1866 / 29 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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s f -elahèu Mt i ; ¿um Verkauf geeigneten | werken anzunehmen, bei denen die Production überhaupt gering und : Ii werden "N Frandportkoslen; Ad eine erhebliche Vermehrung derselben, sowie eine erhebliche Steigerung

2) bei Bergwerken, deren Produkte für Rechnung des Bergwerks des Werthes der Produkte während der Abonnementszeit niht wahr- anwaltschaft Anzeige zu machen und die gerichtliche Untersuhung

: ; 1tt verfäuflih ge- einlich ist. x : E ung der Schuldigen zu veranlassen. erst durch Nufbereitung, oder erd ad wirthschaftlichen E d Die Abonnements der zweiten Art können bei allen denjenigen E und Bestrafung Me d E r vA L Aniok zu bringenden Kosten (Poch-, Wasch-, Bergwerken eintreten, w0 zwar eine stärkere Förderung, aber keine F F. 17.

_ Hütten“ und sonstigen ZüßetEhuygofen).

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rasche Steigerung des Werths der Produkte zu erwarten ist, nament- F Der Revierbeamte hat die Prüfung der Nachweisungen auf die | lih bei Stein- und Braunkohlenbergwerken. Richtigkeit der in Ansaß gebrachten Quantitäten und der Säge für

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werken der mansfeldishen, Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft er- fólgt. nah der besonderen hierüber erlassenen Jnstruction. Berlin, den 29. Januar 1866. g Der Minister für Handel, Gewerbe Und öffentliche Arbeiten. Graf von Jhen plih.

É as ‘Trregulitungs-Verfabren findet jährlih im Laufe des Sind bei einem nah der Maaß-, Geroicht- oder Stückeinheit die Werthe der Produkte und für-die Transport-, beziehungsweise T7 TSTHA

ersten Qu gemeinscha fl i beamten als ständigen K

j 3 ts geleitet. s is E O tan E eann: inb itim (o dem Ober - Bergamte | dagegen ein kleinerer Theil fallen gelassen, wonah der Say nur E oder derén Repräsentanten zurückgiebt.

mitzutheilenden Taxentwurfs hat der Kommissar in dem zu diesem | aus einer ganzen Zahl mit nicht mehr als einer Decimalbruchstele Das Ober-Bergamt prüft die Nachweisungen kalkulatorisch und

; 0 sbesiker oder deren Re- | bestehen kann. | i hinsichtlich der Richtigkeit der der Besteuerung zu Grunde gelegten : io A ee ble S e lie A8 leiaffende Jahr an- P Abonnements jeder Art können, wenn die Bedingungen, unter Säge für den Werth der Produkte, sowie für die Transport- und worden.

präsentanten über zusezenden Produktenwerthe zu vernehmen. S Wird ein Einverständniß hierüber zwischen den

denen sie geschlossen sind, noch fortbestehen, erneuert werden. E Qubereitungskosten.

durch beigesehte Un anzuerkennen, oder i tolla: zustellen. Kommt ein solches Einverständni sind die Gegeuvorschläge der Bergwerksbesißze

’nde zu Vrotokoll zu nehmen. auch in dec Weis l n / l : L antes Den uge Ange Ae inb Verhandlungen as den Kem- | duction des Bergwerts selbstt oder einer dazu gehörigen Aufberei- Kommissar auf den Werken selbst zu prüfen.

: ie T ehen und auszusec- | tungs-Anstalt sondern nah einem sür Rechnung des Bergwerks Nach vorgenommener Prüfung und erforderlichen Falls nach nular ha N e E eó, welcher die- | N eal Hüttenprodukte sestgestellt wird. Jn diesem | Berichtigung übersendet das Ober-Bergamt die Duplikate der Nach- be ven A orteogern oder deren Repräsentanten, sie mögen | Falle sind auch die Verhüttungskosten (§. 8) zu berüfsichtigen. | weisungen unter Zurückgabe der etwa beigebrachten Beläge dem L vin Termin anwesend ¿ge esen sein oder nicht, bekannt zu | O g. 14, | Revierbeamten. Der Legtere hat die Duplikate event. unter Bei- machen hat Ailige a a E E Meatgnlen vor dem - M E aalen i abet

