1866 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden

5 wie des öffentlih bekannt ge- drei; zwei und einen Monat

unter Bezeichnung ihrer Buchstaben , Nummern und Beträge, Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, macht, Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Bromberg, im Staats- Anzeiger und in dem Gnesener Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober, von beute an gerechnet, mit 47 Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver- schreibung bei der Kreis - Kommunal - Kasse in Gnesen, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigenZinscoupons der spätern Fâälligkeitsterminezurüczulie- fern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren vom Schlusse des Jahres der Gälligkeit an gerechnet nicht erhobenen insen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der AUgemeinen Gerichts- Ordnung Theil 1. Titel 51 F. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Gnesen.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Kins- Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besig der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei- bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Kinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunalkasse zu Gnesen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons- Serie beigedruckten Talons. Beim Berluste des Talons erfolgt die Aus- händigung der neuen Kinécoupons - Serie an den Jnhaber der Schuldver- schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist,

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen,

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- schrift ertheilt.

Gnesen, den ten 18.

Die ständische Finanz-Kommission des Kreises Gnesen,

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg. Zins-Coupon zu der Kreis-Obligation des Gnesener Kreises. Li Nr. i

ed Über …........ Thaler zu 42 Prozent Sinsen U, Thaler Silbergroschen. i

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der. Seit. vom 1. ..….. bis 19, April resp. vom 1. s. bis 15, Oktober und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halb- | jahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern | Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Gnesen.

Gnesen, den ten 18S

Die ständische Finanz-Kommission des Kreises Gnesen. Dieser Jins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren , vom Schluß des Jahres der Gälligkeit an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen.

Regierungsbezirk Bromberg. alon zur Kreis-Obligation des Gnesener Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises R 7. E uu über Thaler à 47 Prozent Sinsen, die ..te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18. bis 18... bei der Kreis- | Kommunal-Kasse zu Gnesen. Beim Verluste dieses Talons erfolgt die Aus- händigung der neuen Kinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschrei- bung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Gnesen, den ten 18

Ministerium für Saudel, Gewerbe und Arbeiten.

j Dem Regierungs - Rath Lengze zu Berlin is die Stelle eines Mitgliedes bei der Königlichen Eisenbahn - Direction zu Elberfeld Übertragen worden. ;

Öffentliche

: Bekanntmachung.

Gemäß §. 11 dér Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg -, Hütten- und Salinen - Verwaltung vom 21. Dezember 1863 werden diejenigen, welche bei Schluß des laufenden Semesters die Berg-Eleven-Prüfung abzulegen beabsichtigen,

helmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzureichen. Berlin, den 14. Februar 1866, Die Kommission zur Prüfung der Berg - Eleven. Serlo.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Kreisphysikus des Kreises Heydekrug ernannt worden.

zum Oberlehrer befördert worden.

Akademie der Künste.

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste.

Künste ist für die Geschichtsmalerei bestimmt. zugelassen zu werden, ist erforderlich, „Fach gehörigen, sowohl theoretischen schen Verfassung vorgeschriebenen Studien auf einer preußischen Kunst-Akademieen gemacht habe. das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Direktoratsgeschäften beauftragten Professor Daege bis zum Sonn-

den. 24 März d, 12 Ubt Mittags, persönlich gemacht werden. Die Prüfungsarbeiten beginnen Montag, den 26. März, früh 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am 9. April er- theilt, und die im Akademiegebä den Gemälde müssen am 11. Juli dieses Jahres de Königlichen Akademie Übergeben werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thalern auf zwei auf einander folgende Jahre l öffentlicher Sigzung der Akademie am 3. 9 N ein Ebrenpreis zu Theil werden. Berlin, den 17. Januar 1866.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage:

Ed. Daege.

O. F. Gruppe.

Preußische Bank, E p e L M8 Lte diesjährige ordentliche ' General-Ver ammlung d ist- betheiligten der preußischen Vank wird auf | M Greitag, den 23. März dieses Jahres, Ged cite Nachmittags 52 Uhr, terourch einberufen, um für das Jahr 1865 den Verwaltungsbericht und den Jahres-Abschluß nebst der Nachricht über die Dividende i empfangen und die für den Central-Aus\{uß nötbigen Wahlen vor- zunehmen. (Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 §§. 62, 65, 67; 1857 Seite 240.)

