1866 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Tages-Orduung-

6te Sihung des Hauses der Abgeordneten

N

am Donnerstag, den 8. Februar 1866, Mittags 1 Uhr.

Vereidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, die den ver- fassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben. i J nterpellation des Abgeordneten Wachsmuth, betreffend die in dem ersten Blatte der Geseßz-Sammlung dieses Jahres ent- haltenen drei Königlichen Verordnungen.

Änterpellation des Abgeordneten von Bonin wegen Vor- legung eines Gesez-Entwurfs, betreffend die Naturálleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedensstandes und deren Vergütung.

Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Ge- werbe Über die Petition des Vorsigenden des Berliner Arbeiter- vereins Bandow , um Erlaß eines neuen den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden und allen Staatsbürgern gleiche Rechte gewährenden Paßgesehes. Referent: Abgeordneter Dr. Becker (Dortmund).

Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Konsul in Bangkok, Kausmann Leßler, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Ersten Königs von Siam Majestät ihm verliehenen Königlich Siamesischen Haus -Medaille in Gold zu ertheilen.

Preußen. Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegsministers und Mis- litair-Kabinets und Ns Polizei-Präsidenten , so wie im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und Kommandanten militairische Meldungen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldungen des Oberst von Borke, Commandeur des 95. Pom- merschen Jnfanterie - Regiments Nr. 42, des Premier - Lieutenants von Bülow und der Seconde-Lieutenants von Schlieffen I. und 11, vom Kürassier - Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 entgegen, empfing den auf der Durchreise nah Kiel hier anwesenden Oberst von Mertens, vom Jngenieur - Corps, den Domberrn Dr, Richter aus Posen, den Ober -Schloßhauptmann Grafen Keller und begab Sich Abends zum Ball zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin ertheilte Vormittags dem Kammerherrn Hans Edlen Herrn zu Putliy eine Audienz.

Laguenburg. Ein Extrablatt der »Lauenburgischen Zeitung« vom 5. Februar berichtet: Der Landtag wurde am 93. d. Mts., 115 Uhr, mit einer Einleitungsrede des Präsidii eröffnet, in welcher auf die jetzige glückliche Lage des Landes seit der Vereinigung des Herzogthums mit Preußen hingewiesen wurde und die mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König \{loß.

Propos. I. Schreiben der Regierung vom / STaNUar D. J, bes treffend Vorlage eines Entwurfes zu einem für das Herzogthum Lauenburg zu erlassenden Postgesehe. Beschlossen: eine Kommission zur Begutach- tung niederzuseßen.

Propos. Il. Schreiben der Regierung/ betrefsend die Bewilligung der Militairzuschußgelder pro 1. April 186%, Einstimmig bewilliget.

Propos. III. fend Bewilligung von Diäten an die 9 gegen 8 Stimmen angenommen; Verfassung auf dem nächsten ordentlichen Abstimmung gelangen.

Propos. V. Mittheilung über die Kosten der von Ritter- und Land- schaft bei Anwesenheit Sr. Majestät keiten. Die Rechnungen sind vorgelegt und nichts dabei zu erinnern.

Propos. VI. Mittheilungen genen Schreiben, so wie wegen einer vom

Landtag8abgeordneten.

hat die Versammlung

mehrerer von der Regierung eingegan- Landraths - Kollegium an Se.

Nichtübernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden.

| einen kurzen Bericht über den Fortgang | Marsfelde. | tragungen 116,000 Kubikmeter.

