1908 / 44 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

eher schwere Verbrehen dort begangen find, denn die Fürsorge-

zôglinge waren fittliß durch und durch verwahrlost. Der Vorste

der Anstalt hat selbs erklärt, daß er weder Zeit noch Ge- Tegenheit hätte, von 9 Uhr Abends ab überhaupt noch eine Aufsiht auszuüben. Junge Mädchen dürften es überhaupt niht wagen, nah 9 Uhr auf die Straße zu gehen, weil die Zwangszöglinge die Beherrscher der ganzen Situation waren. Ununterbrohen passierten Diebstähle und {were Einbrühe, von denen man annahm, daß fie von den Zöglingen begangen waren. Man soll nit die ganze Zwangserziehung aufbeben, aber es wird in erster Linie zu erwägen ein, ob man die Zwangszöglinge niht in verschiedene Klassen zu

ondern hat, in solche, die geistig zurückgeblieben sind, solche, die

noch der Besserung zugänglich find, und drittens diejenigen, bei denen eine Besserung so gut wie ausgeschlossen ist. Das zu erwägen, würde für das Neichsjustizamt eine dankenswerte Aufgabe sein. Jm Arshluß an die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über den Justizetat ist es mir aufgefallen, besonders in. der öffentlichen Diskussion in der Prefse, als ob \ih als eine Folgeersheinung des Meoslitke-Harden-Prozef}es das Bedürfnis herausgestellt hätte, mehr als bisher die Unsittlichkeit auf künstlerishem und literarishem Gebiet zu be- Fämpfen, als ob eine neue lex Heinze nahte. Ih glaube, der Kollege Roeren wittert Morgenluft. Jch habe das ernithafteste Bedenken, daß die Freiheit für Kunst und Literatur vielleiht im Jateresse von Dunkelmännern manchen Beschränkungen unterworfen werden solle. Den gänzlichen Ausschluß von Sachverständigen bei allen Prozessen, wo Kunst- und Literaturfragen in Betracht kommen, halie ih für einen großen Fehler. In vielen Fällen wird die Unterlassung der Zuziehung den größeren Schaden im Gefolge haben. Ih habe auf den Tisch des Hauses NReproduktionen von Kunstwerken niedergelegt, die die Breslauer Staatsanwaltschaft in einer dortigen Papier- bandlung beshlagnahmt hat. Die hier reproduzierten Bilder und Posikarten waren öffentlich ausgestellt und sind im April 1907 von einem Polizeibeamten dort gekauft worden. Die Postkarten sind Reproduktionen von Gemälden, das Urteil des Paris von Peter- aul Rubens, die Venus und eine unbekleidete Mädchengestalt.

[s Beweis für die Unzüchtigkeit der Bilder wurde von der

Staatsanwaltschaft angeführt: Zeugnis des Kriminalkommissars Faotik ob der Kriminalkommissar die ge-

eignete Instanz für die Beurteilung des künstlerishen Wertes dieser Bilder ist. Das Unzulänglihe ward hier Ereignis. Die Staats- anwaltshaft in Breslau vermochte sih nicht auf den Standpunkt zu stellen, daß das Ewigweiblihe hinanzieht, sondern meinte, daß es herabzicht. Die Begründung des Urteils der Strafkammer in Breslau ift einfach fklassish. Der Angeklagte wurde frei- gesprochen aus der Erwägung, daß ihm das Bewußtsein der Nehts- verleßung gefehlt habe, eingezogen aber müßten die Karten werden ; denn fie seien öffentliÞ ausgestellt und objektiv unzüchtig. Jeder Vorübergehende obne Unterschied des Alters und Geschlehts babe sie für 20 4 kaufen können. Es ist niht gerade \{chöôn, von Kunstwerken ia der Weise zu reden, wie es hier ein preußisches Gericht getan hat.