A / z der in Ueberein- | sind vou den BDerg1oer 8besizern oder deren Reprajentanten vor I c l y zu Ten y

i inm, dos. era Hey M antlfar vorgeschlagenen S eal des Sihuctquaria nit welchem das Abonnement eintreten | Nachweisung festgestellten Steuerbetrag binnen vierzehn Tagen an A a oder ist ein Einverständniß über die Taxen zwischen den | soll, dur laufend bei dem Revierbeamten an das Ober-Bergami | die bezeihnete Empfangskasse abzuführen. N i Betbeiligten und dem Kommissar nicht erreicht, so sind die betreffen- | zu richien. Der Revierbeamte hat dem Antrage sein Gutachten bei- [F ; Gleichzeitig hat das Ober - Bergamt für jedes Vierteljahr eine den Bergwerksbesiger oder deren Repräsentanten bei Zustellung der | zufügen. f i Æ Ges@migii-Nligaben ¿NaGwens über alle N L 6 festgesezten Taxen mit motivirtem Bescheide zu versehen. Findet das Ober-Bergamt einen Antrag auf Abonnement werke aufzustellen , darauf das Attest zu seyen, day die Betrage A beiden Fällen bleibt alsdann den Bergwerksbesigern oder | nicht annebmbar, so wit es densellen mit motivirtem Be- dieser Nachweisung genau mit den falkulatorish und hinsichtlich der L Repräsentanten überlassen, bei Einreihung der Gefälle-Nach- | scheide zurück. Gegen diesen Bescheid steht den Steuerpflichtigen der der Besteuerung zu Grunde zu legenden Werthe, der abzuziehenden weisung (§. 15.) an den Revierbeamten in glaubwürdiger Weise, | Weg der Beschwerde au den Haudcls-Minlster ofseu Auf Besicpve- Transport- und Zubereitungskosten und den steuerbaren Produkten-

nämlich durch Vorlegung der Absay - Register und Verkaufs-

r oder deren Repräsen- Ein Abonnement nah der Maaß- oder Gewichtseinheit fann | Ober-Bergamte mit vorgelegt werden. Diesem bleibt es Überlassen,

| rung nah dem Abonnemeat hat ix; deß ter Steuervpslichtige im, Be- Quantitäten geprüften Bf i B E S e ( 2 *nnli ¡ Anfangstecmin des bcantragien Abonnements werke. und für diejenigen Bergwerke, für welche Abonnemenis na enen Lieferungs - Verträge oder ähnlicher Be- | \{chwerdefalle, wenn der Ansan( Q F 10 JUTPICIQUS ] Y n s drs V etlichen Sid A dem “Berfause der Berg- | inzwischen eingetreten ist, feinen Ansyru). F festen Vierteljahrsbeträgen abgeschlossen sind, mit den in den be- wels - Krodufkte nachzuweisen, damit dieser, statt der festgesehten Glaubt das Oberbergamt, auf cin beantragte® Abonnement | tressenden Abonnements-Verträgen vereinbarten fesien Beträgen über- Ta en, der Besteuerung zu Grunde gelegt werde. Wird ein solcher | eingehen zu können, so tritt dasselbe mit dem Antragsteller in Untet- einstimmen, dieselbe für exekutorish zu erklären und der Kasse zur Nachweis rit erbracht so findet die Besteuerung lediglih nah den handlung und stellt die Punkte des Nbozneinents în einem schri}t- i Vereinnahmung der Abgaben zuzustellen. t festgeseytea T'oxen siatt. i lichen Vertrage fes, welcher dem Handeléminister zur Genehmigung | Das ganze Verfahren is so zu regeln, daß der Abführungs8- ¿Mg E 4 ‘erst:im Laufe des Jahres eine Fesist:llung des Vrodufkten- | einzureichen ist. 5 | Termin vor das Ende des auf das betreffende Steuer - Quartal werthé zum Zweck per Besteuerung erforderlich wicd, z. B. bci neu Die - betreffenden Verhandlungen zwischen dem Oberberg- \ folgenden Quartals fällt. in Betrieb gefehicn Bergwerken, \o erfolgi diestlbe ebenfalls ua ven | amte und dem Antragsteller werden in der Regel durch den Revtier- / G g

