1866 / 11 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste Talons exfolgt die Aus- 3) das 6. Ofipreußische Infanterie-Regiment Nr. 43 rüdckt in die | : us

händigung der neuen QZinscoupons-Serie an E ad der Schuldver- Garnisonen d Stabe, dem 1. und reibung, sofern deren Vorzeigung re tzeitig geschehen 1}k. Königsberg i. Pr. mit dem Re iments-Stabe, dem 4. Un if 1 s M Zur Sive eit der feedur Ea F Verpflichtungen haftet der Königsberg i. Pr g | | b) Von den Prisen, welche von Kreuzern und Geschwadern 2c. A erh hierdurch eingegang 9 dem 2. Bataillon, : gemacht werden und von der Mitwirkung alliirter Flott er kommandi G Hidier di dem 2. Batail e Le F enx N kommandirende Flagg-Offizier eines Geschwaders 2c, erhält von Prisen, die von ihm unterstehenden Sciffen resp. Fahrzeugen gemacht

Krit DOO R Vermögen. diese Ausferti j l Uni essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unjerer Unker- n à at Nr. 61 belegt di H 9-9, i l \crift ertheilt. 4) E Infanterie-Regiment Nr. g c F : E 0 Kreuzer, der keinem Geschwader 2c. angehört, erwirbt alle SON ein Qwanzigstel, gleichviel, ob er bei der Wegnahme zugegen gewesen S abianin, den 19... : : : B L Ï adi . während der Dauer seiner Kommandirung gemachten Prisen für eigene oder nicht. ; Die kreisständische Finanz-Kommission für die Chausseebauten 1m Kreise Stolp mit dem Regiments-Stabe und dem 2. Bataiuon, Rechnung nah Maßgabe der in den §§. 16 bis 21 des zweiten Abschnittes Sind mehrere Flagg-Offiziere bei einem Geschwader 2c. und werden von Gumbinnen. Coniÿ mit dem 1. Bataillon, dieses Reglements gegebenen Bestimmungen. N auf hoher See Prisen gemacht, so theilen die Flagg-Offiziere unter L ; in mi "filter-Batai i: T. dies ein Qwanzigstel in ir G a I Tungsbezirk Gumbinnen. Neustettin mit dem Füsilier Bataillon. : A : L A A einander Zwanzigstel in der Weise, daß bei zweien der öchst- Regierungsbez Oies wird hiermit unter dem Bemerken zur Kenntniß der Armee R L feinem Geschwader 2c. gehöriges Kriegsschiff oder Fahr- fommandirende zwei Drittel, der andere cin Drittel, bei drei D U zeug den Befehl, zu einem Geschwader zu stoßen, um sich dauernd mit dem- | Lerel der höchstkommandirende die Hälfte, die übrigen den Rest zu gleichen

z E D Z 7 i X 1 l edin a 1 ewe un en mit denx inie [ l A) a 1 1 Ub Ç [1e H g oder a l- i y

