1908 / 10 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

rage; fast in allen igt, und man kann Blockpolitik hat gu Jun: Wie im Blokhause

widern, es handelt sfich nicht um eine politische F Fraktionen haben sich gegenteilige Anschauungen geze die Frage ohne politische Hige behandeln. Mit der die Haftung des Tierhakters wiiklih nichts man “es angedeutet hat. Das Hausêtier hat [ keinen Unfrieden gestiftet. Es wird auch den Block nicht zer- trümmern, wie {hon Fürst Bülow gesagt hat. Bei allen Schadenersatzansprühen und bei jeder Regelung der Scaden- ersaupfliht ist das NVerschuldungéprinzip die Regel. Auch das gemeine Necht, das sächsische, bayerishe, öôfsterreichishe, englische Recht kennt nicht eine so strenge Haftung des Tierhalters, wie sie das Bürgerliche Geseßbuch fonstruiert hat. Es handelt fh hier auch keineswegs um ein agrarisbes Gesey. Au eine ganze Reibe von Handelskammern hat dieser Vorlage das Wort geredet. Es ift au nicht richtig, daß nur Juristen und Junker dieser BVor- lage freundlich gegenüberstehen. Denn gerade der Juristentag hat h für die Aufrechterhaltung der bestehenden Bestimmungen aus?- esprohen. Es ist auch zu bedenken, daß erst der Reichstag diese estimmung in das Bürgerliche Geseßbuch hineingebraht hat. Wäre der Abg. Schmidt damals mit seinem Antrage früher gekommen, dann brauchten wir uns mit dieser Frage überhaupt nicht zu beshästigen. Der Haupteinwand gegen die Vorlage ist, daß man {on jeßt eine Bresche in das Bürgerliche Geseßbuch legt. Ich kann diesen Einwand niht für durhschlagend halten Man könnte ebenso gut auch {on an eine Regelung des Wildschadenersaßes denken. In der Kom- misfion wird zu prüfen sein, ob niht eine Abänderung aller der Be- stimmungen notwendig ift, die die Scadenersaßrfliht betreffen. Die Hauptfrage ist: Ist diese strenge Haftung noch dem B. G.-B. recht und billig? Ich glaube, die Bestimmung des § 833 enthält eine Ueberspannung des sogenannten Gefährdungsprinz!ps. Mit der Sozialpolitik hat diese Frage nihts weiter zu tun. In der Mebr- zahl der Fälle wird der Tierhalter wirtshastlih schwach sein. Die Versiherungspfliht kommt nur sekundär in Frage. Erst handelt es sich darum, ob der Tierhalter überhaupt haftpflichtig Ut: erst dann kommt in Frage, ob und inwieweit er sh diese Last vom Halse schaffen kann. Uebrigens hat sih au der Juris\tentag hon mit der Versicherungspfl cht beschäftigt. Es wäre jeden- falls der Vorschlag des Juristentages berücksihtigungswert, daß die Haftung auch dann auszuschließen sei, wenn der Ge- shädigte der Gefahr der eingetretenen Schädigung infolge einer in seinem Interesse stattfindenden Verwendung des Tieres aus- geseßt war. Wenn die Gegner des Íntrourfs auf die Rechtsprehung des Neichsgerichts verweisen, so befürworten sie damit die sogenannte legislative Jurisprudenz, durch die wir uns bei der Bôörsengeseß- gebung so shwer geschadet haben. Der Richter darf nicht die Rolle des Geseyzgebers einnehmen ; er bat sib an das Gesey und seinen Wortlaut zu halten und nicht Anschauungen Rechnung zu tragen, die mit Recht oder Unrecht geltend gemaht werden. Unjer Antrag auf EGinsegung einer Kommission fußt besonders auf der Erwägung, daß zunächst der Begriff des Haustiers streitig ist. Das Allgemeine Land- recht kennt ihn niht, und man fann ibn nicht ohne weiteres in das B. G.-B. einführen. Auch der Begriff des Tierhalters ist ein sehr unglückliher. Wir werden dadurh feine einigermaßen fihere Rechtslage schaffen fönnen. Auch in den Motiven finden \sich Unklarheiten, die die Faffung des Entwurfs nicht decken. Der Juristentag hat allerdings eine ablebnende Stellung eirgenommen, aber auch gründliche eventuelle Vorschläge gemacht. Er ist eine fo angesehene und wihtige Korporation, und seine Beratungen waren so eingehend, daß es notwendig ist, das von ihm gelieferte Material ältigen Prüfung zu unterziehen und für die Vorlage nugbar

einer forgfà üsung _| l P D ¡u machen. Ich bitte Sie daher dringend, den Entwurf in einer

Kommission sorgsam zu prüfen.

Abg. Roth (wirtsch. Vgg.): Auch meine politishen Freunde stehen dem Entwurf sehr |ympathish gegenüber. Wir wünschen aber nicht eine nohmalige Beratung in der Kommission, da die Sache ge- nügend besprochen und geklärt ijt. Was den Einwand des Faristen- tages betrifft, so handelt es fich hier nicht um eine prinzipielle, sondern nur rein formelle Aenderung. Der Vorwurf, daß der Ent- wurf agrarisch ift, ist eine Phrase, die man immer wieder an- wendet, ein Schlagwort. Schon bei der früheren Beratung ift hervor- ehoben und nachgewiesen, daß es sih nicht um die Landwirt- haft allein handelt, sondern ebenso um das Gewerbe. Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde ih nit einsehen, warum man niht ter Landwirtschaft allein diese Erleichterung geben sollte ; sie kommt do hauptsächlih dem kleinen Mann zu gute, der unter den jeßigen Bestimmungen am meisten leidet und neben seinen Auf- wendungen für Hagel- und Unfallversiherung niht noch eine Haft- pflichtversicherung eingehen kann. Wir werden die Vorlage annehmen und hoffen das au von den anderen Parteien.