vorstehenden Guundsähen, L 10 u na Sali unterliegen der Stempelsteuer nah | g e e O 208 a6 g n L E ¿ L 124 Ld S Gor ora Ut 6 7 A S 68 (R Gy i D 429 Go oto s _- | erger sSfteuer mUssen gema n eee onI O) nt f i Die nach §. 8 e Seen E P Ge S firungs, Maßgabe des Gescyes vom f e A (Geschsammlung S. 97). N Aber ‘bie Verjährungéfristen u öffentlichen Abgaben (Geseßsammlung E nen nud q bei Fesisegung der Taxen gleich) | Das Ober-Bergami hat für die Nachweisungen der Bergwerks- S A N E E L ra nReN iges mit zu berücfsihtigen oder für die Maß-, Gewicht- oder Stüeinheit der | D D O ag (usen E E A ans (C. 17) an 6. Got fd: BOY e : 8 useten. abgesehten , füx die vou Besteuerrng befreiten und die Hier N Î A eurer Va E deren Repräsentanten, welche mit | sih ergebenden steuerbaren Produften: Lvantitäien, eaisprecende Ko- : Ez werden , widrigenfalls der Anspruch“ auf Rück der durch das Ober - Bergamt erfolgten Fesisezung der vor- | lonnen für den der Besteuerung zu Grunde zu legenden Werth der F ! bezeichneten Kosten niht zufrieden sind, bleibt Überlassen, diese | Maaß- oder Gewichtseinheit (oder einer gewissen Stückzahl), für den | g. 19. Kosten in glaubwürdiger Weise (§. 9) am Schlusse cines jeden | si hieraus ergebenden Gesammtwerth der steuerbaren Produkte, für | Die Zahlung des von dem Ober-Bergamte festgestellten Steuer- Quartals bei Einreichung der Gefälle - Nachweisung (§. 15) nach- A P E E a und bas darf durch die Reclamation (H. 18) nicht aufgehalten L ür den x - verden. e der vorangegebene Nachweis nicht erbracht, so sind die im Nach den vom Ober - Bergamte vorgeschriebenen Formula- g. 20. F. 8 bezeichneten Kosten lediglich nach der Festseßung des Oberberg- | ren sind auf Grund der Absayregister (F. 3) für jedes verflossene | Gehen die Steuern nicht zu der bestimmten Zeit (§. 17) ein, so amts in Anrechnung zu bringen. Quartal binnen vierzehn „Tagen na Quartalshluß die Nachweisun- erfolgt die Mahnung und exekutivische Beitreibung nach den maß- Ueber die Transport- und die Zubereitungskosten (F. 8) fkôn- | gen der Bergwerks-Abgaben in zwei Exemplaren, vollständig aus®- gebenden Executions-Vorschriften, und zwar für die Bezirke der Ober- nen auch unabhängig von den Abonnements für die gesammte gefüllt und berehnet, von den Bergwerksbesigern oder deren Reprä- Bergämter Breslau und Halle nah der Verordnung vom 30. Juli Steuer (§. 11) Abonnements - Verträge nah der Maaß - oder | sentanten, so wie von den yvereideten Produfkten-Aufschern unter- 1853 (Geseysammlung S. 99), für die Provinz Westfalen nach Gewichtseinheit der Produkte auf mindestens ein Jahr und auf | schrieben und in Bezug auf die abgeseyten Quantitäten als richtig be- | der Verordnung vom 30. Juni 1845 (Gesegsammlung S. 444) und höchstens drei Jahre abgeschlossen werden. Für die Abschließung \cheinigt, durch die Bergwerksbesizer oder deren Repräsentanten mit den für die Rheinprovinz nah der Verordnung vom 24. November 1843

„Verträ lten die Bestimmungen im §. 14. | Absayregistern bei dem Revierbeamten einzureichen. _ Geschieht die | (Gesegsammlung S. 351 folher, honnements; BerirBge Le 14 Me L ibe nicht rechtzeitig, so kann der Revierbeamte dieselben auf s! 9 /

Sowohl für die A Le als für die Aufsichtssteuer | Kosten der Säumigen abholen lassen und das Ober - Bergamt [ g. 21.