» Nachdem bereits in Gemäßheit einer desfalligen Allerböchsten R solution durch eine Bekanntmachung des früheren Ministeriums für L Herzogthum Schleswig unter dem 4. Dezember 1863 in Veranlassumyg des eingetretenen Thronwechsels die Einsendung aller von den frübere Landesherren ertheilten oder resp. bestätigten Konzessionen, Privilegien k sonstigen Begnadigungen unter Einreichung von Gesuchen um die Consi; mationen derselben verfügt worden, auch eine große Anzahl von Gesuche dieser Art, welche wegen der inzwischen eingetretenen kriegerischen Verbél nisse nicht zur Erledigung gelangt waren, hierher abgeliefert worden sind haben nunmehr Se. Majestät der König Allergnädigst zu verfügen geruht, daß die von den früheren Landesherren des Herzogthums Swles, wig ertheilten, der Bestätigung bedürfenden Konzessionen 2c. Allerhöchs, demselben unterbreitet werden sollen. Es

Mit Rücksicht hierauf wird ein Jeder, welchem von den früber Landesherren des Herzogthums Schleswig eine Konzession, ein Privile gium oder eine sonstige Begnadigung verliehen worden, wodurch Gerecht, same ertheilt- sind, die ihrer Natur nach fortwährend und wiederholt aus. geübt werden, so wie Jeder, dem von den früheren Landesherren ein Allerhöchste Bestätigung solcher Konzessionen und Privilegien 2c. bewilligt worden ist, hierdurch aufgefordert, sich, wenn er im Genusse seiner bisherigen Gerechtsame zu verbleiben wünscht, ohne Rücksicht darauf, ob er bereits um die Bestätigung derselben nachgesucht hat oder nicht, und ob ihm auf sein Gesuch ein Bescheid ertheilt ist oder nicht, mit einem desfälligen event, erneuerten Gesuche an die s{leswigsche Regierung zu wenden. Dem Ge such is die Original-Urkunde, insofern dieselbe nicht schon früher eingesandt worden, nebst einer Abschrift derselben beizulegen und wenn das Original bereits eingesandt oder aber etwa verloren gegangen sein follte, so if dieses unter genauer Angabe des Inhalts und Datums der Urkunde in dem Gesuche ausdrüclih zu bemerken.

Die Einsendung muß vor dem 1. Mai d. J. beschafft sein und kann Niemand gewärtigen, daß auf die nach diesem Termin einfom- menden Gesuche weitere Rücssiht genommen und diejenigen Konzessionen, Privilegien und sonßigen Begnadigungen der angegebenen Art, um deren Bestätigung nicht innerhalb der gedachten Frist nachgesucht ist, noch ferner werden anerkannt werden.

Vorstehendes wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß wegen der Confirmation aller derjenigen Konzessionen und Bewilligungen , welche zufolge Allerhöchster Autorisation von der vormaligen s{leswig - holsteinischen Regierung und den vormaligen Ministerien, im Namen des Landesherrn und unter Beidrückung deb Landesberrlichen Siegels ausgefertigt worden find, eine weitere Verfügung vorläufig vorbehalten bleibt. «

Frankreich. Paris, 4. Februar. der Arbeiten auf dem Die Erdaufschüttungen betragen bereits 88,000, die Ab- Von dem Mauerwerk sind 13,000

" Kubikmeter vollendet und man hofft, daß Ende März sämmtliche

| Fundamente gelegt. sind. | legten Zeit ist den Arbeiten | | reits weiter gediehen sind, als dies in

Das ausnahmsweise günstige Wetter der

ps

| gesehen war.

| war es damals, | Seekadetten ein Schif} ausrüstete

| Der »Moniteur« enthält den Nekrolog des vor wenigen Tagen | verstorbenen Senators Dore t. |

/ Er gehörte früher der Marine an. 1815 befand er sich als Schifssfähnrich auf der Insel Aix, und e der im Verein mit andern Marineoffizieren und und dem Kaiser den Vorschlag

| machte, ihn durch das englische Geschwader bindurch nach den Ver

einigten Staaten zu bringen. Unter der Restauration ward er ab-

| gesegt und seßte erst unter ‘der Juli - Monarchie seine See - Carrière

| wieder fort. Ce abre au

1853 wurde er zum Senator ernannt. Doret

_—

s ,

Es wird jet, wie der »Moniteur« mittheilt, der Kaiserin Jo-

| sephine auf der ihren Namen führenden Avenue ein Denkmal er-

"ließ gleichzeitig anzeigen, | 1867 in Paris mit betheilgen werde / " mitisher Industrie in Hue gesammelt werden sollten, um

Majestät den König gegangenen Allerunterthänigsten Vorstellung wegen | Saigun nach Frankreich gesandt zu werden.

