1866 / 48 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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41) Jn Bezug auf jene unsere Mitbürger, welche in Folge poli- tischer Anklagen verurtheilt wurden, erneuern wir ehrfurchtsvoll und mit aufrichtigem Vertrauen unsere schon im Jahre 1861 an Ew. Majestät gerichtete Bitte und debnen dieselbe auch auf unsere im Verlauf der leß- ten Jahre in gleicher Weise verurtheilten oder unter Anklage stehenden Mitbürger aus. Geruhen Ew. Majestät diese unsere Bitte zu erhören und auch dadurch das Vertrauen der Nation zu befestigen, daß jene neue Aera, welche wir von dem constitutionellen Sinne Ew. Majestät so zu- versichtlich anhoffen, die traurigen Ueberreste der Vergangenheit verwischen und die blutenden Wunden der Herzen lindern wird. L

42) Wir wissen und erkennen es mit aufrichtigem Dank an, daß Cw. Majestät die väterliche Absicht haben, die Besorgnisse zu zersireuen, welche die Erledigung der schwebenden staatsrechtlichen ¿Fragen bis jegt vereitelt haben. Vergangenheit und Gegenwart vergleichend, sehen wir mit Freu- den, daß Ausgangspunkt, Zweck und Mittel sich in Beiden von einander wesentlich unterscheiden. Die Vergangenheit erfüllte uns mit uncndlichen Besorgnissen, die Gegenwart ermuntert uns zur Hoffnung auf eine |{onere

ufunsft. S À 13) Ew. Majestät haben unserer Thätigkeit das konstitutionelle Feld eröffnet, und®wir werden auf diesem Felde unsere Bürgerpslicht freudig erfüllen.* Unser Streben jedoch fann nur dann erfolgreich sein, wenn un- sere Schritte auf der Bahn der Gesehgebung der feste Glaube begleitet, daß das, was König und Nation gemeinschaftlich “feststellen, wieder nur der vereinte Wille des Königs und der Nation abändern kann. Vliejem Glauben aber vermag einzig und allein die sowohl grundsäßglich an- erkannte, als auch faktiss) ins Leben gerufene Rechtskontinuität zur Grund- lage zu dienen. : . j

44) Ewz Majestät wünschen uns keine neue Varfassung mit absoluter landesherrlicher Macht zu oftroyiren und wir, die wir an die zu Recht be- stehenden Geseze der ungarischen Verfassung gebunden sind, wären zur freien und freiwilligen Annahme einer solchen oftroyirten Verfassung nicht einmal berechtigt. Ew. Majestät fordern , von der pragmatischen Sanc- tion ausgehend, uns auf, in unseren Gesegen auf constitutionelem Wege das Fehlerhaste abzuändern , das Mangelnde nachzutragen. Aber das Land steht auch jeßt fortwährend unter einer absoluten Regierung. Unjere

Er E E i C E E EEEET E T E Ä TET E T

Verfassung, auf Grund welcher wir das Recht der Geseyzgebung ausüben

Theilen auch jeyt suspendirt.

wesentlichen f welcher Ew.

sollten , en Tl Geseze, hinsichtlich

Unsere

ist in hren sanctionirten

hingegen Verordnungen, welche mit Umgehung unserer Fundamental- gesche , denselben entgegen, erlassen wurden und welche die heiligsten Jn-

teressen der Landesbürger, ja selbst die innere Ruhe der einzelnen Elau- bensgenossenschaften fortwährend trüben, auch jeßt noch größtentheils auf- recht gehalten; wir haben keine parlamentarische Regierung / feine verant- | wortlichen Minister; die Landesmunizipien, Komitate, Distukte und Städte | find in ihre constitutionelle Stellung auch jegt noch nicht wieder eingeseßt, | und in allen Qweigen der öffentlichen Verwaltung herrscht das absolute | System. Zwei von einander unabbängige Beamtenkörper leiten im Be- reich unseres Vaterlandes die öffentliche Verwaltung, deren keiner consti- | tutionell, ja der eine überdies noch fremd ist, inwiefern derselbe von der

ungarischen Regierungsgewalt in keiner Weise abhängt. 45) Rechtscontinuität erbitten wir daher p | Sinne unserer Gesehe, insbesondere parlamentarische Regierung, verant-

worlliches Ministerium und die verfassungsmäßige Wiederoerstellung der Wir verlangen nur die Vollziehung des Gesehes, denn das |