Provinz Preußen. zu der Kreis - Obligation des Kreises Gumbinnen Littr. „.--- Nr. ……-- j y : IT. Serie über M. fünf Prozent Zinsen über 15. d. M. ihren Anfang nehmen werden. M zeuges der Erlös aller Prisen, welche von demselben bis zu dem Eintreffen s Silbergroschen. Berlin, den 0. Januar 1866. F bei dem Geschwader gemacht werden. Offiziere sind, und es werden von einzelnen detachirten Schiffen oder Fahr Der Jnhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe ¿vtoaRMinisteri 08 Grieas-Departement . Hat aber der Kommandant dieses Schiffes schon vorher eine Ordre von zeugen Prisen gemacht, so theilt der höcbstkommandirende dies ei ; am ….ten ....--- 48.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- Krieg? Ministerium, Allgemeine? Kriegs-Depariem Gai dein Befehlshaber jenes Geschwaders 2c. entgegen genommen, welche eine zigstel nur mit dem jüngeren lia O dessen Beseblen der Ei an- Obligation für das Halbjahr vom ._ bis mit (in Buchstaben) v. Glisczin®sfi. v. Hofsmann. Diéposition über das Schiff enthält so erhält lehteres den reglements- mittelbar untersteht. S i Silbergroschen bei der Kreis - Kommunal - Kasse | a P, beiti an allen Prisen, welche nah Empfang der Ordre gemacht A G Fahrzeuge, die zu verschiedenen von einander un- u Gumbinnen. | S : S : gigen Wel 2c. gehören, gemeinschaftli i S4 f J Gumbinnen, den E i O E Dasselbe gilt von solchen Schiffen oder Fahrzeugen eines Geschwa- der beiderseitigen Flagg-Offiziere ein O oeaia Disen Mnibeito, E Ei Ga e Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 4. Januar 1860 vers %e eld eter alf héherin Best verlan, um d dauernd cinem pn her Prien Erirag, nas des 1 ©. 19 enthaltenen Sfala geb würde 1 a : A Ó L l t z : S G i ELE, | - r : . c ck L c Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen betreffend das Allerhöchst genehmigte Reglemen E F. 8. ent deiatélción Schiffe ‘odér S R ini Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom | yom 31. Dezember 1865 wegen des Anspruchs auf L Wenn ein einzelner Kreuzer in Sicht eines anderen Kreuzers oder einer keinem Geschwader 2c. angehörigen Kreuzer eine Prise aufbringen “V wid Schlusse des betreffenden Kalenderjahres der : E e R L d d E Flotten-Abtheilung eine Prise macht und lehtere haben durch thätliche Mit- das auf den, oder die Flagg-Offiziere fallende ei j E U ; t b Wn Prisengelder und Prämien un wegen der S irkung zur Caption beigetragen od j e bes -Müns L ibren Offizi Aar, ( ende ein Zwanzigstel nur von dem Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. L i rel b H L g ô O s nur durch ihre Manöver das | F. fizieren und Mannschaften zustehenden Antheil berechnet, mit Aus- On Reeierungsbezirk Gumbinnen Vertheilung derjetben. Entkommen der Prise verhindert, so erwerben die Besagungen derselben {luß der Besayung des Kreuzers. Provtnz Preußen. s U g®90 ez i H gleiche Anrechte auf die Prisengelder, wie die Besazung des eigentlichen 2 i g. -18. E NENZXH S A E ; out A ei Ad Mir eingereichte, anbei Captors. : | i 3 Commodore und Capitäns zur See, welche ein Geschwader befehli zur Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen , Il. Serte. Auf Jhren Vortrag genehmige ZO das Mir eing / e Queifel- über die Berechti L on i Mi T d E i 5 eschwader befehligen, N L é Le E Z : Berechtigung solcher Mit - Captoren entscheidet das heilen wie Flagg-Offiziere, wenn die ihnen untergebenen Schi Fahr- zurücerfolgende Reglement vom 31. Dezember 1865, betreffend den . Ober-Kommando der Marine. zeuge Prisen machen; wie Kommandanten, len sie \elbst A pi SBii Q fommandiren und mit diesem eine Prise aufbringen. G

Der Inhaber dieses Talons em ängt gegen dessen Rück abe zu der O E b OeT mie M r cises Gumbinnen Littr, N Ne. E über Tha- | Anspruch auf Prisengelder und Prämien und die Vertheilung der- [F j g. 9. ler à 5 fünf Prozent Zinsen, die _te Serie Zins - Coupons für die fünf | selben, und gebe Jhnen anheim, das weiter Erforderliche zu ver- : Wenn ein Geschwader 2c. auf hoher See eine Prise macht, so sind die 49. ahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Gumbinnen y nah | anlassen. 5 Besaßungen sämmtlicher Schiffe und Fahrzeuge, welche bei demselben gegen- Der nach Abzug der in den §FF. 16 und 17 für den Staat und resp. den Maßgabe der diesfälligen , in der Obligation enthaltenen Bestimmungen. Berlin, den 4. Januar 1866. wärtig waren, zu Prisen-Antheilen berechtigt, unbeschadet, ob nur ein oder Chef des Geschwaders 2c. gedachten Quoten verbleibende Ueberrest des Prisen- Gumbinnen, den „ten 18. - f E mehrere Schiffe zur Jagd auf das feindliche Schiff befohlen waren. Hat Erlöses ivird in 12 Klassen vertheilt. Die kreisständische Finanz-Kommission für die Chausseebauten im Kreise \e1) Wilhel _ aber bei Wegnahme der Prise ein Kampf stattgefunden, so wird der Erlôs Es erhalten in der Gumbinnen. (gez.) Wilhelm. H jener nah der, jedem Schiffe und Fahrzeuge nah Maßgabe der §§. 19 20 | I. Klasse: und 21 zustehenden Anzahl von Theilen derart unter ‘die Besazungen der | Jeder Schiffsjunge 1 Theil | IT. Klasse: C T0

