1866 / 42 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Beta nnimach uug.

Jn Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Ein- berufung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften zu den Fahnen, vom 26. Oktober 1850, wird hierdurch bekannt gemacht , daß die permanenten Mitglieder der unterzeihneten Kommission zum Bebufe der Entscheidung Über die Gesuche um einstweilige Zurüstellung vom Eintritt in den Militairdienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 7. April c. ihre nächste Siyung halten werden.

Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde wohnenden Reserve- und Landwehr - Mannschaften 1. Aufgebots, welche einen Grund zur Zurückstellung nach §.9 der oben gedachten Bestimmun- gen geltend machen zu können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche sofort, und spätestens bis zum Aten künft. Mts. beim hiesigen Magistrat anzubringen.

Ueber später eingehende Gesuche kann im nächsten Sißungs- Termine nicht entschieden werden.

Nach diesem Termine werden die Namen derjenigen Mann- schaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Fntelligenz-Blatt öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede be- sondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 16. Februar 1866.

Königliche Kreis-Ersaß-Kommission.

De tchtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair- und Civil-Kabi- nets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten mikli- tairische Meldungen entgegen.

Sé. KoNlaliMe Gobeit. der. Kronprinz nähin am Vormittage des 16. d. M. die Meldung des Majors vom 2ten Leib-Husaren-Regiment, von Schoen, entgegen, der zuvor die Ehre gehabt hatte, von Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin empfangen zu werden, Um 2 Uhr ertheilte Se, Königliche Hoheit dem Ober - Schloßhauptmann und Intendanten der Königlichen Gärten, Grafen von Keller, eine Audienz. Abends besuchten die Höchsten Herrschaften das Königliche Schauspielhaus.

Nach längerer Debatte Über die Petition, das Abgeordneten- fest zu Cöln betreffend, wurden die Auträge der Kommission in der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität angenommen.

11. Stü des » Verordnungsblatt für das Herzogthum Schleswig-«

bringt die folgende Bekanntmachung des Gouverneurs vom heutigen

Tage, betreffend die Einschränkung der den Besazungstruppen der Herzogthümer bisher gewährten ZJollfreiheit :

»JIm Einverständnisse mit der Kaiserlich K. österreichishen Statthalter- schaft des Herzogthums Holstein, welche gleichzeitig dasselbe verfügt, wird nachstehende mit 1. März d. J. in Wirksamkeit tretende Verord- nung hierdurch erlassen :

. In das Zollgebiet der Herzogthümer Schleswig-Holstein können biêweiter zollfrei eingehen: 1) Alle Gegenstände, die zur Her- stellung, Armirung, Ausrüstung, Equipirung von Befestigungen und militairischen Etablissements, zu Lande oder zu Wasser für Rechnung der betheiligten hohen Regierungen (Preußen und Oesterreich) von Orten außerhalb des Zollgebietes eingehen. 2) Alle für die in den Herzogthümern stationirten Königlich preußischen und K. K. österreichischen Truppen und Heeres - Anstalten unmittelbar aus deren Heimaths[ande (aus dem freien Verkehr Preußens resp. Oesterreichs) eingehenden Sen- dungen an Ausrüstungs-, Equipirungs- und Bekleidungs- Gegenständen, mögen diese in fertigen Sachen oder in Stoffen dazu bestehen, sowie sonstige militairische Erfordernisse, als Pferde, Munition 2c. 3) Alle an Königlich preußische und K. K. österreichische Militairs unmittelbar aus deren Heimathslande (aus dem freien Verkehr Preußens und Oesterreichs) eingehenden Gegenstände der obigen Kategorieen, insofern solche Gegen- stände an deren resp. Kommandos gesendet werden oder an einzelne. Mi- litairpersonen gelangen, lehteren Falls jedoch nur gegen eine \chriftliche Versicherung über die Bestimmung der Sachen zu eigenem Bedarf des

Bezichers. . Diese Versicherung wird, wenn der Empfänger der Offiziers- oder einer dieser gleichstehenden Charge angehört, von diesem selbst, wenn er aber zu den Militairpersonen vom Feldwebel und Wachtmeister ab- wärts, diese eingerechnet, gehört, vom betreffenden Abtheilungs-Komman- LadGs resp. vom Compagnie-, Escadron- oder Batterie - Chef auszufer- igen sein.