T 1 : i thi i i i ivi F Für die Ermittelung und Erhebung der an die Stelle der Na- d ‘¿De leich kann nah §. 11. des Geseges vom 12. Mai nöthigenfalls mit weiteren Zwangsmitteln im Wege exekutivisher Ür | 1 1651 E o S. 261) I dem n Lina ein Abon- | Strafbefehle vorgehen. E 4 a R U A E 2 Berk des t l ind zwar entweder in festen Vierteljahrs- \ §. 10. ; : : “rer P L Mk M eiten ode O Sie, tele für bie Maße, Vewict- und Stü- Die Controle über die Richtigkeit der eingereichten Nachwei- Ober-Bergamts zu Breslau bleiben bis auf Weiteres die bisherigen Einheit der Produkte festzustellen und nach dem wirklichen Ab- | sungen liegt zunächst dem Revierbeamten ob; welcher sich bei seiner Bestimmungen bestehen. sage vierteljährlich zu entrichten \ind. Anwesenheit auf den Bergwerken und den dazu gehörigen Aufberei- 20. Solche Abonnements sind jedoch nur auf mindestens ein Jahr tungs - Anstalten s von der genauen und richtigen | In den Fällen, wo die Bergwerks-Abgabe (der Zehnte) von und auf höchstens drei Jahre ENUGONN, Fazeung N A blre Verdast : L L I aolaatraifts in Veil : N a T S aue Br s Ea Ae j ; Í Ñ A Î dem Staate erhoben wird, verbleibt es bei den bestehenden Lin- Die Abonnements der ersieren Art sind nur bei solchen Berg- | gerischer Absicht unrichtig geführt werden, so ist hiervon der Staats- Ï richtungen, A O

g. 23. Die Feststellung und Erhebung der Steuern von dén Berg-

, rbergamts revierweise oder | zu normirenden Abonnementssaÿe Pfennigbruchtheile nicht zu ver- Qubereitungskosten zu richten | na vollendeter Prüfung und nôtbi- A E tee T Tir durch den Tan A Was so dürfen feine anderen als Zehntheile angenommen wer- [F genfalls nach erfolgter Berichtigung hat der Revierbeamte beide ftlich für ommissar oder dur einen besonders ab- | den. Bei Berechnung des Sayes nah dem durchschnittlichen Werthe Exemplare der Nachweisungen seines Reviers an das Ober-Bergamt wird ein halbes Zehntel und mehr als ein volles hinzugerehnet, einzureichen, während er die Absah-Register den Bergwerksbesigern

Bethei- Bei Abschließung, beziehungsweise Erneuerung von Abonne- Zu agg Le m in E ai “wo die Berg- ; R i o sind die ver- | ments, ist darauf zu sehen, daß die dem Abonnement zu Grunde | werksbesiyer oder deren epräsentanten die Beläge über den A E vncise Rom ae E n. notiren und liegenden Preissäße dem wirklichen Werthe entsprechen. | wirklichen Erlös aus dem Verkaufe der Bergwerks - Pro- E i O A e N terschrift der Betheiligten und des Kommissars Die nach §. 8 in Anrechnung kommenden Transport- und Zu- | dukte (F. 9) oder über die wirklich aufgewandten Trans- Verlin, 2. Februar. Seine Majestät der König haben Aller- durch besondere protofollarische Berhandluüng fest- | bereitungskosten sind bei den Abonnements mit zu berücksichtigen. ; port- und Zubereitungskosten (F. 10) dem Revierbeamten mit | gnädigst geruht: dem Geheimen Kanzlei-Secretair und Bibliothekar dur 5 nicht zu Stande, o 6.43. den Abgaben-Nachweisungen eingereicht haben , diese Beläge dem Hoffmeister bei der General-Jntendantur der Königlichen Schau-

Ministerium der geißstlichen , Unterrichts - uad Medizinal - Angelegenheiten.

Der Medizinal-Rath Dr, Rehfeld zu Posen ist zum Direktor und ersten Lehrer der Hebammen - Lehranstalt zu Posen ernannt

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spiele die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt

e stattfinden, daß der Say nicht nah der Pro- | unter Umständen die betreffenden Bücher und Papiere durch einen Hoheit ihm verliehenen goldenen Medaille vom Hausorden Albrechts

des Bären zu ertheilen.