(gegengez.) von Roon. N ere Dad, iers Merlon ace sich an Bord eines der bei der, oder Matrose, H : | | S L Saption wirklich im Gefecht gewesenen Schiffe oder Fahrzeuge befand, das Jeder Matrose, Heizer, Handwerker, Se soldat, K Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche An H Doppelte von dem erbält, was auf eine Person e E a Rang- Aufwärker L E Theile. Arbeiten. | dea Arlegôe und Marine-Minister. L flasse der andern, nicht im ¿Feuer R Schiffe und Fahrzeuge fommt. | Aeder Unteroffizier Il. Kl P Kasse: | e n f E 2 C. 10. | Jeder Unteroffizier U. Klasse, Unteroffizier der Seesoldaten Der Baumeister Vogt zu Stettin is zum Königlichen Land Wird ein zu einem Geschwader 2c, geböriges Kriegsschiff oder Fahrzeug und Hautboist, sofern er wirkliher Unteroffgier f A H von dem Chef desselben als Kreuzer oder zum Rekognosziren 2c. unter der | aa c N, Kiasse : E | Jeder Unteroffizier L. Klasse, Stabswachtmeister , Feldwebel

Baumeister ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle L bei der Regierung zu Potsdam verliehen worden. m: Et detachirt, so verbleibt der Besayung desselben der | „nd S e : 2 rl38 aller während der Dauer dieses Kommandos gemachten Véisen, nach | M Sergeant der Seesoldaten, Kapellmeister und L tf t Shoi Reglement, betreffend den Anspru auf Prisengelder Abzug des auf den Befehlshaber des Geschwaders c rei t R | V lde: E R und Prämien und die Vertheilung derselben. Dasselbe gilt, wenn ein Geschwader 2c. unter gleichen Bedingungen von Jeder Kadett 83 Theile cs VI, Klafse: s A

Heute wird der Titel mit der chronologischen Uebersicht zur n ce ali einer Flotte detachirt wird, : a j R. 11. | Jeder Deckoffizier 11. Klasse , Verwalter , Seekadett und

