1866 / 11 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sobald die Sache so weit gediehen sein wird , weitere Mittheilung zukom- men zu lassen.««

Nach öffentlichen Mittheilungen sollen aber jeßt an verschiedenen Orten im Herzogthume Petitionen wegen beshleunigter Einberufung der Landesvertretung vorbereitet werden.

Mit Rüeksicht auf vorstehende Erklärung und da si die Verhältnisse wie mir bekannt seither noch nicht verändert haben, muß ich mi daher zu der Eröffnung veranlaßt finden, daß ih solchen Bestrebungen im Lande meine wirksame Beihülfe zu gewähren außer Stande bin, und demnach derartige gegenwärtig voraussichtlich erfolglose Petitionen ent- gegen zu nehmen behindert sein wurde. 5

Ich ersuche die Landesregierung, Vorstehendes unverzüglich zur öffent- lichen Kunde zu bringen. « j

Ministerial-Rath v. Hoffmann reiste, wie der » Alt. M.« aus Kiel meldet, am &. Januar nach Schleswig zu einer Konferenz mit dem Gouverneur Frhrn. v. Manteuffel und kehrte spät nach Kiel zurü. Jn Betreff der Einführung des deutshen Handels- geseybuchs in Holstein wird demnächst eine Kommission nieder- geseßt werden. Es sollen Verhandlungen eingeleitet sein, um auch eine Betheiligung des Herzogthums" Schleswig bci dieser Kommission herbeizuführen. Der Antritt des Oberschuldirektorats durch Re- gierungsrath Lesser findet zum 1. Februar statt. Gleichzeitig Über- nimmt dann Regierungsrath Reimers die Section der geistlichen und Unterrichts-Angelegenbeiten.

Das Z3te Stück des » Verordnungsbl. f. d. Herzogth. Holstein« bringt außer einer Bekanntmachung, wonach unterm 7. d. M. die Telegraphenstationen in Oldesloe und Wandsbecck dem öffent- lihen Verkehr Übergeben worden sind, die folgende »Personal- Chronifk« :

Qufolge Reskripts der Kaiserlichen Statthaltershaft vom 31. Dezember 4865 haben Se. K. K. apostolische Majestät der Kaiser von Oesterreich auf Antrag der Stazthalterschast zu genehmigen geruht, daß die Sectionêchefs der holsteinischen Landesregierung künftighin den ihrer amtiichen Siellung entsprechenden und früher üblichen Titel »Regierungsrath« wiederum führen sollen und daß dieser Titel auch dem seitherigen referirenden Rath bei der Kaiserlichen Statthalterschaft, Sectionschef Reimers, verliehen werde. Fer- ner haben zufolge Reskripts der Kaiserlichen Statthalterschast vom 1. Januar 1866 Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich des Herrn Statthaiters Ex- cellenz zu ermächtigen geruht, sämmtlichen Sectionschefs der holsteinischen Landesregierung so wie dem Polizeimeister in Kiel, Richardi, dén Aus- druck der Allerhöchsten Qufriedenheit für ihre bisherigen Leistungen bekannt zu geben 2c.

Hldenburg, 11. Januar. (Weser-Ztg.) Der Verein zur Rettung Shiffbrüchiger findet bei uns verhältnißmäßig viel Theil- nabme. Man hofft; daß nächstens eine genügende Zahl von Mit- gliedern sich wird eingezeichnet haben, um auf Grund der Statuten wegen Bildung eines Bezirksvereins in Berathung zu treten. An-

gesichts der gegenwärtig in Hannover stattfindenden kommissarischen |

Verhandlungen über die Fragen, ob man die Begründung eines gewerblichen Nahrungsbetriebes und die häusliche Niecder- lassung in ciner anderen Gemeinde von den bisherigen beengen- den Fesseln befreien solle, empfindet man bei uns eine gewisse Be- friedigung darüber, daß unsere Gesehgebung nicht den Ratbschlägen derer Gehör gegeben hat, welche jene Fragen bei uns nicht eher ent- chieden haben wollten, als bis sie in dem uns umgebenden und im Ganzen gleiche Verhältnisse darbietenden größeren Nachbarstaate zur Lösung gebracht seien. Die Gesehgebung des Herzogthums und bald hiernach auch die Gesezgebung des oldenburgischen von holsteinischen Zunstschranken umgebenen Fürstenthums Lübeck hat bereits vor meh- reren Jahren jene Fragen im Sinne der wirthschaftlichen Freiheit und odne Uebergangsperiode bejahend entschieden.

