1908 / 18 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 84. Sizung vom 20. Januar 1908, Nahmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bursau.)

Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Entwurfs eines betreffend . von Vieh seuchen.

Ueber den Anfan Nummer d. Bl. beri

Scheidemann Lehmann ausführte, derjen

orisezung der ersten s bänderung. des

ie Abwehr und Unterdrückung

ßung ist in der gestrigen tet worden. : (Soz.) fortfahrend: Wenn der Abg. der das Wort „Seuchenverdacht“ nur gedeugh jgmdern auch noch liberale Grausamkeit oder sächsishe Gemütlihkeit

ih mit Ihnen derx Meinung, daß es ngen handelt, daß es dahin kommen ihres Lebens niht mehr froh werden, amit vorgeschlagenen \{ikanösen Be- Das gilt von den direkt unan- eis der anzeigepflihtigen Personen), der Viehmärkte) und vor allem 1 weniger als 18 Unterabteilungen eine Unzahl der a bmaßregeln gegen die ständige Gefäh Viehseuchen vorschreibt, ein Paragraph, aragraph genannt worden ist. Bei aufmerk Bestimmungen erkennt man als ster Unterbindung des Viehhandels , Aufgabe des Gesetzes. die Ermittlung und herdes, gänzlih zurütritt. strictissime aufrecht erbalten, In § 19 wird die Möglichkeit

ch § 44a ein findiger Ortsvorsteher oder Bür queme Versammlung unmöglich mahen. Versammlungen verboten und Klauenseuche in einem Orte ausgebro üßte Sicherheit schaffen dagegen, daß die Von größter Wichti Wenn die Entschädigungspflicht oll, wie es

um die allershwersten kann, daß die Bauern {ließli wenn die im Zusammenhang d stimmungen Gese nehmbaren 88S 9 (Kr

17 (Beaufsichtigung

eskraft erlangen. 12 (Isolierung), 7a, der in nicht [lershikanösesten rdung der Vieh- der mit Necht samer Prüfung Kern den Gedanken wogegen die eigentliche Isolierung des Seuchen- Grenzsperren unter allen Umständen das ist der Zweck der Vorlage. von Beschränkungen des Personen-

sogenannten Schu bestände durch ein Allerweltsp aller dieser

germeister jede Es sind bis- weil die Maul- Die Kommission Dorfbürgermeister diese keit ist die Ent- dem Maße aus- die Vorlage vorschreibt, so kommen

Durchführung einer obligatorisch r sie immer gefordert haben.

die an einer übertragbaren Tieren verboten if usw. t ren von Grenzbezirken Be- die geeignet sind, im Falle der nde einer Weiterverbreitung der stimmungen sind au auf Erzeug- Träger von Ansteckungsstoffen te gehören {ließlich auch zu und alle diese Bestimmungen würden niemals ver- gestern Erfahrungen nd der Regierung gemacht. se können wir nit einen Funken (Präsident Graf zu Stolberg: Auch der Verkehr mit Eiern kanen ausgeseßt sein. st von diesem Gesetze zu be- und man sperrt ohne weiteres anderes Geflügel ab. estimmungen.

timmung mißbrauchen. schâdigungsfrage. gedehnt werden \ ungeheuerlihe Vorlage wäre die viehversicherung, wie wi daß die Einfuhr von Tieren, leiden, und von verdächtigen 6a fann der Verkehr mit Tie ftimmungen unterworfen werden, Vebershleppung aus dem Ausla Seuche vorzubeugen. Dieselben Be nisse und Rohstoffe anzuwenden, Milch, Futtermittel, Kle den giftfangenden Gegenständen, eine Wünschelrute sagen werde.

Konsequenz

sein können.

Wir haben doch nicht erst seit mit den Herren Agrariern u Erfahrungen beim Fleischbes Vertrauen zu der Regierung haben Ich bitte, die Saaltüren zu {ließen !) würde auf Grund dieses Gesetzes Schi welche Gefährdung der Lederindustrie i fürhten! Es wird nicht lange dauern, die rufsishe Grenze gegen Gänse un keinem anderen Geseß gibt es ähnli höchstens den Grobenunfugparagraph eiht später sagen: was man sonst von der n kann, das spricht man als giftfangenden von Tierärzten alles erwarten h sind die Haare in steigendem woran das liege. beleckt und ihr die Paragraphen auch enthalten Be- einzelner Bestimmungen den Bundes- solhen Karikatur einer Volks- einem sogenannten Par- 8 solhen Geseßzes nit rg: Es ist niht zulässig, einer Volksvertretung zu Ordnung.) Die s{hikanösen Be- entfernt werden. 8s handelt sih hier nit um Liebes3- Schuß gegen Seuchen. wenn unfer Viehbestand ge- in der leßten Zeit zurück- Wenn die Maul- und Klauenseuchen aße zurückgegangen sind, iehstandes usw. Deshalb

E aus\hließe beweist folgender Fall.

Einer Ku Maße ausgefallen. Der Doktor Sließlich kam er dahinter, daß aare ausgerifsen hatte. mmungen, daß die Ausführun taaten überla

vertretung wie

wußte nit, ein Esel die Kuh

en werde. dem preußischen Landtage, lament, können wir die Ausführung eine anvertrauen. (Präsident Graf zu Stolbe den preußishen Landtag die Karikatur nennen, ich rufe Sie deshalb zur stimmungen müssen aus dem Gese Abg. Dr. Höôffel (Rp.): gaben usw. für die Agrarier, Wir können die Grenzen nit öffnen, Einzelne Seuchen sind . B. der Nou. niht ebenfalls in dem an der Vermehrung des V Bestimmungen notwendig praktischen [leßten 20 Jahre gemacht worden. stimmungen über die Einschleppung ebenso die Bestim Die Entschädigungsfrage bedarf ein Kommission.

sondern um den fährdet wird.

so liegt dies sind ergänzende Die Vorlage ist jedenfalls wifsenshaftlihen Erfahrungen Erwünscht wäre es, die Be- der Seuche aus dem Auslande mung über die Anzeigepflicht. er eingehenden Prüfung in der Punkt der ganzen Vorlage liegt in der sehe darin einen Vorteil der roße Gefahr für e wir seit Ein- Der vierte Teil aller Kühe eraus. Dieser Prozentsatz chkeit zurück. ©D

Rindvieh und bei Menschen i Die Ergebnisse befriedigend. Es wird gut erkblati für das die Tuberkulose zu bekämpf Bauern brauhe nit er nachweis der

zu präzisiecen,

r wichtigste

der Tuberkulose. 8 steht fest, daß die T enschen ift, fihrung des Fleischbesha

erkulose eine

wie die Statistik zeigt, d ugeseßes haben.