Abg. Dove (fr. Vgg.) Daß es si hier darum handet, Mittelstandspolitik zu r 8 ersheint mir nit rihtig. Es wäre nur dann zutreffend, wenn nur Barone und Millionäre überfahren würden und niht auch gerade diejenigen, die mit den Tieren im Auftrage des Tierhalters zu tun haben. Selbstverständlih sind die- jenigen, die durch ihren Gewerbebetrieb genötigt sind, Tiere zu halten und eventuell für den Schaden zu haften, organisiert. Bei den Geschädigten dagegen handelt es ih um eine undefinierbare, unfaßbare Masse, deren Stimme daher nicht gehört wird. Ich halte es für einen sozialen Fortschriit,

daß wir vom Verschuldungsprinzip allmählih zum Gefährdungsprinzip gekommen sind. Der Abg. Dr. Wagner meinte, es würden im Grwerbsleben- jeßt immer mehr Tiere gehalten. Meine fulturhistorishen Erinnerungen weichen hiervon ab. Wir wollen auch die Haftung des Automobilfahrers. Wenn Dr. das Tier sei niht so leidt zu dirigieren, weil es seinen eigenen Kopf hat, so hat er wohl noch fein Automobil esteuert. Ein solches hat au sehr seinen eigenen Kopf. ie gróße Zahl der Verleßungen fann do nur gerade eine Handhabe dafür abgeben, diejenigen, die der Gefährdung unterliegen, zu s{üßen. Wenn im moderren Grwerbsleben eine höhere Gefährdung vorliegt, \o muß ih diese eben in meine Kalkulation mit einstellen und die VersicherungsgebÜü

Wagner meinte,

hr als einen Teil der Unkosten betrachten. Die ZFudikatur des Reichsgerihts war in den zitierten Fällen unrichtig, wie fie dies leider sehr häufig ist. Ich habe überhaupt die Ansicht, | daß eine freiere Auffassung in der Rechtsprechung herbeigeführt werden muß, was auch auf dem Juristentag ¿zum Ausdruck gekommen ist. Die Rheinländer werden jedenfalls auf unserer Seite sein, da wir das bestehende Recht erhalten wollen. Der code Napoléon wird auh bei dem Kollegen Hagemann nicht im Verdacht stehen, mittelstands-

feindlich zu sein.

Abg. Gäbel (d. L eine Notwendigkeit im Interes|

Rfp.) erklärt die Abänderung des § 833 für e des Mittelstandes. Nicht der

dieser doh stehen , ist, dann sollten wir auf die ganzen das Gesetz überhaupt verzihter, denn dabei kommen. Das, meine Herren, nur nebenbei.

Wenn der Herr Abgeordnete meine pe zu erfahren wünscht, so bedauere ih, seinen Wünschen ablehnend gegenüberftehe.

die Biene in dem Sinne behandeln fönnen, Wirtschaftsleben gewissermassen privil rechtung steht die B nicht in dem engen Kulturzu Bienenshwarm befindet \sich nicht \ daß m anderen im Wirtschafts Kulturentwicklung gezähmten Tiere. bei dem alten Standpunkte, daß eben die ift, und ist sie das, dann können wir sie in entwurf nicht berücksihtigen. Das ift aber, wie gesagt, nur meine

persönliche Ansicht.

Freunde Negierungs5vorlage. ist ein Beweis, daß das B. klar ift, taß es von der Das Neichsgeti ausgelegt, die Vorlage als einen wird aber wohl diesen

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| Punkt abändern; noch m

ern der kleine Geschäftsmann ver- werde, denn er kônne mit sciner atz eben nit tragen. Dasselbe auch Die Biene werde nur

agrarische Groß rundbesiger, fond langt, daß die Szestimmung gemildert Habe den oft sehr hoben Schadenerf gelte auch von dem Grsaß für Bienenschaden ; reformatorische Maßregel fehr wünschensroert. wild, wenn sie gereizt werde ; Kommissionsberatung sei erforderlih; der MNeichstag habe \chon Kommissionen genug, und die Mitglieder reihten kaum noch aus, alle diese Kommissionen zu beseßen. Im Plenum werde man auch schneller zum Ziel kommen.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ein Wort nur, um dem Herrn Vorredner gerecht zu werden, der von mir eine Grfklärung verlangt, wie die Regterung zu der Bienenfrage steht. Ich verbündeten Regierungen hierzu etwas zu sagen, eben den anderen Fragen, die hier in gezogen worden sind, obwohl eine rechtlihe Beziehung zwischen dieser Bestimmung und den weiteren Vorschlägen in der Tat nicht besteht. Ich habe gegen eine Beratung des vorliegenden Entwurfs in einer Kommission nichts einzuwenden. Aber als ih hôrte, welhe anderen Fragen aus dem Berciche des Bürgerlichen Geseybuchs mit

bin ja nicht in der Lage, namens der | sowentg wie zu | Verbindung mit § 833 in Betracht

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hier wäre eine |

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Farren einem das Tier zu

prinzip zu einer Nechtsprehung f Schi Tiere zu halten! Halter von besser stellt, als di Vorlage, die Danach köônn nachweist, daß muß dafür ges

auch § 834 ergän Vorlage „oder wen entstanden sein würde“, daß diese Novelle ganz teilen. halten ; Schadenersaß haben. Beweis zu fübren, erstens, da griff ift durchaus _ni ein Haustier den Sh

aber nun,

wird sich exkulpieren können. ergeben.

doch noch recht weit

ausfafsung besteht. Kommission von 14 Mitgliedern.

niht | erforderlihe Vorsicht beobachtet hat.

