1866 / 19 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Hiernach haben in der Provinz Posen mit 94,0 pEt. der Gesammtfläche verhältnißmäßig am meisten vorhandene Karten benußt werden können, während in der Provinz Pommern mit 78,9 pCt. und Schlesien mit 68,5 pCt. das Entgegengesehte hervorgetreten ist - und zwar vorzugêweise dadur veranlaßt, daß in Pommern, insbesondere im Regierungsbezirk Köslin (72,8 pCt.), viele Rittergüter noch nicht vermessen/ in Schlesien aber, namentli in den gebirgi- gen Kreisen, Gemeinheitstheilungen 2c. in umfangreichem Maße nit zur Aus- führung gekommen waren. Wenngleich die Provinz Sachsen nah ihrem Ge- sammtdurhs{nitt in der fraglichen Beziehung günstig zu stehen fommt und si mit 89,2 pCt. zunächst der Provinz Posen anschließt, so is der jener Provinz angehörige Regierung8bezirk Erfurt doch derjenige, 10 welchem mit 61,7 pCt. weniger brauchbare Karten vorgefunden worden find, als in irgend einem aller

übrigen Bezirke. : h, i n Unter den in den sechs östlichen Provinzen überhaupt vorhandenen 243 Kreisen befinden si 44, in denen die vorgefundenen und - benußten Karten mehr als 95 pCt. der Fläche der betreffenden Kreise umfaßten, und in dieser Be- ziehung stehen obenan die 4 Stadtkreise Berlin, Potsdam, Breslau, Stettin, welche ganz vermessen waren / sodann Flatow und Aschersleben mit 99,8 pCt., Won- growiec und Wa nzleben mit 99,3 pCt., Mogilno mit 99,2 pCt., Oschersleben mit 99,1 pCt., Schroda mit 98,7 pCt., Halberstadt mit 98,6 pCt., Neuhal- densleben und Osterburg mit 98,3 pEt., Spremberg mit 98,1 pEt., Pr. Star- gardt mit 98,0 pEt. Dagegen betrug die vermessene Fläche in 20 Kreisen we- niger als 50 pCt., und diese sind: Bunzlau mit 49,9 pEt Goldberg-Hainau mit 49,5 pCt., Schleusingen mit 49,4 pCt., Hirshberg mit 47,2 pEt., Wal- denburg, * Sagan und Leobshüß mit 46,0 pCt., Frankenstein mit 44,0 pCt., Heiligenstadt mit 40,0 pCt., Bolkenhain mit 39,9. pCt., Mühlhausen mit 38,0 pCt., Landeshut und Ziegenrück mit 33,7 pCt., Glaß mit 33,0 pCt., Lauban und Schönau mit 32,3 pCt. / Erfurt mit 31,0 pCt.,/ Neurode mit 99,0 pCt., Habelschwerdt mit 28,0 pCt., endlich Löwenberg mit 21,6 pCt.

Die Behufs der Grundsteuerveranlagung in den sech8 östlichen Provinzen, sei es mit Benubung vorhandener Karten, sei. es auf Grund von Neumessun- gen , hergeftellten Spéezialkarten, „Gemarkungsfarten“ genannt, sind auf 61,591 Blättern von 38 Yoll Länge und 26 Zoll Breite und 20,073 Blättern von 96 Yoll Länge und 19 Zoll Breite gezeichnet, welche zusammengenommen einen

