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5 Thlr. Strafe, Bevollmächtigte an hiesigem Orte zur Annahme von
Ladungen zu bestellen.
Großenhain, am G aa Oas Königliche Gerichts-Amt taselbst.
Mshn, Aff.
18. Dezember 1865. | |
[3768] EdiktalTCrad ung i Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem Vermögen: 1) des hier unter der Firma: » Gebrüder Märgel« bestandenen Spinnerei- |
Geschäfts, so wie zu dem Privatvermögen der delsgesellschaft, nämlich 4
2) des hiesigen Fabrikanten Wenzel Märgel und 3) des zécabrifkfanten Philipp Märgel hierselbst, der Konkursprozeß eröffnet und : zu 1 der 20. März 1866, zu 2 der 22. März 1866, zu 3 der 24. März 1866, als Liguidations-Termin anberaumt worden.
Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger der ge- dachten Handelsgesellschaft, sowie der genannten Gemeinschuldner hierdurch vorgeladen, an den obenerwähnten Tagen innerhalb der Gerichtszeit persôn- lih oder durch gehörig legitimirte und, was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Ge- richtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu be- scheinigen, widrigenfalls sie von dem bezüglichen Schuldenwesen für ausge- lossen und der ihnen etwa zustehenden Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig . erachtet werden würden , demnächst sowohl mit dem bestellten Rechtsvertreter über ihre Zulassung zu dem ‘betreffenden Kredit- wesen , als auch nah Befinden unter sih über die Priorität ihrer Ansforde- rungen rechtlich zu verfahren, binnen 9 Wochen zu beschließen und den 4. Juni 1866 L der Eröffnung eines Präklusivbescheides / welcher rücksichtlich der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für befannt gemacht wird er-
Inhaber der unter 1 erwähnten Hane ;
| an ordentlicher
| sichtlichen Realforderung aus den | ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
achtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf den 30. Juni 1866
anberaumten Verhörstermin, 9 Uhr des Vormittags, anderweit in Person oder durch gehörig legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten ver- sehene Stellvertreter , an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit ein- ander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge fich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außer- dem, so wie beim gänzlichen Außenbleiben in diesem Termine, als einwilli- gend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen wer- den. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande fom-
men sollte, sodann den'31. Juli 1866 des Aktenschlusses zum Verspruche, und ; den 1. November 1866
der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welche den Außenbleiben- den gegenüber Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, sich ge- wärtig zu halten. i
Uebrigens haben auswärtige Jnteressenten y und zwar ein Jeder bei 5 Thlr. Strafe, Bevollmächtigte an hiesigem Orte zur Annahme von La- dungen zu bestellen.
Großenhain, am 19. Dezember 1865. Das Königlich Sächsische Gerichtsamt daselbst.
Möhn, Assessor.
[2790] Nothwendiger Verkauf. Die den Gutsbesißer Friedrich Wilhelm Buchholzschen Erben gehörigen, zu Elbing unter den Hypotheken-Nummern XVII. 136 und XVII. 119 be- legenen Speichergrundstüce, genannt der Bachus und der Buchbaum, abge- {ägt auf 1241 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. resp. 6088 Thlr. 17 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenscheinen in der Registratur einzusehenden Taxen, sollen am 9. April 1866, von Vormittags 11 Uhr ab,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichk anzumelden. i
Ulle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver- meidung der Präklusion spätestens im Termine zu melden.
Elbing, den- 30. August 1865.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
P Nothwendiger Verkauf. as zur Kommerzien-Rath Jgnay Grunauschen Konkursmasse gehörige, zu Elbing unter der Hypotheken-Nummer XVII. 133 belegene Speichergrund- stü, genannt der » Eihhbaum«, abgeschLE auf 5032 Thlr. 21 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein im Büreau 11. einzusehenden Taxe, soll am 7. April 1866, von Vormittags 11 Uhr a b,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem P ee nicht ersicht- lihen Realförderung aus den Kaufgeldern Befrie Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.
