1866 / 17 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Bei der Realschule zu Mülheim an der Ruhr is die Beförde- rung des ordentlichen Lehrers Natorp zum Oberlehrer génehmigt

worden.

Kriegs-Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. Januar 1866 betreffend die Verhältnisse der Lazar eth- gehülfen.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre : Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jh in Bezug auf die Verhältnisse der Lazarethgehülfen Folgendes : 1) Es sollen künftig bestehen:

a) Unter-Lazarethgehülfen, welche zu den Gefreiten,

b) Lazarethgehülfen, welche zu den Unteroffizieren, und

c) Ober-Lazarethgehülfen, welche zu den Sergeanten zählen. Sämmtliche Lazarethgehülfen sind, wie bisher, Kombattan-

ten und haben die gleichen Ansprüche auf Anstellung und

Versorgung wie die forrespondirenden Chargen der Mannschaf-

ten des Dienststandes. Jhre Zahl is durch die betreffenden

Verpflegungs-Etats bestimmt.

2) Die Ergänzung der Lazarethgehülfen findet aus solchen geeig-

neten Mannschaften des Diensistandes statt, welche sich frei-

willig zu dem Sanitätsdiens| melden und mindestens 6 Mo- nate mit der Waffe gedient haben. Ihre Ausbildung zu

Lazarethgehülfen erfolgt instruktionsmäßig in den Lazarethen |

der betreffenden Truppentheile. |

Z) Die Ernennung dieser Mannschaften zu Unter-Lazarethgehülfen

und die Beförderung derselben zu den höheren Chargen erfolgt,

unter der Vorausseßung guter Führung, durch den Truppen- |

Commandeur und zwar:

a) zum Unter. Lazareth-Gehülfen, nach bestandener Prüfung vor dem Oberarzt des Truppentheils

b) zum Lazarethgehülfen, nach vollendeter gesehlicher Dienstzeit und erfolgter Capitulation, wenn die Prüfung mit dem Prädikat - gut« bestanden ist, und kann dieselbe zu diesem Behuf nöthigenfalls wiederholt werden j

c) zum Ober-Lazarethgehülfen , nach vollendeter siebenjähriger Dienstzeit.

Sämmtliche Lazarethgehülfen erhalten ohne Rüsicht auf

Truppe und Waffe eine gleiche, nach Maßgabe ihrer Charge

und Dienstzeit bemessene Löhnung und zwar:

a) die Unter-Lazarethgehülfen 4 Thlr. monatlich, falls die- selben nicht wie in meinem Regiment der Gardes du Corps vor ihrer Ernennung bereits eine höhere Löh- nung bezogen haben, die ihnen alsdann verbleibt j

b) die Lazarethgehülfen :

1) mit ihrer Ernennung zu dieser Charge Thlr. 2 nach vollendeter 4jähriger Dienstzeit 1 ADDLE, 3) nach vollendeter 5jähriger Dienstzeit .……...-- Sh.

c) die Ober-Lazarethgehülfen 1) mit ihrer Ernennung zu dieser Charge 2 nach vollendeter 9jähriger Dienstzeit

monatlich. Außerdem beziehen die Lazarethgehülfen die sonsti-

gen Kompetenzen der fkorrespondirenden Chargen des Dienst-

standes. Die zur Ausbildung als Lazarethgehülfen komman- dirten Mannschaften verbleiben bis zur erfolgten Ernennung zu Unter-Lazarethgehülfen im Genusse der bi8her bezogenen

Kompetenzen des Truppentheils j erhalten daneben aber wie

sämmtliche Lazarethgehülfen , fortan freien Mittagstish im

Lazareth, ohne den bisherigen Löhnungsabzug dafür zu er-

leiden, jedoch. unter Wegfall des etwa bewilligten extraordi-

' nairen Verpflegungs-Zuschusses.

5) Die Uniform der Lazarethgehülfen bleibt die bisherige.

M Unter - Lazarethgehülfen tragen die Abzeichen der Ge- reiten,

die Lazarethgehülfen diejenigen der Unteroffiziere,

die Ober-Lazarethgehülfen die der Sergeanten.

6) Die Lazarethgehülfen und Ober - Lazarethgehülfen sind wie andere Unteroffiziere und Sergeanten Von den Gefreiten und Gemeinen sämmtlicher Waffen, also auch von den Unter- Lazarethgehülfen militairish zu grüßen. Jhrerseits sind nicht nur die militairischen Vorgeseßten y sondern auch die Militair- ala bis einschließlih der Unterärzte, in dienstlicher Form zu grüßen.

