1908 / 25 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Stadt, in welcher nicht 5

93 (50,49) v. H. der Bevölkerung, wie im Dur(hschnitte der Städte,

ondern 80 v. H. zur Einkommensteuer ver- nd, wird wohlhabender sein als eine andere mit nur 20 v. H; das Durchschnittseinkommwen in der leßten Stadt kann aber weit höher reiche Einwohner mehr b aßstab für die Wohlhabenheit würde selbst eine völlig gleichmäßige Ginshäßung schon deshalb nicht geben, weil die Einkommen von niht mehr als 900 #, die der größte Teil der Gesamtbevölkerung bezieht, in ihrer Höhenlage nicht näher untersucht werden. - c. Einkommen und Einkommens8quellen der Steuer- pflihtigen mit mehr als 3000 (e Einkommen.

Das veranlagte Einkommen dieser Steuerpflichtigen beträgt

5 156 245 432 (4 780 688 094) 4, ift also gegen das Vorjahr um

ndert fih nach den für diese Steuerpflichtigen besonders ¡usammengestellten Einkommenéquellen, wie folgt:

I. aus Kapitalvermögen Grundvermögen ; Handel, Gewerbe und

L gewinnbringender Be- schäftigung usw.

Rechtsmittelverfahren.

Ueber Anzabl und Ergebnis der für das Steuerjahr 1907 ein- egten Rechtsmittel (Einsprühe, Berufungen und Bes ) ngaben nicht gemacht werden, da dag on jeßt stebt in. eze8novelle vom 19. Juni 1906 verfolgte Absicht, die Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu entlast vollem Umfang erreiht worden ift. 31. Oktober für das Steuerjahr 1 waren, deren Entschei

hat zu der Erwägung geführt, daß eine Ergänzung des jeßigen Examens oünschenswert sei. Die Redner, welche diese Frage heute berührten,

sih im großen und ganzen zustimmend zu dem Gedanken geiußert, daß die bisherigen Teile der Prüfung zu ergänzen sein góhten durch sogenannte Klausurarbeiten. Diese siad gedacht in einer nfahen Form, ohne daß besondere Schwierigkeiten «geschaffen werden sollen, deren Lösung vielleiht noch nit verlangt werden könnte von denen, die sih do erft kurze Zeit mit der Wissenschaft beschäftigt . Immerhin wird si aus den gefertigten Klausurarbeiten wohl án Urteil darüber bilden lassen, wie weit das Verftändnis und die gene Urteilskraft der zu Prüfenden gelangt ist. Diese Arbeiten verden in zwiefacher Hinsiht nach meiner Ueberzeugung von Nuyen - sein, Einmal werden sie selbstredend eine Ergänzung der jeßt gefor- derten \{riftlichßen Arbeiten bilden, die aufzugeben nach allen Erwägungen, die man darüber angestellt hat, nicht angezeigt erschien. Anderseits werden sie aber auch für die mündlihe Pcüfung günstig pirken insofern, als manher Kandidat in der Unruhe des Examens iht so gesammelt ift in seinem Wissen, als wenn er in verhältnis- mäßiger Muße die Frage, die er zu beantworten bat, an \sich heran- treten sieht. Also für diejenigen, welche gut gelérnt haben, aber doh von einer gewissen Unruhe erfaßt sein mögen, werden diese Klausur- arbeiten entshieden ein großer Vorteil sein. Das ift das, was ich im allgemeinen über die Absichten der Staatsregierung wegen Ausbildung der Prüfung zu fagen habe.

Ich möchte jeßt nur noch auf das zurückzehen, was über die spätere Ausbildung der Referendare gesagt worden ist. Gewiß wäre es cine gute Einrichtung, wenn man eine Fortbildung, wie sie jeßt für die jungen Verwaltungsbeamten eingeführt ist, auch für die Justiz durhführen könnte. Sie wollen aber erwägen, daß es fich bei der Verwaltung um etwa 200 Referendare handelt, während bei der deren 7000 sind. Lehrkräfte und Lehrkörper für 7000 zu bilden, chwierige Aufgabe; troßdem if die Juftizverwaltung {on

dieser Hinsicht hon die Einrichtung, wonach gewisse SWhulungen gewährt werden zur Einführung in die 8s, die allerdings den Referendaren niht zwangsweise zugemutet werden, sondern ihrem freien Willen überlafsen find. meisten machen gern von der Gelegenheit Gebrauch und, wie ih höre, auh mit gutem Erfolg. Die wifsenschaftlichen Kurse, die auch er- wähnt wurden, find durchaus mit Zustimmung der Justizverwaltung und mit ihrer vollen Förderung ins Leben gerufen. Es ift bereits erwähnt worden, daß in diesem Jahre dafür auch höhere Mittel aus- eworfen sind, und ich kann erklären, daß der Wuns der jungen tlich aber auch der Affessocen, an diesen Kursen teilzunehmen, sehr lebhaft ist, und daß dazu sehr zablreihe Meldungen eingegangen sind, die davon zeugen, daß bei den jungen Juristen das ernste Streben befteht, fich weiter zu bilden.

Ueber das Universitätsftudium kann ih mi hier nicht aussprechen, das berührt das Gebiet des Herrn Kultusministers, mit dem ih jedenfalls darüber vorher ins Einvernehmen treten müßte. Daß aber auch die Universitäten bemüht sein werden, den neuen An- forderungen, welhe durch die Klausfurarbeitea hervorgerufen werden, Rechnung zu tragen, ist mir bekannt. Die Fakultäten gehen darauf aus, ihre Lehrfächer entsprehend auszugestalten, und deshalb besteht auch die Absicht, diese Neuerung niht fofort ins Leben treten zu laffen, sondern etwa erst nah Ablauf eines Semesters, damit die Studien- pläne der Universitäten dem entsprehend aufgestelt werden können. Es wird also auch den Wünschen der Herren Rehnung getragen werden, welche die Vorbildung im erweiterten Umfange auf den Universitäten durchgeführt sehen wollen.

