1908 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

von 3000 Seelen hinunter zugelassen; auch da ist der Lokalshulinspektor niht Vo:sißender. Es handelt fh also um die recht wenigen Fälle, wo eine einzelne Landgemeinde unter 3000 Seelen eine Schule für ih allein hat. Man darf au nicht einfah „Geistliher oder Gemeinde- vorsteher“ gegenüberstellen, sondern die Frage ist, ob der Lokalschul- inspektor, also ein Staatsbeamter, den ors im Schulvorstande, der es mit den Fragen det inneren Sthulverwa E zu tán hat, oder der Gemeindevorsteher ihn führen sol. Wo Sie einen Lokal- _\{ulinspektor haben, wäre es das Unpraktishste, wenn Sie für die innere Verwaltung, also Lehrylan usw., den Gemeinde- vorfteher eirsezen wollten. Herr Schiffer legt Gewicht auf die Vorgänge bei der Beratung des Geseßes. Die Regierung hatte damals vorgeschlagen, daß der Lokalshulinspektor den Vo nehmen soll; das fand bei den Nationalliberalen Widerspru, und deshalb ließen wir den Schulinspektor als Parligenden heraus und überließen die Sache der Schulaufsichtsbehörde. Dieser Ausweg fand wieder bei den Konservativen ‘Widerstand, R da erklärte ih damals, daß die ganze Frage eine große praktishe Bedeutung vicht habe, denn in den meisten Fällen werde es sich von selbst praktish so machen, daß der Schulin)pektor ernannt werde, und ih habé expressis verbis cor daß die Regierung in diesem Sinne vorgehen werde. m Vertrauen auf diese Erklärung verzihtete die konservative Partei auf den Lokalschulinspektor als geborenen Vorsigenden und erklärte, daß sie das Vertrauen zu der Regierung habe, daß sie in állen ällen, wo es angängig sei, auch tatsählich den Schulinspektor zum Vorfienden machen werde. Was würde also Herr Siffer“sägén, wenn nun die konservative Das sagte, sie habe ih ‘auf die Er- klärung der Regierung verlassen, und ‘es wêrde jegt' nit danach ‘ge- handelt! Dié Regierung hat damals bestimmt in Aussicht géstellt, daß fie in den meitien Fâllen den Lokalinspektor ernennen werde, und daß dies auh von ällen Sèiten \o aufgefaßt ist, beweist die bamalige Erklärung kes Abg. Münsterberg. “In der Ausführungsanwéisung steht nun: Der geschihtlihen Entwicklung in der Mehrzahl “dér rovinzen wird es entsprehen, meistens den Schulinspektor zum Vor- Fes zu mahen. Wo ‘âlso nach der geschihtlihen Entrwöicklun der Orts\shulinspektor bisher nicht Vorsißender war, foll er äu niht eingeführt werden, In Westfalen ünd dem Rheinland ist des- «halb nud der historishen ‘Entwicklung der Bürgermeister als Vor- gender beibehalten. Jn einem Falle ist noch ein Gutsbesißer zum Peter ben ernonnt worden. Die Sache ist praktisch so geordnet, wie es die Aufgabe der Volksschule erfordert. Es liegt nicht in der Absicht des Ministers, überall radikal den Ortsshuülinspektor als Vor- sitzenden einzuführen, wo er es niht gewesen ist. Wir wollen uns vielmehr an die tatsählihen Verhältnisse 'anlehnen. Herr Schiffer hat also keinen Grund zu der Besorgnis, daß etwas geschehe, was ‘der Volks\{chule schaden könnte oder niht genau dem entspriht, was die Regierung in Aussicht gestellt hat.

Abg. Dr. P or \ch (Zentr.): In der Frage der Ordensniederlassungen hat der Mini ter 1a Freund Dittrich mißverstanden; dieser hat der Regierung niht Mangel an Wohlwollen bei der Genehmigung von Ordensniederlassungen vorgeworfen, fondern ae im Gegen- teil anerkannt, aber wir wollen niht auf das Wohlwollen der NRe- gierung angewiesen sein, sondern wir wollen Freiheit für die Be- tätigung der Orden haben. Der Minisier hebt einen Unterschied zwischen Diakonissen und Ordensshwestern hervor; wir können gber nit anerkennen, daß der bestehende Unterschied eine verschiedene geleh- lihe Behandlung erforderlih maht. Die Diakonissen fiud zweifellos au als eine evangelish-kirhlide Einrihtung anzusehen; diese Anstalten werden gegründét von dér evangelishen Kirche, und ihre Angehörigen tragen das kirchlihe Gewand. Es ist eine Ungerechtig- keit, daß für eine katholishe Niederlaffung zur Kcankenpflege erst die Genehmigung zweièr Minister erforderli ist, während die evangelishen Krankenshwestern davon ganz befreit find. Ueber die Bemerkung des Abg. Schiffer wegen der Ministerslürzerei enthalte ich mich weiterer Ausführungen, weil meine Freunde Herrn Stiffer hon durch Zwischenrufe hinreihend ihre Meinung aus- gedrückt haben. Bezüglich der “Frage der Schulinspektion müssën wir nah wie vor daran festhalten, daß fich die geistlihe Ortsshul- avfsiht und die Kreisshulinspektion im Nebenamte zum Segen der Schule bewährt hat. Von seiten der Nationalliberalen wird Sturm gelaufen gegen die geistlihe Ortsshulaufsicht, aber Herr Friedberg hat ja selbst zugegeben, daß es der historischen Entwicklung ent- spriht, wenn ein Geistliher Ortsshulinspektor is, und daß zumeist auch keia anderes Material dafür vorhanden ist. Also warum sträubt er sih so dagegen aus Prinzip, daß „der Regel nah* der Geistlihe das Jnspektoxat versieht? Wer ist_ denn auch geeigneter, den Zusammenhang zwishen Kirhe und Schule und

zus herzustellen, als der Seelsorger? Ebenso ist es, wenn eit Jahrzehnten der Geistlihe der Vorsißende im Schul- vorstande war, da kann man ihn doch mcht ohne weiteres absegen. Der Abg. Friédberg hat gestern gewünscht, daß der Minister die Sa e der Schulaufsiht niht vom parteipolitischen Standpunkt aus ansieht, sondern lediglih näch der Sache sieht; damit sind wir einverstanden, denn tut der Minister das, dann wird er sich sagen müssen, daß unsere Volksschule geblüht hat unter der geistlihen Squlaufsicht, daß unser christlihes Volk in der cristlihen Schule erzogen werden foll, und daß das alles der Verfassung entspricht. Das wird der Kultusminister \sih sagen müssen, wenn er die Sache niht vom parteipolitishen Standpunkte aus ansieht.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Meine Herren ! Die beiden Herren Vorredner sind wieder zurück- gekommen auf einzelne Fragen, die si auf die Kreis\hulaufsiht und Ortsschulaufsicht beziehen.

