1866 / 41 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[462] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Friedrich Axnold zu Forst ist der Kauftnann Otto Haupt j. zu Forst zum definitiven Verwalter bestellt.

Först, den 14. Februar 1866. : önigliche Kreisgerichts-Deputation.

[459] Konkurs-Eröffnung; Königliches Kreisgericht zu Deutsh-Crone, Erste Abtheilung, dei 14. Februar 1866.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Lesser Bernstein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungßseinstellung auf den 1. Februar er. festgesetzt.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Rechtsanwalt Brauer bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 28. Februar d. J, Mittags 125 Uhr, in dem Verhändlungszimmer Nr. 6 des Gericht®bäudes vor dem Kommissar, Kreiêrichter Soenke, anberaumten Termin ihrè Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung“ eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 20. März d. I. einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer ctwanigen Rechte, ebendähin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfand- stücken uns Anzeige zu machen.

Qugleih werden alle diéjenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dic- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, ruit ‘dem dafür verlangten

Vorrechte bis zum 23. März d. J. einschließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumnélden , und demnächst zur Prü- fung der sämnmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten FFor- derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals : auf den 17. April d. J., Vormittags 11 Uhr,

Vor deim genannten Kommissar im Verhandlungszimmer Nr. 6. des Gerichts- ‘gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltutig dieses Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung übex den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

úIeder Gläubiger , welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen Und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grutide, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen és hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan- walte Roeßler und Justizrath Kloer hier zu Sachwaltern vorgeschlagen

Deutsch-Crone, den 14. Februar 1866.

Königliches Pr. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[461] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Dt. Crone. Erste Abtheilung. Dén 14. Februar 1866.

Ueber das Vermögen "dés hiesigen Handelsmanns Moses Meyer is ver kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 11. Januar 1866 festgeseßt.

Zum eitistweiligen Verwalter der Masse is der hiesige Justiz-Rath Kloer bestellt:

Die Gläubiger: des: Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 28 dieses Mts,, Mittags 12 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichtsgebäudes, vor dem gericht- lihèn Kominissar, Kreisrichter Soenke, anberaumten Termine ihre Erklärun- gen und Vorschläge über die Beivedaltung dieses: Verwalters, oder die Be- stellung eines anderen definitiven Verwälters abzugebén.

Allen, welche von dem. Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

: fish bis gum 47. März er. einschließl.ich dem Gericht ‘oder: dem. Verwalter der ‘Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ‘ihrer etwaigen ‘Nechte ,, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber ünd andere mit denselben -gleichberechtigte Gläubiger des. Gemeinschuldners ‘haben von dèn in ihrem Besig befindlichen Pfand- stücken uns Anzeige zu machen.

¿¿QUglèich wetden älle Diejenigen, welthe (an die ‘Masse Ansprüche als Könkursck-Gläubiger NO wollen, “hierdurch - aufgefordert, ihre An- sprüche , dieselben môgen bereits rechtshängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

; bis zum: 20, März ev. œeinschkließli ch bei uns s\{chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, auf |

- dem 40 Aptil er. Vormittags 114 Uhr

vor ‘dém genanniten\Kommissar,- imVerhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichts- gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung/ dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung übér ‘den Akkord verfahren werden,

Wer seine Anmeldung scriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Aulagen beizufügen. :

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsig hcit , ‘miúß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht an. fechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechtsanwalte Brauer und Roksler von hier zu Sáächwaltern vorgeschlagen

Dt. Crone, den 14. Februar 1866. : /

Königliches Preußisches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

[391] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Elbing. Erfte Abtheilung, den 6. Februar 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Gottlieb Ehmke hit, Firma J. G. Ehmke dier, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und dit Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 22. Januar er. festgesetzt.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse is der Justizrath Scheller hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufzefordert, in dem äuf :

den 20. Februar er., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungözimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht. lichen Konimissar, Herrn KreiLgerichts-Rath Berendt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen , welche vom (emeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 20 sten März er. einsch{Gließlich dem Gerichte oder deim Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhäber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gerneinschuldners haben von den in ibrem Befiz befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[457] Bebtanntmamwunag, In der Gutsbesißer Johann Nepomucen v. Sadowskischen Konkurssachi ist Herr Rechtsanwalt Hoffmann hier zum definitiven Verwalter bestellt, Thorn, den 12. Februar 1866.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[466] D ea Uma Mun Ju dem Konkurse über das Vermögen des Schubfabrikanten Michael Fischer zu Magdeburg ist der Kaufmann Ferdinand Thilo Faber daselbst zum definitiven Verwalter bestellt worden. agdeburg, den 9. Februar 1866.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. 1, Abtheilung.

