1908 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Jugend verbreitet werden! Wir sehen hierin in voller | brauht find, ist für die Fortseßung ein eere Beschluß er- | gelafien werde, wenn. sonst die Deffcnilichkeit a i j j j j ; i ichzeiti f f ; , n 9 e 1. usgeshlofsen wird, : sjahr vorher geht, und der Konfirmand wird s{on von Anwandlungen, denn wir unterscheiden wobl, wo eine Besserung Falle ist, wenn ih recht berihtet bin, gleihzeitig die vormundschafts- Ta ie L Ns, E R r a R focderli& her ah der Per R | in meines Erachtens im Geseh nicht begründet; fowet) tin Geriht 4 be illichen auf Sitte und Gesey hivgewiesen. In Dänemark | mögli ift, und wo das nicht mögli if. Die größte eil ere | gerihtlihe Fürsorge für diejenigen Juge een welhe zur Ab- daran liegen, daß unsere Jugend körperlich und geistig sittlich un- | juristishen Bedenken. C Recht8anspruch der“ ges ioleiigen fiade “| einzelne Personen zulafsen will, sei es aus anderen Kreisen, sei es aus hi der Rihir da e Des n n D pet e Ae n L Dee Vel S oren R E n urteilung gelangen, geregelt; an anderer Stelle ist. das wohl noch R E ¿Es de Geiuhuxn, die die Sittlichkeit be- | briefinhaber auf vorzug?weise Be l 400 bee Deeiviertet heit Prefsekreifen einzelne! und dazu müfsen doch immer ganz besondere 2 i feit Wiedereinführung der ' rügelstrafe; sondern s{chon von sie dund ‘ibr Milieu dazu würden. Die Gewerbeordnungs- | nit gesehen, sondern vorläufig ledigli die ‘firafreHtliche Be- Mitteln aiecilek e Ih ‘hofe h der Ab E / reen U N E nic E Inhaber haben allein ein | Gründe rorliegen —, hat das Gericht darüber zu entscheiden. Das ift E Zeit her. Pädagogishe Fähizkeiten kann man von den Vor- | vo:shriften bringen es mit sich, daß die jungen Leute zwischen dem |} handlung geordnet worden. Ich habe Veranlassung genommen, mir auch beim Etat des Ministers des a h E E Pfandb ief 0 eran ne ul e S der N reußischen | meines Erachtens eine klare Rechtslage. Wenn demgemäß verfahren e iaftsrihtern niht verlangen, und mögen auch die Vormund- | 14. und 16. Jahre außerordentli verbummeln. Wir haben fehr gute | yon sämtlichen Oberland: sgerichtspräsidenten Bericht erstatten zu wird, dem ein Einschreiten gegen ein solches Tetken cllieat Sils e cefährdet. Die Tati m ggr io E E 7 n may f wird, wird zu Klagen im Lande kein Anlaß sein, und ih habe den izaftérichter jur criftobüfe A es „rog! n Dn, Is meg N Inngen o pr gi atel O G5 lassen, wie fie fich zu diesen Fragen stellen, und werde vom Ich glaube, daß die preußishe Strafrechtspflege in dieser Frage ihre | vorfihtig, daß hon dadur die Pfandbriefinhaber vollkommen ge- lebhaften Wunsch, daß die Gerichte bei diesen Prüfungen sorgfältig ! oadere Zuges L Gan Sitnoce En fd sompatbis gegenüber, be- wäre a men d R einem e sofort La uen pur Ergebnis dieser Berichte meine Entscheidung darüber abhängig mathen, v E u. LT? ps e. Sai ra pre Ben (a. O Güter haben Hans son E. amp e ¡u Wege gehen, einen Wunsch, den ih mit allen Wohlmeinenden im e aber, ihn der Juftizkommision zu überweisen. i Jana kämen. ie gewisse Be châftiaung für diese Zeit | inwieweit ih die Bestrebungen etwa dadur ju fördern in der Lage ánt geftern der Autbildung der jungen Irma einen Le Jene Aus- E die sabrichntelande Vernaläsfigung der Agrarpalitik Tier auf E 7 Dil Ge d As Es Die Abgg. K ui E futts aw L bes ievigen Sysiem ein gut ver L n E A E sein werde, daß ih allgemeine arcgungen gebe: wie wobl verfahren ührungen gewidmet. Darüber sind wir wohl alle einig, daß es eine der em Lande laste. Ih kann das nur unters Dieser erfte uf mird Die aügemeine prechung ge|ckchzilo}jjen, und atragen, 1n ntrage i ie Worte: ie |. “uad: : veran T Rahre Gefängni Ter D! werden könnte. Anordnungen für die Geschäfttverteilung zu treffen, wichtigsten Aufgaben der Justizverwaltung ist, dafür zu sorgen, daß | Versuch ist notwendig im allgemeinen e, er darf niht sheitern | das geht zur Beratung des von dem Abg. Schiffe ' ige Éinbringung eines Gesegentwurfs“ zu ersezen durch Gefängnis und ein 12 Zahre alter 15 Jaßre Gefüngnis Lefommen ist nur in beschränktem Maße durch Anweisung des Justizministers unser juristischer Nahwuhs eine ausgezeichnete Ausbildung erhalte. | an juriftishen Bedenken. Ih hoffe, t es Tits wird, diese Be- kann, so ist das ein Beweis, daß hier reformiert werden muß. k S Ich stimme mit Herrn Rewoldt durhaus darin überein, daß gerade | denken zu beseitigen. : reikonservativen gestellten Antrages über: j N s : i 4d ; ; an E B fe adl Ban sis E lauge doci