Flächenraum von 491,444 [uß = 18,960 Morgen einnehmen und zu I weißen

Einfassung 359,542 Ellen = 63,668,9 Ruthen = 3,/,18345 Meilen Leinenbandes erfordert haben. : : f Anlangend den Maßstab, in welchem die Gemarkungs8farten gezeichnet sind, so pflegen diejenigen vorhanden gewesenen, für die Zwecke der Grundsteuerver- anlagung verwendeten Karten, welche aus älterer Zeit stammen, in einem kflei- neren , diejenigen aus neuerer Jeit dagegen in einem größeren Maßstabe enk- worfen zu sein. Die bei solchen Karten am häufigsten vorkommenden und für die betreffenden Gemarfungsfarten in der Regel beibehaltenen Maßstäbe find: 1: 5000, 1: 4000, 1: 2000, 1: 2500, 1 22000, Einige umfangreiche Staatsforsten, sowie einige größere Landseen sind im Maßstabe 1 : 10,000, au®s- nahmsweise auch im Maßstabe 1: 12,000, oder 1: 20,000, oder 1: 25,000 gezeichnet. Bei den dur Neumessung hergestellten Gemarkungsfarten ist in der Regel einer der Maßstäbe 1: 2500; 1: 8000/1 : 4000, 1 : 5000 zur Anwen- dung gekommen, bei dessen Auswahl in erster Linie die Beschaffenheit des dar- zustellenden Terrains, insbesondere die Größe der aufzunehmenden Flähen- abschnitte, in zweiter Linie der Maßstab, in welchem die Karten der angrenzen- den Gemarfkungen entworfen waren und welcher nah Möglichkeit ebenfalls an- gewendet wurde, bestimmend gewesen ist. Der Maßstab 1 : 5000 ist in der Negel nur bei der Darstellung großer Waldkomplexe oder unter ähnlichen Ver- hältnissen angewendet worden. : A i Von der Gesammtfläche der sechs östlichen Provinzen sind fartirt 1m Maß- stabe 1 : 2000 1,7 pEt., 1 : 2500 18,8 pCt., 1: 3000 8,9 pCt./ 1: 4000 18,5 ypCt., 1: 5000 50,0 pCt., in verschiedenen anderen Maßstäben 2,0 pCt. Die größeren Maßstäbe (1:: 2000 bis 1 : 3000) find, dem Maße der Zerstüke- lung des Grundeigenthums und der durhschnittlichen entsprechend, am häufigsten in den Provinzen Sachsen, burg, die fleineren am häufigsten in den Provinzen Pommern , Posen zur Anwendung gekommen. Die Anzahl der in den sechs östlihen Provinzen vorhandenen Gemeinde- und selbstständigen Gutsbezirke, für deren jeden, sofern nicht die vermengte Lage der zugehörigen Grundstücke eine Abweichung von dieser Regel bedingte, eine besondere Gemarkung®karte hergestellt wurde, ist nachstehend zusammengestellt : Anzahl Anzahl der Anzahl Durhschnittliche der selbstständigen aller Größe eines Gemeinde- Guts» Bezirke. Bezirke, bezirke. bezirke. Morgen. 8,217 4,263 12,480 1960 3,687 2118 5,809 1950 2,900 2,468 4,768 2470 D L 3,944 9,715 1620 3,384 2,025 5,412 2890 Sahsen ..-+---+- - 3,239 1,256 4,491 2200 Zusammen... 26,597 16,074 42,671 2080 Die durchschnittliche Größe eines Gemeinde- und selbstständigen Gutsbèzivrks ist hiernach am kleinsten in der Provinz Schlesien mit 1620 Morgen, am umfang- reichsten in der Provinz Brandenburg mit 2890 Morgen. Werden aber die einzelnen Regierungsbezirke in Betracht gezogen , so ergiebt sih, daß in dieser Beziehung die unterste Stufe eingenommen wird vom Regierungsbezirk Bres- lau mit 1324 Morgen, die oberste vom Regierungsbezirks Magdeburg mit 3063 Morgen, dem ersteren sch aber unmittelbar anschließt der Regierungsbezirk Gumbinnen mit 1511 Morgen, dem lehteren der Regierungsbezirk Potsdam mit 3038 Morgen. In der Provinz Pommern überwiegt die Anzahl der selbstständigen Guts- bezirke (2468) diejenigen der Gemeindebezirke (2300), in allen übrigen Provin-