{(460] Verant maGb unl In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Reichardt zu Oschersleben is der Beigeordnete Friedrih Diebel daselbs zum definitiven Verwalter ter Masse bestellt worden. Halberstadt, den 12. Februar 1866. Königliches Kreisgericht. k, Abtßeilung.

458, l L dem Konkurse über das Vermögen des Schuhinachermeisters Gustav Eduard Rüßel zu Weißenfels ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 7. März d. J. einschließlich festgeseßt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nit angemeldet haben, werden aufgefordert , dieselben, sie mögen bereits rechtshängig ‘seïn oder nicht, mit dem dafür verlangtèn Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich öder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 3. Januar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderutigen i} auf

den 17. März d. J., Vormitkags 11 Uhr, vor dem Kommissar, ‘Kreisgerichts - Rath Rudloff, im Terminszimmer Nr. 8 anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämintlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre-Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung scriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Fordexung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten au8wärtigen Bevollmä tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen , welchen es hier

an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Bielit, Göß, Franz, Brommt/

Pießker und der Rechtsanwalt Polenz hier, so wie die Justizräthe Hempel und Schule in Weißenfels zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Naumburg, den 7. Februar 1866. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[163] Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht Naumburg a, S. Die dem Getreidehändler Bruno Fochtmann hier, jeßt zu dessen Kon- kurs-Masse gehörige, im Hypotheken-Buche von Naumburg unter Nr. 537) Vol. X. pag. 258 eingetragene, ‘Nr. 584 catastrirte, auf dem Reußenuplaße hierselbsst| gelegene Niederlage, abgeshäßt auf 6153 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf/

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zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden oll Tage 41. September 1866, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationszgerichte anzumelden.

Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreiêsgerichts-Kommission 1. Kyritz, den 5. September 1865. Folgende, dem Gastwirth Friedrich Mewes zu Zerniy gehörigen Grundstüe: E L : 1) Ein Wohnhaus mit Ställen, Hofraum und Garten, am YZernigtzer Bahnhofe, L y' 9) ein Ackerplan von 59 Morgen 57 (1 Ruthen in den Vierruthen und Bergstücken, 5 : 3) ein Wiesenplan von 15 Morgen 103 [J] Ruthen in den Deichwiesen an der Jäglitz, 4) ein Holzplan von 17 Morgen in den Wiesentannenstüken, 5) ein Deichendenstück und ein Vierruthenstück, zusammen 1 Morgen groß, “am Zernizer Bahnhof, 6) ein Holzplan von 1 Morgen in den Vierruthen, 7) ein Holzplan von 3 Morgen in den Bergtannenstücken, 8) ein Holzplan von % Morgen in den Werfttannenstücen, 0) ein Holzplan von % Morgen in den Bergtannenstüen, 10) ein Holzplan von 1 Morgen in den Deichbergstücken, 11) ein Holzplan von Z Morgen in den Bergstüken, : 12) ein Antheil an dem Gemeindebergtannenstück von ungefähr 1 Morgen läche auf gs Feldmark Zernitz, Band 1. Nr. 31 Seite 391 in unserem Hypo- thefenbuche von Zerniz verzeichnet und nach der in unserer Regiftratur

[2731]

inzusebe 29: 28 S f. gerichtlich abgeschäßt, | einzusehenden Taxe auf 8293 Tblr. 28 Sgr. 1 Pf. gerichtlich abgeschäßt, des Auszüglers Johann Samuel Froebe, sowie der Geschwister Johann Karl

| und Gottlieb Froebe hierdurch öffentlich vorgeladen und aufgefordert, ihre

sollen L i am 29. März 1866, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche | nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, |

haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem Gerichte zu melden.

