1866 / 25 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

â, b. K 101 Sgr. 71° Sgr. Düsseldorf... -- L 10S s Aachen A O 4 Koblenz c S 39 z

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9, Jm Allgemeinen.

Werden“ die sämmtlichen Regierungsbezirke aller Provinzen nach Maßgabe des durchsnittlihen NReinertrages für den Morgen Ackerland geordnet, #0 nehmen in der diesfälligen Reihenfolge die Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf und Aachen mit 101, 98 und beziehungsweise 98 Sgr. für den Morgen die ersten Stufen ein und na diesen folgen erst die drei sächsischen Regierung§- bezirke mit 89 Sgr. für Merseburg, 79 Sar. für Erfurt. An diese schließen sich Arnsberg mit 66 Sgr., Stralsund mit 62 Sgr. und Minden mit 61 Sar. an, während von da ab die \chlesishen Bezirke mit Koblenz, Trier und Münster im Durchschnittssaße von 57 bis 41 Sgr. für den Morgen abweseln. Von den übrigen Bezirken nehmen Gumbinnen und Köslin, beide mit 21 Sgr. die unterste Stufe ein, und gehen denselben unmittelbar voran die Regierungsbezirke Königsberg und Marien- werder, beide mit 25 Sgr.

Bei einer ähnlihen Ordnung sämmtlicher Magdeburg mit dem höchsten Durchschnitt von 214 Sgr. für den Morgen Aerland an die Spitze der Reihenfolge und gegen denselben fällt der Stadt- kreis Aachen mit 182 Sgr. schon ab. Von den Landkreisen nimmt aber Grevenbroih mit dem vorzüglichen Boden im Jülicher Lande bei dessen erheb- licher Ausdehnung in dem Saße von 180 Sgr. die erste Stelle ein. Von diesem bis zum Durchschnittsertrage von 117 Sgr. für Düren wechseln die guten Kreise der Rheinprovinz und Sachsens ab, während bis zum Satze von 105 Sgr. die besten Kreise des westfälischen Hellweges, Soest, Bochum und Dortmund, hinzutreten. Erst mit dem Saße von 104 Sgr. treten die besten Kreise Schlesiens, Striegau und Jauer, in die Reihenfolge ein, während die, übrigen besseren \chlesischen Kreise mit den mittlèren Kreisen der westlichen und sächsischen Bezirke demnächst in der Höhe der Erträge bis zum Saße von 62 Sgr. mit einander abwechseln und aus anderen Provinzen nur durch die Kreise Marienburg (Danzig) mit 86 Sgr. und Nügen (Stralsund) mit 73 Sgr. abgesehen vou den Stadtkreisen Berlin und Königsberg mit 105 Sgr. und 66 Sgr. in der Reihenfolge unterbrochen werden, Von -da ab treten erst die übrigen sächsischen, westfälischen und rheinischen Kreise mit den Kreisen der östlihen Provinzen in die weitere Abstufung, so daß die Eifel- kreise Daun und Prüm (Regierungsbezirk Trier) mit 19 Sgr. den Kreisen Deutsch-Krone, Flatow (Regierungsbezirk Marienwerder) und den posenschen Kreisen Bomst, Schildberg, Chodziesen und Czarnikau; dagegen der Eifelfreis Malmedy (Regierungsbezirk Aachen) und der westfälishe Kreis Wittgenstein (Regierungsbezerk Arnsberg) mit 18 Sgr. den Kreisen Schivelbein, Birnbaum, Konibß und Neustadt (in Preußen); ferner der \chlechte Eifelkreis Adenau (Ne-

Kreise tritt dev Stadtkreis

für Magdeburg und 67 Sgr. |

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| nimmt Düsseldorf init 34 Sgr.

gierungsbezirk Koblenz) mit 15 Sgr. noch dem Kreise Neustettin und den preußischen Kreisen Allenstein , Goldap und Lyck gleichstehen ; die unterste Stufe mit 11 Sgr. aber die Kreise Neidenburg, Ortelsburg und Johannisburg in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen einnehmen.

