1866 / 7 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berlin, den 1. Januar 1866.

zollern und nah und von Stationen des nicht zum Vereine gehörigen Auslandes, soweit solche nicht in die Kategorie ad b. fallen erhält der Bahntelegraph, wenn derselbe bei der Beförderung mit betheiligt gewesen is, einen Antheil an den Gebühren , welcher dem Durch- schnittssaße des Gebühren-Antheils ad b. gleichkommt, wie solcher Fch bei der jedesmaligen Abrechnung zwischen der Telegraphen-Verwaltung und der betreffenden Bahn-Verwaltung herausstellt. i: ) Für solche Depeschen , welche bei einer Eisenbahn-Telegraphen-Station aufgegeben und der an demselben Orte befindlichen Staats-Telegraphen auf telegraphischem Wege oder durch Boten zugeführt wor- den sind, verbleibt die Beförderungsgebühr ungeshmälert dem Staats- Telegraphen. Umgekehrt erbält der Eisenbahn - Telegraph die ganze Gebühr für Depeschen, welche bei einer Staats-Telegraphen-St ation aufgegeben und der an demselben Orte befindlichen Eisenbahn - Tele- graphen-Station auftelegraphishem Wegeoder durchBo!en zugeführt worden sind; die gegenseitige Zuführung im telegraphischen Wege oder durch Boten erfolgt gebü hrenfrei*). E ) Bei refommandirten Depeschen (§. 15) imgleichen bei bezahlten Rü- antworten (§. 18) zählen die zurücgehenden Depeschen bei Vertheilung der a als besondere Depeschen. Nachzusendende Depeschen E rüdsichtlich der Nachsendung als neue Depeschen o) Die Vervielfältigungs-Gebühr (§. 14), die Gebühr für Zurückziehun von Depeschen (g. 22) und die Gebühr von D pes S ifiA (J. 28) behält derjenige Theil zum ganzen Betrage , bei dessen Sta- | tionen die Erbebung vom Publikum stattfindet. ) Die Gebühr für Weiterbeförderung rekommandirter Depeschen (§. 19) E Verwaltung, welche die Kosten der Weiterbeförderung estreitet, j

g. 30.

igt A 2 | Abänderungen dieses Reglements bleiben vorbehalten. m Diofso ( T nf f 1: î { i ) Diese gebührenfreie Ueberführung der Depeschen is ein Versuch und gilt vorläufig nur für das Jahr 1866. |

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten.

(gez.)

Graf von Jhenplig.

Das Abonnement beträgt: y Thir. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen BKeftellung an, für Serlin die Expedition des Königl« Preußischen Staats-Anzeigers : Æilhelms-Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)

iger.

Berlin, Mittwoch den 10. Januar

1866.

Seine Majestät der König haben dem Großherzog von Mecklenburg - Schwerin Königliche Hoheit und dem Großfürsten Constantin von Rußland Kaiserliche Hoheit das Kreuz der Groß-Komthure des Königlichen Hausordens von Hohen- zollern zu verleihen geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht“

Den Ober - Staatsanwalt Pr. Kraegig zu Bromberg zum |

Geheimen Regierung®- und vortragenden Rath in dem Ministerium | gen, als darin gelegen haben, daß das damalige Unternehmen nicht

der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zu ernen-

nen und mit der Direction der Abtheilung für die katholischen |

Kirchen-Angelegenheiten zu beauftragen j Dem Proviantmeister Riedel in Posen; dem Garnison - Ver-

waltungs - Direktor Heinicke in Luxemburg und dem Kriegs8-Zahl- | meister und Ober-Buchhalter Wasserfall bei der General-Militair-

Kasse den Charakter als Rechnungs-Rath j so wie

Dem bisherigen Dirigenten der Maschinenbau-Anstalt zu Dirschau, |

Krüger, den Charakter als Kommissions-Rath zu oerleihen.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und vffentliche Arbeiten.

B eftanntma 1; 0:0

Berg-Akademie, Berg- Assessor Dr. Wedding, aufgefordert, einen

saale der Königlichen Berg-Akademie (Lustgarten, Gebäude der alten Börse, Eingang an der dem Dome zugekehrten Seite) stattfinden und jedesmal etwa 15 Stunden dauern.

Der Zutritt zu denselben ist allgemein Denjenigen gestattet, die | beim ersten Besuche vor dem Beginn des Vortrages ihren Namen | und Stand in ein bei dem Kastellan offen liegendes Buch eintragen.

Berlin, den 15. Dezember 1869. ; Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

S mEDA

Ministerium für Die landwirthschaftlic zen Angelegenheiten.