Mecklenburg. Schwerin, 12. Januar. Se. Hoheit der Herzog Wilhelm nebst Gemahlin Königliche Hoheit werden heute Abend um 104 Uhr mit dem Eisenbahnzuge von Neustrelitz bier wieder eintreffen. :

Anhalt. Dessau, 10. Januar. Dem Landtage ist ein Ge- sehentwurf über Erhebung einer Grund- und Erwerbssteuer zur Be- rathung vorgelegt worden.

Reuß. Gera, 11. Januar. (L. Ztg.) Das Ministerium des Fnnern bringt, betreffend den Gewerbebetrieb von Ausländern, zur Anzeige, daß fortan die Bewohner des Fürstenthums Schwarz- burg-Sondershausen ohne besonderen Erlaubnißschein ihren Gewerbe- betrieb auf das Fürstenthum Reuß j. L. ausdehnen fönnen, während den diesseitigen Bewohnern das gleiche Reht auch nah dem erstge- nannten Lande hin zusteht.

Bayern, München, 10. Januar. (N. E.) Der Geset- gebungsaus\chuß der Kammer der Abgeordneten fuhr in seiner gestrigen Sihung mit der Berathung der einzelnen Artikel des X11. Hauptstückes fort. Mit dem Absirih des Art. 301 1var das- selbe beendet.

Aus- München, 12. Januar, Morgens, wird über das Be- finden der Frau Herzogin Sophie berichtet: Nacht viel und ruhig geschlafen. - Verdauungsbeschwerden aufgehört, Athmungsbeschwerden und ‘Fieber gering, Allgemeinbefinden befriedigend. i

Vom! 12: Januar; Mittags: Befinden durchaus zufrieden- stellend. Alle Krankheits-Erscheinungen im Abnehmen begriffen.

Oesterreich. Wien, 11. Januar. Die »General-Corresp.« bringt heute einen Artikel über die Reform des Gefängnißwesens, in

welchem sie mit Bezug auf verschiedene in der Presse erörterte Ne. form-Vorschläge desselben darauf hinweist, daß eine umfassende Re. form nur erst dann stattfinden könne, wenn die Reform der Straf. gesezgebung, mit welcher eine besondere Kommission betraut worden vollendet sei. Bis dahin könnten nur solche Aenderungen eintreten, welche innerhalb des Wirkungskreises der Executive liegen. |

Ueber die Landtagsverhandlungen bringen die Wiener Blätter nachstehende telegraphische Mittheilungen :

Pesth, 11. Januar. Unterhaussizung. Der Bericht des Grafen Julius Andrassy über den Empfang der Gratulations-Deputation in Wien wird verlesen und die Rede Jhrer Majestät der Kaiserin mit begeisterten Eljens aufgenommen. Der Präsident spricht die Freude des Hauses über den huldvollen Empfang und darüber aus, daß die Deputirten bald Gele, genheit haben werden, Jhrer Majestät hier ihre Huidigung darzubringen Nach Anmeldung neuer Wahlprotokolle und Wabhlpetitionen wird zur Mahl der Diarium - Prüfungskommission und des Petitions - Ausschusses gz schritten, und beginnen dann die Verifications - Verhandlungen über die Wahlen.

Prag, 11. Januar. Die neu gewählten Großgrundbesißer sind an wesend. Unter dem Einlaufe befindet sich eine Dank - Adresse des Czas. lauer Bezirks-Ausschusses für die Annahme der Adresse. Die Kommission zur Prüfung des formellen Vorgehens der Regierung bei Erlöschungs, Erklärung des Gregr'schen Mandats beantragt: dem Landtage steht aus: schließlich das Recht zu, eine Mandatserlöschung auszusprechen ; er erklärt das Gregr'sche Mandat für erloschen und beläßt unter Rechtsverwahrung die Wahlausschreibung durch die Statthalterei. Der Kommissionsobmann Graf Leo Thun beantragt, die Mandatserlöschung anzuerkennen, ferner bei dem Mangel einer positiven Gesehesbestimmung, wem ausschließlich das Recht zustehe, eine Mandatserlöschung auszusprechen, vorläufig über den bezüglichen Kommissionsantrag zur Tagesordnung überzugehen. Nah längerer Debatte wurde der Antrag des Grafen Thun verworfen, der des Ausschusses in zweiter und dritter Lesung angenommen. :

12. Januar. (W. T. B.) Der hiesige belgische Gesandte, Graf O’Sullivan is in der legten Nacht gestorben.

Niederlande. Die beiden Kammern haben sich, nachdem sie das Budget und das die Ausgleichung der Grundsteuer in Lim- burg betvefsende Gesch votirt haben, bis zum nächsien 15, Februar vertagt.

