1866 / 15 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nicht anwendbar ist , daß blos einem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen wird. Allerdings steht einem Triebwerksbesißer, der eine solche Wasserentzie- bung durch eine Bewässerungs- Anlage zu erleiden glaubt, ein Wider- \pruchsreht gegen leßtere nah §. 16 dieses Geseges zu. Dasselbe ist aber im ordentlihen Rechtswege geltend zu machen und gehört nur ausnahmsweise nach §§.- 19 und 23 resp. §. 37 a. a. O. dann zur Kompetenz der Verwaltungsbehörde, wenn der Unternehmer der Be- wässerungs- Anlage auf deren Vermittelung angetragen hat, was im vorliegenden Falle nicht geschehen ist.

Berlin, den 2. Januar 1866.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchow.

An den Gutsbesizer Herrn N. zu N.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmawmhung/ die 11. Verloosung der Staats-Prämienz Anleihe vom Jahre 18959 betreffend.

In der gestern und heute öffentlich bewirkten 11. Verloosung der Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 sind auf diejenigen 2200 Schuldverschreibungen, welche zu den am 15. September v. J. gezogenen 22 Serien gehören, die in der beiliegenden Liste (a.) auf- geführten Prämien gefallen.

Die Besizer dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert, den Betrag der Prämien

vom 1. April d. J. ab

tägli, mit Ausschluß der Sonn - und Festtage und der zu den Kassen - Revisionen nöthigen Zeit, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Staats\hulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranien- straße Nr. 94, gegen Quittung, wozu Formulare daselbst unentgelt- lih verabfolgt werden, und gegen Rückgabe der Schuldverschreibun- gen nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. 1I. Nr. 3 bis 8 über die Zinsen vom 1. April 1865 ab nebst Talons, welche nah dem Ie der Schuldverschreibungen unentgeltlich abzuliefern sind, zu erheben.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Prämien- betrage zurübehalten.

Auswärtige, welche die Prämien bei einer Regierungs-Haupt- Kasse in Empfang zu nehmen wünschen, haben dieser die Schuld- verschreibungen vom 1. März d. J. ab einzureichen, und können bei derselben sodann den Betrag der Prämien vom 1. April d. J. ab gegen eine den Empfang aus der Staatsschulden - Tilgungsfkasse bescheinigende Quittung erheben.

In einen Schriftwechsel wegen der Prämien-Auszahlung können wir uns nicht einlassen.

Zugleich werden die Besiger von Schuldverschreibungen aus be- reits früher verloosten und gekündigten, auf der legten Seite der beiliegenden Liste bezeichneten Serien, zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

Berlin, den 16. Januar 1866.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.

as

Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Tages-Ordnung.

Z. Sigung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, det 19. Januar 1866, Mittags 12 Uhr. 1) Bekanntmachung des Resultats der Wahl und Constituirung der Kommissionen. 2) Entgegennahme von etwaigen Vorlagen der Königlichen Staats- Regierung. 3) Wablprüfung.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats - und Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten, Pr. von Mühler, nach Gr. Glogau.

Der General-Major und Commandeur der 4. Garde-Jnfanterie- Brigade, Freiherr von Loën, nah dem Harz.

Verlín, 1«. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Medem pom 1. Garde-Regiment zu Fuß die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, und dem Premier-Lieutenant Prinzen H einrich XVII. Reuß vom 2. Garde-Oragoner-Regiment die Erlaubniß zur An- legung des von der Königin von Spanien Majestät ihm verliehenen Großfreuzes des Ordens Jsabella's der Katholischen zu ertheilen.

Berlin , 18. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : Dem Ober-Berghauptmann a. D., Wirklichen Ge- heimen Rath Pr. von Decven zu Bonn die Erlaubniß zur An- legung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Termin der Aufnahme-Prüfung für das hiesige Seminar für Stadtschulen Mittwoch, den '(. März d. J-/

von uns anberaumt worden is

Diejenigen, welche die Aufnabme wünschen, haben :

1} einen selbst verfaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer den persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden besonders den Gang seiner Bildung darstellt, den Tauf- und Confirmationsschein, das Zeugniß über die genossene Scbulbildung, ein Zeugniß des Seelsorgers oder der Ortsobrigkeit über den sittlichen Lebenswandel, ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt, eine Bescheinigung über die innerhalb der leßten zwei Jahre mit Er- folg vollzogene oder wiederholte TJmpfung der Schußblattern und eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden voll- zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der Bil- dungszeit im Seminar gesorgt sei,

mittels schriftlichen Gesuches, unter Angabe ihrer Wohnung, vor dem Prü-

fungs-Termine bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu gewärtigen.

