1866 / 35 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Studien ersichtlih sind, in Oel ausgeführt sein und es soll die län- |

gere Bildseite niht unter 2 Fuß betragen. Es haben außerdem nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden: 1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend ein Winzer- Fe 2) Misscere Studien nach der Natur , sowie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können. Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver- sehen sein : / j j 1) daß der namentli zu bezeihnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedo das 30. Jahr nicht überschritten hat, und daß derselbe Zögling einer deutschen Kunst-Akademie ist; 2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbs

erfunden, und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt |

worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prü- fung nöthig befunden werden kann. Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie is auf den 14. Juli d. J. festgesetzt.

Der Preis besteht in “einem einjährigen Stipendium von

750 Thalern zu einer Studienreise nah Jtalien unter der Bedin- |

gung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka- demie der Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen S ißung der Akademie am 3. August d. I.

IL, Bewerbung um den Michael-Beerschen Preis zweiter Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Michael-Beerschen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zu- zulassen sind, ist für Geschichtsmaler bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Kon- kurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlih sind, in Oel ausgeführt sein, und es darf die kleinere Seite des Bildes niht unter 25 Fuß betragen.

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden :

1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, enthaltend eine Dar- stellung nah 1. Buch Mosis, Kap. 46, 29,

2) mehrere Studien nah der Natur, so wie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Der Termin der Ablieferung der Konkurrenz-Arbeiten is auf den 14. Juli d. J. festgeseßt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein; aus denen hervorgeht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat ; 2) daß derselbe Schüler einer deutshen Aka- demie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ibm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedo eine nachträgliche Prüfung nöthig be- funden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nah Jtalien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlihen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. I.

Berlin, den 25. Januar 1866.

Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage : Ed. Daege. D, F. Gruppe.

Hber- Commando der Maríne. Nach telegraphischer Meldung is Sr. Majestät Brigg »Rover«

gestern Nachmittag in Lissabon eingetroffen. Berlin, den 8. Februar 1866. Von Seiten des Ober-Kommandos der Marine. Der Chef des Stabes. Heldt, ‘Capitain zur See.

An Bord Alles wohl.

: Verlíin, 9. Februar. Se. Majestät der König haben Aler- gnädigst geruht: dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Hey der die Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten von Schwarzburg- Sondershausen und von Schwarzburg - Rudolstadt Durchlauchten

ihm verkiehenen Fürsilich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen, Berlin, 9. Februar. Se. Majestät dey

| König begaben Sich heute mit dem 8 Uhr - Zuge nach Potsdam

und - besichtigten im Exercirhause, umgeben von den Königlichen

Prinzen und einem zahlreihen Gefolge, die Rekruten dreier Kom. pagnien des 1. Garde-Regiments zu Fuß. :

Nach der Rückkehr nah Berlin fand der Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Shleiniß, Statt.

Jhre Majestät die Königin empfing vorgestern Ihre Hoheiten den Erbprinzen und die Erbprinzessin von Anhalt-Dessau und speiste mit Seiner Majestät dem Könige in Charlotten. burg bei der verwittweten Königin.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldung des Oberst - Lieutenants von Roehl vom 3. Garde. Grenadier-Regiment Königin Elisabeth entgegen. :

Abends wohnte Höchstderselbe, ebenso wie Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Ball im- Königlichen Palais bei. i

__— ÎIn der gestrigen Sißung des Herrenhauses legte der Herr Handels-Minister zwei Geseß-Entwürfe, a) die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossen schaften, b) die Bauten in Städten und Dörfern betrefsend, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor. Der erstere wurde der durch fünf Mitglieder zu verstärkenden Kommission für Handel und Gewerbe, der leßtere

| einer neu zu bildenden Kommission zur Vorberathung Überwiesen.

Die betreffenden Wahlen fanden unmittelbar nah dem Schlusse der Plenarsißung stait.

Auf der Tagesordnung der Sizung des Abgeordnetenhauses stand gestern die Jnterpellation des Abg. Wachsmuth, betreffend die in dem ersten Blatte der Geseg - Sammlung dieses Jahres ent- haltenen drei Königlichen Verordnungen,

Auf Befragen erklärte der Kriegs-Minister, die Jnterpella- tion sofort beantworten zu wollen, und es erhielt das Wort zur

| Begründung der Interpellation Herr Wachsmuth.