Schlesien und Branden- Preußen und

Provinz. s

Preußen „..--«.--- Posen

Pommern... - Schlesien Brandenburg -- - -

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Größe eines Besihstüks |

1. für jeden Kreis oder für jede innerhalb eines solhen zu bildende besonder® Abtheilung (Klassifikation®distrift) zunächst ein vorläufiger Klassifika- tionstarif aufzustellen, d. h. unter Berüksichtigung der wesentlichen Verschie- denheiten in der Beschaffenheit der Grundstücke und der den Reinertrag der- selben bedingenden sonstigen Verhältnisse für jede Kulturart eine aus- reichende Anzahl von Bonitätsklassen zu bilden und für den Morgen jeder Klasse der seinem Neinertrage entsprechende Ertragssaß in Geld fest- zustellen ; eine Einshähung der einzelnen Liegenschaften in die aufgestellten Boni- tätsflassen zu bewirken und unter Anwendung der ErtragSsähe des vor- läufigen Klassifikationstarifs auf den Flächeninhalt der einzelnen Liegen- schaften der Reinertrag sämmtlicher Liegenschaften des Kreises zu er- mitteln ;

. nach Vollendung der Einshähßungen in sämmtlichen Kreisen, und mit Berüsichtigung der Wirkungen, welche die vorläufigen Klassifikationstarife überall zur Folge gehabt, eine sorgfältige Prüfung der erzielten Resultate in dem vorgeschriebenen Jnstanzenzuge zu veranlassen; die Beseitigung der entdeckten Fehler und Mängel herbeizuführen und demnächst die de- finitive Feststellung der Klassifikation8tarise und der Einschäßungs- resultate überhaupt durch die Centralfommission zu bewirken.

Hinsichtlih der materiellen Bedeutung und der allgemeinen Grundsäße bei

Ausführung der Abschähungs8arbeiten ist Folgendes zu bemerken :

a) Hinsichtlich der Kulturarten waren zu unterscheiden : Aexland, Gärten, Wiesen, Weiden, Holzungen, Wasserstüke, Oedland.

b) Die Zahl der für jede Kulturart (zu a.) innerhalb desselben Kreises be- ziehungSweise Klassififkationsdistrifkts zu bildenden Bonitätsklassen war von den wesentlichen Verschiedenheiten in den Boden- und Ertrags- verhältnissen des ersteren abhängig, durfte jedo niemals mehr als acht betragen. Als Reinertrag war anzusehen der nah Abzug der Bewirthschaftungs- kosten vom Rohertrage verbleibende Uebershuß, welcher von den nußbaren Liegenschaften nachhaltig erzielt werden kann.

Der Kulturzustand der Grundstücke war bei der zum Zweck der Er- mittelung des Reinertrags stattfindenden Abschäßung durchweg als ein mittlerer (gemeingewöhnlicher) anzunehmen,

Auf den wirthschaftlichen Qusammenhang der Grundstücke mit anderen Grundstücken oder gewerblichen Anlagen war dabei keine Rücksicht zu nehmen.

Bei Veranschlagung der Naturalerträge in Geld waren überall die Mar- tinimarktpreise des zuständigen Marktorts während des Zeitraums von 1837 bis 1860 unter Weglassung der zwei theuersten und der zwei wohl- feilsten Jahre zu berücksichtigen. :

o) Spezieller Reinertragsberechnungen bedurfte es behufs Ausstellung der Klassifikationstarife nicht ; jedoch waren dabei alle Momente, welche auf den Reinertrag der Grundstücke in den verschiedenen Theilen des Kreises von Einfluß, zu berücksichtigen, um die wesentlichen im Kreise vorfom- menden Ertrags verschiedenheiten U. \. w. möglichst zutreffend Zu er- fassen.

h) Der in Geld festgestellte Reinertrag für den Klassen und Kulturarten bildete den Tarifsaß der lasse.

¡) Die Tarifsäße für die arten waren angemessen

Morgen der einzelnen betreffenden Bonitäts-

einzelnen Bonitätsklassen der verschiedenen Kultur- abzustufen und dergestalt festzustellen, daß mit

Anwendung derselben auf die einzelnen Grundstücke der mittlere Nein-

ertrag der lehteren, d, h. derjenige erfaßt wurde, welchen dieselben jedem

Besiter bei einer gemeingewöhnlichen Bewirthschaftung8weise, nach Abzug

der nothwendigen Gewinnung®- und BewinrthschaftungEkosten, im Durh-

nitt einer die gewöhnlichen Wechselfälle im Ertrage umfassenden Neihe von Jahren sicher gewähren können,