R Justizminister Dr. Beseler: E Ee S taatéregierung ju ersuchen, i Sine u tes "if e E E Bei ge R e h p gi e: Selten pre E F g geh ta E E ' s ) , im Bundesrat für die \{chleunige Einführung eines L Q i i S f : ; E ; / im Gegensag zu dem Abg. von Campe bin ic der Meinung daß, der | Meine Herren! Wenn ih die Herren Rebnei, welee fb zu der | eiw ep otlaug in Dez unige Einführung eines Geseg. [Fegiaen Veribren werden Le Then von den Grwaizsenen niht | reue. Gr weist auf Amerika hin; dis gegenüber, wie der Bor- | find, sh wohl empfehlen. Ich flehe also durhaus auf dem Stand, ave wr Wia S TI S T e D uristen fofort zu | Entshuldungsangelegenheit geäußert haben, recht verstand, so erwarten | den Strafvollzug in Beziehung auf jugendliche * rtitativ, sondern nur gaalitativ unterscheiden; für die Jugend- Juristen ? Durch meinen wird ein Gesezentwurf nit aus- | punkt, daß zur Zeit in dieser Richtung etwas gesehen kêüne und, daß sehr Cut quallsülério Af-Foren E die Sie A sie heute nicht von mir, daß ih auf die Rechtsfragen genau eingehe. d n gg 27 es solchen Ges S iben kann nur in_ Betracht kommen, daß fie gebessert werden zeslossen; ich will nur ofen latien. ob die Frage erst mit der Straf- | soweit es möglich ift, gesehen müfse. P werden und dort eine autgiebige Zeit hindurch tätig find. Diese Fragen sind sehr verwickelt ; sie find im Justizministerium wieder- Versuche z i s nes solhen Gesezes die bereits angestellten ollen. Wie das Strafrecht im einzelnen bemessen werden soll, | prozeßordnung oder son vorher dur besonderes Gefeg geregelt werden i 7 L befugt bi Gerade folche Herren, die vermöge ih ten Qualifikation | bolt aufs ei d j ersuche, auf dem Doden des besiehenden Nechts um Wege dee rüber maße ich mir fein Urteil zu, ih beziebe mi aber | soll. Meine Freunde stehen dem Antrage Schiffer duraus sympathisch Weitere Maßnahmen also werde ih, soweit i dazu befugt ?in, vielleiht ¿ininal Leren sein E pte V c Stell 4 Es olt aufs eingehendfte erwogen und geprüft worden. Die Bedenken, Verwaltung und der Geschäftsverteilung das Strafverfahren gegen f die einschlägige Literatur, in der praftishe Vorschläge über die gegenüber Ein besonderes Strafvollzugsgeses für die Jugendlichen eintreten laffen, sobald die Berichte eingegangen sein werden, denn es Fustizverwaltung zu steben, sollten in erster L die Tätiakeit an welche fi gegen den Plan der Landschaft ergaben, liegen vornehmlich | jugendliche Personen in einer ihrer Eigenart entspreenden Weise Porauésetung der Strafbarkeit, die Strafmündigkeit, Art und Höhe | halte ih ‘für das Wichtigste, für wichtiger als die Regelung des | ist wünschenswert, daß in solen Dingen eine gewifse Einhbeitlichkeit einem Amtsgericht aus eigener Erfahrung artintiih fenen. Ein Re- auf rein zivilrechtlihem Gebiete. Wie es meine Pfliht war, habe O S Vier Q) Fecclobet seien Hub, du e NeES i Ta e Strafe ems A E ats “a vage ip iffer Abs Strafrechts und des Gtrasversawrenm E e Isolierhaft verkümmert | im E Staate bestekt. Die Einrichtung besonderer Jugend- i j j idi ; ; i j ° Î 4 l : x ( er Wo M r n r i 5 i: : J : | / z L oe, ns as ABLCOE Ii revidieren s und U aus eigener ih die Bedenken dem in erster Linie in Betraht kommenden land- Zahl der im jugendlicen Alter, d. h. unter 18 Jahren Bestraften e erreicht ift; deshalb sollte Mrg s L Ale auf f: rata Ingen oes E e Daf in ee dece geriht8abteilungen wird fi, allerdings allgemein niht durchführen S Si gur a q 0 Sue gera ezu trau ige Erscheinung. | wirtsaftliGen Refsort mitgeteilt. Eine endgültige Stellungnahme | bis 1904 von 30698 auf 50028 angewachsen. Bei den Er- 14 Jahre herauffezen; bis dahin sollte man [ledigli an die Er- | Anstalten tig sein B Reichstag hat hon ein Strafvollzugegesez | lassen; es wird nur da geben, wo eine größere Zahl der Richtig tätig E n s Sekten 218 Nibt N E L rlei mng. Le ein Herr, der | von seiten des Herra Landwirtschaftsministers ift mir bisher noch wahsenen ist die Kriminalität in diesem Zeitraum von 2 Jahr- ¿burg denken. Die Trennung der JIugendlihen von den Er- | gefordert, es ist bisber an den großen Kosten gescheitert ‘Wir 5 ift. Aber alles dieses muß ih späterer Prüfung votbehalten, und ih E en 0s De x l e Ln Städten meiner engeren | nit mitgeteilt worden. Bei der großen Wichtigkeit der Fragen und zehnten um 15 9/9, bei den Jugendlihen um 24/9 gestiegen. Das "bsenen in besonderen Abteilungen der Gefängnisse genügt nicht, bra aber eines solhen, um auch den Strafvollzug der Fugendlichen i e i g ;