Nachdem dies geschehen, erwiederte der Herr Kriegs-Minister:

_ Meine Herren! Jch werde mich bei Beantwortung der Frage auf das mindesie Maß der Erwiderung beschränken. Jch bemerke zunächst, daß das Jadegebiet unter der Verwaltung des Marine-Ministeriuums steht und daß ih aus diesem Titel her meine Erwiderung begründen werde. Was die Interpellation und ihren Jnhalt anbelangt, so sind nah meiner Meinung dabei folgende Punkte als erheblich zu betrachten : zunächst, daß überhaupt auf dem Wege der Oktroyirung dieses Gesey zur Geltung zu bringen ver- sucht worden ist, zweitens, daß das geschehen is in einem Zeitpunkte, wo die Versammlung des Landtages nahe bevorstand. Das, glaube ich, sind die beiden Punkte, auf die es dem Herrn Interpellanten hauptsächlich an- tfommen fann. „Ein dritter Punkt wäre der, daß die Publication dieses Gesehes durch die Geseßsammlung ers am 23. Januar e. erfolgt ist, da der Landtag schon versammelt war. #

Meine Herren, die Bestimmung des Artikels 63, daß die Regierung unter Gesammt-Verantwortlichkeit des Staats-Ministerii Verordnungen mit Geseßeskraft erlassen kann, segt einen Nothstand voraus. Dieses nun kann nicht blos eintreten bei allgemeinen Landeskalamitäten, sondern auch in &olge von übernommenen Verpflichtungen internationaler Natur. Ich glaube mit beiden Hausern des Landtages von 1859 übereinzustimmen, wenn ich, wie dies ja der Herr Vorredner ebenfalls ausgeführt hat, annehme, daß Verordnungen, namentlich der Zoll- und Steuergeseßgebung, welche in Ol- denburg eingeführt werden, vertragsmäßig in bestimmter Jeit auch im Fade- gebiet Eingang finden müssen. Diese Verpflichtung involvirte für die Re- gierung einen Nothstand.

Es ist dabei noch hervorzuheben, daß die durch die Oldenburgische Gesehz- Sammlung vom 30. November a. p. publizirten Steuergesehe der König- lichen Regierung erst Mitte Dezember als publizirt bekannt gemacht wur- den. Die Folge war, daß wir in Betracht der eingegangenen Verpflichtungen diesem Geseye sofort im Jadegebiet Eingang zu verschaffen suchten. Die Eingabe an Se. Majestät den König fand erst am 6. Januar ihre Erledi- gung und es konnte daher nicht {on am 1. Januar dieses Geseh einge- führt werden. - Die Redaction unserer Geseßsammlung hat das Geseh in ihrem ersten diesjährigen Stücke publizirt und dieses Stück erschien erst am 23. Januar. Die Verpflichtung, dem Landtage die Verordnung zur Ge- nehmigung vorzulegen, wird von der Regierung in keiner Weise verkannt. Die betreffenden Schriftstücke sind auch schon unterwegs und werden in den allernächsten Tagen vorgelegt werden mit einer Denkschrift, welche die Ver- hältnisse näher entwickeln sol. Jch glaube beantragen zu sollen , daß man den Eingang dieses Entwurfes und seiner Motive abwarte, bevor man etwa zu einer weiteren Diskussion der Frage schreitet.

Ein fernerer Gegenstand der Tagesordnung war die Interpellation des Abg. v. Bonin wegen Vorlegung des Gesetentwurfes, betreffend die Na- tural-Leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedeassiandes und deren Vergütung. Nachdem Herr v. Bonin diese Interpellation begründet hatte, nahm der Herr Kriegs-Minister das Wort:

Es ist nicht blos der Landesvertretung und dem Lande, sondern auch der Regierung sehr viel daran gelegen, den Gegenstand der geseßlichen Rege-

lung entgegenzuführen. Seien Sie versichert, daß es die Regierung nicht an Fleiß und gutem Willen hierbei fehlen läßt. Wenn aber der Bett Ste