Berlin, den 9. Januar 1866. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 9. Mai 1862 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1862 Stüd 21 S. 152) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung derjenigen Elementarlehrer, welche in hiesigen mittleren und höheren Knaben- \hulen im Lateinischen, im Französischen oder im Englischen zu unterrichten wünschen, ein Termin auf den 21. und 22. Februar d. J. von „uns anberaumt worden ist.

Wir fordern deshalb diejenigen Lehrer, welche sich dieser Prüfung zu unterziehen beabsichtigen, auf, unter Einreichung eines Lebenslaufs, in wel- chem insonderheit die Angabe über die Vorbereitung zu dem fremdsprach- lihen Unterricht enthalten sein muß, und des Zeugnisses über die Lehr- befähigung, sih bis zum 7. Februar d. J. bei uns zu melden.

Berlin, den 9. Januar 1866.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung.

Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß der nächste Prüfungs-Termin auf den Mittwoch und Donnerstag, den 21. und 22. Februar d. J. festgeseßt ist und daß sie sih mit den in der Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842 S. AG) aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar - Direktor Thilo hierselbst (Oranienburger-Straße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben.

Berlin, den 10. Januar 186€.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. Reichenau.

S ichtanttiices.

Preußen. Berlin, 18. Januar. Se. Majestät de König nahmen heute den Militairvortrag entgegen, sahen das aus Schleswig zurückkehrende 6. Ostpreußische Infanterie-Regiment Nr. 43 en parade und empfingen den Präsidenten des Herrenhauses. Spä- ter hielten Allerhöchstdieselben im Königlichen Schlosse ein Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler ab.

Gestern Abend wohnten Se. Majestät der König der Trauer- feier des verstorbenen Staats - Ministers a. D. von Auerswald im Sterbehause bei.

Jhre Majestät die Königin war gestern bci der Trauer- feierlihkeit am Sarge des verstorbenen Staats-Ministers a. D. von Auerswald anwesend.

Im Kronprinzlichen Palais stattete gestern Ihre Majestät die Königin um #3 Uhr und Abends 8 Uhr Besuche ab. Um 7 Uhr wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Leichenfeierlichkeit für den verstorbenen Staatsminister a. D. von Auerswald bei. Jm Befinden des Prinzen Heinri Königliche Hoheit ist keine Aenderung eingetreten.

Oer in der » Norddeutschen Allgem. Ztg.« Nr. 13 enthaltene Politische Jahresbericht bietet von neuem Anlaß, daran zu erinnern; daß an dieser Stelle bereits wiederholt jede Solidarität der Regie- rung mit dem Gesammt - Inhalt des erwähnten Blattes abgelehnt ist. Die Regierung wählt zwar in Fällen, wo sie den Wunsch hat, Mittheilungen in die Presse gelangen zu lassen, dafür vorzugsweise solche Blätter, die in ihrer Gesammt - Tendenz den Grundsätzen der

Regierung näher stehen ; sie Übernimmt indessen damit in feiner Weise

eine Verantwortung für den sonstigen Jnhalt derselben.

G

| der Regierung vorgenommene wesenden preußischen Dünen - Aufseher geleiteten Dünen - Arbeiten | | den besten Fortgang haben und sich zur Dämp!}

| fliffartigen Ufer der Geest an

| wüstung bedroht.