Jahr darauf si als tuberkul 58 bleibt vielleiht noch hinter der Wirkli sammenhang zwischen Tuberkulose bei heute wisfsenshaftlih chung waren bisher nit daß das Reichsgesundheiisamt Publikum herausgibt, wie Befähigungsnahweis der Der Befähigungs dem Befähigungsnahweis der Landwirte üb

der Hauptsache in den Händen der s ist auch nicht zu vergessen, da losen lange nit mehr so groß ist wie früber. in England ebenso hoch wi Leuten sagen, daß es äu in die großen Städte Gesundheit zugute kommen.

ugdan (fr. Volksp.): Meine politis m Antrag auf Ueberweisung der Kommission von 28 Mitgliedern an. das Geseß ein agrarishes, dem Gro hat, so ift das entschieden übertrieben. dings in ein Nichtiger t

der Untersu

pfen ist. Der geführt zu Handwerker darf mit erhaupt nicht verglichen n, daß die Viehzucht in nit des Großgrund- die Zahl der Arbeits- Die Fleishpreise sind cheidemann sollte den Leute immer wieder uh ihrer körperlichen und

auern liegt,

e bet uns. Der Abg. ßerst unklug ist, daß die Das würde a

en Freunde Vorlage an eine Wenn der Vorredner Scheidemann ßgrundbesitß dienendes genannt Vorlage geht aller- zelnen Punkten zu weit und bedarf rüge der Entwurf an der seuhen*" sondern „Tierseuchen“.

der Tierseuchen liegt in dem dop ch auf die Menschen übergreif ein enormes Kapital investi die beabsichtigen,

esiy ist ja auf di

{ließen sih de

Spitze niht das Wort „Vieh- Die Wichtigkeit der Bekämpfung pelten Umstand, daß die Tierseuchen d daß in dem deutschen ert ist. Wir unterstüßen den Viehbestand zu sichern; e Viehzucht angewiesen. Das

alle Bestreb der mittlere Grundb Objekt der Infektion muß au. leblose Gegenstände neuerdings bestritten ; gar keine Rücksiht, Die Erfaf

erfaßt und isoliert werden. die Infektion weiter verbreiten können, aber die Vorlage ung des Objektes ift sehr viel leichter

bei einem Einschleppungsfall; die Vorwürfe, die der Abg. Scheide- mann unseren Pera eegeln macht, sind unbegründet. Er- wünscht wäre nur, wenn der ländlichen Bevölkerung etwas gründlichere Aufklärung über die Natur der JInfektionskrankheiten der Tiere gegeben würde. amentlich verdient die sogenannte Jnkubationszeit die größte Aufmerksamkeit; erkrankt ein Shwein an Schweineseuche, so kann es in dieser Zeit, ohne anscheinend krank zu sein, alle übrigen in seinem Bereich findlihen Schweine anstecken. Die Abwehr- maßregeln gegen die Einschleppung sind also an gh lediglich eine dringend gebotene V tsmaßregel. Aber gewisse Verwaltungs- maßregeln, die heute ehen, sind troß alledem nit zu billi en, z. B. die Zulassung der russishen Schweine an gewissen Einbruchstellen. iese ledigli agrarpolitishe Bestimmun muß reformiert werden. Ebenso können wir, wenn wir au in den Abweäemaßrege noch so streng sind, durchaus der Zulaffung frishen Fleishes über die Grenze größere Freiheit gewähren. Es darf in dem Gese überhaupt niht mit wissenshaftlihen Theorien, sondern es muß mit wissenshaftlih festgestellten Tatsachen gearbeitet werden. Der Vorschlag der obligatorischen Viehregister wird sich be- Pes auf dem platten Lande nicht verwirklichen lassen ; eine falsche usführung würde aber mehr s{aden als nügen. Die Stallkontrolle wird unwirksam bleiben wegen des Mangels an Tierärzten. Der Ent- wurf enthält auch eine große Bevorzugung der beamteten und eine er- heblihe Ershwerung der Tätigkeit der gewöhnlichen approbierten Tier- ärzte. Wir werden in der Kommission in allen diesen Beziehungen tun- lichst auf Verbesserungen hinwirken. Gerade, weil wir das Objekt der Infektion nicht erfassen können, sehen wir die Fülle der Vorsihtsmaßregeln in dem Entwurf vorgeshlagen. Da muß ih sagen, ih bin doch froh, daß ih nicht Landwirt bîin. Sn einem einzigen Jahre sind 1495 Polizei- und Reglerungöverordnungén erlaffen worden, deren Befolgung dem armen werden erlassen. Unsummen von Strafen werden angedroht, und \chließlich ist auch die Vorlage nihts weiter als eine neue Auflage aller jener Verordnungen, die eyt rechtsgültig gemaht werden follen, weil die Gerichte zum Teil diese Verordnungen als rechtsungültig auf- gehoben haben. J{ch bin ein großer Freund der Hygiene, und diese geht niht ohne polizeiliche angen; aber wir haben {on so viele Polizeiverordnungen, daß wir neue nur brauchen und billigen können, wo sie absolut notwendig sind. Was soll es mit dem bloßen „Verdacht“ ? Kein Tierarzt, und mag er auh noch fo berühmt sein, wird am ersten Tage der Erkrankung eines Shweines erkennen können, ob es sich um Schweineseuche oder Lungenentzündung handelt. Unter Umständen können z. B. au die neuen Bestimmungen über die Anzeigepfliht zu den größten Schikanen führen; Knehte und Mägde können aus persönlihem Uebelwollen gegen ihre rien die {ändlihsten Denunziationen anbringen. Wir sind sehr bereit, das alte Gese zu verbessern und die Pyslene auf dem Lande damit zu fördern, wir werden aber auch dahin mitwirken, daß nicht unter dem Vorgeben bygienisher Maßregeln die fog eine Gewalt bekommt, unter der {ließli das ganze Land seufzen muß.