Die Einnahmen werden bewilligt.

Zu den dauernden Ausgaben, und zwar zu dem Titel „Gehalt des Ministers“ liegt der Antrag der Abgg. Schiffer (nl.) und Genossen vor,

„die Staatsregierung zu 1) im Bundesrat für entwurfs über das S den Strafvolljiug Personen e 2) bis zum teten Versuche, ege der V verfahren gegen jugen sprechznden Weise zu gestalten, verallgemeinern.“

Abg. Dr. Rewoldt (freikonf.): Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkei namentlich auf die Prozesse der lezten Z aber darauf hingewiesen werden,

nnen zur Zeit vollftändige noch nicht zum Abf\ en fest, daß die mit der Ge

als in der ersteren sein

Einen ganz zuverlässigen Der Abzug der Stuldenti

vom 19. Juni 1906 gestattet i in den Städten 1 522 43 m 3119815 „.

d. Sollaufkommen der Einkommensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 225 656 571 (201 420 066) 6 verteilt auf die Städte mit 170 889 201 (151 644 732) #4 und 54 767 370 ( 49 775 334) „.

Es ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 112,03 (107,12), in den Städten auf 112,69 (106,95) und auf dem Lande auf 110,03

Steuerbetrag des einzelnen Steuerpflichtigen stellte fich im . auf 2,04

, weil sie ein ffe gelangt ift.

Denn während nah dem 906: 370 195 Berufungen eingegan dung den Berufungskommissionen oblag, hat diese Zahl für das Jahr 1907 auf 54269 vermindert. Von diesen 54 269 Berufungen betrafen 36 995 Steuerpflichtige über 3000 «4 Einkommen; die übrigen 17 274 Berufungen betrafen Steuerp| mit Einkommen bis zu 3000 4, bei welche sih gegen die von der Veranlagungtkommission im Einspruchsverfahren getroffene Entscheidung ri&tete.

Umfang und Ergebnisse der Prüfung der Steuer- erklärungen.

Bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1907 find im ganzen Staat 705 263 Steuererklärungen (gegen 647 932 im Vorjahre) ab, Von diesea haben zu Erörterungen mit den Steuer- Anlaß gegeben 220 687 (im Vorjahre 186 650), 313 (im Vorjahre 28,8) v. H. der abgegebenen S Die Erörterungen führten zur Berichtigung der Steuererk{ärungen in 160 159 Fällen, das sind 72,6 v. H. der eröôrterten und 22,7 v. H. der überhaupt abgegebenen Steuererklärungen (im Vorjahre 151 987 Fälle und 81,1 bezw. 23,95

Gegenüber den

das Rechtsmiti 7,86 v. P. E dre Es fo

1610 120 938 (1 473 092 074) 1184 561 260 (1 170 727 101) ,

1743 569 136 (1 622 985 832) ,

1 354 427 573) „- find an Schuldenzinsen, dauernden Lasten und sonstigen geseßlidhen Abzügen 882 089 872 (840 544 486) # gebracht. Dieser Betrag seßt sih zusammen aus: a. zu zahlenden Schuldenzinsen b. auf besonderen Rechtstiteln be- ruhenden Renten und dauernden

Dur itte

iu in den Städten Stadtkreise auf dem Lande

gegeben worden.

n ‘insbesonder

1 500 083 970

In Abzug 1,95) v. H. des teuererklärungen, veranlagten Einkommens.

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 9,92 (9,05) in den Stadikreisen 12,53 (11,49) auf dem Lande 2,71

(2,48) und überhaupt 6,02 (

. 741 403 381 (770 381 724) ,

Angaben der betreffenden Steuererklärungen sin mehr veranlagt worden an steuerpflihtigem Einkommen rd. 303 (im Vorjahre 246 Millionen Mark oder ommensteuer rd. 10 Millionen Mark oder 35,2 v. H. (im Vorjahre 8 Millionen Mark oder 34,1 v. H.). Bei unveränderter Zugrundelegung der Angaben der Steuererklärungen würden also die beteiligten Steuerpflichtigen im Durchschnitt um mehr als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. Es ergibt si damit zuglei, daß in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der nit nur um unbedeutende Erhöhungen der deklarierten handelt haben kann.

Die Steuerbeträge der Steuerpflihtigea, (rund 39 Millionen Mark) ergeben 3 v. H. des nah lagten Einkommens (rund 1302 Millionen Mark), Dieser Prozentsatz entspriht demjenigen, von den Einkommen üßer 3020 A im Durchschnitt auffommt. Das läßt erkennen, daß die Eröcterungen ih niht nur auf die Steuer erklärungen der Pflichtigen mit geringerem oder mittlerem Eins kommen sondern auf die Steuererklärungen aus allen Stufen erstreckt

die einzelnen Eink 8 / 59 045 087 zelnen Einkommensgruppen auf

Mark oder 30,4 v.

die Steuerpflichtigen mit 29,2 v. H.) und an

einem Einkommen von in den Städten auf dem Lande

48 056 267 25 488 119 73 544 386 26 950 198

35 468 733

(39 414 154) (21 032 024) (60 446 178} (25 757 792) ( 8317 536) 34 075 328)

K

900 bis 3000 M i oder 32,59 (30,01) v. H. des Gesamtsolls e U L E auf dem Lande 30090 bis 6500 4 15,72 (15,34) in den Städten

deren Erklärungen be, auf dem Lande

richtigt wurden,

6500 bis 9500 Spalte 10 veran

seit Jahren darauf

15 532 152 An vielen

31 253 070 37 041 780

6,88 ( 9,03) in den Städten Gerihten besteht

i welcher an Einkommensteuer auf dem Lande

9500 bis 30 500 M 16,42 (17,22)

er Städten / ; auf dem Lande

30 500 bis 100 000 99 613 520 13,12 (13,45) ,

in den Städten

auf dem Lande

( überhaupt

e. Ermäßigungen und Befreiungen nach S§S 19 und 20 (18 und 19) des Gesetzes.

