1908 / 3 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur.

Das preußische Einkommensteuergeseß vom 24. Juni 1891 in der Faffung der Novelle vom 19. Juni 1906, erläutert von B. von Wilmowski, Regierungsrat. Zweite Auflage. XIT u. 254 S. Breâlau, I. U. Kerns Verlag. Preis geb. 5 «A Der Verfasser dieses Buches hat die Bestimmungen des Einkommen- Fteuergeseßzes unter Berücksihtigung der Nechtsprehung der maßgebenden Gerihte höchster Instanz erschôpfend, jedoch in gedrängter Fassung kommentiert. Er bietet in den Erläuterungen u. a. eine ausführliche, die neueîte Literatur und Nets \prechung beachtende Darlegung der Grund|äße der faufmännishen Gewinnberechnung, des Aufbaues der Bilanz, der bei Aufstellung der Bilanz im Handelsstande von Einzelkaufleuten und Aktiengesell- schaften gewohnheitêmäßig befolgten Bewertungsgrundsäge, fowie der Abshreibungsfrage. Das Buch wird deshalb namentli auch dem Handelsstande, Kaufleuten, Industriellen, Aktiengesellschaften usw., bei Aufstellung der Bilanzen und Steuererklärungen, bei Einfprüchen und Berufungen ein willkommenes Hilfêmittel sein, verdient aber-auh wegen der ausführlihen Erörterungen über diese Punkte die besondere Beachtung der in Betracht kommenden Behörden. Im übrigen hat der Verfasser die einzelnen Normen des Gesetzes bornehmlich aus defsen eigenem Inhalt heraus ausgelegt, die leitenden Gedanken der Gesegzesvorschriften und deren Zusammenhang untereinander flargelegt, die im Geseg enthaltenen Grundsäße und _die daraus abgeleiteten Folgerungen mit Sorgfalt und in gemeinverständ- licher Faffung formuliert, au die praktisch wichtigen Konsequenzen unter Vermeidung der Kasuistik hervorgehoben. In einem Anhang ist ein Auszug aus der ministeriellen Ausführung8anweisung, und zwar soweit deren Bestirnmungen für die Steuerpflichtigen, nit ledialih für die beteiligten Beh3rden Interesse haben, sowie der Text einzelner einshlagender Gesetze vollständig oder auszugêwei]e mitgeteilt.

Das Reih 8geset, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, vom 9. Januar 1907, erläutert vom eheimen _Regierungéêrat Dr. Paul Daude, Universitätsrichter bei der Königlichen Friedrih- Milbelms-Universität in Berlin. Stuttgart, Deutsche Verlags- Anstalt. Preis geb. 2,50 A Das neue Neich8geses Über das Ürhbeberrechckt an Werken der bildenden Künste und der Photographie ist, entsprehend dem immer zunehmenden Interesse der Oeffentlichkeit an illustrativen Revroduktionen i-der Art, für einen weiten Kreis von Fnterefsenten wibtig: Künstler, Photogrophen und Verleger sind es vor allem, denen die Kenntnis der neuen Bestimmungen unentbehrlich ift, wenn se ihre eigenen Rechte wahren und sich vor Konslikten der mannigfachsten Art {ügen wollen. Dem Bedürfnis nach einer zuverlässig und gemeinverständlih kommentierten Ausgabe dieses Gesetzes kommt das vorliegende Buch, das den Eröffnungsband einer Sammlung von Handkommentaren deutscher Reich8gesete bildet, in wünshenswerter Weise entgegen. Die Ausführungen des Verfassers zeichnen #sch dur juristishe Klarheit und Schärfe wie durch allgemeine Verständlichkeit aus. Die Brauch- barkeit und Zweckmäßigkeit der Auëgabe wird noch erhöht dur einen Anhang, der die Bestimmungen der „Berner Konvention“ und das Geseg. betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, entbält. Endli&h erleichtert auch ein eingehendes Sachregister die Benußung außerordentli. :