fibeet, b L lich und dieser Herr bat mir wiederholt | „j dem boben Interesse, welches die S ib Grgebnis dieser Statistik stimmt mit den persönlichen Erfahrungen =eil fie tann vielleicht immer noch mit Erwachsenen in Berührung ders regeln zu können. Was das Strafverfahre d et ifft \ i gedenke, diefe Sache zu fördern, soweit ih es vermag. v ' an e Ib g il ihste Zeit seines Lebens gewesen fei bri ' taatsregierung ihnen entgegen- überein, die wir über unsere heranwahsende Jugend machen müfsen T déi fönnen. Es müfsen besondere Anstalten für Jugend- E bi R S As dgerichtshöfe allein “ne Lu S fre Was nun den erften Teil des Antrages anlangt, so will ich die uen R e , mo er dort Een habe sammeln ringt, ist wobl mit Bestimmtheit zu erwarten, daß weitere Er- | Es ift die Fähigkeit, überhaupt zu glauben und noch Ideale zu baber, rbe gefordert werden. Die bisherigen Bersue mit Jugend- bilden E L sehe o aaeE es auch vor, daß “Qu O biidbe als formell und die materiell strafrechtliche Seite unterscheiden.

Diess M5; li bfcit soll m S aps D a on lernen können. | wägungen im Kreise der Staatsminister darüber stattfinden werden. verloren gegangen, der Freibeitsdrang ift in Spott und Hohn, ja in zrihtshöfen müssen jedenfalls fortgeseßt werden, und die | Zeu u bei Nerbandlungen gegen erwachsene Verbrecher eas Geriht Was das formelle Sirafrecht anlanat, so ist, wie ich wiederholt Mir ist ¿d Fall bek K heute auch dem Affefsor nit rauben. | Die Justizverwaltung ist stets bestrebt gewesen, nah den Wegen und Frehbeit entartet. Die tieferen Ursachen dieser Shäd.n können nit Regierung muß uns die Erfahrungen damit mitteilen. Es cscheinen müfsen, wo fie nes [ete lernen können. Wir müfsen ä L Beeicbei fa /

Lahe Wor Val ein aus dem Westen nach dem Díten | Maßnahmen zu suchen, die förderlich und dien in [3 ebeilt, ihnen muß vorgebeugt werden. Wir werden uns zu fragen “fen aub die geeigneten Schöffen ausgewählt werden und deshalb au an ei besondere andlung der jugendlihen Z cout Jede, ie Baeseheit dugu „jer holen Gange: I ers L Ren Alelsor erag sfreise Om E Ne e eran i werde selbfiver tändli pt Z fam sein könnten, und | haben, ob nit eine größere Fürsorge bei der schulentlaffenen Jugend “mentlih Lebrer und Aerzte dazu genommen werden. Es soll bei | denken Sn Lecud G das materielle E eckt Mime ib Tris ¡war nicht wissen, wann sie so weit beendigt sein wird, daß fie L Be Minus Ee vera e D a N be E Ee da i werde [e ständlih auf diesem Wege fortfahren. nôtig ist, wir werden die Organisationen für das Bildungsbeftreben en Versuchen auch die Oeffentlichkeit nit auëges&lofsen worden sein. Schiffer barin bei, daß es si hier um eine Frage der Erziehung handelt dem Reichstage in Form eines Gesezes zur Beshlußfafsung zugeben i sehr Bre 7 wg Mee 0E Zentralinstar E fti wur r es Wie die rechtlichen Bedenken \{ließlich auslaufen werden, ob nicht zu bekämpfen, sondern zu fördern haben. Wir müssen daran denken, Sir baben darüber Näheres noch nicht gehö:t. Vielleicht läßt fich | Die Jugend ist verschieden in Stadt und Land, in den Städten ist | kann. Ich habe aber hon betont und wiederhole das: ih hege die mebr direkte Informationsreisen Z "7 E K ani A ÁCAA ung | man fie für zwingend wird halten müfsen, oder ob es möglich sein daß die Erzieher zunächst selbst erzogen werden müfsen, das Schlafsteller- r Auss{luß der Oeffentlichkeit leiht dadurch erreichen, daß die Ver- | sie viel raffinierter ; mit einer emeinen Heraufsezung des straf- : ; tar ZEi N E e E E ite eise ne z e er Kenntnisnaßme von | vird, an ibnen vorüberzugehen, kann ih heute niht \ Ih wesen, die Einschränkung der Frauenarbeit, alle diese Fragen müssen andlungen in besonderen Räumen fstatifinden. Wir stimmen für | mündigen Alters würde man also nit helfen, sondern nur einen Teil Hoffnung, daß das im verbältnismäßig kurzer Zeit, etwa bereiis in der lichen Berichten zu Ls die les S würde nur meine persönliche Ansicht ausfprechen E und das ua gera e E f E Boren genten M müssen heide Teile des Antrags Scpser im Interesse des Gedeihens der | derer die Strafe verdienen, dem Strafrecht entziehen. Meine Freunde as E S A n ( e links.)

