1930 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Allen Zulassungskarten verlieren ihre Gültigkeit,

§

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/ S 299, Reichsbankgirokonto.

Funhalt des amtlichen Teiles:

k Deutsches Reich.

prtuf der Zulassung von Teilen eines Bildstreifens. Gnimachung, betreffend I. und Il. mecklenburg-s{hwerinsche jgenvertanleihe von 1923.

P Preußen.

eilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande nd der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. jinimachung über Saßungsänderungen der Preußischen e und Pfandbrief-Bank Aktiengesellschaft j Berlin.

i iimachung gemäß § 35 des Hausarbeitgeseßes.

9 htamtlichen Teil ist è November-Ernteermittelung 1930 veröffentlicht.

f

Amtliches.

Deutsches Reich.

if Antrag der Bayerischen, Badischen und Thüringischen tungen ist am 22. Dezember 1930 die Zulassung folgender lt des Bildstreifens :

À „Frauennot Frauenglüdck“

{agsieller: Kulturfilm E. Puchstein, Königsberg i. Pr.,

eller: Praejens-Film, Zürich (genehmigt von der Film- jsele Berlin am 15. November 1930 unter Prüfnummer 442), widerrufen worden:

| Jn Akt 111 nah Titel 24 und 29: Die Abtreiberin | siebt dem auf dem Belt liegenden Mädchen bei dem F arif die Beine auseinander. Länge: 1,90 m und T V,0D m.

[Die im Umlauf befindlichen, am 15. November 1930 aus- _Zulassu sofern sie berichtigt sind. Perlin, den 22, Dezember 1930.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle.

Dr. Seeger.

[und 111, mecklenburg-\{chwerin\che Roggenmwert- F anleihe von 1923.

Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen

sgen auf 7,53 RM für den Zentner sind nah bereits dlgtem Abzug der Kapitalertragsteuer zu zahlen für am 2, Januar 1931 fälligen Zinsschein t T, Yioggenwertanleihe : Lit. A 0 85 RM, Lit. B 0,34 RM, Lit. C 0,17 RM, Lit. D 0,08 RM, I. Roggenwertanleihe Lit. A 8,50 RM, Lit. B 3,40 RM, Lit. © 1.70 NM, Lit. D 0,85 RM.

Die zum 2, Januar 1931 vorzunehmende Tilgung ist durch

Yündigen Rückkauf erfolgt. |Sthwerin, den 22. Dezember 1930. Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

L Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Tas Preußishe Staatsministerium hat mittels Erlasses M! 15. Dezember 1930 tolgenden Personen:

n Sleiger Albert Mostert in Dortmund-Kirchhörde und

F den Bergleuten August Liedschulte und Karl Walten- berg, beide in Ende, Ennepe-Ruhrkreis, : Mettungs medaille am Bande verliehen:

Cs

Ministerium. des Funnern.

[Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom l. November und 1. Dezember 1930 verliehen:

i Die Rettungsmedaille am Bande an: lter Dah ley, Unterfeldwebel, 8. (Preuß.) Inftr.-Regt., h, Yrankfurt a. d. O., E Jm misch, Musiker, Köln. Die Erinnerungsmedaille für Rettung E aus Gefahr an: b E l d sberger, Student, Berlin-G rünau, V Gi öbel, Straßenbahnschaffner,

l r) . Postanstalten nehme an, in Berlin für Selbstabholer au die Geschäftsstelle

Frankfurt a. M.-

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 A,

Geschäfts

einer drei

stelle Berlin sind auf einseitig beschriebenem insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr- dru (einmal unterstrichen) oder 3 strichen) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

espaltenen Einheitszeile 1,85 ÆK. Anzeigen nimmt an die

8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge Papier völlig druckreif einzusenden,

durch Fettdruck (zweimal unter-

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Dienstag, den 23. Dezember, abends.

Ministerium für Volkswohlfahrtk. Bekanntmachung.

Die von der Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Zentral-Bodenkredit- und Pfandbrief- Bank Akti engesellshaft in Berlin am 12, November 1930 gefaßten Beschlüsse über die Aenderung der S8 1, 5. 20, 26 und 32 der Sazung, welche die Aenderung der Firma in Deutsche Zentralbodenkredit-Aktiengesellschaft, ferner die Erhöhung des Grundkapitals, die Beschlußfassung des Auf- sichtsrats, die Vertretung der Generalversammlung und die Aufsichtsratsvergütung betreffen, hat der Reichsrat am 11. Dezember 1930 gemäß § 1 Abs. 3 des Hypothekenbank- gesezes vom 13. Juli 1899 genehmigt.

Die Generalversammlungsbeshlüsse sind in das Handels- register eingetragen worden.

Berlin, den 20. Dezember 1930. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J, Bt MEYCer.