Wirtschaft und Recht der Herero. Von Dr. Felix Meyer, Kammergerihtsrat. (Sonderabdruck aus dem Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleidende Rechtswissenschaft und Bolkewirtshaftslehre zu Berlin.) Verlag von Julius Springer, Berlin. Zum Recht der Herero, insbesondere ihr Familien- und Erbrecht. Von Dr. jur. Eduard Dan- nert. Verlag von Dietrich Reimer, Berlin. Die Herero. Von Missionar F. Irle. Verlag von C. Bertel8mann, Gütersloh. Das Ret ist eine der Aeußerungsformen des Volksgeiftes. Es wird daber von den einzelnen Menschen gelebt und erlebt, und die Er- reihung einer erheblichen Kulturstufe ist erforderli, bis der Mensch anfängt, ih des- Rechts bewußt zu werden und über dasselbe nahzu- denken; bis dahin wird das Recht nur geübt. In Europa entsteht eine eigentlihe Rehtswissenshaft erst mit der R-chtsphilosophie. Nachdem der Bann der kirchlichen Wissenschaft gebrochen, sfucht man das Ret aus der menschlihen Natur herzuleiten und erbaut auf den sozialen Instinkten des Menschen ein System des natürliden Rechts, an dem man die positiven Redte auf ihre Nechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit mißt. Später substituiert man der menschlihen Natur die mens{chliche Ver- nunft, aber auch die Vernunftrechts\ysteme leiten das Recht aus der mensch{lihen Individualität ab, namentlich aus den fozialen Trieben des einzelren Menschen, und konstruieren demgemäß in deduktiver Weise den Bau der Recht8wissenshaft. Eine vollständig andere Richtung erbält die Rehtswissenshaft durch die historische Schule. Die bestehenden Nechte werden als das langsam gereifte Produkt einer unendlich langen Entwidtlungskette erkannt. Damit verblaßt die Möglichkeit, das Recht von der individuellen Vernunft aus zu reaulieren, und man beginnt, das Ret als eine Schöpfung des Volks- aeistes anzusehen und nah Entwicklungsgeseßen der rechtlichen In- stitutionen und Rechtsnormen zu suchen. Diese Richtung wird er- weitert und vertieft durch die Ethnologie, die das Volksleben nah rein naturwissenshaftliher der vergleiend-ethnologishen Methode behandelt und in ihren Bereich alle Völker der Erde zieht. Diese bisher im Nechtsgebiete noch nicht angewandte Methode hat bereits zur Entdeckung weitreibender Parallelen im Nechtsleben aller Völker der Erde geführt, die sich niht auf zufällige Uebereinstimmung zurückführen lassen, sondern nur als Emanationen der allgemeinen Menschennatur angesehen werden können. Es ist die Hauptaufgabe der ethnologishen Juritprudenz, alle diejenigen Rehtsrormen und Rechtsinstitute, die fh bei den vershiedenen Völkern der Erde wieder- holen und vielfah ou gleichartige Entwicklung8gänge aufweisen, zu sammeln, die ethnishen oder sozialen Ursachen dieser Ersheinungs- formen des Rechts auf induktivem Wege zu erforschen und ibrer universellen Natur gemäß auch noch da Ursachen zu. suchen, wo folche aus der ethnisden Eigenart sich nicht mehr ergeben, fondern nur noch die allgemeine Menschennatur gleichartige E: scheinungen erzeugt. Diese Aufgabe fkann er dann vollkommen ge- Iôt werden, wenn zuverlässige monogrophische Bearbeitungen des Rechts der einzelnen Völker vorliegen. Sind aber s{on in der Rechtsentwicklung bei den zivilisierteîten Völkern Europas rechtlihe Bildungen selbst aus den leßten Jahrhunderten man denke an den Barbarismus des Strafrehts in der Zeit der Renaissance, an das Aufkommen des Herrenwesens vom 15. Jahrhundert an und an andere psySishe und patboloaish: Zustände der Menschheit uns noch rätselhaft und eine Erklärung der Umstände, die zu diesen kultur- geshihtlihen Exiefsen aeführt haben, jeyt noch unmögli, so ift unsere Kenntnis des Rechts und der e!nzelnen Rehtsgedanken der auf niedrigeren Kultur stufen stehenden Völkeistämme in ihrer Entstehung und ibrer Verbindung mit anderen Kulturvorgängen noch sehr viel mange!bhafter. Ueber die Rechtsge-räuhe vershiedener Naturvölker Afrikas und der Inseln im Stillen Ozean haben in den leßten Jahr- zehnten der verstorb-ne Dr. Hermann Post in Bremen, der um die Aufbellung des Rechts der primitiven Völker besonders verdiente Professor Dr. Kohler in Berlin, der niederländisbe Gelehrte Dr. Steinmeß, der im Auftrage der Internationalen Vereinigung für vergleihende MRechtswissenshaft und Volkswirtschaftslehre zu Berlin eine Sammelforsbung über die Rechtsgewohnheiten eingeborener Völker in Afrika und Ozeanten herau8geceben hat, und andere Forscher \{chäzen?werte Arbeiten veröffentlicht. Zu diesen haben G in jüngster Zeit zwei weitere gesellt, die dem Nechtsleben einunddesselben Volkes gewidmet sind und si gegenseitig ergänzen: die Abhandlung „Wirtshaft und Ret der Herero“ von Kammergerichtsrat Dr. Felix Meyer und die vor kur;em erschienene StHrift „Zum Recht der Ars insbesondere über thr Familien- und Erbrecht* von Dr. jur. Eduard Dannert. Die inhaltsreihe Arbeit von Kammergerichtsrat Meyer, in der man zablreihe, auf mehrere Gebiete der veraleihenden Recht3swissenshaft helleres Liht werfende Hinweise auf Parallelen im Rechtsleben anderer Naturvslker findet,

und die neben dem ReckSts- auh das Wirtschaftéleben jenes Volkes zur Darstellung bringt, ütt fich zum Teil auf die Beantwortungen eines vom Verfasser an Missionare und andere Kenner der Lebens8- aewohnbeiten und des Ideenkreises der Herero versandten Frage- bogens; im übrigen beruhen sie und die Abhandlung von Dannert auf denselben Quellen und stimmen in ihren Ergebnissen im wesentlichen überein. Nicht aus\{ließlih das Rectsleben, fondern die gesamte Landes-, Velks- und Missionskunde behandelt das umfassendere, ebenfalls in jüngster Zeit veröffentlihte und eingangs an dritter Stelle angeführte Werk über den genannten südwestafrikanishen Volksftamm: „Die Herero* von Missionar I. Irle. Was dieser über das Land und das Volk, über seine Eigenart, seine Geschichte, seine religölen Anschauungen und Ge- bräude, seine Reht8gewohnheiten, sein soziales und wirtshaftliches Leben berihtet, beruht auf ernsten, gründlihen Studien des Ver- fassers, der nit weniger als 34 Jahre lang unter den Herero tâtig gewesen ist. Hat man die Schriften von Meyer und Dannert in erster Linie als den Juristen interessierende Vorarbeiten für eine Darstellung der R-echtegeschihte der Menschheit zu begrüßen, fo er- weden sie doch ebenso wie die absließ-nde, viele irrige Ansichten ritigstellende und über manches bisber Unbekannte Aufs{ch!uß gebende, reich illustrierte und fefselnd geschriebene Darstellung von Irle au das Interesse des Kulturhistorikers, des Pfyhologen und namentlich das des vrafktishen Kolonialpolitikers. Denn wie jede Er- ziehung von der Anschauung des Zöglings ausgeben muß, so müssen au diejenigen, die in tropischen und subtropishen Ländern die Ein- geborenen ju einem vroduktions- und kfonsumtionsfähigen Element, zur Mitarbeit an der Erzeugung kolonialer Werte heranbilden wollen, mit den Anschauungen der Eingeborenen, auf denen ibr Verkebréleben, ihre wirtshaftlihe Betätigung si aufbaut, mit ihrem Rechte ih vertraut machen. : ;