s A ; L :ER 5 Á g ¿ee j ; ' af auf die Justiz rihten, auf die Pun 1aend und damit des ganzen Volkes. ün î 1 rihtshöfe gend- aver all, dann wäre es doch wöhl nicht am , jeyt a Ee E B: D zu pel lter O würde ein gewisses Vorgreifen sein, was, wie gefagt, die Herren Redner unseres Antrages. Heute wird bei der Straftat eines E Ee n Abg, Vieredck (frions) : Die Zakbl der jugendlichen Verbrecker ain E E U E D estiamne gli find noch ein E in Anregung zu bringen E a L Ne ein zutreffend s ild l L Taf T L G ie er fie leibter | wohl nit erwarten. Ich kann nur wiederholen, daß der Wuns gefragt, ob die erforde:lihe Einsicht für die Kriminalität der Hand- # erschredend. Sie hat prozentual stärker zu enommen als die der | aber es sind doch auch manche Bedenken zu erwägen. Die preußishen | uit früber i p i E / ichte Al e Sen Er t soll assen als auf Grund sriftlicher Be- die Vorlage zu fördern, bei der Justiz í L | lung vorhanden war,- bis ¡um zwölften Lebenétjahr wird diese Frage (rrahsenen. Wir können uns aber nicht sehr wundern, wenn die | Kinder dürfen niht anders behandelt werden als Die Ki der i h e nit früher im Reichstage zur Beratung kommen könnte als daë all gehen; e L B A p N Is ns borDer: ift als b g a G T verwaltung niht minder kräftig | grundsäßlich verneint, für den Zeitraum vom 12. bis 18. Lebené- ster der Eltern, Trunksut usw., die Jugend geradezu zum Ver- Deuts@bland Y "Es it d hon vom Fürsor I A E gemeine Strafprozeßgesezg. Denn von der Anregung, die etwa die ge ) S aiiien E E er È E, c. Fe e Steve ist als bei den anderen beteiligten Regierungsftellen, und es wird | jahr wird sie in jedem einzelnen Falle geprüft, aber nur in 4% trehen erzichen. "Wir müssen vor allem darauf sehen, daß den Eltern | worden die Fürsorgeerziehung reichsgeseßlih zu ctt 38 JIH bitte ia preußishe Regierung geben möchte, bis zur Vorlage im Reichêtag säclich weniger auf ihre Musterbaftigkeit als darauf bn VaE Fe e der Versu gemaht werden, etwas zu erreihen, was / der Bulle J Yroipasung daromts eagt, Nach meiner Meinung :as Pflichtbewußtsein eingeflößt wird, das fie gegen ibre Kinder Annahme meines ‘Antrages; sollte Kommissionsberatung beshlofsen j würde doch siherlih mehr Zeit vergeben, als die jeßige Tagung noh von tüchtigen Männern ausgeführt werden. Die M.ttel, die diese S Es ber Laubsalr U L R EEmelnhett entipriht, zwölfjähriges Kind n as Demi R R Gefär nis Si A ibiteie R Mair Eri j hg G de t ales E werden, so bitte ih, auch meinen Antrag der Kommission zu über- | bieten würde. Ih möste dabei betonen, daß auch allgemein wichtige M Tr e e Ee Dee L siher gern bewilligen. | ( oil rechts.) Daß die Herren aber meinen Standpunkt für rihtig | perurteilt wird, es wirkt au lächerli, wenn der G:ipnds aner Sen “eus mes ben Kindern ihre Wünsche erfüllt. Die Kinder E. Caffel (fr. Volkép.): Au wir sind der Ansicht, daß gegen Fragen, die durch die Gesezgebung über das Strafprozeßreht ge- E L Tr iger r r ne S E un des | ha en werden, nämlich daß die Rechtsfrage gründlich und sorgfältig | Strafkammer sih mit einem dreizehnjährigen Burschen über die müssen vor der Versubung geshüßt werden, und wenn sie die Schule | “Fu enbiidbe andere Grundsäße maßgebend sein müssen E der | löst werden müssen, auch bei einem solchen Spezialgeses in wesentli auf die Art ankommen e d M Fende B ann auch | geprüft werden muß und wir um diese Erörterungen nimmermehr herum- ; Strafprozeßordnung zu unterhalten bat. Das ist niht rüßlih, sondern verlassen, müssen sie weiter dem Zwarge der Fortbildung®- Zweck der Erjziebung erfüllt werden kann und nicht die Folge ift, | Betraht kommen müßten; es würde z. B. die Frage über das Revisions- usw. Besuche zestaltet © Ras ves Abg Ene ria kommen fönnen, defsen glaube ih sier sein zu dürfen. (Sehr wahr! ! direkt s{ädlich, ¡umal wenn er weiß, daß bundert Augen auf ihn idule unterliegen; Schule und Eltern müfsen auf diesem Gebiete | daß die Anzabl der erwachsenen Verbrecher nur vermehrt “wird. alitätsprinzi f b „; Ls : As E E vis Ents{uldungsvorlage ostpreußische ‘2a did ft ewo t : ns bei den Nationalliberalen.) 4 \{munzelnd gerihtet find, und wenn er seinen Namen nawthber in der ¡ziammenwirken. Die Einrichtung unserer Vormundschafisbehöiden | Unsere Rechtépflege vollzieht sih naturgemäß formaliftis uso Lega (Tatsprinzip JEYT Engeyend erôrtert werden Ae; dieje Frage könnte au ein Vertreter des SIAGSA A ee r Sodann möchte ih hier nur noch erwähnen, daß nicht zutreffend ift ain ay Pag Seele eei E der LNeR gie e gewiß ride, e S Fett i Der I A6, A A B F schematish, und es komme D daß dasselbe Gericht so verschieden N S e E i i is ür di Fi Bn r : De 7 elegt. ollte nun na Vormundschaftérihter der Kin“er annehmen sol; #1 tiefem Zwedte Ó ilt, daß ibt. s dia, ei aupt garze Strafrecht. : Bat a S E H Fg E E Ee IEate S was der Herr Abg. Busch wegen der Tagegelder für Geschworene und “zur: acer gien E gefragt wars, ob die nôtige Einsicht für die onß er fi uit Eltern und Betörden in Verbindung seßen. Eine at eg R cas ry r a e zu E S Fd Die Bildung von Jugendgerihhtshöfen ift bei der Vorbereitung D B Q J T E Ja ae! | Sf gat da, rimiG Ja Va prabde Gtnienma Nd Lib "iat" reo "Lind 1 la dae m, hee 28 (08 Sie edt pen e Zir L-L Ad | Ertel N B Ee e retlafeen | der reen Geezarbung erogen worten, and, wie ih rit kegvefl Daa erems S n arte vin ia l ml grosles Energie die d L. s r A en hâtte. Ich habe gelegentlich son gesagt, } Beeinflußbarkeit müssen wir uns für unsere Gegenmaßregeln balten. Sieben, müssen wir uns fragen, ob die Strafen zu Ret verhängt Saubaritdit ¿fibas dem SchsfengeriGt Ane per fi Nots | wird diefe Geseßgebung au bierüber Bestimmungen treffen. Ih kann E n ee Do g mite hon fodibat bis S cob, nah meiner Meinung der Wunsch, fie einzuführen, der ja ein | Wir werden uns zu fragen haben, ob niht auch den Frauen, wie kei änd, ob nit vielleicht nur ein Erziehungsfebler vorliegt. Die | wendig ift aber vor ‘allem eine Aenderung des Strafvollzoges und die | es niht für zweckmäßig eraŸten, jeyt noch mit einem anderen Geseß- Das Bedenken daß die Landschaft illiquide w N pa x5 i rühren. | allgemeiner zu sein {eint und wohl mit Ret, in Erfüllung gehen der Armen- und Waisenpflege, so auch bei der Fürfergeerziehung ein ooderne Rechtsordnung will nur strafen, wo eine Shuld vorliegt, | Unterbringung der jugendlihen Verbreher “in besonderen Anstalten; | entwurf vorzugehen - stihhaltig; die Landschaft ist nicht L ti e G E nte, ist niht | werde; ih habe nur hinzugefügt, daß der Zeitpunkt dazu erst ge- weiterer Spielraum