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welche zu beseitigen find, s Y wied er issen, daß aus der Verheißung auf Vorlage des

sngfben s, nicats Anderes zu folgern is, als daß ‘die Re-

; guten Willen unablässig walten [assen wird. Die Dinge | 2 ber noch nicht so weit gediehen , das Material is noch zu vervollstän- ind L nd sie ist noch nicht bis dahin gekommen , einen Gesehentwurf for- | s zu fönnen. Und wenn auch ein solcher Entwurf wirklich schon |

{ die Schwierigkeiten ,

L zi doch noch nothwendig, anderen Exigenzen näher | fonte Ta E Lane Aa mit dein Finanzminister in Verneh- | F a müssen, um zu erfahren, ob auch Mittel vorhanden sind, um | ma E ¡elle Seite der Frage klar zu legen. Jch muß zu meinem größten ri E erklären, daß es noch sehr zweifelhaft ist, ob die Regierung noch gte Session eine Vorlage zu machen in der Lage sein wird. Seien G aber versichert, daß sih die Regierung der von ihr übernomme- wis Becpflichtung vollkommen bewußt bleibt.

s In der gestrigen Sigzung des Abgeordnetenhauses wurde die Petition um Erlaß eines zeitgemäßen D ae s dem Antrage der Kommission fast einstimmig der Königl. Staats- reaierung zur Berücksichtigung Überwiejen- iki Oie heutige (6) -SIPung begann mit geschäftli en Mittheilungen des Präsidenten, wonächst, nachdem der Finang- Minister einen Gesey - Entwourf , die Abänderung Me E Säye für Zuer , eingebracht hatte, die Interpellation de Abgeordneten von Kleinsorgen , betreffend die N A juristischen Fakultät an der Akademie zu Ms zue Berl! ung fam und von dem Kultusminister beantwortet wurde, D O L gegenstand der Verhandlungen bildete die Schlußberathung Uber en der Abgeordneten von Hoverbeck und Genossen, die Protest-

| \chullehrer gerihtet und enthält

Anira / / F E Dina gegen die Entscheidung des Obextribunals vom 29. Ja-

ffend. | Bericht as und der Justizminister sih gegen R der Antragsteller und Referenten erklärt hatte, auch der a B Abg. Wagener (Neu-Stettin ) auf einfache Tagesordnung r E worden war, entspann sich eine längere Debatte, welche beim chlusse des Blattes noch fortdauerte.

Schleswig-Holstein. Sf Zerzogthum Holstein « blatts f. d. Herzogthum Holslein« Die | machung der Herzoglich holsteinischen Landesregterung, d, d. Gin Di betreffend die Behandlung der

i tandesregierung. ule bei der Landesregl I E {ch »Von der Kaiserlich Königlichen Statthalterschaft für das Pan Holstein ist die Bestimmung getroffen, e as die Behandlung der Un- i i - Volksschule d. M. elegenheiten der Volksschule vom 4D an et gene Aoeung bei Der Landesregierung gebildet und dem Q P E is übertrage orde. Qufolge der demselben ertheuten Jns

kreis Übertragen werde. Zufolge D selben eil Instruction der Oberschuldirektor der Landesregierung als außerordentliches Mitglied mit Siy und Stimnie im Kollegium für alle Bolks sind von ihm diejenigen Anordnungen, welche i meinen betreffen, imgleichen solche Angelegenheiten welc - M , C N h stehenden Gesehen der follegialischen Behand regierung zum Vorîirag zu bringen ,

erledigen sind. Kenntnißnahme vo1 1 stellung einer größeren Gl A Lokal - Jnspectionen vorzunehmen habe, hied

nicht getroffen sein l ues

t is ferner darauf Bedacht zu neymell/ i j i P F eines Oberkirchenraths für das Herzogthum Holstein zu ver binden, und wird mit Rücksicht hier nannte Regierungs E E h Amtes wieder enthoben werden / è lich Königlichen Statthalterschaft verliehenen Posten für das Amt Rendsburg angetreten haben wird. «

Ferner meldet dasselbe Blatt:

“Die unter dem 10. v. schaft für das Herzog! tein besi eines Gesezentwurfes wegen Einführung hen Handelsgeseybuches 1m Herzogthum gen in der Stadt Kiel abhalten und dieselben 1 nats beginnen. : : _ :

