1866 / 32 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

X XII. Die oben zu 2.- erwähnten Kosten der Untervertheilung der Grundsteuer

sind noch nicht vollständig zum Abschluß gelangt, ay E rut zum Theil . F P Sue e i Bearbeitete A. B. C. D:

¿ weiten Regelung der Grundsteuer. nur auf Grund eines Uebershlags angegeben werden. S gehören hierher die 1a D, s ( Fläche Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf.

E E | 2 i E dsteuer zerfallen : Mehrkosten, welche dadur entstanden sind, daß die allgemeinen Einschäßungs- E C] Meilen A C] Meilen gr. Pf Kosten der anderweiten Regelung M ( bin ut die arbeiten zur Förderung der Untervertheilung der Grundsteuer spezieller, und zwar 19. Waldeck-Pyrmont

. in die NRpG Me Ens I und selbstsändjgen unter Berücksichtigung der vorhandenen Eigenthumsabschuitte guágeshrt worden, L (1801 L009) 6e. ean 2 564 2.0 I U 24 Provinzen,- die Kreise un? 3 ferner die Kosten der Aufstellung der Flurbücher und Mutterrollen und der hierzu : Mürttemberg (1818 bis . Shwarzburg-Son-

1850) : 354 5 0,0 dershausen (von 1853 TnBetreff der Abshäßungs- ab) ......... 15 440 3 00

a, Für die geometrisch über- hlagene Fläche . 276 10,3 Für die Gesammtfläche . 699 41

Guts8bezirke/ l A j ___ | erforderlichen besonderen Vorarbeiten 2c., sowie die Kosten der Anfertigung der , in die Kosten der 1Untervertheilung der für die Gemeinde - und selbst- Kartenduplifate (Neinkarten). Für die ses östlichen Provinzen gestalten si

ständigen Gutsbezirke festgestellten Grundsteuersummen auf die ein- die diesfälligen Kosten folgendermaßen:

[nen Grundstücke. | Was die zu 1 Ei Kosten anbelangt , #o sind dieselben nachstehend

lt und is dabei den verschiedenen Kategorien derselben der ver- E atel f den Generalfosten und den Kosten für Formulare und sonstige Drusahhen vorab hinzugeseßt worden. A. B: (5, D. Kosten der Kosten des Kosten des geschäftlichen öfonomisch- geometrisch- Leitung der technischen technischen : Veraula- Theils des Theils des Jufammen. Provinz gungs- Veranla- Veranla- | arbeiten. gungswerks. gungSwerfts. Rthlr. Nthlr. Nthlr. Rthlr._ Preußen .….... 202,765 582,221 782,461 1,567,447 Be eib O00 253,608 334,301 676,696 Pommern 97,090 218,472 423,839 | 739,846 Schlesien 159,737 418,944 728,013 1,306,694 Brandenburg .… 124,576 389,829 500,874 1,015,279 126,074 288,801 351,329 767,103 Oestl. Provinzen 800,377 2/15/8079 3,120,813 6,075,069 Westfalen... 96,6858 321,310 50,249 465,247 Rhein 137,842 491,234 147,929 777,005 Westl. Provinzen 234930 812,544 198,170 1/245,202 Ueberhaupt. 1,034,907 2,964,419 3,318,991 7,318,017 Unter A., den Kosten der geschäftlichen Leitung der Veranlagungsarbeiten, find alle Kosten zusammengefaßt, welche dur die Besoldung der Beamten der Centralverwaltung, durch die Remunerirung der Bezirks - und Veranlagungs- fommissarien und der Bureaubeamten, ferner durch die Dienstreisen der Beamten der Centralverwaltung, der Bezirks - und Veranlagungskommissarien, endlich durch die Unterhaltung der Bureaus u. \. w. entstanden sind; unter B. die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Centralkommission, sowie der Bezirks - und Veranlagungskommissionen, der Forstsachverständigen , der bei der Einschäßzung thätig gewesenen Feldmesser und Vermessungsgehülfen, endlih die sonstigen Kosten der Ab- und Einshäßungsarbeiten; unter C. die Remunerationen und Reisekosten 2c. der Obergeometer, die Diäten 2c. der Gehülfen der legzteren, die Gebühren der Feldmesser für Anfertigung der Gemarfkungsfarten und Flächen- inhaltsberehnungen (in den sechs östlichen Provinzen) und für Anfertigung der Register, sowie die sonstigen Kosten der geometrischen Arbeiten.

Nach dem Durchschnitt für einen Morgen berechnet, gestaltet si das Kostenverhältniß in den einzelnen Provinzen folgendermaßen :

N B: (2 D.

Provinz Sgr: Pf. Sa D Sar, V Sgr. Pf.