Großbritannien und JIrlaud. London, 11. Januar. Aus Dublin hat die »Times« folgendes Telegramm von gestern Abend erhalten: »Heute Morgen ziishen 8 und 9 Uhr ‘nahm die Polizei in einem Hause der Blackhallgasse 300 Piken in Beschlag , von denen 66 bereits mit 12 Fuß langen Schäften ver- sehen waren. Eben so fand sie dort mancherlei Zimmermannsgeräth, das zur Anfertigung der Schäfte gedient haben mochte. Zuglei wurde dabei ein Mann verhaftet , ein Barbier , Namens Brown, Der Miether des Lokals is cin gewisser Tracy. Als in dessen Privatwohnung weiter nachgeforsht wurde, fand man dort Cent- ner Kupferblech y die zur Anfertigung von Kupferhütchen bestimmt gewesen sein mögen. Da Tracy nicht anwesend war ; wurde seine Frau ‘verhaftet. gramm aus

S

e Ein Nachmittags in Dublin eingegangenes Tele- f Sligo (an der Nordküsie von Connaught) meldet, daß P

dort 21 Fenier, vollständig mit Revolvern und anderen Waffen aus- . gerüstet, am Morgen gelandet, aber sofort verhaftet worden waren, H

In Dublin herrscht große Aufregung.

Vor der Spezial-Kommission

sicht jet Daniel Byrne, Nachtwächter des Richmond - Zuchthauses, unter der Anklage, dem Gefängenen Stephens zur Flucht verholfen

zu haben. 12.

Spanien. Madrid, 11. Januar. nen, von denen die unter General andere unter dem Gouverneur von Ciudad Real durch das Thal des Guadiana, und die dritte unter General Echague durch das Thal des Tajo vorrückte, wurden die Jnfurgenten gezwungen, die Berge von Toledo zu verlassen. Prim zieht sich über Puente del Arzobispo nach Portugal zurück. Die Truppen der Königin haben die Debouchés des Gebirges beseyt. Die Insurgenten sind vollstän- dig zerstreut. Das Land is ruhig. | __Der Pariser » Abend-Moniteur« vom 12. Januar bestätigt, daß die Insurgenten unter Prim durch die Königlichen Truppen zerstreui worden sind. Prim suchte in den Gebirgen zu entkommen. Dl! Regierung hat bei dem Senate den Antrag gestellt, Prim in Ati- klagezustand zu versehen. :

Die’ »Patrie« meldet, daß in Saragossa wegen ungeschickte! Maßregeln der Behörden Unordnungen von geringer Bedeutung ausgebrochen scien. Nachdem diese Anordnungen zurücgenomme soll die öffentlihe Ordnung nicht wieder gestört worden sein.

Aus Bayonne, 11. Januar, wird folgende Depesche po Madrid, 10. Januar, witgetheilt : Es ist niht wahr, daß Conchs verwundet wurde; er“ i in Madrid eingetroffen und pflog mi O'Dönnell Rath, Wagen, Gepäck und das Gespann von Prim würden genommen. Die Königin hat dèr Deputation des Kol gresses, welche eine Loyalitäts-Adresse überreichte, geantwortet: »Ob- gleih der Schmerz, womit ih das beklagenswerthe Schauspiel des

Aufruhrs einiger Militairpersonen betrachte, groß ist, o ist es dod

; Januar. Die telegraphische Verbindung mit Liverpool f ist noch immer unterbrochen. 4

Durch die drei Kolon: F Zabala von Malagon her, dit

noch keines, und troÿydem

E E M a E E E E S R E E E E S E E S N E an E E E ae E u! N E A E N E h Ar E: E L E T E a L E 2A

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cin Trost für mich, daß i die Vertreter der Nation mir ihre Unter- stúgung bieten und das einstimmige Zeugniß der Treue ablegen

sche.

Ftalien. Das »Diritto« versichert, daß das Dekret, welches die Feldkapläne in der Armee abschafst, am 8. Januar unterzeichnet worden sei. Die jeßt der Armee angehörigen Geistlichen verbleiben jedoh in ihrer Stellung. :

Das Journal von Sicilien zeigt an, daß, wenn keine unvor- hergesehenen Hindernisse eintreten, die Eisenbahn, welche Messina mit Catania verbindet, Anfangs April eröffnet werden kann. Jn Mes- fina errichtet man bereits einen provisorischen Bahnhof.