Der Herr Abz. Schiffer hat die Frage gestellt, ob niht mit Rücksicht darauf, daß bereits drei Fünftel der Kreis\hulinspektionen hauptamilich eingerichtet sind, es möglih sein würde, bereits jegt den Kreis\chulinspektoren die alleinige tehnische Aufsicht über die Volks- \{hulen zu übertragen. Ich bin gern bereit, der Frage näher zu treten ; dabei wir zu prüfen sein, ob vielleiht auch den nebenart- lihen Kreisshulinspektoren zugemutet werden kann, die weiter- gehenden Pflichten einer alleinigen Verantwortung für die tehnische und metéodische Aufsicht über die Volksshulen zu übernehmen. Ferner hat der leßte Herr Vorredner Bedenken ausgesprochen, ob nicht durh die alleiaige Uebertragung der technishen Revision der Schule auf die Kreisschulinspektoren die Leitung des Neligionsunterrichts durch die Geistlihen beeinträchtigt werden würde. Ih möHhte ihn in der Beziehung beruhigen. Jh stehe auf dem Standpunkt, daß dieser verfassungsmäßigen Bestimmung die Unterrichtsverwaltung voll zu entsprehen hat, und werde meinerseits alles tun, um die géistlihe Leitung des Religion8unterrihts unberührt zu erhalten. Im übrigen ergibt ih daraus, daß ohnehin der Orts- geistliche die Leitung des Religionsunterrihts hat, auch ein gewisser Hinweis darauf, béi der Bestimmung des Ortss{ulinspektors auf thn in erster Linie Nücksi§ht zu nehmen; sonst würde wieder eine dritte Person in das System der Einzelshule hineinkommen. Auch dieser Grund hat darauf hingewiesen, meinerseits mich dafflir auszusprechen, daß in der Regel der Geistliche als Ortsschulinspektor genommen werden soll.

Um auf eine Anfrage des Herrin Abg. Schiffer zu antworten, so beabsihtige ih nicht, einen Geistlißen gegen seinen Willen ju zwingen, die Ortsaufsicht zu übernehmen. Weni er nit will, erscheint er kaum geeignet, die Pflilhten des Schulinspektors mit dem Eifer wahrzunehmen, wie ih es im Interesse der Schule wünschen muß. (Sehr richtig! links.)

D ie Entscheidung über die etwaige Einwirkung auf die Geist- lithen steht freilih ni{ht dem Staate, sondern der Kirche zu.

Dann hat der Herr Abg. Schiffer hingewiesen auf die Aus- führungsanweisung 3 zum Shulunterhaltungsgeseß. Der Hêèrr Mi- nifteriáldirektor Shwarßkopfff hat bereits dargelegt, daß die darin ge- troffenen Bestimmungen sich nicht in Widerspruch befinden mit dem, was im hohen Haüse verhandelt worden ist. “Da aber der Hinweis des Herrn Abg. Schiffer au mi trifft, weil die Anweisung erlassen habe, so möte ih betonen, daß ih den Ausführungen des Herrn Ministerialdirektors in der Beziehung durchaus beipflihten muß. (Bravo! rechts.) In jener Anweisung is folgendes gesagt : Der geschi{htlichen Entwicklung in der Mehrzahl der Provinzen wird és entsprechen, meistens den Orts\schulinspektor mit dem Vorsiß des Schulvorsiandes zu betrauen, das heißt also, da, wo qie geshih!lihe EntwiXklung näch einéèr anderen Richtung geht, bleibt diese maßgebend. Herr Miñisterialdirektor Shwarbkopffff hat bereits darauf hingewiesen, daß in Westfalen und der Rheinprovinz \hon jeßt diejenigen, die in früherer Zeit damit beauftragt waren Amtmäáün und Bürgermeister in die Stelle des Orts\hulinspektors getreten sind. Also nur da, wo es der geshihtlichen Entwicklung entspriht, soll der geistlihe Orts\hulinspektor mit dem Vorsiß im Schulvorstande betraut werden, und auch dies nur „meistens"; beispiel2weise, wenn er niht will oder nicht geeignet ist, wird man ihn nit damit beauftragen.

Der Herr Abg. Porsch ist \{ließlich auch auf die Ordensgeseßz- gebung eingegangen. Ich habe mir bereits gestern erlaubt, darauf birzuweisen, daß ih mir versagen möchte, die Frage näher zu erörtern; denn es if doch daran e ‘daß die ‘preußische Gesegebung für die fkatholishen Orden einen Teil ‘des Kompromisses bildet, das in 80 er Jahren zur Beseitigung der \hweren Kämpfe zwis{chen Staat und Kurie abges{hlofsen ist. Wenn aus diesem Ganzen ein Teil herausgenommen wird, so würde damit das Ganze gefährdet werden. Im übrigen sind auch die Bestimmungen der preußischen Ordensgesezgebung, wie ich geftern bereits dargelegt “habe, niht s{chärfer als in andern, sogar in andern katholischen Staaten. (Sêhr rihtig! bei den Freikonservativen.)

“Aber der Abg. Porsch môge gewiß sein, daß ich mich, da die preußische Geseßgebung in der Beziehung weitgehende Rechte gibt, bemühen werde, in jeder Weise berechtigten Interessen der Katholiken Rechnung ‘ju tragen und in allen Fällen diejenige Lösung zu finden, die sich bei einer wohlwollenden Behandlung der Sache ergibt. (Bravo! im Zentrum.)

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Meine politischen Freunde sind nah wie E Mcicana daß bei der Schulaufficht allein die ally: keit entsheiden fölle, während Sie (nah rechts) den Geistlihen als Orts\{hulinspektor : haben wollen, ‘weil er' der Geistliche ist. Denken Sie ‘daran, wte der verstorbene Abg. von Kardorff ‘darauf aufmerkfam machte, däß ‘hierbei oft etn Verhältnis vorliegt, als wenn ein Marine- offizier eine Schwadron Kävallerie ah teren follte. Der Minister hat in der Affäre ‘des Liegnißer Erlafs+8 gegen die Gesellshaft zur Verbréitung von Volksbildung erklärt, es dürften von dieser keine Bücher vérbreitet werden, deren nationäle ‘oder christlihe Tendenz beanstandét werden müßte, auch handele es sch nicht um Wissen- shaftsbildung, sondern um Volksbildung. Eine Tendenz hat ja, im legten Grunde genommen, álles, aber‘dèr Minister. müßte dann aus dem Katälog äâuh die wissenschafilihen Bücher \treihen lassen, derén Tendenzen ihm nit entsprehen. Denken wir daran, ‘daß wir noch immer in einer Zeit: leben, wo ein Seminärzögling in Bamberg bestraft wurde, weiler den Faust gelefen hat! oher rührt denn die ganze

ige Agitation ' gegen die Gesellschaft zur Verbreitung von Volks- ena? Sie geht‘aus von einem Konkurrenzunternehmen in Berlin mit ganz réäktionären Tendenzen, dem Zentraïverein zur Begründung von Volksbibliothéken, der fih {on seit Jahren in einer ihm nahe- stehenden christlihen Zeitschrift in gehässiger Weise gegen die genannte Gesellschaft gewandt hat. Die Verfügung der Liegnizer Schul- gegen die Gesellshaft zur Verbreitung von Volksbildung immer geheim gehälten, der Wortlaut if uns niht mit- 8s handelt sich um ein planmäßiges Vorgehen gegen

abteilun wird noh L

w x ] ree Gesellsaft zur Verbreitung der Volksbildung. Denn der jebige

inerzeit als Landrat unseren Parteifteund Wenzel ry S dloreibee nicht bestätinen p li La ein Mann von dieser politishen Gefinnung \ib dazu nicht eigne. Solche Männer macht also die ‘Regierung zu Schulräten. ‘Das zeigt, wie ausdem B Cahn der Geist des Minifters von Studt noh nicht ver- \hwunden ist. Möge das Volk dafür sorgen, dáß bald ein anderer Geist einzieht !