Vroußen. » « - 3,0 3,6 11,5 11/1 M 2,8 10,6 9,5 Pommern 3,0 ) 0,9 10,6 Swlesien .….…-. D 4,6 2 9/8 Brandenburg .. 2,9 O 11,6 1 11/5

4,6 j 0,8 3,9 Oestl. Provinzen 3,2 O 2 ‘0/6 Westfalen... 4/4 L 2/8 1 98 Rhein ..… 4,7 1 4,8 O1 2/6 Westl. Provinzen 4,6 I 0/9 3/9 2 O4

Ueberhaupt... 9,5 10,0 11/1 a V6

Die Kosten des ökonomisch-tehnischen Theils (B.) sind mit 1 Sgr. 3,9 Pf. für den Morgen in den beiden westlichen Provinzen fast doppelt so hoch ge- wesen, als in den ses östlihen Provinzen, wo dieselben nur 8,7 Pf. betragen haben. Es is dies wesentlih durch die weit größeren Schwierigkeiten veranlaßt worden, welche bei dem häufigeren Wechsel der Bodenbeschaffenheit, namentlich in den gebirgigen Theileu und bei der weit gehenden Zerstüccelung des Grund- eigenthums in den beiden westlichen Provinzen den Einschäßungen entgegen standen, in den sechs östlichen Provinzen in gleicher Weise aber nur in verhältniß- mäßig wenig ausgedehnten Theilen, wie namentlich im Regierungsbezirk Erfurt, zu überwinden waren. Dagegen haben die Kosten -der geometrisch - tehnischen Arbeiten (C.) in den beiden westlihen Provinzen mit 3,9 Pf. für den Morgen nur etwa den dritten Theil desjenigen betragen, was hierfür in den ses üst- lihen Provinzen mit 1 Sgr. 0,7 Pf. für den Morgen hat aufgewendet werden müssen, Dieser Unterschied wird jedo ohne weiteres exflärlih, wenn hberü- sihtigt wird, daß in den -ersigedachten Provinzen ein vollständiges, auf eine genaue Vermessung gegründetes Katasterwerk bereits vorhanden war, und es nur der Arfstellung von Registern behufs des rehnungsmäßigen Nachweises der Veranlagungsergebnisse bedurfte, in den leßtgenannten Provinzen aber ein Spezialkartenwerk neu hergestellt, der Flächeninhalt aller Liegenschaften ermittelt und. dann noch die Ausstellung der Register bewirkt werden mußte. In dem Gesammtkostenbetrage (D.) find die Unterschiede, welche bei den Unterabtheilun- gen (A, B., C.) hervortreten, so weit zur Ausgleihung gekommen, daß erste- rer für die beiden westlihen und für die sechs östlihen Provinzen sich fast ganz gleich herausgestellt hat (2 Sgr. 0,4 Pf. gegen 2 Sgr. 0,6 Pf. für den Morgen).

Auch unter den einzelnen Provinzen treten noch erhebliche Unterschiede her- vor, welche in den sechs östlihen Provinzen vorzugsweise dur den größeren oder geringeren Umfang der behuss Herstellung der Spezialkarten auszuführen gewesenen fostspieligeren Neumessungen gegenüber der billigeren Benußung bereits vorhandener Vermessungswerke zu diesem Zwecke herbeigeführt worden sind.

A. B. C. D, Kosten Antheil an der Anfer- Kosten den Kosten tigung der der Anfer- Provinz. der Ein- Flurbücher tigung der QZufammen schäßzung und Mut- Neinkarten terrollen Nthlr. Rthlr. Nthlr. Nthlr. Preußen 60,889 289,466 45,000 395,355 25,987 169,322 18,600 213,909 Pommern 21,709 121,010 22,300 165,019 Schlesien... 43,919 567,998 42,300 93/817 Brandenburg 40,147 305,402 39,400 384,949 25,950 334,541 32,400 395,891 Ueberhaupt. . 221,201 1,787,739 200,000 2,208,940 Darnach ergeben sih durchschnittlih für einen Morgen nachstehende Be-

trâge :

M B. C, D. L Cu Sar M Ca E Preußen 0,9 4,2 0,7 eer: O8 0,8 5/4 0,6 6,8 Pommern 0,6 3,7 07 5,0 Schlesien n 1/0 14,0 0,9 L 2,9 Brandenburg 0,9 7,1 0,9 8,9 Sachsen . 1,0 L O2 1,2 2,4 Ueberhaupt 0,9 7,3 0,8 9,0 Von den Kosten der Untervertheilung der Grundsteuer in den beiden west- lihen Provinzen fanu nur der Antheil an den allgemeinen Einshäßungskosten (für die gleichzeitige Ausführung einer speziellen Parzellareinshäßzung) angegeben werden und dieser beträgt: E Provinz. Im Ganzen. Für den Morgen. A Thaler. S A Westfalen 39/052 —-— 1,5 Rhein 90,014 L Qusammen . 03,066 1,6 Die gesammten Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer ge- stalten sih sonach für die sechs ösilihen Provinzen, wie folgt: j Gesammtbetrag. Für den Morgen. Für die J] Meile. Provinz. Thaler. Sar, VE ___ Mbaler, Preußen . ‘L/902/802 2 1737 Pofen 890,606 1696 Pommern 904,864 1654 Schlesien 1,960,511 2682 Brandenburg... . 1,400,229 1934 1,162,993 6,3 2559 Zusammen 8,202,005 96 2010 Die Kosten der neu ausgeführten Grundsteuerveranlagung im preußischen Staat sind erheblih geringer, als diejenigen ähnlicher Arbeiten in anderen Staaten, sowie der ersten Katastricung der beiden westlichen Provinzen und der Landesvermessung in Hohenzollern-Hechingen. Zum Beweise dessen sind nah- stehend die diesfälligen Nachrichten aus einer Anzahl von Staaten zusammen- gestellt, welche in Vergleich zu den Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den sechs östlihen Provinzen ergeben, wie hoch sich die Kosten für einen Morgen (preuß.) :