Müller 11. Es ist

Wir belämpfen alle miteinander einmütig alle pornographischen

Grzeugnisse. Wenn Sie aber, lediglih objektiv, nicht subjektiv

gesprochen, fragen, was in diesem Prozeß pornographisch ift, fo werden Sie E: die Darstellung des Staatsanwalts und des Gerichts. Ueberall sucht man, die Kunst dem Volk näher zu bringen, und ih kann nit einfehen, warum der Umstand, daß die Karten billig verkauft wurden, fie objektiv unzühtig. mahen sollte. Das läuft darauf hinaus , daß der Kaviar nit für das Volk ist. Der Humor bei der Sache ift der, daß die Staatsanwaltschaft in Breslau sich gemüßigt fühlte, der ganzen Angelegenheit weiteren Fortgang zu geben, sie wandte sih mit einer Eingabe an die Staats- anwaltshast in Dresden mit dem Ersuchen, daß auch sie gegen die

Kunsthandlung einschreiten sollte. Die Dresdener Staat2anwaltschaft

[ehnte es aber ab, da die Originale dieser Nachbildungen bekannte Kunst- werke seien und anerkanntermaßen nur einen künstlerishen Zweck hätten. Deshalb sei auch die künstlerishe Nachbildung eines solchen Kunstwerkes niht unzühtig. Es wurde in diesem Bescheide ferner auf die Entscheidung des Reichsgerihts verwiesen. Vielleiht wäre es in dem Breslauer Falle rihtiger gewesen, Sachverständige

Hbinzuzuziehen, damit nicht ein derartiges Urteil herausgekommen wäre, das auf die Dauer nur dem Flu der Läherlihkeit verfallen fann. Wir erachten es als einen geradezu unerträglihen Zustand,

daß die Staatsanwaltschaft berechtigt sein soll, ein reihs- gerihtlihes Urteil aus eigener Machtvollkommenheit einfach als nichts zu behandeln und zu fkassieren. Es is notwendig, hier