Durch das Geseg vom 19. Juni 1906 ist eine Steuermäßigung wegen des Vorbandenseins unterhaltsbedürftiger Kinder und sonftizer unterhaltsbedürftiger Angeböciger neu gewährt worden den Steuer- pflihtizen mit Einkommen von mehr als 3000 bis zu 6500 A Auf Grund dieser Bestimmung sind von 386 376 Steuerpflichtigen dieser Gruppe, welWe zu einer Gesamtsteuer von 35468 733 ä veranlagt worden sind, 70 4097 Steuerpflihtige, und zwar in den Städten 48 460 und auf dem Lande 21 947 auf eine niedrigere Steuerstufe ers mäßigt. Der hierdurch bedingte Ausfall an Steuer beträgt 980 716 #, und zwar in den Städten 668 648, auf dem Lande 312068 #

Für die Steuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 900 bis zu 3000 S ist das bisherige Recht insofern geändert, als für die Ge- währung einer Steuerermäßigung niht mehr, wie bisher, nur Kinder unter 14 Jahren, sondern auch ältere noch unterhaltsbedürftige Kinder und auch andere unterbaltsbedürftige Angehörige zu berüsichtigen find und als bei dem Vorhandensein von 5 oder mehr derarti unterhalt8bedürftigen Familienmitgliedern nur, wie bisher, von mindestens einer, sondern von mindestens zwei Von den Steuerpflihtigen mit

î sind auf Grund dieser Beftim- mungen bei 4 825 065 (4145 954) Pflichtigen, welche zu einer Ge- samtsteuer von 73 544 386 (60446 178) „#« veralagt worden sind,

(23 667 800) ( 6 456 400) (30 124 200)

Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer- und das Ergänzungs§steuergeseß.

In dem Jahre vom 1. Oktober 1906 bis Ende September 1907

uwiderhandlungen gegen diefe Geseße

In 1254 von diesen

100 000 Æ

34 456 000 15,27 (14,96)

325 470 (312 137) Pflichtige, und zwar in (136 153) und auf dem

den Städten 140 598

i zn 1471 freigestellt und find im ganzzn 1471 Fälle von Z

anbängig gewesen (gegen 1724 im Vorjahre). 1471 Sâllen handelte es sh um Zuwiderhandlungen gegen § 72 des Einkommensteuergesezes; 87 dieser handlungen gegen das EGraänzungs8fteuergeseß. Lediglih auf Grund eren Geseges find in 14 Kallen Untersuchungen an- 3 Fälle kommen auf § 74 des Einkommensteuer- & 47 des Ergänzungssteuergesetzes.

Was die Höhe d

Lande 184 872 (175 984) 1359 797 (1068 438) Pflichtige, und zwar in den Städten 737 649 ande 622 148 (506 116) auf eine niedrigere Ausfall an Steuer beträgt

(562 322) und auf dem Angestellten, namen

Stufe ermäßigt. Der hierdurch bedingte 8 811 098 (6 705 009), und zwar in den Städten 4 512 334 (3 316 058), auf dem Lande 4 298764 (3 388 951) #4

Der Umstand, daß bei dem Vorhandensein unterhaltsbedürftiger Angehöriger jezt auch Steuerpflichtigen von meh 6500 A Einkommen Steuererm teil geworden find, hat zur Folge in Gemäßheit des § 20 (19) des sihtigung besonderer, wesentli beeinträßhtigen pflihtigen Einkommen bis zu 9509 # ge zurück gegangen sind. Von den hierbei in (4578 741) Steuerpflihtigen, 09 525 556)

älle enthielten zugleiß Zuwider-

des § 44 des leßt hängig gewesen.

r als 3090 bis zu auf Grund des § 19 zu habt, daß die Steuerermäßigungen es, nah welchem die Berück- sfähigkeit der Steuerpflichtigen dér wirtschaftliher Verhältnisse bei einem steuer- stattet ift, gegen das Vorjahr etraht kommenden 5 284 256

er Strafen betrifft, so betrug in den im Wege der vorläufigen Straffestsezungen durch die hängig gewordenen Unte:jubungen (1225) die insgesamt festgeseßte Strafsfumme 295 401 #4 (im Vorjahre 1460 Fälle mit 365 312 4 50 S), der Dur@schnitt8betrag für den einzelnen Fall also rund 241 4 Bei den soglei zur gerihtlihen Entscheidung abgegebenen und in dem Berichhtsjabre zur rechtskräftigen Entscheidung gelangten Fällen (80) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 38 993 4,

im Anschluß an das Straf- Nachsteuern geben die folgenden

gungen auf Regierungen an-

die Leistung

also rund 487 Æ für den einzel Ueber die festgeseßten . Zahlen Aufshluß. Es find an Nalhsteuer zur Einkommensteuer . zur Ergänzungsfteuer. . A t worden. Die Gesamtsumme der festgesetzten (bejw. rechtsfráftig erkannten) Strafen und der im Anschluß an das Stra verfahren festgeseßten Nachsteuern beläuft fih auf 545 309 4 81 A (im Vorjabre 582 533 # 23 enthalten hatte, ihres Erbteils, dieser Bestimmung im Gesamtbetrage von 271 481 175 028 A 36 S) festgeseßt worden. summe der Strafen und 2 gegen Erben festgeseßten re 757 561 Æ 59 4).