Il. Verzehrungsgegenstände, d. h. Eßwaaren und Getränke, Tabak, Cigarren 2c., mögen sie an Truppen-Kommandos oder an einzelne Militairpersonen gelangen, werden künftig keine ZJollfreiheit genießen. Nur solche Konsumtibilien, welche zur Verproviantirung von Königlich preußischen und K. K. österreichischen Kriegsschiffen für Rechnung einer der beiden hohen Regierungen eingeführt werden, gehen auch ferner zollfrei ein.

IIIL Der für Möbel, Bettzeug und sonstiges Hausgeräth zum eigenen

Gebrauche von Militairpersonen nachweisbar erlegte Einfuhrzoll wird nach Abzug der Gebühren von 6 pCt., zurückgezahlt, wen die gedachten Gegenstände innerhalb eines Jahres nach der Einfubr von dem Einmelder wieder ausgeführt worden und die Identität der ausge führten Gegenstände mit den früber eingeführten gehörig bescheinigt wird

IV. Die unter I. ad 1 aufgeführten Gegenstände genießen au künftig Befreiung von allen sonstigen Steuern, Wege- und Brückengeldern, Hafen- und Schifffahrts-Abgaben.

". Kriegs- und Regierungsschiffe, mögen dieselben leer oder beladen sein, sind von allen Schifffahrts- und Hafenabgaben ‘befreit.

VI. Alle mit dem Vorstehenden nit übereinstimmende Erlasse, welche sih auf die Freiheit der Truppen und Flotten von Zöllen und anderen Abgaben beziehen, abgesehen von der durch diese Verordnun nicht berührten Portofreiheit, sind vom 1. März cr. an als aufgehoben anzujchen.«

Die ZJollintraden der Herzogthümer Schleswig- Holstein, einschließlih der mit Holstein zollvereinten anderen Ge- bietstheile, haben, amtlicher Veröffentlihung zufolge, in den ersten zehn Monaten des Finanzjahres 1565/66 betragen : 6,424,413 Met, was ein Mehr von 643,444 Mk. gegen den Ertrag im entsprechen- den Zeitraum des Finanzjahres 1864/65 ergiebt.

Frankfurt a. W,, 16 Februar. Die offizielle Mittheilung über die Bun destagssißung vom 15. Februar lautet: Der Bun- desversammlung ging eine Note des K. belgischen Herrn Gesandten, Baron Beaulieu, zu, worin derselbe mittheilt, daß er in Folge bes sonderen Auftrags längere Zeit abwesend sein werde, und den K, belgischen Legationsrath Ritter v. Moyard als Geschäftsträger prä- sentirt. Ein Bericht des Vorsihenden der Kommission für Ausarbei- tung eines allgemcinen deutschen Gesehes über das Obligationenret, öGrhrn. v. Raule, beantragt Veröffentlichung des von der Kommission

| bearbeiteten Entwurfs und wird dem Ausschusse für das Bundes-

gericht Überwiesen. Von der Königlich bayerischen Regierung er- folgt die Anzeige, daß an die Stelle des mit Tod abgegangenen Gouverneurs der Bundesfestung Landau, General - Lieutenants von Schnizlein, der Königlich bayerische General-Major v. Neumayer, und an die Stelle des zu anderweiter Bestimmung berufenen Kom- mandanten jener Festung, General-Majors Herdegen, der K. bayerische Oberst Frhr. v. Mantey-Dittmer ernannt worden sei. Die zugleich Über- reichten Eidesurkunden der neu Ernannten werden in dem Bundesarchiy

| niedergelegt. Standesübersichten der Bundeskontingente werden Üüber-

reicht von Großherzogthum Hessen, Anhalt, Liechtenstein, Reuß älterer

| und jüngerer Linie und Schaumburg-Lippe, und ebenso cine Ueber-

siht sämmtlicher Eisenbahnen des Großherzogthums Hessen hinsicht- lich ihrer Benußung für militairische Zwecke. Großherzogthum Sachsen und Frankfurt geben Erklärungen ab binsichtlih ihrer Qu- stimmung zu dem Entwurfe eines allgemeinen Gesehes zum Schutze literarischer Erzeugnisse und Werke der Kunst, und ein Vortrag des

