1866 / 66 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kriegs - Ministerium.

Verfügung vom 10. März 1866 betreffend An-

rechnung derjenigen Festungsstrafe, welche während

der Dienstzeit bei der Fahne verbüßt worden, auf die Dienstverpflihtung im Beurlaubtenstande.

Es sind Zweifel darüber laut geworden, wie die Festungsstrafe, welche Mannschaften während der Dienstzeit bei der Fahne verbüßt haben , auf die Dienstverpflihtung im Beurlaubtenstande anzu- rechnen ist.

Behufs Beseitigung dieser Zweifel wird Folgendes bestimmt.

Sowohl im Reserve - Verhältniß wie in der Landwehr ersten Aufgebots haben die Betreffenden ihre volle geseßliche Dienstverpflich- tung abzuleisten, verbleiben demnach unter normalen Friedens - Ver- hältnissen zwei Jahre in der Reserve und sieben Jahre im ersten Aufgebot der Landwehr.

Für den Uebertritt in das erste resp. zweite Aufgebot der Land- wehr is demgemäß der Termin maßgebend, an welchem die Ent- lassung zur Reserve stattgefunden hat. Was dagegen die Dienst- verpflichtung im zweiten Aufgebot der Landwehr betrifft, so ist auch rücksichtlich der Mannschaften der in Rede stehenden Kategorie an dem allgemeinen Grundsatz fesizuhalten, daß die Verpflichtung zum zweiten Aufgebot der Landwehr mit dem vollendeten 39. Lebensjahre aufzuhören hat.

Dagegen is, in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 5. Mai 1820, Festungsstrafe, welche während der Dauer des Reserve- oder Landwehr - Verhältnisses verbüßt worden, rücksichtlich des Uebertritts zum 1. und 2. Aufgebot, resp. zum Landsturm außer Betracht zu lassen.

Berlin, den 10. März 1866.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Personal -Veränderungen. g. An der Armee.

Offiziere , Portepee : Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versezgungen. Den 15. Februar. Rückforth, Oberst von der Armee und Direktor der Pulverfabrik zu

Neisse, ein Patent seiner Charge verliehen. Den 9. März. v. Podbielsky, Gen. Major und Chef des Stabes bei dem Gou-

vernem. d. Herzogth. Schleswi um Direktor des Allgem. Kriegs-Depark. | e E : 0 O s : , | besuchten Universität vorzulegen. tbauischen Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albreht von Preußen) und Adjut, | täts-Prüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht hauisch J g (Prinz d Preusien) ] | haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine

im Kriegsministerium ernannt. Crüger, Rittmeister z. D., bisher im Lit- der 10. Division, als Hauptmann in der 8. Gendarmerie-Brig. angestellt. v. Trotha, Sec. Lt. vom 1. Garde-Regt. z. F.,, in das Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, v. Herrmann, Port. Fähnr. vom Kaiser Alexander Garde- Gren. Regt. Nr. 1, in das 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, v. S1Mart, Port. Fähnr. vom 1. Garde - Regt. z. F, in das Neumärk. Drag. Regt.

Nr. Z verseßt. Den 10. März.

Berendt, Pr. Lt. à la suite der 6. Art, Brig. und Directions- |

Assistent bei der Pulverfabrik in Neisse, unter Entbind. von diesem Verhältniß in die 6. Art. Brig. einrangirt, Büschin g, Pr. Lt. von der 6. Art. Brig. unter Stellung à la suite derselben, zum Directions - Assistenten bei der Pulverfabrik in Neisse ernannt. B. Abschieds-Bewilligungen 2c Den 6. März.

Borchmann, Sec. Lt. vom 2. Niederschles. Jnf. Regt. Nr. 47, als

Halbinvalide mit Pension nebs Aussicht auf Anstellung im Civildienst aus- eschieden und zu den beurlaubten Offizieren 2. Aufg. des 1. Bats. (Jauer) d. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 7 übergetreten. Crüger, Rittmeister vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) und Adju- tant der 10. Division, mit Pension zur Dispos. gestellt.

Den 9. März.

Frhr. v. Hilgers, Ob. Lt. und Brigadier der 7. Gendarmerie-Bri- gade, mit Pens. der Abschied bewilligt. v. Glis8czinsfki, Gen. Lt. und Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departemeyts im Kriegs-Ministerium, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, 0 Muisiva zur Disposition gestellt. Baron v. d. Goltz, Gen.-Lieut. und Commdr. der Garde-Kav. Division, in Genehmigung seines Abschied8gesuchs, mit Pens. zur Dispos. gestellt.

Den 10. März.

Sackersdorff, Oberst à la suite des Neumärkischen Dragoner-Regts. Nr. Z und Präses einer Remonte-Ankäufs-Kommission, mit Penfion und der Unif. des Litth. Dragoner - Regts. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) der Abschied bewilligt.

Beamte der Militair-Verwaltung-. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 26. Februar. Hoecckewald, Zahlmeister 1. Klasse vom 3. Garde-Regt. z. F., mit

Pens. verabschiedet. Den 28. Februar.

v. Goßfkow, Zahlmstr. 2. Klasse, zum Zahlmstr. 1. Klasse beim 1. Bat. 6, Pomm. Juf. Regts. Nr. 49 ernannt.

| vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, | Paß oder sonstige ausreichende Legitimations - Papiere, 2) diejenigen,

A Den 6. März. Horion, Jutendantur-Assessor vom VUI. Armee-Corps, zum Il]. Armee.

Corps verseht. Un. Ju der Marine. Offiziere 2c. Den 1.“ Märi Livonius, Capitain-Lieut,, als Ausrüstungs-Direktor zur Werft in Danzig kommandirt.

Vekanntmachungen.

Das bevorstehende Studien - Semester unserer Universität nimmt mit dem 9 April &

seinen geseßlichen Anfang. Jndem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die hie- sige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sih pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des An- fangs der Vorlesungen unausbleiblih erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Dis, ziplin möglich| mitzuwirken. In Anschung derjenigen Stu-

| direnden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits-Atteste die Wohl.

that der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu neh- men beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren geseßlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücfsichtigung, und zwar die Stundungêgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuhe um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem geseßlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden if, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungsscheine innerhalb der ersten Woche nach dem geseßlichen Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. :

Bonn, den 15. März 1866.

Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich - Wilhelms- Universität. Naumann. II.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Studien-Semester findet vom Dienstag, den 3. April e. an bis zum Samstag, den 21. ejusd. ine!, statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Stu- direnden noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmel- dung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver- mögen. Behufs der Jmmatriculation haben 1) diejenigen Studirenden, welche die Universitäts-Studien beginnen, insofern sie Jnländer sind, ein fals sie Ausländer find, einen

welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeich- neten Papieren noch ein vollständiges Abgangs-Zeugniß von jeder früher Diejenigen Jnländer, welche keine Maturi-

besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vor- gängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts-Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikulirt werden. Bonn, den 15. März 18066. Die Tmmatrikulations-Kommission. Naumann.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Militair-Kabinets entgegen.

Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin empfingen im Laufe des 15. Mârz den Geheimen Kommerzien-Rath Krupp und Frau Krupp. Hierauf ertheilte Se. Königliche Hoheit Audienz an den Oberstabsarzk a. D. Dr. Biefel und Herrn von Erxleben aus Selbelang¡ Abends begab sh Höchstderselbe in die Soirêe J hrer Majestät der Königin. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin empfing Vormittags den Legationsrath Dr. Meyer. Se. Königliche Hoheit der Kron- prinz fuhr mit dem 8-Uhr-Zuge gestern nah Potsdam, wohnte der Besichtigung von vier Compagnieen des 1. Garde-Regiments zu Fuß Seitens Sr. Majestät des Königs daselbst bei und kehrte gegen 2 Uhr nah Berlin zurü.

Schleswig - Holstein. Schleswig, 16. März. (W. T. B.) Durch eine auf Grund Königlicher Ermächtigung erlassene Verordnung des Gouverneurs Freiherrn von Manteuffel werden für alle preußischen Schiffe die für die Küstenschifffahrt im Herzogthum Schleswig bestehenden Beschränkungen aufgehoben. Schiffe anderer Staaten werden, wenn lehtere solches unter Gewährung der vollen Gegenseitigkeit beantragen, ebenfalls ohne irgendwelche Beschränkun- gen zur Küstenschifffahrt zugelassen.

Neuß. Gera, 15. März. (L. Ztg.) Heute Vormittag haben im hiesigen Regierungsgebäude die von den Regierungen Preußen,

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Bayern, Weimar , Meiningen , Shwarzburg-Rudolstadt und Reuß j. L. beschickten Konferenzen für die Eisenbahnprojekte Gera-Hof und Gera-Saalfeld begonnen. Die sämuntlichen Konferenzmitglieder waren heute Mittag zur fürstlihen Tafel eingeladen. Württemberg. Stuttgart, 15. März.

angekommen. Seine Majestät der Kaiser von Rußland holte Seine Schwester in Gatschina ein und Ihre Majestät die Kaiserin empfing die Königin auf dem Bahnhofe von St. Petersburg.

Hesterreich. Wien, 16. März. (W. T. B.) Nach der „Generalforrespondenz« hat das Staatsministerinm im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Einseßung des Standrechts über diejenigen Bezirke des Königreichs Böhmen verfügt, in welchen jüngst Ausschreitungen vorgekommen find, indem es gleichzeitig das Prager Statthaltereipräsidium ermächtigt hat, das Standrecht auch auf alle durch Excesse bedrohten Bezirke auszudehnen.

Gestern ist, derselben Quelle zufolge, der Abschluß der neuen österreichish-mexikanischen Militairconvention erfolgt, welche, indem sie eine Vervollständigung der früher abgeschlossenen bildet, stipulirt, daß Werbungen bis zu 2000 Mann zur Kompletterhaltung des

ssterreichishen Freiwilligencorps in Oesterreich veranstaltet werden | sigung wurde das Geseg zur Errichtung der Nationalgarde votirt.

können. Die Werbungen sollen alsbald beginnen. Von den Landtagen melden die »Wien.« Zeitungen :

Pesth, 15. März. Jn der heutigen Sizung des Repräsentanten- hauses wurden zwei Anträge angemeldet, welche beide die Einseßung einer Kommission zur Ausarbeitung eines Gesehvorschlages über die Nationali- tätenfrage bezwecken.

Agram, 15. März. Es wurde beschlossen, daß eine Deputation, aus drei Mitgliedern bestehend, die Repräsentation Sr. Majestät bezüglich der Eisenbahnen überreichen soll.

Prag, 15. März. Jn der beutigen Landtagssigung wurde die Debatte bezüglich der Bezirkseintheilung zu Ende geführt. Es sind 87 Bezirke vorgeschlagen und wurde beschlossen: die zahlreichen die Bezirks- Eintheilung betreffenden Petitionen der Regierung mit der Aufforderung zu übergeben , nah Einvernehmung mit den betreffenden Gemeinden und Bezirks8vertretungen dem Landtage in der nächsten Session einen bezüg- lihen Gesehentwurf vorzulegen. Weiter wurde beschlossen, die Regierung um Vorlage eines Geseßes zur Erleichterung des freiwilligen Austausches von Grundstücken zum Behufe der Zusammenlegung anzugehen.

Großbritannien und Jrland. London, 19. März. In der gestrigen Unterhaus-Sißung beantragte Sir C. O'Loghlen die ¡weite Lesung einer Railway Travelling (Jreland) Bill, eines Gesezentwurfs, der die irischen Eisenbahn-Compagnieen, welche an Wochentagen Reisende be- fördern, verpflichten soll, auch am Sonntag wenigstens einen Qug hin und zurück zwischen je zwei Endpunkten fahren zu lassen. Blake stellt ein Amendement auf Lesung in sechs Monaten, weil die irishen Bahnen nicht rentiren, der erzwungene Verkehr deshalb dem Publikum wenig nügen, den Compagnieen aber sicheren Schaden verursachen würde. Eben so viele Mitglieder unterstüßen den Antrag, als ihn bekämpfen. M. Gibson spricht vermittelnd, aber die Bill wird \cließlich mit 200 gegen 83 Stimmen verworfen. Die vom Unterhause angenommene Viehseuchenbill ist vom Oberhause so vielfach amendirt worden, daß sie sih selber niht mehr ähnlich sieht und vom Ur- heber nicht mehr erkannt wird. Das Haus - der Gemeinen soll nun die Amendements des Oberhauses erörtern, was sehr viel Zeit kosten und wahr- {heinlich nichts fruhten würde. Auf einen Vorschlag Barings nimmt daher Hunt seine Bill zurü, wogegen die Regierung sich anheischig macht, durch Geheimeraths-Verordnungen die Vorschläge Hunts so weit als mögli aus- zuführen. Außerdem sind zwei Anzeigen zu erwähnen. Sir H. Hoare zeigt auf den kommenden Abend die Frage an, ob der Schaÿkanzler im Fall des Durchgehens der Reformbill die Absicht habe, zu Anfang der nächsten Session, a. 1867, eine Bill zur -Neuvertheilung der Parlamentssiße und Ordnung der Burgsleckenbezirke einzubringen. Stone beabsichtigt, im Co- mité über die Bill die Streichung der Klausel, welche den Arbeitern in Re-

* gierungs8werften das Stimmrecht entzieht, zu beantragen.

Wie aus Dublin telegraphirt wird, träfen die dortigen Be- hörden Anstalten zur Aufnahme einer Anzahl neuer Verhafteten in den Gefängnissen. Für den Vorabend des Stk. Patrikstages beab- shtigten se die Verhaftung vieler Verdächtigen. Die in den Provinzialgefängnissen befindlihen Fenier sind, wie es heißt, troß aller Vorsichtsmaßregeln in beständiger Communication mit den Ge- nossen auf freiem Fuße. Der »Cork Examiner« von gestern be- hauptet, guten Grund zu der Annahme zu haben, daß Stephens in jüngster Zeit nah Amerika entkommen sei. Vor seiner Abreise soll er der Genossenschaft gerathen haben, sih für jeyt friedlichen Be- shäftigungen hinzugeben.

Frankreich. Paris, 16. März. Die »Patrie« meldet, daß der preußische Botschafter Graf von der Go lh heute dem Kaiserlichen Prin- zen den Schwarzen Adler-Orden im Namen des Königs von Preußen übergeben hat. Der Kaiser war hierbei von seinem Hofstaate umgeben. Der preußische Botschafter hielt eine Ansprache, in welcher er den Gefühlen der persönlihen Freundschaft des Königs für den Kaiser, so wie der Sympathie seines Monarchen für Frankreich Ausdru gab. Der Kaiser drückte in seiner Antwort das gleiche Wohlwollen

für den König von Preußen aus. Der »Moniteur« dementirt auf Grund einer Depesche des fran-

zösischen Konsuls in Alexandrien die Nachricht, daß in Aegypten die.

L Nach aus | St. Petersburg eingetroffener telegraphischer Nachricht, so meldet der | „St. A. f. W.«, ist Ihre Majestät die Königin von Württem- |

berg gestern Abend um 6 Uhr daselbst in erwünschtem Woblsein | E erg s s [d E über Bischöfe und Ordensgeistliche liegt ein Schreiben des heiligen

Cholera wieder ausgebrochen sei. Nur am 7. März sei eine einzig€ Cholera - Erkrankung in dem europäischen Hospitale zu Alexandrien vorgekommen.

Italien. Rom, 10. März. (Köln. Ztg.) Der in diesen Tagen vorbereitete Abzug eines der drei französischen Regimenter unserer Garnison is für die Parteien eine neue Erinnerung an die Ausführung der September - Convention. Jn der Congregation

Vaters an alle Bischöfe der katholischen Christenheit zur Absendung bereit, welches dieselben zur Theilnahme an dem Centenarium des Martyriums des Apostels Petrus einladet mit der ausdrücklichen Be- merkung, daß der Ernst der Zeit und die Jnteressen der Kirche die Gegenwart Aller wünschenswerth mache. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Synode, auf welcher nicht allein die Themata des Syllabus noch einmal zur Besprehung kommen, sondern auch Mittel ausfindig gemaht werden sollen, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Regierung des heiligen Stuhles, was die welt- liche Herrschaft anbetrifft, gegen die Eventualitäten sicher zu stellen, welche bei der Fortdauer der gegenwärtigen Lage die Finanznoth ihr bringen muß.

Türkei. Bucharest, 13. März. Jn der gestrigen Kammer- Aus der Moldau treffen ershütternde Nachrichten Über die dort herrschende Hungersnoth ein.

Rußland und Polen. Warschau, 13. März. Das Amtsblatt publizirt einen Kaiserlichen Befchl an den dirigirenden Senat , durch welchen besondere goldene und silberne Medaillen ge- stiftet werden, die für diejenigen Beamten bestimmt sind, welche mit der Durchführung der Bauernregulirung und der Liquidationsopera- tion im Königreiche zu thun haben. Die goldene Medaille soll ver- lieben werden: allen unmittelbaren Urhebern des Bauernablösungs- planes, den Mitgliedern des Regulirungs - Comité's , der Central- Kommission für die bäuerlichen Angelegenheiten und der Liquidations- Kommission , so wie dem General - Polizeimeister, den Chefs der Militairbezirke und den Präsidenten der Ablösungs - Kommissionen.

| Die silberne Medaille sollen die Kreis-Commissaire für die Ablösung, | die Militair-Polizeichefs in den einzelnen Distrikten und alle mit der

Bauernablösung beschäftigten Kanzleibeamten erhalten.

Gegen den polnishen Adel in Westrußland werden die Maßregeln der Strenge fortgeseßt. Der »Ostsee-Ztg.« wird hierüber geschrieben: Es wurde seiner Zeit mitgetheilt, daß die russische Re- gierung im Jahre 1264 eine neue Revision der polnischen Adels- Diplome in den neun westlichen Gouvernements (Litthauen und Reußen) angeordnet hatte, und daß in Folge derselben vielen meist zum sogenannten Kleinadel gehörigen polnischen Adelsfamilien, welche kein Adelsdiplom aufzuweisen hatten, die sehr gewichtigen Adel8srehte, zu denen namentlih die Steuer- und Militairfreiheit gehören, entzogen wurden. Nachdem jetzt die Zahl der der Adels- privilegien für verlustig zu erklärenden polnischen Familien, die mehrere Tausend betragen soll, festgeseßt is, hat der dirigirende Senat zur wei- teren Ausführung des betreffenden Kaiserlichen Ukas neuerdings eine Verordnung erlassen, dahin gehend, daß alle Edelleute;, welche wegen mangelnder Legitimation des Adels für verlustig erklärt sind, \ofort zur Steuerzahlung herangezogen und zu diesem Zwecke ohne ge- meinderäthliche Beschlüsse in den Verband der nächsten Stadt- oder Landgemeinde aufgenommen werden sollen. Um die Bedeutung dieser Maßregel zu begreifen, muß bemerkt werden, daß es in Lit- thauen und Reußen mindestens 50,000 polnische Edelleute giebt, welche keinen größeren Landbesiy haben, als der bäuerliche Wirtb, und bisher von den Staatsabgaben und vom Militairdienst befreit waren. Auch binsichtlih der Bildung und der materiellen Lage stebt dieser kleine Adel, von dem oft ganze Dorfschaften bewohnt sind, dem gewöhnlichen Bauer ziemli gleich.

Amerika. New-York, 3. März. Der Konflikt zwischen dem Präsidenten und Kongresse geht seinen Gang fort, ohne daß er bis jeyt in eine neue Phase getreten wäre. Zahlreiche Deputa- tionen bieten dem Präsidenten ihre Unterstüßung an, welcher ibnen seinen Entschluß, troy Widerstand und Schmähung vei seiner Politik ausharren zu wollen, wiederholt. Er blickt mit Hoffnung in die Zukunft und glaubt, daß ungeachtet der gegenwärtigen extremen Parteiung doch alles s{ließlich gut gehen werde. Je früher die Wiederherstellung des Südens vollbracht , desto eher würden seine Produkte auf den Markt fommen , den Umlaufsfkreis der Währung erweitern und dadur finanzielles Unheil abwenden. Der Senat verfolgt seine gegensäßliche Politik. - Er hat die Reso- lution, wonach südstaatliche Vertreter so lange ausgeschlossen sein sollen, bis der Kongreß überhaupt ein Recht der abgefallenen Staa- ten auf Vertretung anerkannt haben wird, mit 29 gegen 18 Stim- men angenommen. Die Meinung, es werde das Reconstructions- Comité in Bälde zu Gunsten der Zulassung der Mitglieder aus Tennessee Bericht erstatten, gewinnt an Festigkeit. Der Senat hat eine Resolution angenommen, wona der Präsident wiederholt