124 545 271 (L 25 708 (27 652), und zwar in den Städten 14 780 dem Lande 10 928 (11595), freigestellt und 162 311 (156 536), und zwar in den Städten 100 573 (970 9 460), auf eine niedrigere Stufe erm usfall an Steuern beträgt L 332535 (1 434 890) #, und Städten 873 351 (948 999) „6, auf dem Lande 459 184 (485 891) F

Vergleihende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1892, 1901 bis 1907. Einkommensteuerstatistik für nachstehende Jahre nebeneinander ges 1892 1901 1902 1903 1904 1905 1

eine Ermäßigung nit (16 057) und auf | verfahren

Steuerstufen

einzutreten hat. Einkommen bis

76) und auf dem Lande 61 738

207 031 # 51 A, äßigt. Der dadurch veranlaßte

zwar in den

storbener Steuerpflihtiger Steuern vor- innerhalb gewisser Zeit, auf Höhe zur Nachzablung der Steuern verpflihtet. Auf Grund find im Berichtsjahre in 500 Fällen Nachsteuern Æ 12 9 (im Vorjahre 495 Fälle mit Die oben genannte Gesamt- avsteuern erhöht fih unter Hinzurechnung Nathsteuern auf 816 790 4 93 sck (im

Im Ne sind noch die wichtigsten Ziffern der

a. die Gesamtzahl der Zensiten b. davon Veranlagungsfoll c. Gesamtzahl der nicht physishen Personen

d. deren Veranlagungs\soll 6. die Gesamtz¡ahl der vhysishen Personen unter den Zenfiten (ohne Angehörige): in den Städten auf dem platten Lande

vom Hundert der Bevölkerung in den Städten auf dem platten Lande

so find die Erben

in Mill. 124,84 die \{leunige Einbringung eines Geseßz- trafreht, das Strafverfahren und in Beziehung auf jugendliche inzutreten, i

Erlaß eines solchen Gesezes die bereits an- auf dem Boden des bestehenden Rechts im der Geschäftsverteilung das Strafs dlihe Personen in einer ihrer Eigenart ent- nach Möglihhkeit zu fördern und zu

ezrwaltung und

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. : 19. Sißung vom 28. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Etats der Justizverwaltung. Der Titel der Einnahmen für Prü Beamten sowie Rechnungsgebühren, die au angeseßt sind, hat den Abgg. Peltajohn (fre mann (nl.), Roeren (Zentr.) und Cassel (freis. zu längeren Ausführungen über die und den Vorbereitungsdienst der jungen die bereits in der gestrigen Nummer d. ist. Auf diese erwidert der Justizminister Dr. Beseler: Die höchst wichtige Frage der Vorbereitung der jungen Juristen beshäftigt das Justiz- und Unter- rihtsrefsort unausgeseßt. Ein abschließendes Urteil, ob im großen und ganzen die jezige Art und Weise nit gewinnen lafsen, weil unau3geseßt neue laut werden. Man hat bisher auf der Grundlage geftanden, jungen Juristen eine wissenschaftliche die in m2thodisher Weise durhzeführt, siz lehrt, wie m danken lozisch und folgeriŸtig zu formen habe, man verfolgen will, zu dienen. i gewisse Beschränkung eingehalten wird; denn, wenn man die jungen Leute alles lehren wollte, würde es darauf hinaus eigentlich nihts leraten, weil eine allgemeine Bildung Fähern der Wissenschaft und des Le Universität in einer verhältnismäßig Auf diesem Standpunkte stehend, daß di f im großen und ganzen innerhalb des Wissenshhaft bewegen muß, sind wir an die gefordert werden müsse, un ein klares Urte : Lernenden ihre

Fn der Kommission ift auch die t berührt worden. Auf Einzelheiten, eit will ih nicht eingehen. daß die Erfahrungen der m ungenügenden Ausës{chluß der Oeffentlichkeit mmung und Beunruhigung hervorgerufen ichtsfälen durch Vermittlung der Prefse d bineingetragen worden sind, welche geeignet Wir haben

der Oeffentlichkeit des nd muß von den G Ueber diesem Rechtsgut das höhere Reht des Schugzes der

Gerichte sind niht bloß berechtigt, Hüter der Sittlichkeit die Oeffe

Gefährdung der Sittlichkeit

die Oeffentlichkeit ausgeschlossen d _ eingefunden

zu verlaffen, daß gerade das Gegentei Diejenigen Personen, die \fih sonst bei dem Prozeß find meist nicht so gefährlich. bon Berichten über die V aftioren bei der Aus

f. das Veranlagungsfoll der Zensiten zu 6:

in den Städten in Mill. M b E S ahre mit dec im Lande eine große Mißíti baben, daß aus den Strömungen ins Lan waren, die Sittlich 1 Rechtspflege Verfahrens, und dieses Rechtsgut soll u rihien gewahrt und gehütet der Oeffentlichkeit steht aber Sittlichkeit, und die auh verpflihtet, als

g. das veranlagte Einkommen zu f: in den Städten auf dem platten Lande

haup b. die Zahl der mit mehr als 3000 Ein- kommen veranlagten physischen Perfonen :

auf dem platten Lande

in Mill. A 3 852,60 fungen der

] keit weiter Kreise zu gefährden. 698 500

erste Prüfung uristen gegeben, über [. berichtet worden

Ausbildung,

ntlihkeit aus- ¡u befürhten in manchen worden ift, daß die Pe

I die Presse zugelassen wurde. Damit wird l von dem erreiht, was man erreihen will. eingefunden haben, st die Verbreitung Es kommen

