1887 / 215 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Sep 1887 18:00:01 GMT) scan diff

werden sodann die Vorstandsmitglieder eine \hriftliße Zusammen- n maten, welche nach den si ergebenden Umständen der Grammatik als Anhang nachfolgen oder einer neuen Auflage einverleibt werden soll. Dem Werk ift das Bildniß des Verfassers beigegeben. Ein be- sonderer Atlas enthält die Zeihnungen und Musikbeispiele mit Zorn's choregraphisher Schrift unter den Noten. Auf die numerirten Tafeln desselben wird im Text verwiesen. Unter den Figuren sind die ent- sprechenden horegraphishen Zeichen beigefügt, und die Erklärung der- elben folgt im Text, wie es das Bedürfniß im Lehrgange mit \ich ringt. Außerdem gehört zu der Grammatik ein Rotenbeft, ent- haltend eine Sammlung von Tanzmusikstücken für das Pianoforte mit leihter Begleitung, welche, da die Melodie nur in der oberen Linie liegt, danah auch von einer Violine ohne Begleitung geren werten können. —. Die gute Ausstattung des Werks und der Beihefte verdient besondere Hervorhebung. München, 14. September. (W. T. B.) Der Professor der Nechte an der hiesigen Universität, À. von Brinz, ist gestorben.

Land- und Forstwirthschaft.

Milch-Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. (Heinsius, Bremen.) Nr.36. (Probe-Nummer.)— Inhalt : Das Kerry-Vieh. Die polizeilihe Beaufsihtigung des Milchhandels. Von Dr. P. Vieth in London. Ansteckende Hausthierkrankheiten. Rotblaufartige Infektionskrankheit bei jungen Rindern. Allgemeine Berichte. Der Tretgöpel mit geneigtem Boden. Rindvieh und Rindviebhaltung in den Heidedistrikten an der preußish-nicderlän- dishen Grenze, nebst einigen Bemerkungen über Koch- und Brüh- futter. Erntcaussichten in Preußen. Zur Hebung der Viehzucht in Naffau. Zur Zusammenseßung der Sandwike. Selbst- entzündung von Heu. Die hamburgishe Ein- und Ausfuhr von Milch und Molkereiprodukten 1886. Ausf\tellungen. Deutschland. Landwirthschaftlihe Landes-Ausstellung in Baußen. Italien. Internationale Molkerei: Auéëstellung in Parma. Tagesgeschichte. Deutschland. Koloradokäfer. Erhöhung des Getreidezolls. Gesellschaft für Spiritus-Verwerthung. WVereinswesen und Ver- fammlungen. Verein s{hweizerisher analytisher Chemiker. Literatur. Oldenburger Stammregister. Personalien. An- und Verkäufe von Vieh. Marktberihte. Wie hat \sih ein ordnungsmäßiger Betrieb einer Zentrifugen-Meierei mit täglich 2—3000 Litern Milch ungefähr zu gestalten? Dampfturbinen-Butterfaß. Rundschau. Sprechfaal. Zum Kühlen der Milch. Sebin. Was ist Sebin ? Anzeigen. Der leßte volle Bogen der Milch-Zeitung, große Ausgabe, erscheint seit dem 1. Oktober 1887 in neuer Eintheilung E dem Titel „Kleine Milh-Zeitung“ und wird auch apart ab- gegeben.

Tei

Veterinärwesen.

Vereinigte Staaten von Amerika. In einigen Viehhöfen der Stadt Detroit, Michigan, ist die Lungenseuce unter dem Rindvieh ausgebrochen.

Gewerbe und Handel.

Veber die so viel umstrittene Frage der Höhe der Ver- waltun gskosten der Berufsgenossenschaften äußert ih der schr sorgfältig und übersihtlich ausgearbeitete zweite Ver- waltungsberiht der Knappschafts-Berufsgenossenshaft folgender- maßen: Die gesammten Verwaltungskosten der ganzen Genossen- saft betragen für das volle Jahr 1886 = 175 119,33 #, d. i. bei 343 619 versicherten Personen auf den Kopf der Versicherten 50,9 53; es entspricht dieser Betrag annähernd dem von uns von vornherein als wahrscheinli bezeichneten D Obgleich das Umlage- und nicht das Kapitaldeckun 8verfahren für die Berufsgenossen\haften besteht, so betragen die gesammten Verwaltungskosten der fünf ersten Quar- tale, eins{chließlich aller Kosten der ersten Einrichtung, und obwohl für das erste Quartal (die ersten dreizehn Wochen) nur ganz unbedeu- tende Entschädigungsbeträge gezahlt wurden, nur 11,6 2/6 der für diesen Pian umzulegenden Summe. Berechnet man die Verwaltungs- osten für das Jahr 1886 allein, so ergeben sih nur 6,9%. Zwar werden die Verwaltungskosten mit der allmählih steigenden Höhe der Entschädigungsbeträge noch etwas zunehmen, aber das Prozentver- hältniß wird sich von Jahr zu Jahr günstiger gestalten und ohne Sa mit der Zeit den Saß von 4—d % der umzulegenden Summe erreichen.

