1866 / 48 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2) Die 7. Compagnie des Magdeburgischen Festungs - Artillerie- | Regiments Nr. 4 i von Erfurt nach Sonderburg verlegt | worden. |

3) Der Stab und die 2. Escadron des Magdeburgischen Dra- | goner - Regiments Nr. 6, bisher in Schleswig, stehen vom | 1. März d. J. in Ratzeburg. | Berlin, den 20. Februar 1866.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Lt. von derselben Brig., zum Hauptm. befördert. Brunzlow, See L

Personal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee: Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 13, Febrwar. Hundt, Hauptm. und Battr. Chef von der 1. Art. Brig., unty

| Stellung à la suite des Ostpreuß. Feld-Art. Regts. Nr. 1, zum Art. Offi | vom Plag der Hafenbefestigung von Kiel, Richter, Hauptm, von N

1. Art. Brig, , zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Naumann,

Pr

| von derselben Brig., unter Beförderung zum Pr. Lt., in die 4. Art. Brig j

Verfügung vom 21. Februar 1866 betreffend

die Ermäßigung der bei der Militair - Wittwen-

Pensions-Anstalt vor Emanation des Gesehes vom 17. Juli 1865 versicherten Pensionen.

ber 1865 zur Ausführung des Gesehes vom 17. Juli desselben

Jahres, einige Abänderungen des Reglements für die Offizier- |

Wittwen - Kasse vom 3. März 1792 betreffend (Beilage zu Nr. 41 | j ) Dsipreuy. M des Militair-Wochenblatts pro 1865 Nr. 1832) wird hiermit dahin Sec. Lt. vom 2. Thüring. Jnf. Regt. Nr. 32, zur Dienstl. als Erziehz

modifizirt :

träge und resp. Wechselzinsen nach den vor Emanation des ge-

dachten Gesehes bestandenen Säyen entrichtet werden, für die | ermäßigten Pensionen die Beiträge und Wechselzinsen nach diesen | älteren Sätzen und nicht nach dem durch jenes Geseh eingeführten |

neuen Tarif zu entrichten sind. Berlin, den 21. Februar 1866.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Februar 1866 betreffend die Zusammenseßung der Ehren- gerichte der Landwehr-Bataillone außer der Uebungszeit.

Jh will zur Beseitigung entstandener Zweifel in Betreff der Zusammenseßung der Ehrengerichte der Landwehr - Bataillone außer der Uebungszeit die hierüber in §. 32 der Verordnung ]|. vom 20. Juli 1843 enthaltenen Vorschriften wie folgt deklariren :

1) Zur Fällung des Urtheils sind, wenn ein Landwehr-Bataillon

außer der Uebungszeit ehrengerichtlih zu erkennen hat, von dem betreffenden Commandeur nur diejenigen, zum Bataillon ge- hörenden Offiziere zu berufen , welche im Bataillonsbezirke an- wesend find, insoweit sie nah §. 34 a. a. O. an der Aburte- lung Theil nehmen dürfen. Die außerhalb des Bataillonsbezirks befindlichen Offiziere sind, wie die übrigen Mitglieder des Ehrengerichts, welhe aus irgend einem Grunde nicht an der Abstimmung Theil genom- men haben, in dem Abstimmungs - Protokolle unter Angabe der Gründe, weshalb sie nicht mitgestimmt haben, namhaft zu machen. §. 40 a. a. O.

Das Kriegs-Ministerium hat diese Meine Ordre der Armee be- kannt zu machen.

Berlin, den 10. Februar 1866.

(gez) Wilhelm,

(gegengez.) von Roon.

daß bei Heruntersezungen solcher Pensionen , für welche die Bei- | Handl.

| Rüstow, Hauptm. und Comp. Chef von der 4. Art. Brig., unter Entbin | dung von dem Kommdo. zur Diensil. als Mitgl. der Art. Prüfungs-Komni | sion, so wie unter Beförderung zum Maj. und Abtheilungs - Commdr. L | die 3. Art. Brig. verseht. i

| Brig, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. | derselben Brig., zum Hauptmann, Freihr. v. Richthofen, Kan. von der | 6 Art. Brig. , zum Port. Fähnr. befördert. | der 7. Art. Brig. , unter Beförderung zum Pr. Lt. in die 1. Art. Bri i : | verseßt. Haenisch, Seconde-Lieutenant von der 8. Artillerie-Brigade, n Das lethte Alinea im §. 10 der Jnstruction vom 26. Septem- |