Die Herero tragen das offensitlide Gepräge der wobl mehr als ein Drittel Afrikas vom 20. Grad südlicher bis etwa zum 5. Grad nördlicher Breite bewobnenden Bantu. Sie hatten bis zum Beginn ihres Aufstandes das Herz unseres Schußgebietes Deutsch- Südwestafrika, vom Swakop bis zum Waterberg, zwishen dem Atlan- tishen Ozean und der Kalahariwüste, inne und stellten zu den etwa 200 090 Eingeborenen des Schußgebiets nah der übliden Schätung ein Kontincent von 60000 bis 80000 Köpfen. Ueber den Charakter dieses Volkes liegen einander widersprehende Ansichten vor: Der eine F ors@er erklärt es für ofenberzig bis zur Brufalität, für mäfig im Genuß; andere \prehen von einer ihm eigenen Falshbeit und Unauf- riGtigfeit; der ehemaliae Reihskommissar von Frangçois hält fie für {laue Bauern; Pechuel-Lösche stellt sie den leihtlebigen, leihts finnigen, genuß\ü@®tigen, unzuverläsfigen, diebishen Hottentotten als ernste, vertrauenerweckende, zuverlässige Männer geaenüber; da- geaen erklären englishe Reisende wie auch die Shvgtruppen- offiziere von François und Schwabe die Herero für lügen- baft, mißtrauisch, treulos, diebisch, grausam, und der frühere Bezirksamtmann Hanemann gibt ibnen dazu noch das Epitbeton der göttlichen Faulheit. Was die Wirtschaft der Herero betrifft, so grupviert sich in ihren heutigen Wobnsißen (abgesehen von dem Stamme am Waterberg, der in dem dort angeschwemmten fruch'baren Boden Weizen, Mais und Tabak baut) alles um ihr Vieh, hauvt- ¿Gli die Rinder. Handwerke sind so gut wie gar niht geübt. Die Eisenarbeiten werden zumeist von den Ovambo, den nördlichen Na@barn, geliefert. Von dem Augenblicke an, da das Neugeborene bei der Namengebung mit der Stirn des ihm zum Angebinde ver- liehenen Kalbes berührt wird, bis zum Tode, bei dem die Haut des Lieblina8ochsen als Leichenhemd dient und die an einem Baumstamme befestigten Schädel der teuren Tiere als Grabdenkmäl'r bleiben, bildet das Rindvieh die stete Begleitung auf dem Lebenspfade dieser Boomanen; noch dem Abgesi-denen folgt es als Totenopfer na, und wenn dem Verstorbenen Milch und Fleisch auf seinem Grabe dargebrabt werden, dann müssen die gesamten Herden der Opfernden zu- sammen sein, damit der Tote sich an ihrem Gebrüll erfreuen fann. Das ganze Trochten der Herero zielt auf eine Vergrößerurg ibrer Herden. Schlahten von Rindern außer bei religiösen und feierlihen Gelegenheiten, oder wenn éin Ocse dur sein sonderbares Benehmen Unheil andeutet gilt als frevelhafte Vers{chwendung. Kühe werden über- haupt nit getôtet. Morgens die süße und Abends die in Flaschenkürbifsen mit Stöpseln gesäuerte Milch sowie einige Feldfrüchte genügen ibnen zur Nahrung. Soweit die Ochsen nicht zum Ziehen und Reiten gebraucht werden, oder als Tauschpreis dienen, bildet das Rindvieh, abgesehen von der MilGzewinnung, wirtschaftlih regelmäßig ein totes Kapital. Vieh ist Macht. Bei dem durchaus plutokratischen Charakter des Volkes verleiht Reichtum Einfluß und Herrschaft. Der Viebbesiß bedingt aber in dem wasser- und weidearmen Lande ein oftmaliges Wechseln der Wohnsitze und verleiht der großen Masse des Volkes ein nomaden- baftes Gepräge. No heute leben wenigstens die sogenannten Feld- berero auf einzelnen zerstreuten Werften in leiht abbrechbaren Bus- werkbütten aus dünnen Stangen, bedeckt mit Kuhmist und Kuhhäuten, mit einer Oeffnuna, kaum groß genug, um hineinzus{lüpfen. Der Umkreis einer folhen Hütte umfaßt etwa 10—15 Fuß. Indefsen haben die Vornehmen und die meisten der zum Christentum Ueber- getretenen hon Steinhäuser mit Fenstern, Türen und verschiedenen Räumen. E :

Dieser Lebensführung entspriht die politishe Organisation, daë Staatsreckcht der Herero. Der Betrieb einer au8gedebnten Viehzucht widerstrebt einer strafen Verknüpfung der sozialen Verbände. An der Spie der einzelnen Gemeinwesen, Dörfer, steht der Plaßikapitän mit einem Rat von Aeltesten, den Großleuten. Ibm gebühren Verwaltung und Rechtsprehung. Eine mehr oder minder große Zabl solcher Dörfer geborcht einem Oberbäuptling. Diesem zur Seite steht ebens falls ein Rat von Aeltesten: man spricht auch wobl von einer Art Minister, den sozerannten Munddienern ; eine besondere Stellung nimmt der Feldhauptmann ein. Die Gesandten der Häuptlinge sind, ein harakteristishes Merkmal jedes Gesandshaftsrehts, unverleß- lih. Ibre Legitimation fübren sie durch einen mit Einschnitten versehenen Stock ihres Macht-ebers. Die Rateversammlungen, in denen meist der Kapitän den Vorsitz hat, finden regelmäßig öffentlich statt, doch kennt man a»ch geheime Versammlungen in einem un- bewobnten Hause und Zusammenkünfte während der Nacht bei wi- tigen Angelegenheiten. So sind die Vorbereitungen zu dem Aufstand der H-rero in nächtlihen Beratungen geplant worden. Von einer tonst vielfa bei den Baxntku geübten despotishen Herrsdbaft der einzelnen Klanbäuyter findet \ch bier keine Spur. Mit Ausnahme der Gebühren bei Rechtestreitizkeiten und Nachlakregulierungen werden Abzaben und Steuern von den Häuptlingen niht erboben. Da jeder Unt-rtan seinen angestammten Herrn, wenn ihm dieser niht mehr behagt, ver- laffen und sich einen ihm mebr zusagenden Mactbthaber erküren kann, sind die Großen darauf angewiesen, sih mit ihren Untergebenen mög- list gut zu stellen, zumal wenn die leßteren vermögend, also eic fluß reih sind. Die Häuptlingsschaft stellt sich im wesentlihen als eine potenzierte hausherrlide Gewalt dar, di-, wie zumeist, mit priester- lihen Befugnissen verknüpft ist. Der Oberhäuptling ift zugleih der mit der Vollziehung der Kultushandlungen betraute Hohevriester. Einen allen Stämmen übergeordneten Herrscher karnte das Staats- recht der Herero bis zur Zeit der deutshen Ofkkupation niht. Nur das Bewußtsein nationaler Zusammengehörigkeit verknüpfte an sich die einzelnen Stämme.

Au bei den Herero zeigt sich der gewaltige Eirfluß der aniwistishen Weltauffafssung auf die Recbtszestaltung. Den Zu- fammenbang zwischben der Natur und den Menschen vermittelte hier ebenfalls der Totemismus und übte seine soziale Verbände s{afende Funktion, indem er gewisse Gruppen zu bestimmten Gegenständen der belebten und unbelebten Natur in Beziehung setzte. Wie bei allen Bantu, bcbt auch bei den Herero die Schöpfung8gesichte totemiftisch mit dem Baumstammmy'hus, der Entstehung des Stammelternpaares aus einem mätigen, graugrün belaubten Omumborombongabaum mit silberweißer Rinde im Nordost-n des Landes an. (D:.r Misfionar Habn teilt in seinem Wörterbuchb des Herero zu dem Worte omumborombonga die Schöpfungfg-schihte, wie folgt, mit: „An einem Tage gebar dieser Baum Menschen aller Farben, zahme und wilde Tiere. Die Herero zeigten große

| Vorliebe für die zahmen Tiere. Da sie nah Osten zogen, entspann Streit mit den anderen um das zahme Vieb, welcher die Zer- enschen und die Verschiedenheit der Sprachen zur Folge istisch und mutterrechtlich gliedert si die Familie. Denn die Tôhhter des baumentsprofsenen Stamme Herero kamen mit gewissen Dingen der Au rührung; leßteren entlehnten fie ihre Namen.