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chleswig:-HSolstein. Flensburg, 17. Januar. (Nord Ztg.)Der Herr Gouverneur, General-Lieutenant von Manteuffel, begasich heute Morgen, begleitet von der Generalität, auf den Exer/plaÿ, wo das abrücende 61. Regiment zur Jnspection auf- geste/war. Nach vollendeter Jnspection versammelte Se. Excellenz die ziere um sich, stieg sodann zu Pferde und hielt eine Ansprache an ¿ Truppen, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kön {chloß. Der Gouverneur begab sih dann ins Hotel Rasch zurü wo derselbe heute Mittag die Spin der Behörden zum Diner um sich versammelte. Pl¿ hatten sich auch beide Bürgermeister der Stadt und eine De-

putión des Magistrats eingefunden, und nachdem der Gouverneur |

sihbon dem Regiment verabschiedet haite, richtete“ Herr Bürger- meer Bong-Schmidt an den versammelten Regimentsstab und das Ofier-Corps des Füsilier-Bataillons folgende Ansprache:

» Hochgeehrter Herr Oberst , sehr verehrte Herren!

S

Mit s{merzlicem Bedauern seben wir Sie aus unserer Mitte schei-

h. Gestatten Sie mir und dem Magistrate Namens der Stadt Flens- | irg Jhnen den tiefgefühltesten Dank für die musterhafte Haltung des |

hnen untergebenen Truppentheils, für die \{éne Eintracht zwischen Mili- (ir und Civil während Jhres hiesigen Aufenthalts auszusprechen. Die [chtung, welche wir vor dem Kriegsheere Sr. Majestät des Königs von jreußen empfinden, ist durch Jhr Hiersein womöglich noch gesteigert borden, Bei Jhrem Abschied rufen wir Jhnen, hochgeehrter Herr Oberst, ¡hnen , sehr verehrte Herren, und insonderheit dem Füsilier-Bataillon des z Pommerschen Jnfanterie-Regiments das herzlichste Lebewohl" zu. « | Der Herr Oberst von Michaelis erwiderte, daß auch er, so wie d/ ihm untergebenen Truppen mit Bedauern eine Stadt verließen, i1 der sie so viel Freundlichkeit erfahren, daß er für das Wohlergehen x Stadt Flensburg die wärmsten Wünsche hege und daß er die gensburger bitte, auch dem Regimente ein freundlihes Andenken z/ bewahren. | Von den friesishen Iyseln wird der » Nord. Ztg.«, den ÿ. Januar, geschrieben : Der bejonders am 8. und 9. d. M. rasende K eststurm trieb so bedeutende Wassermassen an die Küsten unserer ‘nseln und in das innere Wattenmeer, daß von regelmäßiger Fluth nd Ebbe wenig zu merken war. Alle unbedeichten Niederungen standen mter Wasser. Die Wogen der aufgeregten See haben von den steilen Hünenrändern wieder ganze Strecken Sandes abgerissen und entführt oder (uf dem flachen Vorstrande abgelagert. n diesem Sturm am meisten gelitten.

drei Stellen von der Nordsee {{chwer bedroht, indem \ich große

Schluchten gebildet baben, wodurch Dünenbrüche vorbereitet werden. |

Eine Verwahrlosung dieser gesährdeten Stellen würde eine Zertheilung

der Jnsel und eine Webershwemmung der Ländereien mit Flugsand |

daß dic auf Anordnung

ir vernehmen jedo, einen auf Sylt an-

zur Folge haben. und durch

ung des Flugsandes schon längst früher

zwecmäßig erweisen. Schade nur, daß nicht

| Anstalten getroffen worden sind, den Flugsand zum Stehen zu brin- | | gen und die Sandströmungen so zu leiten, daß die gefahrdrohenden | wären und sich neue | | gebildet bätten. Ob- | | gleih Föhr zu den am meisten geshühten Jnseln gehört, leiden die | ( der Südseite doch beständig durch die ] öhr, der vor einigen | | Jahren noch cine Strecke vom Abhange des Ufers entfernt lôa, Mt | | gegenwärtig schon zur Hälfte auf den Vorstrand hinabgestürzt, Be- | hohen Geeststrecken mit Ner- |

Spalten und Schluchten ausgefüllt worden Dünen an der Stelle der verschwundenen

-

Sturmfluthen. Cin Grabhügel auf Westerland}

weis genug, daß die See auch die

Braunschweig, 15. Januar. (D. R.-Z.)

Proposition des Herzoglichen Staatsministeriums j Vertrage zwischen

des Königreichs Jtalien in sich schließe, beizutreten , einstimmig an- genommen.