Die erste Ausstellung der Klassfifikationstarife is von den Veranlagungs- fommissionen auf Grund der ihnen seitens ihres Vorsißenden vorgelegten Be- shreibung aller hierbei in Betracht zu ziehenden Verhältnisse des Kreises und nah umfassender örtlicher Prüfung der maßgebenden Bodenverhältnisse unter Theilnahme von Mitgliedern der Bezirkskommission in der Zeit von Mitte August bis zur Mitte des Monats September 1861 bewirkt worden. Dem- nächst gelangten die Tarife zur Prüfung der Bezirkskommission , um zwischen den Tarifsäßen für die einzelnen Kreise innerhalb des Regierungsbezirks die er- forderlihe Ausgleichung und OGleichmäßigkeit herbeizuführen. Darauf wunde mit der Publikation der so beschlossenen Tarife vorgegangen und dadurch den kreisständischen Versammlungen , sowie den Gemeindevorständen und den In habern der selbstständigen Gutsbezirke Gelegenheit gegeben, sich auch ihrerseits über die Angemessenheit der Tarife zu äußern, beziehungsweise Einwendungen dagegen geltend zu machen. Ueber die lehteren hatten sich die Veranlagungs- fommissionen der Bezirkskommission gegenüber gutachtlich zu äußern , welche die Einwendungen sorgfältig zu prüfen und soweit fie dieselben für begründet anerkennen zu müssen glaubte, für deren

Berücksichtigung und die Berichtigung der betreffenden Tarifsäße Sorge zu tragen hatte. Endlich gelangten die Klassifika- tionstarife des ganzen Staats zur vorläufigen Festseßung durch die Central- fommission, welche die verhältnißmäßige Gleichheit derselben für alle Kreise des ganzen Staats herzustellen, übrigens. sich durch die Theilnahme ihrer Mitglieder an den bis dahin in den Regierungsbezirken und Kreisen ausgeführten Arbeiten die erforderliche Jnformation in Betreff der überall obwaltenden Verhältnisse soweit erworben hatte, um auf der Grundlage des in den Vorverhandlungen und den zu diesem Behufe von den Generalfommissarien ausgearbeiteten Denk- schriften enthaltenen, umfangreichen Materials an die Lösung ihrer Aufgabe mit Erfolg herantreten zu können. Der vorläufige Klassifikationstarif für den ganzen Staat is unterm 27, Mai 1862 von der Centralkommission vollzogen

worden. N. Die Einschähung der Liegenschaften.

forderte, als das Grundeigenthum in den gedachten Provinzen sehr zersplittert

unter Kontrole des Veranlagungskommissars und in Beglei i i erforderlichen Kartenmaterial gus “ator Ad, der E s 5e : ermessung8gehülfen gemeinschaftli führ Z Hinsichtlich der Einshäßung der R n Hoagge t E t lagungsfommissionen beigeordneten ¿Forstsachverständigen vor Beginn d bezüglichen Einshäzung durch die Einschäßzungsdeputationen die röß 7 Forstkörper des Kreises für sich einzuschäßen und die Resultate dieser Vie orie s{häßung demnächst den betreffenden Einschäßungsdeputirten als ein technisches Gutachten mitzutheilen; von dem die lehteren bei der von ihnen zu tuts

sehenen Feldmessers ‘oder

hatten.

ins{äßung der H E pdinis Gbr aar (s Einshäßung der Holzungen nah ihrem Ermessen Gebrauh machen konnten.

Die Einschäßun haben in den sechs8 östli i i shäßungen haben in den sechs östlihen Provinzen eine Fläche von

IQ ( oQ7 Mar : E its Gl; L :

88,894,938 / Morgen, in den beiden westlihen Provinzen von 18,401,461 Morgen, im Ganzen von 107,255,848 Morgen umfaßt und haben hiervon in d

A S A E nd d en sehs Oel Provinzen 18,401,539 Morgen oder 20,7 pCt., in den beiden dibauit Probinzen 3/148,634 Morgen oder 17,1 pCt., im Ganzen 21,550,169