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat an die beiden Ver- fügungen der Regierung zu Liegniy und an die Mitteilungen, die ih darüber in dér Budgetkommission gemacht habe, angeknüpft. Jch habe diese Angaben nur gemaht, um den tatsählihen Hergang zu \hilderr, und möchte keine Konsequenzen daraus gezogen wifsen, wie ih zu dem érsten oder zu dem zweiten Erlaß slehe. Jh gehe davon aus, daß der erste Erláß jedenfalls in der Form verfehlt war, daß es aber vor weiteren amtlichen Verfügungen vielleiht besser gewesen wäre, mit dem Vorstand der Gesellschaft ins Benehmen zu treten, und abzuwarten, was daraus würde.

Im Ans{luß daran hat \ich dann der Herr Vorredner über den Regierungs- und Schulrat Buth ausgelafsen. Herr SgFulrat Buth hat mit der Bearbeitung jener Verfügungen nichts zu tun (Abg. Fishbeck: Aber die anderen Dinge!), und nur darum, weil“ er in politisher Beziehung ein paarmal her® vorgetreten ist er ist konservativ —, meint der Herr Abgeordnete, er wäre vielleiht auch der Träger der Politik in Liegniy, die fich gegen den Verein zur Förderung der Volksbibliotheken gewandt hat. Für solche. Annahme fehlt es an jeder Uäterläge. Herr Buth ist ein ausgezeihnet empfohlener Beamter. Ich weiß auch nit, woher der Herr Vorredner seine Ktitik über den Vorgänger des Herrn Buth hat. Er hat die beiden gegenübergestellt. Jh unterlafse es aher, hier über einzelne Beamte mich näher zu äußern und möchte bitten, von solchen persönlihen Bemerkungen abzuseden. (Sehr richtig! rechts.) Der Betreffende kann sich nit verteidigen. Jh habe niht gewußt, daß hier über ihn gesprochen werden würde, und bin daher zu meinem Bedauern nit in der Lage, näher auf solche Einzelheiten einzugehen. Jh kann nur versichern, daß er bei der: Unterrichtsver- waltung immer für einen hervorragenden Beamten gegolten hat.

Sodann ‘bekómmt die Gesellshaft zur Verbreitung von Volks bildung keine Staatsbeibilfen, sondern einen Zushuß aus Reihs- mitteln. Vom Staat hat sie aber durch den Unterrichtsminister eine Empfehlung erhalten, die für fie von großem Werte ift. Jn voller

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Würdigung dieses Wertes hat auch ‘der Vorsißende bieses Vereins dankenswerter Weise sh nach unserer Besprehung bereit erklärt, die- jenigen Bücher auszumerzen, die nach meiner Ansicht in eine Bibliothek

geehrte Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß der von mir ge- machte Unterschied zwisGen wissenshaftliher und Volksbibliothek nit berehtigt sei. Jh kann dies niht zugeben; in eine wissenschaftliche Bibliothék gehört alles, was auf dem bêtreffenden Gebiet ershienen