Florenz, 8. Januar. (Köln. Ztg.) Es is der Plan in An- regung gebracht, die vom Staate garantirten Eisenbahn-Obligationen in Rente zu convertiren. Da bei den jetzigen Coursen und bei den fortdauernden Verlegenheiten der Gesellschaften der Staat für jene Papiere [lr 12 pCt. Zinsen bezahlen muß, so würde er troß des auh nicht gerade günstigen Standes der Rente eine nicht zu verachtende Erleichterung seines Budgets durch diese Umwandlung erzielen fönnen. Was das Projekt einer Kon- vertirung der 5prozentigen Rente in Zprozentige betrifft, so ist von demselben gar keine Rede mehr. Wie sehr der häufige Minister- wechsel die geordnete Verwaltung und die Regelmäßigkeit der Ge- schäfte beeinträchtigen kann, zeigt sich in diesem Augenblicke bei der Einführung der neuen Gesegbücher in Toscana. Das Handel8geseß- buch sezt Handelsgerichte voraus) in Toscana aber besteht deren sind die neuen Gesehe seit dem 1. Januar allein rechtskräftig gaworden. Man hat sih nicht einmal nah einem geeigneten Lokal umgesehen und wird ein solches bei der großen Wohnungsnoth auch nicht so {nell austreiben können. Die Nachwahlen sind im Ganzen unstreitig günstiger für die Linke und das linfe Centrum ausgefallen , als für die Rechte. und Polen. Warschau , 10. Januar. Strafkontribution der katholischen Geist» lichkeit , wird der » Schlesischen Zeitung« geschrieben ist die nothwendige Folge der gesehlihen Regelung der ökonomischen Verhältnisse des weltlichen Klerus. Nachdem dieselben durch den Ukas vom 26. Dezember festgestellt sind, hielt es der Statthalter für recht und billig, das Geseh auch thatsächlich durchzuführen und die Geistlichkeit wirklich zum Genuß ihrer unverkürzten Gehalte gelangen zu lassen. Ein Theil des Klerus war {hon im Laufe des vorigen Jahres von der- Leistung der Strafkontribution entbunden worden, nämlich zuerst diejenigen Pröpste, welche nicht mehr als 150 Rub. Einkommen hatten, sodann die ganze Pfarrgeistlichkeit, ferner der als regierungsfreundlich bekannte Bischof Marszewski von Wloctawek sammt den Geisilichen seiner Kathedralkirche und zulegt auch Kapitel und Klerus des St. Johannis-Domes in Warschau. Die vorgestern gefaßte Entscheidung des Statthalters befreit nun auch alle übrigen Geistlichen des Königreichs von der Kontribution und erläßt zugleich dem gesammten Klerus die vom Tage der Auferlegung der Kontri- bution an restirenden Verbindlichkeiten. Die Regierung kann dem Klerus eine fleine Erleichterung um \o eher gewähren, als der Ukas vom 26. Dezember aufs neue dazu beiträgt, die Kirche zum Staat in eine abhängige Stellung zu bringen. |

[Gesey zur Regulirung der Verhältnisse der Weltgeistlichkeit im Königreich Polen. Schluß zu Nr. 10 des Staats - Anzeigers.] Bei Kathe- dral-, Kollegiat- und andern Kirchen wird durch den Etat dieselbe Anzahl Vicare eingestellt, welche durch die Verordnuna der Kultuskommission vom 7. Oktober 1817 und die verschiedenen Erectionsacte festgeseßt worden ist. Die sogenannten Mansionare,/ Psalteristen, Altaristen, Präbendare, Pres- byter u. \. w. werden der Kategorie der Vicare beigezählt. Jn Pfarreien von sehr großer Seelenzaÿl können Gemeinden und Private auf eigene Kosten mit Erlaubniß der geistlichen Behörde und der Regierung Vicare über dem Etat halten; doch darf das Gehalt derselben außer Wohnung und Beheizung nicht weniger als 150 Rb. betragen. Bei Filialkirchen dürfen solche Vicare nicht angestellt werden, Die etatmäßigen Vicare werden von der Diöcesanbehörde mit Genehmigung der Regierung berufen.