5 A G Q E A Morgen oder 20,1 pt. an Holzungen der Voreinshäßung dur die Forst- sachverständigen unterlegen. S E

Die Einschäzungen st| den Voreinschäßun S

im Monat Mai 1862 B if cueee t in n 2 t D 004 1n Angriff genommen und ohne Aus ie mi

Ablauf des Jahres 1863 beendigt. Am 1. Januar 1863 E E O E E, e N é / in- shäßungen_ bereits in den sech8 östlihen Provinzen auf eine Fläche vo 44,719,597 Morgen oder 50,4 pEt., in den beiden westlihen Pr u ze i 8,546,751 Morgen oder 46,5 pCt., im Ganze E N

/ & g 0,5 pCt., im Ganzen von 53,266,908 Morgen oder 49,8 pCt. erstreckt, und bis zu demselben Zei | :

S L E O ben Zeitpunkt waren von den der Vor-

einshäßung durch die Horstsachverständigen unterliegenden Holzungen bereits i

den sechs östlichen Provinzen 12,286,534 Morgen oder 66,8 pCt R G

beiden westlihen Provinzen 1,988,813 Morgen oder 63,1 pCt : im Gas

14 E A O5 A L S S1 ./ ( 1

E Morgen oder 66,1 pCt. bearbeitet worden. i [DET O) Dor Fire 411124 S t : c!

E Anzahl der von den Einschäzungsdeputationen auf die Einschähungen verwendeten Tage und der Umfang der durchschnittlich täglich eingeschäßten Fläche ergiebt sih aus nachstehender Zusammenstellung : : oar

Anzahl

Der

Tage

41,475

15,745

11/009

26,822

29/049

15,0495 139,079 .).) e).)

3 285 9012 344 rere Jn Betreff der von den Forst E entf Us e e Gia L N Leven Voreinshäßungen zung | ) I sfälligen Verhältnisse folgendermaßen ge-

staltet.

Täglich eingeschäßte Fläche Morgen 590 720 994 988 670 6253 6950 396

999

A Provinz :

Preußen

Posen

Poinmern

Schlefien

Brandenburg

Sachsen

Oefstliche Provinzen

Westfalen

Rhein Westliche Provinzen Ueberhaupt

Anzahl dev i: Tage Duett ie; 9.159 5 §20 4“ / F V Posen 741 Pommern 1,097 Schlesien Brandenburg «. Sachsen Oestliche Provinzen Westfalen Rhein Westliche Provinzen . 1/5 , “+ Ueberhaup 3,892 5 In dem E M durchschnitt S A i A atio O : Fl S täglih von einer Einschäßungsdepu- iteten Fläche treten nvch größere Unterschiede, als vorstehen

on l ) d L ede, als vorstehend nacl

ewiesen hervor, n G R A A A AUTALS E Ba 1ach-

A O Lat pr der Provinzen die einzelnen Regierungsbezirke ins

2 gesaßt werden. Ven größten Umfang hat diese Fläcl iht : E Dee E Len g Os diese Fläche erreicht :

a) innerhalb der sechs östlihen Provinzen in den Regierungsbezirken Köslin mit 1072 Morgen, Stettin mit 948 Morgen, Ma Vebara t 9483 Mata Morgen, Magdeburg mit 943

b) innerhalb der bei li Jrovi

G ) DCU h d t It S vir nt 4 . s 7} é S '

Pr P vei én westuGen Pr vinzen in den Negierungsbezirken Aachen i: Morgen, Arnsberg mit 370 Morgen ; den geringsten Umfang: a) L G O Provinzen in den Regierungsbezirken Gum- en mit 927 Morgen, Liegniz mit 468 Mor( *rfur it 35 Morc Vie ; O Morgen, Erfur DOC Met gniß gen, Erfurt mit 39 b) intecdató der beiden westlihen Provinzen in den Regi R S tlihen Provinzen in den Regierung®bezirken Minden 2 i Morgen und Köln mit 245 Morgen. i » sf E c (+5 4 f ; ' Ali Fläche el einem Forstsachverständigen durchschnittlih täglich eingeshäßte ache hat in den Regierungsbezirken Bromberg mit 5337 Morgen, O Í mit 2867 Morgen iste) G M 51 Q x T APER A en V n gen am meisten; in den Regierungsbezerken Düsseldorf mit 589 gen, Münster mit 434 Morgen am wenigsten betragen.