Subhastations-Patent. Noth w6,n:d1g er V. 6.0 Uf, Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1, zu Templin, den 8. November 1869.

[3400]

dieser Stadt sub Nr. 36, Vol. I. A. pag. 281 eingetragene und der ver- ebelichten Rentier Brasching, Marie Charlotte Eleonore, geb. Görtß, gehörige

Grundstüûck nebst Zubehör, gerichtlich abgeschäßt auf 5223 Thlr. 28 Sgr.

9 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein und. Kaufbedingungen in unserem Bürcau 11]. a. einzuschenden Taxe, soll am

31. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentliher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Korten-

beit’l, subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche

nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sih mit ihrem Anspruch bei dem Subhastations-Gericht zu melden.

Nothwendig BVerbauf. Königliches Kreisgericht zu Kosten. Abtheilung I. i Kosten, den 19, Juli 1865.

Das dem Anton ,von Rzewuski und dessen Ehefrau Cardula, geb. Juchniewicz, gehörige, zu Snidly unter Nr. 1 belegene Vorwerk, abgeschäßt auf 11,646 Thlr. 25 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzuschenden Taxe, soll

am 19. März 1866, Vormittags 11 Uhr, im neuen Gefängnißgebäude hierselbst subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger,

a) Hedwig Agnes Niche aus Trzemeszno, b) Dr. Johann Emil Niche ebendaher, werden hierzu offentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen ciner aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

[2741]

[3388] Nio thawemid ige r VieirX,a Uf beim Königlich preußischen Kreisgericht zu Halle a. d. S. 1. Abtheilung. Das zur Banquier Rummelschen Konkursmasse gehörige, im Hypotheken-

buche von Halle Band 9 Nr. 327 eingetragene Grundstü: : ;

»Ein in der Leipziger Straße belegenes Haus nebst Seitengebäude und Hof«, |

nah der nebst Hypothekenschein in der Registratur ( eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe, abgeschäßt auf 9827 Thlr. 15 Sgr., soll

am 29. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 10,

S Deputirten, Herrn Gerichts - Assessor Schmidt, meistbietend verkauft

werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht-

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich

mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden. E Die unbekannten Erben der verstorbenen Frau Sanitätsräthin Hen-

riette Rummel, geb. ‘Meschke- Herold, zu Magdéburg, zuleht hier wohnhaft,

werden zu obigem Termine vorgeladen,

| liche Stiftstellen von je 200 Thlr. gebildet werden. | Stellen haben die obengenannten Personen, die unverheiratheten Töchter jedoch | nur dann, wenn ihre Eltern nicht mehr leben und 1venn sie älter als 30 Jahre

Nothwendiger Verkauf beim Königl. preuß. Kreisgericht zu Halle a. d, S. Il. Abtheilung. Das dem Glasermeister Gustav Krause: hier, jeht dessen Konkursmasse gehörige, im Hypothekenbuche von Halle, Bd. 64, Nr. 2312 eingetragene

[3166]

Grundstü:

»Ein aus 70?/, ¿5 Ruthen bestehendes Stück Land vor dem Leipziger Ttor nebs Gebäuden, Bahnhof Nr. 7, nah der nebst Hypothekenschein in der Registratur (eine Treppe hoh, Zimmer Nr. 15) einzusehenden Taxe Ra auf iet 5119 ‘Thlr. 26 Sgr. 5 Pf., und Juventax taxir O n E G E S A am 4. Juli 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst , eine Treppe hoh, Zimmer Nr. 11, vor berg Deputirten , Herrn Kreisgerichts-Rath Bosse , meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte zu melden.

[145] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreiêgerit Wittenberg. k. Abtheilung. Das dem Gutsbesißer Herrmann Uhlisch zu Berlin gehörige, sub Nr. 2.

| Vol. I. pag. 17 des Hypothefenbuchs von Köpenick eingetragene, zu Köpenick

belegene §Üfnergut, abgescägt auf 5965 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. zufolge der

nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 11. Juli 1866, von Vormittags 11 Uht ab}

| an ordentliczer Gerichtsftelle Zimmer Nr. 2 subhastint werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersickt- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Gleichzeitig werden die bei den Subhastations-Akten unbekannten Erben

Erbeslegitimationsatteste beizubringen.