v. Wangenheim, Hauptm. von der 4, A Bliesener, Pr. Lt. von

Polmann, Sec. Lt. yoy

Pr. Lt, befördert. Knipfer, Hauptmann u. Battr. Chef von der 7. At Brig., zur Dienstl. als Mitgl. der Art. Prüfungs-Kommission kommandit Jaedckel, Sec. Lt. vom Niederschles. Train-Bat. Nr. 5, unter Beförderung zum Pr. Lt, , in das Ostpreuß. Train-Bat. Nr. 1 versetzt. Ziemßen,

bei dem Kadettenhause in Potsdam, vorläufig bis zum 1. Mai d, I. kom v. Neumann, Sec. Lt. vom 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 16, als außeretatsmäßiger Sec. Lt. in das Rhein. Feld - Artill. Regt. Nr, verseßt.

Det Er Landwehr.

Den 13. Februat. Kray, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. 2. Bats. (Pr. Holland) 3,

| Oftpreuß. Regts. Nr. 4, zum Pr. Lt., Streit, Vice-Feldw. vom 1. Bat, | (Frankfurt) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, Rasim, Vice-Feldw. vom 3. Bat, | (Schweidnih) 3. Niederschles. Regts. Nr. 10, zu Sec. Lts. bei der Artill, | 1. Aufg. befördert.

B. Abschiedsbewilligungen 2c.

: Den 6. Februar. Frhr. v. Puttkamer, Oberst und Commdr. des Brandenb. öüs,

| Regts. Nr. 35, als Gen. Maj. mit Pens. zur Disposition gestellt,

: Den 15; Februa t. Frhr. v. Lyncker, Pr. Lt. von der Garde-Art. Brig., der Abschied

| bewilligt. v. Petersdorff, Ob. Lt. a. D, zuleht etatsm. Stabsoffiz, im | 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum

Tragen der Unif. dieses Regts, zur Disposition gestellt. Den 0 ev rar. v. Borcke, Pr. Lieut. vom 2. Garde- Regiment z. F, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militair- Verwaltung.

Durch Verfüguna des Kriegs-Ministeriums.

Dew 60: Jahüar,

Ertel, Kasernen-Jnspektor in Potsdam, nach Neisse verseßt, Den 141 anuar.

Koennecke, Kasernen-Jnspektor in Cöln, nach Rastatt verseßt. Den19/ (anuar.

Lehmann, Kasernen-Jnspektor in Berlin, zur Wahrnehmung einer

Lazareth-Jnsp. Stelle, nach Glogau verseßt. Den 29. Januar.

Pugzardt, interimistischer Kasernen-Jnsp. in Thorn, zum Kasernen-

Inspektor ernannt. Den 26, Januar,

Loeffler, interimistisher Kasernen-Jnsp. in Wesel, zum Kasernen-

Inspektor ernannt.

Ieichtamtliches.

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Frankfurt a. M., 23. Februar. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssizung vom 22. Februar lautet: Die Bundesversammlung nahm verschiedene Mittheilungen entgegen, welche die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen in den Königreichen Bayern und Württemberg hinsichtlich ibrer Benußung für militairische Zwecke zum Gegenstande hatten. Von Württemberg, Baden und Waldeck wurden die Standesübersichten der Bundeskontingente Überreicht und von Württemberg die Anzeige gemacht, daß der seitherige Militair- bevollmächtigte, Oberst v. Kallee, zurückberufen, und der Oberst Frhr. von Wagner als solcher ernannt worden sei. Nassau erklärt die Bereituillig- feit, auh für weitere zehn Jahre die seitherigen Beiträge für die Fortsezung der Herausgabe der Monumenta Germaniae inedita zu zahlen, unter den Vorausseßungen, welche von dem desfallsigen Aus- shusse, und der Königlich bayerischen Regierung empfohlen worden. In dem Fürstenthum Liechtenstein is laut erstatteter Anzeige das allge- meine deutsche Handelsgeseÿßbuch publizirt worden und seitdem 1. Januar d. J. in Kraft getreten. Ein Antrag des Militairausshusses veran- laßt die Genehmigung einer nachträglichen Ausgabe für die Herrich- tung des militairischen Turnplages in Frankfurt. Jn Folge eines Vortrages des handelspolitischen Ausschusses wird der Beschluß ge- faßt: 1) den von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf einer deutschen Maß- und Gewicht - Ordnung nebst Beilage zur Kenntniß der höchsten und hohen Regierungen mit dem Ersuchen zu bringen, sh baldthunlihst darüber äußern zu wollen, ob sie geneigt seien, die Bestimmungen dieses Entwurfes ins Leben treten zu lassen, und 2) den Mitgliedern der Kommission für ihre ersprießliche Thätigkeit die dankbare Anerkennung auszusprechen.