; richtiger, es bet der Fassung des Entwurfs zu belaffen.

etär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Durch den vorliegenden Geseßentwurf wünschen Zustand abzuhelfen, der rah ibrer ch ist, noch auh

Staatssekr Meine Herren! die verbündeten Regierungen einem Ansicht weder dem fostalen Frieden förderli die Autorität unserer Nechtépflege heben kann. Es handelt fich um die Frage, was soll der GSeschäftsherr aus seinen eigenen Mitteln zahlen an den Handlungsgehilfen, wenn der Handlungegehilfe durch Krankheit verhindert wird, tie Dienste, die er dem Prinzipal \chuldet, zu leisten. Diese Frage sollte entschieden werden durh den § 63 des Handel8gesebuches, allein, meine Herren, Sie wissen ja alle, der § 63 des Handelsgesezbuches hat cine so verschiedene Auslegung erfahren, daß er hier die nôtige Anleitung für das praktische Leben nit mehr gibt, namentli} hat die verschiedene Auslegung dieser Be- stimmung dur die Kaufmannsgerihte dazu beigetragen, und da bekanntlich die Urteile der Kaufmannsgerihte nur in beschränktem Umfange der Berufung unterliegen, fo sind viele dieser Urteile troß der Verschiedenheit der darin vertretenen Rechts- auffafsung rehtskräftig geworden, und so hat sich ein widersprehender Rechtszustand in den Bezirken der verschiedenen Gerichte entwidelt. Nach Ansicht der verbündeten Regierungen kann dieser Zustand nicht länger ertragen werden. Dies is auch wohl die Anficht in diesem hohen Hause, denn {hon vor einiger Zeit sind, Vertreter verschiedener Parteien mit Anträgen hervorgetreten, welche eine Remedur des be- stehenden Rechts und die Wiederherstellung der Rechtsficherheit be- ¡weckten. Diese Anträge sind in einer Kommission, der sie vom Reichstag überwiesen wurden, beraten worden, und auch die verbündeten Regierungen haben durch Vertreter an diesen Beratungen teil- genommen. Die diesseitigen Kommissarien haben \ich natürlih in irgend einer bindenden Weise niht auésprehen können, aber fie haben damals \{chon sh für verpflihtet gehalten, vor dem Wege zu warnen, der von den Mitgliedern des Hauses in Vorschlag gebracht und \{chließlich auch von der Kommission an- genommen wurde. Die Kommission kam unter voller Anerkennung der von den Handlungsgehilfen erhobenen Forde „ng ju dem Schluß, daß den Handlungsgehilfen während der Krankheit zuerkannt werden müsse Fortzahlung des vollen Gehaltes und außerdem unverkürzte Zahlung des Krankengeldes, endli auch die Gewährung freier ärztlicher Sorge und der Arzneimittel, das heißt mit anderen Worten, die Hand- lung8gehilfen haben während der Zeit ihrer Tätigkeit für den Prinzipal in dem Geschäft ihr volles Gehalt, aber nihts weiter zu beanspruchen, dabingegen haben fie für die Zeit threr Erkrankung, wo sle dem Prinzipal keine Dienste leisten, neben dem vollen Gehalt noch die Hälfte des Gehalts mehr zu verlangen das entspricht wenigstens in vielen Fällen ungefähr dem Krankengelde —, also im ganzen das Anderthalbfache ihres Gchalts. außerdem natürlich Arzneimittel und ärztlihe Sorge Wenn dieser Vorschlag der Kommission im Schoße der -ver- bündeten Regierungen nit ernste Bedenken geweckt hätte, dann wären die Regierungen sicher bereit gewesen, ihn einfa zu akzeptieren ; denn nah ihrer Ansicht sind die Uebelstände, die jeßt herrschen, so [eidiger Art, daß man Meir. ungsverschiedenheiten von untergeordneter Be- deutung zurückstellen muß, um hier endlih einmal Abhilfe zu \chaffen« Aber die verbündeten Regierungen fühlten im Interesse eines gerehten Ausgleihs der Interessen gegenüber den Geschäftsherren, deren Interesse bei der Frage doh auch ein Wort mitzusprechen hat, gegen- über demjenigen Teil des Kaufmannstandes, der nicht Dienste leistet, sondern Dienste empfängt, doch eine . so große Ver- antworlikeit, daß sie es für nôtig hielten, zunächst aus- führlihe Grhebungen bei den einzelnen Bundesregierungen über ihre Auffassung und über die wirklihe Lage der Verhältnisse zu veranstalten. Und das Ergebnis dieser Ermittelungen ist dahin auss gefallen, daß es für die verbündeten Regierungen unmöglich erschien, dem Vorschlag der Kommission des Reichstags beizutreten. Da aber auf der anderen Seite die Notwendigkeit einer Abhilfe außer Zweifel stand, so haben fi die verbündeten Regierungen entschloffen, ihrerseits die Initiative in der Sache zu ergreifen, und sie find zu dem Vor- {lag gekommen, der jeßt Fhrer Würdigung unterliegt. Dieser Vor- schlag geht dahin, daß den Handlungsgehilfen für die Zeit ihrer Krank- heit nicht weniger gewährt werden soll als für die Zeit, in der fie dem Geschäftsherrn Hilfe leisten, aber auch nicht mehr. Meine Herren, die ganze Frage spigt sich dahin zu: was kann billigerweise von den Geshäflsherren verlangt werden in Fällen, wo ihre Gehilfen erkranken ? Kann man von den Geschäftsherren billigerweise in Anspruch nehmen, daß sie in der Zeit, in der fle von den Gehilfen keine Dienste empfangen, mehr zahlen als in der Zeit, wo sie Dienste von ihnen haben, oder genügt es allen billigen Ansprüchen, die Gehilfen darin siherzustellen, daß sie für die Zeit ihrer Erkrankung in ihren Bezügen jedenfalls nicht verkürzt werden? Die Regierung hat fih für die leßtere Alternative ent- shi:den, mit der Maßgabe, daß natürlih über dasjenige hinaus, was die Gebilfen in den Zeiten ihrer Arbeitsfähigkeit beziehen, auch n die freie Arznei und die ärztliche Hilfe gewährt wird. Dieser Stand- punkt ift eigentlih der Standpunkt des Bürgerlichen Gesehbus; denn im § 616 des Bürgerlichen Gesezbuhs ist in etwas anderer Formulierung der allgemeine Grundsaß ausgesprcchen, daß Dienstverpflichtete während einer Krankheit ihre Bezüge unver fürzt weiter empfangen sollen. Aber ein großer Unterschied liegt hier allerdings vor: während im Bürgerlichen Geseybuh das nur als eine im Vertragswege abänderungsfähige Vorschrift hingestellt ist, soll es nah dem Gesegentwurf unbedingt bindend fein und dur fein Abkommen zwishen dem Geschäftsherrn und dem Gehilfen zun Nachteil des Gehilfen abgeändert werden können. Darin drüdt i die besondere Stellung aus, die au nach dem Vorschlage der ver“ bündeten Regierungen den Handlungsgehilfen zuteil werden soll. Nun würde ich der Meinung ‘sein, daß man die Frage nicht #0 {wer zu nehmen brauhte, wie es auf seiten der Regterung sé“ sehen ist, wenn es fich nur um die großen Geschäfte handelte, u große Bankhäuser, Warenbäuser und ähnliche Etablissements, wt Hunderte von Leuten in ter Stellung von Handlungsgehilfen s{äftigen und denen man wohl auch zur Erleichterung der swierigen Lage eines Handlungsgehilfen etwas mehr zumuten darf, als son Rechtens ist. Aber so liegt die Sache doch nicht, daß pt das Gese zushneiden können auf die Verhältnisse allein j wir haben gerade besondere Rüdsicht i ftéleute.