Durch Vorlesen sind zur Kunde der Versammlung gebracht: 1) Schrei- |

ben der Regierung vom 9./11. Oktober 1865 mit der über die Besiß-

der Erbhuldigung erwachsenen Protofolle. 2) Schreiben des Staats- Ministers Grafen von Bismarck vom Bestätigung der Lauenburgischen Landesverfassung. Vorstellung des Landraths - Kollegii vom 16. Oktober 1865 wegen Nicht- übernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden. Schleâwig - Holstein. Schleswig; Z. Februar. Das heute ausgegebene 8. Stü des Schleswig« bringt die folgende Bekanntmachung des Civilcommissairs vom 1. d., betreffend die Einsendung von Concessionen, Privilegien,

Donationen und sonstigen Begnadigungen zur Confirmation :

»Verordnungsbl. f. d. Herzogthum |

G _ e L 2 Watte E richtet werden. Antrag des Abgeordneten Bauervogtes e ah Al Dubray, übertragen, muß jedoch nach der bestéhenden | Landtage zum 2. Male zur | | zu, welche meldet , daß Kaiser Tu-Duc | Hauses abgesandt hatte, um dem Vice-Admiral des Königs veranstalteten Festlich- |

/ "I : Deslÿ- | Aeußern, Graf v. Manderstrôm ergreifung des Herzogthums und der Beeidigung der Beamten, so wie | M : / ; ; R greifung des Herzogth tg / so wie | gestern die von diesem begehrten diplomatischen Aktenstücke in Be

20. September 1865, betreffend | ref der deutsh-dänischen Streitfrage überliefert.

3) Allerunterthänigste | | i - ) | Oekonomie - Ausschusses angenommen, nach welcher " weger und Dänen hinsichtlich der Niederlassung, der Gewerbefceihei!

Die Ausführung is demselben Bildhauer, Vital- der bereits für die Jnsel Martinique, wie für das Museum von Versailles die Statue Josephinens angefertigt hat.

Der » Patrie- geht eine Depesche aus Saigun vom 5. Januar einen Großoffizier seines de la Grandière zu seiner Rückkebr na Cochinhina Glück zu wünschen. Der Kaiser daß er sich an der großen Ausstellung von und daß die Produfte ana

"e

ther

Schweden. Stockholm, 31. Januar. Der Minister de

hat dem Constitutions - Ausschusse

Der Bauernstand des Reichstages hat die Proposition des

Schweden, Nor-

und des Handelsrechts gleichberechtigt sein sollen. Der Priesterstand hat sih aber gegen die Gleichberechtigung der Dänen erklärt.

Die Gerüchte von dem bevorstehenden Rücktritte des Grafe von Manderström, des Freiherrn von Gripenstedt und des Staatsraths La gerstrale werden durch die Göteborg Handels-

den früheren Jinmediatkolegien, E

Der »Moniteur« bringt |

o zu Statten gekommen, daß fie be- den Uebernahmsverträgen vor- |

wurde |

nigfachsten Geld -, Wechsel - und

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och Sjöfarts-Tidning bestätigt. Ein bestimmter Termin für die

Neubildung des worden.

©Dánemar?._ n Landsthing beschlossene Ordnung

01 | un i den chleswigschen Distrikten

Beifall des

Februar. (H. N.)

