzüglich G"/s ls
Sichtpapiere).
Wagengestellung für Kohle, Kok 24. Okt e 1930: Ruhrrevier: Gestellt 20
gestellt — Wagen.
Disagio (Kurs für : iner Mittelkurs für telegraphische Aus- E A T Disagio (Kurs für
s und Briketts am 379 Wagen, nit
im Vergleich
Private 34 100 158 940 (Zun. l ändert), Gold-
papiere 22970
2, Goldbestand ländiscbe
und zwa Goldkafenbe Golddepot ( ausländi) banken 3. Bestand an 4, a) ” ”
Des
1. Grundkavita a) begeben
b) noch nich
b) Spezialr zahlung
3. Betrag der
4, Sonstige tä 5. Sonstige P
KE von
London, 22.
vou Englaud vom 22. Oktober
Negierungs\icherbeiten Wechsel und Vorsch. 4980 (Abn.
99,80 gegen 54,65. entspreende W
1930 {in Klammern -
1. No nit be
] _Goldmünzer 1392 Neich8mark berechne
Oktober. (W. T. B)
_.
zum Stande am 15. Oktober
Mm t E. 6 Banken 5H :
(Abn. 1970)
Goldbestand der E
] Wodchenaus8weis der Bank {in Klammern Zn- und Abnahme im Verg ¿ Æ 15. L in tausend
Sterting: Rotenumlaut 354 530 (Abn. 2530), Devositen der Nea 27 930 (Zun. 15 530), andere Depositen fer D (Abn. 1
Pfund terung 10 660),
anissionsabteilung
D (Ml, 00 (Abn.
120), Silberbestand der Emissionsabteilung 4460 (unver- und Sikberbestand der Bankabteilung 1180 (Abu. 20),
41 640 (Abn. 660), (Zun. 90).
obe des V
Aktiva. fanteile
pon t E ani gebene Reichsbankantäle . . . »
N, andere 150), andere Sicherheiten: Wert- . Verhältnis der Reserven zu den Paisiven Clearingbouteumsag 816 Mill t
25
Sicherbeiten :
tonen, gegen die
orjahrs 27 Millionen mebr.
Wochenübersicht der ReiGsbank vom 23. Oktober und — im Verglei zur Vorwot§e):
M 17 Î 212 000
m r S (unverändert)
(Barrengold) sowie in- und aus- |!
Pfund fein
Ls tand
unbelaftet) bei en Zentralnoten-
NM 1 958 977 000 deckung&fähigen Devisen NReichs\hatwechseln . . - « sonstigen Weckseln und Sc{ecks „ . deutschen Scheidemünzen « « » o» Noten anderer Banken .
Lombardforderungen . . (darunter Darlehen auf Reichs\{hatz-
wechsel RM 1000) Effekten
sonstigen Aktiven
Passiva. I: |
t begeben . s Es o.
2, Reservefonds: a) geseßliher Reservefonds .