| betreffenden Ausschusses für denselben Gegenstand bezweckt Förderung

der desfallsigen Vorarbeiten und wird zum Beschluß erhoben wer-

| den. Ein Vortrag des Militairaus\{husses über Munitionanschaf- Scblesöwig- Holstein. Schleswig, 15. Februar, Das |

fung wird zur Abstimmung in einer späteren Sitzung ausgeseßt. __ VadDen. Karlsruhe, 15. Februar. (Fr. J) Die-zwWeite Kammer hielt heute wieder eine Sitzung, in welcher die Regierung eine Reihe von Gesegentwürfen vorlegte. Dieselben betreffen eine Aenderung im Einstandswesen j ein neues Preßgeseß ; das Vereins- und Versammlungsrecht; die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnung, welche 1851 in dieselbe eingeführt sind; die Be- steuerung der Hausirgewerbe; den Bahnbau von Rastatt nach Gerns- bach (dur cine Privatgesellschaft). Dann beschäftigte sich die Kammer mit den Rechnungsnachweisungen von 1862—63, obne daß eine Diskussion stattfand. Heute früh fand man in seinem Bette todt den chemaligen Staatsminister Freiherrn v. Meysenbug, welcher gestern noch seinen gewöhnlihen Spaziergang gemacht hatte. Desterreich, Wien, 16. Februar. Von den Landtagen bringen die Wiener Blätter nachstehende Mittheilungen :

Agram, 15. Februar. Jn der heutigen Sitzung wurde (wie bereits telegraphisch angezeigt is) beschlossen, die vom Abgeordneten Mrazovic und Genossen unterzeichnete Adresse als Minoritätsvotum Sr. Majestät zu unterbreiten, Dr. Suhaj und Graf Griedrich Kulmer wurden vom Landtage beauftragt, beide Adressen Sr. Majestät einzuhändigen. Nach der namentlichen Abstimmung bezüglich der Mrazovic'schen Adresse verließen sämmtliche Grenzvertreter den Sitzungssaal, aus dem Grunde, weil ihre Gegenwart am Landtage nicht mehr nothwendig sei, Hierauf wurden die Statuten des Nationalmuseums und der südslavishen Akademie in der vom Comité beantragten Fassung angenommen.

Prag, 195. Februar. Die Debatte bezüglich des Jagdgesehtzes wird fortgeseßt. Bei §. 40 (Antrag der Kommission: Geldstrafenverhän- gung dem Bezirksausschusse zuzuweisen) erklärt der Regierungsvertreter;, der Antrag der Kommission dürfte die Sanctionirung des Gesehes un- möglih machen; der Referent der Kommission acceptirt hierauf den Regierungs - Antrag (derselbe weist die Strafverhängung den Bezirks - Behörden zu.) Der Regierungs - Antrag wird s\chließlich angenommen. Der Antrag des Grafen Leo Thun, den Grund- besigern das Recht auf Entschädigung für erlittene Jagd- und Wild- schäden , bezüglich ersterer gegen Jagdherren , bezüglich leßterer gegen Jagd- genossenschaft wahrend, und auf Einsezung von Schiedsgerichten zur Er- mittelung des Schadens, gegen deren Aussprüche die Berufung unzulässig ist, wurde angenommen.

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5 Der L ; ; Linz, 15. Februar. Ver Landeshauptmann wirft in seiner

Schlußrede ei hemerkí, man Iw seien bei

itc erwir 0 , » , 2 ¿ A Gta beschritten worden fel, der allein zu einer Vereinbarung zu führen

‘net war ; er bedaure, daß durch die meisten Verhandlungen eine ge- ps Gereiztheit sich bindurhgezogen habe. Nach einer Ansprache des us alters und Dr. Wisers wird der Landtag unter dreimaligem Z F S ajestät den Kaiser gescblossen.