Bekanntmachung gemäß § 35 des Hausarbeitgeseßes.

Der Fachausf für | 2c led für das Kon-

fektionsgewerbe owie die Herstellung von Phantasie- und

Mirkwaren Abt. D (wollene und seidene Phantasie- und Wirk-

waren) Unterabteilung b (Maschinenarbeit) zu Erfurt hat in

een Sizung vom 5. Dezember 1930 folgenden einstimmigen eschluß gefaßt:

,_ Die zwischen dem Verein Deutscher Paten von Phantasie- wirkwaren e. V, und dem Verband Thüringer Lohngewerbetreibender in der Textil- und Befkleidungsindustrie E. V., beide in Apolda, vereinbarten und am 4. November 1930 dem Fachausschuß eingereichten Nachträge zu dem bestehenden Entgelttarif, betreffend Abt. 1 Flach- strickma}chinen und Abt. 2 Rachel, werden hierdurch mit Wirkung vom 5. Dezember 1930 als allgemeinverbindlih genehmigt.

Der räumliche und pe1)önliche Geltungsbereich des vorstehenden Beschlusses richtet sich nach dem Beschluß des Fachausschusses vom 29, Juli 1930.

Die Nachträge können in den Geschäftsräumen der zuständigen Gewerbeaufsihtéämter eingesehen werden.

Erfurt, den 5. Dezember 1930.

Der Vorsißende, Strehlke. GEERE C At C I E E R E A

Nichtamtliches.

Preußischer Landtag. 193. Siyung vom 19. Dezember 1930.

NckG trag.

Die Rede des Finanzministers Dr. Höpker Aschoff im Laufe der ersten Beratung des Etats hat nah dem vor- liegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:

Jh habe Veranlassung, noch auf einige Fragen einzugehen, die im Laufe der Aussprache über den Haushaltsplan hier berührt worden sind. Der Herr Abgeordnete Szillat hat die Frage auf- geworfen, ob nicht an Stelle des allgemeinen sechsprozentigen Gehaltsabbaus ein gestaffelter Abbau durchgeführt werden fönnte. Ein gestaffelter Abbau ganz abgesehen davon, daß die Gehälter der Minister ja eine viel weitergehende Kürzung er- fahren als die Gehälter der übrigen Beamten würde natürlich mit dem dem Plan der Reichsregierung zugrunde liegenden Ge- danken, daß hier in Wahrheit keine effektive Kürzung, sondern nur eine Angleihung an das gesenkte Preisniveau stattfinden soll, niht zu vereinbaren sein. Jm übrigen ist aber für uns in Preußen die Rehhtslage die, daß die Notvérordnung der Reichsregierung zwingend den gleihmäßigen ‘Abbau auch für uns vorschreibt. Jn Preußen wäre jedenfalls eine Regelung undenkbar, die auf einer anderen Grundlage aufgebaut wäre als die im Reiche,

Dann ein zweite Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat angeschnitten hat, die Frage, ob es nicht möglih wäre, die Neu - bauten, die der preußische Haushaltsplan für das nächste Jahr vorsieht, auf Anleihe zu übernehmen. Der Abgeordnete Szillat hat darauf hingewiesen, daß in vielen Gemeinden auch fo verfahren würde. Damit hat er in gewissem Umfange recht. Aber die Dinge liegen ja im Staate wie in den Gemeinden auf diesem Ge- biete vershieden. Wenn eine Gemeinde vor eine große Bau- aufgabe gestellt wird, so ist das im allgemeinen in dem Haushalt der Gemeinde etwas Außzergewöhnliches, was sich nicht alle Fahre wiederholt. Es mag daher für die Finanzgebarung einer Ge- meinde ratsam sein, solche außergewöhnlichen Aufwendungen da- durhch auf eine Reihe von Fahren zu verteilen, daß man die

Postschectkonto: Berlin 41821. 1930

Mittel zunächst durh den Anleihemarkt beschafft und für die Ver-

zinsung und allmählihe Abtragung durch Tilgung sorgt. Jn der

Staatsverwaltung liegen diese Dinge ganz anders. Der Aufwand

des Staatesf für Neubauten ist kein ungewöhnlicher, sondern

kehrt in jedem Jahre mit Regelmäßigkeit wieder, weil der unge=-

heure Gebäudebesiß, über den die große preußische staatliche Ber- waltung verfügt, natürlich niht nur einer fortlaufenden Unter- haltung, sondecn auch einer fortlautenden Erneuerung