Ueber die Zahl der zur Capitulation zuzulassenden Lazareth-

gehülfen , welche von der Sicherstellung des im Falle eines

Krieges erforderlichen höheren Bedarfs an dergleichen Mann-

schaften im Beurlaubten-Verhältniß abhängig bleibt, haben die

General-Kommandos zu bestimmen.

Hiernach hat das Kriegs-Ministerium das Weitere zu ver,

anlassen. : Berlin, den 11. Januar 1866.

gez.) Wilhelm.

(gegengez.) von Roon.

An das Kriegs - Ministerium.

wird der Armee mit folgenden Bemerkungen hinsihtlich der Aus-

führung derselben zur Nachachtung bekannt gemacht.

1) Die in der Allerhöchsten Kabinets - Ordre enthaltenen Fest- sezungen treten ; soweit dies ausführbar, vom 1. Januar D: ab in Kraft.

) Demgemäß find die dadurch nach Maßgabe der Charge und Dienstzeit festgestellten Löhnungssäge von diesem Zeitpunkte ah und zwar auch den erst in Folge dieser Bekanntmachung in die höheren Chargen zu befördernden Lazarethgehülfen zu gewähren.

Diejenigen Unter-Lazarethgehülfen und Lazarethgehülfen welche auf Grund der bisherigen Bestimmungen bereits etwa eine höhere Löhnung, als die ihnen nach den neuen Festsezungen gebührende beziehen verbleiben bis zum Aufrücken in die ent- sprechende höhere Gehaltsflasse im Genusse derselben.

Der den Lazarethgehülfen und den zur Ausbildung als solche fommandirten Mannschaften für die Mittagskost im Lazareth für den Monat Januar d. J, in Gemäßheit der früheren Bestimmungen bereits gemachte Löhnungsabzug ist denselben zurüzuzahlen.

Die Capitulation gut gedienter Lazarethgehülfen is zur Förde- rung des Sanitätsdienstes überhaupt, namentlich aber bis zur Erfüllung einer 5jährigen Dienstzeit der Betreffenden im Sani- täts-Personal zu begünstigen.

Es liegt im Interesse der Armee, die Niederlassung als Heilgehülfen den Lazarethgehülfen möglichst zu erleichtern, um im Mobilmachungsfalle solche zur Disposition zu: haben, die sich durch fortgeseßte Uebung und Erfahrung noch vervollkomm- net haben.

Für die Sicherstellung des im Falle cines Krieges erfor- derlichen höheren Bedarfs an Lazarethgehülfen bleibt maß- gebend, daß zur Kompletirung dieses Bedarfs für die mobile Armee einschließlich für die Feldlazarethe, auf die im 1. Auf- gebot der Landwehr befindlichen Lazarethgehülfen zurüÜck ge- griffen werden darf.

Wo etwa zur Sicherung dieses Bedarfs eine Beschrän- kung der Zahl der Kapitulanten nothwendig werden sollte, ist solche nicht für die einzelnen Truppentheile, sondern im ganzen Corpsbezirk zu regeln , um möglichst zu verhindern , daß be- sonders qualisizirte , zur Capitulation bereite Individuen zur Entlassung kommen müssen.

) Die sämmtlichen Lazarethgehülfen kommen wie bisher auf den Gemeinen-Etat der Truppentheile in Anrechnung und empfan- gen ihre chargenmäßige Cöhnung für Rechnung einer beson- deren Position des Etats-Titels 20 Geldverpflegung der Truppen.

Die binnen Kurzem zuk Ausgabe gelangenden Friedens- Verpflegungs-Etats für 1866 find der zeitigen Sachlage ent- sprechend aufgestellt worden.

Berlin, den 17. Januar 1866.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

4. Siyung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 23. Januar 1866, Mittags 1 Uhr.

1) Schlußberathung über die Anträge a) des Abgeordneten Dr. Virchow und Genossen Nr. 6 der Drufsachen j b) des Abgeordneten Freiherrn von Hoverbel und Genossen Nr. 9 der Drucksachen. Reserent Abgeordneter Aßmann. Antrag des Referenten. Das Haus der Abgeordneten wolle. beschließen: a) Auf Grund des Artikels 84 Alinea 4 der Verfassung ver- langt das Haus der Abgeordneten, daß: i 1) das gegen den Abgeordneten Dr. Frese (Minden) bs dem Königlichen Kreisgericht zu Bielefeld anhängig Strafverfahren, in welchem am 1. Februar d. J. Tel“

min ansieht,

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2) das gegen den Abgeordneten Dr Lüning bei dem | Comp Chef vom 1. Schl ó 7 12 R . 1p. d Î es. Gren. Regt. Nr. 10, ter Beförd Königlichen Kreisgericht zu Dortmund anhängige Straf- Major in das Gren. Regt. König Friedrich Wilbelm IV. (1. Sat M2, verfahren, in welchem am 3. Februar d. J. Termin Frhr. v. Seherr-Thoß, überzähliger Pr. Lt. vom Schles. Kür. Regt. ansteht, Nr. 1 (Prinz Friedrih von Preußen), nah seinem Patent in eine ttatsm.