GaA 00) D S Merruás. Bericht “des Ausschusses über die » politische Territorial-Eintheilung.« Der Antrag des Ausschusses wird M men; derselbe lautet: Jn eine Begutachtung der A A enan LA inzugehen und auszusprechen, es liege im Interesse des Landes, die d zeit bestehenden Bezirksämter in ihrer dermaligen territorialen Begren- T insolange fortbesteben, bis im verfassungsmäßigen Wege cine Neu- estaltung des inneren Verwaltungéorgan!'smus erfolgen tônne. y Brúnn, 15. Februar. Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Feststellung tines Straßenneyzes für Mähren in der P A zu berihten. Hierauf Bericht des Gemeindeausshusses un [uß der Session unter dreimaligem Hoch auf Se. Majestät, : Czernowiß, 19. Gebruar Der Landesausschuß wird beauf- tragt , eine Adresse an Se. Majestät wegen E E r jährigen Grundsteuernachlasses zu verfassen j eine Ren E ed wegen Wiederherstellung der Autonomie der driechiM-orn alis en e und Einberufung einer Diöcesanversammlung wird beschlossen; ferner ir das Geseh wegen Auf h ebung der die Bes O E liten beshränkenden Vorschriften angenommen, die tatuten-

nen Rücktlick auf die Verhandlungen des Landtages und | erde den Landtag nicht unfruchtbar nennen können; doch | Geseßesbestimmunhgen, zu deren Zustandekommen der Landtag | ft, entgegengeseßte Auffassungen hervorgetreten , ohne daß der |

änderung der galizischen Kreditanstalt wird n i h t genchmigt; S Noth- standsgesch wurde sanctionirt; an Se. Majestät wurde M Bitte um Verlängerung der Session bis 21. Februar durch das Staats- |

ministerium gerichtet und telegraphish genehmigt.

Die Nachricht von der nahe bevorstehenden Reise mehrerer Mini- | ster nah Pest-Ofen, reibt die »Abendpost« , hat zu verschiedenen |

Gerüchten Anlaß gegeben, die in den Zeitungen verzeichnet werden. |

Die »Debatte« meldet nun als »Thatsache«, daß die Chefs der be- |

theiligten Ministerien sich nah Pesth begeben werden, »um daselbst

unter dem Vorsiße Sr. Majestät über das Reskript zu berathen, | welches an den kroatischen Landtag gerichtet werden joll GÜr | die Abreise der Herren Minister sei, wie sie vernimmt, der Zeitpunkt | maßgebend, wann die froatische Hoskanzlei den Entwurf des bezüg-

lichen Reskciptes ausgearbeitet haben und denselben cbenfalls an das

C ; ; : i Gta | Allerhöchste Hoflager abzusenden im Stande sein Ier DIE |

E

»Presse« bringt cine ähnlihe Mittheilung. Wir registriren dieselbe | an dieser Stelle, weil wir Grund haben, sie für zutreffend zu halten. |

e Cu : | Großbritannien und Jrlaud, London, 19. Debcuar, | In der Unterhaus-Sihung am Mittwoch, den 14, Februar, de- |

antragte Sir George Gre y die zweite Lesung der S Hunt erlaubt sich vorauszusagen, daß der den örtlichen Behörden gegebene

freie Spi Zer (x Maßrege (hebe rger | freie Spielraum den ganzen Werth der Maßregel aufheben und zu arger |

5 E v bd 5 C) a1 5 Verwirrung führen werde. Aber aus Furcht, einen allzugropen Zeitverlust

zu verursachen, wolle er nicht auf Verwerfung der Vill antragen. L AN bemerkt, daß die Regierung eine îchwierige Stellung habe, IRDe Me M inmitten einer panischen Aufregung einbringe, und das jei unmer ge a | lich, Wenn man für das getödtete Vieh Geldentschädigung gebe, fo wer |

" . S (S 3 , M3 ) Y ein folossales und oft unnöthiges Schlachten beginnen, Auch sehe er

niht ein, warum jeder Steuerpflichtige dazu beitragen solle, |

wohlhabende Pächter und reiche Gutsbesiher Lg A halten. E luste dieser Klasse seien nicht größer als diejenigen - E sich ol 5 s eigner, Fabrikanten und Kausleute ausgeseßt sehen. Die Seuche bh d 2 durh Jagdhunde in unangesteckte Bezirke B e a Ph Herren Land-Edelleute dürften auf einige Zeit aus ihre Jagdsreu en De A ten. Obe: Lindsay, der für die Bill spricht und eine strengere fi