Staatsminister, Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats- sekretär des Jnnern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Vor aht Tagen beklagte \sih der Herr Ver- treter der Zentrumspartei darüber, daß ih das Gesetz ohne ein Ge- leitwort dem Reichstag vorgelegt hätte. Dieses Unterlafsen einer Ein- führung beruht nicht etwa auf einem mangelnden Interesse der ver- bündeten Regierungen an dem Geseß, ich habe mir vielmehr gesagt, daß die gedruckte Begründung des Gesezes ziemlih reihhaltige Aus- kunft über den Inhalt des Gesetzes gäbe, daß es sih bei dem neuen Gese niht um die Aufstellung neuer Prinzipien handle, sondern daß das neue Geseß grundsäglich durhaus in den Bahnen des alten Ge- seßes wandle, und daß es sich \{ließlich um eine große Fülle von Einzelbestimmungen handle, die der Erörterung im Plenum kaum iu- gänglih sind, vielmehr der Kommissionsberatung vorbehalten werden müssen. Aus diesen Erwägungen habe ih geglaubt von einer Ein- leitung absehen zu dürfen.

Nun scheint mir aus den Ausführungen derjenigen Herren, welche bisher das Wort ergriffen haben, hervor- zugehen, daß sämtlihe Parteien bereit sind, an der Schaffung dieses neuen Geseßes mitzuarbeiten, und ih erstrede diese meine Annahme auch auf den Herrn Abg. Sheidemann. Denn indem er den Grundsay aufgestellt hat, daß es die Aufgabe sei, jede Seuche möglichst schnell zu konstatieren und dann zu lokalisieren, hat er sich doch den Grundsatz zu eigen gemacht, auf dem das ganze Gesey beruht. Wenn der Herr Abgeordnete Scheidemann im übrigen bei dieser Gelegenheit polemisfiert hat gegen die Junker, gegen das preußishe Landtagswahlrecht, wenn er auf der anderen Seite die bäuerlichen Besißer seines Wohlwollens versihert hat und in dem gleihen Sinne auch gegenüber den Tierärzten gesprohen hat, so, glaube ich, sind das Ranken gewesen, die seine Zustimmung zu dem Geseß nit zu seinen einzelnen Bestimmungen verdecken sollen.

Die Einwände, welhe gegen das Geseg erhoben worden find, beruhen im wesentlihen darauf, daß seine Bestimmungen zu {arf feien und die Bevölkerung, nihcht nur den Tierhalter, sondern au Handel und Verkehr unbeteiligter Menschen, übermäßig beläftigen würden. Meine Herren, was sollten die verbündeten Regierungen machen? Wir haben ein Viehseuchengesez, das unzweifelhaft Gutes gewirkt hat; denn wir sind Gott sei Dank in den leßten Jahren weniger von Seuhen heimgesuht worden, als es früher wohl der Fall gewesen ist, und man kann diesen Zustand zum Teil auf die Wirkungen des bestehenden Gesetzes zurückführen. Nun hat si aber gezeigt, daß das bestehende Gesetz mit dem gegenwärtigen Siande der biologishen und veterinären Forschung, mit den Erfah- rungen, die bei der praktishen Handhabung des Gesetzes gemacht worden find, nicht mehr voll im Einklang fteht. Große Organi- sationen und Körperschaften der Landwirtschaft selbst haben wiederholt angeregt, daß das Geseg einer Revision unterzogen werde. Alle diese Momente haben die verbündeten Regierungen gewürdigt, als sie an die Revision des Gesezes herangetreten sind, und sie haben bei der Ausarbeitung der Einzelbestimmungen des Gesetzes kein anderes Ziel im Auge gehabt, als das Geseg in Einklang zu bringen mit dem Stande der Forshung und mit den Anforderungen der Praxis.

Der Herr Abg. Mugdan kritisierte allerdings soeben bezügli der Bekämpfung der Seuchen im Inlande, daß das Gesey auf Theorien aufgebaut sei, deren absolute Richtigkeit noch nit verbürgt sei. Das mag im einzelnen zutreffen, aber wir sind au bei der Be- kämpfung manther menschlihen Krankheiten noch heute auf Theorien angewiesen, deren Richtigkeit noch nit konstatiert ist, und wir werden doh nichts anderes tun können, als entweder jede Seuchenbekämpfung aufzugeben davon kann keine Rede sein —, oder die Maßregeln zur Bekämpfung der Seuche anzupassen dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft, ob dieser Stand nun Theorie oder bereits voll- kommen begründete Wahrheit ift.

Auch ih beklage es, daß die Folge eines soldjen Gesetzes aller- dings eine weitgehende Velästigung des Tierhalters sein kann; mit anderen Worten: auh ih beklage die Schärfe mancher Bestim- mungen. Ih halte aber dafür, daß nicht energishe, s{chwahe Be-

andmann zugemutet wird! Unsummen von Verordnungen -

stimmungen viel unangenehmer für den Tierhalter und

die Bevölkerung find als s\{arfe; denn die nit eingreifenden und infolgedefsen auß niht \{arf wirkenden Maßregely beläftigen den Tierhalter genau in der gleichen Weise wie die \härferen Maßregeln ‘und eigentli noch viel shlimmer, weil sie einen Erfo

nicht erzielen und infolge dessen die Quarantänezeit, der der Tierhalter

ausgeseßt ift, in der Regel weit verlängern. Wir haben bei der Bekäwpfung aller Seuchen bisher die Erfahrung gemacht, daß es niht gleih im ersten Moment glückt, die Seuche zu erfassen, zy lokfalisieren und mit sharfen Maßregeln zu bekämpfen, sie dann eine Ausbreitung gewinnt, deren man s{ließlih nicht mehr Herr werden kann. Insofern soll man vor den Maßregeln von einer gewissen Schärfe niht zurück weichen.

Vor acht Tagen hat einer der Herren Redner bereits bemängelt,

daß man der Hygiene zu sehr nahgäbe. Es mag ein Fehler sein, nicht nur bei der Bekämpfung tierisher, sondern auch mens{lider

Krankheiten, daß man die hygienishen Maßregeln vielleicht bier

und da etwas übertreibt, und es is {on darauf hingewiesen

worden, daß wir in der Bekämpfung der Tierseuhen einen wesentlißen Fortschritt erzielen würden, wenn man

der Haltung der Tiere wieder zu etwas natürlicheren Verhältnissen zurückehren würde, und wenn wir von folchen Maßnahmen, welche auf einen möglichst großen Ertrag z. B. an Milch usw. berehnet sind, wieder abkommen und zu natürlicheren Verhältnissen zurückehren

würden.