[3438] | Schäferei-Gehöft
Der dem Aufenthalt nah unbekannte Gläubiger Kaufmann Johann Jacob Möller wird hierzu öffentlich vorgeladen.
Elbing, den 6. September 1865. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[222] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Rothenburg O.-L. 1. Abtheilung, Das dem Johann Gottfried Kretschmer gehörige Grundftück sub Nr. 66
| zu Petershain, abgeschäßt auf 5700 Thlr., zufolge der, nebst Hypotheken,
hein und Bedingungen in unserm Prozeß-Büreau eirzusehenden Taxe, soll am 8. September 1866, Mittags 12 Uhr,
Gerichtsstelle subhastirt werden.
dem Hypothekenbuche nicht er
Gläubiger, welche wegen einer, aus ) i Befriedigung suchen, haben
Kaufgeldern
Namentlich wird - hierdurch der feinem Aufenthalte nach unbekannt
| Häusler Carl August Trillmich von Nieder-Cosel öffentlich vorgeladen.
[3782] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission Schweiniß. Die dem Banquier Karl Rummel in Hall? gehörigen Grundstücke, als; a) das sub Nr. 16 zu Stolzenhayn belegene, Vol. I. Blatt 151 des da sigen Hypothekenbuchs verzeichnete Qweihufengut mit allen Zubehörun- gen nebst einem Plane im Oberfelde Stolzenhayner Flur von 228 Morgen 175 CIR., ferner einer Bocfwindmühle und einer walzenden Wiese, ‘ die in der Flur Linda belegenen, Vol. VI, Fol. 253 des kombinirten Hypothekenbuchs verzeichneten 198 Morgen 84 [Ruthen vom Plan- stück Nr. 46 und c) die in der Flur Stolzenhain sub Nr. 3 belegene Resthufe Landes, abgeschäßt auf 15,689 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, zufolge der nebst Hypotheken hein in unserer Registratur einzusehenden Taxe sollen am 5. Juli 1866, von Vormittags 11 Uhr ab,
| an ordentlicher Gerichtsstelle in Schweiniß subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen. einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersi: lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
Proclama.
Das bisher zur Königlichen Domaine Wimmelburg gehörig gewesene »Nußbreite« nebst den darauf befindlichen Gebäuden , dem Hofraum und Garten, zusammen eine Grundfläche von 1 Morgen 11 Ruthen umfassend, eingetragen Band 33 Fol. 272 Nr. 1315 des Haus Hypotheken-Buchs von Eisleben, jeßt dem Holzhändler Louis Horn gehörig und zusammen auf 8129 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. abgeschäßt, soll im Wegt der nothwendigen Subhastation in dem auf
i den 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,
| vor dem Herrn Kreisrichter Lindemann anberaumten Termin an Gerichtsstelle
öffentlich meifibietend verkauft werden. Taxe und neuester Hypothekenschein
| find in unserm Büreau I. einzusehen.
Gläubiger, welche wegen einer nicht aus dem Hypothekenbuche ersi
lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen , haben s
bei uns bis zum Termine bei Präfklusionsvermeidung zu melden.
Eisleben, den 2. November 1865. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3501] Nothwendiger Verkauf beim Königlich Preuß. Kreisgericht zu Halle a. d. S. I. Abtheilung. : Das im Hypothekenbuche von Halle Nr. 2380 eingetragene Grundstüs: »42 Q Ruthen in der vor dem Leipziger Thore belegenen sogt' nannten Lehmbreite, « und die darauf gebauten Gebäude (Königsstraße Nr. 29) dem Schachtmeister Friedrich Benkert hier gehörig, nah der nebsi Hypo theken-Sthein in der Registratur ( — eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 19 — einzusehenden Taxe, abgeschäßt auf 10,398 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, soll am 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11 vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts - Rath Bosse, meistbietend vel kauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersi! lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben s mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden.