Aehnlich gestaltet sich die Reihenfolge nah Maßgabe der durchschnittlichen Reinerträge für den Morgen aller Kulturarten. Unter den Regierungsbezirken die erste Stelle ein, im Anschluß hieran folgen beide mit 71 Sgr. , darauf Aachen mit 60, Erfurt mit 56 und Magdeburg mit 55 Sgr. Dann treten der erste pommersche Bezirk Stral- sund mit 51 Sgr., der erste westfälishe Bezirk Minden und der erste \chle- sische Bezirk Breslau, die leßteren beiden mit 47 Sgr. in die Reihenfolge ein, welche für Posen mit 21 Sgr., Königsberg mit 20 Sgr. , Marienwerder mit 18 Sgr., Gumbinnen mit 17 Sgr. , endlih für Köslin mit 15 Sgr. abschließt.

Bei den einzelnen Kreisen wird die nah den durhschnittlichen Neinerträ- gen für den Morgen aller Kulturarten gebildete Reihenfolge von den Stadt- freisen Köln, Magdeburg und Münster mit 503, 191, 179 Sgr. eröffnet, -dar- auf folgen abwechselnd mit den Stadtkreisen Berlin (151 Sgr.), Aachen (144 Sgr.), Breslau (142 Sgr.), Halle (138 Sgr.) die Kreise Grevenbroich (170 Sgr.), Jülich (159 Sgr.) und der Landkreis Köln mit 146 Sgr. aus der Rheinprovinz, sowie der Kreis Wanzleben mit 143 Sgr. aus der Provinz Sachsen. Bis zum Sate von 81 Sgr. reichen überhaupt 54 Kreise, welche überwiegend den Provinzen Rhein , Sachsen und Westfalen angehören und, ab- gesehen von Stadtkreisen, unter denen Potsdam mit 92 und Königsberg mit 90 Sgr., nur von den vier hlesishen Kreisen Striegau (97 Sgr.), Nimptsch (89 Sgr.), Jauer (85 Sgr.)/ Liegniß (83 Sgr.) unterbrochen werden. Bei dem Saße von 79 Sgr. tritt auf der 55. Stelle, der Kreis Marienburg aus der Provinz Preußen, zugleich mit dem Kreise Leobschüß aus der Provinz Stlesien, mit dem Saße von 58 Sgr. auf der 85. Stelle der erste pommersche Kreis Rügen in die Reihenfolge ein. Der rheinische Gebirgsfreis Montjoie steht in dem Saße von 14 Sgr. mit den preußischen Kreisen Memel und Fla- tow, ferner mit dem posenschen Kreise Bomst, dem pommerschen Kreise Schivel- bein und dem schlesishen Kreise Rosenberg gleich, während die rheinischen Kreise Adenau und Prüm und der westfälische Kreis Wittgenstein mit den Kreisen Osterode, Goldap, Löbau, Birnbaum, Meseriß und Lübben in dem Durch- \chnittssaße von 12 Sgr. und der sehr schlechte rheinische Kreis Malmedy mit den Kreisen Löven , Lyck, Oletko, Sensburg, Neustadt (in Preußen), Deutsch- Krone, Lauenburg und Neustettin in dem Durchschnittssaße don 11 Sgr. gleiche Reinerträge ergeben haben. Den Schluß der Reihenfolge bilden die preußischen Kreise Allenstein und Berent, der pommersche Kreis Dramburg und der \{lech- teste \lesishe Kreis Vubliniß, sämmtlich mit 10 Sgr., ferner die preußischen Kreise Neidenburg und Koniy mit 9 Sgr., Ortelsburg und Karthaus, sowie die beiden pommerschen Kreise Bütow und Rummelsburg mit 8 Sgr., endlich die beiden preußishen Kreise Johannisburg und Schlochau mit 7 Sgr.

Köln und Merseburg,

(Fortseßung folgt.)

Das Abonnement beträgt : Al Thlr. für das Vierteljahr

in allen Theilen der Monarchie

Preis - Erhöhung.

ohne

Königlich Preußischer

(m ao aas

Alle Post- Anstalten des Fn- und Auslandés nehmen Seftelung an, für Sexlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : Wilhelms-Strafße No. 54.