Aus S leswig meldet die »Nordd. Ztg.s :

wesenheit des Gouverneurs 5

am Eiderufer in Augenschein genommen, L der Stadt bei einem „eventuellen Eisenbahnbau S 0A der Eider würde stattzufinden haben, und wur O en En Gouverneur auf einer Karte die verzeichneten gun ls E Messungen des Eiderstromes bei der Stadt vorgelegt, 5 A die bisher erhobenen technischen Bedenken gegen einen Hier z

werkstelligenden Eisenbahnübergang als

D ) l Ir Valentiner be-

Hadersleben, 6. Februar. (A. N.) Propst : . reist Tugenblidlicd das e L VUE Pit T i Wale ididints richt Seite versichert, daß diese Rundreise “ein geCent, bede Ua Bes Volks\chulwesens im noeigen S wig ‘in Verbindung stehen soll. Die ununterbrochen in sprachlicher

Beziehung benachtheiligten deutschredenden Nordschleswiger hoffen jeht auf bessere Zustände.

eines

Bei

die Ueberbrückung

Nachdem der Abgeordnete von Forckenbeck mündlich gegangen ,

bringt u. A. die folgende Bekannt- |

|

l 1

| | |

j |

| | | | | | |

ine eigene Abtheilung | i i: chuldirektor die eschäfs- meinen Bestimmungen« würde vor allen Dingen herauszuheben fein, | daß die Gerichtsbarkeit über die Ehe zwischen Evangelischen, bis das " materielle und formelle protestantische Ehereht festgestellt ist - auch shulsachen beigeordnet und | e L | lihen Gesegbuch geübt wird. lung bedürfen, in der Landes- wogegen S O L | ies seither m Sections-Chef geschehen ist, selbstständig von 1hm zu | 1 e n E A a U lex: Swülblrekios behufs | 1 dem Stande der einzelnen Schulen und zur Her- | eichmäßigkeit in deren Leistungen so weit thunlich l ur indeß eine Mean

emeinen Anord n über Beaufsichtigung der Schulen | A E A E E. | Vat | mit dem Amte des Schul- | | [ungen vor: auf der zum Ober - Schuldirektor er- | auf sein geschehenes Ansuchen dieses | ald derselbe den ihn von der Kaijer- | Amtmanns

M. von der Kaiserlich Aeg en

n Holstein bestellte Kommission zur Ausarbeitung | E des allgemeinen deut- | Holstein wird ihre Sigun- | in der Mitte dieses Mo- |

der An- | in Friedrichstadt wurde das Terrain nah den Wünschen

Herrn |

gehoben zu betrachten sein |

lihe Schulwesen korrekte Anwendung finden. « Das 11. Stück des »Verordnungs- |

Angelegenheiten der Volks- | rend,

|

[e alda O

| nah

Frankfurt a. M., §8. Februar. Jn der heutigen Sihung

Z versammlung berichtete die Reclamations-Kommis- fion Un t Beschwerde des Rostoder Magistrats in der Angelegen- | heit des Nationalvereins und beantragte in | sammlung möge sich für inkompetent erklären. \soll in vierzehn Tagen erfolgen.

der Hauptsache, die Ver- Die Abstimmung

Baden. Karlsruhe, 6. Februar. Es sind in den lehten Tagen von Seiten des Ministeriums des Jnnern zwet wichtige Ver- ordnungen in Bezug auf das Scbulwesen erlassen worden. Der erste Erlaß (vom 12. Dezember v. J.) betrifst den Religionsunterricht in den Volksschulen. Er verpflichtet die Lehrer, wie allen andern für die Schule vorgeschriebenen Unterricht so auch den Religionsunterricht zu ertheilen, sofern ein Geistlicher, der bisher diesen Religionsunter- richt ertheilt hat, denselben ganz oder theilweise den Lehrern überläßt. Der zweite Erlaß (vom 23. Januar) is an die katholischen Volks- an solche die Weisung, die nah einem beigedruckten Formulare ausgestellten Missions - Urkunden des erzbischöflichen Ordinariats anzunehmen , dabei wird die Erwartung ausgesprochen, daß fie ihren Pflichten als Religionslehrer pünktlich

nachkommen werden. x Stuttgart, 7. Februar. (St.-A. f. W.)