Bayern. München, 16. Januar. (N. C.) Se. Majestät der König hat heute den Gesandten Jtaliens, Marchese Oldoini, empfangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen. Der neu ernannte Gesandte England®, Herr Howard, wird morgen noch einmal noch Hannover zurückkehren und erst in einigen Wochen wieder hier eintreffen, um dann die Gesandtschaft zu übernehmen. Nach dem Bülletin von heute Morgen befindet sih die Frau Her- zogin Sophie nach einer ruhig hingebrachten Nacht so gut, als es die Umstände nur immer wünschen lassen. L

Hesterreich. Wien, 17. Januar. Durch das Gesey vom 10, Juli 1865 war die Regierung ermächtigt, den gesehmäßig errich- teten und der Aufsicht der Reichs- oder Landesbehörden unterstehen- den Anstalten, welche Kreditgeschäfte betreiben, gewisse Begünstigun- gen hinsichtlich der Gebührenbehandlung zu gewähren. Diese Be- günstigungen sind nach Artífkel 11. des Gesehes die Stempelfreiheit der bloßen Manipulations-Urkünden, nach Artikel 111. die Stempel- freiheit ‘der von Bodenkredit- und verwandten Anstalten ausgestellten Pfand- und sonstigen Schuldbriefe endlih nah Artikel 1V. Ge-

höheren Offiziere und die | Auf dem |

Sylt und Amrum haben auch | Auf Sylt sind besonders |

| In der Siyung | | des Ausschusses der Landesversammlung vom 12. d. M. wurde die |

dem Handels- | dem Zollverein und dem Königreich Jtalien mit | der Schlußklausel, daß die Annahme des Vertrages die Anerkennung

bühren-Ermäßigungen für Actien und Coupons. _ Es is nun als eine Anomalie betrachtet, daß diese Begünstigungen auf die Kredit- gesellschaften beschränkt waren. Eine unter dem gestrigen Tage er- \chienene Verordnung des Finanzministers ordnet daber an:

Art. 1. Allen in Gemäßheit der bestehenden Gesehe errichteten und der Aufsicht der Reichs- oder Landesbehörde unterstehenden Anstalten, welche Kreditgeschäfte betreiben, werden hiemit die im Art IL, und sofern sie Actiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Actien sind, auch die im Art. 1V. des Geseges vom 10. Juli 1665 bezeichneten Begünsti- gungen ertheilt, ohne daß es hiezu, außer der im Art. 11. des erwähnten Geseyes angeordneten Vorlage der Manipulations-Urkunden, eines wei- teren Einschreitens der einzelnen Anstalten bedarf.

Art. [l. Die in den Art. 11. und IV. des oberwähnten Geseges bezeichneten Begünstigungen werden zugleich in derselben Weise auf alle Actien-Gesellschasten und Kommandit-Gesellschaften auf Actien ohne Un- terschied ihres Zweckes ausgedehnt. :

Art. U[. Die Anordnungen des Art. 1V. lit, b des Geseges vom 10. Juli 1865 sind auf jene bestehenden Gesellschaften, welche die von den ctien nah den bisherigen Bestimmungen zu entrichtende Gebühr wegen noch nicht erfolgter Hinausgabe der Áctien bisher nicht eingezahlt haben, mit der Beschränkung anzuwenden, daß die Gesammtsumme der von diesen Gesellschaften zu entrihtenden Gebühren nicht unter jenem Betrage bemessen werden darf, welcher nach der gegenwärtigen Verord- nung auf alle von den betreffenden Gesellschaften eingehobenen Actien- theilzahlungen entfallen wäre.

Das Handels-Ministerium hat sich der »Ostd. Z.« zufolge an den Gemeinderath mit der Anfrage gewendet , ob derselbe“ das Jahr 1870 als den günstigen Zeitpunkt für eine internationale Welt-