ist, um dem wiffsenschaftlichen Forscher die Möglichkeit zu geben, alles

den Rahmen feiner Erwägungen zu ziehen; einem ganz anderen Zweck dienen bie Volksbiblio- theken, die für die große Menge bestimmt sind, der häufig die Möglichkeit einer eigenen Kritik fehlt, und der nur derartiger Stoff vorgelegt werden sollte, welcher fie nit in Verwirrung bringt, sondern sie in Kenntnissen und ‘Bildung wirklih fördert und national und religiss erzieht. Es mag s{hwierig sein, die Auswahl richtig zu treffen; unmöglich ift es niht. Nah dem Vorhergesagten handelt: es sh nicht um ein planmäßiges Vorgehen gegen die Gesellschaft, auhch nicht um einen Konflikt. Die Gesellschaft hat sich mit der Entfernung einiger Bücher, gegen deren Auswahl Bedenken vorliegen, einverstanden erklärt, und ih habe keinen Zweifel, daß sie durch folhe Beschränkung ihrer Bibliothek ihr Ziel : Volkebildung zu vetbreiten, am beftén er- reihen wird. (Zuruf bei den Nationalliberalen: Und däs-Konkurrenz- ergenen) J [l mich diese Sache nicht ei . Winckler (konf): will mich. auf diese Sache nicht ein- laffen CuB midt erl die Persönlichkeiten. Cin planmäßiges. Vor- geben der Uegniter Regierung liegt niht vor, es kommt auch nit auf die Stellungnahme / eines provinziellen Organs an, fondétn auf die Stellung des Ministers. Wir können mit. dessen Erklärungen einverstanden fein. In der Frage des Vorsißes im Schulvorstand hatten wir seinerzeit in der Kommission ‘einen Antrag gestellt, utn dessen Zurücknahme \ich die Regierung bemühte, indem sie érklärte, daß in der Praxis die Sache sih |o gestalten würde, wie wir es be- antragt haben. Ich habe damals die Erklärungen im Namen unserer artet abgegeben, auf ‘wel{he \sich heute der Ministerialdtrektor bezog. L habe damals erklärt: die’Erklärung der Regierung, daß man in den meisten Fällen keine andere PerlGlini! für den Vorsitz finden würde als den Orts\schulinspektor, begrüße wh mit Freuden, denn es gibt keinen geeigneteren. Jh habe aber selbst ferner den Wunsch geäußert, daß von diefer Regel abgewihen werden solle, wo es angängig sei; ich habe das befonders mit Rücksiht auf meinen Wahlkreis in den \äcchsischen Landen getan, wo der Ritterguts- besiger der geeignete Vorsißende ist. Wir haben also damals von der Regterung eine Erklärung extrahiert, daß an dem he:kömm- lihen Zustande, daß der Ortsfchulinspektor der Vorfißende ist, ‘nichts geändert werden solle. Was in der Ausführungsanweisung gesagt ift, entspriht durchaus dem, was wir damals gewünscht haben, was uns von der Regierung zugesagt worden ist, und was uns damals ver- anlaßt hat, unseren Antrag zurückzuziehen. Wir können also nicht anders ‘sagen, als daß die Regierung loyal ihre Zusagen “erfüllt hat, und wir könnten es nur bedauern, wenn die Sache ‘anders geregelt worden wäre. Der programmatishen Bedeutung der Erklärung, die gestern für uns Herr von Heydebrand abgegeben hat, würde es nicht entsprehen, wenn ich mich zu sehr mit Einzelheiten der Rede des Abg. Schiffer beschäftigen wollte; es ist aber niht richtig, daß wir ‘die Schule der Kirche unterordnen wollen; der Minister hat sih über das Verhältnis der Schule zur Kirhe ausgesprochen, und wir wünschen ebenso, daß das Verhältnis éin durchaus würdiges sei. Weil aus der Etklärurig des Ministers nit klar hervorging, wie im einzelnen dieses Verhältnis geotdnet werden soll, war es nötig, daß Herr von Prydebroud sih darüber aus\sprach. Wir werden in jedem einzelnen Falle besonders zu prüfen haben, wie die Schulinspektion zu gestalten sein wird, und wir stehen feft und ne auf dem Boden der gestrigen Ausführungen bg. von Heydebrand. n Abs, Stri Grute): Wenn man die Herren Lehrer hört, möchte man glauben, daß es überhaupt keine Schule gibt, wo nicht der Geistliche der Ortss{hulinspektor ist. Den Erklärungen des Ministers, die wir mit Freuden begrüßen, entsprehen leider die Tatsachen draußen im Lande niht. In den Statiftishen Jahrbüchern follte die Regierung eine ‘Auf- stellung über die Personen in der Schulaufficht mittcilen. Der Redner gibt dann cine Aufstellung über die Sara bse u. a. des Kretses Grottkau und zieht daraus den Schluß, daß in diesem Kreise die überwiegende Hälfte der Ortsshulinspektionen L niht in den Händen der Geistlichen befinde. Er fährt dann fort: Der Grund liegt darin, daß der Landrat des Kreises die geistlihe Orts\hulaufsicht nit zu begünstigen scheint. Auch ist der Kreisschulinspektor ein Protestant ; trozdem ih gegen dessen Persönlichkeit niht das geringste einzuwenden habe, wünsht doch die überwiegend katholishe Bevölkerung, daß fein Na(hfolger ein Katholik sei, der auch als religiôses Vorbild dastehen kann. Vielfah werden die Ortss{hulinspektorate niht mit Geistlichen beseßt, weil noch seit den Zeiten des Kuliturkampfes eine solche Be- seßung verweigert wird, da der Geistlihe dem Z-ntrum angehört. Ia, welcher Partei soll er denn angehören ? (Zurufe: National- liberal ! Grandinger !) Es gibt hon Ausnahmen, gewiß, Grandinger, den konzedieren wir Jhnen (zu den Natlib.) gern, aber Sie sind ja durch den Kulturkampf belehrt worden, welhe Erfolge Sie damit maten können. Der Landrat des Kreises hat auch dur direkte Wahl- \{nüffeleien feftftellen lassen, wie die Lehrer gestimmt haben, und hat durch den Kreisshulinspektor den Lehrern seine Mißbilligung aus\prechen lassen. Gegen ein derartiges Verhalten des Landrats müssen wir energisch Protest einlegen. Ich bitte den Herrn Kultusminister, die kürzlich abgegebene Erklärung des Ministerpräsidenten, daß die Behörden A bei der Wahl unpartetisch ju verhalten haben, bei der nächsten

zu beurteilen und in

des Innern zu veranlassen, daß er diese Erklärung feinen Landräten I Sue M Bend von Zedliß hat gestern davon gesprochen, daß der Geistliche viel besser für die Schule for en könne, wenn er nur Seel- sorger sei und den Stachel des S@(hulinspektorats niht anzuwenden habe. Das wird nur dann der Fall fein, wenn der Lehrer sich im Amte oder in seinem Privatleben etwas zu shulden kommen. läßt. Ebenso muß es der Geistlihe in Zukunft wie eine Degradation empfinden, wenn er, der vielleicht feit Jahrzehnten Vorsißender im Schulvorstand war, nah dem Wunsche des Herrn Dr. Friedberg ab- gesezt wird. Die in Erwägung gezogene Teilung der Geschäfte des Ortsschulinspektorats halte ich deshalb für bedenklih, - weil ja für den Geistlihen kaum roch etwas übrig bliebe, wenn ihm der pädagogische Teil der Aufficht entzogen würde. Die Kinder sollen im Religionsunterriht durch den Geistlichen ‘nicht bloß Glaubenssäße lernen, ‘sondern sie follen zum moralishen Leben erzogèn werden. Deshalb müßte der Geistlihe als Religionslehrer ganz besonders in der Pädagogik bewandert sein. Haben etwa ein Wirtschaftsinspektor, Generaldirektor oder ein Gastwirt mehr pädagogishe Fähigkeiten ? Der Abg. Fishbeck hat den Fall erwähnt, daß ein Gymnasiaft in Bamberg bestraft sei, weil er den' Faust gelesen hat. Da hat Herr Fishbeck eine Unterschlagung begangen, denn er hat nicht gesagt, weshalb er bestraft ist. (priltdent von Aer: Sie dütfen einem Abgeordneten niht Untershlagung vorwetfen.) Ich meine das natürlih nur ideell, niht in anderem Sinne. (Präsident von Kröcher: Jch bitte, dén Ausdruck zurückzunehmen.) Sehr ern, aber ich will sagen, daß Herr Fishbeck unterlassen hat, esonders anzugeben, daß der Schüler bestcaft ist, weil er den „Faust* als Vorbereitung zur heiligen Kommunion benußt hät. Kitche, Schule, Pfarrei sind das geistliche Zentrum - in unseren Ge- meinden, das zeigen {hon die alten Domschulen- und Pfarrshulen. Unter: dem Schatten der Kirche ist unsere Volksschule groß geworden. Der vielgerühmte Lehrer von Sadowa hat nicht unter dem Schul- aufsihtsgesez von 1872 gelitlen. Die Geistlichkeit ift bemüht, mit allen Kräften für den Fortschritt der Schule: sorgen. Wenn ‘die Linke noch fo erbittert den Kampf gegen die geistliche gr feige D m M fübrt Jo werden wir immer die Dreiheit verteidigen: Kirche, ule ] arrhaus. nd igs Geheimer Oberregierungsrat von Bremen widerspricht

| für Volksbildung niht hineingehören. (Zuruf links: Leider!) Der

den vom Vorredner angeführten Zahlen über die geistlihe Shulaufficht

Landtagswahl den Lehrern gedruckt mitzuteilen und auch den Minister .