68, 97 und Geseg-Sammlung Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude statt. Die

Meistbetheiligten werden zu derselben durch besonde S Übergebende Anschreiben Mgetádei "CoPOs 6 266 ROE 0 Berlin, den 15. Februar 1866. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank. Graf von Itenplig.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und 2. Ge-

neral-Jnspecteur der Festungen, von Wag erschle l Elbherzogthümern. j sserschleben, nach den

Verlin, 16. Februar. Allergnädigst geruht: dem General-Major Freiherrn von Loën, Commandeur der 4. Garde-Jnfanterie-Brigade, so wie dem Haupt- mann und Compagnie-Chef von Wißleben vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Mr, 2 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs der Bel ät und des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ibnen verliehenen Decorationen, und zwar dem ersteren des Groß-Offizierkreuzes des Leopold-Ordens und dem leßteren des Ritterkreuzes des Wilhelms-Ordens zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 16. Vebruar. Se. Majestät der

hierdurch aufgefordert, ihre Meldungen mit Beifligung der vorge-

König nahmen heute den Vortrag des Hausministers entgegen und

schriebenen Atteste baldigst an die unterzeichnete Kommission , Wil.

Der prafktishe Arzt, Dr. Liegau in Stallupönen ist zum

Beim Gymnasium in Oels ist der ordentliche Lehrer Rehm

Die diesjährige Preisbewerbung der Königlichen Akademie der Um zur Konkurrenz daß der Aspirant alle zu seinem als praktischen, in der akademi- der Königlich Es darf ferner derselbe

Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den

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n Herzog von Ratibor, den Ober-Ceremonienmeister

f n Stilfried und den Vice-Ober-Ceremonienmeister Grafen otsch. i

ais em fand eine [musikalische Abendunterhaltung bei den

¿niglihen Majestäten im Palais Statt. Heute wohnte

Rice Majestät die Königin mit Jhrer Königlichen Hoheit der

Hinzessin Karl der Gedächtnißfeier Jhrer durchlauhtigen Frau Mut-

| ter, der Großherzogin von Sachsen, Großfürstin von Rußland, in i ie hiesigen griechischen Kapelle bei.

merherrndiensst übernehmen vom 15. Februar bis { ite: die Königlichen Kammerherren Freiherr v. Kleist-Tychow nd Frei . Morawsky. : i un? Gre 9 autet Hoheit der Kronprinz empfing m 15. d. M. den General-Lieutenant und Chef des Generalstabes fr Armee, Freiherrn von Moltke. Jhre E Hoheit dieFrau Kronprinzessin ertheilte der Frau Baronin a4 Steinfurt, geborene Prinzessin Croy und Frau von TAN erg eborene von Rochow, Audienz. Abends begaben sih die Höchsten Herrschaften zur Soirée ins Königliche Palais.

Der »Breslauer Zeitung« ist aus Berlin telegraphisch ge- meldet worden : | K , P »Der ehemalige Justiz-Minister von Bernuth such e na i erhielt eine Audienz bei Sr. Majestät dem Könige behufs Vor- stelungen wegen des Anklagebeschlusses des Ober-Tribunals. « Wir find ermächtigt , dieser Nachricht dahin zu widersprechen, daß der vormalige Justiz - Minister von Bernuth eine Audienz bei Sr. Majestät dem Könige weder nachgesucht noch erhalten hat, U daß daher auch alle aus jener irrthümlichen Nachricht gezogenen Fol- gerungen unbegründet und hinfällig sind.