Ueber eine Beschwerde des Magistrates zu Rostock gegen die großherzogl. mecklenburg-shwerinshe Regierung ward Beschluß ge- faßt und die großherzogliche Regierung um Mittheilung der Gründe ersucht, aus welchem sie die von dem genannten Magistrate behaup- tete Zulässigkeit der Betretung des Rechtsweges nicht für begründet erachtet.

Waden. Karlsruhe, 23. Februar. Heute hat die Re- gierung der Zweiten Kammer ein Geseg Über die Verantwortlich - feit der Minister, ‘sowie ein hierauf bezügliches Vollzug8gesehz vorgelegt.

aid, Wien, 23. Februar. Die Ansprache Sr. Majestät des Kaisers an die Deputation, welche demselben die Adresse des kfroatishen Landtages überreichte, lgutet nah der »Wiener Zeitungs : / L Ich werde die Wünsche und Bitten, welche die Vertretung

Meines dreieinigen Königreichs in der Adresse ausspricht, der sorg- fältigsten Würdigung unterziehen. : : 47A

Meine Absichten sind dem Lande, welches Meinem väterlichen Herzen so nahe steht, bekannt; ihre Erfüllung erwarte Ich von dem freien eigenen Verständniß, dem sih die getreue Nation in ihrem patriotischen Streben und bei leidenschaftslos ruhiger Ueber- legung nicht verschließen wird. : ; ;

Alle Fragen, welche das Jnteresse des Landes berühren, wer- den in dem gegenwärtigen Augenblicke dur die gewichtige und unabweislihe Forderung weit überragt, die im Rechte begründe- ten gegenseitigen Beziehungen der unter der heiligen Stephans- Krone vereinigten Länder zu regeln und ihre innige unzertrenn- liche Verbiadung mit Meinem Gesammtreiche in einer den ‘Be- dürfnissen der Zeit entsprechenden Weise zu sihern.

Deshalb hege Jch den lebhaften Wunsch, daß die zur Ver- ständigung mit der Vertretung Meines Königreichs Ungarn füh- renden vorbereitenden Schritte von Seite des kroatishen Landtags ohne Zögern erfolgen mögen. ; al

Versichern Sie den Landtag Meiner Königlichen Huld und Gnade.

Triest, 23. Februar. So eben ist der fällige Lloyddampfer mit der ostindischen und chinesischen Post aus Alexandrien eingetroffen.

Pesth, 23. Februar. Die Debatte über den Abschnitt 31 der Adresse nahm auch die heutige Sizung der Deputirtentafel fast ganz in Anspruh. Nach Beendigung der Debatte zog Bartal sein Amendement zurück, da es seinen Zweck, nämlich tine flarere befrie- digende Interpretation des Adreßentwurfs herbeizuführen, erreicht

32) Ein sehnlicher Wunsch der ungarischen Nation ist es, die Krone des heiligen Stephan je eher auf das Haupt ihres erhabenen Königs zu seßen, um endlich in Erfüllung gehen zu sehen, was {were Ereignisse im Laufe von 17 Jahren verhindert haben. Nicht blos eine feierliche Cere- monie is dies in unserem Vaterlande , sondern die nöthige Ergänzung der Verfassung, das schönste , zarteste und doch stärkste Band, welches die Nation an ihren König knüpft. So lange dies nicht geschieht, bleiben alle unsere Beschlüsse nur Vorschläge, welche einzig und allein durch die Sanction des gekrönten Königs Gesehebkraft erhalten können. Bis dabin sind unsere Hoffnungen, wie vielversprechend sie auch sein mögen, ungewisse Hoffnungen, welche nur der gekrönte König verwirk- lihen fann. Unser politisches Leben ist gegenwärtig noch zweifelhaft und schwankend, und den Schwankungen desselben vermag blos Ew. Majestät durch die faktishe Wiederherstellung unserer Verfassung und durch den Schlußîtein Jhrer Krönung ein Ende zu machen. Geruhen daher Ew. Majestät, diese unsere Bitte zu erhôrcn und die je frühere Erfüllung un- seres Wunsches möglich zu machen.