waren wiederum mit weiblîihen Nachkommen gesegnet, mit einem Gegerstand ihrer Umgebu- g in besonders enge Verbindung dessen Benennung sie dem nütterlihen Familiennamen hinzu- So entstanden die 8 oder 9 Hauptsipp-n der Herero mit Die Angehörigen einer Untergruppe. eanda in der Sprache der Herero, die übrigens k-ineësw*g8 immer zusammen wohnen, sondern auch durch das ganze Volk verstreut sind, beze!chnen sih als welcher der eanda den Namen verlieh. über weldes das

m #0 eds Gems fobjekt un was s Mannes. der Erwäblten ch ein Mädchen zu reiben; dann ¿n Widerstand j ber defsen Vater, Braut über den afe) handelgeins wird. / fifon einer Garantie für gute Behand

streuung der M

[ternpaares der ßenwelt in nähere Be- Einzelne dieser Têchter die gleichfalls

uch die Fun

Behandlung wit f Lebenszeit bildet,

ch leiht Iéélich. An si hr behagt, verstoßen,

ihren Untergruppen. wenn die

urüdgeaeben wi Vershwägerte des Gegenstandes, Die eaânda hat ein eicenes Stammeévermögen, Familienhaupt nur gewissermaßen fiduziarisch zu Sippenzwecken, ins- Zahlung von Schulden der Sippengenofsen ver- fügen darf. Neben dieser mutterrechtlichen Einteilung besteht eine auch totemistishe, aber rein vaterre@tlihe, nur vom Mannesftamm auégehende Gliederung in Verbände religiösen Gep1äges, die oruzo. Nach der Ueberlieferung sollen die guten Zauberer die Begründer dieser Institution sein, was auf den religiösen Charakte Mittelpunkt finden die'e Verbände in die uns aus dem Maner dienst

hm nit me besondere auch zur ¿lt, verlassen, Gepräge ange n der Lehre C m m Recht der Völker, zwischen Mobilien und nomadisierenden das Individualeigentum 8 besteht vielmehr ein Kollektiveigent em von ihm eingencmmenen Territori

herrshende Auffassung,

feinen Boden gewinnen. M Cigentumterwerb des Begründung bauung und anderwe Wasserstellen als zuläsfig.

r der Einrichtung hin- nterseiden.

der Ahnen- an

áFhren geistigen verebrung, der weit verbreiteten Kulturform, N der Nômer wobl vertraut ift, in den Ausgrabungen von Affur wieder ist, in Indien das Institut der Suttieh, der

typisher, wenn auch

daß alles Land dem H aeschilderten Verfassung des Hererovolkes in Damaraland an dem Terrain ausges{lofsen. eines prioritätishen Rechtes auf die Be- itige Benutzung des Erdreichs einschließlich der i der Ingebrauhnahme erscheint Dieses so erworbene Ret gibt die Befugnis, anderen die Mitbenuzzung des betreffenden Landstücks oder Brunnens zu unter- eine Wafserstelle

man Zroeige den

fidtbar geworden Witwenverbrennung, gezeitigt hat, ] verklärter Form in China und dem Kamikuit in Japan uns ent- gegentritt und die Hautgenossenshaft mit einem festen, Gegenwart und Zukunft verknüpf Herero lebt der Tote noch fort, daher die

Vergangenheit, enden Bande uns{lingt. den Gestorbenen und allein für die Dauer

toten Feinden, vollständige Verbrennung Zerstüdelung Deéhald werden den Toten auch die gewöhnlihen Gebraucsgegen- stände mitgegeben.) Das örtlihe Zentrum der Religionsubung biltet das beilige Feuer zwishen der inneren und der äußeren We ft, bei dem heiligen Hause (einem Häuptlingshause), wo cs auch regelmäßig, Wie einst erlesene Patrizierir. nen bis zur Zeit des Theodosius im Tempel der Vesta das heilige Feuer hüten mußten, so gebührt es der ältesten Tochter oder der Hauptfrau des Werftpatriarhen im Hereroland als Priesterin, ondangere, über dem heiligen Feuer zu wachen und einen brennenten Stumpf desfe!ben beim NBerlassen des Wohnsites dem Stamme voranzutragen. . Neben dem für das heilige Feuer bestimmten Plaß, dem okuruo (wörtlich: dem Ahnen oder Gott gehörig), befindet sih das Gefäß mit dem geweihten mit dem die Ondanugere das Vieh, das neugeborene Kind zum Schuß gegen Zauber besprengt, ruhen die als Symbol der Ahnen dienenden Stäbe, mit denen auch das von den Ahnen wie in der P-ometheus\sage vom Himmel stammende Feuer, wenn es einmal zufällig erlischt, wieder in der Verticfung eines anderen Holzstückes entzündet werden muß, welhes das weibliche Prinziv gegenüber dem männlichen darstellt. Hier liegen die großen feierlicen Gelegenheiten Hier am okuruo, alfo gewissermaßen unter den vollziehen fich alle wihtigen religiösen und rechtlihen Akte im Leben der Herero, hier tagen die Natéversammlungen, ling auf dem größten Horne zu sitzen pflegt. der Priester der Israeliten, der Oberbäuptling oder sein Repräsentant jeden Morgen und Abend die fris gemolkene Milch der Werftbewohner. Um dem dauernden Zusammenhang mit der väterlihen oruzo symbolisch Auédruck zu verleihen, gibt der Vater seinem heiratenden und ein Sohn einen Brand seines heiligen Erlöschung dient als Zeichen der

Zum Zeichen, daß man gencmmen hat, einem Plaß, einnahm, ansiedeln will, muß die Genehmigung des ersten Sonst is ein jeder in der Wabl des Orts Er kann bauen, weiden, jagen, graben, wo L Nur wo die Gräber der Abnen und die heiligen T Bäume si befinden, ist das Land außerhalb des Verkehrs, wie einst S die res diis manibus relictae,

F Offkupanten einholen. ( N seiner Niederlassung frei. N es ihm beliebt.

besonders Nachts, bewahrt wird.

die Wöchnerin und

Hörner der geshlahteten Augen der Ahnen, bei denen der Häupt-

Hier kostet, wie einst geräumt werden müssen.