( \ C

Kopenhagen, 3. vormals sle Folkethings®, Allgemeinen mit den standen erflärte,

jütischen Landdistrikten stattfinde. »Der §. 2 lautet nun: 24 »Die Kirchspiele Dally, Wonsild, Bjert, Stenderup- Weistrup, Heils und Oedis, so wie die nicht abgetretenen Theile der Kirchspiele Frörup werden vereinigt mit den Kirchspielen Skanderup, H]aruPÞ/ Wam- drup, Seestl Eltang, Wiuf, und bilden eine Harde«. Stift Ripen gelegt. diction der Stadt Kolding

Diese Ordnung is nun als definitiv zu betrachten, da das

Landsthing schon wegen Zeitmangels, d. h. um überhaupt

tige Geseg noch in dieser Session zu Ende zu bringen,

einverstanden erklären wird.

Jurisdiction unter dem Namen der »Koldinger

-—

Das Koldinger Landkirchspiel wird mit der Juris- vereinigt 2c.«

New-York, 20. Januar.

merika.

da erst neuerdings ein von

Justruction eingeholt zu haben, geladen gehabt habe,

în Fayal angekommenes Schiff Häute

radifale Bundes-Senator Chanter von einer Actien-Gesellschaft getreten, um in Detroit cin großes radikales Blatt zu gründen, dessen Leitung, wie die » New-Yorker Abendztg.« \hreibt, Karl Schurz anvertraut werden soll.

In Buenos-A yr e L, 2. Dezember, war man der Meinung, daß die brasilishe Eskadre nicht vor einem Monate den hinaufgehen fönnte, um den Versuch zu machen, Humaita zu forciren, w0o der Präsident Lopez ganzen Macht verschanzt hat.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Büreau.

Kopenhagen; Siyung des Reichsraths erklärte den deutschen Großmächten und Dänemark eingeseßte inter- nationale Finanz-Kommission habe die Verpflichtung der Herzog- thümer anerkannt, die gebührende Quote von den durch den Thron- wechsel 1863 veranlaßten Pensionen und Unterstüßungen zu zahlen. Die von den Herzogtbümern an Dänemark nah dem Friedens- Traktat zu leistende Refusion beträgt pro 1866 1,748,748, pro 1867 1,738,238 Reichébankthaler.

Zum Staatshaushalts - Etat für 1S8GG. XI, Die Preußische Banf.

Ebenso wie die Sechandlung / ist auch die Preußische Bank unter der Regierung Friedrichs des Großen neu geschaffen. Sie erhielt ihre ur]prüng- liche Einrichtung durch das Reglement vom 29. Oktober 1766 , ihre jehige dur die Bankorduung vom d. Oktober 1846. |

Nach der leßteren bildet die Bank mit ihren Comtoiren, Kommanditen und Agenturen ein gemeinschaftliches, von Der Finanz - Verwaltung des Staats unabhängiges Jnstitut unter der allgemeinen Oberaufsicht des Staats steht. Diese leytere wird von einem Vank-Kuratorium ausgeübt.

Dem gesammten Institute ist ein Chef und Königlicher Kommissarius und unter diesem ein Hauptbank-Direktorium vorgeseht, während die Bank- antheil8eigner die ihnen beigelegten Rechte dur) eine Versammlung der Meistbetheiligten und durch die aus ihrer Mitte gewählten Ausschüsse und Beigeordneten nach Maßgabe der Bankordnung ausüben. N

Die Bank is bestimmt, den Geldumlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nußbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unterstügen und ciner übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen. Wie dieselbe zur Erreichung dieser Zwecke bisher gewirkt und ih dadurch der Landes- wohlfahrt nüylich gemacht hat, ist genügend bekannt. Sie treibt die man- Cffeften-Geschäfte y fauft und verkauft edle Metalle 2c., nimmt Werthsachen und verschlossene Pakete gegen Ausstellung von Depositalscheinen und eine dafür zu entrichtende Gebühr in Verwah- rung. Andere kaufraännische Geschäfte, namentlich Waarenhandel , sind ihr untersagt.