Manche Bestimmungen des Gesetzes sind in “ihrer Bedeutung übertrieben worden. Es sind namentli die 88 6 und 6a von ver- schiedenen Seiten \{arf kritisiert worden. Allerdings hat der Herr Abg. Dr. Mugdan meines Grachtens sehr zutreffend auêgeführt, daß man eigentli nur bei dem Uebe1tritt der Tiere über die Grenze die Möglichkeit habe, die Objekte der Ansteckung zu erfassen und zu iso» lieren, und daß deshalb gerade die Abwehr von Seuchen vom Aus, lande her mit besonderer Energie betrieben werden müsse. Jch möhte

aber do darauf hinweisen, daß, wenn nah § 6 die Tiere und Gegenstände,

welche mit den Tieren zusammenhängen, {hon im Verdachtsfalle vom Ausland ferngehalten werden sollen, ja nit beabsichtigt ist, ganze

Kategorien von Tieren ohne weiteres auf unbegründeten Verdacht hin abzusperren diese Besorgnis hatte namenilih Herr Abg. Sheide-

mann —, sondern daß Tatsachen vorhanden sein müssen, welche den Verdacht der Ansteckung absolut rechtfertigen. Nun gebe ih gern zu, daß ja au gerade der Handel der Lederhandel ist vor Tagen er- wähnt worden belästigt werden kann. Wenn Herr Dr. Mugdan gesagt hat, es sei bisher noch niemals erwiesen worden, daß Leder einen Ansteckungs\toff bilden könnte, so bin ih von meinem Herrn Sachverständigen doch dahin belehrt worden, daß allerdings bei der Uebertragung von Milzbrand Fälle konstatiert worden find, wo gerade durch die zu Leder zu verarbeitenden Häute ein derartiger Stoff weitergetragen worden ift. Aber au. das sind alles Spezialfragen, die nur in der Kommission erörtert werden können, und deren Be-

sprehung im Plenum kaum von Nutzen sein würde. (Sehr richtig!

Ich will deshalb auch bei meinen eigenen Ausführungen nur auf einige allgemeine Gesichtspunkte aufmerksam machen. Ueber die Ent- \{ädigungsfrage ist heute und vor aht Tagen gesprohen worden. Ih möchte bitten, die Entshädigungsfrage außerordentlich vor- sihtig zu behandeln. "Nah dem bisherigen Rechtszuftande liet die Saße so, daß im Reichsgeses Verfügungen darüber getroffen werden, wann und wie hoh Entschädigung zu bewilligen ift, daß es aber der landesgesezlichen Regelung über, lassen ist, zu bestimmen, wer die Entschädigung aufzubringen hat, und în welcher Weise fie festzustellen ist. Das entspricht den allge- meinen staatsrechtlihen Grundsäßen, und es sind diese Grundsätze auch in der Konstruktion des Fleishbeshaugesezes sowie bei dem Geseß zur Bekämpfung der gemeingefährlihen Krankheiten beachtet worden. Diesen Grundsaß gegenwärtig nit zu verlassen, ift um so notwendiger, weil wir durch die Ausdehnung der Entschädigung auf die Fälle von Schweinekrankheiten, von Tuberkulose usw. der ganzen Frage der Entschädigung eine sehr viel größere finanzielle. Bedeutung gegeben haben, als sie bisher besißt. Ih möchte daher dringend bitten, an der grundsäßlihen Konstruktion nihts zu ändern? und ich hoffe, wir werden uns in der Kommission au darüber verständigen können, daß die Höhe der Ent- schädigung, wie sie für verschiedene Krankheiten mit ‘ls des - Wertes usw. festgeseßt worden it, die. zus zutreffende ift, und die gebührende Rückfiht einmal auf die Ent- shädigungsberechtigten, andererseits auf die Entschädigungspflichtigen nimmt, deren beiderseitige Interessen von dem Geseß wahrgenommen

werden müssen.

Der Herr Abg. Mugdan hat cinen allerdings sehr wichtigen: Punkt noh aus dem Gese herausgegriffen, nämli die Stellung der Tierärzte. Er hat beklagt, daß zuviel Funktionen des Gesetzes dem

beamteten Tierarzt zugewiesen seien, während der frei praktizierende Tierarzt niht herangezogen, infolge dessen in seinem Fortkommen ein-

geschränkt werde, und die s{hließlihe Folge sei die, daß der bisber bestehende und beklagte Mangel an Tierärzten überhaupt dur das

Gesey eher verschärft als gemildert werde. Jn gewisser Beziehung

gebe ih dem Herrn Abg. Mugdan recht; aber ich möhte bitten, zu bedenken, meine Herren, daß dem Tierarzt darauf hat bereits einer der Herren vor 8 Tagen kingewiesen in dem bestehenden Gese

eine Reihe sehr eingreifender, für den Tierhalter unbequemer und

lästiger Funktionen zugewiesen worden is, daß diese Eingriffe det

Tierarztes, wenn sie Grfolg haben sollen, {nell durchgeführt werden müssen. Lag es da nicht für die verbündeten Regierungen nahe, solche Fünktionen demjenigen Tierarzt zu überweisen, den sie als ihren Vertrauenstierarzt in den betreffenden Bezirken {hon iegt haben und zu beshäftigen haben? Ih glaube niht, daß man es gut hätt?

anders machen können. Jh verweise auf die Parallele, die wir an bei den Menschenärzten, bei den beamteten Kreisärzten haben. (Zuruf

links.) Ih weiß, meine Herren, auch in der Beziehung werden Klagen laut; aber, wenn Sie sih auf die Seite der Bevölkerung stellen, die sich diese Eingriffe von Aerzten, sei es von Menschen-, set es von Tierärzten, gefallen lassen muß, so werden Ste begreifen, daß au die Bevölkerung den Wunsch hat: ja, wenn uns da mit so ein- greifenden Maßregeln gegenübergetreten wird, so wollen wir eine Persönlichkeit haben, die kraft ihrer Amtsfunktion auch eine höhere Verantwortung uns gegenüber zu tragen hat als der freie Arzt.

Es ift {ließlich ich glaube, es war der . Herr Redner der konservativen Fraktion noch auf die Frage des Abdeckereiwesens eingegangen worden, die ja mit diesem Geseß nit unmittelbar iu?

ammenhängt, über die ih aber do einige ganz kurze Bemerkungen hei dieser Gelegenheit machen möhte. :

Es wird namentlich in Preußen über den Zustand geklagt, der

h an die bestehenden Abdeckereiprivilegien angeknüpft hat, und es ist wiederholt gefordert worden, daß dur ein Reichsgeseß diese Privilegien abgelöst werden müßten. Meine Herren, ih bin der Meinung, daß ein Reichsgeseß dies {wer tun könnte; das wird Sache der Landes- geseßgebung sein. Dagegen glaube ih allerdings, daß in anderer Be- ¡iehung die Reichsgeseßgebung Veranlassung hat, sich mit dem Ab- dedereiwesen zu beshäftigen.