sollten, überlief mich

Beratung verbunden werden und ich muß ge-

ein gelinder Schauer (Heiterkeit), wenn das von den geehrten Herren ernfilih gemeint Romniissionsberatungen und auf würde doh nihts heraus- wie ih glaube, mit der Frage der Biene. M 10. rsônlie Stellung zu der Sache ihm sagen zu müssen, daß ih Fc glaube nicht, daß wir wie die eigentlichen, im die unser Entwurf

Es liegt aber ähnli,

({Séluß aus der Ersten Beilage.)

unentbehrlihen Hausitere, egleren will. Ich glaube, für eine solhe Bevor- iene dem menschlihen Haushalt zu fern, sie steht sammenhang mit dem Volksleben, ein o in ter Macht des Eigentümers, an in gleiher Weise darüber verfügen könnte, wie über die leben unentbehrlihen und in einer langen Ich meine, wir bleiben richtiger Biene ein wilder Wurm dem vorliegenden Geseß-

{stt, ob es sich um Gehilfen oder andere Arbeiter oder nur Familien

der Sachlage bieten. Darnach gibt es also Geschäfte, welhe ein | chließlich der geschäftsleitenden Person 2 bis 5 Personen beschäftigen sagen wir also: 1 bis 4 Handlungsgehilfen beshäftigen, 204 000

d. Volksp.): Im Namen meiner engeren politischen mich im wesentlihen auf den Boden der Die Judikatur des Reichsgerichts über den 8 833

G..B. in vielen Bestimmungen nicht fo

Allgemeinheit verstanden werden kann.

cht hat diese Bestimmung teilweise in einer Weise dem Rechtsbewußtsein widerspricht. Ich begrüße Versuch, die Rechtssicherheit herzustellen, fie

Erfolg nur zum Teil erreichen. Ich bedauere,

t hat, eine Definition von dem Be-

Wenn eine ländiiche Gemeinde einen

gibt, und dieser Pfleger dur

Schaden kommt, hastet dann dafür die Gemeinde oder

er Wärter selbst? Und wie is es, wenn der Farre sich etwa gegen

en Herrn Ortsvyorsteher vergeht? Es scheint, daß das Gefährdungs- (hrt, die dem Rechtsgefühl breiter

Als ob es eine Frivolität wäre,

8 allerdings, wenn die Vorlage die

Gesamtheit ein Interesse hat,

ie Besitzer von Luxustieren. Der Wortlaut der

die Eriaßpflicht fortfällt, wenn der Tierhbalter „beobahtet“, if allerdings bedenklich.

[lter sich vielleicht exfulpieren, wenn er

er im allgemeinen diese Sorgfalt anwendet. Deshalb

orgt werden, daß er in dem konkreten Fall die Sorg-

„beobahtet hat“. Allerdings wird dann in demselben Sinne

zt werden müssen. Die fernere Borausfezung der

n der Schaden au bei Anwendung dieser Sorgfalt

würde ih gern preisgeben. Die Hoffnung,

en werde, kann ih allerdings nit

Die Regierung will an dem Gefährdungsprinzip fest-

durch ein Tier zu Schaden kommt, soll Anspruch auf

Der Tierhalter hat aber dann den shweren

ß es ein Haustier ist, und dieser Be-

cht klar, z. B. bei den Bienen, ferner daß

aden verursaht hat, und daß es dem Berufe oder der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte dient. Wie ift es wenn ein Jagdhund den Schaden macht ? Ein kleiner

Mann, der zum Teil der Jagd seinen Lebenéunterhalt verdankt,

Es werden also vielfahe Zweifel sich B. eine gewisse Rundung erreicht

t. Die Ansichten im Hause gehen

ch Einigkeit in der Grund-

ung an eine

Abg. Storz stelle

die Geschäftsbetriebe. Y wir einem fleinen Unternehmer, der nur mit einigen wenigen Gehilfen : arbeitet, zumuten, in einem Falle, wo einer der Gehilfen erkrankt, Ÿ diesem nit nur sein volles Gehalt weiter zu zahlen, sondern ihm auch Ï noch bis zur Hälfte mehr in Form des Krankengeldes zuzulegen. Man

Regierung niht versu Tierhalters zu geben. fleinen Bauern in Pflege

die rif des

4 die fehlende Arbeitskraft einstehen muß entweder muß er mit ver-

chten direkt gegenüber tritt. Richtig ist es ieren, an denen die

anderen Gehilfen, über die er verfügt, größeren Teil der Arbeitsleistungen zu übernehmen, oder aber er muß sh einen weiteren Gehilfen nehmen und muß dann natüclich noch weiteres dafür aufwenden. daß es dem Standpunkte der Billigkeit entspriht einem Stand- punkte der Billigkeit, der nicht nur die Interessen des einen Teils, sondern die Interessen beider Teile berücksichtigt, wenn man troßdem den fkleînen Geshäftsmann so belastet, wie die Gehilfen es fordern. : Geschäftsherren dieser kleineren Art fich auch manche befinden

gleich vielen Handlungsgehilfen eben noch über Wasser Le

i: zu gewinnen suchen, einen

wonach erforderliGze Sorgfalt te der Tierha

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G A C N R UO R T: Ea E C E

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Klarbeit bring wer M Handlungsgehilfen; die Gescästsherren sind in der Re i

F unter den Gehilfen haben aber nur die älteren E: A das in Berücksichtigung zieht und außerdem erwägt, daß doch auch Frauen, Witwen, die doch eine besondere Berücksichtigung in Anspruch nehmen können, unter den Geshäftsinhabern sich befinden, dann finde ih es einigermaßen hart, diese kleinen Geschäftsleute zu Gunsten der Handlungsgehilfen, so wie verlangt wird, zu belasten.