Aus den Plenarsißungen der Handelskammer zu Me am Main. Um die Frage zu erörtern, in wel{er

eise den Forderungen „des Mainverkehrs von hier aufwärts ent- \sprochen werden könne, hält die Handelskammer eine gemeinschaftliche Berathung der Handelsvorstände des Obermains für wünschenswerth und ersuchte in einem Rundschreiben vom 28. Iuni cr. die in Frage kommenden Handelskammern um Aeußerung darüber, ob sie sich an einer gemeinshaftlihen Berathung dur Delegirte betheiligen würden. Nachdem hierauf die leßte Antwort am 31. August cr. eingegangen war und nunmehr 10 Handelsvertretungen des Obermains sich zusagend geäußert haben, hat die Handelskammer eine Konferenz auf Mittwoch, den 21. September cr., Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal der Day n 05 A

n Folge der Verfügung des Königlichen Amtsgerihts vom 1. August 1887 gegen einen hiesigen Weinhändler, welcher Rum, Liqueur und Cognac in einzelnen versiegelten Flaschen verkauft hatte, ohne vorher eine Konzession zum Kleinhandel für Branntwein eingeholt zu haben, rihteten die hiesigen Weinhändler an die Handelskammer eine Eingabe, in welcher die Ansichten und Wünsche der dur vor- enannte Entscheidung beunruhigten Geschäftshäuser niedergelegt sind. ie Handelskammer hat die Wünsche der ‘agi v4 an mafß- gebender Stelle befürwortet und in Beziehung auf die betreffende ribterlihe Entscheidung hervorgehoben, daß das Gesetz, auf Grund dessen der bereits erwähnte Weinhändler bestrafî wurde (die Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, §. 33), eine Begriffs- bestimmung des Kleinhandels mit Spiritus u. st. w. nit enthält und daß lande8geseßlihe Bestimmungen hierüber in Frankfurt niht existiren. Da nun, bei dem Mangel einer geseßlihen Definition von „Kleinhandel“, die deutshen Gerihte mögliherweise sehr verschiedene Auffassungen hierüber ihren Urtheilen zu Grunde legen und nament- lih die Grenzen zwischen Kleinhandel und Großhandel bier keineswegs fest bestimmt sind, so droht eine Rehtsunsicherheit und Rechtsunglei- heit, welche geeignet ist, den Handel empfindlich zu {ädigen. Die Handelskammer nahm daher keinen Anstand, es als im bösen Grad wünschenswerth zu bezeichnen, daß behördliherseits feste Normen in diefer Hinsicht gegeben werden und daß solhe nicht in den Handel beshränkendem vexatorishen Sinne erfolgen.

„Wegen Herstellung einer Fernsprehverbindung mit Hanau theilt die dortige Handelskammer mit, daß die Interessenten eine Garantiesu:nme von 1500 4. für den Fall gezeihnet hätten, daß die Taxe für 5 Minuten Sprecbzeit auf 50 S festgeseßt werde. Die hiesige Handelskammer befürwortete die Fernsprechverbindung zwischen Frankfurt und Hanau bezw. Offenba sowie die Seitens der Inter- essenten gewünschte Herabseßung der Gebühren.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion hierselbst theilt mit, daß die ursprïnglich mit Erlaß des Ministers der öffentlihen Arbeiten vom L eau L E ee für ais A.

endunaen zur Ausfuhr na rantreih und Spanien auf ein wei- teres Jahr bestehen bleiben können.

Durch Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 23. August cr. wird der Handelskammer mitgetheilt, daß als End- termin für die Anmeldungen zur internationalen Ausstellung in Melbourne, welhe vom 31. August 1888 bis 31. Januar 1889 währen soll, der 31. Oktober 1887 festgeseßt worden ist.

om Köni lih bayerishen General-Konsul, Stadtrath Meytler, ist der delskammer ein Aufruf zur Betheiligung an der Deutsch- : e AuliBlang zu München 1888, fowie ver- schiedene Programme über die Ausf rungsbestimmungen für die Aus-

steller übersandt worden. Die S(hriftstücke liegen auf dem Bureau der Handelskammer zur Einsicht der Interessenten aus.

- Die „Frankf. Ztg.“ berihtet vom 12. d. M.: Unter reger Betheiligung wurde heute in den Lokalitäten der Effekten-Sozietät der dritte Börsentag für die Lederindustrie am hiesigen dlaß abgehalten. Die zahlreihe Versammlung wurde Namens der üdlien und westlichen Gruppe deutschèr Lederfabrikanten, sowie des Frankfurter Lokal-Comités begrüßt. In der Begrüßungs- Ansprache wurde darauf hingewiesen, daß der Monat Januar zur Abhaltung der Lederbörse besonders geeignet erscheine, weil um diese Zeit die Fest- seßung der Preise für Häute, Rind 2c. erfolge und eine Besprehung der Interessenten daher in jenem Monat erwünscht sei. In Berücksichti- gung dieser Verhältnisse wurde die Abhaltung des nächsten Börsen- tages für die Lederindustrie in Frankfurt a. M. auf Montag, den 9. Januar 1888, festgeseßt. Ehe sodann die Erschienenen in den Meinungsaustaush über die Geschäftslage 2c. eintraten, wurde die Präsecnzliste verlesen, + welhe die Anwesenheit von 400—500 in- und ausländishen Interessenten der Häute- und Lederbranche sowie ver- wandter Geschäftszweige ergab.