A. für die Vermessung8arbeiten,

B. für die Abshäzungsarbeiten,

C. für die Aufstellung der Kataster, die Anfertigung von Duplikaten u. st. w. der Karten, beziehung8weise für deren Vervielfältigung durch Lithographie M, L

D, im Ganzen genommen,

belaufen haben.

Provinz.

VO N VULICIED

De

Bearbeitete A. D. C. I), Gläche Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. ] Meilen P N

1, Preußen, östliche Pro-

vinzen, neue Veranlagung in

den Jahren 1861—1865 .. 4120 5,4 1s s 6/0096 2, Preußen, westliche Pro-

vinzen, erste Katastrirung in

den Jahren 1818—1834.. 84 4! 12D 3. Preußen, Fürstenthum i

Hohenzollern-Hechingen

(1859—1865) 4 1 / 4 4. Oesterreich (1817—1856) 2359 3Z 2 I. 4 6 5. Bayern (von 1807 ab). 1388 3 Ds 9 Gi 6. Hannover (1817—1826). e N

Die Vermessungsarbeiten be-

stehen lediglih in der geo-

metrishen Ueberschlagung

einer Fläche von 276 Qua-

dratmeilen. Die Abshäßung

beruht auf ganz summari-

{hen Ermittelungen,

arbeiten fehlen die Angaben.)

Sachsen, Königreich (1835

bis 1843) .…....-

Baden (1852—1862

(Eine Abschäßung is nicht ausgeführt.)

Hessen, Kurfürstenthum

(1834—1848)

, Hessen, Großherzogthum

(von 1824 ab) (Die Abschäßung 11 eine summarische.)

, Oldenburg (1836

1865 C

, Braunschweig (1849 bis

1857). Es sind nur 3,2 pCt. der Flähe neu gemessen, vielfach Karten nicht gefer- tigt, die Separationsergeb- nisse in ausgedehntem Maße benußt a, wirkli entstandene Kosten b, im Falle der Nichtbe- nußung der Separation8- bonitirungen würden an Kosten entstanden sein .

. Sachsen-Koburg (bis

1865) E (Eine Abschäßung is nicht ausgeführt.)

(Eine Abschäßung is nicht ausgeführt.)

Allerdings is den Grundsteuerveranlagungsarbeiten in Preußen zu Gute gekommen, daß ein umfassendes Material an vorhandenen Spezialkarten benußt werden fonnte, die ausgeführten neuen Aufnahmen si daher nur auf einen Theil der Fläche (13,923,670 Morgen oder 15,7 pCt. der sechs östlichen Pro- vinzen) zu erstrecken hatten. Ebenso kann andererseits niht verkannt werden, daß die mit Benußung vorhandener Karten ausgeführten Vermessungsarbeiten nicht denjenigen Werth haben, welcher den sorgfältig ausgeführten Landesver- messungen mehrerer anderer Staaten beiwohnt. Immerhin sind aber auch in den ses östlihen Provinzen Preußens vollkommen brauhbare Grundsteueranlagen beschafft worden, welche nicht allein die besonderen Zwecke der Steuerverwaltung in jeder Beziehung erfüllen, sondern auch zugleich geeignet sind, ebenso für andere Zwecke der Staatsverwaltung, namentlih für das Hypothekenwesen, wie für die Privatzwecke der Grundeigenthümer mit Vortheil verwendet zu werden.

Diesen Gesichtspunkten gegenüber stellen sih, wie die vorstehende Zusammen- stellung ergiebt, die Kosten der Grundsteuerveranlagung in den ses östlichen Provinzen Preußens als sehr mäßig heraus, und mit verhältnißmäßig ebenso geringen Geldmitteln is bei Erzielung gleicher Resultate eine Grundsteuerveran- lagung, beziehungsweise Landesvermessung, in keinem der aufgeführten Staaten zur Ausführung gekommen. Jn keinem der leßteren ist aber auch ein derarti- ges Werk in einem glei kurzen Zeitraum durchgeführt worden, indem in den sechs sstlichen Provinzen während des Zeitraums von einem Jahre durhschnitt- li eine 15 bis 200 und sogar bis 400 mal größere Fläche bearbeitet wurde, als in den übrigen Staaten, ein Umstand , welcher wesentlich mit dazu beige- tragen hat, die Kosten auf ein geringeres Maß beschränken zu können.