: Nun kommt aber noch ein weiteres hinzu. Unter den Krankheiten Î die hier für die Handlungsgehilfen eine Rolle spielen, is Gott sei | Dank die weitaus größte Zahl nur von kurzer Dauer, und es kommt E namentlih bei dem weiblihen Personal vielfach vor, daß ein kurjes h Unwohlsein die Abwesenheit von dem Geschäft nur für einige wenige Tage bedingt, nicht aber für längere Zeit. It es, um L den Handlungsgehilfen die wirklih nôtige wirtschaftliche Unterstüzung : zuteil werden zu lassen, für solhe Fälle kurzer Krankheit, in der Tat E billig und gerecht, ihnen niht nur das zu geben, was fie während der : Zeit ihres Dienstes an vollem Gehalt habzn, sondern darüber hinaus L noch bis zu 5009/0 ihres Gehaltes mehr? Ich will zugeben, daß bei E swerer Krankheit die Verhältnisse niht immer so klar liegen aber in den Fällen leihterer, hnell vorübergehender Erkrankung fan man : Hs zu der Ansiht kommen, die die verbündeten Negierungen ver- | E hier eine unbillige Zumutung an die Geshäftsleute ge- i Nun wird ja von den Hanktlungs8gehilfen in ihren zahlrei : Anträgen, die auÿh den Herren dieses hohen Hauses Ta E der Standpunkt vertreten : ja, die kleinen Geschäftsherren zahlen, was Ÿ wir verlangen, ganz gern. Gewiß ist das zum Teil rihtig; aber es / ist doch auch in Betracht zu ziehen, ob Zahlen aus freiem Willen oder i Me dem Zwang des Gesetzes geschehen soll. Wäre in der Tat in i Zee Punkte zwischen den Handlungsgehilfen und den über l E zählenden Geschäftsinhabern eine solhße Einigkeit vor- : n wie kommt es dann, daß es den Handlungsgehilfen troy : s fehr lebhaften und geshickten Agitation nicht gelungen ist, die L R soweit für ihre Ansicht zu gewinnen, daß sie nun im ; A der Wünsche der Gehilfen an den Reichstag und an die ver- j A f en Regierungen herantreten? Des Rätsels Lösung liegt darin, f vas e in den Fällen, .in denen sie den Handlungsgehilfen ihr Ver- Ei L und das ift, Gott sei Dank, ja noch meist der Soil denen sie in einem persönlich guten Verhältnis zu den \ R e au stehen, gern, aber dann aus freien Stücken, den J R alles gewähren, daß sie aber keineswegs geneigt sind, fich E A le durch Geseß binden zu lassen, unter allen Umständen zu | midt Wr v dies ihrer Sympathie und ihrem Billigkeit8gefühl T Herren, in dieser Richtung liegen doch bei uns, der Ne- Ba, d g Ermittlungen vor, die auf die Verhältnisse ein A R es Licht werfen, und wenn, wie ih vielleiht annehmen darf Gs ee sein sollte, diesen Gesetzentwurf ebenso wie den e 4 andelten, einer Kommission zu überweisen, dann werden wir bt sein, Ihnen zu zeigen, daß die Annahme keine9wegs ge- Mtilait U 4 als wenn hier auf seiten der Geschäftsinhaber nur Ge- Seite zu a Freude bestünde, den Gehilfen in solhem Umfange zur Ba E E Ih möhte aber auch im Interesse der wintschaft- Miri e E unserer selbständigen Geschäfte, die den Mittelstand ; uy nicht befürworten, in der Belastung dieser Geschäftskreise aebilfen zu geben, wie es nach den Wünschen der Handlungs- geshehen soll, Meine Herren, wir wissen ja,

Wenn Luxushunde x.

haben, werden sie oft abgeshlahte aufeinander, wenn au Fch beantrage deshalb die Neberweis

Staatssekretär des Neichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich glaube, ih kann doch einen Zweifel, den der Herr Vorredner in Uebereinstimmung mit anderen Rednern aus dem Hause hier gegen die Faffung des Entwurfs geltend gemaht hat, auch in der ersten sung niht ganz unerwidert vorübergehen lafsen. Der Herr Vorredner hat beanstandet, daß die Voraussetzung des Entwurfs, unter der die beschränkte Haftpflicht des Tterhalters eintreten soll, daß nämlich der Tierhalter die erforderlihe Vorsicht beobachtet, im Präsens ausgedrückt ist und niht im Imperfektum. Er is der Meinung gewesen, wie auh der Herr Abg. Varenhorst, daß es wichtiger sei, in dem Entwurfe zu sagen „beobachtet hat", nicht „beobachtet“. Die Sache hat aber doch eine größere Tragweite als die geehrten Herren vielleiht angenommen haben. Wenn der Entwurf bei der Aenderung des § 833 das Präsens gebracht hat, so hängt das damit zusammen, daß im § 834 des Bügerlichen Geseßbuhs bei einer ähnlihen Faffung ebenfalls das Präsens gebraucht ist. Dasselbe ist der Fall im § 831 des Bürger- lihen Geseßbuhs. Vielleicht ist es auch noch anderweit der Fall, ich fann das im Augenbick nicht übersehen, und wir würden ja in eine bedenklihe Folge von Korrekturen geraten, wenn wir jeßt diesen einen ißliher wäre es, wenn wir die anderen Vor- Bereih der Anderung hineinziehen wollten. kann ih konstatieren, sowohl in diefer n Bestimmungen des Bürgerlichen Geseß- o die 88 834 und 831, kann die Auffaffung nicht anders sein als die und diese ist auch für die verbündeten Regierungen maßgebend gewesen —, daß nahgewiesen werden muß, es sei nicht im allgemeinen, sondern gerade für den betreffenden Scadentfall von dem Tierhalter die erforderlihe Vorsicht an- gewendet worden. Es handelt \sich also nicht darum, ob der Tierhalter überhaupt ein vorsihtiger Mann ist, sondern darum, ‘daß er in dem einzelnen bestimmten Falle der Haftung die Das entspricht, wie ih ver- ffafsung der Herren Redner, und wenn das stimmende Auffassung des Reichstags und wird, dann, meine Herren- und ift es, glaube ih, doch

schriften nicht in den Das eine aber, meine Herren, Bestimmung wie in den andere buches, die ih eben erwähnte, alf

standen habe, auch der Au hier im Hause als überein der verbündeten Regierungen festgestellt fann kein Mißverständnis \ich ergeben,