| Nach dem Jahresbericht der Vereinigten vorm. Gräfl. Einsiedel’schen Werke zu duktion auf den Werken der Gesellshaft in 1886/87 33 203116 k

gegen 31794583 kg in 1885/86; der Versandt belief sich au 5 788 760 M. gegen 5 817489 46; beschäftigt waren am 30. Juni cr. 2234 Mann gegen 2189 Mann in demselben Zeitpunkt des Vorjahrs. Die Bestände an Immobilien bet:ugen am 30. Juni cr. 4 470 903 , an Modellen, Werkzeugen, Inventar 352 049 46 Der Betriebs- gewinn stellte sih auf 968 930 4 Der Reservefonds ist auf 23811 46 angewabsen. Der nach Abschreibungen verbleibende Gewinn be- trägt 368 781 A Davon gehen 18439 4 an den Reservefonds, 18 439 4 Tantième an den Aufsihtsrath, 18 439 6 Tantième an den Vorstand, 281 250 4 = 5 9% Dividende an die Aktionäre; von den verbleibenden 32960 M sollen 30000 4 behufs weiterer Konsoli-

dirung der Gesellschaft zu einer außerordentlichen Reserve zurückgestellt

und der Reft von 2960 4 auf neue Rehnúng vorgetragen werden,

, Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Die heute von der Niederländi hen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee- Auktion eröffnete für Nr. 1 zu 544, Nr. 2 532 à 54, Nr. 10 934 à 532, Nr. 12 522 à 53, Nr. 15 524 à 53, Nr. 18 543 à 55, Nr. 19 532 à 54, Nr. 20 541 à 544, Nr. 24 543 à 55 (cfr. Börsen-

Beil.). London, 13. September. (W. T. B) Wollauktion. Tendenz stetig, Preise

11 600 B. angeboten, 10000 B. verkauft. unverändert. ___ Mailand, 14. September. (W. T. B.) Die Einnahmen des italienischen Mittelmeer-Cisenbahnneßes während der ersten Dekade des Monats September 1887 betrugen, nach provisorischer Ermittelung, im Personenverkehr 1414 305, im Güterverkehr 1881 331, zusammen 3 295 636 Lire, gegen 3 117 087 Lire im gleichen Zeitraum des vorigen Jahrs, mithin mehr 178 549 Lire.

New - York, 12. September. (W. T. B.) Weizen - Ver- \hiffungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver - einigten Staaten nah S 115 000, do. nah Frank- reih 8000, do. nah anderen Häfen des Kontinents 46 0006, do. von Kalifornien und Oregon nah Großbritannien 40 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Qrts.

13. September. (W. T. B.) Der Werth der in der ver- gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 4926 899 Doll.

Verkehrs - Anstalten.

London, 13. September. (W. T. B.) Der Union - Dampfer eas n ge E der R n EOY ange- ommen un er Unton-Dampfer , artan“ t t der Ausreise Madeira passirt. N y E

Sanitätswesen und Quarauntänewesen.

Rumänien.

Die bezüglich der Provenienzen des zwishen Manfredonia und Gaëta liegenden italienishen Küstengebiets rumänischerseits angeordneten Quarantänemaßregeln (,Reichs-Anzeiger“ Nr. 197 vom 24. August 1887) sind nunmehr au auf Provenienzen des Küsten- theils von Civita-Vecchia bis Ancona ausgedehnt worden.

Berlin, 14. September 1887.

Dem Landwirthshaftlichen Museum sind wreder neue Zuwendungen gemacht worden, welche die Verwerthung der Produkte der deutschen Kolonien vor Augen führen.

__ Die Goßner-Mission feierte gestern in der Matthäi-Kirche die feterlihe Abordnung von Missionaren. In Dienst der Goßner- Mission sind z. Z. 17 Sendboten in Indien, 18 in Amerika thätig. Se sollen nunmehr noch 3 nah Indien, ein vierter nach Amerika

ehen.

Nürnberg, 13. September. (W. T. B.) Die 41. Haupt- versammlung des Gustav-Adolf-Bereins wurde heute Nachmittag dur feierlihe Begrüßung der Versammlung im großen Rathhausfaale eröffnet. Nach ‘dem Vorsitzenden des Lokalcomités und dem Vorsigenden des Ansbacher Hauptvereins, Konsistorial- Rath Burger, ergriff der Bürgermeister von Stromer das Wort, um den Verein im Namen der an evangelishen Er- innerungen g reihen Stadt Nürnberg willkommen zu heißen. Regierungs- ath von Göß aus Ansbach überbrahte dem Verein den Gruß der dortigen Regierung. Der Geheime Kirchen-Rath Fricke erwiderte diese Grüße unter Hinweis auf die Bedeutung, welche Nürn- berg gerade von jeher für die Sache des Evangeliums gehabt habe. Die Betheiligung aus der Nähe und Ferne ift eine überaus E ie Sevi _ 14. September. (W. T. B.) Nach einem Festgottesdienst in St. Lorenz, bei welhem der Ober-Konsistorial-Präsident n Stachelin die Predigt hielt, wurde die erste öffentliche Verhandlun der 41. Hauptversazumlung des (ustav-Adolf-Vereins dur den Vorsitzenden, „Geheimen Rath Fricke, in der St. Egidien- Kirche eröffnet. Die Betheiligung an der Versammlung ist heute noch zahlreiher als gestern. Ober-Konsistorial-Rath von Stachelin begrüßte die Versammlung im Auftrage des Ober-Konsistoriums zu München, Ober-Konsistorial-Rath Noël im Auftrage des Berliner M 406 Ober-Kirchenraths. Lic. Dr. von Criegern erstattete dex E Derselbe weist eine erfreuliche Zunahme der Ein- nahmen auf.

