1930 / 280 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Staa

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1930

MGEEEA "R TAERUE

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Frnennungen 2c. Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Rerordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer. Vom 19. November 1930. Dritte Verordnung der Säße für die Vermahlung von Jnlands-

weizen. Vom 29, November 1930. Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais. Bekanntmahung, betreffend private Versicherungsunter- nehmungen. Betanntmachung, betreffend die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessische Landesbank (Staatsbank). A etanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 26. No- m vember 1930. Melanntgabe der Neichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten o im November 1930.

Preußeu.

eitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Präsident der Oberpostdireïktion Trier, Abberger, d der Präsident der Oberpostdirektion Hannover; Heger, en mit Ablauf des Monats Februar 1931 in den dauernden uheftand.

Das dem Königlich s{chwedishen Wahlvizekonsul in Rostock, ustav Fischer, namens des Reichs unter dem 17. Februar 023 erteilte Exequatur ist erloschen.

Béerovrdnutg

ber die Umrehnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer.

Vom 19. November 1930.

Auf Grund von § 8 Abs. 2, § 25 des Wechselsteuer- eseßes vom 12. Juli 1930 wird folgendes bestimmt:

8 T Der Umrechnung der in einer anderen als der Reichswährung uögedrückten Wechselssummen sind bei Berehnung der Wechselsteuer ür die nachstehenden Währungen die dabei angegebenen Mittelwerte ugrunde zu legen : Hegypten «L Pud eme L M Argentinien « « « « * « 1 Papierpeso (=0,44 Gold- 1 Belga (= 5 beg. Franc) 0/60 ° elga (= 9 belg. Francs h) Vrasilien . . + + «- + st« L Milreis 0,45 O Dondio0g « e L Dit ee eo o. 1,99 M itisch-Ostindien . . S M Nupie ee oos oe 1,50 Briti - Straits - SettLe- ments L Dollar - e. 2,35 Bulgarien 10 G. e 0,03 anada «L DollaL »= «ch 4,20 Vhile E R T N 0,50 Ghina-Shanghai 1 Tael (Silber) 1,60 Pänemark . . . « L Mone «7 s 1,125 nid s a s 1 Guiden . « 0,80 Miaud « L Krone . e 4 1,12 innland La e 0,11 yranfieih . « E-WEUNT- » s 0,16 Vriechenland . 1 Drahme . . 0,055 toßbritannien . 1 Pfund Sterling e 2040 D 2 Ade G e * u e T0 Let C ck e L I s a S a E A i) se L eie ne S M10 ugoslawien . 1 Dinar é 0,075 Lttland .… T Lat 0,80 bitauen . 1 Litas . N 0,42 uremburg . 1 Frank is 0,12 exiko 1 Peso U 1 Krone 1,125 1 Co 060 -1 peruanishes Pfund . . 15,— L E 0s: C A0 E R E QIO umänien . E a. «- WURO Schweden . . . 1 Krone 1,125 weiz ; 1 Franken 0,80 Sinten. 6 «A Wesel « ch« iz 0,46 F idecoflowakei Ler 6 0,125

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Andere als die im § 1 bezeichneten Währungen werden nach dem an der Berliner Börse notierten Kurs für Auszahlungen umgerechnet. Als Kurs gilt der Mittelkurs zwishen dem amtlich festgestellten Brief- und Geldkurs an dem Börsentage, der dem Tage der Fälligkeit der Steuer vorangeht. Ist an diesem Tage ein Kurs nicht notiert, fo gilt die unmittelbar vorhergehende Notierung. Bei Währungen, für die amtliche Kurse an der Berliner Börse nicht festgestellt werden, jedo von der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapier- verkehr Preise ermittelt werden, gelten diese Preise als amtliche Kurse. Währungen, für die weder amtlihe Kurse an der Berliner Börse notiert noch Preise von der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr ermittelt werden, werden in Pfund Sterling nah Londoner Notiz umgerechnet. Der so errechnete Pfundbetrag wird nach dem Mittelwert 1) in Neichswährung umgerechnet.

S Die Verordnung über die Ümrehnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer vom 24. Januar 1930 (Neichs- ministerialbl. S. 32) wird aufgehoben.

4. Diese Verordnung tritt am Jo, Dezember 1930 in Kraft. Berlin, den 19. November 1930. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

DLLtte BEroLduuta

über die Aenderung der Säße für die Vermahlung von Jnlandsweizen.

Vom 29. November 1930.

Auf Grund des Artikels T § 3 des Geseßes über die Vermahlung von Jnlandsweizen-vom 4. Juli 1929/24. Juli 1930 (RGBl. 1 S. 129/RGBl. L S. 355) wird hiermit verordnet:

Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die aus- ländishen Weizen vermahlt, hat in den Monaten Dezember 1930 und Januar 1931 von der Weizenmenge, die sie in diesen E vermahlt, mindestens je 80 vH Jnlandêsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 29. November 1930. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Schiele.