Jm vorigen Frühjahr hat der Herr Abg. Fishbeck diese Frage angeregt. Ih halte dafür, daß ein Reichsgeseß Bestimmungen aufzustellen hätte, welche für die unshädlihe Beseitigung der Kadaver efallener Tiere gewisse Mindestforderungen _sanitäts- und veterinär- polizeilicher Art für das ganze Reich festseßen, und in bezug auf die Abdeckereiprivilegien würde dieses Reichsgeseß die Möglichkeit hafen müssen, daß ähnli, wie wir es bei den Schornsteinfegerkehrbezirken, wie wir es bei dem Shlachthausbetriebe haben, unter Einschränkung der Bestimmungen der Gewerbeordnung gewisse Bezirke für die ein- heitlihe Ausübung des Abdeckereigewerbes in denjenigen Fällen fest- gelegt werden, wo Kommunalverbände das Abdeckereiwesen in einer sanitär- und veterinärpolizeilich absolut einwandsfreien Weise in die

Hand nehmen. Ein Reichsgeseß, das in diesen beiden Beziehungen entsprehende

Vorschriften enthält, i ausgearbeitet, es ist vom Reichsgesundheits- amt begutahtet worden, und ih denke, ich werde in kürzester Zeit in der Lage sein, wegen dieses Gesezes mit den übrigen Bundesregierungen in Verbindung zu treten. Ich bitte, aus dieser meiner Mitteilung nur er- sehen zu wollen, daß diese Frage auch von mir weiter im Auge be- halten wird.

Meine Herren, ich kann zum S@hluß nur die Hoffnung aus, sprechen, daß es uns in der Kommission gelingen möge, Bedenken, wie sie bei der großen Zahl von Spezialbestimmungen dieses Geseyzes naturgemäß hervortreten müfsen, zu beseiticen, und ich möchte daran die Bitte knüpfen, daß wir in der weiteren Diskussion vtelleiht auf diese Einzelheiten hier im hohen Hause niht eingehen. (Sehr richtig! rechts.) Aus dieser Bitte entnehme ih für mi die Rechtfertigung, daß ih in den wenigen Worten, die ih gesagt habe, nicht auf die Spézialien eingegangen bin, die zum Teil von den Herren Vorrednern erörtert worden sind. (Bravo!)

Abg. Bindewald (d. Rfp.): Man hat in den Kreisen der Viehzühter und Tierhalter dem Geseß mit einer gewissen Spannung entgegengesehen. Die Landwirtschaft wird von dem Gesetz zunächst und am meisten betroffen, von einem Geschenk an die Landwirtschaft, von einer Liebesgabe an die Agrarter kann ganz und gar nit die Rede sein. Die deutshe Landwirtschaft hat gezeigt, daß fie noh über den Bedarf des Landes an Vieh produktionsfähig ist. Um so mehr bedarf sie des Schußes vor Seuchen, vor allem gegen die Einschleppung der Seuchen aus dem Auslande. Das scharfe Geseß gegen die Rinderpest hat diese Seuche in Deutschland fo ziemlich zum Erlöschen ebraht. Wir freuen uns, daß die Regierung nicht gewillt ift, die

ahn zu verlassen, die sie bisher bei der Bekämpfung der Vieh- seuhe beshritten hat ; besonders bezüglih der Abwehrmaßregeln gegen die ausländishe Einschleppung sollte se \sich in der Kommission von ihren Forderungen nichts abhandeln lassen. Was den Seuchenverdacht betrifft, so sind eine Menge einschneidender Maßnahmen vor- geschlagen worden, die doch wohl im einzelnen noch sehr der Nahprüfung auf ihre absolute Notwendigkeit bedürfen. Dahin seen insbesondere ein Teil der in § 17 a enthaltenen Maßregeln, egelung der Einrichtung und des Betriebes von Meolkereien, Verbot der Abgabe von Magermilch, Verbot des Umherziehens mit Zudthengsten zum Decken von Stuten, Re elung der Einrichtungen und des Betriebes von Viehausstellungen, Viehmärkten, Viehhöfen, Swhlahthöfen usw. Ob der Kreis der anzeigepflihtigen Seuchen in 10 rihtig gezogen ist, ms auch genauer Erwägung in der ommission unterliegen ; vervollständigt werden follte er durch die Faulbrut der Bienen, da man auch der Biene als einem sehr nügß- lihen Haustier nicht den ihr gebührenden Schuß versagen soll. Niht besonders wohlgefällig ift mir die Ausdehnung der Be- fugnisse des beamteten Tierarztes. Wenn \{ließlich die Töôtung eines Tieres von ihm angeordnet wird, so ist das do eigentli die Kur des Doktor Eisenbart: „Ah Gott, wie ist dem Vieh so wohl.“ Der Abg. Lehmann hat in seiner neulichen trefflihen Rede den sehr verständlihen Vorschlag gemaht, daß hier eine böbere Instanz ge- shaffen werden sol. Es muß au verhindert werden, daß dur angeordnete Mafsenimpfungen die Tierärzte - si große Neben- einnahmen verschaffen; es muß eine billigere Tare May greifen. Von der neuen Entschädigung soll in dem neuen § 61 au das von der Geflügelholera befallene Geflügel, wenn es deswegen getôötet oder geimpffft wurde, ausgenommen sein; ih vermag nit einzusehen, aus welhem Grunde, Die vorgesehenen Strafen erscheinen mir im allgemeinen ret hart ; jedenfalls werden si erheb- lihe Herabseßungen in einzelnen Fällen empfehlen, und es bietet sich auh hier der Kommission ein ergiebi es Arbeitsfeld. Auch die Schaf- râude, die lept anzeigepflihtig ift, ollte genauer erforscht werden; landwirtschaftliche Kreise von Bedeutung, so der landwirtschaftliche

erein zu Frißlar, fordern die Streichung der Schafräude aus der

eibe der anzeigepflihtigen Seuchen. Prüfen wir das neue Gesetz eingehend in der Kommission und sorgen wir dafür, daß ein Geseßz berauskfommt, das unseren Viehbestand sichert und alle Garantien bietet, die das deutshe Volk verlangen kann.