# Bjelzy und Akkerman. gemeinen unbefrciedigend. Auf dem Getreidemarkte hat für Weizen eine langsame E Rückwärtsbewegung begonnen, die indessen nicht von langer Dauer T gewesen ift. Hervorgerufen wurde sie durch größere Verschiffungen E aus Nordamerika und dringende La Plata-Angebote. Argentinien infolge der regnerishen Witterung inzwischen eine nicht unerheblihe Zurückhaltung Play gegriffen batte, ist au hier in [leßter Zeit wieder eine steigende Tendenz bemerkbar gewesen. Namentlich die Müblen zeigten gute Kauflust. Schiffahrt seine großen Weizenbestände abgestoßen, und nur kleine Vorräte sind zur Ueberwinterung verblieben. _ Roggen in geringer und unreiner Beschaffenheit hatte starke Frage bei natürlich kleinen Preisen. Für gute Sorten ist die Regierung anhaltend Käufer. Auch in Gerste seßte zunäbst ein Preisrückgang ein. aber namentlich England als Preise wieder festigten. gelichtet, und an Zufuhren fehlt es ganz. Monate die meisten Häfen geshlofsen sind, balten die Eigner in Odessa ebenso wie in Nikolajew auf hohe Preise, die auch von den Käufern bewilligt werden mußten. In Mais entwickelte sich zu niedrigeren Preisen ein ziemli leb- haftes Geschäft. Die Güte der Ware befriedigt jeßt mehr. In Hafer gent der Absay infolge der hohen Forderungen auf dem Markte in

Leinsaat wird dauernd vernachlässigt, weil der La Plata billig Nach Naps und Nübsen ist keine Nachfrage für die Ausfuhr.

e sind gegenwärtig

eigenes Herdfeuer entzündenden

Mächtigeren andererseits

gewaltsame Unterwerfung, dem beiligen Botmäßigkeit So hat jeder Familienvater- vor seiner

dieses Werfthauptes stellt. Eigene Haar-

Hütte ein von dem Haupifeuer entlehntes Herdfeuer. traten, strenge Opfer- und Speisegeseze verbinden gleihfalls die An- gehörigen der einzelnen Gruppen untereinander. Regeln hatte, wenigstens früher, die Aus\toßung aus der oruzo und Be- strafung zur Folge. Außer den speziell zur Ausübung des Kultus dienenden Gegenständen gehören 3 so die Kalebassen, in welche die Milch für die Ahnen gemolken wird, und die niemals gewashen, höchstens von den Hunden ausgeleckt werden, da sonst die Kübe trocken \t-hen würden, das heilige Haus, das nah dem Tode des Werfthauptes verlassen wird, das heilige Vieh, aber nur erwählte Rinder und Schafe, keine Ziegen. Oruzobesiß zählentea Sachen können selbst von dem Familienhaupt nicht veräußert werden, sie fin fi

Bei dieser Spaltung des Volkes in mutter- und vaterrechtliche Verbände erklärt es si leiht, daß sh auch die Erbfolge in die ver- schiedenen Vermögensgruppen ert'prehend mutter- und vaterrechtlih gestaltet, das Stammvermögen der eanda nah Mutterrecht auf die der gleihen Mu!ter entstammenden Brüder oder den Mutterbruder aus der gleichen Muttersippe oder den Sohn der ältesten von derselben Mutter geborenen Schwester übergeht. eanda früber ve:boten waren, jeßt allerdings vorkommen sollen, find die Kinder des Erblassers wobl nur in Musnahmefällen au, GCanda- erben. Die Oruzohabe überträgt sh dagegen nach Vaterrecht auf den ältesten Sohn der Hauptfrau oder den ältesten vom gleichen Vater Ocuzoerben

Uebertretung dieser

Vermö „ensobjekte zur oruzo,

Diese zum

d res sacrae im N:ch

Da Eben in der nämlichen

Die Preis O L

Eandaerben

Oruzovermögen : Weihbandlung

unterziehen lassen. Das heilige Feuer und die Priesterwürde kann aber nie auf einen Nichtoruzogenofsen übergehen. regelmäßig nur dann in einer Hand, wenn ein volltürtiger Bruder im wesentlichen Schenkungen

und Orujogut bleibt also Rays und Rübs\ Die Vorräte in Odessa Weizen auf

Bermögen,

Erblaffers oder mangels einer solhen leßtwilligen Verfügung auf die Die Frauen des Veistoibenen gehen auf die Eandaerben über, die Kinder dagegen gebören zur oruzo und bleiben, soweit sie nicht Sävglinge sind und der mütterl ch?:n Wartung bedürfen, auf der väterlichen Werft. Das Vermögen der Frauen, Shmuck, Kleider, Vieh, vererbt sh auf die Muttersippe. fann, da sie mit der Priesterwürde verknüpft ist, rehtlich nur der Oruzoerbe, alo der älteste Sohn der Hauptfrau oder ein germanus oder consanguineus futzedieren; indessen muß noch die Bestätigung des Hâuptiirgs durch die Großleute eintreten, die allgemein den Oruzoerben bei seinem Erbschaftsantritt einsegren.

Während im Erbrecht der Herero der Widersireit zwishen den yater- und den mutterrechtlichen Bestimmungen klar zutage tritt, bietet das sonstige Familierreht nur noch wenige Anklänge an das Mutterreht. Freilich steht die Mutter, besonders die des Häuptlings, in boben Ehren ; bei den Tränen der Mutter und ibrer Haube {chwört der Herero. Aber schon bei dem ersten Rehtsakt im Leben des Herero, bei der Namengebung am Herdfeuer mit Besprengung von Weihwasser und Salbung macht si der Einfluß des Vaterrechts geltend, dem das religiôse Moment der Oruzoverbände hier die Präronderan verschafft zu haben scheint. Mit der Namengebung ist auch der erste Eigentums- erwerb auf seiten des Kindes verbunden, seiner erstgeborenen Enkeltohter bei di-sem Akte ein junges

Die Jünglinge sind fäbig, an Die Mädchen

Kinder des Erblassers.

Sandomirka i In die Haup lingsschaft verschiedene Sorten Roggen auf s

In ODelkuchen {ließ nur zu balbwegs annehmbaren Preisen aus. Leinkuchen (lose Napskuchen (lo : Kokoskuchen (gesackte). . ederihkuhen (lose) . . ederihbauernkuchen (lose) .