vom Hundert der Bevölkerung : in den Städten auf dem platten Lande

Peine Herren! Ausbildung und

amteinkommen zu h :

en Städten in Mill. X 2 473,92

auf dem platten Lande 7 Meit gefährlicher i eit gefährliche

s{ließung der Oeffentlichkeit in n erster Stelle entsheidet der Richter über de nun an unsere l an die jüngsten wie die allergrößte Auf- si davor hüten, etwa auch als ob die vielfah vor- er Richter nur irgendwie fsor als Schöffengerichts- sehr ernsten Sessel sißt, Anschein erwecken könnte, die vielfah bei den P Parteien hervortritt. ufen, darüber zu chfkeit überall da haben das Recht, fen und zu sagen: h

die rihtige sei, hat si aber nos

und zwar aus Kapitalvermögen: Wünsche in dieser Richtung

in den Städten

in Mill. « 716,88 auf dem platten Lande

d {luß der Oeffentlichkeit ; ganzen Lande die Mahnung richten, sowoh sie diesem Punkte

Ausbildung gegeben werden solle, da möchte ih

aus Grundvermögen : in den Städetn auf dem platten Lande

aus Handel, Gewerbe und Bergbau : in den Städten auf dem platten Lande

aus gewinnbringender Be

an seine Ge Zwecken, dic 6lich, daß dabei eine

an die erfahrenst erksamkeit zuwenden möchten, daß sie unbewußt irgendwiz den Anschein zu erwecken, handene Sensationslust auch in den Kreijen d Anklang finden könnte. Auch der jüngste Affse botfigender muß {ih sagen, daß er auf ein er alles vermeiden muß, was den

er einer Sensationslust nachgebe, N ch bei den Vertretern der eben den Richtern sind die Staattanwälte ber wahen, daß das allgemeine Interesse der Sittli y L e es für nötig halten in jedem Stadium des Verfahrens - einzugr Moment gekommen atklageverfahren e

Es ist unerlä

kommen, daß

bens dem einzelnen auf d

kurzen Zeit unmögli gegeben e Ausbildung

r bestimmten

\häftigung: auf dem platten Lande K, der Abzug von nlvenzinsen, Lasten usw. :

auf dem platten Lande

werden kann. Rahmens eine Frage herangetreten, was il darüber gewinnen i! Zeit ausgenugt haben.