Also bei der Errichtung von Neubauten stehen wir keineswegs vor außergewöhnlihen Aufgaben; es sind Aufgaben, die in jedem Jahre wiederkommen. Wollte man das auf Anleihe nehmen, so würde man niht nux dem Grundsay der Verfassung zuwider» handeln, der eine Anleiheaufnahme nur für werbende Zwecke gt- stattet, sondern man würde den Haushalt der Staatsschuld all- mählich mit ganz außerordentlichen Beträgen belasten, Beträge, die auf die Dauer dem regelmäßigen Aufwand für Bauten gleich» fommen würden. Herr Sgillat hat von einer Summe von 31 Mil- lionen Mark gesprochen. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir nun Jahr für Jahr Neubauten im Ausmaß von 31 Millionen auf den Anleihehaushalt nehmen würden, so würden wix uns im Laufe von 10 Jahren eine Sculdenlast von 300 Millionen auf- packen und würden nun natürlih für Verzinsung und Tilgung diesex Schuldenlast alljährlich ungefähr denselben Betrag auf=- zuwenden haben. Also eine solhe Anleihepolitik ist völlig un- möglih und würde den Grundsäßen der Preußischen Finanz» verwaltung widersprechen.

Eine dritte Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat ausf- geworfen hat, ist die, ob der Zushuß an die Renn- vereine, der nah dem Etat heute noch 8,3 Millionen Mark beträgt, niht eingeshränkt werden fönnte. Ja, Herr Kollege Sgillat, wenn das möglich wäre, würde ih mich durchaus nicht dagegen sträuben. Aber ih bitte Sie, folgendes zu überlegen. Wir haben jebt eine gute Einnahme aus den Erträgnissen der Renu- wettsteuer. Diese Einnahmen sind dadurch bedingt, daß große Rennen abgehalten werden, die auch weite Kreise des Publikums anziehen. Würden wir den Rennvereinen die Unterstüßung ent» ziehen, so würden sie nicht in dex Lage sein, diese großen Rennen abzuhalten. Der Erfolg würde der sein, daß die Erträge aus der Rennwettsteuer zurückgehen würden. Wir würden das nichi nur im Haushalt der Gestütverwaltung merken, dem ja nur etwa 4 dieser Rennúwvettsteuer zugeführt wird, einmal für die Rennvereine 8,3 Millionen, dann für den Prämienfonds, also niht nur dieses Drittel würde zurückgehen, sondern auch die 24 des Aufkommens der Rennwetisteuer, die wir im Haushalt der Allgemeinen Finang- verwaltung für allgemeine Staatsbedürfnisse vereinnahmer, würden rückläufig werden. Jch glaube also, daß man mit einer allzu starken Kürzung der Mittel, die wir den Rennvereinen zur Verfügung stellen, nihts erreichen, sondern im Gegenteiïl eine gute Einnahmequelle verstopfen würde.

Daun habe ih noch einige Fragen zu beantworten, die der Herr Abgeordnete Baeckter an mich gerichtet hat.

Herx Abgeordneter Baecker hat Ausführungen über die sammenlegung des Verwaltungsrats der Ren- tenbankkreditanstalt gemacht, die dem Geseß nicht ganz entsprehen. Jun dem Geseß über die Zusammenseßung des Ver- waltungsrats der Rentenbankkreditanstalt ist in § 9 Ziffer 3 gesagt, daß dem Verwaltungsrat 11 vom Reichsrat bestellte, auf dem Gebiet des landwirtschaftlihen Kreditwesens besonders bes wanderte Personen angehören, von denen mindestens drei Land- wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlihen Arbeitnehmer sein müssen. Diesc Bestimmungen des Geseßtes sind voll und gang erfüllt. Jch glaube, es wird niemand bestreiten können, daß die auf Vorschlag Preußens vom Reichsrat bestellten Mitglieder auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Kreditwesens besonders be- wanderte Personen sind. Die weitere Bestimmung, daß von deu 11 Mitgliedern, die derx Reichsrat benennt, mindestens drei Land- wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sein müssen, ist ebenfalls erfüllt, Davon, daß alle Mitglieder, die vom Reichsrat bestellt werden, etwa der Selbstverwaltung der Landwirtschaft im weitesten Sinne angehören müßten, wie es Herr Baecker hier behauptet, ist im Geseß nichts zu lesen.

Herr Abgeordneter Baecker hat sodann, als ich von der Rationalisierung des Genossenschaftswwesens spra, an mich die Frage gerichtet, ob die Aufwendungen, die für die Rationalisierung des Genossenschafts8wesens gemacht worden sind, nicht nux aus Mitteln des Reiches und der Rentenbankkreditanstalt herrührten, sondern ob auch preußische Mittel hierfür aufgewandt worden seien. Als wix vor zwei Jahren das Eigenkapital der Preußenkasse exhöhten, haben wir es ja bor- nehmlich aus dem Grunde getan, um das Genossenshaftswesen in Preußen zu stärken und der Preußenkasse die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Rationalisierung des Genossen-

Zus