für die Dauer der gegenwärti en Sibungs-Periode aufge- Stelle des Neumärk. Drag. Regts. Nr. Z verseßt. v. Schweiniy r. A g gungs-P fge- | et. vom 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4, als Adjutant zur 2. Lioifion, Dae

b) Dás Präsidium des Hauses der Abgeordneten wird be- mandirt. Voß, Port. Fähnr. vom 5. Brandenb. Inf. Regiment Ny,

i : Ln E s . Bore, Port. Fähnr. vom Brandenburgi © auftragt, diesen Beschluß d ict v. , Port. Y om Brandenburgischen Drag. Regt. Nr. 2, zu USO Pi {luß der Königlichen Staats-Regierung | Sec. Lts, Oenicke, Geny, Gefr. vom 8. Brandenburgischen Inf. Regt.

: : Nr. 64, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Beyer VE,

2) Entgegennahme von etwaigen Vorlagen der Königlichen Staats- Inf. Regt. Nr. 48, als ¿uferetatöni, Se Li. in a Ses! Fld-Ac/Megi | Regierung. Nr. 6 versezt. Gr. v. Schlippenbach, Pr. Lt, vom 1. Brandenb. Ulanen- 3) Wablprüfung. Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3, à la suite des Regts. gestellt. v. Do- nat, car. Port. Fähnr. vom 4. Thür. Jnf. Regt. Nr. 72, v. Griesheim, Unteroffizier, von ‘demselben Regiment , zu Portépée - Fähnrichs befördert. v. Horn, Port. Fähnr. vom 1. Thür. Jnf. Regt. Nr. 31, zum 8. Ostprèuß. Juf. Regt. Nr. 45 versegt. v. Frankenberg, Port. Fähnr. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, zum Sec Lt., Prall, Unteroff. von demselben Regt., Hoffmann, char. Port. Fähnr. vom Königs-Gren. Regt. (2. Westpreuß.) Nr. 7, zu Port. Fähnrs. , v. Zglinißki, Hauptm. und Comp. Chef vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, zum Major, Melms, Pr. Lt. von dems. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant der 20. Juf. Brig., zum Hauptmann und Comp. Chef, Büttner, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. , Baumeister, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Westpr. Infant. Regt. Nr. 6, unter Versegung zum 1. Scbles. Gren. Regt. Nr. 10, zum Maj., v. Ploeÿ/ Pr. Lt. vom 1. Westpr. Gren. Regt. Nr. 6, zum Hauptmann und Compagnie - Chef, v. Normann; Seconde - Lieutenant von demselben Regiment, zum Premier-Lieutenant, Kemniß, Rüforth,

gnädigst geruht: Dem General-Major von Neumann, Präses | Pott: Fähnr. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, zu Sec. Lts. beförd , Prâse Nitschmann, Sec. Lt. vom 5. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 4, als biw:

dex Artillerie-Prüfungs-Kommission, zur Anlegun 6

de t „Prüufunç 2 g des von - des R pi ;

Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidje-Ordens zweiter Klasse, Aue A H L forikálirk, v: Wuuse Tax E so wie dem persönlichen Adjutant e / N Gren. Regk. Nr. 4, in das 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, Mansard O ne SInaliGe-S N e R O Karl D und Comp. Chef im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, v. Pallm (s

y i oheit, i Bernuth a 1a suite | stein, Hauptm. und Comp. Cbef im Brand nb. Füs. | ¿ i

E General-Stabes, und dem zux Dienstleistung als persönlicher | unter Beförderung zum Maj., in das 3. Oficah: Gren. Regt. Nr. 4 Adjutant bei Sr. Königlichen Hoheit kommandirten Seconde-Lieu- | v. Knobloch, Hauptm. und Comp. Chef im 3. Ostpreuß. Gren. Regt.'

tenant Freiherrn von Loë des Brandenburgischen Husaren-Regi Nr. 4, in das 6. Po D i 6 i Loë P „Regi- | , in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 verseht. v. Böhm Il, Sec. g Lt. vom 2. Schles. Drag. Rgt. Nr. 8, zum Pr. Lt. Mt Kayser!