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in S(Wlesien. Es sei nit gerechtfertigt, zu behaupten, daß die katho-

Kreis- die Ortsfhulea fe zu

lishen Geistlichen dabei benachteiligt seien. Die hauptamtl \hulinspektoren drärigtén ‘keineswegs dahin, nehmen, um die Remuneration dafür zu genießen.

Abg. Cassel (fr. Volksp.) : Wir würden ebenfo die Drangsalierung

oder Lehrern mißbilligen wie der Vorredner Hause. Wir verlangen freies Wahlrecht für Geistliche, Lehrer und Es muß in den Beamtenkreisen zur Kenntnis ebracht werden, daß \sih die Regierung zu dem Standpunkte bekannt

von katholischen Geistli aus dem auch für die Beamten.

Ueber die Aus- Lecung der Verhandlungen über den Vorsiß im Sh sich eine ‘große’ Kontroverse erhoben. Nah den Protokollen über die damaligen A L U sigungen haben ‘die Nationalliberalen verlangt, daß nicht der Geistlihe überhaupt Vorsißender des Swulvorstandes sein fol. Wir haben uns damals aber nit mit tem Vertrauen zur Regierung begnügt, sondern hatten beantragt daß der Vorsigende gewählt werden foll. Es handelt ih gar nit darum, ob gehalten st, was von der Regierung versprochen ist. Es ift allerdings in ‘eine gewisse Norm gekleidet worden, daß der Ortsschulinspektor der Vor- sigende sein soll, aber mit den damaligen Verhandlungen steht doch in einem gewissen'Widerspru, wenn die Ausführungsanweisung sagt, daß in der E der Ortsschulinspiktor zum Vorsitzenden zu bestimmen sei. Die technische Kreisshulaufsicht werden nur pädagogisch gebildete Fahmanner ausüben können; deshalb sollte das Tempo in der

urchführung der hauptamtlihen Kreiéschulaufsicht besVleunigt werden. Die Kreiss{hulaufsiht soll niht bloß die Unterwe fung der Kinder in einzelnen Kenntnissen überwachen, sondern überhaupt die Erweckung der Liebe zum Vaterlande und der “dnn ‘weib

at, daß vollkommen frete Wahl ‘Vor solle.

für alles Wahre und Schöne. Wenn das der Fall ist, dann wei ih nit, wozu noch eine besondere Ortsshulaufsicht notwendig ist. Es wird gesagt, cs handle \sich dabei weniger um eine Schul- aufsiht als um eine Schulpflege. Ich weiß nit, was ih darunter versiehen soll. Der Religionsunterriht bleibt doh den Geistlihen. Einem großen Teil der Lehrer hat der Vorredner sehr weh getan mit der Behauptung, daß diejenigen Lehrer gegen die geistlihe Schulaufsicht seien, die hon nah irgend einer ihtung mit den Disziplinarbehörden zu tun gehabt hätten oder in ihrer Moralität niht integer seien. Das ist ein sehr s{chwerer Vor- wurf, den ich zurückweisen muß. Die Lehrer haben dis Um Snteresse der Schule gegen die besondere Ortssculauf ht erklärt, weil bereits die Kreisshulaufsiht besteht. Die Squlpflege Tann man ruhig dem Schulvörstand überlassen, in dem ja alle die Männer sigen, die den Wünschen der Rechten entsprechen. Für den «geifilihen Schvlinspektor wird ‘angeführt, daß es am besten sei, wenn die Aufsicht geübt werde von einem Manne, der nicht zu den Lasten der Schule beizutragen habe und über ihr stehe. JIch meine im Gegenteil, wer für die Schule die Lasten hat, soll auÿ berufen sein, in der Schhuülverwaltung mitzureden, und das sind die Gemeinden. Die Gemeinden verlangen mit Ret das Verwaltungsrecht für die inneren und äußeren Schulangelegenheiten. Jn diese ganze Sache ist aber dadurch Verwirrung hineingebraht worden, daß in den letzten Jahren die Schulaufsihtsbehörden fich nicht mit der Schulaufsi#t begnügt haben, sondern Einfluß auf die Schulverwaltung beansprucht haben. Die Schuldeputationen sind eigentli Organe des Magistrats. Es wird sich infolge des Schulunterhaltungsgese es vom 1. April d. J. ab noch ein viel \chäârferer Kawbf um die Rechte der Gemeinden an der Schule entwickeln. Deshalb bedürfen wir einer Erweiterung der Selbstverwaltung und einer geeigneten Dezentralisation der Schul- verwaltung, um die Nehte der Gemeinden sicherzustellen. Das Ministerium hat zwar {hon dur Verhandlungen sich bemüht, einen modus vivendi zu \chafffen und Shroffheiten zu vermeiden, aker die Hauptsache ist , daß ein anderer Geist in die Sqhul- verwaltung einzieht, und daß geseßlih die Rechte der Selbstverwaltung Tlargestellt werden. Die Gemeinden / haben mit offener Hand große Opfer gebracht, um die Jugend im Interesse des Staates zu guten und edlen Menschen zu erziehen, deshalb können sie auch verlangen, daß sie einen größeren Einfluß auf die Schulverwaltung er- halten. Jch bitte den Minister, im Interesse der Blüt- des Sqchul- wesens und im Interesse des Staates si klar zu machen, daß die Schulbureaukratie die Entwicklung der Schule hindert. . Abg. Dr. von Campe (nl.): In der Differenz über die Verhand- Tungen beim Schulunterhaltungsgeseß lassen sich neue Gesichtspunkte niht mehr finden, mit denen wir uns gegense tig überzeugen könnten. Der Ministerialdirektor hat aber wen gstens feine Erörterungen dahin ausklingen lassen, cs die Ausführungsanweisung harmlos sei, und daß der Minister nit daran denke, mit der Bestimmung der Geistlihen für den Vorsiß im Schulvorstand radikal vorzugehen. In Schleswig-Holstein scheint aber doch jeßt die Absicht zu bestehen, im Gegensaß zu der historishen Entwicklun Geist- lihe zu Vorsizenden în den Kreiéshulverbänden zu machen. Jch möchte den Minister um eine Statistik über die: Berufe der Orts\chul- inspektoren, ‘die Vorsißende im Schulvorstande sind, ersuchen; dann würden wir sehen, in welhem Sinne die Ausführungsanweisung ge- handhabt wird. Wenn gegen die Gesellschaft zur Verbreitung der Volksbildung : von einem Konkurrenzverein geheßt wird, o sollte der Minister mit Rücksiht darauf, daß ein früherer Ministerialbeamter an der Spiye des Vereins steht, darauf hinwiken, daß eine solche Hege unterbleibt. Der Minister hofft, dur Vermehrung der Semi- narien und Präparandenanstalten dem Lehrermangel beizukommen. In Mecklenburg - Streliß entfallen auf einen Lehrer durhscnittlih 42 Schüler, in Elsaß - Lothringen 53, in Medcklenburg - Schwerin 45, in Preußen dagegen 63. Solchen Staaten wie Mecklenburg sollte do reußen über sein. Es ist Zeit, Nemedur zu hafen, zumal da der Minister im Prinzip anerkannt hat, daß nur eine Schülerzabl von 40 bis 45 auf eine Lehrkraft kommen müßte. Die Bemerkung des Abg. Stull über die Lehrer, die gegen die geistliche Schulaufsicht sind, weile ich auch zurück. Gerade die besten Lehrer sind es, die aus pädagogi- hen Rüdfssichten die geistlihe Schulaufsiht los sein wollen. Herr Stull hat es weiter als eine capitis deminutio gewissermaßen erklärt, wenn ein Geistlicher, der bisher Vorsißender des Swul- borstandes war, es niht weiter bleiben \oll ; er hat von Degradation Vis wie überhaupt im allgemeinen mit einem niht angebrachten athos. Wenn die Autorität der katholishen Geistlichen abhängig davon wäre, daß sie Ortssulinspektoren sind, so stände sie auf sehr schwachen Füßen. Ueber die Ordensntederlafsungen läßt si kaum etwas Neues sagen. Der Verglei mit den Diako- nisfinnen ift nicht richtig, denn diese N keine Organe der evangelischen Kirche. Weiter bat Herr Stull gesagt, die katholischen Geistlichen eien zumeist Mitglieder ‘des Zentrums wie fast alle Katholiken. ah der Wahlstatistik betrugen bei über 4 Millionen wahlberechtigten Katholiken die Zentrumsftimmen 1903 41,8 0/9. Man kann do viht annehmen, daß die übrigen 62 % alle Outsider seien. Also sind niht alle Katholiken Zentrumsmitglieder. Abg. Megzenthin (kons.) wünscht, daß bei der Besetzung der Lehr- stühle für evangelisße Theologie an den Universitäten die kritische Richtung nit weiter vor der orthodoxen bevorzugt werde; die Be-