voreingeshägte Fläche

Morgen 1,960 2/00 1,980 90 1,960 O10

810

720

740

Provinz :

3 y

den Bonitirungen zu \ l i zu suchen. Abgesehen hiervon beruhen di i i N tru jen. Al le Unterschiede O M C S in den A 1 erungsbezirfken theils in den größeren od i ieri bien: melde vi E : er geringereu Schwierig- enheit des Grund und Bodens den Einschä _Ve ( l äßun E B in der Verschiedenheit der anderweiten Sülfömiteel, ie enba Cas L E E für stattgefundene Aus- ( ungen, landschaftlihe und sonstige Taxen u. a. m.), theils endlich i ì 7 l / ge . (a, . 5 1 R und sonstigen Verhältnissen, welche das S f L f tag eirge N begünstigten oder ershwerten. 21M eder der in den sechs östlihen Provinzen thäti s ) Z e | 1 Iich ewesenen 1066 I an ugo dep ntationas Fon auf die eigentlichen EinsdätiGtan 127 Tage, SeGis E er E Einschähungsdeputationen, welche in den beiden westlichen Qn Seorveite haben, durchschnittlich 181 Tage verwendet worden. E L einen Kreis die“ Einschäßungen beendet und die Berehmungen ae N inshäßungen festgestellten Reinerträge nah den Flächen der ein- ive 0D A dig abgeschlossen endlih die Berechnungen der gesammten eda, g L gs ommission zur Prüfung und Aeußerung darüber, ob nach der thr pie C E Kenntniß: der in den verschiedenen Theilen des Kreises obwalten- M d p e Werthsverhältnisse des Grund und Bodens die Gleichförmig- S n hungen zwischen den einzelnen Guts- und Gemeinde-Feldmarken ag pat gra Bs werden tönne, vorgelegt, beziehungsweise die erbei n Bedenken , so - weit sie nicht in einem unrichtigen Ver . G C , n E A e Ee r S RR und demnächst durch die tate A leß- h ‘den Tonnten , event. durch eine an Ort e Von unten, IV( und Stelle zu be- E r tot B der Einschäßung beseitigt waren, wurde mit der Einleitung A eflamationsverfahrens gegen die EiuschäßungSergebnisse vorgegangen. An L R welche niht von den einzelnen Grundbesigzern, sondern nur von p S de uit Ven E O E selbstständiger Gutsbezirke angebracht, i zt Klashsikation8 tarif geri w fi i M S E [ gerihtet werden fonnten, sind im a. wegen unrichtigen Ansaßes einzelner ‘Grundstücke h. wegen unritiger Ermittelung des Flächeninhalts c. wegen unrichtiger Einschäßung . d, wegen Fehler bei den aufgestellten Berechnungen 122 » 2,1 ; f » E E CER Y 4 E i i i Zusammen 957591 oder 100,0 »Ct. i E sämmtlichen Reklamationen sind seitens der Reklamantén, L dem ehtere sich selbst von der Richtigkeit der geschehenen Ermittelungen überzeugt hatten, zurückgenommen i 2092 oder 39,7 : Ct Die übrigen gelangten zur förmlichen Beschluß- e nahme seitens der Veranlagungskommissionen und Ent- scheidung, der Bezirkskommissionen, und wurden davon durch beide Jnstanzen als unbegründet zurücgewiesen

1986 oder 34,5 pCt., 620 » 10,8 » 2028 , 026 4

1248 3300 oder

217 »

57,4 pCt.