Das Betriebskapital der Bank besteht aus dem vom Staate und von

das

Ministeriums ist jedoch bis jeyt nicht bekannt ge- |

| fo wie alle mit dem Geschäftsbetriebe des Instituts verbundenen Unkosten

Die |

der Jurisdictionsverhältnisse |

erhielt gestern nicht den | vielmehr genehmigte das lehtere fast

einstimmig einen Vorschlag des Aussch{usse®, welcher sih Übrigens im |

im Landêsthing geäußerten Ansichten einver- |

namentlich: daß am Besten eine Verschmelzung mit |

Taps und | Harthe, Bramdrup;, Alminde, Starup, Nebel und

Diese Kirchspiele werden insgesammt unter das Amt Weile und | \ f 1 : | | jahres hat der gedachte Gewinn - Antheil nach dem Durchschnitt der wirk-

das wich- | sfih damit |

Der Finanz-Minister | hat die Zollämter angewiesen, die Einführung von keinerlei fremden Guten zu gestatten, ohne zuvor in jedem einzelnen Falle von ihm | J Bristol die von | an der Rinderpest in England gefallenem Vieh herrührten. Der | Michigan is an die Spitze |

Parana | die Passage von | sich mit seiner |

6. Februar, Vormittags. In der gestrigen der Finanzminister, die von |

des alten und des befestigten Grundbesizes 90, e)

rats Grafenort 9) des Fürstenthums

| Kynast 12) | herrschaft Muskau

| Litthauen hat vereinigt wérden müssen, Litthauen -

Privatpersonen eingeschossenen Kapitalien, aus einem Reservefonds und aus den von Behörden 2c. unter Garantie des Staats eingelegten Depositen. Die Besoldung 2c. der Beamten der Bank, mit Ausschluß der des Chefs,

werden aus den eigenen Mitteln desselben bestritten.

Von dem Gewinne der Bank beziehen die Bankantheils-Cigner für ihren Einschuß 45 pCt., und der Staat für seinen Einshuß 35 pCt. ; außer- dem hat die Bank in Folge des mit dem Königlichen Finanzministerium geschlossenen Vertrages vom 28. Januar 1856 und des Gesezes vom 7. Mai desselben Jahres, zur Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihe de 1856 einen Quschuß von jährlich 621,910 Thlr. zu leisten. Von dem Mehrbetrage des Gewinns fließt { zum Reservefonds und ‘der dann noch verbleibende Theil desselben wird zur Hälfte untex die Bankantheils - Eigner als Extra- Dividende vertheilt und zur andern Hälfte an die Staatskasse gezahlt.

Die Zinsen von dem Einlage - Kapital des Staats sind für 1866 auf Höhe von 66,423 Thlr. und der Gewinn - Antheil desselben auf Höhe von 570,667 Thlr. veranschlagt. Beide Beträge, so wie der vorerwähnte ZU- {uß von 621,910 Thlr. befinden sich sub Kap. 10 des Staatshaushalts- Etats pr. 1866 in Einnahme nachgewiesen. Gegen den Anschlag des Vor-

lichen Einnahmen der leßteren Jahre um 312,000 Thlr. höher angenommen werden fönnen.

Die Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat, vom 31. Januar 1850, ist in neuer Ausgabe, unter Berücksichtigung der Gesehe vom 30. April 1851, 21. Mai 1852, 5. Juni 1852, 7. und 24. Mai 41853, 30. Mai 1855, 14. und 30. April 1856, 18. Mai 1857; 27. Juni 1860 und der Verordnung vom 10. November 1865 bearbéitet so eben im Verlage der Königl. Geh. Ober - Hofbuchdruckerei (R. y. Deer) erschienen.

Das ‘Amtsblatt des Königlichen Post-Departements (Nr. 5 ausgegeben den 3. Februar) enthält eine General-Ve rfügung vom 20. F nuar c., die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Viersen und Kaldenkirchen betreffend.

Statistische Nachrichten.