Nachdem der römisch - katholischen Weltgeistlichkeit ein nach Billigkeit zugemessenes ständiges etatmäßiges Gehalt gesichert ist, geht alles unbeweg- liche Vermögen sammt den dem weltlichen Klerus und den geistlichen In- stituten, als Pfarreien, Kapiteln, Kirchen, Seminaren, Konsistorien u. dgl. m. gehörigen Kapitalien in die volle Verwaltung und Verfügung des Fiskus über. Alle Einkünfte aus den bezeichneten Quellen werden ausschließlich für die rômisch-katholische Kirche verwendet und die zur Deckung aller Aus- gaben für die katholische Kirche nöthige Summe aus fiskalischen Fonds ver- vollständigt. Die Kontrole über die Verwendung der bezeichneten Fonds wird der Staatsschuldentilgungs - Kommission des Königreichs übertragen, welche alljährlich dem Administrationsrathe eine Specification aller Ausgaben vorzulegen hat und behufs der hierzu nöthigen Arbeiten durch einige Mit- glieder aus der rômisch-katholischen Geistlichkeit verstärkt wird. : i

Das gegenwärtig geltende Verhot der Einziehung des Zehnten für die rômisch-katholische Geistlichkeit durch Execution und auf gerichtlichem Wege bleibt in Kraft, ebenso i} die Execution aller Rückstände an Zehnten wver- boten. Römisch-katholische Geistliche sind beim Antritt ihrer Functionen von der geseßlichen Stempelsteuer befreit. Die für Anfertigung der Civilstands- akten und für Auszüge aus denselben festgeseßten Abgaben werden den Pfarrern als Entschädigung für ihre bezügliche Thätigkeit belassen, wogegen die Einnahmen aus den jura stolae, d. h. den religiösen Functionen in ein

ußland Die Aufhebung der

besonderes, von jeder Kirche einzuführendes Sckchbnurbuch cingetragen und theilweise zu Gunsten des Dienstpersonalé, theils nach Verfügung der Kirchen-Jnfpektion für gottesdienstliche Qweke, sowie zur Reparatur und Verschönerung der kirchlichen Gebäude verwendet werden. Der Regierungs-Kommisfsion des Innern wird der Entwurf eines Eme- riturgesezes für die Geistlichen, so wie eines Etatgesezes für die Konsistorien und Seminarien übertragen. Bis zum Erlaß der betreffenden Gesehe blei- ben die jegigen Etats für die bezeichneten, so wie für andere geistliche Zwecke, die in diesem Gesege nicht erwähnt sind, in Geltung. Außerordentliche Er- übrigungen aus den für fatholisch-geistliche Zwee bestimmten Fonds können von der Regierungs-Kommission der inneren und geistlihen Angelegenheiten mit Genehmigung des Statthalters außer zur Reparatur von Kirchen und zu geistlichen Pensionen auch zur Unterstühung solcher Geistlichen verwendet werden, die sih durch besondere Verdienste um Kirche und Staat hervorthun. Der neue Etat, der schon mit dem 1. Januar 1866 in Kraft tritt, bestimmt : 1) für den Erzbischof von Warschau als Gehalt und Stolgebüh- ren 5129 SR., zur Instandhaltung der Wohnung, Heizung, Beleuchtung, für Kaplan und Dienerschaft 500 SR, zur Bereisung der Diöcese 375 SRN., zusammen 6000 SR. ; 2) für die 7 Bischöfe à 5000 SR./ 3) für den Suffraganbischof in Warschau 1500 und für die 8 übrigen Suffragan- bischôöfe à 900 SR. ; 4) für das Erzdiöcesan-Kapitel in Warschau 4300 SR. (Dekan, Archidiakonus, Scholastikus und Kustos à 600 SR., die Kanonici a 400 SR., für den Gottesdienst 300 SR.)7 für die Übrigen Diöcesan- fapitel à 2625 SR. (die Kanonici 300 SR,, die übrigeu 375 SR.); 9) für die (je 6) Vikare bei den Kathedralkirchen in Warschau à 225, in den Provinzialstädten à 150 SR.; für die Dekane, deren Zahl auf 80 ange- nommen is (so daß also die bezügliche Bestimmung des Gesetzes cher mit der Zahl der Bezirke »okregi« als mit derjenigen der Kreise ypowiaty« zusammenfällt), à 150 SR. j 7) für die Pröpste, Administratoren und Vikare in Warschau à 600, 300 und 150 SR., in der Provinz à 500 (Propst I. Kl), 400 (IT. Rl.), 300 (Admin.) und 150 (Vikar) SR. ; 8) für Zulagen an Pfarrer werden 10,000 SR., 9} für außerordentliche Ausgaben 50,000 SR. ausgeseßt. Die Gesammtsumme des Etats beläuft sich auf 790,000 SR. Die Zusatbestimmungen enthalten die Details über die möglichst zweck- mäßige Ausführung der Uebernahme der geistlichen Besißthümer.