eservefonds für künftige Dividenden-
E A S n.» 0 S E
O ea. «avs
umlauferiden Nolen «o - ooo glih fällige Verbindli(ßkeiten „ »
assiva E
221 376000 | | (— 11 349000)
180 353 000
110000)
/
(
9
162 533 000
(unverändert) 1 938 555 000 (— 128 268 000) 183 920 000 (+ 15 995 000) 22 874 000 (+ 4859 000) 61 574 000 (— 4838 000)
102 475 000
18 000) 493 943 000 (— 18 055 000)
122 788 000 (unverändert)
177 212 000 (unverändert)
53 915 000 (unverändert)
46 224 000 {unverändert) 271 000 000 (unverändert) 3 980 705 000 (— 208 057 000) 419 856 000 (4+ 64411 000) 251 739 000 (4+ 1 862 000)
Zu der vorstehenden Uebersicht teilt „W. T. B.“ mit: Nah dem Ausweis der Reichsbank vom 23. Oktober 1930 hat si in der dritten Oktoberwodhe die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Stheck8s, Lombards und Effekten um 133,1 Mill. auf 2102,6 Mill. RM vermindert. Im einzelnen haben \fich die Bestände an Handelswechseln und -\checks um 128,3 Mill. auf 1938,6 Mill. RM und die Lombard- bestände um 4,8 Mill. auf 61,6 Mill. RM ermäßigt. Bestände an Reiths\{haßzwech{seln find niht vorhanden. Rentenbank\{heinen zusammen sind 224,1 Mill. NM in die Kassen der Bank zurückgeflossen, und zwar hat sih der Umlauf an Reichsbank- noten um 208,1 Mill. auf 3980,7 Mill. RM, derjenige an Rentens- banksheinen um 16,0 Mill. auf 392,2 Mill. RM verringert. Berücksichtigung, daß in der Berihtswo@he Rentenbankscheine in Höbe von 0,5 Mill. NM getilgt worden find, haben sich die Bestände der Reichsbank an Nentenbankicheinenauf55,0 Mill. NMerböht. Die fremden Gelder zeigen mit 419,9 Mill. RM eine Zunahme um 64,4 Mill. NM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um 11,4 Mill. auf 2342,9 Mill. NM vermindert. i die Goldbestände um 0,1 Mill. auf 21804 Mill. NM und die Bestände an deckungsfähigen Devisen um 11,3 Mill. auf 162,5 Mill. RM angen. Die Deckung der Noten durch Gold allein erhöhte 52,1 vH in der Vorwo@he auf 54,8 und deckungsfähige Devisen von 56,2 vH auf 58,9 vH.
An NReichsbanknoten und
Unter
Im einzelnen find
, diejenige durch Gold
Telegraphis®Ge Anszatliung.
Buenos- Aires . ait a abl. i T6 S ana io, es New York Nio de Jaueiro Uruguay . Amîterdam- Rotterdam Mia «S Brüssel u. Ant- WEIDEN » o Bucarest. Budavest Danzig. « „ » lsingfors . talien …. T ez á aunas, Kowno Kopenbagen . . | Lissabon und j ODbortó . « « ea ris -- “us E A evtiavik (Island) . Riga... .- Séhweiz . « « Spanien « « « « Stodckholm und Gothenburg. Talinn (Reval EsMand). ..
. | 100 Gulden . / 100 Drachm.
f
j 25. Oktober Geld Brief
1,424 1,426 4,197 4,205
Bauen [8 E 1 âgypt. Pfd. | 20, 0,925 1 S 20,368 20,408 1 4,1915 4,1995 I
Milreis -— — 3207 3253
1 Goldpefo 168,78 169,12 5/43 544
58,425 58,545 2,493 2,497 73/39 73,53 81,46 81,62 10,548 10,568 21,945 21,985 7435 T,449 41/84 4192 112,18 112,40
18,80 18,84 112,16 112,38
16,448 16,488
12,436 12,456
92,12 9230 80,70 80,86 81,38 81,54 3,037 3,043 4,20 45,30
112,50 112,72 111,65 111,8
1 Pap.-Pef. 1 Tanad. § 1 türk. L
100 Belga 100 Li
100 Pengs 100 Gulden 100 finn. f 100 Lire
100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Eécudo 100 Kr. 100 Frs. 100
100 isl. Kr. 100 Latts 100
100
100 Peseten
100 Kr. 100 etn. Er.
Wien
7 100Swhilling | 59,12 59,24
112,54 111,67
24, Oktober Geld Brief
1,425 1,427 4,198 4/206
2,084 2,088 20/895 20,935 20,375 20,415 4/1935 4/2015
3,247 3,253
168,83 5,435
58,45 2,493 73,39 81,49 10,55 21,945 7,436 41,88
112,19
18,805
112,18
16,451 12,442
92,16 80,76 81,435 3,037 45,10
112,76
114,89 §9,139 99,200