that; aber wenn die Pächter nux den Wunsch aussprächen/ so: die ai Edelleute gern auf einige Zeit die Fuchéjagd einstellen. M Hom i L Bright , doch nicht ewig eine Klasse gegen die andere zu A L e wünscht manche Punkteckder Maßregel geändert; aber was die En b s betreffe, so werde sie ja nicht für die durch die Viehseuche E A luste, sondern für das direkt von der Regierung getödtete Bieh geei et den. Diesen Unterschied Übersehe Bright , eben)o wie den Umsland daß die Vorsichtsmaßregel nicht zum Vesten einer einzigen Klasse, sondern Des ganzen Volkes , des Konsumenten sowohl wie des Produzenten, ergrisfen Mera Stuart Mill, der im Allgemeinen mit Bright ütbereinstiunmt,, G gegen das Prinzip ‘der Bill, aber gegen dea hohen Ansay der Sn Quegunge: summe und gegen die Art der Erhebung. Nachdem noch einige oa fert Mitglieder ihre Bedenken über dies und jenes ausgesprochen E E D zweite Lesung der Regierungsmaßregel genehmigt; und ebenso auch die zweite Lesung des von Hunt vorgelegten strengeren Gesezentwurfs. i

Das auswärtige Amt hat neuere Nachrichten von Mr. Rassam erhalten. Er hatte am 21. November Matemna erreiht und er- wartete dort eine Antwort von König Theodor, dem er gesMuie: ben hatte. Die Gefangenen waren laut der lehten Kunde vom

17, Oktober gesund.

rankreich. Paris, 15. Februar. Der -Moniteur« meldet auch e S E bilenischen Bevollmächtigten in Lima und den Abschluß eines Schug- und Trugbündnisses zwischen beiden Republiken. Spanien hat jezt acht Kriegsschiffe vor Valparaiso und Caldera, scheint aber schließlich sich blos auf die Blokirung von Val- paraiso zu beschränken.

Spanien. Der Kolonial-Minister Canovas del Castillo stellte den Standpunkt der Regierung zu Jtalien wörtlih in folgender Weise bei der Senatsdebatte sest: »Wir haben das Königreich Jtalien anerkannt, weil wir der Jsolirung, in der sich Spanien befand, ein Ende machen und uns der Bewegung des modernen Europa in einer der wichtigsten Fragen anschließen wollten , die der Erwägung des zeitgenössishen Europa unterbreitet wurden. Die Macht der Ver- hältnisse hat die liberal-konservativen Regierungen , die sich von der allgemeinen Bewegung nicht lossagen wollten und konnten, zu dieser Anerkennung gezwungen, Spanien hat aus dem nämlichen Grunde gehandelt: seit zwei Jahrhunderten war es der Verfechter absolu- tistisl,er Prinzipien ; eute dagegen will, darf und kann es, obwohl es nicht aufhört, fkatholisch zu sein, niht mehr der Verfechter katho- lischer Prinzipien bleiben. «

Italien. Der Prinz Na poleon traf am 15. Februar in Mailand ein.

ANufßlanud und Poien. St. Petersburg, 15. Februar. Am 31. Januar is hier eine Kataster-Kommission zusammen- getreten, deren Zwecke und Gerichtsumfang ein Artikel der »Nord. Post« erläutert, worin es heißt: : Die Befreiung der Bauern aus der Leibcigenschaft hat in leßter Zeit viele neue Besitzeinheiten geschaffen und den Uebergang des Besizes aus einer Hand in die andere beschleunigt. Die vorgeschlagene Uebertragung der Kopssteuer auf den Grundbesiß, die bevorstehende Einführung der neuen Gerichts8ordnung, endlich die landschaftliche Reform alles das hat die Nothwendigkeit erwiesen, eine möglichst vollständige Beschreibung der ökonomischen Eintheilung und der Ertragfähigkeit der Ländercien zu gewinnen, und zugleich die Möglichkeit einer Abänderung in dem Ver- icreibungsverfahren und Hypothekensystem angedeutet. Um diese herbei- zuführen, hatte das Ministerium des Jnnern Erhebungen veranstaltet und vornänilich ein Gutachten des statistischen Conseils erfordert, auf Grund dessen nachstehende unter dem 17, November vom Kaiser bestätigte Vor- schläge gemacht sind: | i : a