33) Ehrfurchtsvoll werden wir empfangen und in Berathung ziehen, was Ew. Majestät als unser gekrönter König in Bezug auf die geistigen und materiellen Interessen des Landes uns seinerseits im verfassungs- mäßigen Wege mitzutheilen geruhen werden. Ja, da wir in Betreff dieser Znteressen die Erlassung neuer oder die Abänderung schon bestehender Gesetze dringend nothwendig erachten, so werden wir an die zeitraubenden Vorarbeiten je eher Hand anlegen und unsere Vereinbarungen Ew. Ma- jestät seiner Zeit unterthänigst unterbreiten.

94) Wir fühlen es tief, daß unsere Gesezgebung auch in Bezug unserer geistigen Jnteressen noch vieles nachzuholen und zu verbessern habe. Wir werden uns bestreben, auch diesfalls Alles zu thun, was das Gemeinwohl des Vaterlandes erheischt und unsere Vürgerpflicht gebietet. Bon den Grundprinzipien der Verfassung ausgehend, wird Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber allen Klassen der Staatsbürger ohne Unterschied der Religion und Sprache immer die Richtschnur unseres Wirkens bleiben. Wir werden insbesondere berücksichtigen, was wir auch schon in unserer unterthänigsten Adresse vom Jahre 1861 ausgesprochen haben: »yDaß das sich immer mehr und mehr entwickelnde Nationalitätsgefühl Aufmerksamkeit er- heischt und nicht mit der Waage vergangener Zeiten und älterer Gesetze ge- messen werden kann.« Wir werden nicht vergessen , daß Ungarns Bewohner nicht ungarischer Sprache ebenfalls Bürger Ungarns sind, und wir wollen mit aufrichtiger Bereitwilligkeit alles Das, was in dieser Beziehung ihre Interessen und das Gemeininteresse des Vaterlandes erheischen, durch ein Geseh sichern. Wir werden auch bei Gründung dieser Gesehe die Grund- sähe der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit befolgen.

36) Aufrichtigen Dank zollen wir Ew. Majestät dafür, daß Ew. Majestät den Landtag Kroatiens und Slavoniens allergnädigst aufzufor- dern geruhten, er möge vorhinein dafür sorgen, daß diese Länder bei unserem jeßigen Reichstag entsprehend vertreten sein mögen. Wir be- trachten dies als einen Beweis der allerh. Absicht, die Jntegrität der un- garischen Krone aufrecht zu halten und unsern Reichstag zu ergänzen. Wir hegen gegenüber diesen Ländern, als unseren Verfassungsge- nossen, auch jeßt die Ansichten, welche wir in unserer unterthänigsten zweiten Adresse vom Jahre 1861 zur Allerhöchsten Kenntniß Ew. Maje- stät brahten. Wir wiederholen daher auf’s Neue, daß, ywenn Kroatien als Land an unserer Gesehgebung theilnehmen; wenn es früher mit uns hinsichtlih der Bedingungen, unter welchen es seine staatsrechtliche Stel- lung mit Ungarn zu verknüpfen bereit ist, in's Reine kommen; wenn es diesfalls mit uns wie eine Nation mit der andern in Berührung treten will/ wir auch dies nicht zurückweisen werden.« Mit aufrichtigem Ver- trauen reichen wir ihnen die Bruderhand, wenn nur die Jntegrität und konstitutionelle Selbsiständigkeit unseres Landes und der Krone Ungarus aufrecht gebalten wird.

37) Aber indem wir unseren ehrfurchtsvollen Dank aussprechen, kön- nen wir auch unsere Vesorgniß nicht verschweigen , daß, während die allerhöc{ ste Thronrede von Kroatien und Slavonien spricht, dieselbe Dal- matien nicht einmal erwähnt. Dieses Land gehört mitsammt Kroatien und Slavonien zur Krone Ungarns, und da Ew. Majestät die prag- matische Sanction, welche die Untrennbarkeit der zur ungarischen Krone gehörigen Länder entschieden ausspricht , zum Ausgangspunkt genommen haben: werden Ew. Majestät nicht wollen, daß die so oft feierli ver- briefte Jntegrität der Krone Ungarns auch weiterhin geschmälert sei.