Municipien. O nichtvollzogene Geseh ist ein todter Buchstabe! die Verfassung leblos.

ohne Rechtöcontinuität i}

: Majestät selbst allergnädigst anerkennen , daß die formelle Geseßlichkeit derselben | feinem Einwurf unterliegt, werden faktisch als nicht bestehend betrachtet, |

von Ew. Majestät, im |

Mir bitten um keine politische Unmö „lichkeit; es |

Nation besien. Auf Grund dieses doppelten Vertrauens, in immer- währender Berührung mit beiden Theilen, wird es daher durch feine Mitwirkung den Gang der Vergleichsverhandlungen des Reichstages er- leicbtern, es fann mit seinen Aufklärungen viele Zweifel im vorhinein beheben und es kann die abweichenden Meinungen einander näher brin- gen; ja, da es vermöge seiner amtlichen Stellung häufiger mit den Staatsmännern der übrigen Länder Ew. Majestät in Berührung kommt, kann es auch in dieser Hinsicht die Lösung vieler \{wieriger ¿Fragen be- fördern.

49) Wenn hingegen Ew. Majestät diese unsere gerechte und billige Bitte nicht erfüllen und, das absolute Regierungssystem auch ferner auf- recht haltend, uns die Wiederherstellung der parlamentarischen Regierung und des verantwortlichen Ministeriums verweigern sollten, so würden schwere Besorgnisse wieder unsere Gemüther erfüllen und unsere erschüt- terte Hoffnung würde die Bewahrung unserer Seelenruhe erschweren, welche wir do bei der Lösung der uns vorgelegten schwierigen Fragen so sehr vonnöthen haben. Dieser gegenwärtige Landtag wurde einberufen auf Grund der auch durch die pragmatische Sanction garantirten Ver- fassung Seine Aufgabe ist: einige wesentliche Punkte unserer Gesche zu modifiziren, den König von Ungarn zu krônen und die glücliche Qu- kunft des Vaterlandes zu begründen. Möge nun Ew. Majestät gnädigst berücksichtigen, was das für eine Lage wäre, wenn das gerade da, wo es durch seine Vertreter dieses verfassungsmäßige Recht ausübt, in allem Uebrigen außerhalb der Verfassung stünde !

50) Nächst der parlamentarischen Regierung und dem verantwort- lichen Ministerium is die geseßliche Lutonomie der Munizipien, der Ko- mitate, Distrikte und Städte das zweite wesentliche Erforderniß unserer Verfassung, und diese beiden stehen in unzertrennbarem Zusammenhange ¡nit einander.

51) Alle Jnstitutionen Ungarns durchweht der Geist der Selbst- regierung; dieser vereinigt die besten Kräfte zur Unterstühung ; dieser bietet durch seine Oeffentlichkeit die beste Kontrole gegen Mißbräuche; dieser seht den geseßwidrigen Ueberschreitungen der amtlichen Gewalt Schranken ; dieser hat während unseres constitutionellen Lebens unser Vaterland vor dem büreaukratisen System bewahrt, welches zu den Justitutionen, dem öffentlichen Leben und den Gewohnheiten des Landes in offenbarem Widerspruch steht.

52) Jn so lange jene Selbstregierung der Behörden nicht wieder her- gestellt wird, welche die Verfassung ihnen zugewiesen hat, so lange kann das constitutionelle Wirken des Volkes nicht der Regierung zur Hülfe dienen; in Ermangelung der Oeffentlichkeit wird auch die Controle man- gelhaft sein, und darunter leidet am meisten das Vertrauen zu den Beamten; die Verwaltung aber wird auf anderem Wege mit solcher Kostenersparniß kaum zweckmäßig eingerichtet werden können. Die Auto- nomie der Munizipien ist ein Hauptbestandtheil der Selbstständigkeit der inneren Regierung des Landes, welche ja auch Ero. Majestät gnädigst anzuerfennen gerubt hat.

53) Jedermann wünscht es aufrichtig, daß die obschwebenden wichtigen Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeglichen werden mögen. Die allgemeine Zufriedenheit aber kann man auch bei zweckmäßigen Verände- rungen nur dann mit Gewißheit anboffen, wenn die Ideen auch beim Bolke durch die Kenntniß des Gegenstandes und dex Situation reif wer- den; dieses aber wird durch nichts leichter bewirkt, die Befangenheit und die unbegründete Furcht vor dem Unbekannten wird durch nichts schneller besiegt, als durch den öffentlichen Jdeenaustaush. Was in dieser Richtung die Presse leisten kann, das is mehr theoretischer Natur und jedenfalls auf cinen kleinen Kreis beschränkt, während hingegen jene Oeffentlichkeit, welche mit dem konstitutionellen Leben der Munizipien verbunden ist, die Menschen aus verschiedenen Gegenden auf praktischem Gebiete zusammen-

: 97) Ew. Majestät werden in Jhrer Weisheit mit väterlicher Huld die Anhänglichkeit an unsere Verfassung würdigen , welce die stärkste Stühe sowohl unserer Freiheit, wie des Thrones Ew. Majestät is. Die Blätter der Geschichte können es bezeugen, daß der Thron am gesichertsten war bei jenen Nationen, die ihre verfassungsmäßigen Geseße mit der un-

erschütterlichsten Treue vertheidigten. 98) Seiten Ew. Majestät überzeugt, daß unsere Anhänglichkeit

unsere _avitische Berfassung und unsere Liebe für das Königliche Haus Ew, Majestät , welches auf Grund der Verfassung von unserer Nation freiwillig und frei auf Ungarns Thron erhoben wurde, aus ein und der-

selben Quelle entspringt: aus der lautersten Quelle der Pietät, Agram, 22. Februar.

zu unterbreiten.

C E O É c , G S L | i Ferner wurde eine Repräsentation an Se Majestät beschlossen mit | Ein

: : ch4 Ueber schriftlichen Antrag des Vertreters von Warasdin, Ladislaus Kukuljevics, wurde in heutiger Landtagssizung beschlossen, an Se. Majestät eine Repräsentation mit der Bitte um Nach- laß der Steuerrüstände vom Jahre 1865 in Croatien und Slavonien

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Fürst Cusa zur Abdankung gezwungen. Eine provisori i sa z | i rische Regie- | rung wurde eingeseyt, bestehend aus dem General Drt Ten Obersten Haralambi und den Herren Lascar und Citargi. i n R war biermit ecinvecstanden, Es erfolgte keinerlei Blut- »ergleßen. Der Jubel des Volkes ist groß. Fürst Cusa i

E st groß. Fürst Cusa ift gefangen.

sind noch die Herren Beldiman, Marghiloman Die Nuhe blieb ungestört.

und Liebrecht verhaftet.

Dánemark, Kopenhagen, 21. Februar. (H. N der heutigen Sitzung des Keichraths-Landsthings iet bi rie Behandlung eines Gesegentwurfs, betreffend eine interimistische Gagen- erhöhung für Beamte und Bedienstete in den unter den Reichsrath gehörenden Administrationszweigen, in der Finanzperiode 1£66— 68 | nach kurzer Diskussion beendigt und das Geseh definitiv genebmigt. vom ¿Finanzminister gestellter Aenderungsvorschlag , betreffend

der Bitte, daß den Jünglingen im Küstenlande, welche sich der Militair- | (ine Gagenerhöhung für die 42 ältesten Capitaine à 180 Thlr., für

pfliht durch Absentirung entzogen haben , allergnädigst Amnestie ertheilt werde. Hierauf Fortseßung der Debatte über die Landtagswahl-Ord- zung. §. 11, welcher die Frage berührt, ob dem Comes der adeligen Gemeinde Turopolje die Virilstimme ertheilt werden soll, veranlaßte eine Es wird beschlossen, den §. 11 aus dem Entwurfe

nuna.

lebhafte Debatte. wegzulafsen.

F} ie

Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. Der gesammte Hof is gestern von Osborne nah Windfor über-

gesiedelt.

Aus Dublin liegt heute nihts von Bedeutung vor. Ein Haufe bewaffneter Fenier in der Grafschaft Tipperary, der troy aller Ausnahimnégeseze seine nächtlichen Exercitien fortzuseßen für Pflicht hielt, wurde in einen fleinen Strauß mit der Polizei ver- Er crshoß einen Polizisten und. zerstob dann nach allen Auch Waffen sind wieder entdeckt und zwei Verhaf-

wickelt. Richtungen. tungen vorgenommen worden, Stadt und Land aber sind rubig.

Da Lord Russell war gestern eine Deputation, um ihn über die angeblich bevorstehende Maßregel der Regierung in Betreff E ier Univers t “(Die Regiernng will nämlich, wie es heißt, eine Verordnung erlassen, daß die Mitglieder des Universitätésenats zu gleichen Theilen aus Katholiken und Pro-

tant Der Premier versicherte der Deputation, daß die Regierung noch gar keinen festen Beschluß gefaßt und nur gerecht zu

der Dubliner Untversität zu befragen.

testanten bestehen follen.)

den cinen Zweck im Auge habe,

beiden Konfessionen werden.

Frankfreih. Paris, 22. Februar.

frutirungSgeseß zum ersten Male summarisch debattirt.

Der neue Polizei-Präfekt von Paris, der im Departement des Nord durch Mouzard Sencier, von der Loire, erseßt wird, ist ein

Verwandter des früheren Polizei-Präfekten Pietri.

und endlich des Nord,

Dem gesehgebenden Körper ist folgende Vorlage gemacht wor- den : Gesezvorschlag über die Rechte der Erben und Rechtsnachfolger

von Autoren. Ut 1.

Sap A Im gesehgebenden Körper wurde beute reglementsmäßig in geheimem Comité das Re-

die 42 ältesten Premier - Lieutenants à 120 T ir di

die Pre Lieutenants è Thlr. und für die 56 ältesten Seconde-Lieutenants à 60 Thlr. jährli, wurde Mita angenommen. Es folgte dann die erste Behandlung des Gesetzent- wurfs, betreffend die Ausstellung neuer Creditscheine.

| 4 L EEEA, New-York, 7. Februar. Es liegt jet der nter ssante Bericht der Finanz-Kommission vor, die während eines halben Jahres sich zusammen befand, um das nationale Ginanzsystem zu untersuchen und Verbesserungen desselben vorzu- schlagen. Da die Kommission nur aus Unhängern des Nordens besteht , so ließ sich erwarten , daß sie wenig Rücksicht auf die Ver- hältnisse des Südens nehmen würde, und so gehen denn auch in der That ihre, eine völlige Veränderung der gegenwärtigen Steuern bezweckenden Verbesserungsvorshläge auf eine totale Durch füh- E 1g des Shugyzollsystems aus und stehen Überdies mit den Do an des Sthaßhsecretairs M'’Culloch insofern in direktem Widerspruch als diese alle etwaigen Ueberschüsse zur Tilgung der Staatsschuld verwenden will, während die Kommission zunächst dar- auf bedacht ist; die Steuerlast des Landes zu vermindern. : i Folgendes ist der wesentlihe Jnhalt des 600 Seiten starken | Kommissionsberichts: Das gegenwärtige Steuersystem sei viel zu verwickelt, es seien zu viele Artikel besteuert, wodurch die Erhebung schr erschwert würde und eine Last für die Regierung wie für die Steuerzahler sei. Es wird daher nur wenige Artikel zu besteuern empfohlen, wodurch zugleih die mehrfache Besteuerung cin und des- selben Gegenstandes vermieden würde, So betrüge unter den gegen- wärtigen Steuergescgen die nominelle Taxe auf JTndustrieprodukte 6 pCt., während die 1wirklihe, dadurch daß man zuerst das Roh- material und dann die verschiedenen Stadien seiner Verarbeitung besteuere, sich auf 12—15 und zuweilen auf 20 pCt. belaufe. (So wird, um ein eklatantcs Exempel anzuführen, von jedem Bestand-

-

7 ei : » } (J 4h c «4 , ,

Verwandter des : izei-Prä Gf Wat Sous. | theile eines Regenschirms apart, von einigen sogar zwei Mal Präfekt in Argenton, dann in Brest, und wurde sodann Präfekt des Departements der Arriège, dann des Cher, dann des Herault

| Steuer gezahlt; bevor der Schirm als Ganzes seine Steuer abträgt

Besteuert ist die Seide oder Alpaca, der Handgriff, das Gestell, das Material zu dem elastischen Bändchen und wieder dieses selber 2c. Die Steuer auf die importirte Seide beträgt 50— 60 pCt. ad valo- rem, die Steuer auf jeden in der Union verfertigten Tbeil 6 pCt ad val, und die auf den fertigen Schirm wiederum 6 yCt. Die

ist nicht unsere Absicht, die Sicherheit des Reiches zu gejahrden oder DIe | geseßlichen Rechte unseres Monarchen zu beeinträchtigen, und stets werden wir die gerechten Ansprüche der verbündeten Länder wüidigen Auch wir betrachten diese als hochwichtige öffentlicve Jnteressen, aber wtr sind überzeugt, daß die Ernennung der verantwortlichen ungarischen Minister

; Die nach den heute bestehenden Gesehen den Erben der Schrift- steller, Komponisten oder Künstler zustehenden Rechte werden hiermit auf 30 Jahre festgeseßt, und zwar beginnt diese Frist mit dem Tode des Autors oder mit dem Erlöschen der Rechte seiner Wittwe zu Gunsten aller Erben | und aller dem Code Napoleon gemäß berufenen außerordentlichen Gesthenk- und Legatnehmer. Solite aber die Hinterlassenschast dem Staate anheim- sallen, so is jedes ausschließende Recht erloschen, außer in dem Falles wo dasselbe durch den Autor oder dessen Stellvertreter cedirt worden sei, ohne daß diese ermächtigt wären, diese Cession die oben erwähnte Dauer von drei- ßig Jahren überschreiten zu lassen. ]

Art. 2. Die Erben, Geschenknehmer oder Legatare, deren aus früheren Gesetzen entstammenden Rechte im Augenblicke der Verkündigung dieses Ge- sehes noch nicht erloschen sind, genießen die Vortheile desselben, sowie sie nach Ablauf der noch bestehenden Cessionsverträge dieselben genießen werden,

natürliche Folge dieser Cumulirung is, daß troß eines Eingangs8- zolles von 99 pCt., englische Schirme unter dem Kostenpreise der in der Union verfertigten importirt und verkauft werden können.) i

Aus Zöllen hofft die Kommission, bei einer Durchschnittstax von 46 pCt. und den Belauf der jährlihen Jmportation zu 350 Millionen Dollars angenommen, ein Einkommen von 130 Mill. Dollars Netto zu erhalten. Den Ertrag der Steuer auf Malzge- tränke veranschlagt sie, zu 1 Dollar per Last, auf 5 Mill., den der Wbhiskysteuer, deren Ermäßigung auf die Hälfte sie übrigens befür- wortet, auf 40 Mill. Dollars. Wie son neulih erwähnt {lägt die Kommission auf alle in den Vereinigten Staaten wah- sende Baumwolle eine Taxe von 5 Cent. per Pfund vor, was), den

führt, und die dur den Austausch der Ideen geläuterten Begriffe üben in ihrer weiteren Verzweigung“ ihre Wirkung auch auf die unteren Schich- ten des Volkes aus. Wir sind daher überzeugt, daß jene allgemeine Be- friedigung, ohne welche der Ausgleich nicht segenbringend sein kann, dur nichts mehr befördert werden wird, als durch die Wiederherstellung der geseßlichen Autonomie der Munizipien,

54) Wir“ glauben auch nicht, daß durch diese Wiederherstellung der Munizipien, auch nur zeitweilig, wesentliche Schwierigkeiten für die Regierung des Reiches entstehen könnten; denn wir sind überzeugt, daß der Reichëtag auch mittlerweile bereit sein wird, dem verantwortlichen ungarischen Ministerium Ew. Majestät jene Macht und jene Mittel zu verleihen, welche zur Beseitigung solcher Schwierigkeiten erforderlich sein verden.

55) Demzufolge hoffen wir zuversichtlich, daß Ew. Majestät diese

und verfassungsmäßige Wiederherst. lung der Municipien mit den hoch- wichtigen öffentlichen Jnteressen nicht collidire.

46) Wir wissen, daß nach dem, was seit sicbzchn Jahren ohne unsern Einfluß geschehen, die Uebergangsperiode viele Scdwieugkeitin bieten werde; wir wissen, daß die faküsche Uebernal me und Einrichtung mehrere Qweige der Administration längere Zeit beanjprucht und vielleicht auch mit manchen Verwickelungen verbunden ist, deren Uppianirung große Vorsicht erheischen wird. Aber auch diese HBücksichten machen die fernere Aufrechthaltung des absoluten Systems nicht zur unabweiziucben Noth-

wendigkeit und schließen die Mögl keit dissen nicht aus, daß unjere Ver- fassung thatsächlich leben solle auch in der Zwischenzeit, während welcher wir Über die Abänderung der einzelnen Geieye beiakb.n. i

&T) Jn einer Uebergangs - Periode kann das 2 orgehen des verant- wortlichen Ministeriums nicht. in Allem so sreng rege recht sein, als im regelmäßigen Verlaufe des ‘nie get1übten und nie un'erbrochenen fonsti- tutionellen Lebens. Unser Landtag 11 d dieses 11mer vo! Au en halten und wird das Verfahren des verantwoit1ch.n unr schen inisteriums als einer parlamentarischen Regierung binsicbtlicy alles dessen, was die Bewirkung des Ausgleiches auf constitutionell(m Wege, die Uebernahme und zeitweilige Leitung der Ve' waltung betuifst, anstatt mit Strenge, mit rücksihtsvoller Nachsicht beurthe!len; ja, er n ird bireit sein, das nach diesen Zielen gerichtete aufr chtige Streben nao Mögl keit zu untet-

ügen.

Ph 48) Auf diese Weise werden die etwa auftaucbenden Schwircrigfkeiten beseitigt werden können, und sie werden gewiß v i1meden wiiden, wenn auch die Königliche Macht Ew. Majestät d.s eifuge Streben dcs Land- tages in dieser Hinsicht gnädigst: unt rstügt. D'e Wiedarherncllung diefes wesentlichen Theiles unserer Verfassung wid das Vertrauen der Nat'on steigern und wird jene Beden!en zu nichte machen, welchbe den riehnten Erfolg am meisten vereiteln könnten. Las verantwortl-che Ministerum wird vermöge seiner Ernennung das Vertiauen E v. Majestät besitzen, es wird aber auch als parlamentarische Regierung das Vertrauen er

unsere Bitten gnädigst erfüllen werden, da sie durh die Bestimmung unserer Grundgeseze, die Juteressen der Verwaltung und durch die politische Opportunität in gleicher Weise begründet sind.

56) Und so haben wir nun mit aufrichtigem Vertrauen unsere Ge- fühle und Wünsche vor Ew. Majestät erschlossen. Das Vaterland und der König sind der Gegenstand unserer Verehrung, Liebe und unerschütter- lichen Treue hier auf Erden, das vereinigte Interesse beider, das Endziel unserer Bestrebungen. Die Basis unserer Verfassung ist das Geseh, den Schlußstein bildet die Königliche Macht, und diesen beiden zu huldigen, ist die hôchste Pflicht der Bürger. Nur dann wäre die Eifüllung dieser Pflicht drückend , wenn auf der einen Seite das Gese, auf der andern Seite der Wille der Könige in bleibenden und unausgleichbaren Gegensaß zu einander geriethen. Die Huld jedoch, womit Ew. Majestät zu Jhrem treuen ungarischen Volke zu sprechen geruhten, und jene constitutionellen Gesinnungen, welche Ew. Majestät in der Allerhöchsten Thronrede wieder holt fundgaben, bieten uns die sichersie Bürgschaft, daß wir troh der zeit- weilig auftauchenden Meinungs-Verschiedenheiten nie in jene unvergleich- bare peinliche Lage gerathen werden. Ew. Majestät werden kein Opfer uns auferlegen, welches die in der pragmatischen Sanction gesteckten ge- meinsamen Ziele nicht unbedingt fordern; wir aber sind bereit, zur Siche- rung dieses Zieles Alles getreulih zu erfülien, was unsere Pflicht fordert und das Wohl des Vaterlandes erheischt.

wenn der Cessionär sich das Recht der eventuellen Ausdehnung seiner Rechte

nicht vorbehalten hat.

__ Portugal. Lissabon, 20. Februar. Prim befohlen, das portugiesisbe Gebiet zu verlassen. Deputirtenkammer wird ein Antrag gegen diese Maßregel der Re- gierung diskutirt. /

Italien. Florenz, 23. Februar. Es verlautet, die Regie- rung wolle, weil die von Oesterreih zu Gunsten der Handels- veziehungen mit Jtalien ergriffenen Maßregeln nicht ausreichend seien, in dem gegenwärtig bestehenden Modus für die Einfuhr aus Oesterreich keinerlei Aenderungen vornehmen. i

Türkei. Aus Konstantinopel wird über Triest, den 23. Februar gemeldet: Die Cholera-Konferenz beschloß, der Pforte anzu- empfehlen, bei einem abermaligen Ausbruch der Cholera in Hed- {as den Verkehr zwischen den arabischen Häfen und Aegypten gänz- lih abzusperren und vertagte sich hierauf.

Bukarest, 23. Februar. Jn der vergangenen Nacht wurde

Die Regierung hat An Dir

Ballen zu 22 Dollars Steuerertrag angenommen, von der Ernte von 1566 eine vermuthliche Einnahme von 44 Mill. Dollars ab- | werfen würde. Den Ertrag der Tabafsteuer, die sie nah dem Werthe | des verarbeiteten Artikels graduirt wissen will, veranschlagt sie auf 18 Mill. , den aus Petroleum, zu erheben von dem raffinirten, | auf 3 Mill, den aus Terpentin, Harzen und anderm | Schifssmateriale auf 2 Mill. Die Gebühren aus Konzessionen wer- den von ihr auf 15 Mill. und die Einkommensteuer zu 5 pCt., (das erste Tausend vom Einkommen ausgenommen) auf 40 Mill. geshäßzt. Von der Stempelsteuer hofft sie einen Ertrag von 20 Mill. und von Bankdividenden 15 Mill. Das Total aller Steuern beträgt 435,000,000 Dollars fürs Jahr. Da dieses einen Ueberschuß über die Bedürfnisse enthält, so empfiehlt die Kommission Aufbebung der Steuer auf Kleidungsstücke (eine feine Art, die hei- mische Besteuerung der Baumwollen- und Wollenwaaren zu besei- tigen), Bücher, Magazine und Flugschriften, Eisen und Kohlen, und die Ermäßigung der Steuer auf alle andern heimischen Manufakte auf die Hälfte, desgleichen die Aufhebung aller Steuern auf Uhren,

Wagen und Silber, Der Bericht {ließt mit der Empfehlung, fürs