borzugung ‘der erstéten babe Beunruhigung in weite Bevölkerungs- kreise getragen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Meine Herren! Bei ter Berufung von Universitätsprofessoren fteht grundsäglih die wifsenschaftliGße Tüchtigkeit im Vördergrund, Aber bei der Besezung der Professuren der evangelisch-theologiscken Fakultäten muß aúüch noch das Verhältnis berüdsihtigt werden, in welchem diese Fakultäten zur evangelischen Landeskirche, dèren Nahwuhs sie vorzubilden haben, stehen. Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß die Untétrihtsverwaltung darauf Beda@ht zu nehmen hat, die ver- \hiédenen wissenschaftlichen Richtungen innerhalb der evangelischen Theologie zur Geltung zu bringen. Sie muß wie auf allen wissen- shaftlihen Gebieten, so auch hier eine justitia?distributiva üben; fie muß dem entgegentreten, daß nur eine Richtung auf den akademischen

ulvorstande hat

preußischen Kultusministeriums immer eingenommen worden, bis-auf den Herrn Minrister von Altenstein zurück, und, wie ih glaube anñèhmen zu dürfen, zum Segen der Universitäten wié auch zum Ségen unserer evangelischen Landeskithe. ‘Ari ‘diesem Grundsaß werde auch ih streng festhalten. Nun bereitet die Prüfung der Richtungen häufig nit unerheb- lie Schwierigkeiten, weil die Unterschiedé in! den theologishen An- s{hauungen keineêwegs immer so bedeutsame sind, wie vielfach in weniger unterrichteten Kreisen angenommen wird. Jch darf bemerken, daß auch bezüglich der beiden Berufungen, die neulich stattgefunden haben, die Meinungen über dieRichtung der beiden Herren weit auseinandergehen. Sie wollen das daraus entnehmen, daß die positiven Mitglieder der Fakultät si für die Wahl der beiden Herren ausgesprochen haben, und namentlich in Berlin die positiven Mitglieder gerade um die Be- rufung des Mannes dringend gébeten haben, der auf meinen Vorschlag nunmehr ernannt worden ist. Ueber die Richtung dieses Herrn ist naher ein Streit in der Presse entstanden, in dem auh- Herr Geheimrat Weiß, den man doch bis dahin immer zu den ‘Positiven gerechnet hat, das ‘Wort ergtiffen und h für die Wahl dés Be- rufenen ausgesprohen hat. Wenn aber bei den Nä@hstbeteiligten der- artige Meinungsverschiedenheiten entstehen, so wollen Sie es begreiflih finden, wenn bei ‘der Unterrihtsverwaltung ebenfalls niht allseitig ge- teilte Auffassungen über die“ Richtung von Bewerbern aufkommen können. Diese Verschiedenheiten der Richtungen müssen einen be- friedigenden Ausgleich finden in den Persönlihkeiten der akademischen Lehrer, die mit wissenshaftliher Tüchtigkeit ein warmes Herz für die evangelische Kirche verbinden und si defsen bewußt sind, daß sie’ nicht allein an der wissenshaftlichen Ausrüstung, fondern au an der christ- lien Charakterbildung der Jugend mitzuwirken berufen find. Daß das ‘die Richtshnur für mih sein wird, werden die Herren hoffentlih aus meiner Verwaltung erkennen. (Bravo! rechts.) Jch darf be- merken, daß einem Wunsche, dem der Herr Vorredner Ausdruck ge- geben kat, bereits inzwishen Erfüllung. geworden ift dur die Be» rufung des Herrn Haus[eiter nach Hälle. . Dr. -v.on-He rand und der i;

i ae Sr Heydeb Lasa (kons.) beantragt Präsident von Kröcher: Aber an zwei Ecken können Sie Die Majorität des Hauses

doch das Licht nicht gut anstecken. nen freien Tag, und Herr von

wandt in dieser Woche noch ei Heydebrand sogar, daß wir vor 4 Uhr, \{ließen. Ich will damit

einverstanden fein, wenn morgen bestimmt die allgemeine Debatte

beendet wird.

Abg. Münsierberg (frs. Vgg.) bemerkt persönli , daß d Ministerialdirektor Schwartkopfff zwar richtig zitiert babe avre (Redner) bei der Beratung des Volksshulgesetzes gesagt habe, daß daraus aber nicht der Schluß zu ziehen sei, daß er mit der damaligen

Erklärung der Regierung fih einverstanden erklärt babe.

Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung a Freitag 11 iage (außerdem Jnterpellation Schiffer-Viere Legen Heranziehung der kommunalsteuerfreien Personen zu den

ullasten).

Land- und Forsftwirtschaft.

XXXVI. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats.