Das Frabtge\chäft bewegt sich bei niedrigen Raten in engen In O dessa zahlte man für: So schenkt der Großvater Amsterdam, London, Hull, Weser .

von seiten Pubertät beginnt die Ehemündigkeit. ten Natéversammlungen und Kriegen teilzunehmen. aber bleiben nach wie vor im wesentlihen en Vermögensobj-kt ihres Naters. Die väterliche Gewalt endet mit der Verehelihung der Kinder. t, wie überall im heidnischen Afrika, den Charakter aufebe, wenn auch, abgesehen von den Christen, die ihnen nicht gestattet, monogamisch

Ganze Dampfer

unterm 27. Dezember v. F.: Die

Die Ehe selbst tr einer polygynen Herero wegen Armut,

zu erstehen

ablinnen besißen die Vornehmen. Das Weib ist das bleibt daher aud) während der Ehe eine Art Ge- So bedarf es denn zunächst auch nicht des zur Ghes{ließung. Nur in Ausnahmefällen dem thm vom Vater vorgeschlagenen Freier die sucht der erstere wohl mit kförperliher Züchtigung en. Es genügt grundsäßlih, daß der Bräutigam der für seinen Sohn den Antrag stellt, mit dem Brautpreis (meist 1 oder 2 Rinder und Der Brautpreis hat übrigens lung der Frau erstere den leßteren wegen Fug verläßt, das 5 auch grundsäßlich so ift das Band do facto ch kann der Mann seine Gattin, die die Frau den Mann, der ihr miß- wenngleih die Ehen in jüngster Zeit ein dauerhafteres nommen haben und Ehetrennungen viel bôses Blut

auch sonst Immobilien streng Stämmen und Boden. um des ‘gesamten Volkes an 28 sonst bei den Bantu

ptling zu eigen ge-

vom Eigentum muß man,

Land- und Forstwirtschaft.

Ernteergebnisse, Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Der Kaiserlihe Generalkonsul in Odessa berihtet unterm 96. Dezember v. J.: Die Witterung litt während der leßten Wochen in Südrußland an einer gewissen Unbeständigkeit. wechselten mit milderen Temperaturen ab. \hichtigkeit ist der Anbau der Wintersaaten zurückgeblieben und in | seinem Umfange verkürzt worden. Eine bedeutend größere Fläche daher notgedrungen den Sommersaaten jer Was den Saatenstand anlangt, so ift dieser zufriedenstellend. * Als geradezu {lecht muß Gouvernement Cherson bezeichnet werden. läßt viel zu wünschen übrig.

Aber au Bessarabien Strichweise siebt es freilih besser aus, soweit es S{warzbrache gibt, wie in den Kreisen Kishinew, Orehow, Taurien und das Kubangebiet sind im all-

Cherson hat am Schlusse der

| Abnehmer auf, sodaß \sich die Inzwischen haben ih die Lager wesentlich Da während der nächsten

. 123—142 Kop. . 120—139 , , 110—124 93—103 80—90 74— 85

beliefen sih am 14. Dez

. 168714 dz, . 927 108

819 1638 2457

104 538

. . .

t die auétländische Geldkri Man notiert : . 102—99 Kop. 80—76 , 97—74 , 68—60 , 70—64 ,

6 Shilling, 65

E s c VE Odessa stellen sich auf . 7 Der Kaiserliße Generalkonsul in St. Petersburg berichtet Handel4- und Industriezeitung bat e vorläufige Angaben des statistishen Zentralkomitees über nis der diesjährigen russishen Getreideernte veröffentlicht.

S Danach ftellt sh die Errte des Nahrungszwecken dienenden ommerkorns außer Hafer und Kartoffel auf 1 425 594 000 Pud, ift

Grund

it. Scharfe Fröste íInfolge dieser Bunt-

Da jedoch in

P (16,38 kg) frei an Bord.

1205 274 dz,

s Verkäufe auh

frei an Bord.

also um 34 883 000 Pud geringer als die DurWsGnittsernte während der leßten 5 Jahre. Wenn man hierzu das Winterkorn zurechnet, so stellt fh die Gesamternte des Brotgetreides, ohne Hafer, auf 2 916 235 000 Pud, d. h. um 195059000 Pud weniger als die 0viai v ai dea während der fünfjährigen Periode 1902—1906 be- ragen hat.

Für die einzelnen Getreidearten (Sommer- und Winterkorn), stellt sich die diesjährige Ernte in den 72 Gouvernements und Gebieten des Reichs im Vergleich zur vorjährigen Ernte in Millionen Pud,

wie folgt:

1906 1907 Winterroggen 1 009,36 1221,35 Sommerroggen «e 2402 31,81 Winterweizen 269,29 Sommerweizen . . : 579,17 7,09 469,79 62,21 140,17 78,94 39.99 11,59 i 420 ¿ 2916,23 Hafer 802,64 Kartoffel 1 746,50.

Die diesjährige Ernte ist also in fast allen Getreidearten, aus- genommen nur Winterweizen, Mais und Hafer, besser als im Jahre 1906. Im Winterweizen beträgt der Rückgang allerdings 130 Mill. Pud, etwa 32 9/9, die Zunahme in Winterroggen dagegen etwa 21 ?/o.

Was die Sommer- und Winterkornernte in den einzelnen Rayons anlangt, so weihen die Ernteergebnifse sehr stark von ‘der Durchschnittsernte in denselben Nayons während der leßten fünf Jahre ab. Die Gefamternte des Winter- und Sommerkorns (ohne Hafer und Kartoffeln) in Millionen Pud beträgt :

! mehr + oder

weniger als 1907 - ‘gvurchscnittl.

s pro 1902—1906 Nordwest-Gouvernements . . 128,7 29,98 Zentralgouvernements . . . . 149,74 10,49 Gouv. an der mittl. Wolga . . 242,28 10,90 Trars8wolga-Gouv. 273,43 - 27,45 Transdrjepr-Souv. 408,72 138,56 Südl. Steppengouv 379,48 5,14 Dnjepr-Don-Gouv 360,06 68,03 Wolga-Don-Gouv. 232 99 + 34,32 Nocdkaukasishe Gouv. . . . . 227,03, D014

Einen Mehrertrag gegenüber dem Durschnitt der leßten 5 Jahre haben nur die Gouvernements an der mittleren Wolga und die Wolga- Don-Gouvernements erzielt. Am bedeutendsten ist der Minderertrag in den Transdnjepr-Gouvernements. i

Nah Abzug der zu Staatszwecken erforderlichßen Menge stellt fich der zu Verpflegungszwecken verbleibende Rest in den 72 Gouvernements und Gebièten des Reichs für den Kopf der Bevölkerung wie folgt: Winterkorn 8,84 Pud; Sommerkorn 8,74 Pud; im ganzen 17,58 Pud; Hafer 4,53 Pud; Kartoffeln 10,23 Pud.

Während der leßten fünf Jahre sind an Verpflegungs8getreide De Pud geerntet worden, also um 2,49 Pud mehr als in diesem

ahre.

Eine Uebersicht über Winterroggen und Winterweizen 1906 und 1907 gibt folgende Teballe:

Winterroggen Winterweizen Gouvernements: 1906 1907 1906 1907

Nordwestlih 93,15 80,73 62 480

Zentral 94,89 126,02 050 0c

Mittlere Wolga . . . 106,90 24,18 006 04

Trans-Wolga . .. + 88 Lc 0,02 90,04

Trans-Dnjepr . . . . 151,24 . 59,45 169,91 84,47

Süd 3246 50,75 42,21 53,49

Dnjepr-Don . . . . . 180,92 198,03 29,40 283,46

Wolga-Don 72,58 174,55 2 a0

SIOIDIGOIIE 4 1946 IGOS 107,99 4641.