Abg. von Saße Iaworsti (Pole): Das Gesetz ist kein agrarishes, bedeutet vielmehr für die Landwüitshaft eine ganz erhebliche neue Be- läftigung. Eine große Anzahl der neuen Schuzvorschriften findet in fih Jelb\t ihre Begründung. Was aber immer noch nit genügt, ist der Shuy unserer lan Siftcediea Ostgrenzen gegen die Einschleppung f Faden t En ilobeiar (ot t\{ch. Vgg.) steht dem Entwurf troß

. D0gt» Crailsheim (wirtsch. Vgg.) steht dem Entwurf tro Khlreicher Bedenken do überwiegend \sympathish gegenüber. Ueber ? Einzelheiten wird in der Kommission zu reden fein, so über den der anzeigepflihtigen Krankheiten und der anzeigepflihtigen ersonen, über die Frage, wie weit der Verkehr mit Gegen- nden, die als Träger einer Seuche verdächtig seien, polizeilich be- ränkt werden dürfe, auch über die Einfuhr von Häuten und Fellen. aue Beschränkungen, die als notwendig erwiesen seien, würde ih

der kleine Landwirt gern unterwerfen.

da Aba. Gothein (fr. Vgg.): Gegen die Vorlage sind hier im de use von der Rechten dieselben Bedenken erhoben worden wie von m anderen Seiten des Hauses; ob es geboten erscheint, die Schweine- ih e unter die anzeigepflihtigen Seuchen aufzunehmen, möchte auh beso jeiweifeln. Unter den allgemeinen Vorsihtsmaßregeln muß erôrt 2s das eventuelle Verbot der Abgabe von Magermilh genau als ert werden. Die Tuberkulinprobe hat si tatsählich überlebt, wiesen und sollte endlich wegfallen. Der Abg. das deutshe Rindvieh sei bis zu 30 9% Kiel, in der Nähe der dänishen Grenze, d Say 53/9. Der Hieb, den der Abg. Lehmann damit 08 dènex, dänische Rindvieh führen wollte, geht aber daneben. mit ¿nische Rindvieh kommt überhaupt gar nicht in Berührung Tuberkul \ velstein hen. Außerdem is es viel weniger von der i B n e betroffen wie das bolstein che. In den Schlachthäusern, weil die Ing cedlau, zeigen si deshalb so viele Tuberkulosefälle, Betrieben ntersuhung darauf viel \{ärfer ist, als in den kleinen ' I halte es für sehr gefährlih, bei der Maul- und

rosen Bestimmungen einzuführen, wie es die as Verbot des Treibens von Ich hoffe,

Klauenseuche solche ri Vorlage vorschlägt. {hon im Often, z. B. in Schlesien. dieses Geseßes wenigstens mit den vielen V deélalb bere 10 de M A guf den Sidi sind, die a eden , weil diese Leute 1a 1tan nd, s nd damit unerträglihe Schikanen verbunden, zu erkennen und 1 ame Ia e I: Bedenken gegen die Kompetenz der einzelstaatlichen Behörden. La p Handhabung der geseßlichen Be- Beziehungen zum Reiche refsortieren, niht von den untergeordnete

Vieh haben wir daß wir infolge en verschont chweijer usw.

e zu erkennen. und jedermann wird rufen fühlen eridt zu bekräftigen. In einem meinen Grundsäße für die stimmungen müssen beim Reiche verbleiben; alle Auslande vor allem müssen vom einzelstaatlichen Organen. Regierungspräsident kann heute die Sperre verhängen womit es zu ciner verschiedenen Handhabung, 3z. B. in Mey gegen Frankrei dieser Befugnis seßr wenig, denn Kompetenzen auf diesem Gebiete entzogen. der Zuständigkeitsverhältnisse in Ausficht gesteUt worden. Jh hatté Klärung und Neuordnung eintreffen kanzler enttäuscht.

oder aufheben, Straßburg und Den Einzelstaaten liegt an der Bundesrat hat ihnen einzelne Offiziss | ift eine Klärung

gekommen ist.

daß diese Darin hat mihch der Rei war die Kompetenzangelegenheit {on in dem alten Gese Der Reichskanzler hat ih nur als Briefkasten für die einze

lstaatlichen orderungen betrachtet, aber übersehen, da

er nah § 4 des bisherigen at. Bestand für ihn und den Land- : dann mußte er diesem die Zuständigkeit des Reichs festlegen. en8wert erscheinen, die Handelsbeziehungen mit Mißtrauen gegen die Be- Man hat erlebt, daß man die Furt vor irgend Theorie handelte.

esezes ein Ueberwacungsreht l wirtschaffsminister hierüber eine Unklarheit, - Gese die Klarheit \{haffen, l achlihe Gründe laffen es wüns Neich die Sache überwacht, denn es regelt dem Auslande. hörden von A bis Z sehr am Einfuhr amerikanisher Rinder verbote einem Fieber usw., obwohl es sih um eine haltlose 3 Wir müssen verlangen, daß die Kompetepz des Reihsgesundheitsamts in diesem Geseße festgelegt wird. kanzlers aber muß jo fest und der preußis

Bei uns in

n hat aus

Die Zuständigkeit des Reichs- daß nicht einmal der NReichs- e Landwirtshaftsminister daran zweifeln. Abg. Siebenbürger ist ein großer Optimift, aber shlechter er, wenn er glaubt, daß wir die Bevölkerung selbst ernähren ch erinnere namentlih daran, für welhe gro wir Fleisch und Shmalz einführen müssen. Bedenken S Wachsen der Bevölkerung und den Uebergang vom landwirtschaftlihen Der Abg. von Gamp ] Rindvieh selber zugegeben und die Schlahtung russishen Rindviehs an der russischen Grenze empfohlen. » Die Schlachtungen sind in der Tat in erheblichem Maße zurückgegangen, auf das Gewiht der Tiere nicht nur bei auch beim Rindvieh,

elegt werden,

zum Indufstriestaat. hat ein Manko in

auch in bezug Sch{weinen, sondern in meiner Vaterstadt Ich denke also niht so optimistisch über die Fähigkeit der deutschen Landwirtschaft, unseren Fleishbedarf zu decken. Grenze ist ein großer Schaden au für unsere Landwirtschaft, weil ossales Schwanken der Durch die Handelsverträge haben wir die Einfuhr ausländischen Viehes aus Desterreih und der Schweiz erlaubt. 1 cht aus Dänemark und Holland erlauben? Es ist eigen- gegen Holland

die Deutsche Sperre gegen Holland und ß im Geseß unbedingt perre aufgehoben werden Gefahr für

diese Sperrung ein kol Preise zur Folge hat.