In der vorgestrigen, drilten Sihung bildeten den ersten Be- ratung8gegenstand Maßnahmen zur Förderung: der Vieh- verfiherung. Dazu lag folgender Antrag der ommission für Viehversiherung vor : „Der Deutsche Landwirtschaft3rat wolle besiließen :

1) Die 36. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats erkennt die zur Zeit berrshenden Uebelstände im Versicherung8wesen an und erblickt in der Förderung der Ortsviehversiherungs- vereine und Bildung von Rückversiherungsverbänden die Lösung etner exakt arbeitenden Viehversicherung. Um dieses Ziel ju erreihen, werden die Landwirtschaftskammern und sonstigen Korpo- rationen ersucht, gemeinsam an diesem gemeinnüßigen Werke mitzu- arbeiten. Als erster Schritt zu diesem ‘Wege \oll beim Deutschen Landwirischaftsrat eine „Zentralstelle für das landwirtschaft- lihe Versicherungswesen“" gebildet werden, welche in erster Linie alle weiteren Maßnahmen zur Förderung des Viehversicherungs- wesens zu treffen hat.

2) Der Vorstand wird ermächtigt, das Reichsamt des Junern ¡u bitten, für die Verwaltungskosten dieser Stelle einen [laufenden jähr- lichen eon GaT zu gewähren.“

Nach einem Referat von C. Weilandt-Berlin und kurzer Dis- kussion wurde der Antrag der Kommission zum Beschluß erhoben. Sodann beschäftigte sich der Landwirishaftsrat mit der Reform der Zivilprozeßordnung, über die der Oberlandesgerichtsrat Scneider-Stettin referierte. Einem von ihm gestellten Antrage ge« mäß faßte die Versammlung den folgenden Beschluß :

„Der vom Reichéjustizamt ausgearbeitet Entwurf einer Novelle zur Zivilprozeßordnung wird in seinen Grundzügen gebilligt. Jedoch ershtint es dringend wünschenswert, daß eine besondere Amts3gerihts8ordnung ausgearbeitet werde, und daß außerdem bei der Umgestaltung des Zivilprozeßgeseßes die in früheren Verhand- [lungen des Deutschen Landwirischaftsrats und seines Ausschusses geäußerten Vorshläge, betreffend Beseitigung der Eide8zuschiebung und deren Ersaß durh eidlihe Parteivernehmung, eine fakultative Mündlic@keit wie im preußishen Ver- waltung8gerihtsverfahren, die Teilnahme von Laienrichtern an der Zivilgerihts- barkeit allgemein in gewissen Streitsahen oder auch in diesen nur auf besonderen Parteiantrag —,

endlich eine freiere Stellung der Gerichte bei der Deter boltung, etwa nah dem Vorbilde des § 12 im Reichs- geseze über die freiwillige Gerichtsbarkeit,

eine getan Berücksichtigung. finden.“

Auf Antrag der Landwittf, ftskammer für die Provinz Westfalen wurde im weiteren Verlauf der Sißung über Maßnahmen gegen das seuhenhafte Verkalben beraten. erüber berichteten Kammerherr Freiherr von Ledebur. Crollage und Geheimer Regierungs- rat, Professor Dr. Dammann-Hannover, worauf die V Teatuna den folgenden von .legterem begründeten Anträgen zuftimmte:

„1) Der Deutsche Landwirtschaftsrat erahtet es im Hinblick auf die gewaltige Ausdehnung, welche das ansteckende Verkalben in neuerer Zeit gewonnen hat, und die {weren Verluste; welche dieses der Land- wirtschaft zufügt, für dringend geboten, alsbald die ratl eirtes Merkblattes in die mnt: zu leiten, welches in populäter Darstellung überzeugend die wahre Natur dieser Seuche, ! die Weisen: ihrer Vér- \{leppung, die Schußzmittel gegen leßtere und die Mittel zur Unter- drôckurg der Einzelfälle klarlégt, und für die Verbreitu

blattes in den wèitesten Kreisen der t L Sorge zu ‘tragen.

2) Der Deutsche Landwirtschaftsrat bes{chließt, an den Herrn Reichskanzler und die Regierungen der Einzelstaaten, welche über die geeigneten wissenshaftlihen Institute verfügen, das Er uchen zu richten die nôtigen Mittel bereit zu slellen, mit deren Hilfe ein praktis brauhbares Immunisierungsverfahren gegen das anfteckende Verkalben vermittelt werden kann.“

Lehrstühlen zu Worte kommt. Dieser Standpunkt ist seitens des

der Referent, Oberlandesgerihtsrat Scneider-Stettin, den Antra den Bestbluß der Hauptversammlung von 1907 .in allen Punkten aufré{chtzuerhalten. Dieser Antrag wurde an eno Alsdann berichteten der Kammerherr Dr. Freiherr von Erffa-

Wernburg- und der Re eat Graf von Brühl-Sigmaringen über die Frage einer Ver\härfung der Arbeiter schuß gesey- gebung ür die Beshäftigung ju endlicher L ewarbli er

rbeiter. Nah kurzer Diskussion erhob die Versammlung den folgenden gemeinsamen Antrag der Referenten zum Beschluß; «Nachdem eine Anzahl europäischer Staaten den der jugendlihen Fabrikarbeiter bis zum vollendeten 18. Lebentjahre aus- gedehnt hat, ist Deutshland mit seiner fast gänzlihen Schutlosigkeit der gefährdeten Altersklafsen von 16 bis 18 Jahren r Der dem Reichstag vorgelegte Entwurf eines Geseyes, betreffend ‘Ab- änderung der Gewerbeordnung, vom 16. Dezember 1907 (Neichst&gs- drucksache Nr. 552) erscheint gerade in dieser Beziehung unzulänglich. Der Deuische Landwirtschaftörat ersucht daber die isregierung, éine Verschärfung der Arbeitershußgesezgebung für die Beschäftigung pn er gewerbliher Arbeiter möglichst bald in die Wege zu e

Den leßten Gegenstand der“ Beratung in der dritten Sktpung bildete die Frage der Einführung eines Spiritusmonopols. v einem “eingebenden Referat des Geheimen Regierungsrats, Profeffors Dr. Delbrück-Berlin und längerer Diskussion faßte der Landwirtschaftsrat den folgenden Beschluß:

„I. Im Landeskulturinteresse ist die Erhaltung des Brennereis- gewerbes în seinem jeßigen Umfang und in seiner geographischen Ver- teilung als notwend g zu bezeichnen. Zur Unterbringung der steigenden Ernten ift éine allmähliche Eweiterung der Kartoffelspiritusfabrikation erwünsht. Jede Aenderung der Branntweinsteuergesezgebung, die mit einer höheren Belastung des Trinkbranntweinverbraui)s verbunden ist oder die Möglichkeit der billigen Abgabe von tehnishem Spiritus ver- mindert und demgemäß eine erringerung der Produktion au an“ der unentbehrlichen lempe zur Folge hat, muß daher als eine {were

igung der Landwirtschaft, insbesondere des leiten, auf den Kartoffelbau angewiesenen Bodens angesehen werden. Das Brennerei- gewerbe verlangt die Erfüllung des feierlih gegebenen Versprechens, an den bestehenden geseßlichen Bestimmungen bis zum Jahre 1912 nicht zu rütteln, weil es ihm nah jahrelangem Ringen aus eigener Kraft gelungen ift, die Shädigung dur das Branntweinsteuergeseß von 1887 zu überwinden und das Brennereigewerbe zu neuer Blüte zu- führen. Dur den bis zum Jähre 1918 reichenden neuen Zusammershluß in dem Verwertungsverbande deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritusverwertung hat ‘das Brennereizewerbe ih feste Unterlagen zur Entwicklung auf lange Zeit gesichert. Unter diesem Gesihhtspunkte sind Steuerpläne, welhe eine einfache Erhöhung der Verbrauchs8abgabe oder gar eine E abrikatssleuer in Ausfiht nehmen, von vorn- herein zu verwerfen. Aber auch der Einführung eines Branntwein- monopols kann nur mit Besorgnis entgegengesehen werden.