| ausstellung in Wien erachte und ob für den Fall, als diese

Ausstellung auch zu Stande fommt,, auf eine Untex- stüßung von Seiten der Gemeinde gerechnet werden fönne. i Demselben Blatte wird versichert, es sei eine beschlossene Sache, daß demnächst eine österreichische Schiffsexpedition nach China und Japan sich begiebt, um dort Handelsverträge abzuschließen und Zandelsverbindungen anzuknüpfen. Das hierzu beorderte Geschwa- der soll aus den Fregatten -Schwarzenberg- und »Donau-e unter dem Kommando des Contre-Admirals Tegettho ff bestehen. Die Expedition soll auf zwei Jahre berechnel sein. Von den Landtagen liegen nachfolgende Mittheilungen » Wien. Bl.« vor: | _ Prag, 15. Januar. Der in der lehten Sißung von Rieger und 72 Genossen eingebrachte Antrag. wurde im Druck vertheilt. Er lautet : » Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde an die hohe Regierung das Ersuchen gestellt, den Grundsay der Gleichberechtigung beider Nationalitäten des Landes an der Landes - Universität in nachfolgender Weise durchzuführen: Für jeden Gegenstand, aus wel- chem die vorgeschriebenen Prüfungen (Rigorosen, Staats - Prüfungen oder Prüfungen der Gymnasial - Lehramtskandidaten u. T 10) as gelegt werden müssen, ist wenigstens Ein Professor , welcher die festgeseßte Anzahl der Stunden in böhmischer Sprache vorzutragen hätte, und wenigstens Einer, welcher über denselben Gegenstand durch dieselbe Anzahl von Stunden in deutscher Sprache vorzutragen hätte, zu vestellen. Ausgenommen sind diejenigen Gegenstände, welche nur in la- teinischer Sprache vorgetragen werden. Alle vorgeschriebenen Prüfungen können entweder in der böhmischen oder in der deutschen Sprache abge- legt werden, insofern deren Ablegung nicht in lateinischer Sprache vorge- schrieben ist. Sollte für irgend einen Gegenstand mit böhmischer oder aber deutscher Unterrichts\prache ein ordentlicher Professor nicht bestellt sein, so ist die Prüfung in dieser Sprache von dem für die Vorlesungen über denselben Gegenstand in derselben Sprache bestellten außerordentlichen Professor vorzunehmen. «

Brünn, 16. Januar. Die Proßnigter Wahlangelegenheit rief eine sehr lebhafte und interessante Debatte über das Wahlrecht der Frauen hervor. Dr. Adamczik, Giskra und Ryger traten für das Recht der Frauen ein und verlangten Annullirung der ganzen Wahl. Berichterstatter Dr. Prazak erklärte es für ein trauriges Zeichen der Zeit, daß das Wahlrecht der Frauen überhaupt cin Gegenstand der Debatte im Landtage werden konnte, wa8 großen Lärm auf der Linken hervorrief. Statthalter Baron Poche erklärte über eine Jnterpellation Adamczik's, daß er die dies- fällige Ansicht der Regierung in einer der nächsten Sihungen mittheilen werde; er für seine Person müsse sich gegen das Wahlrecht der Frauen zum Landtage erklären. Schließlich wurde der Antrag des Landesaus- schusses in namentlicher Abstimmung mit 47 gegen 39 Stimmen zum Beschluß erhoben und der \lavische Kandidat Chmelarz ohne Rücksicht- nabme auf die Frauenstimmen als Landtagsabgeordneter zugelassen.

Troppau, 16. Januar. Das Präsidium theilt mit, daß Se. Ma- jestät die Adresse des Landtages allergnädigst entgegengenommen have

-— Auf besonderen Auftrag S 1. Majestät hat dex Königlich ungarische Hoffkanzler an die Frau Gräfin Pauline Dessewffy, Wittwe des jüngst verstorbenen Grafen Emil Dessewsfy, Präsidenten der ungarischen Akademie, ein Kondolenzschreiben gerichtet.

Belgien, Brüssel, 16. Januar. (Köln. Ztg.) Das Ab- geordnetenhaus hat heute nah beendigten Neujahrsferien seine Arbci- ten wieder aufgenommen. Gleich im Beginne der Sihung richtete Herr Dumortier an das Kabinet die Anfrage, ob Angesichts des Art. 65 der Verfassung (»der König ernennt die Minister und seht sie ah«) die von Leopold Il. nothwendig neu ernannten Minister si nicht einer Neuwahl als Abgeordneten zu unterwerfen haben. Herr Frère verneinte die Frage, indem die Ernennung der Minister niht der Person des Königs, sondern - der Kronc