[3695] Bekanntmachuna. Die zu Dönstedt am 17. März 1864 verstorbene Wittwe des Barons

| Karl Jakob Friedrich von Schenck , Karoline Sophie Henriette Louise, geb. Gräfin von der Schulenburg - Ottleben, hat durch Testament aus ihrem " Nachlaß cine von Scheneksche Familien-Stiftung errichtet und uns die Ver- | waltung des Stiftungsvermögens übertragen. | Revenüen de: Stiftung sind berechtigt Wittwen , geschiedene Frauen und | unvexrheirathete Töchter, welche ihre ebelihe Abkunft aus der Ehe des im | Jahre 1732 verstorbenen Jakob von Schencke mit der im Jahre 1724 ver-

Das S li eei ! L i Aufc | 8 A s j Das zu Templin, halegege, im, Hyngthelenuaehe von „dan Bobnhäufern \torbenen Dorothee Elisabeth (auch Catharine genannt) von Kisleben her-

Zur Theilnahme an den

leiten. Ausgeschlossen sind nur die sämmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schenke, welche mit dem Stistsprediger Schrader zu Scbildsche verheirathet gewesen ist. Aus der einen Hälfte der Jahreëzinsen jollen ordent- Einen Anspruch auf diese

sind. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürfniß, Kränklichkeit, Gebrechlichkeit, höheres Alter. Verloren gehen die ordentlichen Siiftöstellèn durch den Tod, durch die Verheirathung resp.

| Wiederverheirathung, und wenn die Berechtigte anderswoher so viel Ver-

mögen erwirbt, daß sie davon mehr als 200 Thlr. jährliche Revenüen ‘hat.

Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außerordentlichen jährlichen Un- terstüßungen von 30" bis 50 Thlr. pro Kopf verwendet. Es haben an den- selben Antheil die eben bezeichneten Klassen, wenn sie nicht im Befiß eiRer ordentlichen Stifststelle sich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jakob von Schencke abstammen; ganz ver- waiste Mädchen, von der Geburt bis zum 30. Jahr, mögen sie durch den Vater oder die Mutter ibre Abkunft von Jakob von Sthencke herleiten, fer- ner Wittwen und geschicdene Frauen, selbs wenn sie hon für ihre Person an den ordentlichen oder außerordentlichen Vortheilen der Stiftung Theil nehmen, mit einem Anspruch auf Erziehung8gelder für ihre Söhne bis deren 15tes Jahr und für ihre Töchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Mutter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstözungen soll eine Unverheirathete jedweden Alters berüdsihtigt wer- den, welche, wenn sie vaterlos ist, mag sie durch den Vater oder die Mutter

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von dem Jakob von Schencke abstammen, zum Yweck der Heirath eine Aus- steuer von 200 Tblr erhält. :

Es sollen jegt die Revenüen des Stiftungs -- Vermögens aus der Zeit vom 17. März 1865 bis 1866 nah Maßgabe der vorstehenden testamenta- rischen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden -die- jenigen, welche auf diese -Revenüen Ansprüche machen zu fönnen glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in derm auf

den 28. März 1866, Vorm. 10. Uhr,

vor dem Kreis-Richter Philler anberaumten Termine bei uns sich zu“ melden, ihre Verwandtschaft mit Jakob von Schencke und Dorothee Elisabeth (auch Catharine genannt) von Kiskleben anzugeben und binnen derselben Frist bei Vermeidung der Nicht-Berüfsichtigung ihre Bedürftigkeit glaubhaft nach- zuweisen. Ob die sih Meldenden als Verwandte der genannten Stamm- eltern sih noch besonders zu legitimiren haben, darüber würd nah Eingang der Meldung Bescheid ergehen; da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern abstam- men und welchen deshalb die desfalsige Legitimirung erlassen ist.

Uebrigens sind wir und der Stiftungê-Kurator Herr Justiz-Rath We- niger ‘hier; bereit, auf Erfordern die Stiftungs-Urkunde gegcn VBazahlung/der Schreibgebühren in Abschrift mitzutheilen.

Neuhaldensleben, den 5. Dezember 1865. j

Königliches Kreisgericht. 11, Abtheilung.