[Im Abgeordnetenhause wurde in heutiger Sitzung, nach “esGäftlichen Mittheilungen des Präsidenten, von den V L aReA neten Prince-Smith und Roepell Über den zwischen Preußen e Großbritannien abgeschlossenen Schifffahrts - Vertrag E 16. August 1865 mündlich Bericht erstattet. Diesem Vortrage wur f mit großer Majorität die verfassungsmäßige As vom id ertheilt. Die Debatte Über die Petition, das Pes 3 Köln betreffend, dauerte noh beim Schlusse des Blattes fort.

en, 13. Februar. (Aach. Ztg.) Seit dem 95. d. M. ist A die E linksrheinische Grenze des Uen Düsseldorf behufs sicherer Aufrechthaltung der Sperre A Ui militairisch besegt. Das zu diesem Zweck requirirte Militair n einstweilen aus zwei Compagnicen nebjst einigen Kavalleristen. er Grenzshuß umfaßt also jegt die Kreise Cleve, Ae Sande Erkelenz, Heinsberg, Geilenkirchen, Aachen und das neutrale Gebiet, erstreckt sih also von Emmerich bis Altenberg (Moresnet.) E Schleswig - Holstein. An den Königlichen Präsi en des Staats-Ministeriums Grafen A i i ehende Adresse gerichtet wo E : : E sind i hegen darüber keinen Zweifel niht weniger wie wir von den unbereenbaren Nachtheilen E drungen , welche die gegenwärtige Uebergangsperiode , A 8 Gegensaze zu den wohlmeinenden Absichten der hohen Mäch e die Gasteiner Convention L haben, für die Herzogth ig- in nah sich zieht. :

E oie le N Grenzen hinaus fortdauern r so könnte sie die ganze Zukunft unseres Vaterlandes gefährden. n ist in Holstein von Umständen begleitet, die mit a L t und geordneten Zustand der Dinge unvereinbar sind un id ie geres Fortbestehen das Land nah und nach vollständig demoralisir würde, i: : a

ir brauchen diese Umstände niht näher zu entwiceln. i sind E reellen O E bekannt. Hochdieselben werden L Bedeutung und die Tragweite von Agitationen O) Ap messen , deren ausgesprochener Zweck als eine sowohl 0 1% n moralische Unmöglichkeit erscheint, die aber in Wirklich 4 4 L deren Zwecken, als den angegebenen, nicht fremd In un l Je M falls dazu beitragen, den A n ee kerung 1 | Urtheil über ihre heiligsten Jnteressen zu C E '

R n á Bu augenblicklichen Verhältnissen nicht i messen finden können, in zahlreicher Versammlung die n S E teten Uebelstände zur Sprache zu bringen, und eine ôffen R A gebung im Sinne der wahrhaften höchsten M N zogthümer zu veranlassen. Wir Endesunterschriebenen s is l im Vertrauen auf Ew. Excellenz bewährtes tiefes Verstän Scidfal wahren Bedürfnisse der Länder und Völker, auf e C einen hohen Einfluß auszuüben Sie berufen sind, besch A dero gütige Vermittelung ganz gehorsams|t in Anspruch zu ini L um den ehrerbietigen Ausdruck unserer Gefühle zur Kennt! ; Majestät des Königs zu bringen.

Wir sprechen es unumwunden aus, daß wir das Wohl und das Heil unseres S u in v E A E reußischen Monarchie erblicken können, un t t arts Sr. Majestät des Königs, daß Allerhöchstdieselben die dahin führenden Schritte zu erwählen wissen, wie auch den dem- nächst unter Seinem Scepter verbundenen Landen ihre eigenthüm- lichen Einrichtungen, soweit diese sich mit dem Gemeinwohl vereini- en lassen, erhalten werden. L A ; Moe di ersehnte Ziel bald sobald die Umstände es irgend zulassen erreicht werden! Das is unser innigster Wunsch, auf daß der jetzige Zustand der Ungewißheit und Schwanfkung dem Lande nicht immer tiefere Wunden s\ch{lage! : Genehmigen Ew. Excellenz die Versicherung unserer au 8geze ih netesten und aufrihtigsten Hochachtung. Altenhof und Altona, den 23. Januar 1866. Scheel-Plessen. E. Graf von Neventlow

auf Altenhof und Glasau. Reventlow-Criminil auf Hennig Otto von Ahlefeld Emkendorf.

auf Lindau und Königsforde. Graf Brockdorff-Ablefeldt Th. Graf Reventlow auf auf Ascheberg.