Schweden und Norwegen. Stocholm, 8. Januar. Das anhaltende milde Wetter hat die für diese Jahreszeit unge- wöhnliche Erscheinung hervorgebracht, daß sämmitliches Fahrwasser zwischen dem Mälar-See und Södertelje vollständig frei von Eis ist. Seit 10 Jahren haben wir zu dieser Zeit kein so mildes, ja war- mes Wetter gehabt.

Christiania, 6. Januar. (H. N.) Jn einem Ueberblick über die Ereignisse des verflossenen Jahres, sagt »Morgenbladet«: Die vereinigten Reiche haben im Jahre 1865 Verfassung8fragen zu be- handeln gehabt Schweden die Repräsentationsfrage und wir, die allerdings weniger wichtige, aber in ihreë Bedeutung doch nicht ge- ring zu \{hähende Frage über jährlihe Storthinge. Jndessen erwartet diese Frage doch noch erst ihre Lösung und wie sie aus- fallen wird, vermag bis jeßt noch Niemand zu bestimmen. Die meisten, welche ihre Stimme für den Vorschlag abgeben werden, müssen allerdings zugestehen, daß die Sache ihre Bedenklichkeiten habe, während diejenigen, welche gegen denselben stimmen, gewiß faum bezweifeln, daß die Frage in niht zu ferner Zeit dennoch durhkommen wird. Unter solchen Umständen wird die Entscheidung zwar mit Aufmerksamkeit erwartet; wie sie aber auch ausfallen möge, wird sie bei der großen Mehrzabl der Bevölkerung weder großen Unwillen, noch große Freude hervorrufen.

Dánemark. Kopenhagen, 10. Januar. (H. N.) Zun der heutigen Sihung des Folkethings wurde das Gesetz, betreffend die Disziplin in Kauffahrteischiffen, Vergehen oder Ver- brechen von Seeleuten , so wie deren Verheuerung in zweiter Be- handlung vorgenommen. Ein UAenderungsvorschlag, daß körperliche Züchtigungen gegen Seeleute in jüngerem Alter sollten angewendet werden können , wurde mit großer Majorität abgelehnt. Ein von mehreren Abgeordneten gestellter Vorschlag, daß sämmtliche Strafgelder der Schiffsleute auf einer Fahrt nicht die Hälfte ihres während der- selben verdienten Lohnes übersteigen und in Abzug kommen dürften, wurde mit 70 gegen 2 Stimmen angenommen. Ebenfalls wurde angenommen , daß Strafgelder niht wegen etwaiger späterer guter Aufführung sollten erlassen werden können. Die zweite Be- handlung des Gesehes wurde nach fast dreistündiger Debatte ge- {lossen und der Uebergang zur dritten einstimmig genchmigt. Der Aus\chußberiht über den vom Professor Steen eingebrachten südseeländischen Eisenbahnyorschlag zu Gunsten der seeländischen Eisenbahn - Gesellschaft (Gegenvorschlag gegen Kröhnke) wurde im Thinge vertheilt. Die Majorität des Ausschusses beantragt, nur dann das Projekt durch Verleihung einer Konzession zu begünstigen, wenn Kröhnke's Projekt scheitern sollte oder ihm nicht vorher eine Konzession ertheilt worden sei. Der vom Folkething niedergeseßte Aus\{chuß in Bezug auf den Geseygentwurf, betreffend die Jncorpo- ration der früheren \{leswigshen Distrikte, hat statt dem § 2 des

betreffenden Gesehes folgenden Paragraphen vorgeschlagen :

»Die früher \{leswigschen Theile der Kirchspiele Seest und Wandrup werden mit den Theilen des Königreiches derselben Kirchspiele vereinigt und gleich diesen der Ancht-Harde und dem Amte und Stifte Ripen untergelegt. Die bisher dänischen Theile der Kirchspiele Bjert und Oeddis werden mit den früher \chleswigschen Theilen derselben Kirchspiele vereinigt und von diesen Kirchspielen wird, in Verbindung mit den Kirchspielen Dalby Won-