Damit schließt die Diskussion.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Wagner (Sachsen) wird dev Antrag auf Kommissionsberatung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und ver- | großen Geschäftöhäuser;

bgelehnt, die zweite Lesung wird ; nehmen auf die Verhältnisse der kleinen Geschä

einzelter Zentrumsmitglieder a (Sé{luß in der Zweiten Beilage.)

im Plenum stattfinden.

zum Deutschen Reichsan

Nach der leßten Berufs- und Gewerbezählung können wir die Ge- häftsinhaber folgendermaßen gliedern die Zahlen sind abgerundet, um es den Herren verständliher zu machen; sie sind auch niht ganz Leiau weil nach der Gewerbezählung nicht ganz bestimmt immer zu erfennen

Ï mitglieder handelt; aber im großen und ganzen werden die Zahlen Ï ¡utrefen und dem hoben Hause die Unterlage für eine Beurteilung

Î Geschäfte, in denen bis zu 10 Gehilfen beschäftigt werden, gibt

| 91000; Geschäfte, die mehr als 10 Gehilfen beshäftigen, cit Z Î rund 10 000. Also den über 200 000 kleinen Geschäften ftehen etwa I 91000 mittlere und etwa 10 000 große Häuser gegenüber. Das zwingt N die Geseßgebung, wenn Bestimmungen für alle Geschäfte getroffen werden Ÿ sollen, ih die Frage vor allem vorzulegen, welche Tragweite erhalten Ï diese Bestimmungen für die überaus große Mehrzahl der kleinen Und ta muß man doch, wenn diese Sahe vom | Standpunkt der Billigkeit b:handelt werden soll, fragen : wie können

Ï muß doch bedenken, daß dieser kleine Unternehmer nun seinerseits für |

mehrter Kraft in das Geschäft selbst eingreifen oder irgend einen der ;

Ich kann nit zugeben, '

Ich bitte zu berücksihtigen, daß unter den |

A Manche dieser Leute find sogar in einer \{chwierigeren Lage als die |

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 13. Januar

zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1908.

lung des Großgeshäftes, so unvermeidlih das ist,

für unsere sozialen Verhältnisse von niht zu untershäßender Be-

nahe an die Grenze des Möglichen reiht. * | so weit zu gehen, wie es frühér in der Kommi E sfion des Hauses ge-

Nun, meine Herren, möchte ich noch einen letzte 1

un, Z 1 Punkt berühren der vielleiht etwas kißliger Natur ist, aber d i i O t, och seine praktische Be- | den Handlungegehilfen wird es bestritten —, daß doch viele Fälle

vorkommen, in denen nit ernste Erkrankung und das wirklihe Be- dürfnis nah Nuhe die Handlungsgehilfen veranlaßt, aus dem Ge- schäfte zeitweise auszutreten, sondern auch andere leihtere unberechtigte Motive mitwirken, und daß deshalb die Geschäftsinhaber gegenüber den Eekbilfen nicht ganz verzihten können auf einen Druck, der da- dur ausgeübt wird, daß sie die Höhe der Bezüge, die je nach der Hh I angeblihen Krankheit, will ih einmal im Sinne der "v eiae aan sagen, gewährt werden, einigermaßen in der Hand

Meine Herren, von den Handlungsgehilfen ift diese Behauptung etwas ab irato genommen worden. Ich glaube, das ist wirkli nicht nötig. Wenn man denkt, daß unter den Handlung®gehilfen #ich eine große Anzahl sehr junger Leute befindet, so wird man ohne weiteres, weil es menshlich ift, annehmen können, daß unter vielen dieser jungen Leute auch mal die Neigung besteht, den Dienst zu meiden, wo es nicht gerade durch Krankheit gerechtfertigt ist; daß solche | Ordnungkwidrigkeit von den Handlungsgeshäften {wer empfunden

wird, ift erklärlich. Meine Herren, ih mae damit dem Stand der Handlungagehilfen keinen Vorwurf. Was wir hier unter den | Handlungsgehilfen beobachten, das beobahten wir in allen Ständen- sobald junge Leute in Betracht kommen. Ich nehme dabei keinen einzigen aus. Und wenn ich mich dabei an meine eigene Jugend ér- | innere, meine Herren (Heiterkeit), als ich noch Referendar war, fo muß ich Ihnen ganz ofen gestehen: wenn im Sommer einmal \{öne Tage kamen und gute Freunde \sich einfanden, ich wäre der Ver- | suchung vielleicht erlegen, hätte ih Gehalt bezogen und außerdem für diese Zeit noh eine Zulage obendrein bekommen. (Heiterkeit.) Also, meine Herren, nehmen wir diese Dinge nicht als einen {weren Vor- wurf, sondern nehmen wir fie als eine Folge der menshlichen Ver- hältniffe, die sich überall einstellen, vie unter Umständen {wer den einzelnen Geschäftsinhaber treffen können, die man doch als eine Warnung berücksichtigen muß bei der Frage, wie weit man den Gehilfen ganz e N will gegenüber dem Gesckäftsleiter in der Ge- währung dessen, was der Gehilfe im Falle eines Fortbleib dem S an Bezügen erhalten foll. 5 U us allen diesen Erwägungen heraus, meine Herren, fi

e / , And die verölndeten Regterungen zu dem jeßigen Vorschlag gekommen. Es liegt den verbündeten Regterungen fern, den Handlung9gebilfen nicht alle möglihen Hilfen zuteil werden zu lassen, die die Existenz dieser wichtigen Klafse unseres Erwerbslebens nach außen hin wöglichst festigt, und die thnen nach dem Geshäftsinnern hin gegenüber dem Prinzipal auch Sicherheit gegen Willkürlichkeiten und gegen Launen bietet. Aber, meine Herren, es darf niht geschehen auf Kosten des sicheren Bestandes der Geschäfte selbst. Hier muß ein billiger Aus- gleich gefunden werden, und folher Notwendigkeit werden sih auch die Handlungsgehikfen niht verschließen können. Die Gehilfen selbst haben ein Inter:sse daran, einen leistungsfähigen Mittelstand, der ihnen Stellung und Nahrung gibt, zu erhalten, und fie sollten nichts tun, um ihn zu gefährden. (Sehr richtig!)