38) Die Beschlüsse des kroatishen Landtages vom Jahre 1861, welche Ew. Majestät uns mitzutheilen geruhten, glaubten wir zu jener Zeit am zweckmäßigsten in Berathung ziehen zu können, wenn wir als- bald mit den Vertretern dieser Länder oder mit ihnen zum Ausgleich entsendeten Bevollmächtigten vereint berathen werden und diesen Gegen- stand mit ihrer Beistimmung erledigen können.

39) Dank sagen wir Ew. Majestät auch für jene Allerh. Fürsorge, wonach Ew. Majestät die endgiltige Regelung der aus der Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens fließenden Verhältnisse am Herzen liegt. Die

; E Preußen. Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der An das u: e as =__/ König nahmen heut die Vorträge des Kriegs - Ministers, des Mi- . Borstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der | [itgir- Kabinets und des Cioil - Kabinets entgegen und geruhten den Armee gebracht. | Hauptmann von Schöler vom 2ten Magdeburgischen Jnfanterie-

habe. Auch C\iky zog sein Amendement zurü, und eben so Graf Apponyi das seinige. Die Adresse wurde hierauf mit Ausnahme eines Amendements Molojnovics zu Alinea 35 unverändert ange- nommen. Die unverändert angenommenen Abschnitte lauten:

Grundlage dieser Verhältnisse haben jene Geseze gelegt, welche im Jahre 1848 über die Union Ungarns und Siebenbürgens im gemeinschaftlichen Einverständnisse beider Länder gegeben, und durch Königliche Genehmigung feierlich sanctionirt wurden, Äber Vieles ist noch diesfalls zu erledigen,

Berlin, den 21. Februar 1866.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Major von der Burg vom General-Stabe des 2, Armee-Corps, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizier-Kreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.

Regiment Nr. 27 zu empfangen, welcher die Ehre hatte, die Orden seines versiorbenen Onfels, des Generals der Jnfanterie von Schöler zu Überreichen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Königlichen Botschafter Grafen von der Gol, den Gc neral-Lieutenant Freiherrn von Molike, Chef des Generalstabes der Armee, und besuchte den in Schleswig {wer blessirten Seconde Lieutenant von Studniß vom 6. Wesifälischen Jnfanterie-Regiment Nr. 59. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg- Strelig stattete einen Besuch im Kronpiinzlichen Palais ab. Abends wobnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Vorstellung im Opernhause bei.

31) Wir haben Ew. Majestät {hon in unserer zweiten unterthänig- sten Adresse vom Jahre 1861 vorgetragen, »daß es einzelne Punkte in den 1848er Gesehßesvorschriften gebe, welche auch wir bei unverleßter Auf- rehthaltung der Volksrechte zweckmäßiger umzugestalten und entschiedener zu entwieln wünschen. Wir haben auch erklärt, daß, wenn Ew. Majestät »die Gesehe in irgend einem Theile abzuändern wünschen, der ergänzte Reichstag alle durch das verantwortliche Ministerium Ew. Majestät dies- falls einzubringenden Vorschläge unverweilt in Berathung ziehen und seine Beschlüsse Ew. Majestät unterbreiten werde.« Wir erklären uns also auch jeßt bereit, inwiefern die im ordentlichen Geseygebungöwege stattzufindende Abänderung irgend eines Gesehes nothwendig erscheinen wird, diesfalls unsere mit den Grundprinzipien der Verfassung überein- stimmenden Anträge, seinerzeit Ew. Majestät zu unterbreiten.

und wir stellen es nicht in Zweifel, daß ernste Erwägung und Voraus- ficht nöthig sein wird, um eine allseitig beruhigende, gerechte und billige Entscheidung zu erzielen. Uns werden bei den diesfälligen Berathungen die Gefühle brüderlicher Liebe leiten und unsere Hoffnung beruht auf dem Vertrauen, daß von uns Niemand etwas wünscht, was die Grundprin- zipien unserer Verfassung gefährden könnte, j ; 40) Die Einberufung Kroatiens und Siebenbürgens zu unserem Reichstage. hat ein s{weres Hinderniß beheben, welches im Jahre 1861 unserer geseßzgebenden Thätigkeit am meisten im Wege stand. Gestatten uns Ew. Majestät die Bitte und Hoffnung, daß Ew. Majestät auch die reichstäglihe Vertretung Fiume's als ergänzenden Landestheiles, so wie der im V, Artikel 1848 zu den Bestandtheilen des ungarischen Reichs- tages gezählten Körperschasten kraft königlicher Gewalt vermitteln werden,