512 : hute diejenigen, welche an die: bei dem Brande des hiesigen Regierung
gebäudes am 1. Dezember v. J. zu Grunde gegangenen Prioritäts -
igung suchen, haben ihren
gationen der Mecklenburgischen Eisenbahn-Gesellschaft Serie 1. Litter. A.. Nr. 213, 214. 219.
13719]
l 13419]
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qus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen gesonuen sind, werden auf Antrag des Kammer - Secretairs, Advokaten Heidenheim hierselbst, in Auftrag Großherzogliher Kammer, peremtorisch öffentlich zu dem ¿2 WUT Den 24, ApLil d: À. anberaumîen Liquidationstermine, zum Qweck deren genauer Angabe und sofortiger Darlegung, unter dem Nachtheile, daß sie damit, unter Auf- erlegung eines ewigen Stillschweigens, für stets werden abgewiesen, und die y Grunde gegangenen vorberegten Schuldpapiere für ungültig werden er- fläârt werden, auch die Ausfertigung neuer Prioritäts - Öbligationen statt derselben für Großherzogliche Kammer für statthaft erklärt werden wird, yor hiesige Großherzogliche Zustiz-Kanzlei vorgeladen. Solches wird durch diesen Auszug aus dem in den hiesigen öffentlichen Anzeigen abgedruckten Proklama noch weiter öffentlich bekannt gemacht. Schwerin, den 10. Februar 1866. i Großherzoglih Mecklenburg-Schwerinsche Justiz-Kanzlei. H. von Scheve.
B Lan m Oa. Oeffentliches Aufgebot.
Das Jnstrument vom 9. Mai 1845 über die auf dem Bauergute
Rr, 9 zu Graeben, in Rubr. Ul. unter Nr. 7, für den hierselbst verstor- benen Apotheker Jgnay Joseph Langsch eingetragenen 1006 Thlr. ist angeb-- lich verloren gegangen und foll für erloschen erklärt werden. Z Es werden daher alle diejenigen, welche an dieses Jnstrument Ansprüche als Jnhaber, deren Erben, Cessionarien, oder aus einem anderen Rechts- grunde erheben, aufgefordert, ihre debfallsigen Ansprüche dem unterzeichneten
Gericht, und zwar spätestens in dem
am 5. April 1866, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Kreibrichter Orthmann an hiesiger Gerichtsstelle hierzu ange-
seßten Termine anzumelden, widrigenfalls nah Ablauf dec Frist das Hypotheken-Justrument für erloschen erklärt werden wird. Striegau, den 12. Dezember 1865.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Pro Vama.
Der Kammer - Secretair Samuel Schink und dessen Chefrau Anna
| Constantia, geb. Meisner, haben in ihrem am 25. Mai 1808 errichteten | Testamente ein Kapital von 2200 Thlr. ausgesczt, wovon die Zinsen von | 200 Thlr. zwei aus der i d | zurückbleibende hülfsbedürftige Wittwen zu ihrem Unterhalt erhalten sollen.
Familie der Testatoren in Thorn oder Danzig
Die Mitglieder der Familie Meisner haben zur Erklärung und Ergän-
| zung der Stiftungsurkunde die Aufnahme eines Familienschlusses dahin:
1) daß nicht nur solche Wittwen, welche mit den Testatoren blutsver- wandt sind, sondern auch Wittwen von Blutsverwandten derselben berechtigt sein sollen, aus der Stiftung Zinsen zu ziehen,
2) daß eine Vergrößerung des Stiftungskapitals durch ersparte Zinsen, und die Verausgäabung von YJinfen von diesem vergrößerten Kapital zulässig sei und in der Jutention der Stister liege, demgemäß auch die nit verbrauchten Zinsen zum Kapital zu s{chlagen,
3) dasy falis nur eine genußberechtigte Wittwe vorhanden, dieselbe auf die ganzen Zinsen und nicht nur auf die Hälste der Zinsen von dem ganzen durch ersparte Zinsen vergrößerten Stiftungskapital Anspruch haben folle, beantragt.