Cirkular-Verfügung vom 24, Bezembor 1969 +—

betreffend die Aufforderung zur Betheiligung an

der internationalen Fischerei-Ausstellung zuBou-

logne sur mer, vom 1. August bis 16. September 1866.

Im August 1866 wird in Boulogne sur mer unter der Jni-

tiative des Kaiserlichen Präfekten und dem Protektorate des Kaiser- |

lichen Ministers der Marine eine interñationale Fischerei-Ausstellung stattfinden, wie eine solche in diesem Jahre zu Bergen in Norwegen stattgefunden hat. Der den Königlichen Regierungen der Ofiseepro- vinzen zur Weiterverbreitung im betheiligten Publikum bereits zu- gegangene, für die Königliche Regierung (das Königliche Polizei-Prä- fidium) in 1 Exemplar beigefügte kommissarische Bericht über die oben- erwähnte Ausstellung erweist, wie nüglihe Belehrung und Anregung

auf derselben zu gewinnen gewesen is}, läßt zugleih aber be-

| dauern, daß die preußische Fischerei und die derselben dienenden Jn- dustriezweige dort eine #o geringe Vertretung gefunden haben. Die

Schuld daran mag ebensowohl in der Neuheit derartiger Ausstellun-

in allen Kreisen, die an demselben ein Interesse hätten nehmen kön- nen, bekannt geworden war; und es is jeßt die Aufgabe der König- lichen Regierungen, auf die bevorstehende Ausstellung in Boulogne s. m. die Aufmerksamkeit rechtzeitig hinzulenfen. Es wird dieselbe voraus- sichtlih für die Seefischerei dieselbe Bedeutung gewinnen , wie die Ausstellung in Bergen), und die Verhältnisse des französischen Binnen- landes lassen für die Binnenfischerei sogar noch erheblichere Resul-

tate erwarten. j In der Anlage werden der Königlichen Regierung (dem König-

| lichen Polizei-Präsidium) die französischen Erlasse und das Programm | der Ausstellung in mehreren Exemplaren in deutscher Ueberseßung "mit der Veranlassung zugefertigt, für die Veröffentlitung derselben,

in geeigneter Weise unverzüglich Sorge zu tragen, dabei auch aus- drücklich auf diejenigen Artikel hinzuweisen , - welche die Form, Frist | uvd Adresse der Anmeldungen betreffen, und diejenigen, welche si " an der Ausstellung betheiligen wollen, aufzufordern, von ihren An-

| meldungen der Königlichen Regierung (dem Königlichen Polizei- | Präsidium) Kenntniß zu geben. Allerdings wäre es zweckmäßig, , J , Ry e , ÿ , S f - S Um die Verbreitung nüßlicher Kenntnisse der Technik zu befôr- | die Anmeldungen selbst bei der Königlichen Regterung (en DEB dern, habe ih den Dozenten der Hüttenkunde an der Königlichen |

lichen Polizei - Präsidium), und demnächst zur kollektiven Weiter- beförderung hier sammeln zu können; es würde dies aber allzuviel

| Qei , ; ; f : Cyklus von aht Vorlesungen über Eisenhüttenkunde (Eigenschaften, SUE zor O und es muß darum jedem Einzelnen überlassen wer Darstellung und Verarbeitung des Eisens) zu halten. Demgemäß | werden die Vorträge vom 12. Januar 1866 (einschließli) ab, all- wöchentlich am Freitag Abend von 7 Uhr an in dem Bibliothek- |

den, seine Anmeldung unmittelbar nah Boulogne s. m. abzusenden j wünschenswerth bleibt aber, von hier aus das Maß der diesseitigen Betheiligung noch vor Beginn der Ausstellung übersehen zu können. Die bei der Königlichen Regierung (dem Königlichen Polizei - Präsi-

| dium) eingegangenen Anzeigen sind deshalb zu sammeln und dem- " nächst übersichtlich hier nachzuweisen.

Berlin, den 21. Dezember 1869.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium hier.

Berlín, 9. Januar. Seine Majestät der König haben Aller-

| gnädigst geruht: dem Geheimen Kommerzien « Rath Alexander | Mendelssohn und dem Kommerzien - Rath Paul Mendels- sohn-Bartholdy, sowie dem Banquier Franz Mendelssohn

zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von

| Rußland Majestät ihnen verlichenen Orden und zwar den ersteren

beiden des St. Annen - Ordens zweiter Klasse mit der Krone, dem leyteren des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit der Krone zu

ertheilen.