(nahe der Leipzigerstr.)

Berlin, Dienstag den 30. Januar

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Obersten und Regiments Nr. 6, dessen Bruder, ment Nr. 4,

Commandeur des Schlesischen Feld-Artillerie- Otto Leopold Gustav Scherbening, und den Major im Magdeburgischen Feld-Artillerie-Regi- Rudolph Carl August Scherbening, in den

Adelstand zu erheben j

Den Landgerichts-Rath Vossen

in Aachen zum ständigen

Kammer-Präsidenten und den Landgerichts-Assessor vo n Klof chinsfi

in Trier zu ernennen j

m Landgerichts-Rath bei dem

Landgerichte in Aachen zu |

Den Kreisgerichts-Direktor Geisber g in Polnisch-Wartenberg | in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Oels zu verseyen j und |

Dem Ober-Prokurator S criba

sezung in zu verleihen

den Ruhestand den Charakter als

.

Ministerium für Sandéel, Gewerbe un® ófentliche

Zu B

1. Februar e. eine

dienste (ctr. Telegraphen Berlin

Das 2 Nr. 6239.

6240.

6241,

Arbeiten.

Bekanntmachung.

uckau, im Regierungsbezirke Magdeburg /

in Elberfeld bei seiner Ver- | Geheimer Justiz-Rath

| Kreisphysikus des Kreises Guhrau

wird am Telegraphen-Station mit beschränktem Tages-

F. 4 des Reglements für den Deutsch - Oesterreichischen |

Verein) eröffnet werden. , den 27. Januar 1866.

Königliche Telegraphen - Direction. Krüger.

. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute ausgegeben | woird, enthält unter

das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreis-Obligationen des Gumbinner Kreises im Betrage von 80,000 Thalern. Vom 27. Novem- ber 1865 ¡ unter das Privilegium lautender Obligationen von 150,000 Thalern.

wegen Emission auf den Inhaber der Stadt Lennep im Betrage Vom 4. Dezember 1865; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Dezember 1865, be- treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes an die Landgemeinde Cappeln, im Re- gierungsbezirk Münster , für eine Meile der Chaussee von der Stadt Cappeln über den Bahnhof Velpe zur Cappeln - Ledder Grenze in der Richtung auf Tecklen- burg; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Dezember 1865, be- trefsend die Aufhebung der Handelskammer für die Kreise Gleiwiß, Beuthen, Lubliniß und Pleß, und die Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Glei- wit, Pleß und Rybnickj unter

die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung des von dem » Kreditverein für Handwerker in Magdeburg« beschlossenen Statut - Nachtrages wegen Verlängerung der Dauer der Gesellschaft, und Abände-

rung des Gesellschafts - Statuts vom 6. August 1859. Vom 29. Dezember 1865 j unter die Bekanntmachung , betreffend die Allerhöchste Geneh- migung des »Zweiten Nachtrages« zu dem Statut der Kaufmannschaft zu Berlin vom 2. März 1820. Vom 30. Dezember 1865, und unter die Bestätigungs-Urkunde, betreffend den fünften Nach- trag zum Statut der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 8. Januar 1866. Berlin, den 30. Januar 1866.

Debits-Comtoir der Geseyg-Sammlung.

Nr. 6244.

» 62459.

Minifterium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt 2c. Dr. Rosenthal in Guhrau isst zum ernannt worden.

tet mre

Akademie der Künste.

Programm. Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie- Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes. 1866.

1) Die Kunst - Ausstellung wird am Sonntag, den 2. Sep- tember d. J., eröffnet und am 4. November geschlossen j wäh- rend dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.

Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besiße der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die H Ea derselben für diese Ausstellung, zweifelhaft sein arf. Die \chriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 14. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Bemerkung der dargestellten Gegenstände, sowie die Angabe enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind un- zulässigj auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem ge- meinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die lehteren bis zum Sonnabend den 11. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken ge- denken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstlerschaft

Aufstellung