1866 / 33 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königlich Preußischer

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Alie Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelung an, sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : Wilhelms-Straße No. 5A. (nahe der Leipzigerstr.) —— E

Anzeiger.

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den 8, Februar ¡866.

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Se. Majestät der König haben Alerguadigst geruht :

Folgende im Ressort der landwirthschaftlichen chäftigte Regierungs-Assessoren : ral-Kommission zu Münster, Kunße Frankfurt,

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Verwaltung be- | Schraceder im Bezirk der Gene- | im Bezirk der Regierung zu | Schulze im Bezirk der General-Kommission zu Merse- |

burg, Paschke im Bezirk der General-Kommission zu. Münster, |

Fischer im Bezirk der General-Kommission

berg im Bezirk d und den bei

; zu Breslau, von Gott- | er Regierung zu Frankfurt zu Regierungs-Räthen, der General - Kommission zu Posen beschäftigten

Oekonomie - Kommissions - Rath Kummer zum Regierungs- und |

Landes-Oekonomie-Rath zu ernennen.

Berlin, 7. Februar. Jhre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt sind gestern Abend hier eingetroffen und im Schlosse abgestiegen.

5 b, 2

Allerhöchster Erlaß vom 5. Januar 1866 b treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unter- haltung derStraßen 1) von Tapiau his zurLabiauer Kreisgrenze bei Wilhelminenhof; 2) von Wehlau bis zur Gerdauer Kreisgrenze bei Ilmsdorf in der Richtung auf Muldzen¡ 3) von Oppen, an der . Königsberg-Tilsiter Staatsstraße bis zurLabiauer Kreisgrenze in der Richtung auf Gertlaufenj 4) von Gubehnen, an der zu 3 bezeichneten Staats-

straße, nach Stampelken.

Nachdem Jh durh Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Weblau, Regierungsbezirk Königsberg, beschlossenen chaussecmäßigen Ausbau der Straßen 1) von Tapiau bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Wilhelminenhof; 2) von Wehlau bis zur Gerdauer Kreisgrenze bei Ilmsdorf in der Richtung auf Muldzen 3) von Oppen, an der Königsberg- Tilsiter Staatsstraße, bis zur Labiauer Kreisgrenze in der Richtung auf Gertlaufken ; Gubehnen, an der zu 3 bezeichneten Staatsstraße nah Stampelken, genehmigt habe, verleihe Jh hierdurch dem Kreise das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen

f Königlichen

" Ausführung der vom Kreise unternommenen

erlin, Donnerstag

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fommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß- zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. den 8. Januar 1866.

Anwendung Sammlung Berlin,

G ilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Fyenpligt.

An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

L LEC S wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis - Obligationen des Wehlauer Kreises im Betrage von 67,100 Thalern. Vom 8. Januar 1866. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2. Nachdem von den Kreisständen des Wehlauer Kreises auf

dein Kreistage vom 20, September 1864 beschlossen worden, die zur Chausseebauten erfor-

" derlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir

| auf den jeden Inhaber lautende,

von 67,100 T

gefunden hat,

Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwette auf mit Zins-Coupons versehene, Seitens der zu dem angenommenen Betrage halern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder er Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern

in Gemäßheit des §. 2 des Geseyes vom 17. Juni Obligationen zum Betrage von 67,100

Gläubiger unkündbare Obligationen im Jnteresse d

1833 zur Ausstellung von Thalern, in Buchstaben: »Sieben und sechszig Tausend und Einhundert Thalern s, welche in folgenden Apoints: 35,000 Thaler à 500 Thaler, 25,000 200 7,100 100

F 607,100 Thaler

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nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer

4) von :

Wehlau |

Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und

Unterhaltungs - Materialien nah. Maßgabe der für die Staats-

Chausscen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Jch“ dem Kreise Wehlau gegen Uebernahme der fünftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen Ü sowie der soustigen,. die Erhebung betreffenden zusäglichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von I gewandt werden, hierdurch verleihen. geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen

wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf. die gedachten Straßen zur

her die Befreiungen, |

hnen an- |

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Auch sollen die dem Chaussee- -

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Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1867 ab, mit wenigstens jährlih Einem Prozent des gesammten Ka- pitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung mit der rehtlihen Wirkung ertheilen , daß ein jeder Jnhaber dieser “Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. : : Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Jn- haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist dur die Geseß -Sammlung zur allge-

/ ect ZUL meinen Kenntniß zu bringen. Bestimmungen des für die Bd 9

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. B Gegeben Berlin, den 8. Januar 1866. Wilhelm.

(Lu:S)) von Bodelschwingh. Graf von Jhenplig.

Graf zu Eulenburg.