gewahrt werde, wo

tlihe Interesse verlangt,

wo das öffen 1 in Ende zu machen und in das öffentliche

Verfahren einzutreten. Das ist kein Eingriff in die

sondern ein Ret, das unbestreitbar ist. möchte bei der Ge-

legenheit aber auch an die Prefse eine A rihten. Es

hat ih zu einem Skandal heraus8gewasen, selbft die bessere

Presse si niht glaubt der eingebendsten Berichterstattung entziehen hat

Rechtspflege,

¡u föônnen, wo im Privatkla hren geshlechtlihe Dinge eingehend - verhandelt werden. großes Aergernis hervor- gerufen, daß aud in der „Kölnishen Zeitung® » über derarige Prozefse folhe Dinge berichtet wurden, die nicht in ein anständiges Haus gehören. Es im höhsten - Grade fe fährlich, wenn ole Dinge in die Hände von Kindern, An- gestellten kommen und von unreifen Gemütern verschlungen werden. Die ge Presse sollte alles das, was in Sensfationsblättern vor- gebraht wird, ihrerseits nicht aufnehmen. Hinsichtlich des Entshuldungéplanes der oftpreußischen Landschaft hat der Iustiz- minister formelle Bedenken. Entschuldungsverfahren ist so wichtig, daß man es bedauern muß, wenn folhe Pläne verhindert werden sollten. Der Minister möge uns über seine juristishen Be- denken aufklären. So fehr man wünshen muß, daß dem Ent- shuldungswesen die Wege geebnet werden, so darf do die Liquidität, die Sicherheit und die Shäßung unserer Pfandbriefe in keiner Weise beshränkt werden. Wenn der ostpreußishen Landschaft Bedenken entgegentreten, die auch im Interesse anderer Landschaften niht zu umgehen sind, so wird sie * ihre Pläne in sfolte Wege zu leiten haben, daß Bedenken nicht mehr vorliegen. Die ostpreußishe Landshaft muß nicht allein von ihren Interefsen und von den Interessen der Entshuldung ausgehen, sondern au auf die Interessen der Lands insgesamt Rücksiht nehmen. Nicht allein auf die Erhaltung des Realkredits ist Rücksicht zu nehmen, sondern au auf die Rechte der Pfandbriefgläubiger. Darin sind wir wohl einig, daß die landschastlihen Pfandbriefe eine allererste Sicherheit sind, die von manchen sogar bôher bewertet wird, als selbst die der Staatépapiere; mindestens find sie aber unseren Staatépapieren durhaus gleihwertig. Wir dürfen also hier nicht Schritte tun, die auch nur zweifelhaft find. Die Pstpreyhilce Land- schaft kann nit über rechtlihe Bedenken damit hinweggehben, daß fie sagt, das bôhere staatliche Interesse zwinge sie, über zweifelhafte Privatansprühe hinwegzugehen: dürfen die Pfandbrief- inhaber, die der Landschaft unkündbar ihr Geld anvertraut baben, nit in einen zweifelhaften Rehtszustand seen. Es handelt sih hier um eine schwierige Frage, in dec man zu einem harmonischen Resultat gelangen muß und boffentlich au gelangen wird. Be- züglih der Handhabung unserer Rechtspflege hat der Oberbürger- meister Adikes im Herrenhause vor zwei Jahren eine Art Warnungs- sfignal aufgestellt, um die Regierung darauf aufmerksam daß in unserer Rechtspflege nit alles so ist, wie es i Seine Ausführungen sind vielfach angefohten worden. Mir ist in dieser Frage beachtenswert, daß in England den Richtern juristische Hilfsarbeiter beigegeben find, die aus dem Advokatenstand kommen, und zwar wird verlangt, daß diese Hilfsarbeiter bei den Friedens- rihtern, also in der ersten Instanz, fieben Jahre in der Advokatur gewefen sein müssen, während fie zur höheren Instanz {on nah fünf Jahren in der Advokatur zugezogen werden können. Danach hat also die englishe Rechtspflege das Bedürfnis, grade in der unteren Instanz große Garantien zu hoffen Das muß uns eine Mahnung fein, . unsere Amtsgerihhte ebenfalls so zu besegen, daß die Richter diese niht bloß als Durchgangsstationen ansehen, sondern daß wir ein besonders tüchtiges Material in der unteren Instanz haben. Das ift um so mehr erforderlich, wenn die Zuständigkeit der Amtsgerichte erweitert wird. In seinem Vortrage in Breslau hat der Oberlandesgerichts- vräsident Vierhaus eines der wichtigsten Gebiete der Nechtspflege, die Zivilrechtsvflege, behandelt, und er kommt zu einem berben Urteil ber das Verfahren nah der Zivilprozeßordnung von 1879, indem er sagt, daß das formelle Recht fiege. Ib möchte mir sein Urteil in dieser Schärfe niht aneignen. Unsere Zivilprozeßordnung ist vielmehr ein ausgezeihnetes Werk, geeignet, unsere Rehtêpflege gut zu erhalten, wenn wir uns nur ents{ließen Fönnen, tinige Maßregeln zur Ver- befserung des Verfahrens zu ergreifen. Im ganzen hat sich die Zivil- prozeßordnung als ein nationales Werk bewährt. Als Mängel betrachte ih aber die Ueberbürdung der Richter und die ungenügende Ausbildung der Referendare. Durch eine Vermehrung der Nichter- stellen wird das vielbeklagte Hilfsrihtertum niht beseitigt. Die Ueberbürdung der Richter liegt in der ganzen Art der Projeß- führung. Das JIdealprinzip der Mündlichkeit des Verfahrens können wir aufrecht erhalten, auch wenn wir das Verfahren in einigen Punkten einer Revision unterziehen. In kleineren Staaten if eine ftrikte Durchführung des Prinzips der Münd- lihkeit wohl möglich, aber nicht unter unseren Verhbältnifsen. Da es eben vnmöglih ist, das Prinzip vollkommen durchzuführen, so macht man es oft, wie man es eben kann, wie es aber das Reihs- geriht offiziell niht wissen darf, indem man mündlich nur noch das vorträgt, was gerade notwendig ist. Wir müssen die Mündlichkeit des Verfahrens im praktishen Sinne so ändern, daß nur der Kern des Tatbestands und die rechtlihen Punkte herausgeschält und münd- li vorgetragen werden, das andere aber den Aften überlaffen wird. Dadurch ließe \sich viel Zeit ersparen, die wieder nach anderer Nich tung der Rechtspflege ju ute kommen könnte. Die Richter müssen beute bogenlang den Tat cflaab schreiben und alles, was mögliherweise nur in Frage kommen könnte oder von den Parteien eventuell vorgebracht werden könnte, dabei berüdcksichtigen. Dem gesunden Menschen- verstand liegt es näher, solhe nebensählihen Momente zu übergehen und ih damit zu begnügen, daß der Richter nur den status caus28 et controversiae aufnimmt. Heute muß der Richter shreiben, und wenn man fragt, was er schreibt, so sagt er: den Tatbestand. Daber fommt es au, daß die Vorbereitung der Referendare ungenügend ift, weil gerade in den oberen Instanzen den Richtern die Zeit feblt, fich darum zu kümmern. Der. Tag hat eben nur eine bestimmte Anzahl von Stunden und der Richter nur ein gewisses Maß von Kräften. Früher lag den Referendaren ein Referat ob, das ift aber fast ver- \s{wunden. Unter diesen Umständen fehlt es \{ließlich an der juristishen Durchdringung der Sache bei den Richtern und bei den Referendaren. Der Minister möge deshalb da ansegen, wo wir an- seßen können, um eine durchgreifende Enilastung der Rechtépflege und eine Verbesserung der Vorbereitung unserer jungen Juristen zu erzielen.

Abg. Strosser (kons.): Daß der Reichékaniler in seiner bekannten Rede die Vorlegung des Entwurfs eines neuen Reichsftrafgesezbuches angekündigt hat, haben meine politishen Freunde mit Freude begrüßt ; denn wir sind uns bewußt, daß das Reichsstrafgesezbuh außer- ordentlich verbefsserungsfähig if. Wenn der Vorredner über den Moltke - Harden - Prozeß nicht sprehen wollte und au der Iustiz- minister in der Budgetkommission dies abgelehnt hat, da das Urteil noch feine Rechtskraft erhalten bat, so können wir doch nicht einsehen, warum wir niht über die Erscheinungen sprehen jollen, die bei diesem Prozeß in so unangenehmer Weise zu Tage getreten find. Gerade aus dem Moltke-Harden-Prozeß ergibt fih in erster Linie die Neform- bedürftigkeit der strafrehtlihen Bestimmungen hinsichtlich unserer Beleidigungsprozefse. Nah Lage der heutigen Gesetzgebung muß der Beleidiger den Wahrheitsbeweis erbringen, um straffrei zu sein. Was aber ist ein Wahrheitsbeweis ? Das Wort : Was ist Wahr- heit ? ist außerordentlih alt, und die Schwierigkeit seiner Beant- wortung zeigt sich noch beute bei dieser Gelegenheit. Was hat in dem erwähnten Prozesse Herc Hirschfeld in der ersten Verhandlung für Wahrheit erklärt? Was hat das Gericht auf Grund dieses Gut- ahtens als Wahrheit angenommen? Vergleihen Sie das mit dem, was derselbe und andere Gutachter bei dem zweiten Verfabren gesagt haben, und wie das Gericht wieder zu einer entgegengeseßten Ansicht gekommen ist, so muß man sich fragen: was beißt schließlich noch ein Wahrheitsbeweis? Selbstverständlich können wir ihn aus der Gesetzgebung nit ganz entfernen, aber seine Bedeutung ist nicht die- jenige, die der Gesetzgeber ihm hat geben wollen. Dann hat der Reichskanzler gesagt, alle Prozesse der leßten Zeit zeigten deutlich, daß wir einen befseren Schuß des Privatle und der persönlichen Ebre haben müssen. Diese beiden Punkte find fo außerordentlich M daß das deutshe Strafgeseßbuch nach dieser Richtung grundlegende Aenderungen erfahren muß. Daß die persönliche