Ich bite deéhalb, meine Herren, daß Sie den Vorschlag der verbündeten Regierungen als einen im Interesse beider Teile wohl erwogenen ansehen, bei der Prüfung der Vorlage zuglei aker von der BVorausfeßung auégehen, daß der Negierung alles fern gelegen hat, was dahin gedeutet werden könnte, als wollte fie dem Stande der Handlungsgehilfen niht eben so wohl wie dieses hohe Haus,

Abg. Nacken (Zentr.): Meine Partei lehnt die V i an uns gebracht ist, ab. Wir anerkennen zwar, daß U decbäavelen Regierungen bemüht gewesen sind, die Schwierigkeit, die sh aus der Handhabung des § 63 Abs. 1 ergeben hat, zu beseitigen, indem sie diese Bestimmung zu zwingendem Recht maht. Dadurch hat sie aber nur sanktioniert, was son jeßt tatsählih gewohnheitsmäßig Rechtens war. Jeder kulante sozial denkende Prinzipal hat diese Vorschrift als T angesehen und niht durch Vereinbarung ausgeschlossen. Nach Sat ta 2 war der Abzug der Krankengelder unbedingt ausgeschlossen FeB soll die leßtere Vorschrift aufgehoben und die Anrehnung des

rankengeldes auf das Gehalt zur Norm erhoben werden. Hter wird also auf der einen Seite genommen, was auf der anderen gegeben wird. Diese Art von Wohltat lehnen wir ab, solhe Sozialpolitik machen wir nicht mit. Die Anträge Ablaß und Bassermann haben seinerzeit die fast einstimmige Annahme seitens des Reichstags gefunden, danach sollten beide Absâtße des § 63 zwingendes Recht Poren, Die jegige Stellungnahme der verbündeten Regierungen st danach um so weniger verständlih. Es handelt \sich um nichts mehr und nichts weniger als d'e Entziehung einer vor einem See nah grundsäßliher Prüfung gewährten. geseßlihen Wohltat : urch die geringfügige Verbesserung bezüglich des Absatzes 1 öônnen wir uns nicht veranlaßt sehen, dem zuzustimmen; auh die Handlungszgehilfen werden die Fortdauer des jetzigen Zustandes vorziehen, weil er doch über kurz und lang total unhaltbar werden muß. Die Motive des Entwurfs geben allerdings [Ds Serte ol ia N E befriedigt; der frühere oll je aber rüdckwärts e e bleibt da der Grundsaß vom Schutze des wirtschastlich Schrrcchecrs i ie Kranken- und Unfallversiherung8geseße beruhen noch auf geseß- wn Verpflichtung. Der Hinweis auf § 616 B.G.B, zu dem ? 3 des Handelsgeseßbuhes in der von den Handlungsgehilfen ver- angen Faffung in noch verschärften Widerspru treten würde, ver- ngt deshalb nit, weil auch nah der vorgeschlagenen Neuregelung

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Verhältnissen zu kämpfen hat, daß namentlih. die Entwick- und L mannigfahe Vorteile es auch für das ganze Kulturleben Ba oh sehr schwer lastet auf der Exiftenzberechtigung der kleinen Ge- \chäfte. Wir wissen au, daß die Existenz solher kleinen Geschäfte

deutung ist, und wir sollen deshalb vorsihtig sein, wenn uns zu- gemutet wird, eine Belastung dieser Geschäfte eintreten zu lassen, die

Auch von diesem Stand- punkt haben die verbündeten Regierungen sich nit entschließen können,