ments (Zietensche Husaren) Nr. 3, zur Anlegung der von des Her- | zogs von Braunschweig Hoheit ihnen verliehenen Decorationen, Tui | E 2 ‘Me U Sa Sl Regt Nr? 19) vi S Gli S E zwar ersterem des Commandeurkreuzes zweiter Klasse und leßterem | 3. Westfäl, Juf, Regt. Nr: 16, zu Pr: Lis, v. Platen eal

e Glacis, vom Otbett SUntiGs dés. Ld La e | Fähnr. von dems, Regt. zum Sec. Lt, Anger, Unteroff. vom 7. Westfäl. ertheilen. y Heinrichs des Löwen die Erlaubniß zu | Zuf.Rgt. Nr.56, z. Port. Fähnr. Gr.v.Bocholy- Asseburg, Port.Fähnr. v.1.

| Westfäl. Huf. Regt. Nr. 6, zum Sec. Lt., Prinz zu Sayn-Wittgenst ein- | H ohenstein, Sec. Lt. vom 2. Westfäl. Su. Regt. r. 11, cin Be! A. befördert. v. Ploey, char. Port. Fähnr. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, | Wegner), har. Port. Fähnr. vom 8. Rhein. Jnf. Regt. Ne. 70, Frhr. | v. Spiegel-Pecelsheim, Unteroff. vom 5. Westfäl. Juf. Regt. Nr. 53, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Renßtz, Sec, Lt. vom Niederrhein. Füs. | Regt. Nr. 39, auf ein Jahr zur Dienstl. bei dem Schles, Feld-Art. Regt. Nr. 6 fommandirt. v. Neumann, Major vom 2. Magdeb. Jnf. Regt. | Nr. 27, in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10 versegt. v. Busse, Haupt- s N Comp. Cbef im 2. Magdeburg. Jnf. Regt. Nr. 27, zum Major | OTDert.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 2. Division, von Clausewiß, von Mainz.

__Se. Excellenz der Herzoglich anhaltische Staatsminister, General- |

Lieutenant Stockmar, von Dessau.

Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der König haben Aller-

Personal -Veränderungen.

Arn

S 4 4 F ut t Lo flo n De LELI ees

Bffiziere , Portepee: Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. E Don J Guan,

Frhr. v. Schleiniß, Sec. Lt. vom 9, Garde-Regt. z. F, unter Ent- | in bindung von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, e nenn ais Lehrer bei dems. Kadettenhause fommandirt. von a J S ç C f «n . ,

n gi Q / Sec, A, vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, zur Dienstleistung als Erzieher bet dem Kadettenhause in Berlin,- vorläufig bis zum 1, Mai e. fommandirt. .

Qi ar A U Januar. Schulz Il, Oberst und nspecteur der 5. Festungs - Jnspection : gleicher Eigenschaft zur 2, Pionier - ion e ebt v. Forell, Ob. Lt. und Plat-Jngenieur von Danzig, zum Jnspecteur der D: Festungs-Jnsp. ernannt. Bock, Major u. Plaßt-Jng. von Torgau, in gleicher Eigenschaft nach Danzig verseßt. Mirich, Hauptm. 1. Klasse von der 3. Ing. Jnsp., unter Beförderung zum Major, zum Plagz-Jngen. von 1 F ( F A | Torgau ernannt. Fahland, Hauptm. 2. Klasse von der 3. Ing. Insp. L is E 11. Januar. ; - | und Adjutant dieser Jnspection, zum Hauptm. 1. Klasse befördert. Her- E v GA essen nteroff. vom 1. Garde-Reg. i De 0 Buch, | mens, Hauptm. von der 2. Jug. Jnsp., von der Stellung als Comp. Uw F Pan Gar e-Gus. Regt, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Alvens- | Commdr. un Schles. Pion. Bat. Nr. 6 entbunden. Klefecker, Pr. Lt e en, Rittmstr. vom Regt. der Gardes du Corps /- Chef der 4. Com- | von der 2. Jng. Insp., unter Beförderung zum Hauptm. 2. Klasse zum agu es e A A ok M „Aflobron ernannt. v. Lind- | Comp. Commdr. im Schles. Pion. Bataillon Nr. 6 ernannt Bende- / - on demselben Regimen ittmei 0 I Z ieut. befs and Chef E Ie L tegi Os, um B mann, Sec. Lt. von der 3. Jngen. Jnspect , zum Prem. Lieut. befördert. Lt? befördert. Baron v. Kirchva ch, Unteroff. vom Garde-Schügen-Bat., | Bei dex: Landw eyn Malen Oberjäger vom 4. Schles. Jäger-Bat. Nr. 6, zu Port. Fähnrs. Den 9. Januar a ur, P Mibeas ck, Prem. Lieut. vom Westfälishen Jäger- v. Ploet, Sec. Lieut. von der Kavall. 1, Aufg. 3. Bats. (Cottbus) zur Dienstleistung bei a Mb Seen Regt ‘Nr V E A f m frldae V li iat (U d) Me 3 Ret Sen L A G s S S L. E | Heere, und zwar im 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3