II. Jf aber eine höhere steuerlihe Belastung des Trinkbranüt- weins unabwendbar, so erscheint die Errichtung eines Monopols als die verhältnismäßig beste]Form, fowolt im Interesse des Reichsfiskus, der Landwirtschaft, als auch der Verbraucher, wenn es den folgenden Grundforderungen genügt: 1) Die ‘unmittelbare Folge einer böberen Belastung is ein Rückgang des Verbrauchs, ein Steigen der Vorräte und ein Sinken der Preise. Dem der freien Verfügung üker sein Er- ¡eugnis beraubten Brennereigewerbe muß daher zum mindesten der Ersatz der Produktionskosten ohne Berehnung des Wertes der Swhlempe sicher- gee werden unter Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit diefer

roduktionskosten nach Art der verwendeten Nohstoffe und Ernte- erträge, der geographischen Lage der einzelnen Brennereien und ihres Betrieb3umfangs. 2) Die historisch gewordene, aus dem Bedürfnis des Brennens erwahsene Verteilung des Brennereigewerbes auf die Länder und Provinzen i|st in der Weise ficherzustellen, daß den bestehenden Brennereien ein Brennreht auf Grund ihrer bisherigen Produktion zugebilligt wird. Das bestehende Kontingentsrecht ist abzulösen, für Süddeutshland unter Be- rüdsihtigung von dessen Sonderrehten. 3) Die Meonopolverwaltun übernimmt die Gesamtmenge ‘des e Spiritus zum Vertrieb und übergibt sie in den Verbrau für Trinkzwecke mit einem an- gemessenen Preiszushlag, für tehnishe Zweke zu einem die Erweiterung dieses Absatzes sichernden geringeren Preise. Dakei find sowohl die Interessen der chemisdhen und Essig- induftrie, als auch insbesondere diejenigen weiter Bevölkerungskreise an billigem Brennspiritus zu berücksihtigen. 4) Es wird Aufgabe der Monopolverwaltung sein, dafür Sorge zu tragen, daß der Trinkbranntwein in gut gereinigtem Zustande überall im Deutschen Reiche zu gleihmäßigem Preise erhältlich und der preis- erböhenden Wirkung eines Großzwischenhandels entrückt wird. Der tehnishe Spiritus muß in amtlich vershlofsenen Gefäßen unter Sicherstellung des Alkoholgebaltes im Kleinverkehr leiht zugänglih sein. 5) Den Erzeugern von Qualitätsbranntwein ist ihre Ware unter geeigneten Erleihterungen für die kleinen Betriebe zur eigenen Ver- wertung zu belaffen. IIL Abgesehen von der Verwendung in der chemishen und Gsfig- industrie, ist der Absay an tehnishem Spiritus gebunden an die Konkurrenzfähigkeit mit dem Petroleum. Es empfiehlt fich daher gleih¡eitig mit der Einführung des Branntweinmonopols eine Z3oll- erhô s auf Petroleum. Eine etwaige Erhöhung der Petroleum- preise belastet die wohlhabenderen Klassen stärker als die ärmere Bevölkerung, weil der Petroleumverbrauch pro Kopf in den wohlhabenderen Kreisen ein erheblich größerer ist. Es kann aber die Preiserhöhung für das Petroleum in engen Grenzen gehalten werden dur billiges Angebot von Brennspiritus, has die Zollerhöhung nicht oder nur zum Teil im Jnlandspreis zum Ausdruck fommt, der o ires Zoll „fieber bon dem Petroleum produzierenden Auslande getragen wird. ,_1V. Zum Ausgleich der durch etwa eintretende erhöhte Petroleum- kleinpreife bewirkten Belastung der Bevölkerung empfiehlt es sich, ent- weder den ganzen ‘oder wenigstens einen großen Teil des Mehr- auflommens aus dem Petroleum zur Herabseßung der Zuckersteuer

zu benugzen, dies zuglei im Interesse der s{chwer darniederliegenden Zudckerindustrie. *

Abends vereinten sich die Mitglieder des Deutschen Landwirt- shaftsrats zu einem Festmahl im Hotel Adlon. Der Vorsitzende Graf von Schwerin-Löwiß gab in einer Ansprahe dem Bedauern Ausdruck, daß der Reichskanzler Fürst von Bülow zum ersten Male seit aht Jahren an der Festtafel des Deutschen Landwirtschaftsrats fehle, schilderte sodann kurz die wirtschaftliche Lage der deutschen Landwirt- saft, wies auf den Mangel an ländlihen Arbeitern, auf deren jus nehmende Unzuverlässigkeit und Kontraktbrüchigkeit hin, gab aber der Hoffnung Ausdruck, daß auch diese neuenistandene Not werde über- wunden werden, und {loß mit einem Hoh auf Seine Majestät den Kaiser, die deutshen Fürsten und freien Städte. Darauf ergriff der Staatssekretär des Innern, Staattminister Dr. von Bethmann Hollwég das Wort zu folgender Rede:

Der Herr Reichskanzler läßt Ihnen den Ausdruck eines \{chmerz- lien Bedauerns ‘darüber übermitteln, daß er dur eine Unpäßli@hkeit von Ihrem heutigen Festmahle ferngehalten wird, und hat mich beauf- tragt, Ihnen seine bésten Grüße und Wünsche auszusprechen. Wenn infolge dieser Umstände mir die Ghre zuteil wird, an Sie, als die be- rufenen Vertreter der gesamten deutschen Landwirtschaft, das Wort zu rihten, so erfüllt es au die Reichsregierung mit lebhafter Befriedt- gung, daß der deutsche Landwirtschaftsrat in der weiteren und strafferen Ausgestaltung der ihm zu Grunde liegenden einzelstaatlichen Organi- sationen einen immer zunehmenden Halt, eine immer wachsende Festig- keit gewinnt. Der korporative Zusammenshluß der Landwirte hat ebenso wie der technische Aufschwung des landwirtshaftlichen Gewerbes seinen Anfang genommen in einer Zeit, wo es der deutschen Landwirt-

Zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des § 833 des B. G.-B., der hierauf zur Beratung gelangte, Helle

schaft bitter \{lecht ging. In Zeiten äußerster Not hat sie fh aus sich selbst heraus zu regenerieren versucht, sie ift gewachsen, niht wie