Von den Handlungsinhabern wird behauptet von

entspräche es doch, die vorhandene Ungleichheit niht d i h, dic adurh aus daß man den einen Teil der Gehilfen herabdrüdckt, eiben A emporhebt. Man könnte geradezu von einer zu Unrecht erfolgten Be- zeiGerung des Prinzipals und einer zu Unrecht erfolgten Benachteiligang es Angestellten sprechen, wenn der Entwurf Gesez wird. In den Veo Fällen wird bei Erkrankitng des Angestellten ein Erfäg A geschaffen, die übrigen Angestellten arbeiten dann eben für ihren plleden mit. Das öfterreichishe Gese ist in diesem Punkte viel mehr von fozialem Geiste durchwelt. Durch die Beitragsleistung L pie Krankenkassen erwirbt doch nit der Prinzipal, sondern der Se fe das Anreht auf Krankengeld; der leßtere wird jegt seine S ge weiterzahlen müssen, ohne den ihn geseßlih gesicherten t davon zu haben. Der Kleirgewerbetreibende, auf den die None aue der Staatssekretär exemplifizieren, foll berücksichtigt Lees E s hâtte aber doh erwiesen werden müssen. daß die ere O L Ar E ide die ganze Leistung gewährt en, und i erwiesen, denn de diese Le A zin Stet den Angestellten das Volle Gebalt “A e roßbetriebe, es sind große Warenbäus die in i Verträgen den Auss{luß der Gehalts H ien: P jaltszablung ftipulieren; das auch der Abg. Bassermann früher bier \chè is ea Zahlreiße Handelskammern bekund E Vas L A Par ReE Aachen, Görliß, Reutlingen und viele dere Bie Reusnccotigettt die kaufmännishen Gehilfenvereinigu A v Le RALERE : faufmänni] fen gungen, wie der Katholis(-Kauf- männishe Verband, tem sowohl Prinzipale al ilf b ôre haben eben'alls eine Stellung el O L eren, S g eingenommen, welche der der 1 L De engegengelebt ist. Der leßtgenannte ert ung i p A a e daß beide Absäte des S 63 'ingendem eht erhoben werden. ie - fleinen und M bats R A vielfach noch S e Cd rhâltnis zwishen Prinzipal und Angestellten i M P Niden, Otten längst See uri Simulantentum isst um so unbegründet s di S n e unten x in t e ( egriffe ; on selbs dafür sorgen, die Simulanten i ihren Reihen zu bekämpfen. Der faufmännis e O tags ' , S Ó z e Je! e E E ita, E n Us, bei lets A a l n, aus der Nat. VELaUS. er Tonne #1 Wieder- gol ngalee die Kündigung erhalten, und diese Angst i ja bei N Massenangebot von Kräften niht ganz grundlos. Tatsächlich Len GoiS Lesen, wie die Erfahrungen der Kranken- , beweisen, viel zu spät in äritlihe Behandlung. ein zwanzigjährigen Praxis als Arbeitgeber is mir S linliE alf vf einziger Fall von Simulantentum vorgekommen odex bekannt ges B Aue len S L lehnen wir den Entwurf b. Wir wolle er doch versuchen, ob niht mit der Regier: Ge ns zu erzielen O beantrage daber die Seins r T F i Dos von 21 Mitgliedern. Der Cha, 8S muß unbedingt unges{chwäht erhalten und darf ni vershlechtert werden. Eine solche Sozialpolitik ars bittere Enttdu]cpungen E neue Sozialpolitik würde ledigli i g. Dr. Weber (rl.): Auch wir sind mit dem seß f c Ca aus aen Gründen wie o u assermann hat {on 1906 in der Begrü ; seines Antrages über die Abänderun N O: def Mess Woge, g des § 63 ausgeführt, daß diese A rung eine Notwendigkeit sei. Dur die versi e ees d : u tedenartige Recht» [prewung Feldt e ie e gn Neg Reu E n änderung durch die Grsetzgeb b i; Durch die Vorlage würde eine V E V Sau e l l erschlechterun jeßi Sslandes eintreten, da die meisten Arbcitzehee im Deutschen Rb L Handlungsgehilfen bei Eckcrankungen für sechs Wochen das Ge- u weiter zahlen, ohne das Krankengeld abzuziehen. Jh muß der erwunderung Ausdruck geben, daß der Entwurf in dieser Bed S d lie N Es sh auf den Boden unseres Ant ellt hat und in der Kommission diesen Ant - {luß erhoben hat. Die Gründe des Staatssekretärs ‘îind für E R E, Gd wollen zugeben, des dem Handelsftand große sten a gt find, aber gerade die Handlungsgebilfe i S ONn ger Lage. Dem kleinen Sclufmana L E eun B en Bestimmungen kaum fo genau bekannt, aber gerade die großen Ee die Juristen zur Begutachtung zur Verfügung haben R _shematisch Verträge mit ihren Angestellten ab, die den R L M Wenn An ad wollte, was die Regierung jeßt rägt, fo hâtte man es 1897 beim Handelsges e E Auf den Widerspruch zwischen dem S 616 BGB. und ben Lit P lege ih nicht so großen Wert, denn der Handlungs- gehilfe lebt unter ganz anderen Voraussetzungen als die Personen D vatbeaden L Een. af en über die Lage der ) Ó ergeben, da ie Handlungsgebilfen fozi nt Ter qut geitellt Nud... sehe al i j ne : ] ; | so nicht ein, waru man ihnen niht auch das Krankengeld j e f (l, 5 auh d engeld zu teil werden lasse; S au zu berücksichtigen, daß die Handlungsgebilfen e r: E s zu ihrer besonderen Pflege erhalten, und daß den Prinzipalen x un ließen muß, daß ihre Gehilfen möglichst {nell wieder Lee brer O E Außerdem leisten die Gé- j rinzipalen in Zeiten der Inventur, d o Bas usw. E Dienste als für gewöhnlich. Selbstverftäntli% le wir gern bereit, die Gegengründe der Regierung gegen den Ans- 14 Min E E Mon ers Zusammenseßung mit _M edern mens meiner politishen Freunde beant objefiiv zu prüfen. Wir hoffen dann, die N NE tre: Ansicht zu bekehren und ein Gesetz zusta; A0 Veingen, - dul virflids Ne sozialen A seß zustande zu bringen, das wirkli y g. Gans Edler Herr zu Putlitz (dkonf.): Auch wi für angebraht, daß der Wortlaut des § 63 9B. rer fetta hs Fefsung (alten A A n den Standpunkt der Begründung der Hantlungsgehilfen wegen seiner Zuverläf cit Ls nes Fleißes die allergrößte A§tung verdient, L t Handlungszehilfen fo große - Anforderungen gestellt werder e nis me R abe V verdienen. Wir werden ; n erften dieses Paragraphen fti 2 Durch die Annahme des zweiten Abs : nen : 2 / satzes dagegen würd 1 U age der Handlurgsgehilfen nicht eee übern dersStecitern, ir hatten allerdings anfangs auvch Bedenken, ob wir dadur nicht pen Interefsen der kleinen Gewerbetreibenden {haden würden; wir ha en uns aber davon überzeugt, daß eine Gefährdung der Interefsen er kleinen Gewerbetreibenden nur in ganz geringem Maße zu be- Ee sein würde, wenn wir ihnen auch die Last auferlegen, die in U Antrage Bassermann enthalten war. Wir werden also den 2 oui A otte E MeTO Mer tan dgis find wir bereit, e erung nochma 0 s fültigste u prüfen. g 8 zu hôren und auf das sorg-

Hierauf wird gegen 4 Uhr die weitere Berat

ie iten Ae age Außerdem kleinere Vaclacm vid wt ov

Cert. ellen zum Viehseuchengesey und zur Ge-

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend unser Mittelstand 18 tofeiännisiieti ‘Sibiet “ikit sægw eren

Aenderung des 8 63 des Handelsgeseß buchs.

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ein solcher Widerspruch bestehen bleibt, Einer gesunden Sozialpolitik