zu maden, sein könnte.

Ghre des einzelnen in höchst mangelhafter Weise heute gelhügt ift, manchmal sogar beinahe gar nit, ist ein offenbarer Mang Es ist immer wieder auf die Notwendigkeit der Beseitigung des Duells hingewiesen worden; will man aber das Duell wirkli ver- bindern oder ganz aus der Welt s{afffen, dann muß man die Sühne für die verleßte Ehre ganz anders gestalten. Darum fann ich den Minister nur bitten, seinen Einfluß nach dieser Richtung eines neuen Strafgesezbuches geltend zu machen. Dann hat fih aber auch aus den Verhandlungen des Moltke. Harden-Prozesses ergeben, daß der Schuß, den der Vorsißende den Zeugen bezw. Klägern gegen unerhörte Angriffe von Verteidigern gewähren \oll, in keiner Weise gesichert ist. Das ist nicht nur eine Ecfahrung des leßten Prozesses; ih habe schon vor zwei Jahren auf denselben Umstand aufmerksam gemacht. Wohin es führen muß, wenn der Verteidiger vor Geriht das Recht hat, die persönliche Ghre eines Zeugen oder Klägers in der unerhörtesten Weise mit S{chmußz ¡ju bewerfen, dafür liefert uns der Moltke-Harden-Prozeß ein Material, wie es himmelschreiender nickt gedaht werden kann. Die Folgen derartiger Vorfälle sind für die Gerichte ganz außer- ordentlich unangenehm; denn es ist keine Frage, daß die Angst, vor Gericht als Zeuge ersheinen zu müssen, in unserer Bevölkerung der- maßen zugenommen hat, düß es für die Rechtspflege ® Pweifellos nicht obne die ernstesten Bedenken ift. Was den Aus\chluß der Oeffentlichkeit bei Gefährdung der Sittlichkeit betrifft, so ist die Art und Weise, das Publikum von der Oeffentlichkeit aus- zushließfen und die Presse zuzulassen, das Gegenteil von dem, was wir wünschen müfsen. Wenn die Presse aus- ges{lossen wäre, und das Publikum, das einmal im Saal anwesend war, ruhig darin belassen wäre, so würde der Schade niht den tausendsten Teil so groß gewesen sein. Es ift bedauernswert, daß der Staatsanwalt niht die Sache früher in die Hand genommen hat; er wäre dazu sehr wbhl in der Lage ge- wesen. Ich verstehe, daß man nicht gern die Verhandlungen dur ein sol%es Eingreifen stört; wenn aber herausftellt, da in vollster Oeffentlihkeit Dinge des ehelihen Lebens dur Zeugenaussagen an „die Oeffentlichkeit gezerrt werden, die nur dazu dienen, Gift in die Bevölkerung hineinzubringen, dann war es Pflicht des Staats8anwalts, wenn er es überhaupt für richtig hielt, Oren, dies früher zu tun, als es gesehen ist. Man weiß bei den vielen öffentlihen Gerihtsverhandlungen heute nit“ mehr, wie man es anstellen soll, daß tie Zeitungen nicht jungen Mädhen und Kindern in die Hände kommen, deren ganze Phantasie damit vergiftet werden kann. Es ist ganz falsch, wenn man sagt, die Kinder müfsen {hon frühzeitig über alle möglichen Dinge aufgeklärt werden; die größere Anzabl der Eltern wünschen ihre Kinder über den Schmuß, der dort behandelt wird, nit aufgeklärt zu sehen. Deshalb wünschen auch meine politishen Freunde, daß der Justizminister auch seinerseits den Wunsch aus- spricht, die Oeffentlichkeit überal da auszuschließen, wo die Sittlichkeit geschädigt werden fann. Ein weiterer Punkt ist die ershrecklihe Zunahme der Roheittverbre@en, und zwar gegen wzhrlose Frauen und Kinder. Sie wissen alle, daß gerade hier in Berlin und Charlottenburg, aber auch in anderen Städten in den legten Jahren geradezu entseßlihe Dinge passiert sind. Man sollte glauben, daß diese Scheußlichkeiten besonders gegen kleine Kinder eine s{hwere Krankheit unserer Zeit wären. Was das größere Unglück dabei ift, ist dies, daß die Kriminalpolizei fast niemals in der Lage gewesen ist, den Täter aufzufinden. äch werde bei Beratung des Etats des Ministeriums des Innern die Frage besprehen und meinem Bedauern Ausdruck geben, daß die Kriminal- polizei niht besser organisiert ist. Nun müfsen wir fragen : reihen die Strafen bei dem jeßigen Strafsyftem für folche sheußlihen Taten noch aus? Man sagt immer, es follten nicht Abschreckungsstrafen festgeseßt werden, und die Wirkung der Abschrekung wird überhaupt von vielen geleugnet. Jh stehe auf diesem Standpunkt nit und glaube deshalb, daß wir es uns überlegen müfsen, ob für solche Scheusale in Menschengestalt niht noch andere Strafen am Platze sind. Nach dieser Richtung müßte tatsählich in dem neuen Strafgeseßbuchß Wandel geshaffen werden. Ih {eue mich gar