Warum sollte man die Ein-

niemals eine aufgehoben

daß Preußen und Dänemark Tageszeitung die Aufrechterhaltung der Dänemark nicht für nôtig erklärte. Klarheit geschaffen werden, wenn der

daß die S) ausländische Viebbef unseren Viebbestand mehr hat. Die Befürchtungen des Abg. Scheide- ch8 des Geseßes nah Analogie des einer gewiffen Berechtigung.

tand keine

mann hinsichtlich eines Mißbrau Vereinsgeseßes entbehren nit : t s{hwersten Bedenken habe ih, daß man die Bestimmung über die Ein- fuhr auf alle möglihen Gegenstände ausdehnen will. eine Blankettvollmaht den Einzelstaaten gegeben, zu denen wir ein begründetes Mißtrauen haben. sekretär sagte, auch bei Men zustellen hat, was alles so ist dies

Es wird hier

Wenn allerdings, wie der Staats- shenkrankheiten der beamtete Arzt fest- hehen ist im Falle einer anfteckenden ißtrauen gegen den nihtbeamteten Arzt chlimm genug. Jedenfalls haben wir alle überflüssige Bestimmung niht auh- in dieses Gesetz Gine wirksame Bekämpfun beamteten Tierärzte allein e Mitwirkung aller Privatärzte. ist total ungerechtfertigt.

Krankheit, Veranlassung, einzuführen. der Tierseuhen kann niht dur die dazu brauht man die tatkräftige Das Mißtrauen gegen die leßteren Der Tierhalter kann ja an das des beamteten Tierarztes appellieren, wenn ihm das des privaten Arztes nicht genügt. Das Geseß wird ja in der Kommis bessert werden im Interesse der inländischen Tierhalter, Gerechtigkeit verlangt, daß dann auch die des Auslandes entsprehend reformiert werden.

Abg. Dr. Rickltn (Els.) be Sielle manher bisherigen einzelstaatlichen \hriften setze. Was die allgemeinen Vorsihtsmaßregeln betreffe, t und nichts vorgeshrieben werden, was die erbereien und dergleichen “in ihren Betrieben besondere Bevor- eine ungerechtfertigte Bloß um den S

Bestimmungen hinsihtlih

rüßt die Vorlage, weil fie an die keit in der Handhabung der eitlihe reihsgeseßlihe Vor- Das Gesinde anzeigepflihtig zu machen, gehe niht an. so follten diese

Veterinärpolizet

tunlichst milde gef Lederfabriken, die j oder beeinträchtigen zugung der beamteten Zurücksezung der gewöhnlichen Tierärzte. zu bekämpfen, dürfe man auch niht so \{ikanöse Besti vorschreiben, wie sie in den neuen allgemeinen Kontrollmaßr

Ich muß einigen Ausführungen der Abgg. Herren haben ciner Grenzen das Scheidemann sprach von Seuchenfällen, die Meilen von der Grenze ereigneten, und um

Veterinäre

g

Abg. Wehl (nl.): Scheidemann und Gothei eventuellen

n entgegentreten.

sih in Rußland 10 000 derentwillen man doch nicht zur Grenzsperre sh daran erinnern lassen, daß in Rußland doch nicht selten auh an unserer Grenze ere Dagegen könnten die Bestimmungen hinsichtlich der Kontrolle von eingeführten Gegenständen do schweren Beeinträchtigung der verwandten Indu

u greifen brauche. Seuchenfälle ignet haben und ereignen. leiht zu einer esamten deutschen Lederindustrie Schuhwarenindustrie führen, wenn hier ohne Grund rigoros verfahren

Allgemeinheit erleiden, wenn z. B. die Hâäuteeinfuhr aus dortigen Seuchenfalles untersagt würde. läßt eine solhe Eventualität durhaus zu; es ift also bedenklich, den denn sein Wortlaut „Wenn in dem Ausland eine inländischen Viehbestand

so kann die Einfuhr e oder Rohstoffe, ckungsf\toffes sein uslande allgerflein

und anderer außerordentli rgentinien wegen eines Der jetzige Wortlaut des

unverändert zu lassen, t übertragbare Seude der Tiere in einem für ten bedrohlihen Umfange herrscht oder ausbricht, lebender und toter Tiere, tierischer Erzeug sowie von Gegenständen, welche Träger des können, aus dem von der Seuche heimgesuchten oder für bestimmte Grenzstrecken verboten oder Bes worfen werden, die die Gefahr einer Einschlep) vermindern“ ist offenbar viel zu dehnbar und unbefti deutschen Gewerbebetriebe un diese Weise in eine sehr unan Von Lamm- und Ziegenfellen kann die deutsche ihres Bedarfes im Inlande decken ; alles Tlande zu beziehen, und Italien und Spanien. Ei ellen wird aus den Vereini

pung aus\chließen oder ie erwähnten d die ganze Handelspolitik könnten auf chaft gezogen werden. ndustrie nur 5 yCt. übrige ist aus dem Aus- ¡war hauptsählich aus dem Orient, aus Quantum an Häuten und ten Staaten, Brasilien und Argentinien Sendungen monatelang, bevor der konstatiert wird, versendungsbereit gemacht Was foll aus unseren wenn plößlich solche ordnet werden? Es müßte doch au von Krankheits\toffen

genehme Mitleiden

n ganz erhebliches

Ausbruch der Seuche oder {hon unterwegs. Beziehungen werden, \chränkungen an n welhe Gegenstände als Träger

andelspolitischen

esagt werden,

oder festgestellt o: Ebenfalls geht zu wei# die unter den allgemeinen Versicherungsmaßregeln aufcenommene Befugnis zur Regelung der Beseitigung oder der Reinigung von Abwässern und Abfällen in Gerbereien, Felle- und Häutehandlungen. Kein Geseß wird einen lihtscheuen Handel vereiteln, darum find au die Beschränkungen in der Benuzung, der Verwertung oder des Transportes kranker und verdähtiger Tiere, threr Kadaver usw. gegenüber einem legitimen Handel nit nôtig. Bei der Umarbeitung der betreffenden Bestimmungen sollten die Gutachten der Sachverständigen berücksihtigt werden. Das Gese legt der Industrie so große Opfer auf, daß dieser Wunsch wohl nicht unbescheiden sein dürfte. Die Gerbereiindustrie beschäftigt eine große Zahl“ von Arbeitern, ihre Existenz darf niht in Frage estellt werden, nachdem sie {hon durch die Gerbstoffzölle ives belastet worden ist. Eine gelellide Aenderung dieser Zoll- bestimmungen wäre sehr erwünsht. J hoffe, daß die Kommission meine Bedenken wohlwollend prüfen und berücksihtigen werde, damit ein Ausgleich zwischen den Iikteressen der Industrie und dêx-Land- wirtschaft eintritt. E |