Es ist deshalb in Gemäßheit der §§. 9 und 10 des Gesehes vom
15, Februar 1840 ein Termin auf
den 6. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Gerichtsassessor Muenchmeyer
| (n hiesiger Gerichtestelle anberaumt, zu welchem alle Diejenigen, welche auf | den Zinsengenuß des obengedachten Kapitals Ansprüche machen zu können
glauben, namentlich alle dem Leben oder Aufentha!t nach unbekannten
| Nitglieder der Familie der Testatoren und insbesondere die unbekannten } Nachkommen
l) des Ober-Amtmanns Johann Carl Schink und feiner am 17. April 1833 zu Stettin verstorbenen Wittwe Caroline, geb. Heidenreich, 2) des Jacob Wilhelm Meisner,
| init der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in demselben ihre Er- lärung über den zu errichtenden Familienschluß obzugeben , unter der Ver-
warnung, daß nah Ablauf des Termins der Ausgeblicbene mit séinem Viderspruchsrechte werde präkludirt werden. Gumbinnen, den 10 Oktober 18695. Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.
1282] P r-ocel-a- m-a, h Folgende jezt schwebende Auseinandersezungen werden hiermit öffentlich tfannt gemacht : ; A. Jm Regierungs-Bezirk Stralsund. 1) im Franzburger Kreise: die Theilung der Kommunweide zu Born a. Darß j; 2) im Greifswalder Kreise: a) die Aufbebung der Weideberechtigung der Küsterei zu Züssow auf der ¿Feldmark des dortigen Gutes, i b) die Ablösung r. sp. Umwandlung der Abgaben und Leistungen, welche von den Bauecrhöfen in Koelzin an die Kirche und das
Vice-Plebanat in Güßkow und an die Schule zu Koelzin zu ent- richten Bn . Im Regierungsbezik in: 1) im Camminer Freise : : 3rd de tre dot ne S der bäuerlihen Wirthe zu
/ nebubr in der Königlich Sagersberger und Gülzo j
im E Kreife: g N : S E
le ösung der der Pfarre in Binow auf dem großen Peynick-
„__, See zustehenden Fischereiberectigung i E
3) im Dn Kreise:
ie Theilung der gemein schaftli Büd i i j
Din Naugarder S hastlihen V üdnerweide zu Grischow ;
ie Ablôsung der Holz- und Weideberechtigung der bäuetlichen Wirthe zu Gräwenhagen in der Königl. theni ¿ j 5» m Pyriger Kreise: hag r Königl. Rothenfierschen ¿Forst ; A gig n Ls E und den bäuerlichen Wirthen zu , so wie dér Stadtgemeinde Pyriß a i zustehenden KisGeteiberehttgung; E
6) im Regenwalder Kreise:
a) die Umwandlung der von den Gütern Rosenow und Aalkist an die Pfarre in Schoenwalde zu entrichtenden Naturalabgaben in
b) brd Abldsing de AisGeetiberet
e Ablösung der Fischereiberechtigung des Gutes Henkenhagen, Antheils Wangerin b., auf den Seen des Gu S Antheils Wangerin A, ; l E 7) im Uecermünder Kreise : die Ablösung der Holzberehtigung der Bauern zu Liepgarten in dem Königlichen Jaecdkemühler Forstrevier. C. im Regierungs-Bezirk Coeslin. 1) im Dramburger Kreise: die Feststellung der Theilnehmungêrechte der Hütungsberechtigten des ehemaligen Domainen - Vorwerks Wildforth, des Rittergutes e f N Zire und Christianswalde in dem
: zur Königlichen Oberförsterei Balster gehörigen Forstrevi i j
2) im Neustettiner e L aae a) die Ablösung der den Ortschaften Thurow und Labenz im König-
j lichen Gorstrevier Thurow zustehenden Weideberechtigung,
b) die Weideabfindung der Ortschaft Eschenriege im Königlichen Fotst-
| revier Repplin ;
3) im Stolper Kreise :
a) die Gemeinheitstheilung zu Poderwilshausen,
b) die Ablösung der den Besigern des Gutes Damerkow auf den Wiesen des Gutes Gloddow zustehenden Nugungsrechte,
c) die Ablösung der den Grundbesißzern zu Scholpin auf der alten Radung und den Wittstocker Wiesen auf Schmolfiner Yundo, so wie den bäuerlichen Wirthen zu Schmolsin auf den Wiesen zu Scholpin zustehenden gegenseitigen Hütungsrechte.