gesetzgeberisch einzushreiten. Ih habe in meiner juristischen Praxis

nie erkennen können, aus welchen Erwägungen beraus die Staats- anwaltshaft aus öôffentlihem Interesse Anklage erhebt. Vermutlih wird geprüft, welcher Partei der Betreffende angehört, um daraus einen Rückschluß zu ziehen, was das öffentlißze Inter- effse erheischt. er Redakteur des Oberschlesishen Tageblaites in Liegniß brachte die irrtümliGße Meldung, daß ein dortiger Steuerrat wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts gegenüber seinem Stiefsohn zu 80 # Geldstrafe verurteilt sei. Es hatten an diesem Tage zwei P ungen stattgefunden, und dur ein Versehen des Metteurs in der Druckerei war die irrtümlihe Meldung zu stande gekommen. Troßdem der Redakteur dem Steuerrat jede Genugtuung anbot und sofort eine Berichtigung brate, erhielt er den Bescheid, der gegen ihn deswegen gestellte Strafantrag könne nicht zurüdckgezogen werden, weil der Steuerrat sein Wort gegeben habe, es nit zu tun. Der Staatsanwalt beantragte 500 A Geld- strafe, das Urteil lautete auf 80 # In der Dans wurde esagt, der Redakteur habe die Pflicht, sh über die Rithtigkeit seiner Meldun en vorher zu erkundigen. Die Staatsanwalte sollten ge- halten sein, den Preßbetrieb erst einmal kennen zu lernen, dann würden sie nicht etwas Unmöglihes von den Redakteuren verlangen. Nachdem dieser Fall sich fo harmlos aufgeklärt hatte, brauchte er wirklich niht weiter verfolgt zu werden. Wegen desselben Vergehens ist der Redakteur der Breslauer Volk3waht angeklagt, aber nicht zu 80, sondern nur zu 30 Æ verurteilt worden; vielleicht revidiert der Kollege Stadthagen hiernah entsprehend seine Anschauungen über Klassenjustiz, Sehr auffällig ist auch ein Fall der Bestrafung eines Verteidigers wegen Ungebühr vor dem Geriht in Dirs(bberg, Die Sache wurde {hon im vorigen Jahre von wir erwähnt, war aber damals noh in der Shwebe. Der Verteidiger ist in eine Geldstrafe von 100 A genommen und die Bestrafung unter Herabseßung der Strafe auf 50 4 vom Ober- Tandesgeriht bestätigt worden. Bei dieser Entscheidung steht mir der Verstand fill; denn der Fall mag liegen, wie er will, es hat hier unzweifelhaft eine Beschränkung der Rechte der Ver- teidigung stattgefunden, die den Anfang der Beschreitung einer ab- \chüsfigen Bahn bedeutet, wenn nicht dieser erste Schritt zurückgetan wird. In einem anderen Falle hat ein Rechtsanwalt sich von einem \{lesischen Richter Vorhaltungen mahhen lassen . müssen über die Haltung, die er einzunehmen habe. Ein Rechtsanwalt braucht \fih doch wohl nicht wie ein Rekrut behandeln zu lassen ; es ist un- angemefsen, derartig einen Rechtsanwalt unter gesellschaftliche Kontrolle zu stellen. Es ift kein Anlaß gegeben, die Rechts- anwalte vor Gericht anders zu behandeln wie die Staatsanwalte, und ih wiederhole meine {hon im Vorjahre erhobene Forderung, daß bier Abhilfe geschieht. Meine vorjährige Anfrage wegen des gegen die Freireligiösen geübten Gewifsenszwanges hat keine Beantwortung gefunden; vielleicht war es eine Antwort, daß zwei Ressoutminister inzwishen durch- eseßt haben, daß der freireligiösen Gemeinde in Breslau die nnahme eires Vermächtnisses von 20000 4 verwehrt wurde. Mit den gelevlthen und Gesetzeskraft habenden Bestimmungen steht dieses Vorgehen der beiden Minister in \{chneidendem Wider- spruch. Das Schlimme if dabei, daß bei Nichtgenehmigung die ganze Zuwendung dem preußishen Fiskus in den Schoß fällt ; hoffe aber doch, es wird noch gelingen, dem fiscus rapax diesen Bissen zu entreißen. Man soll doch nicht mit aller Gewalt die Unzufriedenheit im Neiche zühten. Auch auf meine vor- jährige Ferderung der reihs8geseßlihen OEgerang es Plakatwesens habe ich damals keine Antwort bekommen. ie drakonish die Handhabung der bestehenden preußischen Bestimmungen wirkt,

dafür babe ih auH heute wieder Belege auf den Tis des niedergelegt. Ein Anschlagspläkat der Sozialdemokraten in I den Worten:

wel Bismarck das elendeste Es e niht viele die in diesen Worten

geshlagen worden wäre. Ku

guten Trunk nicht abhold waren.

machen wollen, . verle damit die Geseze! Es ift

aufzubeben und die

Hierauf wird die Vertagung beshlo}sen. Persönlich bemerkt der

dafür angeführt, daß

mißverftanden werden konnten.

der Beratung des Etats der Reichsjustizverwaltung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

worDen.

Lehrerinnen ist nicht zu zweifeln. Wir haben immer die

weshalb an diesem Zustande wieder etwas geändert werden fo

der böôberen Anstalten verschieden sein sollen. Die

- über die neue Ferienordnung find daher wohblbegründet. follte die Schuldeputationen befragen; diese s doch gerade ten die Interessen

der Bevölkerung am besten vertreten. Weshalb soll ein Volks\hüler weniger Ferien haben als ein Schüler der höheren Anstalten ? Die Anforderungen in der Volksschule sind doch erheblih gestiegen und erfordern dieselbe Anstrengung wie in den anderen Shulen. Es fbüler auch noch für das wirtschaftliche