Nichtamtliches.

__ Preußen. Berlin, 2. Februar. Jhre Majestät die Königin beglückwünschte gestern Jhre Königliche Hoheit die Prin- zessin Alexandrine von Preußen; Herzogin Wilhelm von Meflen- burg, zu ihrem Geburtstage, und geruhte dem Gesandten Sr. Kö- niglihen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein die | nachgesuchte Antritts-Audienz zu ertheilen.

Sé. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Vormittag des 1. Februar den Major im 1. Garde-Oragoner-Regi- ment von Auerswald und den Oberst und Chef des Generalstabes 4. Armee-Corps von Stosch, hierauf gemeinschaftlich mit J hrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin den Ge- heimen Kommerzien-Rath Krupp aus Essen. Um 52 Uhr machten die Höchsten Herrschaften eine Spazierfahrt, ‘statteten Ihrer König- lihen Hoheit der Frau Herzogin Wilhelm von Mecklenburg Jhre Glückwünsche ab, nahmen um 4 Uhr an dem Diner bei Sr. König- lichen Hoheit dem Prinzen Albrecht Theil und erschienen Abends im Opernhause. Dem Ball im Königlichen Schlosse wohnte Se. Königliche Hoheit dex Kronprinz allein bei. :

Memel, 29. Januar. (D. Z.) Der Magistrat hat die Auf- hebung des Einzugs8geldes und ebenso des Bürgerrechtsgeldes bei der Stadtverordneten-Versammlung beantragt.

Köln, 31. Januar. Nachdem die Antwort des neuen Herrn Erzbischofs Dr. Paulus Melchers, an welchem Tage es demselben genehm sein “würde, eine Deputation des Dom-Kapitels zu empfan- gen, hier eingetroffen war, sind, wie die »Köln. Ztg. « meldet, ge- mäß dem in der gestrigen Sizung gefaßten Beschlüsse heute Morgen der Herr Erzbisthums-Verweser und Weihbischof Dr. Baudri und Herr Dompropst Dr. Mün {hen zur Begrüßung des neuen Ober- hirten nah Osnabrück abgereist. ; :

Schleswig-Holstein. Aus Kiel, 30, Januar, wird der » Nordd. Ztg. « berichtet : »Durch die nahe bevorstehende Vollendung der Batterieen auf der holsteinischen Seite bei Laboe und Möltenort und die bereits vollendeten auf der {leswigschen Seite bei FFrièdrich8ort und auf dem braunen Berge, ist der Kieler Hafen fortifikatorish gänzlich geschlossen. “Die Batterieen sind“ nah den neuesten Ex- fahrungen unter der Leitung des Ingenieur - Hauptmanns Eich- apfel von einer Abtheilung See-Soldaten und Civil-Arbeitern auf- geführt worden und sollen demnächst mit den s\{chwersten ge- zogenen Geschügen armirt werden, Auf den Wällen ‘des See-Forts Friedrihs8ort weht bereits seit einiger Zeit die preußische Kriegsflagge. Diese provisorischen Befestigungen werden später durch einen Kranz permänenter Befestigungen erweitert und verstärkt werden. Korvetten-Capitain Werner, Kommandant der Königlich preußischen Segelfregatte »Gefion«, ist gestern von Berlin hier wieder eingetroffen. Lieutenant zur See Zirzow und Seekädett Baron von Koppi, von der preußischen Korvette » Arkona«, sind zum Capitain-Lieute- nant resp. Unter-Lieutenant in der Marine befördert worden. 540 Re- fruten treffen in der ersten Hälfte des Monats für die Flottèn- Stamm-Division von Danzig hier ein; dieselben werden nach ihrer praktischen Ausbildung an Bord des »Barbarossa-, auf die »Ar- kona«, »Hertha« und »Gefion« vertheilt werden. Das Offiziercorps der Flotten-Stamm-Division besteht zur Zeit aus 15 Offizieren. Die der Hafenwache gegenüber in den Hafen gebaute Brüe ist auf eine Länge von 150 Fuß fertig gestellt. Die weitere Verbindung mit dem Kasernenschiff soll durch ein Shwimmfloß hergestellt werden.