Geseysammlung pro 1865 ausgegeben. Berlin, den 13. Januar 1866. i Moabit ein tur Unlerfatiigl A0 Gift : S Bortpeefähnri Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung. Von dem Anspruch auf Prisengelder. ; E Unterstühung eines Geschwaders 2c. abgeschicktes Ge- | V9 epeefähnrich 10 Theile. A e Ar R les der Fahrt Prisen, so tommen bezüglich derselben die im b D VIi, Klasse: / ÿ. cs L ittes für Kreuze j : Schiffe A H jeder Deckoffizier las G of 2) Allgemeine Bestimmung. A R S Kreuzer und einzelne Schiffe gegebenen Bestim- | Jeder Deoffizier I. B Sia: 15 Theile. M inisterium des Innern. 6. 1. : E O F A | | e R di U jur See und die in gleichem Range M 0 e Pt , ; - _ Wenn innerhalb der Grenzen der Station eines Geschwaders 2c. von | iziere und Beamten, jeder 20 Thei h Der Anspruch auf Prisengelder wird begründet durch die Aufbringung | einem Schiff oder Fahrzeug eines andern Geschwaders n Brise adl pied | ix Klafse: e Bekanntmachung, feindlicher oder, wo es geseblich zulässig ist, auch neutraler Schiffe und die M sa hat dee e ae A e E i bersetben feinen Prien Anl, el, | n ORA R nrue Ih MGdA In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 31, v. M. werden rechtskräftige Verurtheilung derselben durch den Prisenrath. : sei denn, daß er auch gleichzeitig ven O bétbercbt Be A LOgE L | den Öffiziere und Beamten e ie n gle(ein R I: 95 Ibei die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages hierdurch er- Er wird erworben durch die gesammte Besayung desjenigen oder hätte, welchem der Captor angehört. T af T 1 X Alaffe: 29 Theile, gebenst davon in Kenntniß gesevt, daß die Eröffnung des auf den (Eibtbren Al oder Kriegsfahrzeuge, welche die Prise genommen. F : G 18 | Jeder Capitain-Lieutenant, der nicht Erster Offizier ifi, und 15. d, Me einberufenen Landes a1 des Lollinden nd dah | ein 6 2 Ÿ ui dee Bestiohaber anes Gosisvabas ac, ines gomamgndes antr - be 19 gele Vonat Pin E s y / a Einzelne der Marine angehörige Personen oder Marinetheile, welche S ANDS 10 R i i ____ Al, Klasse: i zuvor um 12 Uhr ein Gottesdienst für die evangelischen Mitglieder dienfilid, C baA lediglich u E ering (Trantpori e E E mit dem Tage der Uebergabe des Kommandos an den Nachfolger | Der Kommandant eines Kanonenbootes oder gleichstehenden in der Domkirche, für die katholischen in der St. Hedwigs - Kirche | schiffen oder Fahrzeugen eingeschifft sind / haben an den während der Fahrt odr N LANE ial ae uan aber bestehen, wenn er im Interous des | L a gil de der » Erste Offizier« cines größeren Schiffes. 35 Theile. abgehalten werden wird. gèmachten Prisen nur dann Antheil, wenn sie in Folge von Dienstbefehlen R Ie D s ig oder auf Srund böherer Befehle „unter der Bedingung 2D ste Offizier, wenn Korvetten-Capitain 50 Theile. ; j i : } n | ; ar abwesend ist. X11. Klasse: Berlin, den 12. Januar 1866. bei der Caption thätig mitgewirkt haben. etn 24 | As Gan L L M i inister des F In diesem Falle werden sie gleichberechtigt mit der Besagun L ; 06 14 Jeder Kommandant und Chef einer Flotillen-Division (excl. E lenbura V g 3 g | g. A e A eines Geschwaders 2c. in einem preußischen Hafen der Kommandanten der Kanonenboote) 70 Theile. 3 Ur (l Q va a i ; ; vat keinen Antheil an den Prisengeldern derjenigen ihm untersiehenden §. 20, j E Jeder Prisenberechtigkte erhält seinen Antheil nah Maßgabe des Ranges Schiffe oder Fahrzeuge, welche auf cHeziellen: Befehl des N Von den zum Stabe des Chefs eines Gef Spi 5 oder der Charge, die er zur Zeit der Caption an Bord des Captors ein- | L M ¡Fabrzeuge, welche auf speziellen Befehl des Ober - Kommandos, | «T zum Stabe des Chefs eines Geschwaders 2c. gehörigen Per- arine auslaufen. | sonen erhalten : genommen. E | LbE ae U le Si ry E Kriegs - Ministerium. : A erfolgte oder ues nicht bekannt gemachte Avancements bleiben | Werden von Schiffen einer litten Flotte und preußischen Kriegs | H Ao ik Cabitaig!! s S in p Sffizier a lier Cavlion:vebrtre aiiendas ien resp. Fahrzeugen in gemeinschaftlicher Action Prisen gemacht, so » General-Arzt 50 S om 6. Januar 1866. betreffend Bord, fo hat ex nur Anspruch auf den Prisenantheil L ibi ‘aus der wird, falls nicht besondere Staat8verträge hierüber abgeschlossen sind, der | ; : _—.__ Zutendanyz Tot O D höheren Stellung zukommt ! Reinérlds solcher Prisen nach der Kopfzahl der beiderstaatlich betheiligt jeder andere Offizier und Beamte nach Classification des §. 19. c ; 4 e N A Rüecksichè auf die Rangyverhältnisse getheilt, M G ). 21. : A ERE s ; 6 L e uu ¡e Alliirten fallende Theil der Regierung derselbe der denn von einem Geschwader 2c. cine Prise. gemach ird, so wi l Qur Besaßung eines Kriegsschisses oder Fahrzeu 8 tis n N A n VEGUENNA P. E ; F cine Prise, gemacht «wird 10 wird (lerhöchster Ordre vom 26. Dezember v. J. haben des iu Mens a An E Ey e A sGulreter einem von ihr ernannten Bevollmächtigten überwiesen, und der preußische | Unter eyeytuener Anwendung des im Alinea 2. des §. 3 vorgesehenen Falles derung zu befehlen | Krankheit oder son L ronderer dienstlichen Zweck A ( L Antheil nach den Bestimmungen die}es Reglements vertheilt. der Erlös der Prise nach den, jedem einzelnen Schiffe und Fäbrzeuge na g h sonst stlichen Zwoecke zeit eise ausgeschisft werden j ; / : je auSge 1 N Maßgabe der §§. 19 und 20 zufallenden A hl T hei geruht: iu behalten das Recht auf ihren Prisenantheil auch an denjenigen Prisen, welche F Qweiter AbswhGnitt die Besaßung vertheilt : E E 1) das 2. Ostpreußische Grenadier-Regiment Nr. 3 erhält die Gar- | nah ihrer Ausschiffung gemacht werden, so lange sie in der Schiffsrolle fort- F M : j : 5 Fe N g. 22 geführt werden, und ihre A nicht befohlen ist. | Von der Vertheilung der Prisengelder. Die Vertheilung der Prifengelder erfolgt auf Grund eines von dem Ober-Kommando der Marine zu. entwerfenden Theilungs-Planes.