zugestanden werden soll. Bei der Strafroll- tei dem Jugendlichen ist es aber fraglid, ob er die Fähigkeit | gerade der Aufenthalt der Kinder in den jeßigen Gefängnissen fann S ; L E E T wte L Genossenschaften "Ebens is A en di efahren ausgeseßt fommen sein würde, wenn die i Strafpro g fireckung werden besondere Rücksichten genommen werden müfsen; ih 2ehabt bat, fic selbst zu bestimmen, ob seine Erziehung es ihm Metenigen die vielleiht nur einmal aus Leichtsinn gefehlt baben Gtwas längere, ja erheblich längere Zeit Es die Neugeft 5 juristischen Bedenken des Kollegen RewIdt O p ¿di pad formellen tret G L ozeßordnung in Kraft | möchte aber niht empfehlen, Einrichtungen des Auslandes ohne ermö-liht hat, fich nah der Retsordnung zu richten. Die | dauernd auf die Bahn des Verbrechens bringen. Ih gebe zu, daß in | des materiellen Rechts erfordern. Die Arbeiten find indefsen ebenfalls Mündelficherbeit E S de Mutchione M e O E e, was, wie ih hoffe, niht gar zu lange Zeit mehr erfordern wird. | weiteres auf unsere Verhältnisse zu übertragen. Wenn wir diese Strafvorschriften müssen so eingerihtet werden, daß auf den | Berlin Verbrehen vorkommen Fönnen ia fie iner in der Grofftadt, | bedeutend vorgeschritten. Die erste Lesung eines vorläufigen Entwurfs saft auf die Entshuldung absolut nit berührt: viel wichti In (Abg. Bus: Bravo!) Fragen son vor der Reform unserer Strafcehtt pflege durh die Reichs- Erüehungsiweck Rücksicht genommen wird; eine längere Freiheits- | aber niht auf dem Lande möglich find, aber ih muß bestreiten, daß | zum Strafgeseßbuh ift beendet oder faft beendet ; der Entwurf bie Moáge: nad Gellsca Grunbiähen ‘wird die T daten g L Der Herr Abg. Krause hat mi darauf hingewiesen, daß es | gesezgebung hier in diesem Hause durch unseren Antrag zur Erörte- trafe kann nur das Ebrgefühl brehen, aber nit erzicherisch wirken. | an fi die Kinder der Großstadt s{lechter find als die Kinder auf dem f ARE Gle Frag iieubliden Werbéecde iht F verkenne durchaus nicht die große Verantwortu des ‘Staats. wünshenswert wäre, ih durch persönlihe Erfah ' ¡ rung brackchten, so geshah es, weil es fich um Generationen handelt, Die Anordnung von Erziehungsmitteln können wir aber dem Straf- | Lande. Die Stadtverwaltung Berlin tut alles, was sie kann um die wir Jedensa E De der Jugendtid erbrewer nl E R Me Os s E E Pfvcad : a | ra rungen, persönlidhe ! denn jedes Jahr, das wir jeßt warten, bringt uns neue Fälle, rihter nur überlassen, wenn er mit der Fürsorgeerziehung vertraut ift. | Kinder in Sitte, Ordnung - und Religion zu erziehen. Wir stimmen unberüdcksihtigt laffen fönnen, er müßte darau! ¡urüd- bat mia nit von forimelien T vos Gle n) Gelicbtepunktien praen und Degegnungen etn Urteil zu bilden über die einzelnen | und es handelt fich vor allem darum, zu verhirdern, daß aus den Deébalb können wir der Tendenz des Antrages zustimmen, natürlih | für den Antrag Schiffer und {ließen uns auch seiner Begrürdung kommen, auh wenn wvörher etwa noch ein Sonder- auszugeben. Man hat vielleicht in gewissen Kreisen eglaubt, daß Herren, welhe bei der Rechttpflege tätig find. Das ist ein sehr | gelegentlih beftraften Jugendlihen Gewohnbeitsverbreher werden. im Rabmen unserer ganzen Strafprozeßordnung, aber es müssen | an. Für Kommissionsberatung werden wir nit stimmen, wir wollen | geses erlassen werden sollte. Dieses Sondergeses würde die Pfandrechtsbesiger direkte Hvvotbekengläubiger ab: das tit el rihtiger Gedanke. Ih persönlih bin auch stets bestrebt gewesen, meine Zu den Maßnabmen, die wir jegt hon ergreifen können, gebört in Schöffen gewählt werden, welche pädagogish: Fähigkeiten haben. | vielmehr sofort dokumentieren daß das Abgeordnetenhaus bald eine | se{ itareifende Besti tref iffen: es würde si nit Bie 6 atrade ehe eli e g Br as ist ein | 9 kanntschaften in dieser Hinsicht möglichst d , Me | erster Reibe das Fürsorgegeseß. Die großen Erwartungen, die man auf Es fann auch von dem System der vorläufigen Entlaffung bei | Besserung auf diesem Gebiete S RR E Es würde aber lange dauern sehr weilgreisende Dejummungen Then müssen; es würde n M d E ci rail Fs ree it den iht auf k ut mög aufzu ehnen und mich | das Fürsorgegeses gesezt hat, haben fich nicht erfüllt. Jugendlichen weiterer Gebrau gemaht werden. Wir können dem- | ebe aus der Kommission ein greifbares Ergebnis herauskommt Mit bloß auf die Jugendlichen allein zu erftrecken haben, sondern würde den leßten Tagen ist infolge einer ctwas Abeccifrigen Verteidka Ln REE N Le efuche und Unterredungen zu beschränken. Es ist | Ein Teil der Ursachen liegt an der Recktsprechung, die die na dem erften Teil des Antrages zustimmen. Und diese Frage muß | der sofortigen Abstimmung würden wir uns ein Verdienst um die | auch damit zu renen baben, daß das neue Strafgesezbuch möglicher- des Vorgebens der Landschaft die Frage der Siucibgácautie auch in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen, daß einzelne Herren Zöglinge oft zwishen Fürsorgeerziehung und Armenpflege hin und sogar fo shnell wie möglich gelöft werden. Die Justizverwaltung hat | Sache erwerben. weise das ganze Strafsvstem ändern wird. Es würde die Frage der in der Presse aufgeworfen und erörtert E 5 L L aus dem Minifterium in die Provinzen gereist sind und si dort in- | ber geschoben hat. Wenn ih auch anerkennen will, daß die religiöse azerfennenswerterweise ion biéber der Fürsorge der jugendlichen Ver- Akg. Dr. von Dziembowski (Pole) spricht sih gleichfalls ; 5 éT; o f tbtig Í Zon sol L E SeTv een N un er ert wor en ; ih meine, es würde cóbiitert bében lideé E Ei % dund ort in- | Erziehung für die Fürsorge einen breiten Anspruch hat, so ist do ireber ib angenommen. Die Strafausseßung mit Aussicht auf Be- | (vmpattisch fâr den Antrag Schiffer aus und R E die bedingten Verurteilung, eine sebr wichtige Frage, zu erwägen [ein und gévorlage unnöôtige Schwierigkeiten bereiten, diese und jenes, darunter au über die Persönlih- | darauf hinzuweisen, daß die Folge davon ift, daß die Religion selbft madigung, wie sie von der Justizverwaltung geübt wird und von | Wreshener Schulprozefse E wo in einem Fall das Reichsgericht noch viele andere Fragen. Daß dafür Stimmung tim Reichstage i: ( ) b - i 4 ju gewinnen sein würde, auf solches Sondergeseß einzugehen, während talten finden wir oft die Flucht aus den freulihe Erfolge gezeitigt. Ret muß Recht bleiben, aber bei | das Geriht das zulässige Strafmaximum überschritten habe. | das allgemeine zu erwarten ift, glaube ich kaum in Aussicht stellen zu