Bekanntmachung

Der Verwaltungsrat der Reichsmaisstelle hat auf Grund des § 7 Nr. 2 und 8 der Verordnung zur Ausführung des Begagebes vom 31. März 1930 (NGBl. T S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:

Der Verkaufspreis für Mais, der auf Grund laufender, vor dem 1. April 1930 abge\{chlofsener Geschäfte von diejem Tage ab aus dem Ausland eingetührt und von der Reichsmaisstelle über- nommen wird, beträgt für die Zeit vom 3. bis 23. Dezember 1930:

a) für eine Tonne Donaumais außer Cinguantin- und Kleinmais . . 215 RM (Zweihundertfünfzehn Reichsmark)

230 RM (Zweihundertdreißig Neichsmark)

245 NM (Zweihundertfünfunds vierzig Reichsmark)

waggonfrei inländischer Einfallshafen oder waggonfrei trockene Grenze. Berlin, den 28. November 1930. Der Vorfißende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle. Dr. Heukamp.

b) für eine Tonne anderen Mais außer Cinguantinmais

c) für eine Tonne Cinquantinmais . «

Bekanntmachung. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 98. Oktober 1930 der National Surety Company, New York, die Erlaubnis zum Betriebe der : Sprit-, Hypotheken-, Holz-, Kohlen- und Kali- faufgelder-Kautionsversicherungen im Deutschen Reiche erteilt. Berlin, den 27. November 1930. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.:: Dr. Berliner.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichswirischaftsminister hat durch Erlaß vom 21. Februar 1930 der National Sürety Company in New York die Erlaubnis zum Betriebe der Versiherung von a) Zoll-, Steuer-, Fraht-, Prozeßkautionen, b) Lieferungs- und Leistungsfkautionen- im Deutschen Reiche erteilt. Berlin, den 27. November 1930. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. E V2 Dre Véerlineri

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À en für Baumwvolle,

Betra‘ mtGung, die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessishe Landesbank (Staatsbank) betreffend. Vom 27. November 1930.

Auf Grund der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 9. März 1926 habe ih am 29. Juli 1930 der Hessischen Landesbank (Staatsbank) zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Jnhaber lautenden und zu 7 vH ver- zinslichen Goldpfandbriefen im Nennbetrage von 5000000 Gold- mark, Reihe 13, nebst zugehörigen Zinsscheinen, erteilt.

Darmstadt, den 27. November 1930.

Der Hessische Finanzminister. Kirnberger.

Die JInderziffer der Großhandelspreise vom 26. November 1930.

Die auf den Stichtag des 26. November berechnete Großhandelsindexziffer des Statistishen Reichsamts beträgt :

: 1913 = 100 NVer- BAVTECLARPER 1930 änderung 18. Nov. | 26. Nov. in vH

T. Agrarstoffe. 1, Pflanzlihhe Nahrungsmittel . . 110,8

2, Vieh 107,0 107,1 3. Vieherzeugnifsse L 131,3 128,1 4. Futtermittel 88,7 88,7 Agrarstoffe zusammen . 111,8 1LES 5, II. Kolonialwaren 107,4 107,1 IITL. Industrielle Nobstoffe

und Halbwaren. . Kohle 136,3 136,3 . Eisenrohstoffe und Eisen «. 123,5 123,4 . Metalle (außer Eisen) © 81,1 79,6 Textilien s 88,7 87,1 äute und Leder . . 107,7 106,4 . Chemikalien *) é 124,3 124,3 . Künstlihe Düngemittel .. 80,8 80,2 . Technische Oele und Fette . 114,2 114,6 . Kautschuk 1&1) S . Papierstoffe und Papier : 135,3 1393 . Baustoffe 136,6 135,9

Industrielle Rohstoffe

Halbwaren zusammen « 113,3 112,7 IV. Industrielle Fertigwaren. ; L L S 135,8 135,6 151,0 150,5

18. Konsumgüter l Industrielle Fertigwaren zu- 144,5 144,1 120,L 119,5

111,2

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sammen V. Gefamtindex

*) Monatsdurhschnitt Oktober.

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor=- woche um 0,5 vH gesunken. An dem Rückgang sind die Jndexziffern für alle Hauptgruppen beteiligt.

Die Erhöhung der Judexziffer für pflanzlihe Nahrungs- mittel ist vor allem durch S für Roggenmehl, Kartoffeln und Zucker bedingt. An den Schlachtviehmärkten Lus ha T die Preise für Schweine gestiegen, während ie Preise für Kälber zurückgegangen sind. Von den Vieh- een sind Eier, Speck und teilweise auch Milch im Preis gesunken; dagegen lagen die Preise für Schmalz höher als in der Vorwoche. Jn der E er für Futtermittel ivurde der el dund der Preise für Roggen, Hafer und

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Trocktenschnißel durch Preiserhöhungen für Kleie, Gerste, Oelkuchen und Sojaschrot ausgeglichen.

Von den Kolonialwaren haben vor allem Kaffee und Kakao im Preis nachgegeben. ) h

Der leichte Rückgang der Judexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist durch niedrigere Preise für Schrott (Essen) be- dingt. Von den Nichteisenmetallen sind Kupfer und inf im Preis zurückgegangen. Jn der Gruppe Textilien lagen die aumwollgarn, Kammzug, Flachs, einengarn, Hanfgarn, Jute und Jutegarn niedriger als in der Vorwoche. Die Preise für Großviehhäute und teilweise au für Kalbfelle sind weiter zurückgegangen. Fn der Fidex- ziffer für künstlihe Düngemittel wirkte sih die durch die «Neuregelung - des Frachtenausgleichs bedingte Ermäßigung der Sale aus. - Von den Le en Oelen und Fetten ist Leinöl im Preis gestiegen. Der lgang der Jndexziffer für Baustoffe ist durh Preisrückgänge, für auersteine, g eiserne Röhren, Le E und Zinkblech bedingt.

Die Preise Lat industrielle Fertigwaren haben ihre Abz wärtsbewegung fortgeseßt. E Berlin, den 29. November 1930.

Statistisches Reichsami. r. B Br. Plah