nisonen

ein Anrecht auf die Prisen- |

Verfügung v Dislocations-Ungelegenheit.

Mittelst A Königs Majestät nachstehende Dislocations-Verän

Insterburg für das 1, Bataillon, E R ie e O O O Bei der Berechnung der Prisen-Antheile werden diejenigen ur Be- F Von dem Erlss einer rechtskräftig verurtheilten Prise werden zunächst Orittr. Ab ntt k

Gumbinnen für das 2. Bataillon mit dem Regiments- S f M L ) i ; Stabe, | g sazung eines Captors gehör¿gen Personen, welche während eines bei der : in Abzug gebracht die Kosten dèr Ueberführung in einen einheimischen oder Caption stattgehabten Kampfes getödtet worden oder an den erhaltenen befreundeten Hafen, etwaige Havarieen, alle zur Sicherung des Schiffes und | 4 / : | Ron der Mitwirkung der Armee.

Löten für das Füsilier-Bataillon j tacräblt, m Di i i N : À 2) vom 5. Ostpreußischen Anfanteri e -Re giment Nr. 41 wird das O La find, mitgezählt. Die auf sie fallenden Antheile wer der Ladung, so wie zur Bewachung und Verpflegung der Mannschaft ent- Füsilier-Bataill E D oliasbera i, Pr. in Garni riá t A en Civi gerichten ihrer Heimath Behufs Ausantwortung an die Erben standenen Unkosten, und die durch die Taxation, Untersuchung und den Ver- g. 23 : on nach Königsberg 1, Dke nison verlegt j | überwiesen. e bedingten unvermeidlichen baaren Auslagen. Bon dem biernach ver- Werden -Truppenkörper der Armce auf Schiffen oder Fahrzeugen der | : R u R AR s fließt ein Drittel zur Staatskasse, zwei Drittel werden | Königlichen Marine statt Secesoldaten eingeshißt, so haben sie an den von en folgenden Grundsätzen unter die Captoren vertheilt. den betreffenden Schiffen oder Fahrzeugen wähxend - der Dauer. ihrer Ein-