niht, es au8zusprehen, daß einmal _geprüft werden müßte, ob niht körperlihe Strafen für diese Menshen am Plaße wären, die für andere Strafen unempfindlich find. Wenn man dieses Thema berührt, kann man, wie ih e weiß, leiht für einen mittelalterlihen, zurüdckgebliebenen Menschen gehalten werden. Aber ih möchte daran erinnern, daß neuerdings verschiedene Staaten bet besonders \{eußlihen Verbrehen in ihrer Gefeßzgebung auf die körperlihe Züchtigung zurückgegriffen haben. Es ift auch eine bekannte Tatsache, daß gerade die allergraufamsten Menschen, die sich selbst nit scheuen, die größten Niederträchtigkeiten zu verüben, daß diese Teufel in Menschengeftalt am allerempfindlichsten find, wenn fie selbst Schmerji aushalten sollen. Jeder Arzt, der solche Leute behandelt, wird mir diese Behauptung bestätigen können. Ih führe nur an, daß, als der berüchtigte Nobiling damals auf un}eren verstorbenen Heldenkaiser geshossen hatte, er ganz außerordentlich empfindlich war nah dem elbstmordversuh, den er gemaht hatte, bezügli der Art und Weise, wie er angefaßt werden sollte, La er laut jammerte, und die Leute, die ihn wegbringen wollten, ermahnte, ihn doch nit so roh anzu- fassen. Selbst können diese Leute wenig Schmerz vertragen, dennoh find fie es gerade, die vor nichts zurückscheuen und die größten Scheuß- lichkeiten begehen. Gerade im Interesse der Humanität und zum Schutze der wehrlosen Frauen und Kinder wünsche ich dieser Bestien wegen die Einführung der förperlihen Strafen. Um jeder miß- bräublihen Anwendung vorzubeugen, um ficher zu sein, daß die Strafe auch im Einklang mit dem öffentlihen Rechtsbewußt- sein steht, könnte auch bestimmt werden, daß ein jedes folches Urteil durch den Strafsenat des Oberlandesgerihts bestätigt werden "müßte. Eine weitere, der öffentlihen Erörterung bedürftige Frage ift die der Vereidigung von Zeugen in Bagatellsahen. Immer wieder erleben wir, daß bei den alleruntergeordnetsten Prozefsen eine ganze Anzabl von Menschen im gerichtlihen Verfahren vereidigt werden muß, und die Befürhtung erhält ncue Nahrung, daß dadur: der Eid in der öffentlihen Meinung herabgeseßt wird, und die Meineidsverbrechen zunehmen. Mir liegt ein Bericht von einer Gerihtsverhandlung über eine Beleidigungsklage vor, die ihren Ursprung in einem Dorfe im Kreise Neustadt am Rübenberge hatte. Dort waren zwei Einwohner einander begegnet und hatten fih mit dem Vornamen und mit „du“ be- grüßt. Nachher fanden beide in der Anrede eine Beleidigung und gingen vor Gericht. Es find nit weniger als sieben Zeugen darüber ver- nommen worden, was Brauch sei; und dur die fieben Zeugen, welde mit {heuer Vorsicht und Umständlichkeit eidlich ihre Aussagen machten, wurde einwandsfrei festgestellt, daß in dem Dorfe, wie in den anderen jener Gegend, fi fast alle Ginwohner mit „du“ und mit dem Vornamen anredeten. Ist der Eid dazu da, in solchen Bagatellen überhaupt angewendet zu werden ? In einem anderen Falle war eine Kuh in einen Nachbargarten gegangen; 10 Zeugen mußten eidlih darüber aufsagen, ob es diese Kuh war. Der Eid follte wirk- lih für wichtigere Dinge reserviert werden. Ferner möchte ih den Minister bitten, dafür zu sorgen, daß in dem revidierten Strafgesetz- buch der Anschauung keine Konzessionen gemacht werden, daß der Ver- breher für seine Tat weniger verantwortlich ist, wenn er frankhaft veranlagt ift. Es ift eine krankhafte Neigung unserer Zeit, in jedem Ver- breher einen frankhaft Veranlagten zu sehen. Wir müssen doch wün- sen, die Mensbeit gegen Verbrecher zu hüben ; das kann nit ge- sehen, wenn die Verbrecher weiter mit solhen Augen angesehen werden. Voriges Jahr habe ich mih über die Psyciater ausführlich aus8- gesprohen. Ih habe damals eine ganze Anzahl Briefe bekommen, die mir vorwarfen, ih hätte meine Behauptung beweislos bingestellt. Ich hatte gesagt, die Psyhiater gäben Gutachten ab über Leute, die Fe niemals gesehen hätten. Ich hatte meine vorjährigen Mitteilungen auf Grund von Notizen gemacht, die ih mir aus Zeitungen angelegt hatte; diesmal bin ich vörsihtiger gewesen und habe mir zum Be- weise defsen, wie die Psychiater manhmal vorgeben, die Nummer des „Berliner Lokal. Anzeigers* vom 27. Juli 1907 mitgebracht. Am 26. Juli waren hier in Berlin die \cheußlihen Un- taten geschehen, daß ein Unhold drei kleine Kinder \{chwer