Damit {ließt die Diskussion.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Sieben- bürger (dkons.) gegen den Abg. Gothein, worin er bestreitet, in bezug auf die Möglichkeit der Volksernährung “dur die deutshe Landwirtschaft auch vom Brotgetreide gesprochen zu haben, und nach einer Erwiderung des Abg. Gothein wird die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen,

Hierauf vertagt sih das Haus.

Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sizung Dienstag 1 Uhr. (Novelle zum Reichstelegraphengeseß ; zweite Lesung des Ge- seßes, betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidigungen; Scheckgeset.) s

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

14. Sigung vom 20. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sigung isst in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus sett die Beratung des Etats der land- wirtschaftlihen Verwaltung fort. 2

Zum Kapitel der Generalkommissionen bemerkt “auf die Ausführungen der Abgg. Gyßling (fr. Volfsp.), von Bockel- berg (kons.) und Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.) der

Minifter für Landwirtschaft 2c. von Arnim:

Meine Herren! J kann erklären, daß ih es ebeaso wie die Herren Vorredner bedauere, daß wir nicht in der Lage sind, ein Geseg über die Aenderung der Generalkommissionen vorzulegen. Es ift ja, wie Sie wissen, dieses Geseg ausgearbeitet worden, es hat alle Instanzen passiert, den Oberpräsidenten, die Generalkommissionen; und ist mit einer großen Anzahl von Abänderungsvors{lägen an das Minifterium zurückgegangen. Es ist dann, wie ih im vorigen Jahre erklärte, an die übrigen Ressorts gegangen, und ih erklärte {hon im vorigen Jahre, daß ih nicht in Auesicht stellen könnte, daß das Gesetz in diesem Jahre fertig werden würde; denn es würden wahrs{heinlich noch so viel weitere Anstände in den übrigen Refsorts zu ecledigen sein, daß es nicht mögli sein würde, das Gesetz bis heute fertig- zustellen.

Nun hat, wie Sie ja aus den Erklärungen des Herrn Ministers des Jnnern wissen, die Sache ein ganz neues Gesicht dadurch bekommen, daß seitens des Miristers des Innern beabsichtigt wird, eine Gesamtreorganisation der innern Verwaltung vorzunehmen und der Herr Minister des Innern hat sich entshieden dagegen erklärt, daß eine Sonderregelung des Gefeßes über die Generalkommissionen stattfindet, weil er befürhtet, daß das eine organische Reorganisation der übrigen Verwaltungen bebindezt.

Nun is hier vorgeshlagen worden, doch wenigstens einigen Unzuträglichkeiten auf dem Wege der Zwifchengeseßgebung abzuhelfen, Meine Herren, ich habe {hon in der Kommission erklärt, daß dies, soweit es auf dem Wege der Verwaltung gesehen kann, {on in Aussicht genommen worden ist. Es ift beabsichtigt, einem der Haupt- wünsche, die Stellung der Spezialkommissare selbständiger zu gestalten, dadurh Rechnung zu tragen, daß einmal bei der Gehaltäreorganisation die Stellung der Spezialkommissare wesentlih gebessert und somit zu einer Lebensstellung gemacht wird. Es soll ferner auf dem Verwaltungswege den Spezialkommissaren ein möglihst großes Maß von Selbständigkeit gewährt werden. Um dies zu erreihen, ist im Etat vorgesehen, ein besser organisiertes Bureau und einen selbständigen Bureauvorsteher zu geben, der in der Lage ist, auch alle die kleinen Arbeiten, die den Speztalkommissar jeßt unnüg belaften, vorzunehmen und ihn so fähig zu machen, selbständig die wichtigeren, größeren Arbeiten zu erledigen, die vielfach in den Generalkommissionen selber ihre Erledigung finden müssen.

Ferner teile ich den Wunsch, der hier ausgesprochen worden ift, das vielleicht, soweit es niht möglich ist, auf dem Verwaltungswege dringend nötige Aenderungen vorzunehmen, dies durch ein Zwischen- geseß zu ermöglihen. Jch kann aber niht sagen, wieweit ih bei den übrigen Ressorts, insbesondere bei dem Herrn Minister des Innern, Gegenliebe finden werde; ih habe über diese Frage mit ihm noch nit verhandelt, glaube aber, daß bei einer Aufhebung einer der Generalkommissionen im Osten, die nähstens nötig werden wird und die im Wege des Gesehes wird stattfinden müssen, sich vielleicht die Gelegenheit finden wird, nun au einzelne Aenderungen in der Gesetz- gebung vorzunehmen.

Meine Herren, ih möchte noch eins bemerken. Es ift in der Presse die Ansicht verbreitet worden, daß die ganze Angelegenheit in meinem Ministerium nit genügend betrieben worden wäre. Ih muß dem entgegentreten und kann nur sagen, daß diese außerordentlih \{chwierige Materie mit dem größten Eifer im landwirt schaftlichen Ministerium bearbeitet worden ist, und daß es nicht Schuld meiner Verwaltung ist, wenn wir niht weiter vorwärls gekommen sind, sondern daß andere Umstände die Schuld tragen.

Es ist dann von dem Herrn Abg. Gyßling der Wursch ausge- sprochen worden, daß für Vermessungsbeamte das Abiturtenteneramen gefordert werde. Meine Herren, die landwirtschaftliche Verwaltung steht auf dem Standpunkt, daß dafür ein Bedürfnis nicht vorliegt. Die Forderung ist ja ganz erklärlih; die Vermessungsbeamten haben den Wunsch, höhere Beamte zu werden und in bessere Gehaltéstellen einzurücken. Jch kann verstehen, daß sie dahin drängen, ihre Stellungen nach dieser Rihtung hin ¡u heben, aber von meinem Ressort aus habe ich keine Veranlafsung, diesem Wursche Rehnung. zu tragen, weil ein tatsählihes Bedürfnis für eine höhere Vor-