Bürttemberg. Se. Majestat der König hat heute dem- Handelsvertrag zwischen

dem Zollverein und dem Königreich Jtalien seine Zustimmung er- theilt.

| Desterreichh. Wien, 7. Februar. Das Reichsgesebblatt publizirte vorgestern die vom Kaiser sanctionirte Kirchenverfasjung, wie sie aus den Berathungen der “evangelischen General-Synoden Augsburger und Helvetischer Konfession vom Jahre 1564 hervor» und soll dieselbe sofort in Wirksamkeit treten , nur mit der Maßgabe, »daß das landesfürstliche Oberaufsichtsrecht Sr. Kaiser- lih Königlichen apostolishen Majestät in Betreff aller Angelegen- heiten der evangelischen Kirche sorgfältig zu wahren und darauf zu sehen ist, daß die allgemeinen Unterrichtsgesche auf das evange- l Die Kirhenordnung hat für das ganze Reich Geltung , mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone und des lombardo - venetianischen Königreichs. Die evangelische Kirche, »auf dem Grunde des Evangeliums behar- baut \sich auch in ihren firhlihen Ordnungen nach Lehren und Vorbildern der heiligen Schrist « und demnah ihre Vertretung und Verwaltung den 4 Abstufungen dec Pfarrgemeinde , des Seniorats, der Superintendenz und der Gesammtgemeinde. Aus den » Allge-

den

fortan von den weltlichen Gerichten nah dem allgemeinen bürger-

Die »Gen.-Corresp.« schreibt : - tine Wat U A der Prager » Politif« vom 4. d. M. will von verläßlicher Seite vernommen habén, daß eine Vorschiebung von galizischen und von mährischen Garnisonstruppen e die russishe Grenze erfolgen und die eise des Herrn Spontini wda L Lieutenants Freiherrn v. Paumgarken von Lemberg R L S im Zusammenhange stehen solle. Wir sind in der Lage, el L a reine Erfindung und jeder thatsächlichen Begründung entbehrend zu bezeichnen. j l ‘Von den Landtagen liegen nachfolgende telegraphische Mitthei-

eb, 8. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sihung des Un- via M E verlesen. Derselbe dankt E in der Thronrede ausgesprochenen constitutionellen Gesinnungen pas hrt iene hen, für die in derselben eröffnete Aussicht einer baldigen Beendigung der bisherigen Lage Ungarns, für die Annahme 2 eht tishen Sanction als Ausgangspunkt , und für Me H ea der Jntegrität der ungarischen Krone. Der Landtag werde ahin “dete daß der Wille des Königs und die berechtigten Wie es ation in Einklang geseht und zusammen verwirklicht pet M errn tische Sanktion habe die Einheit und Untheilbarkeit der Ms R, e auch die staatsrechtlihe Unabhängigkeit und «bim ee Se (iet feit Ungarns festgestellt; beide stünden mit einander nicht u 2 er- \spruche ‘und es sei nun die Aufgabe / beide mit einander in Cinfklang n “Oh Adresse erkennt ahn, daß es Verhältnisse gebe, mengen meinschaftlih mit den übrigen Ländern der Monarchie E “e Landtag werde bestrebt sein, bezüglich deren Feststellung und S : lungsart solche Bestimmungen in's Leben zu rufen, welche ohne E dung der Selbsiständigkeit Ungarns dem YZwecke entsprechen n den. Ein hierauf bezüglicher Vorschlag „werde O i ausgearbeitet werden. Die Adresse drückt ihre e. gh aus, daß alle Länder verfa fung A ibea Lindee fit did Sis K sungsmäßige Freiheit der transteutt än ü Le Aveiteit Una: e Wir wollen, wird gesagt, mit den andern S dern der Monarchie wie cine selbstständige, freie Nation mit der ordd unter Wahrung unserer und ihrer Unabhängigkeit in dds: O L e Das Ofkftoberdiplom habe bie P NEE in u je Monarchie eingeführt, jedoch habe die ungarische Verfa} Aa E S g nicht in demselben, und Ungarn würde durch Annahme car l “eon die Grundrechte seiner Verfassung vernichten. Das Februarpatent wür

durch Gefahren des Oktoberdiploms nur noch erschweren.