Bäder-Statistik.

Aachen bis zum 11. September (seit dem 1. Januar, Fremde Und Ua E A ¡ j Ahlbeck R bis zum 1, September Ï Al L Po S Me p ph A eide bis zum 4. Septbr. (außer urchreis., Kurgäste Altheikendorf bis Ende August... | z 7 Y ) Auerbach (Bergstraße) bis Ende August (Kurfremde) . Augustusbad (bei Radeberg) bis zum 2. Sept. (625 Parteien) Baden-Baden, Stand am 9, September (Fremde) . j Bere 4 zum E Cer ‘eri E erggießhübel bis zum 2. September (73 Part.) . Binz bis zum 1. September... n :

Personen

22 045 3 650 124 291 421 1011 865

46 007 3881 176 2333

Lauchhammer betrug die Pro-

Boltenhagen bis zum 1. September (V aegalte) E Borby (Eckernförde) bis Ende August (Badegäste) . .. Breege bis zum 1. September... Büsum bis Ende Augüsi (Bade). Charlottenbrunn bis zum 4. September (außer 586 Durch- Zeeb, N D C, Dahme (Cismar) bis Ende August (Badegäste) . Deep (Bez. Stettin) bis zum 1. September Dievenow bis zum 1. September . . 5 Dribura bis Ende August (Kurgäste) . Eilsen bis Ende August (Kur@ä) Einsiedel (Seiffen) bis zum 2. September (61 Part.) . Elster bis zum 6. Sept. (Badegäste und aa E Ems bis zum 6. Sept. (außer 9782 Paffanten, Kurgäste) Slinsberg bis zum 3. Sept. (außer 1127 Part. Erholungs- gâsten mit 1734 Pers., 742 Part. Kurgäste mit Pers.) Glücksbura bis zum 8. September... Göhren (Rüaen) bis zum 2. September . . Görbers8dorf bis zum 4. September . . ., Gottleuba bis zum 2. September (115 Part.) Gravenstein bis zum 7. September L, Griesbach (Bad.) b.Ende Aug. (auß. 328 Durchreis., Badegäste) Haffkrug bis Ende August (Badegäste) Heiligendamm bis zum 1, September (Badegäste) etwa. Helgoland bis zum 9. September (Nrn) Hecings8dorf bis zum 1. September Hermsdorf (Kaßbac bei Goldberg i. Schles.) bis Ende Aug. Horst, Groß und Klein, bis zum 2. September . S Jonsdorf bis zum 2. September (181 Parteien) . gau (Bergstr.) bis Ende August . . Kahlberg bis Ende August (Badegäste) . . . Kappeln (Schlei) bis Ende August (Badegäste) Karlsbad bis zum 1. September (Badefrequenz) . Königsbrunn (bei Königstein a. d. Elbe) bis zum 2.. Septbr. (162 Parteien) E E T S N Krampas bis zum 1. Scptember . .. ., ; Kreischa bis zum 2. September (129 Parteien) .. Kudowa bis zum 4. Sept. (außer 876 Durreis., Kurgäste) Kurhaven bis zum 9. September (Badegäste und Fremde) Labs bis Ende August (Badegäste) Landedck bis zum 4. Sept. (außer 2711 Durchreis., Kurgäste) Langebrück bis zum 2. September (331 Parteien) . . Langenau bis zum 4. Sept. (außer 1269 Durreis., Kurgäste) Langen-Schwalbah bis zum 4. September (außer 699 Pala Su N Lauchstädt bis zum 6. September (172 Nm). . . Liegau (bei Radeberg) bis zum 2. September (222 Parteien) Lindenfels bis Ende August (Kurfremde). .. ae o V 12. September (wirkliche Kurgäste ohne O E, Lohme (Rügen) bis zum 26. August L, Lüneburg bis zum 31 August (Badegäste) Marienborn (Panschwiß) bis zum 2. Septbr. (178 Part.) Meinberg bis Ende August (Kurgäste) Misdroy bis zum 1. September . Mulda bis zum 2. September . Í Muskau bis Ende August... Nauheim bis Ende August (Kurfremde) . Nenndorf bis Ende August (Kurgäste). Neuenahr bis zum 3. September .. . i Neufahrwasser bis Ende August (Badegäste) . Neustadt (Holstein) bis Ende August (Badegäste). . Niendorf (Ostsee) bis zum 31. August (Badegäste) . Oeynhausen bis zum 9. Septbr. (außer 9295 Durchreisenden, Men: De O E E N, D: o R i a R A ppelsdorf (bei Reibersdorf) bis zum 2. Septbr. (566 Part. Osternothhafen bis zum 1. September . H , ; “i / Oybin bis zum 2. September (174 Part)... St. Peter (Garding) bis Ende August (Badegäste). . . Petersthal (Baden) bis zum 1. Septbr. (außer 354 Dur{h- rel endet, RUAA) L Prerow bis zum 1. September . Putbus bis zum 1. September . . Sn bis Ende August j Rehburg bis zum 1. September (Kurgäste). .. . Reinerz bis zum 9. September (außer 2623 Erholungsgästen und Durchreisenden, Kurgääs). ....,.., Rewahl bis zum 1. September... , Salzdetfurth bis zum 1. September (Kurgäste) . Salzhausen bei Nidda bis Ende August (Kurfremde) Salzhemmendorf bis zum 1. September (Kurgäste) . . Sen S 10. September (außer 376 Einheimischen, U S Saßnig bis zum 1. September. Schandau bis zum 2. September (außer 14 926 Durhreisen- den 1183 Kurparteien mit Personen) .. . Scarbeuß (Schwartau) bis Ende August (Badegäste) . Schwarzbach (bei Wigandsthal) bis Ende August .. Scweizermühle bis zuen 2, September (308 Parteien) . Segeberg bis Ende August (Badegäste)... . Sierksdorf (Hafffrug) bis Ende August (Badegäste) . Swinemünde bis zum 1. September... Tepliß-Schönau bis zum 4. September (Kurgäste) . (mit Einrehnung der Passanten und Touristen 22914 Fremde). Tharandt bis zum 2. September (477 Parteien) . Travemünde bis zum 31. August C; Warmbrunn bis zum 7. September (außer 5294 durchreisen- Den Fremden, K S A zum 31. Auguft (Familien bezw. einzelne O E Weißer Hirsch bis zum 2. September (517 Parteien) Westerland-Sylt (Badegäste) bis zum 5. September Wildungen bis zum 7. September (2229 Nrn.) ingst bis zum 1. September ao bis zum 1, September . oppot bis Ende August (Badegäste) . __ Von anderen Bädern wurden besucht : bis z. 4. Sept. von 81

Personen

1 069 544 268 815

1107 283

444 2 980 1100 1 908

103

9419 10 471

1 596 1 899 2 073 1121 230 290 460 653 1 100 8 783 6 462

125 f

407 371

1 869 840 113

27 702

226 21865 163 1 373 4 689 226 3 326 712 1110

3 685 228 420 661

262% 875 768 217 750

6 300 473 600

6 331

1510

O 993

1211 146

1950

9 241 846 620 160 490 293

765 643

2 381 11 563 1 227

3 060 148 612 100 232

1 584 3 933

2 653 860 257 712 407 212

4 182

6 959

800 2 054

2 158

6 386 1 010 4918 2 929

451 2 470 5 019

Berthelsdorf (bei Reibnis) Pers, Bockholm (Glücksburg) bis Ende Au,

von 57 Badegästen, Bramstedt (Holstein) bis Ende E von 56 Pers , i

Georgenbad bis z. 2. Sept. von 21 Pers., Gruben von 40 Pers,

: | 8 z. 2, Sept. Hörupfaff (Augustenburg) bis Ende Aug. von 33 Pers.,

Howacht (Lütjenburg) bis Ende Aug. von 35 Pers , Johannisberg (bei 22 Det bis z, 8. Sept. von 59 Pers, Möltenort bis Ende Au

v 82 Perf., Sonderburg bis Ende Aug. von 30 bis Ende Aug. von 49 Pers, Süderhaf bis 8. Sept. von Wassersleben (Flensburg) bis Ende Aug. von 51 Pers.

erf. Steinberghaff 55 Pers,

Nedacteur: Riede l. Verlag der Expedition (Scholz).

Berlin:

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt,

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage),

sowie der Winter-Fahrplan für den Vezirk der Königlichen

Eisenbahn-Direktion Bromberg.

Erste Bei lage zum Deutschen Reichs-Anzeiger -und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 14. September

E p E s T T E E M T

: 1887.

M 215.

Deutsches Reich.

Nachweisung der Einnahme an We(hselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1887 bis zum Schlufse des Monats August 1887.

1. 2.

3.

4. 9. 6.

Einnahme im August

Á.

Ober-Post-Direktions-Bezirke.

Monat

S

Hierzu Einnahme

in den Vormonaten.

M.

E)

c, ct E dem- Sn 1887 elben Zeitraume des Vorjahres + mehr (Spalte 4). weniger Á S

M.

Zusammen.

M.

“1, Jm Reihs-Postgebiete.

Königsberg Gumbinnen Danzig . De e otsdam . . . rankfurt a. O. . tettin i Köslin . Flen es romberg . Breslau Liegnitz . Oppeln. . Magdeburg . 2 ea. S. ) Erfurt .

i N igligver : ünster . Minden

9 766 2 702 8 395 75 522 2914 5 466 5 599 1111 3931 2 290 11 214 5 599 4451 11 088 6 463 11 312 4 815 6117 2 058 4 243 14 400 4 461 28 541 13 657. 7571 3 719 38 816 1 244 11 925 40 727 18 865 6 760 10 671 1533 3 092 4 235 15 109 62 327 15 392 5 373

05A N N 5D p

an a. M.

A Aachen . Koblenz Düsseldorf . Trier.

99) Dresden

30) Leipzig . .

31) Karlsruhe .

32) Konstanz .

33) Darmstadt .

34) Schwerin i. M. .

0 Oldenburg. .

36) Braunschweig.

37) Bremen

38) Hamburg . ..

39) Straßburg i. E.

D

60 90 20 30 80 0 90 60 30 40 50 80 40 40 30 80 20 80 50 60 70 20 70 10 60 30 40 20 10 90 20 30 20 80 30 40 80

35 463 12 425 33 084 267 399 12 422 23 016 24 222 5 256 17 339 9 587 55 318 31 044 18 764 47 138 25 959 44 315 19 943 22 662 7 459 18 095 60 815 18 931 101 586 56 744 29 353 12 400 146 314 5 905 50 050 155 868 74 562 22 460 40 918 8 109 14 645 18 964 56 373 245 543 59 502 11 124

20 40 70 90 90 60 60 59 90 30 70 40 40 80 80 60 60 70 90 30 50 20 80 40 90 10 89 80 90 40 90 70 70 70 70 50

10 40 10

44 821 15 234 46 781 393 094 14 293 30 442 31 518 5 814 21 372 13 107 63 784 36 958 23 303 60 271 34 374 53 255 25 256 27 885 8 726 23 384 71 800 21 707 142 070 70 813 33 071 15 983 168 759 8 253 98 725 185 084 91 538 27 879 51 980 10 654 18 876 25 552 61 706 271 185 81 920 16 603

45 229 15 128 41 479 342 922 15 337 28 483 29 781 6 368 20 870 11 837 66 532 36 643 23 216 98 226 32 422 55 627 24 759 28 780 9518 22 339 75 215 23 393 130 128 70 401 36 924 16 120 185 130 7 150 61 975 196 596 93 428 29 221 51 589 9 643 17 738 23 199 71 483 307 871 74 894 14 497

I TF1 +++1 T++FT+F+FIHT L T+FTT+T +1 TF+

491 011 50 356 21 779

Summe I.

IT. Bayern . 0m. Württemberg

40 90 10

1 921 097 197 416 81 049

459 10 30

2 367 848 240 543 99 280

2412 108 247 773 102 828

Ueberhaupt 563 147

Berlin, im September 1887.

Königreich Preußen. Verordnung,

betreffend die Ausführung des Fischereigeseßes H e R Stadtkreis

in der Provinz Brandenburg un s Berlin.

Vom 8. Augu st 1887.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund und zur Ausführung des Fischereigeseßes vom 30.Mai 1874 (Geseßg-Samml. S. 197 ff.) für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin nach Anhörung des Provinzial-Landtages der

Provinz Brandenburg, was e j (Zu §. 22 Ziffer 1 des Gesetzes.)

Beim Fischfang in nicht ges{hlossenen Gewässern finden folgende

Vorschriften Anwendung : 2

nicht mindestens folgende Längen haben : Stör (Acipenser sturio L)... Lachs (Salm) (Salmo salar L), Große Maräne (Coregonus maraena Bloch) MadUee Mane e eti old Dae a S Sandart (Zander) (Lucioperca sandra Cuv.). . . Rapfen (Raapfen, Raapf, Schied) (Aspius rapax Ag.) Aal (Anguilla yulgaris Flemming) Barbe (Bigge) (Barbus fluviatilis Ag) . . Blei (Brachsen, Brasse) (Abramis brama L). . Meerforelle (Silberlachs, Strandlahs, Trump, Lachs- TOTee: Ao Ua L) u Maifish (Alse) (Cluapea alosa L.). inte (Clupea finta Cuv.) . .. arpfen (Cyprinus carpio L.) . L 2T (NAOS U D s eel chnepel (Schnäpel, Tidelmann) Nordseeschnepel (echter Schnepel) (Coregonus oxyrhynchus L,) und Osftsee- \cnepel (Coregonus lavaretus L)... Schlei (Schleihe) (Tinca vulgaris Cuv.) . . Aland (Nerfling, Seekarpfen) (Leueiscus idus L.) Döbel (Schuppert, Dicklopf, Minne, Möne) (Leuciscus G E E ata e Me (Sm O ee Le ase Nee Redfish, Mundfish (Chondrostoma T E a ee A\ch (Aesche) (Thymallus vulgaris Nilsson) . cholle (Goldbutt) (Fleuronectes platessa L.) Karausche (Carassius vulgaris Nordmann). Kleine Maräne (Coregonus albula L). .. Rothaupze (Scardinius erythrophthalmus L.) . Barsch (Perca fluviatilis J) löße (Leuciscus rutilus ) lunder (Struffbutt) (Pleuronectes flesus L.) ebs (Astacus fluviatilis Rondelet) . C von der Kopfspize bis zum Schwanzende gemessen.

J

9 .

40

2 199 562

Haupt-Buchhalterei des Rei

Biester.

1) die Fischerei auf Fishlaih und Fishbrut ist verboten. Fische der nahbenannten Arten dürfen nicht gefangen werden, wenn sie, von der Kopfspitze bis zum Ende der Shwanzflosse gemessen,

100 ecm,

50 40

8

Yy

98

] :

89

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und ermächtigt, für das ganze Fischereigebiet oder einzelne selben das Mindestmaß für Stör bis auf 120 em, für Meerforelle bis auf 50 cm, für Krebs bis auf 12 cm und für die genannten Plattfishe über das bezeihnete Maß zu erhöhen, sowie auch für die oben nicht genannten Plattfisharten und die Dorscharten Mindest- maße vorzuschreiben ;

+|+++

2 762 710 2 707 672

ch8-Schayamts.

orsten ift heile des-

3) Fischlaih und Fischbrut, ingleihen Fische der unter Ziffer 2

bezeihneten Arten, welche das daselbst vermerkte Maß nicht erreichen, sind, wenn sie lebend in die Gewalt des Fischers fallen, sofort mit der zu ihrer Erhaltung erforderlihen Vorsicht wieder in das Wasser

zu setzen.

4) im Interesse der Fishzuht, wissenshaftliher Untersuchungen

oder gemeinnüßiger Versuche kann die Aufsihtsbehörde E ) Gesetzes) einzelnen Fischereiberehtigten das Fangen von Fischlaich und Fischbrut, sowie von Fischen und Krebsen unter dem in Ziffer 2 bestimmten Maße zeitweilig und widerruflih gestatten.

Vorbehaltlich der im §. 27 des stehenden §. 1 Ziffer 4 | f und Fischbrut, sowie Fische der im §. 1 Ziffer 2 bezeihneten Arten unter den daselbst angegebenen oe: 7 weder feilgeboten, noch ver- kauft, noch versandt werden, ohne

46 des

S9 ischereigeseßes und im vor-

ugestandenen Ausnahmen dürfen Fischlaih

nterschied, ob sie aus geschlossenen

n oder nicht geschlossenen Gewässern gewonnen sind. / Auch dürfen Fishlaih und Fischbrut, sowie untermaßige, aus

nit geschlossenen Gewässern herstammende Fishe weder zum Thran-

kochen, noch zur H / Bereitung von Dungmitteln, oder zu anderen wirthschaftlihen oder

gewerblichen Zwecken verbrauht werden.

Fütterung des Viehes, noch zum Düngen und zur

Aus überwiegenden wirthschaftlihen Gründen kann der Regierungs-

Präsident jedoch zeitweilig und für bestimmte Gewässerstrecken Aus- nahmen von leßterem Verbote zulassen.

8. 3. Für den Betrieb der Fischerei in niht ges{lossenen Gewässern

treten nachfolgende Beschränkungen ein:

(Zu 8, 22 Ziffer 2 des Gesetzes.)

1) der Betrieb der Fischerei von Sonnabend Abend 6 Uhr bis

Sonntag Abend 6 Uhr i} verboten (wöchentliße Schonzeit);

2) in den nahbenannten Gewässern :

in der Nuthe von Saarmund an aufwärts,

. in der Niepliß von Buchholz bei Treuenbrießen an auf-

wärts, in der Plane von Golzow an aufwärts,

. in dem Belziger, Baitzer und dem Fredersdorfer Bach im

Kreise Zauch-Belzig,

. in dem Boygtenburger Strom, der Quillow und der Beeke

g. h. in der

in den Kreisen Templin und Prenzlau,

. in dem Steinfließ von seiner Einmündung in die Drage

bei Friedenau aufwärts bis zur Buchholzmühle oberha Nemischhof in der Pleiske von Pleiskehammer an aufwärts bis zur ander Neumühle nahe oberhalb Leichholz und AuieA von der Deer lden Mühle im Dorf Lietze- wärts dur die Königliche Forst bis zur Laßkower

örid Mae

le, ist der Béirieb der Fischerei während der Zeit vom 15. Oktober Morgens 6 Uhr bis 14, Dezember Abends 6 Uhr (Winterschonzeit)

nur mit ausdrückliher Genehmigung des Regierungs-Präsidenten zu- lässig. Diese Genehmigung darf nur dann ertheilt werden, wenn die Benutzung der Fortpflanzungsstoffe der gefangen laichreifen oder der Laichreife nahestehenden Salmoniden (Lahse, Meerforellen, D u. st, w.) zum Zweck der künstlihen Fishzucht gesichert ist. ie er- theilte Erlaubniß is zu widerrufen, sobald die übernommene Ver- R nicht erfüllt wird;

3) in allen übrigen vorstehend unter Ziffer 2 nicht bezeihneten Gewässern findet während der Zeit vom 10. April, Es 6 Uhr, bis zum 9. Juni, Abends 6 Uhr, eine verstärkte wöchentlihe Schon- zeit (Frühjahrs\{honzeit) statt, derart, daß die Fischerei nur an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche, von Montag Mor- gen 6 Ühr beginnend und Donnerstag Morgen 6 Uhr sc{ließend, be- trieben werden darf.

Nach Herstellung ausreichender Schonreviere kann der Regierungs- Präsident den Betrieb der Fischerei an weiteren zwei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche, im Anschluß an die in vorstehendem A freigegebenen Tage, gestatten ;

) die Lachsfischerei mit Zug- und Treibnetzen ist in der Elbe a. auf der Strecke unterhalb der Eisenbahnbrücke bei Witten- berge in der Zeit vom 15. September bis 15. Dezember einschließli, b, auf der Strecke oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Witten- berge in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember ein-

{ließli verboten.

Auf die verlassenen Nebenarme der Elbe, sofern sie nicht von beiden Seiten mit dem Hauptstrom derartig in Verbindung stehen, daß die Wanderfische jederzeit frei hindur ziehen können, findet leßteres Verbot keine Anwendung. :

Gleichartige Verbote können für die Nebenflüsse der Elbe im Wege der E erlassen werden.

Für die Dauer der in §8. 3 Ziffer 1, 2 und 3 bezeichneten wöchentlichen und jährlihen Schonzeiten kann der Regierungs-Präsi- dent augnahméweise nachfolgende Fischereibetriebe zulaffen : ;

1) der Fang solcher Fische, welhe in größeren Zügen plößlich zu erscheinen und rasch wieder zu verschwinden pflegen, wie namentli Neunauge, Stör, Stint und Maifish, kann mit \olchen Geräthen, die nur zum Fang dieser Fischarten bestimmt und geeignet sind, gestattet werden.

Ebenso kann der Aalfang gestattet werden ;

2) den Fischern, welche die sogenannte stille Fischerei ohne \tän- dige Vorrichtungen mit Setneyen, Reusen, Körben oder Angeln be- treiben, kann gestattet werden, die ausgelegten Gezeuge au8zunehmen und wieder auszulegen, wenn daraus anteile Hindernisse für den Bug der Wanderfishe nicht zu befürchten find. ieselbe Ausnahme ann auch für die nur zum Aalfang bestimmten und geeigneten \tän- digen Vorrichtungen und Geräthe oben genannter Art gewährt werden ;

3) das Angeln mit der Ruthe kann zugelassen werden ;

4) im Interesse wissenshaftliher Untersuhungen oder gemein- nübiger Versuche, oder für Zwecke der künstlihen Fishzucht, oder endlih zum Schuß der anderen E gegen Raubfische kann, soweit erforderlich, unter geeigneten Kontrolmaßregeln, auch der Fang e oben nicht genannter Fischarten ausnahmsweise gestattet werden.

Bei jeder Gestattung des Fischfangs während der Schonzeiten ist indeß die Verwendung solher an sich erlaubter Fangmittel aus- p ehen, welche vorzugsweise geeignet sind, die junge Fischbrut zu zerstören.

8. 5,

Wenn dringende Rücksichten auf die Erhaltung des Fischbestandes dies erfordern, fann der Fischereibetrieb während der im §. 3 Ziffer 3 bezeichneten Frühjahrsshonzeit im Wege der Bezirks-Polizeiverordnung für einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken gänzlich untersagt oder über das vorstehend angegebene Maß eingeschränkt, namentlich auch der Fang einzelner Fischarten, oder der Gebrauch bestimmter Fang- mittel für die Dauer der A On verboten werden.

Für Gewässer, in welhen Maränen oder Aeschen in größeren Mengen vorkommen, kaun im Wege der Bezirks O der Fang der Maräne auf die Dauer von vier Wochen innerhalb der Zeit von Anfang November bis Ende Dezember, und der Fang der Aesche auf die gleihe Dauer innerhalb der Zeit von Mitte Februar bis Ende Juni verboten werden. :

Auf demselben Wege kann der Fang einzelner anderer wirth\chaft- lih wichtiger Fischarten für bestimmte Gewässerstreken, wenn es \ich darum handelt, die Hisgar! darin zu erhalten, auch außerhalb der R Schonzeiten bis zur Dauer von sechs Wochen untersagt werden.

8. 7.

Der E dent ist ermächtigt: .

1) die wöchentlihe Schonzeit (8. 3 Ziffer 1) für den ganzen Bezirk, für einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken auf die Zeit von Sonntag Morgen 6 Uhr bis Montag Morgen 6 Uhr zu verlegen;

2) nah lang anhaltenden kalten Wintern die Frühjahrs\{chonzeit S 3 Pier 3) für den ganzen Bezirk, für einzelne Gewässer oder

ewässerstrecken anderweit auf die Dauer von fechs Wochen innerhalb der Zeit von Anfang April bis A Juni festzuseßen.

bef LE Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist efugt: 1) für einzelne der oben im §. 3 Ziffer 3 bezeihneten Gewässer, sobald dieselben für den Aufstieg der Wanderfishe ershlossen oder darin Salmoniden eingebürgert werden, die im §8. 3 Ziffer 2 bezeih- nete Winterschonzeit einzuführen ; j

2) für einzelne der oben im §. 3 Ziffer 2 aufgeführten Ge- eter die im §. 3 Ziffer 3 bezeihnete Frühjahrs\chonzeit einzu- ühren; 3) für Gewässer, welche auf ihrem Lauf außerpreußisches Ge- biet berühren, die im §. 3 bezeihnete Jahres\chonzeit im Ginvernehmen mit der betreffenden Nacbbarregierung zu regeln ; :

4) für Gewässer, welche mehreren Provinzen oder Regierungsbezirken age die im §. 3 bezeichnete Jahres\{onzeit einheitlich zu regeln un .

5) die im §. 3 Ziffer 4 bezeihneten Betriebseinshränkungen für die Lachsfischerei für das ia im Einvernehmen mit den bethei- ligten Nachbarregierungen einheitlih zu regeln. : /

Die Grenze weisen Frühjahrs- und Winterschonzeit in den ein- zelnen Gewässern soll, soweit erforderlih, durch örtlihe, von der Staatsregierung herzustellende Anga kenntlich gemacht werden.

Während der Dauer der in dem §. 3 vorgeshriebenen wöchent- lichen und jährlichen Schonzeiten müssen die dur das Fischereigeseßz vom 30. Mai 1874 nicht beseitigten ständigen Fishereivorrichtungen L E gel Aeen Gewässern Lintorggermint oder abgestellt fein

v es Ge] eßes).

Soweit die R iht auf Erhaltung des Fischbestandes es zuläßt, kann der Regierungs-Präsident Ausnahmen von der im ersten Absaß getroffenen “agu gestatten (Artikel 111 des Geseßes vom 30, März 1880),

. 10, Die 88. 3 bis 8 cinsliesÜlW finden auf den Krebsfang keine Anwendung.