Frage gerade jeßt in die Erörterung bineinzuziehen, eine , | keiten d ; i î n S cGTt fi ; ; L E = E S : E : t Y Es Les t fb doch Jahrzehnten * abht Arübrt T E fehlt 2 da M T ‘ele Mets I l S eye Riebe E u A oer iy: und Hecsieem Troy hel, jablreichen Sachverständigen befürwortet wird, bat bereits sebr er- | ein Urteil gegen einen jugendlichen Angeklagten aufgehoben babe, weil 8 handelt fich do: o um eine Entshuldungsafkftion in ; A e : | Anstalten in der AbsiWt, i p Lt S t di ; j f ; Mer - c fa R

Höhe von 10 Millionen, die in drei Jahren vollzo w durhaus geneigt, solche Nundreisea, will ih sagen, in weiterem Ums |! nstalten in der Absicht, in das Gefängnis zu kommen. Jede Maf- Jugendlichen ift die Erziehung einer Strafe vorzuziehen, die niht ge- | Während des Schulstreiks hätten die Bormundschaftsgerihte ihre Be- | kg . Also n die Anregung ergangen ist, ein besonderes mate» joll Gebt man E A L S Eid Ci ge fange, als biober 66 Gee E Mitbclea zu Idfen. Zeh kanu | e l i igt nag ha t E A E ertoaen s de: fie C, E S A A der Konservativen auf [ngus er R ien fie die Ï Ege dungbgemc n on Brian rer 4A R eht für Sei Rie a A gut l gur at N ibt es dafür faum ein geeigneteres Kreditinstitut ie Land- i f | i Do ftäri : : erjonen Tur die Do!- E : Ï E, __| nahmen, weil diese die Kinder zum S E L e m L es ie L tei Jh babe diesen Sit E ect E its a: mir i einen S Erfolg davon versprechen. S | mundschaftsrichter gewinnen und festhalten. Die lokalen Stellen Abg. Dr. Vol (nl.): Ich habe mih über die Einbringung des | fällig sei, daß der Minister noch nicht zu dieser bedeutsamen Frage | ich die Dinge shon jeßt übersehen kanr, ein Grfolg nit zu er- lebhaftestem Interesse begrüßt ; Sie sehen, daß wir absolut nit / nn hat Herr Abg. Krause darauf hingewiesen, daß besonders | werden gegenwärtig immer nur als Durhgangsftellen angesehen, und Antrages Schiffer lebhaft gefreut. Sowobl als Mann, der fich in | das Wort genommen habe. warten sein.

bloß negieren, wenn es fich um Vorschläge handelt, die Lage der frühe Anstellungen bei den Landgerichten erfolgt wären, während doch | eem E Beamten nicht übelnehmen, daß sie nah höhern früberen Jabren mit diesen Dingen, auf dem Gebiete der Pädagogik _ Abg. Boehmer (kons.): Meine Freunde glauben, daß unfer Antrag Ich stehe deshalb auf dem Standpunkt und vertrete ibn namens 2mdwirtshaft zu bessern. Bedenken voa prinzipieller Bedeutung | Allgemein zu wünschen sei, daß jeder Richter au das Amits- Stellen streben. Aber der Sale wird damit niht gedient. Wern 2chwifsers@aftlih beschäftigt hat, wie als Mann des praktischen Lebens | auf Kommissionsberatung mi anden ist. Wir stehen dem Antrag | 4 „x Staatsregierung, daß der Antrag der Regierung akzeptabler ersheint liegen gegen die Genehmigung der Vorlage der oftpreußishen | geriht kennen lerne. Meine Herren, es is wohl 3e | ein Mann an solhem Playe Tüchtiges wirkt, follte - er nit babe ih seit langem die Ueberzeugung, daß kaum ein anderes Gebiet | Schiffer durhaus sympathisch gegenüber und find bereit, in eine r S R E A “is Landschaft also nicht vor. Was die Frage betrifft, wie weit der E i a at Pott herausgerifsen werden, bloß um ihn zu befördern. Dazu ift aller- jo reformbedürftig ist, als dieses. Es ist gut, wenn nit nur Fah- | Beratung folher geseßgeberischen Maßnahmen einzutreten. Die | wein er die Aenderung erbält, die Herr Abg. Kirs beantragt hat. In Richter sein Urteil auf dasjenige von Sachverständigen aufzubauen {on i genüzend fund gegeben, daß ih die Stellung des | dings erforderli, daß unjer ganzer Beamtenorganismus mit dem juriften darüber verhandeln; daß wir noch niht weiter gekommen | Nummer 1 ift dur den Antrag Kirsh wesentli verbessert. Ich be- | dieser Faffung würde ein sofortige gsagberihes Vorgehen nit hat, so werden wir von hier aus dazu faum etwas tun fönnen. Amtsrihters hoch halte und keineswegs auf dem Stand- ; Beförderungswesen geändert wird. Damit werden wir der Sade ând, liegt daran, daß fich bisher nur die Juristen damit befaßt | antrage, au diesen Antrag der Kowmission zu überweisen. Der ¡weite | erwartet werden, sondern nur, daf die Gesamigesetigebung möglichst as E Vorschläge H Herrn von Brandenftein betrifft, so bin auch | punkt ftehe, daß ein Landrichter mehr sei als ein Amtsrichter. Wenn E E G R e a Mea ri Ter Son ria ZOE A S es rg lie wer; var f n T E des AOE SPie r n viele Schwierigkeiten, daß cine gefördert würde | Daß das zeiSieht von jeiten der Regierung, ih ei S ! strati s j L: : L . n, uftizrerwaltun on gen, n ‘omm È- ommissonéberatung erforderli ift. geor E : ay D S E E i id ein Gegner von Straß nbemorftrationen, aber man fol os nicht | es aber vorgefommen ist, daß frogbem einzelne, ohne nêere Kenntnis | jeyt auf dem Boden des bolebenzen Reds as anbabnen far, wes | nermbenfefliatet die Tara "Stsfer will nur priczipiel de| E nd | I I L iren Nebfica ik, 196 fans 1 ahvchin Ich hütte ja au gern gesehen, wenn uns der Minister hon init, von der amt8gerihtlihen Tätigkeit erlangt zu haben, beim Landgericht | der zweite Teil des Antrages will. Es sind bereits bei verschiedenen Reformbedürftigkeit dieser Frage betonen und kann daher ohne weiteres Justizminister Dr. Beseler: versichern.