r. j wied e 6, Su S f S E Kullack, Unteroffs. vom R 0. Osiz . Infant.-Regiment Nr. 37 zu Port.-Fähnrichs , - Kolk, Port.- Fu chs, Pr. Lt. vom 1. Aufg. des 1 B i ß S N E Meri um Sue Le Nr. 4, zum lok und S Aber, Tel R P Ag ide ey ant T Gre j 3: reußischen Grenadier-Regiment | (Graudenz) 3. Ostpreuß. Regts. N 4 S i ; 8 be- Nr. 4, Reuter, Unteroff. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt Mr. 0 [ R vou Bert E “Bs, (Ga, N1 u, ; ; ß. i; Mr, t. | fördert. Krauseneck, Se. Lt. der Kav. 2. L Q S Fähnrs, befördert. v. Tecklenbuxrg, Pr Lt. vom 9 Öf anf E i s T Nr 3) in das: 1 BUA R, G Oflorul ert. v. rg/ Pr. Lt. ; ; “Reat. | binnen) 2. Ostpreuß. Regts. Nr. 3, in das 1. Bak. igs Nr. 41, von seinem Kommdo. als Adjutant der 4. Inf Brig S | ' [ch1 c oe E von P Dab Duis, . als Adj “Inf. Brig. entbunden. | Regts. Nr. 1, Podschwattek, Pr: Lt 2M : Patrunky, Pr. Lt. vom 1. Niederschles. Jnf. Regt N46, als Adjut s u E E a tra g / Lt. vi i; les. . Regt. Nr. t zur | burg Nr. 3d in das 2. Bat. (Wehl 1,0 4. Inf. Brig. kommandirt. Loesewißÿ Unteroff, vom 5 Po M f 9, I N at. (Wehlau) 1. Ostpreuß. Regts. Nr. 1, von ndirt. L. È : a. Inf. Regt. | Petinger, Pr. Lt. von der K Q, N : Golla Nr. 42, zum Port. Fähnr. Niemeyer ‘Port Fähnr v. 3 Pam au ; E R L E R Raa E, A L Wene / Jähnr. v. 3. omm. Znf. Regt, | Ostpreuß. Regts. Nr. 4, in- das 2. Bat. (Gumbinnen) 2. Ostpreuß. Negts ¿Lt V. di g, char, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. | Nr. 3 Lemke I., Sec. Lt. vom 2. Au i E Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9, Schneider, Unteroff. von demselben Regt., Regts. Nr. 2, in das Bat. Bartenstein e L

Detert, char. Port. Fähnr. vom 6. Pomm. Jnfant. Regt Nr. 4 Port. Fähnrs. befördert. Freiherr v. E und a Ausg Same B rof O R E E Nie

Chef vom Neumärkischen Dragoner - Regiment Nr. 3, zun j das 1. Bat. (Danzig) 4. Ostpreuß. Regts. Nr. 5 einrangirt. v. Trotta -_ e 9 J Ma 0 D è , etatsm. Stabsoffizier, v. d. Groeben, 5 Schand h y , Pr. Lts. Uin gn, Frey den Ade S Rap, S: Mui, 1 E Vers l

dems. Regt, lehterer unter Entbindun von dem Komm j bi p hren. Meg Nr. 1, früher, im. Ostpyeu, Aix. M 1 die E ndo als A 4 ; ; der 2. Division, zu Rittmeistern As Eskadr. Chefs, A ebe P Ausfichb auf , Civil « Versorgung Q M LTLe ice 1 Yar.

Arnim, Sec. Lis von dems. Regt., zu-Pr, Lts. befördert. v. M aid, vom 1. Bat. (Gnesen) 3. Pomm. Regts. Nr. 14, zum Sec. Lt. bei der

Sec. Lt. vom 6. Pomm. Infanterie-Regi : Kav. 1. Aufg. befördert. v. Henning, Sec. Lt, vom 2, Aufgebot 1. nb: | : - Regiment Nr. 49, in das 3. Bran- Bats. (Stettin) 1. Pomm. Regts. Nr. 2. S ; enb, Inf. Regt. Nr. 20 verseht. Le Bauld de Nans, Hauptm. und | 1, Bataillons (Crossen) 7. Peendenburgiscer Regiments Ke. 12, in

Den 11. Januar: