1866 / 67 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königs eine öffentliche Sizung halten y wozu dieselbe ergebenst ein- ladet. Einlaßkarten sind nicht erforderlich.

Berlin, am 17. März 1866. : i) Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Die nicht immatrikulationsfähigen Studirenden der Pharmacie und Zahnheilkunde werden aufgefordert , sich vor Beginn der Vor- lesungen des bevorstehenden Sommer - Semesters unter Beibringung ibrer Schul- und Servir-ZJeugnisse resp. ihres bescheinigten Anmelde- bogens vom vorigen Semester Behufs Feststellung des Studienplans bei Unterzeichnetem (Behrenstraße Nr. 63) Morgens von 8—9 Uhr, zu melden.

Berlin, den 16. März 1866. i

Der Direktor des pharmaceutischen Studiums an der hiesigen

Königlichen Universität. Dr. Sousselle.

Berlin, 17. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem dermaligen Professor der Mineralogie am Polytechnikum und an der Universität in Zürich, Dr. Adolph Kenngott, in seiner Eigenschaft als preußischer Unterthan die Er- laubniß zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. Mauritius- und Lazaru®ê-

Ordens zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : dem Obersten von Tres ckow, Commandeur des 5. Westfälischen Jnfanterie - Regiments Nr. 53, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg-Streliß König- licher Hoheit ihm verliehenen Comthurkreuzes des Hausordens der Wendischen Krone, sowie dem Obersten von Lindern, Comman- deur des Königs - Husaren - Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7, und dem Rittmeister und Eskadron-Chef von Massonneau von dem- selben Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg - Rudolstadt Durtblaucht ihnen verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkxeuzes resp. erster und zweiter Klasse zu ertheilen.

Berlin, 20. März.

Nichtamtliches.

Vreußen. Berlin, 19. März. Jhre Mata bit Königin war in dem 11. Vortrage des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestein dem Gottesdienste in der St. Matthäi- Kirche bei. Das Familien - Diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albreht statt. Jhre Majestät die Königin empfing den Besuch der hier eingetroffenen verwittweten Großherzogin von Mecklenburg-Scchwerin.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 17. d. M. den General-Major von Pfuel, Commandeur der 3. Ka- vallerie-Brigade, und besuchte Mittags mit Ihrer Königlichen

oheit der Frau Kronprinzessin die Treibereien des Koms- merzien-Raths Borsig in Moabit.

Am 18. wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei, empfing mit Jhrer Königlichen Hoheit zusammen den Dr. Auerbach , Direktor des jüdischen Waisenhauses, dann den Ritt- meister von Görß vom Neumärkischen Dragoner - Regiment Nr. 3, den Regierungs - Assessor von Zastrow, Landrathsamts-Verweser des Friedeberger Kreises, den Landrath des Laubaner Kreises von Zastrow, gegenwärtig in Schleswig, und den Lieutenant von Zastrow, vom A. Landwehr-Dragoner-Regiment, und begab Sich zum Familien- diner zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht. öIhre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin ertheilte Vor- mittags der Gräfin von der Asseburg, geb. Gräfin Fürstenstein, eine Audienz.

Posen, 15. März. Die Königliche Regierung hat unterm 5. d. Mts. folgende Warnung in dem diesseitigen Amtsblatte er- [assen :

Y Wir haben in Erfahrung gebracht,

daß sogenannte Parzellanten

die Dörfer bereisen und nah einem von ihnen entworfenen Formulare Vollmacht von bäuerlichen Eigenthümern zum Verkaufe der Wirthschaften

im Ganzen oder in Parzellen zu erlangen streben. Nach Jnhalk der Voll- macht fällt der Über den für die ganze Wirthschaft vorher verabredeten Preis erzielte Erlss8 dem Parzellanten zu. Gelingt dem Par- zellanten nur einzelne Parzellen zu veräußern, so is er berechtigt, den Ueberrest der Wirthschaft an sih zu nehmen , sofern er den für die ganze Wirthschaft vorher verabredeten Preis mit Anrechnung der Kaufgelder der veräußerten Parzèllen dem bisherigen Wirth zahlt. Parzellant übernimmt aber feine Verpflichtung zur diesfälligen Uebernahme des

bäuerlihe Wirth, welher seine ganze Wirthschaft zu veräußern vermeinte, nur einzelne Parzellen abverkauft sieht, und nun, da ihm dies wirthschaftlih nicht zusagt, durch Zahlung der stipulirten hohen Conven- tionalstrafen oder durch sonstige Opfer die Abverkäufe rückgängig zu machen sucht. Der Ruin der bäuerlichen Wirthe ift bäufig die Folze davon, Mir nehmen hierdurch Veranlassung, die bäuerlichen Wirthe vor dem Ein- gehen derartiger Schwindelgeschäfte zu warnen, bei denen aller Vortheil auf Seiten des Parzellanten is, jeder mögliche Nachtheil aber den bâuer- lien Wirth trifft.

Stettin. Der Kommunal-Landtag von Altpommern hat als Ort für die im Stettiner Regierungsbezirke zu gründende Jrren- und Siechen-Anstalt die Stadt Ueckermünde gewählt.

Aachen, 16. März. (Aach. Ztg.) Vom 14. April ab über- nimmt das erste Bataillon des 28. Jnfanterie - Regiments (Major von Brauchitsh) und die fünfte Escadron des Königsbusaren-Regi- ments (Rittmeister Witte) die Grenzbewahung gegen Holland und das neutrale Gebiet, Das Kommando besteht aus 16 Offizieren, 451 Mann Jnfanterie und sieben Pferden; das Kavalierie-Kom- mando aus 4 Offizieren und 119 Pferden. Der Stab liegt in Geilenkirchen. : Schleswig - Holstein. Kiel, 16. März. (Nordd. Ztg.) Vorgestern passirte eine Abtheilung des Magdeburgischen Dra- goner- Regiments Nr. 6, welche auf der Etappenstraße von Ratzeburg hier eingetrossen , unter Führung eines Offiziers unsere Stadt und seßte, nach eingeholter Erlaubniß des Statthalters, ihren Marsch über Eckernförde nah Schleswig fort. Die hier stationirte, für die ostasiatishe Expedition bestimmte Korvette » Erz herzog Friedrich « wird, nachdem sie bedeutende Kontrakte für Lieferungen abgeschlossen, in den nächsten Tagen den hiesigen Hafen verlassen.

Das heute ausgegebene » Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein« enthält unter anderem eine provisorische Verordnung , be- treffend die Zusammenschung der Kriegsgerichte und Kriegêverhöre bei der Holsteinishen Grenzzoll - Gendarmerie und die Strafgewalt der Commandeurs dieses Corps und eine Bekanntmachung, betreffend die einstweilige Suspendirung der Wiederbesegung des Amtes eines Ober-Schuldirektors für das Herzogtbum Holstein, welche lautet :

» Nachdem abseiten des K. K. Statthalters für das Herzogthum Hol- stein beschlossen worden, mit dem Amte eines Ober-Schuldirektors für das Herzogthum Holstein das eines Ober-Kirchenratbes zu verbinden, für dies fombinirte Amt aber bis dahin eine geeignete Persönlichkeit nicht hat ge- wonnen werden können, wird, in Gemäßheit Schreibens des K. K. Statt- halters vom 24. Februar, 1. März d. J. bierdur zur öffentlichen Kunde gebracht, daß das erwähnte Amt bis auf Weiteres unbeseht bleiben soll, uud die dem Ober-Schuldirektor überwiesenen Geschäfte in derselben Weise wie dies früher der Fall gewesen ist, wiederum bei der ersten Section der Landesregierung zu behandeln sind.«

Die bereits telegraphisch angezeigte provisorische Verordnung des Gouverneurs des Herzogthums Schleëwig vom 10. d. M,, betreffend die Aufhebung der für die Küstenschifffahrt bestehenden Beschränkun- gen, lautet:

»Nachdem Königlich preußischer Seits unter Bedingung der Gegen- seitigkeit die Zulassung von Schiffen , welche dem Herzogthum Schleswig angehören, zur Küstenfrachtfahrt von einem preußischen Hafen nach einem anderen im preußischen Staate belegenen Plaße (Cabotage) zugesichert worden if, verordne ih hierdurh auf Grund Allerböchstee Ermächtigung Folgendes:

F. 1. Die durch §. 18 der Zollverordnung vom 1, Mai 1838 und durch das Plakat vom 1. September 1819 vorgeschriebenen Beschränkun- gen der Küstenfcachtfahrt werden von jeßt ab für alle den königlich preußischen Staaten gehörenden Schiffe dergestalt aufgeboben , daß diesen ohne Unterschied der Lastenträchtigkeit die Küstenschifffahrt innerhalb des Gebiets des Herzogthums Schleswig unter Beobachtung der für solche Fahrt geltenden allgemeinen Bestimmungen, fortän gestattet ist,

F. 2. Jn gleicher Weise sollen die Schiffe derjenigen anderen Staa- ten und Länder zur Küstenfrachtfahrt zugelassen werden, deren Regierun- gen solches unter Gewährung voller Gegenseitigkeit beantragen.

Die in der Etappen-Convention für die. der Königlich preußishen Regierung festgesegten Militairstraßen sind folgende: 1) von Hamburg (Altona) nah Rendsburg und 2) von Lübe (Gr. Grönau) nach Kiel. Um die gute Ordnung auf den Etappen auf- recht zu erhalten, können in Altona, Neumünster, Rendsburg, Plôn und Kiel Königlich preußishe Etappen - Kommandanten bestellt wer- den , deren Bestimmung im Allgemeinen dahin gebt, den durch- marschirenden Truppen die Quartiere in den einzelnen Ortschaften anzuweisen, für die Ertheilung der vorgeschriebenen Quittungen 2c- mit Sorge zu tragen und etwaigen Beschwerden nah Möglichkeit abzuhelfen. Eine Autorität Über die Einwohner des Herzogthums Holstein wird jenen Etappen-Kommandanten jedoch nicht beigelegt.

Frankfurt a. M., 17. März. (Fr. Pztg.) Das Staat®- budget der freien Stadt Frankfurt wurde in der gestrigen Sihung der geseggebenden Versammlung nach den einzelnen Ausgabetiteln auf die Summe von 2,048,847 Fl. festgestellt, nah der Senatsvok- lage betrugen die Gesammtausgaben 2,491,085 Fl. j der Mehrbetrag erklärt sich dadurch, daß seit der ursprünglichen Aufstellung etwa vier Monate verflossen und während dieser Zeit eine Reihe neuer Bewvilligungen für die einzelnen Aemter hinzugekommen sind. Die Gesammtsumme der Ausgaben vertheilt sich auf die einzelnen Kosten, wie folgt : Dienst der Rechneikasse 1,991,719 Fl. ; Dienst der Schulden-

Ueberrestes der Wirthschaft, Hierdurch kommt es häufig, daß der

tilgung 487,000 Fl.; Dienst des Pfandamts 12,366 Fl.

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Baden. Karlsruhe, 17. März. (Karlsr. Qta. Königlichen Hoheiten der Srobbtrede: S dic 8 A E

Jhre |

herzogin haben sih gestern Vormittag nach Baden begeben, um daselbst Sr. Hoheit dem Prinzen Friedri ch von Hessen pin0s 'Ho- |

dessen Gemahlin ihren Besu abzustatten; Höchstdieselben trafen

Nachmittags wieder in Karlsruhe ein. Oesterreich. Wien, 17. März. reibt :

der dortigen Garnifon nach Vöhmen sind wir in der Lage, zu erklären,

daß es sich bier nur um eine der gewöhnlichen, alljährlich vor sich gehen- |

den Dislocationsveränderungen einzelner Truppenabtheilungen handelt. Prag, 16. März. M R liht nachfolgende Kundmachung:

Die bedauerlicben Ereignisse, welche in den leßten Tagen in einigen Landstädten vorgefalien sind, haben lebhafte Besorgnisse in vielen Gegen- den Böhmens wachgerufen. Um diese durch das Gefühl der Unsicherheit veranlaßten Besorgnisse zu beschwichtigen und der Gefahr vorzubeugen, day ein ähnlicher Fall sich wieder ereigne, wie in Schüttenhofen , welche Stadt beinahe durch 24 Stunden sozusagen schußlos dem plündernden Pöbel preisgegeben war, hat das Statthaltereipräsidium sich mit dem Prä- sidium des Landesgeneralkommando ins Einvernehmen gesezt und die nöthigen Vorkehrungen getroffen, daß an allea bedrohten Punkten Mili- tairabtheilungen aufgestellt werden, die im Falle eines Exzesses mit mög- lihster Beschleunigung interveniren können. Die Truppen befinden sich bereits am Marsche. Die Regierung hat sich zu diesen Maßnahmen ver- anlaßt gesehen, eingedenk der Verpflichtung, die ihr obliegt, Leben und Eigenthum der Staatsbürger vor Gewaltthätigkeiten aufgeregter Volks- haufen zu schützen. Die friedlichen Bürger mögen darauf bedacht sein, cine Wiederholung von Erxzessen, wie sie in jüngster Zeit vorgekommen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern ; denjenigen, welche derlei Störungen hervorrufen oder sich daran betheiligen, sei dies eine eruste Mahnung, daß gegen sie unnachfichtlih mit rücksichtsloser Energie und der äußersten Strenge des Gesehes vorgegangen werden wird.

417. März. Wolfram und Genossen interpelliren die Re- gierung wegen ber Vorgänge iu Schüttenhofen und fragen, ob der dortige Bezirksleiter bis zum Momente des Tumultausbruches ohne Kenntniß geblieben und, wenn er Kenntniß hatte, welche Veranlassungen derselbe getroffen , diesen Tumulten rechtzeitig zu begegnen, und warum die Maßregeln vollständig wirkungslos geblieben seien? Graf Lazansky erwidert: Die Statthalterei habe eiligst Maßregeln getroffen. Der Kreis- hauptmann von Pisck habe vollkommen seine Schuldigkeit gethan und gleich Militair - Assistenz berufen. Die Untersuchung sei im Yuge , und wenn irgendwo eine Fahrlässigkeit vorgefallen , werde er auf das ent- \chiedenste sein Amt handeln. Graf Lazansky legt noch die ergriffenen Maßregeln dar: Proklamirung des Standrechtes , Truppendislocirung, und erklärt seine Ermächtigung, das Standrecht erforderlichen Falles auch auf andere Kreise auszudehnen (\. oben Prag). Die Berathung über den Gesezentwurf, betreffend die technisch-öfonomishe Administration der öffentlichen, nichtärarischen Straßen, wird hierauf beendet und werden so- dann die Ersaÿwahlen für den Landesausschuß vorgenommen.

Der Kaiserlich Königliche Prager Kreisvorsteher Statthaltereirath Freiber v. Malowez hat folgende Kundmachung erlassen :

Im hohen Auftrage mache ich hiermit allgemein bekannt, daß nach) Qulaß der §. 396 und 397 der Strafprozeß-Ordnung über den Prager Kreis, wegen der Verbrechen: 1) des Aufruhrs, 2) der öffentlichen Ge-

waltthätigkeit, dur Zerstörung fremden Eigenthums und 3) des Mordeë, |

Raubes und der Brandlegung, im Falle sie damit im Zusammenhange stehen sollten, das standrechtliche Berfahren verhängt wurde.

Somit warne ih Jedermann, sich nicht nur der aufgezählten Ver- brechen selbst, sondern auch aller Aufreizungen dazu und aller Theilnahme daran, so wie aller aufrührerischen Zusammenrottungen zu enthalten und fordere Jedermann auf, den zur Unterdrückung dieser Verbrechen ergehen- den Anordnungen der Obrigkeit sich unweigerlih zu fügen, widrigens öeder, der nach dieser Kundmachung der bezeichneten öffentlichen Gewalt- thätigfkeit, des Mordes, Raubes, der Brandlegung oder des Aufruhres als Thäter, Urheber oder Theilnehmer sich schuldig macht, nach der Strenge des Standrechtes mit dem Tode bestraft werden wird. Prag, am 1bten März 1866. s

Pesth, 17. März. »Lloyd« meldet, ein großer Theil der 15861 gewählten Stadtrepräsentanten versammelte sih in Folge einer Ein- ladung des Bürgermeisters Rotterbiller unter dessen Vorsit gestern Nachmittags 5 Uhr und beschlossen die Repräsentanten, sih wie im Jabre 1861 in zwölf Sectionen zu theilen und ihre Functionen Wieder aufzunehmen unter der bewilligten Bedingung, daß jede Section das Recht habe, eine gewisse Anzahl Mitglieder zu ent- senden, welhe in allen Magistratssizungen Siy und Stimme

haben werden.

Von den Landtagen liegen nachstehende Mittheilungen vor :

Pesth, 17. März. Jn der heutigen Siyung des Rep räsentan- tenhauses werden vom Präsidenten unter den Einläufen die Wahl- Protokolle der neueingetroffenen siebenbürgischen Deputirten Graf Gott- hard Kun, Franz Ocskay und Gabriel Tolnay angemeldet. Hierauf werden die siebenbürgischen Deputirten ohne Debatte verifizirt. Nach der Berichterstattung der Budgetkommission wird bestimmt, daß zur Diariumsprüfungskommission noch 6 Siebenbürger hinzu gewählt werden sollen. Hierauf werden die Stimmzettel zur Neuwahl der Verificationskommission abgegeben; das Resultat wird Montag bekannt gemacht. Folgt die abermalige Vorlesung der Zuschrift des kroatischen Landtages, worauf bestimmt wird, daß in Angelegenheit der kroatischen Frage eine Landesdeputation gewählt werde, wobei sich die beiden

Die »Wiener Abendpost« |

L Bezüglich des gestern von der » Presse« mitgetheilten Telegramms aus Pesth über den anbefoblenen Abmarsch eines beträchtlichen Theiles |

Die heutige »Prager Zeitung« veröffent- |

Häuser nach dem üblichen Verhältnisse betheiligen; es werden ‘nämli

5 vom Repräsentantenhause, 5 von der Magnatentafel gewählt.

B Nach Deaks Antrag werden der Deputation keine detaillirten Instructionen übergeben, dieselbe habe nur die Prinzipien der Jn- tegrität der ungarischen Krone zu beobachten und vor Augen zu behal- ten, daß die Feststellungen der Deputationen erst durch Annahme von Seite des Landtags bindend werden. Hierauf folgt die Verlesung einer Zuschrift des Syrmier Komitats, welches eine an Se. Majestät gerichtete Repräsentation mittheilt, die Bitte enthaltend, daß Se. Majestät die Be- \{lüsse des 1861er serbischen Kongresses dem kroatischen “und ungarischen Landtage mittheile; so wie die Bitte an den Landtag, dahin zu wirken, daß der jerbische Kongreß einberufen werde. Diese Zuschrift wird gedruckt, vertbeilt und s{ließlich auf die Tagesordnung geseyzt werden. Schließ- lich kommen die Anträge zur Einseßung einer Kommission in Angelegen- heit der Nationalitätenfrage zur Vorlesung und werden dieselben prinzipiell angenommen mit dem Bedeuten, daß die nah Beendigung der Adreß- debatte einzusegende Prograinm - Kommission auh über die Zahl der Kommissionsmitglieder und die Zeit der Verhandlung der Nationalitäten- |prache ein Gutachten abgebe.

Agram, 17. März. Zur Behandlung der die serbischen Ange- legenheiten betreffenden und dem Landtage übermittelten Eingaben wurde ein aus 7 Mitgliedern bestehendes Comité ad hoc ernannt.

Der Landtag beschließt, daß das mit Verordnung des Justizmini- steriums und Handelsministeriums vom 12. Mai 1859 eingeführte Ver- gleihsverfahren in Croatien und Slavonien außer Kraft trete. Hierauf wird den beiden Vicepräsidenten und Notären der Dank des Hauses im Protokolle ausgedrückt. Nah Schluß der Session begab sih eine Deputation zum Ban, um demselbe ihre Abschiedsvisite zu machen. Die Landtagskanzlei verbleibt in Thätigkeit. Die Sihungen werden am 1. Mai wieder aufgenommen.

Lemberg, 17. März. Generaldebatte über das Gemeinde- geseh fortgesezt; speziell wurde über die von der Majorität der Kom- mission beantragte Annahme des Grundsazes verhandelt, es sei der bis- herige Umfang der Gemeinden aufrecht zu erhalten; die Minorität der Kommission beantragt Gesammtgemeinden zu bilden. —= Abg. Hubii schlägt die Einführung von Friedensgerichten vor. Schließlich wurde das Prinzip der Majorität angenommen.

__ (K. 3.) Jn Galizien, und zwar namentli unter der ruthe- nischen Bevölkerung , welche durch die Hungersnoth in große Erbit- terung verseßt ist, herrscht große Aufregung. Dieselbe ist namentlich gegen die polnischen Gultsbesizer gerihtet und steht mit dem Noth- stands-Comité in Verbindung, da man behauptet, daß dasselbe nur

| den großen Gutsbesigern , niht aber auch der Landbevölkerung zu

Gute fomnmze.

Schweiz. Schaffhausen, 15. März. (Schw. M.) Jn der beutigen, sehr lebhaften Sißung entschied sich der Große Rath mit 50 gegen 2 Stimmen für Subventionirung des Gotthard- - Unternehmens, und zwar mit 7 Million, wovon dem kaufmänni- schen Direktorialfonds 100,000 Fr. entnoinmen werden sollen, in- dessen die Stadt 40,000 Fr. zu geben hat. Diese Subventionen sollen gegen Actien zweiter Klasse in Jahresraten während 10 Jah- ren gegeben werden. Da nun noch die Einwohner - Gemeinde der Stadt Schaffhausen sih aussprechen muß, ob die Stadt thatsächlich

| ihren Antheil bezahlen soll, so ist die Subventionsfrage noch nicht

vollständig abgethan.

Der große Rath von Zürich hat am 12. d. das Duell- gese berathen und die strengeren Bestimmungen der Kommissions- Minderheit angenommen. Auch wurde ein Zusagzartikel angenom- men, welcher den Erziehungsrath beauftragt, Verbindungen, die dem Duell Vorschub leisten, aufzulösen.

Velgien. Brüssel, 17. März. (Köln. Ztg.) Ueber den Orts’'schen Gesehentwurf auf Vermehrung der Mitglieder der Nationalvertretung ist die öffentlihe Diskusfion auf künf- tigen Mittwoch angeraumt worden. Jm Falle der Genehmigung; die im Abgeordnetenhause unzweifelhaft, im Senate dagegen weniger sicher ist, würde in Folge des Wachsthums der Bevölkerung die Stadt Brüssel und Wahlkreis zwei Abgeordnete und einen Senator, Lüttich einen Abgeordneten und einen Senator, Antwerpen, Löwen, Charleroi, Thuin und Philippeville je einen Abgeordneten , Mons und die vereinigten Wahlkreise von Arlon Marche und Bastogne je einen Senator mehr zu erwählen haben. Was die Wah lreform anlangt, so bleibt für die Annahme des Guilleryshen Antrages nach dem Ergebniß der Abtheilungs-Debatten auch nicht die geringste Wahrscheinlichkeit übrig, indem derselbe rechts und links mit gleicher Vehemenz bekämpft wird, während die Majorität der von der Regierung eingebrachten Kapazitäten-Vorlage gewogen erscheint. Indessen dürfte weder der eine noch der andere Reformvor- \chlag in laufender Session, die {on Anfangs Mai zu Ende geht, diskutirt werden. Wie der Bautenminister in der heu- tigen Sigung des Senates angekündigt hat, wird der »Moniteur« fünftige Woche einen herabgesezten Personentarif der belgischen Staatsbahnen veröffentlichen, der mit dem 1. Mai in Kraft treten soll. Die Begräbnißfeier des Königs wurde bekanntlih auf Kosten der Nation begangen. Der Minister des Jnnern hat nun so eben im Abgeordnetenhause eine Kreditforderung von 275,500 Fr. zur Bestreitung jener Kosten eingebraht. Das Abgeordnetenhaus hat. eine Sammlung aller über König Leopold erschienenen Zeitungs-