teilen könnte, wie denn nun eigentliß seitens der Staatsanwalt- angestellt worden sind, so find das doech nur Ausnahmen und seltene | BVeritten Serte, mit Jugendgerihtehöfen gemackcht worden. Zum angenommen werten. Die Fassung des Antrages Schiffer auf Ein- Meine Herren! Es ist nit ganz zutreffend, wenn der Herr Abg. Ob die Herren eine Kommissiontberatung beschließen werden, saft vorgegangen werden soll; aber ihn noch besonders zu Ausnahmen; es i ebensowohl vorgekommen, daß sehr frühe An- ist dieser Versuch in der Weise gemacht worden, daß der Bor- dringung eines Gesegentwurfes ist viel vpräziser als der Antrag Kirsch. Dziembowski gesagt hat: ih hätte mi di t & ia Ib Wizaelten untertieii H habe dmüber wel stimulieren, steht wobl wirklich niht im Verhältnis zu der Sache | stellungen bei Amtsgerihten erfolgt find. D ; ; mundschaftsrihter zum Vorsigenden des Schöffengerihts gemackt Die „Frankfurter Zeitung* brachte am 20. Januar einen verbtüissenden | 99 BREMUOEn MIRs As ch zu diefer Frage noch nit | muß ih ja Ihrem Grmehen unkerstelen. F RSISeT WNERESE selbt. F bin in dieser Beziebung durhaus mit dem Vorredner ein- a0 geren E find. Das hatte immer seinen | ist, das sich mit den Jugendlichen zu beshäftigen hat. In Frank- Artikel: „Zwei Verstöße, ein Wort an das öfentlihe Gewifsen“, der | geäußert. Allerdings heute nit. Aber in der Kommission ist die | Aeußerungen niht ¡zu machen.

veistanden. Man verlangt bärtere Strafen für Robeitsv-rzeber. besonderen Grund; es hat fih da gehandelt um Affefsoren, die fih | furt a. M., Breslau und in anderen Städten sind diese Versucke G Schi@al zweier Kinder behandelt, die vom Vater zu Dieben und | Frage bereits besprohen worden, und ih habe meine Ansicht dort Mein Standpunkt ift also der: Gemäß Punkt 1 mit sofortiger W21s sind Roheitsvergehen? Solhe Vergeh-n werden auch ganz hervorragend gezeigt hatten und von denen man erwarten konnte gepiacs worden. Man hat arch diese S(öffengerichtésizungen ¿1 aunern erzogen waren. In Frankfurt wurden \ie- abgefaßt, und schon mitgeteilt. Heute will ih die Erklärung namens der Staats- | Gesetzgebung vorzugeben, scheint mir wenig auéfiht&voll, und ih kann

ri ; : „4 ; ck r | besonderen Zeiten angeseßt, damit i öalidhs i der lt ie d der jüngere, üb é : L : i

en O et r Klassen VGanen, Nit hohen Strafen uts fie sid, in welche Stellungen fie au immer kommen würden, | mit den ur og s Wren e AAREGAIE n E 12 Jahre, Lon L Aaheen R 3 e e den Mini Ee diesen regierung abgeben, daß sie durhaus auf dem Standpunkt ftebt, daß | mih nit dafür aussprehen. Dagegen in der Richtung, dem Gedanken

fanntlih die Robeit ‘größer gewesen i als zu irgend Sib L vollständig mit allem, was die Rechtspflege betrifft, vertraut zu | dieser Einrichtung lassen sich noch niht übersehen, indefsen all zu untersuhen und dafür zu sorgen, daß diese Kinder der | das Strafrecht binsichtlih der Jugendlichen entschieden einer Revision | des ganzen Antrages zu folgen, auf baldige Erledigung dieser wichtigen

Zeiten. Was den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Prozessen be- maden bestrebt und fähig sein würden. Es ist da vollkommen mit | empfiehlt es si, diese Einrichtung weiter auszudehnen. Das ürsorgeerziehung zugeführt werden. Dieses Beispiel zeigt, wie | bedarf, und daß mit allen Kräften dahin gewirkt werden muß, daß | Frage hinzuwirken, das erstrebt au die Regierung, und in dem Sinne

trifft, so weiß ich nicht, ob der Minifter sagen wollte, daß vielleicht | sleiSem Maße gemessen und niht etwa das Landgericht als das | B21 „Das Jahrhundert des Kindes“ von einer Modernen meint, die Dinge liegen, und was unter der jeyigen Ordnung passieren | pjese stattfindet. Ih habe mich aber nur an den Antrag zu halten | würde fie dem Antrage nur zustimmen können Was den zweiten

ein Teil der Presse ausgeschlossen werden könnt Das würde i böbere betrahtet worden. Ich glaube, daß di ; 2 | daß dieses Jahrhundert der Pflege des Kindes gewidmet sei. fann. Ih babe gefunden, daß sozufagen alle Welt, die in der bi 2 f e E i L

für fals balten. Man verlangt Eclasse in diefer Ri Stan E ih s b Bube, i y ) giauve, ß die wenigen Fâlle, um die | Das ist dahin zu verstehen, daß man sich der Unmündigen und Praxis tebt, zu der Ueberzeugung gekommen if, daß wir weniger und kann auf alle die anderen Gebiete, welhe sons berührt worden | Punkt anlangt, so enthält er eine Aufforderung an die Regierung,

müssen uns vor einer Kabinettsjustiz hüten. S veger E ‘lasse, desto si handelt, niht die Befürchtung aufkommen lasen dürfen, daß | Shwachen annehmen solle, falsch wäre aber eine einseitige Vers erwachsene Berbrecher hätten, wenn wir sie in der Jugend richtiger, find hinsihtlih der Erziehung, des Unterrihts usw. heute niht | der nahzukommen ih mi son bereit erklärt habe, und ih werde ' fortan das Amtsgericht gewissermaßen übergangen würde, und daß die | zärtelung. Wir müssen das Kind erziehen zu einem tüchtigen enschen nâmlih erzieblich behandelt bätten. Wir haben jährli über | eingeben. nit unterlafsen, dasjenige zu tun, was vorläufig gesehen kann, um

b:ffer. Man muß nur an die geeigneten Stellen die geeigneten Per- : s î j Î sonen sczen. Das wird besser der Justiz dienen, als Ga er Vorbereitung, die Durcharbeitung bei ihm für niht so wichtig ge- | 1nd Glied der Gesellschaft 50000 jagendlihe Verurteilte in Deutshlaud. Wenn es uns dur Es ist in der Numiner 2 des Antrags gesagt : die Schäden, wele von vershiedenen Seiten aufgedeckt find, zu befsern.

Ar s 4 e “gs / e Abg. Boehbmer (kons.):, Wir steben der Tendenz des Antrages tin anderes Syftem gelänge, nur 20000 oder auch nur 15 000

Se dah Gie R fei M ite ge- a: S wie die beim Landgericht. Î __ | durchaus sympathisch Luit Alle Parteien wecnen die Mittel wieder zu anftändigen eushen zu machen, was würde»das für ein bis zum Erlaß eines solchen Geseyes die bereits angestellten Ver- Abg. Dr. {ling (nl.): Ih bitte, die Sache beute durch

Tite 2p doroGen Lâte, ban ia: VEW, Akin Fall ider Gean ie Ausführungen, die im übrigen wegen der Vorgänge | bewilligen, um die Mißratenen auf den reten Weg bringen i1 Vorteil für unser Volk seia, und was würde es uns an Mitteln für suhe, auf dem Boden des bestehenden Rehts im Wege der Ver- Abstimmung über den Antrag zu Ende zu bringen. Ein Kommissions-

¡wang bis auf sechs Monate ausgedehnt worden is. g bier in Berlin und wegen der Klagen gemacht worden sind, die hin- | können. Der Vorredner hat seine Klage aber zu sehr verallgemeinert. die Strafanstalten ersparen! Es wäre ein ganz allgemeiner sozialer waltung und der Geshäftsverteilung das Strafverfahren gegen beriht würde nur alle dieselben shönen Reden wiederbringen, die Ñ sihtlih ungenügenden Schuges gegen Unsittlihkeit mit Reht erhoben Es gibt noch Landesteile, wo die Jugend nicht in dem Mafe und kultureller Vorteil, wenn wir diese jugendlichen erbreher retten jugendliche Personen in einer ihrer Eigenart entsprechenden Weise beute gehalten find. Es hat feinen Zweck, sich bier und M s

Abg. von Bieberste in (kons.): Erfreuliderweise hat sih der Vor- L : E i : j : e : : s i E T ar Le E e | verdorben ift, wie z. B. bier in Berlin. i timmen könnten, Wir find t weiter, weil die Fragen bisher nur von mi it allerlei Details beschäftigen; das wird redner prinzipiell für die Entshuldungsvorlage der ostpreußishen | worden sind, habe ih mi, glaube i, geftern {on durchweg aus- | wir den Aubsäbrunzen Lr i Maeites: pr Wie I lin ein- Juristen behantelt A nd ian diese sih e ihre theoretishen ¡u gestalten, nah Möglichkeit zu fördern und zu verallgemeinern. Be EEt ged sein. Mesenen L lie Port unseren Antrag an, eventl.

Q í f ck î j iti î : i Landschaft ausgesprohen. Es wäre vielleicht rihtiger gewesen, diese | gesprochen und, soweit es niht der Fall war, es heute ergänzt. Aker |} verstanden, daß das Fürsorgeerziebung#gesey die Erwartungen Meinungéverschiedenheiten noch nicht haben einigen Pen, E dar- Ich habe bereits mitgeteilt, und es ist das au von den Herren | mit der Aenderung des Abg. Kirsch.

e bi i j e e L é i. B. dar Frage bier nit zu behandeln. Da aber Herr Rewoldt sie gestern | das möhte ih noch sagen: wenn der eine Herr Abgeordnete ih | nicht vollkommen erfüllt hat. Vielleicht liegt das daran, über, ob einem Verbrechen soziologishe oder biologishe Verhältnisse | Rednern heute hervorgehoben worden, daß an verschiedenen Gerichts- Damit schließt die Diskussion.

angeshnitten hat, muß ih gleichfalls das Wort dazu nehmen. x E ; ; ; - Eis bab, mean de Keemtisien Gedaifen cie Ee Lr glaube es war der Abgeordnete Crüger erwähnt hat, ih. sei der daß die Zöglinge mehr in den Anstalten als in Familien mee f Sronte liegen. Wir können nicht warten, bis darüber fi die | ellen Einrichtungen getroffen sind, durch die man zu erreichen Der Antrag Schiffer wird mit dem Anirage Kirsh an

fürdite, daß, wenn „die iariltishen Bedenken nit Fallen Felsen | Meinung, wenn man die Prefie nit durhweg zuließe, dann könnte es | tunücst nicht stimmen. Der Minister bat eine Reform des fra puristen einig find, sondern probieren wir lieber eine ne merita sind | hofft, und zwar im Wege der Gesthäftsverteil d ie Zustizkommission überwies M i R as E : E; zunäcbst niht stimmen. Der Mini i f des Straf- \ammeln wir Erfahrungen. dem Musterland Nordamerika find offt, und zwar im Wege ung, daß die jugendlichen | die Justizkommission überwiesen. aße bedauerlich. Die Entschuldung ist als einer der wihtigsten Punkte | vorkommen, daß einzelne Prefsevertreter ein gewisses Vorrecht ge- | verfahrens und des S Tee e Ae, E g stellt, und verschiedene E S nerees. Hier ist ein Gebiet, wo es | Verbreher von solhen Richtern beurteilt werden, die infolge ibrer Der Titel des Ministergehalts wird bewilligt.

in das wirt i Á 2 j : in das wirtshaftlihe Agrarprogramm der Regierung aufgenommen. | nöfen, es ist nit meine Meinung, daß dies zulässig sei, und ib habe wir sehen nit ein, weshalb wir diese Frage iegt hier erledigen niht auf Theorie ankommt, sondern nur die Prar's entscheiden kann. | dienstlihen Stellung am meisten befähigt ersheinen, sih ein richtiges Um 41/5 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des

Herr Rewoldt sagte, die landshaftlihen Pfandbriefe ständen den j L : in 5 L ; ; ; Staatspapieren mindestens gleich. Die Inhaber der Pfandbriefe das auch niht au8gesprohen. Ih habe nur gesagt: die Presse hat sollten. Absolut ablehnen müssen wir die Herauf]ezung des stras- An E t, da oke À E De A S s, Bild von der Tat und der Person des jugendlichen Täters zu maten. | Justizetats auf Freitag, 11 Uhr (außerdem Etat der Handels-

werden dur diesen ersten Versu der Entshuldung niht geshädigt | nah dem Gesey kein Vorrecht; einzelne Personen können von dem shletert ie eas A af ea ei cet über- werden. Wir müssen bei den jugendlichen Verbrechern eben besondere Wege Es ist, soviel ih weiß, bisher an drei Stellen in diesem Sinne vor- | und Gewerbeverwaltung).

werden. E i ]Quidun l j | erden. Es handelt ch nur um 10 Millionen; wenn diese ver- | Gerichte zugelassen werden; daß die Presse allgemein zu- haupt einen Wert legt, so muß man bedenken, daß dieser dem eben und vor allem erzieherisch wirken. Das sind keine sentimentalen gegangen worden, und ¡war nit überall gleiGmäßig. In dem einen

Tal i r (nl) META A Li ten und von Mitgliedern der gesamten Linken und der vie Worte: „für eine Reform der Vorschriften“. Abg. Kir s ch- Düsseldorf (Zentr.): Ich muß es entschieden | mögli; abér in gewissem Sinne könnte au das vielleicht geschehen. einun 7