Jersbe ck und Stegen. G. von Cronstern auf

Adolph Blome auf Nehmten - Marutendorf und Heiligenstedten. Hohenscherlen.

Graf Platen auf Caden. Graf Schimmelmann auf

Tangstedt. v. Buhwaldt auf Pronstorf. H. v. Buch waldt auf Helmstorff. v. Leveßow auf Putlos, Ehlerstorf}f und Schönhagen. Graf Hahn auf Neuhaus.

Graf Baudissin auf Borstel.

H. v. Hollen auf Schoenweide und Goerß. O. Graf v. Blome auf Salzau.

v. Mermer-Saldern auf

: hof. Schierensee und Annenhof Graf E. Schimmelmann

auf E

iel, den 13. Februar, wird der »Nordd. Ztg.« ge-

e "Zl längerer M wurden seitens des Königlich Preußi- hen Marinefiskus Unterhandlungen wegen Ankaufs eines ge- eigneten Grundstücks sür eine Marineschule vis-à-vis des König- lichen Marine-Depots mit einem Grundbesiger gepflogen. Dieselben sind jegt aber abgebrochen, nachdem der Fiskus durch Beschluß der Landesregierung in den unbeschränkten Besiy des zur Badeanstalt gehörenden Erbpachtlandes gelangt ist. Es wird jeßt beabnGUa auf diesem 3 Tonnen großen, höchst anmuthig kaum 10 Minuten vor der Stadt belegenen Play nach Zeichnungen des Königlichen Marine - Baumeisters König eîn großartiges Marine - Schulgebäude zu erbauen. Das auf diesem Plate bisher befindliche Kurhaus soll dem Vernehmen nach E E, e n O Inventar i Badeanstalt zum Verkauf kommen. #

A L S: B. H.) Das » Verordnungsblatt für Holstein« enthält eine Bekanntmachung, betreffend die Einschränkung von Zoll- und Abgaben-Freiheit des Militairs; sie tritt mit e 1. März in Kraft ferner eine Bekanntmachung j betreffend Ver o der Einfuhr von Rindvieh; darin wird die BGrnrans des E bots auf Holland und England aufgehoben Uan Es Verbot aus- gedehnt auf alle Orte außerhalb der Zollgrenze, mit AuSnahme von Dänemark ; die Durchfuhr von Rindvieh auf den Hamburger Linien und der Hamburg-Lübecker Eisenbahn wird gestattet. : u Sachsen. Meiningen, 14. Februar. (Weim. Ztg.) E Auswanderung nach Amerika scheint im Herzogthum a L wiederum bedeutend werden zu wollen. Nach amtlicher Adi n machung sind jeßt hon circa 50 überseeische Auswanderer ua det. Die hiesige Regierung hat mit der des E Schwarzburg- Sondershausen Verträge abgeschlossen zur tele, derung gegenseitiger Rechtspflege und Regelung vf beidersei Ln Gerichtsbarkeits - Verhältnisse, so wie zur Verbütung der C in den Grenzbezirken. Die Verträge sind zunächst auf zwoölf Jahr A 14. F D. Ztg.) Se. Kö-

en. Darmstadt, 14. Februar. (D. Ztg.)

A M der Großherzog ist hèute Abend von dite ‘6 f suche am Königlichen- Hofe in München wieder in hiesiger Residenz

E Bie München, 14. Februar. (N, E) Dei dem

ömiglichen Hofe stattgehabten Kammerball erschien mit E E auch Jhre Majestät die Königin- Mutter zum ersten Male bei einem größeren Hoffeste. ta Der bisherige Königlich großbritannische außerordent ihe Ge- sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Königlichen Hofe, Lord Augustus Loftus, hat am 12. d. M. die Ehre gehabt, von Sr. Majestät dem König in besonderer Audienz empfangen zu wer- den und Allerhöchstdemselben seine Abberufungsschreiben zu n tos reihen. Der zum Legations - Secretair in Wien ernannte bis-

herige Legations - Secretair bei der hiesigen Königlih großbritan-