Leben zum Mitverdienen gebrauht werden. Von denselben Familien geht oft ein Teil der Kinder in höhere Shulen, der andere Teil in die Volksschule, es treten da bedeutende Störungen in der Familie in bezug auf Schulversäumnifse infolge der Verschiedenheit der F

die Organe, die in den inneren Schulangelegenbe

kommt hinzu, daß die Volks

ein. Gs ift auch nicht einzusehen, weshalb die Lehrer an den

verschiedensten Ferienordnungen von 50 bis 81

in den böberen Ständen die Eltern fragen : „wann f

[omit nit stattfinden kann. Ich gebe z

das i Wahlrecht, E Wehlsufteus ri G ens

besonders Staatsgefährlihes oder Umstürzlerishes erblicken; aber dieser Eingang mußte ebt werden, ebenso der niht minder harmlose luß des Plakates, weil sonst das Plakat nicht an- ift es, béi dieser Gelegenheit

nah der Art der Breslauer t die Angriffe niht gegen das völlig veraltete preußische Geseß, sondern gegen die Bourgeois zu richten. Ein anderer Fall unendlih viel komisher. Fn vielen Städten ist ein Plakat der deutshen Brauer angeheftet worden, das ausführt, Se Schiller, Luther usw. ei dics Bitt La E. gi grun Perionen fich gegen dies Plakat wehren zu en dur ne Zusammentitellung der Ausfprüche der größten deutschen Dichter und Denker, womit fle b weisen wollten, daß jene Behauptung der Brauer der Wahrheit nicht entsprehe. Der Polizeipräsident von Breslau erklärte, das erste Plakat dürfe angeschlagen werden, das zweite unter keinen Umständen, ev. würde der Plakatpächter sofort in Strafe genommen werden ! Und dabei hatte er vollständig recht, denn gewerbliche Plakate dürfen angeshlagen werden, Abstinenten aber, die mit Plakaten Propaganda

diesen Umständen wirklich {chwer, keine Satire zu schreiben. Es ift dringend notwendig, diese überlebten preußishen Bestimmungen

Plakatgesetgebung von Reichs wegen zu reformieren. Die Lächerlihkeit tôtet; aber troßdem ragen diese preußischen Be- stimmungen noch in die Gegenwart binein. Sollte der Staatssekretär in dieser Beziehung k-ine Zusage geben, so würde ich das im Interesse des Rehtsbewußtseins des deutschen Volkes sehr bedauern.

Abg. Heinze (nl.): Der Abg. Stadthagen hat mi als Zeugen

ih das Bestehen einer _ Klassen- justiz in dem Sinne, wie er es versteht, zugegeben hätte. Ich habe zugegeben, daß die Justiz Fehler begehe, auh deswegen, weil es dem Nichter oft {chwer falle, die Anshauungen anderer Klafsen rihtig zu beurteilen. Das ist etwas ganz anderes, als was die sozialdemokratische Agitation unter Klafsenjustiz versteht. Die Tendenz des Abg. Stadthagen ging dahin, das Vertrauen in die deutsche Justiz zu ershüttern. (Präsident: Das ist nicht mehr persönlich.) Es ift mir ganz unverständlich, wie meine gestrigen Ausführungen o

Schluß 61/2 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag 1 Uhr. (Zweite E der Novelle zum Telegraphengeseß; Fortseßung

34. Sigzung vom 19. Februar 1908, Vormittags 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung, in der die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unter- richts- und Medizinalangelegenheiten, und zwar die allgemeine Besprehung des Elementarunterrihtswesens fortgesest wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Der Ministerialdirektor hat dasselbe i E über Herr Kopsh. An der G |

vertreten, daß mehr für die Ausbildung der Lehrerinnen geschehen solle. Herr Kopsh hat nicht ges daß die Zahl der Lehrerinnen unverhältnismäßig gegenüber der Zahl der Lehrer gewahsen sei. Gerade in Shulfragen ist eine individuelle Behandlung notwendig. Der neue Erlaß über die Ferien der Volksschulen bedeutet für manhe Städte eine Cinshränkung der Ferien von 80 auf 70 Tage. Fn manchen Städten hat eine Gleihlegung der Ferien der höheren An- stalten mit denen der Volksschulen stattgefunden, und überall hat man dies mit Freies aufgenommen. Es ift nicht nue