Dagegen wurden als begründet anerkannt : von den Veranlagungs- und Bezirkskommissionen

2163 oder allein von den Bezirkskommissionen

288» Ueberhaupt R 12 gy, Ét 0h aliz Nelamationen baben fd mithin als unbegrünbet und nus fen fon im Monat September 1863 in der Mehrzahl. der Kreise in den I 1864 A, ia 1864, und in den lezten (17) Kreisen im s

Die definitive Feststellung der Klassifikätionstarife

dur 00 C A R g: der Klassifikationstarife j u bewirten, Schon in den bisheri (Geschäf stadien hatte fich herausgestellt, daß in ei ten Krei S E | | Sg , daß in einzelnen Kreisen und Bezirk i Bodenarten bei der frühern provisoris iffestst f Ét E Bodenar j rovisorischen Tariffeststelung unterschäßt und

reu Kreisen und Bezirken gegenüber i ifirt e A, r _Degzi i zu gering tarifirt waren und umgekehv Auch R e Richtungen hin waren bei der Tariffestellung Feblgriffe a gangen. Nicht minder waren zwischen einzelnen Kreisen desselben Bezirks oder

37,6 yCt.

den Nachbarkreisen zweier Bezirke ungerechtfertigte Unterschiede in den Ei E O M S worden, daß die Einschäßungen fich pt ‘all in der erforderlichen Gleichmäßigkei i sonderì i zu scharf, theils zu máßig n L ib ate V C A sen die Einschäßung mit einem offenbaren Druck nach unten stattgefunden, d gestat daß erstere dadur den anderen gegenüber viel zu niedrig standen ank E in ganz ungerechtfertigter Weise begünstigt worden wären, wenn diesem cerhältniß durch entsprehende Abänderung der Tarifsäße eine Abhülfe niht m A E E A Die Aufgabe, die nach dieser Richtung hin A her ngleichmäßigkeiten und Mißverhältnisse festzustellen und di L Abhülfe erforderlichen rshläge für die Centralf isi vei Het O M n E die Centralkommission vorzubereiten , fiel leßteren beschlossenen Tarifabänderungen war folgendes:

Endlich hatte in einzelnen Krei-

Das Resultat der demgemäß seitens der

Anzahl der Kreise, in welchen von den Bezirkskommissionen eine Erhö o

/ g Ermäßigung des vorläufigen Klassifikations- tarifs in Antrag gebraht wurde.

Durch die beantragten Veränderungen des Tarifs wurde der Gee fammtreinertrag er- höht von 100 auf

Provinz.

o E L E den Tagesleistungen der Einschäßungsdeputa- docin in gp se L östlichen und den beiden westlichen Provinzen findet e E er daß in den leßteren mit der allgemeinen Einschäßung vei A und Bonitätsflassen zugleich eine Parzellareinschähung

werden mußte und leßtere einen um so größeren Zeitauswand er-

Preußen E 99

Posen U 14 I A H O 10 3 Schlesien 36 11 Brandenburg 25 8

104,6 100,9 100,5 101,2 103,9

24 19 1014

1 i A , , ,

O selten in ganz fleinen y einige Quadratruthen umfassenden Par-

e E D Ly Îm MeaglerungWbagiet Ersuct/ wilder Unfl@ill@) des

westlichen Ga sogar noch hinter einzelnen Regierungsbezirken in den beiden

lifiungal P Un zurübleibt, ist der Grund für die äußerst geringen Tages-

des Grund er dortigen Deputationen nur in der außerordentlichen Zersplitterung ideigenthums und den dadurch bedingten größeren Schwierigkeiten bei

Oestliche Provinzen 158 64 Westfalen . E 14 DLDEI N C ea a eer 47 31 Westliche Provinzen 74 15 Uebérhaupt (745 212 109

zen bleibt sie hinter derselben zurück, und zwar in der Provinz Sachsen ver- hälimißmäßig am weitesten (1256 gegen 3239). : III. Die vorläufige Feststellung der Klassifikationstarife. Behufs der Ertragsshäßzung war:

Behufs Einschäßung der Liegenschafteu in die dur den vorläufigen Klas sifikationstarif festgestellten Bonitätsklassen war jeder Kreis oder Klassifikations/ distrikt in verschiedene Einshäßungsbezirke zu zerlegen , innerhalb deren je zwet Mitglieder der Veranlagungskommission, als Einschäßungsdeputirte, das Ein- \häßungsgeschäft für die dazu gehörigen Gemeinde - und Gutsbezirksfeldmarken

102,1 100,5 100,9 100,8 101,8