Dana haben die Wolgagouvernements, welche im vorigen Jahre Mißernte gehabt haben, in der Roggenernte im Vergleich zum vorigen Jahre Uebershüsse zu verzeihnen. Umgekehrt steht das Transdnjepr- gebiet infolge diesjähriger Mißernte in Winterweizen um etwa die Hälfte des Ertrags gegen das vorige Jahr zurück. Das Winter- getreide im ganzen weist gegen 1906 einen Minderertrag von etwa

10 9/9 auf.

Ueber den Saatenstand zu Beginn des Winters hat die „Handels-

und Industriezeitung“ folgende Nachrichten veröffentlicht :

Dieselben ungürstigen Witterungébedingungen, die zum S{hlufse des verflossenen Landwirtschaftsjahrs geherrscht hatten, und welche die

Ursache für die Mißernte gewesen find, dauern auch im neuen Wirt-

shaftsjahre fort und haben die Wintersaaten ungünstig beeinflußt. Infolge großer Trockenheit verspätete |ch die Aussaat des Winterkorrs in der südlichen Ee Rußlands. Zum Teil

ist sogar die Aussaat ganz unterblieben, und wo sie bei un-

günstigen Witterungsverhältnissen ausgeführt worden ist, hat das Korn überhaupt nicht gekeimt. Auf den Aeckern der Großgrundbesißer ist

die Zeit für die Aussaat besser gewählt worden, so daß hier die Er-

gebnifse günstíger sind als auf dem Bauernlande. In den Gouverne-

ments, die nit in der Shwarzerdezone belegen sind, hat die Aussaat

rechtzeitiger und unter günstigeren Bedingungen stattgefunden.

Was nun die einzelnen Gouvernements und Gebiete anlangt, fo stehen die Wintersaaten {lecht in den Gouvernements und Gebieten:

Cherson, Jekaterinoslaw, Dongebiet, Charkow, Poltawa, Tsernigow, Orel, Kurék, in einem Teil der Kreise von Taurien und in Kiew.

Unbefriedigend if der Stand der Wintersaaten hauptsätlich in den Gouvernements Bessarabien, Podolien, Kiew und Taurien (auê- genommen sind bier einige Kreise mit befriedigendtem und einige mit \chlechtem Saatenstande), Woronesb, Stawropol, Kuban, in den süd- lihen Kreisen von Rjafar, in Tula (au8genommen die befriedigenden zentralen Kreise), in Moskau, Kaluga, Smolensk, Mohbilew, Grodno, Lublin, im größten Teile von Minsk, in einigen Kreisen von Pensa

und Saratow und in den südlihen Kreisen von Samara.

Gut ist der Stand der Wirtersaaten in den Gouvernements Kur- land, Livlard, Pskow, St. Petersburg, zum Teil in Olonez, in einigen Kreisen von Wladimir und Jaroslaw, im größten Teile von Kostroma, in Kafsan, Perm, Wiatka und Ufa, in den nördlichen

Kreisen von Samarta und zum Teil in Simbirsk.

In den übrigen Gouvernements und Ortschaften ist der Stand

der Wintersaaten im allgemeinen befriedigend. Die Winterkornsaatfläche ist bauptil

Ernteergebnisse in Jtalien. i

Der Kaiserliße Generalkonsul in Neapel berichtet unterm 20. Dezember v. F.: Da im vorigen Jahre alle Produktionsländer keine oder s{chlechte Mandelernten hatten, so waren Mandeln bei Beginn der Kampagne überall knapp und standen infolgedefsen fehr hoch im Preise. Das hatte natürlich Einfluß auf die Lieferungs- verkäufe. Schon im vergangenen Frühjahr ließen sich viele Häuser in Apulien dazu verleiten, zu sehr billigen Preisen Mandeln auf Lieferung für den Herbst zu verkaufen. egen- Erwarten blieben die Preise hoch, und mehrfach wurden Lieferungs- verkäufe nicht eingehalten, sodaß viele Häuser in Deutsch- land in Verlegenheit gekommen sein sollen, Diese müssen

nun, wie verlautet, mit Verlusten eindecken

sih un so sind die Pceise fortgeseßt hoch geblieben. Niemand, selbst die

x ählich im Süden und ins- besondere für Weizen zurückgegangen, da ein großer Teil der Felder unbestellt geblieben ist oder für Sommerkorn umgepflügt werden muß.

Eigner, hätten geglaubt, daß bei den großen Ernten derartige Preise gezahlt würden. Bei den kleinen Ernten im Vorjahre gingen die Preise um diese Zeit herunter; heute dagegen, wo noch im Innern eine ganze Ernte liegt, werden Preise bis zu 165,— #4 fr& n Bord Bari bewilligt. Troß dieser ungesunden Geschäftslage werden die Eigner vorauésichtlih ihre Forderungen nit so leiht mehr ermäßigen, da sie glauben, es müsse ein Grund dafür vorliegen, daß diese Preise gezahlt wurden. E83 hängt alles von den anderen Märkten ab, vielleicht wird die tote Zeit um Weihnachten niedrigere Preise bringen. SUIES wird es sich dann aber auch nur um wenige Mark andeln.

Die süditaltenishe Oltivenernte wird der Menge nah als be- friedigend bezeichnet. Für Olibenöl sind die Preise ebenfalls hoh, was darauf zurückzuführen ist, daß von der leßten Ernte fast alles aufgebraucht ist. Die neuen Dele kommen jeßt auf den Markt und erweisen si als sehr* chön. Da die alte Ware fehr teuer ist, herrs{cht lebhafte Nachfrage, und Eigner erzielen Preise, die fie nie erhofft hätten. Zur Zeit notiert man für Speiseösl 102—114 Lire für 100 kg, für Baumöl 90—99 Lire für 100 kg.