Pr. Herrenhaus. Nach dem von der Matrikel-Kommission des Herrenhauses erstatteten Berichte -zählt dasselbe gegenwärtig 246 wirkliche Mitglieder. Wären alle Stellen beseht, zu denen eine Berechtigung existirt,

| fo würde der Bestand des Hauses die Zahl von 290 Mitgliedern erreichen,

nämlich:

I, ani erblicher Berechtigung: a) nach Y. 2 ad 1 der Königl. Ver- ordnung vom 12. Oktober 1854 berechtigte Häupter der Fürstlichen Häuser von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen 2, b) na §./2 2d 2 eben daselbst berechtigte Häupter der vormaligen Deutschen reichs\än- dischen Häuser 16, €) nah §. 2 ad 3 ebendaselbst berechtigte Fürsten, Grafen und Herren 9b, d) erbliche Herren durch besondere Königl. Ver- leihungsurfunde 9, in Summa 83 erbliche Mitglieder. j

Il. auf Lebenszeit berufeneMitglieder und zwar A. in Folge Präsentation a) von den Stiftern 3, b) von den Provinzial-Verbänden der Grafen 8, c) von den Verbänden der Familien 11, d) von den Verbänden von den Landes-Univer-

sitäten 6, f) von den Städten 35, in Summa 153 berufene Mitglieder

auf Präsentation; B. die Inhaber der vier großen Landesämter im König-

rei Preußen 4; C. aus besonderm Allerhöchsten Vertrauen 50 und dar-

| unter 15 zugleich zu Kron-Syndicen bestellte, in Summa 290 Mitalieder.

Von diesen ruhen indessen die Stimmen: a) in der Kategorie der erb- berechtigten Mitglieder , die der Besiger: 1) der Grafschaft Stolberg-Werni- gerode 2) der Grafschaft Wittgenstein (Antheil Berleburg) 3) der Grafschaft Wied 4) der Standesherrschaft Amtiy 9) der freien Standesherrschaft Drehna 0) des Majorats - Fürstenthums Carolath- Beuthen T7) der freien Standesherrschaft Fürstenstein 8) des Majo- Jägerndorf und Troppau 10) des Fideikommisses Klein «Oels 11) der freien Standesherrschaft des Fideikommisses Langenbielau 13) der freien Standes- 14) der freien Standesherrschaft Beuthen und Tar- nowibß-Neudeck 19) des Fürstenthums Oels 16) des Fürstenthums Sagan 17) des Fürstenthums Krotoszyn 18) des Amts Walter- Nienburg 19) der Herrschaft Cappenberg_ und Scheda 20)’der Herr- schaft Alme. b) Von den zur Präsentation berechtigten Körper- schaften: 1) die des Domkapitels zu Brandenburg 2) die des Grafen- verbandes der Provinz Posen Z—6) zwei des Landschafts-Bezirks Ma- suren, welcher wegen unzureichender Wählerzahl mit dem Landschafts-Bezirk j und zwei des Landschafts-Bezirks des Landschafts - Bezirks Marienburger Land

Süd-Pomerellen 10) eine des Landschafts - Bezirks , Fürstenthümer Schweidniß und Jane 11) eine des Landschaftsbezirks Posen 12) eine des Landschaftsbezirks Meseriß 13) eine des Landschaftsbezirts _Münstexland 14) eine des Landschaftsbezirks Nieder-Berg und Nieder-Jülich 15) die der Universität Halle 16 bis 22) die der Städte Königsberg, Danzig, Memel, Berlin, Posen, Bromberg, Cóôln.

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8 und 9) zwei des Landschafts-Bezirks

c) Von den Jnhabern der vier großen Landes- Aemter in Preußen, die des Landhofmeisters und Obermarschalls, in Summa Ad, bleiben wie oben angegeben 246. j : Davon sind bis jezt nicht eingetreten: der Fürst zu Hohenzollern- Hechingen, der Fürst zu Bentheim-Steinfurt, der Fürst zu Salm-Horstmar, der Fürst zu Solms-Braunfels, der Fürst zu Thurn und Taxis, der Herzog von MWürttemberg, Franz Graf zu Stolberg-Wernigerode (Peterswaldau), Botho