Alle unbekannten Lehnsagnaten , Wiederkaufsberechtigte, Anwärter und zur Mitnugzung berechtigten unmittelbaren Theilnehmer, welche bei den vor- bemerkten Auseinandersezungen ein Jnteresse zu haben vermeinen, insbeson- dere der nächste von den in die Lehzs- und Successions-Negister eingetrage- nen, und ihrem Aufenthalte- nach unbekannten Agnaten :
1) des v. Vorkeschen Geschlechts zu den Lehngütern Rosenow und Aalkist,
: Regenwalder Kreises,
2) des v. Borckeschen Geschlechts zu dem vom Lehngut Wangerin a. noch nicht abgeschriebenen Gute Henkenhagen , Antheils Wangerin a., — früher Labes d, — und zu dem im Hypothekenbuche von Labes A. N Gute Henkenhagen, Antheil Wangerin b, NRegenwalder Lrcies
3) des von Puktkamerschen Geschlechts zu den bei der Gemeinheitsthei- [ungs-Sache von Podewilshausen, Stolper Kreises, betheiligten Lehn- gütern Sellin und Zuckers, Rummelsburger Kreises, welche Güter zur Zeit theils außer dem Lehnsgange, theils wiederkäuflich besessen werden und theils im Besiße von nicht mit lehnsfähiger Descendenz ver’chener Agnaten sind,
werden hiermit aufgefordert, sich in dem
am 7. April er., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Oekonomie-Kommissions-Rath Alter in unserem Geschäfts- lokale hierselbst anstehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Auseinandersehungs - Planes zugezogen sein wolien, widrigenfalls sie die Letreffende Auseinanderschung , selbst im Falle einer Verleßung, gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Ein- wendungen dagegen weiter gehört werden können. °
Qugleih wird folgenden Gläubigern, resp. deren Erben und Rechts- nachfolgern, hiermit bekannt gemacht, und zwar :
1) den auf dem Grundstücke, Hypotheken Nr. 38, zu Mühlenbeck, Grei- fenhagener Kreises, Rubr. [1 Nr. 1, mit einer L bea von 180 Thlr. nebst Zinsen eingetragenen Bauer- und Kossäthen-Witthen zu Mühlenbeck,
daß der Eigenthümer dieses Grundstücks, die Karl Friedrich Rind- fleischshen Ehéteute, von demselben mittelst gerichtlichen Vertrages vom 7. Dezember 1865 eine Gartenparzelle von 9 [C]Ruthen gegen ein Kaufgeld von 35 Thlrn. an den Mühlenmeister Friedrich Grabs verkaust, und Behufs pfandfreier Abschreibung der Parzelle vom Hauptgrundstüke die Ertheilung eines Unschädlichkeits-Attestes nachgesucht haben ;
2) dem auf dem Büdnergründstücke Vol. I, fol. 91—96, Nr. 16 des Hypothekenbuchs von Liepgarten, Ueckermünder Kreises, Rubr. [UIL, Nr. 1 ex obligat. vom 19. September 1798 mit einem Kapital von 12 Thlrn. 2 gGr. 4 Pf. nebst 4 pCt. Zinsen eingetragenen Königl. Justiz-Amt Swinemünde A
daß der Bésizer dieses Büdnergrundstücks, Maurer Karl Bussa, ‘in der Sathe, betreffend die Ablösung der den Büdnern und der Schule zu Liepgart.n in der Königl, Jädkemühler Forst: zustehen-