Wie im ganzen übrigen Italien, ist die Witterung des Sommers der Entwicklung der Nebe in Süditakien besonders günstig gewesen. Die Folge war ein allerwärts reiher Ertrag bei hervorragender Be- s{affenheit. Dieser leßtere Umstand verleitete den einheimischen Handel gleich zu Anfang, aus Furcht vor bald zu erwartendem Regen, zu umfangreichen Einkäufen, die zu unverhältnimäßig hoben Preisen stattfanden. Als jedoch die Witterung bis zum Ende der Lese günstig blieb und sih die Bestände an vorzügliher Ware bon Tag zu Tag mehrten, nahmen die Preise eine fallende Nichtung an. Nachfrage fehlt fast gänilih, doch hofft man, daß sih das Geschäft für primissima und alkoholreihe Ware bald beleben wird, während die gewöhnlichen Qualitäten für den örtlihen+ Verbrauch dienen. Für die geringeren Qualitäten hat die Regierung eine Er- mäßigung von 4009/9 auf die Fabrikationssteuer von Sprit für die Dauer von 3 Monaten gewährt. Zur Zeit notiert man für: Capo di Lecce rot 20—22 Lire für 100 1, Bari rot 12—15 Lire für 100 1, Bari weiß 12—15 Lire für 100 1, Barletta rot 16—22 Lire für 100 1, ie nach Güte und Alkobolgehalt.

i Das Ergebnis der dietjährigen Getreideernte war gut, aber, wie alle Jahre, bei weitem niht genügend für den hiesigen Bedarf, weshalb große Mengen von anderen Produktionsländern bezogen werden müssen. Da die Ernte allgemein und besonders in der Gegend des Schwarzen Meeres, die hauptsählich in Betraht kommt, knavy sein soll, rechnet man mit einer starken Preiserhöhung. Zur Zeit notiert man für 100 kg beim Eigner : Hartweizen fein mit 30—31,50 Lire, do. kforrent mit 29—29,50 Lire, Weichweizen weih mit 25—26 Lire, do. rot mit 25—25,50 Lire, Mais mit 19 19,50 Lire, Gerste mit 19—19,50 Lire, Hafer mit 21—22 Lire.

Nach den Nachrichten aus Campanien ist die Maisernte der Menge nach etwa wie im Vorjahre auvgefallen, in der Güte ist fie der vorjährigen Ernte überlegen. Die Weizenernte ist nach Menge und Güte miitelmäßig. Die Kartoffeln ergaben eine reihe Ernte. Die Tomatenernte war im Durhswnitt reihlih in der Menge und gut. Die Obsternte war nach Gegenden und Arten sehr verschieden. Der Wein lieferte einen sehr reihlihen aber nicht hbervorragenden Ertrag. Das Ergebnis der Agrumen- ernte wird wahrscheinli hinter einer Durhschnittsernte zurückbleiben.

Die Berichte über den Saatenstand in Süditalien lauten günstig.

Saatenstand in Rumänien.

Der Kaiserlihe Generalkonsul in Bukarest berihtet unterm 93. Dezember v. I. : Mitte Dezember ging in Rumänien ein alls gemeiner reihlider Schneefall nieder. Die Saaten sind fomit vor vorübergehend eintretendem ftärkerem Frost durch eine hinreichende Dee geshütt. Seit einigen Tagen berrsht wieder milde Witterung, mit allerdings leihzn Nachtfrösten, vor. Der Stand der Herbstsaaten wird jeßt im allgemeinen als günstig bezeihnet, was dem Umstande zuzuschreiben ift, daß ncch im Spätherbste bei verhältnismäßig milder Witterung reichliche Niedershläge vorgekommen waren, welhe die Erde mit genügender Feuctigkeit versahen. Der Anbau aber dürfte infolge der unter der ländlihen Bevölkerung noch stark vorherrshenden Siite, fich bei den vorzunehmenden Arbeiten nach bestimmten Kirchenkalendertagen zu rihten, stark beeinflußt worden sein, sodaß sich dennoch bei der näcst- jährigen Ernte ein starker Ausfall an Winterhalmfrüchten geltend machen dürfte.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus ‘den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamtes“, Nr. 1 vom 1. Januar 1908.)

Pet.

Aegypten. Vom 14. bis 21. Dezember 1907 wurden 10 neue Erkrankungen (und 9 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon je (1) in Alexandrien und Tantah, je 1 (—) in Port Said und Mallawi, 7 (6) in Deirut der Prov. Asfiut und 1 (1) in A ga der Prov. Dakalieh.

British-Ostindien. In Moulmein sind vom 6, Oktober bis 9 November v. J. 7 Perfonen an der Pest gestorben.

Straits - Settlements. Aus Singapore wurde am 17. November v. I. ein neuer Pestfall gemeldet.

China. In der Man dschurei bat zufolge einer Mitteilung vom 5. Dezember v. J. die Pest wesentlich nachgelassen und scheint vielfa {on erloschen zu sein. Jn Kaiping und Umgebung sind von den 280 bisber erkrankten Personen 258 gestorben, in Port Arthur und Dalny sind im Oktober noch einige Pestfälle vorgekommen.

Fapan. In Osaka sind vom 3. bis 23. November v. J. an der Pest 145 Personen erkrankt und 131 gestorben; von der Stadtverwaltung find vorläufig 143 000 Yen etwa 300 000 4 für eine gründlihe allgemeine Reinigung und Desinfektion der ver- seuhten Stadtteile bewilligt worden. Zwei Pesttodesfälle, welche auf Einschleppung aus Osaka zurückzuführen waren, wurden Mitte No- vember in der auf dem Wege von Osaka nah Kobe gelegenen Stadt Nischinomyia festgestellt.

Zufolge einer Mitteilung vom 20. November v. I. find auf der 80 Seemeilen von Nagasaki entfernten kleinen Insel Ukuschima [al zem 25. Oktober 20 Pestfälle beobachtet, von denen 11 tôdlih pverltesen. Î

Bereinigte Staaten von Amerika. In San Francisco wurden vom 2. bis 4. Dezember v. J. 2 Erkrankungen und 1 Todess fall an der Pest beobachtet, insgesamt ktisher 111 und 66.

Cholera,

Rußland. Laut einer am 17. Dezember veröffentlichten Bes kfanntmahung betrug unter Hinzurehnung der nahträglih angezeigten Fälle die Zahl der Erkrankungen vom 4. bis 10. Dezember 128, der Todesfälle 43.

Türkei. Im Lazarett zu Sinope sind vom 9. bis 17. De- zember v. I. 2 Erkrankungen (insgesamt nunmehr 73) und 2 Todes- fälle (57) an der Cholera festgestellt worden.

China. Zufolge einer Mitteilung vom 5. Dezember v. I. {eint die Cholera, die in Niutshwang und Antung viele Opfer ge- fordert hat, dort ganz erloschen zu sein.

Japan. Vom 6. Oktober bie 16. November v. J. wurden aus der Stadt M oji 13, aus dem Kreise Onga in der Umgebung von Moji 83, sonst aus dem Süden Japans 49 Erkrankungen gemeldet ; da von diesen 145 Erkrankungen nur 19 auf die beiden leßten Be- rihtewochen entfallen sind, wurde die Seuche Mitte November hier als nabezu erloshen angesehen.

Vom 3. bis 23. November erkrankten (starben) an der Cholera in O saka 43 (38) Personen, im übrigen Osaka-Fu 10 (11), vom