1) Bei dem Ministerium des Jnnern eine besondere Kommission zur Beurtheilung der Frage über die Organisation einer regelmäßigen Katastri- rung in Rußland zu prüfen und ausführliche Vorschriften über diesen Gegenstand zu entwerfen. 2) Diese Kommission unter den Vorsih des Gehülfen des Ministers des Jnnern zu stellen und für dieselbe folgende Personen als Mitglieder zu bestimmen: a) den Direktor des statistischen Centraicomités; b) Mitglieder der Ministerien des Kaiserlichen Hofes (wegen der Apanagen ), des Krieges (w egen der irregulären Truppen), der Reichsdomänen, der Finanzen und der Justiz, der 2. Abtheilung der eigenen Kanzlei des Kaisers und der Reichskanzlei, und c) Personen, welche speziell mit dem Vermessungs- und Hypothekenwesen und der Statistik des Grundbesizes bekannt sind. 3) Die Vorschläge der Kom- mission der Durchsicht des Reichsraths unterlegen zu dürfen.

Das einzige Blatt, welches die polnische Emigration noch be- sit, schreibt man der »Patr. Zig.«, ist der »Glos wolny«, der in London unter Redaction des Anton Zebiccki erscheint und von der demokratischen Partei unterhalten wird. Mieroslawski steht mit diesem Blatt in Verbindung, das während des Aufstandes sein Organ 1wwar. Die »Ojczyzna«, das letzte Blatt der National- Regierung, ist seit Oktober vorigen Jahres eingegangen. Redacteur war dec frühere Hauslehrer Agatbon Giller, Sohn eines Wirth- schastêbeamten, zulegt Bürgermeister in dem Städtchen Opatowek. Es erschien in Leipzig, wo das Pariser Directions - Comité, das damals die Rolle der National-Regierung fortspielte, Fonds zur Herausgabe des genannten Blattes zur Verfügung stellte. Giller redigirte das Blait in Leipzig, nah der von den Agenten der National - Regierung angenommenen Sitte unter fremdem

e O. | M R / D 7; ç ‘c? unausführbar hält, glaubt nicht an die den Jagdhunden vorgeworsene Misse- | Namen. Unter diesem wurde ex wegen Preß-Vergehen, Beleidigung

des Kaisers von Rußland und Königs von Preußen, zu 4 Jahren Ge- fängniß in contumaciam verurtheilt. Das nach Zürich verlegte Blatt ging dort aus Mangel an Abonnenten ein. Die » W y trwalosc «j welche die Compagnie Guttry-Kurzyna in Brüssel gegründet hatte, erlosch, als die Führer sich entzweiten und die Wasfen, welche sie bisher gegen ihre Gegner geführt hatten, gegen sich selbst richteten. Die Parteigänger des Adels, welche aus Ehrgeiz und Verblendung zu Werkzeugen der Nationalregierung sih gemacht hatten, wie Fürst W, Czartor y ski, Fürst Adam Sapieha, Graf Dzialynsfki, Graf Branicki wurden nach dem Fall des Aufstandes, den sie dur diplomatische Künste vergeblich aufzuhalten versucht hatten, von ihren demokratischen Bundesgenossen dermaßen mit Koth beworfen und als Verräther gebrandmarkt, daß sie seitdem in die Verborgenheit zurückgetreten sind und ihre Thorheit betrauern. Dagegen is der

Adel im Lande, der shweigend und widerwillig dem Despotis-

mus der Fortschrittspartei und dem von ihr angezettelten Aufstande sich iat hatte, wieder zu Leben und Geltung gelangt.

Zchweden und Norwegen. Christiania, 9. Fe- a RO Constitutions-Ausshuß hat sein Gutachten , in Betreff des von Dr. Broch und O. A. Bachke eingereichten Vorschlages, den bei s{wedishen und dänischen Gerichten abgegebenen Urtheilen und Entscheidungen Gesegeskraft hiec im Lande und umgekehrt, beizulegen, abgegeben. Der Auss{uß schlägt dem Odelsthinge vor, einen Beschluß in Uebereinstimmung mit dem erwähnten Vorschlage