Stadtshuldeputation von Königsberg hat eine Petition betreffs Gleichlegung der Ferien an das Ministerium gerichtet. Das ist ab- gelehnt mit der Begründung, daß die Ferien der Volksschule in der ganzen Monarchie gleich fein follten. Es ist aber nicht ein- zusehen, weshalb in dieser Hinsiht Uniformierung stattfinden soll, und weshalb anderseits die Ferien der Volksschule von denen

schulen nicht dieselben Ferien haben follen wie die Lehrer der höheren Schulen. Auch pädagogish ift die Sache nicht ohne Bedeutung, denn die Kindesseele hat eine sehr scharfe Untersheidung für solche ver- schiedene Behandlung, die nur zu sozialen Mißhelligkeiten führen kann. Jch bitte den Minister, die Sache noch einmal zu prüfen. Minristertaldirektor D. Sh war bkopff: Die Ferienordnung ift seit 3 Jahren hier eingehend erörtert worden, und jedesmal hat das Bus den Standpunkt der Regierung für berehtigt erklärt, den Antrag opsh aber ausdrüdlih abgelehnt. Es gab in nDeR bis "Eus agen. e verständlih beklagte sih die Lehrershaft eines Ortes mit 60 Tagen darüber, daß der Nachbarort 63 Ferientage hatte usw. Es wurde nun von Fall zu Fall dem Drängen einzelner Kreise nachgegeben, aber eine Befserung wurde niht erzielt, denn z. B. Breslau konnte sh nach wie vor darüber beschweren, daß es 65, Königsberg aber 81 Ferientage hatte. Um diesen Berufungen ein Gnde zu machen, hat der Minifter 1904 eine einheitlih: Ferienordnung mit 70 Ferien- tagen erlassen. Der Minifter Bosse hat noch in Uebereinstimmung mit der allgemeinen Anschauung 65 Tage für ausreichend erklärt, der Minister von Studt ging aber 1904 darüber hinaus. Es sind dagegen sehr erheblihe Bedenken geltend gemacht worden i denn wenn id ngt denn en nur wieder erst die Schule an!*, um wieviel mehr in den niederen Klassen, wo die Mutter tagsüber bei der Arbeit ist. Da hat sih die Unter- rihtsverwaltung gefragt : Will man die Kinder fo lange unbeaufsichtigt laffen? Es ist uns geraten worden, uns darüber bei den Shuldepu- tationen zu informieren. Die Berliner Schuldeputation hat uns 1905 erklärt, sie bitte, von einer anderweiten Regelung der von uns festgesetzten Ferienordnung abzusehen, obgleich einige Bezirksvereine |ch dafür ausgesprochen haben; fie hat fih im wesentlihen unsere Gründe zu eigen gemacht und z. B. darauf hingewiesen, daß auch die Volks- shulen im Sommer 5 Wochen Ferien haben, also den höheren Schulen leichgestellt find, eine Zurückießung im Sinne foztaler Ungleichheit u, daß die Volkss{ullehrer- | haft dadurch getroffen wird, aber bier muß in erster Linie ! das Interesse der Kinder und der Schule moßzebend sein. Nun hat der Abg. Gyßling angeregt, daß da, wo längere Ferien bestanden,

diese doh bleiben könnten. Beachten Sie dazu, daß dur die Ferien- ordnung von 1904 an 56 000 Orten die Ferien verlängert worden find, und nur in 68 Orten eine Verkürzung stattgefunden hat, und ¿war davon in 23 Orten um 1 bis 3 Tage, in 25 Orten um 4 bis 8 Tage und nur in 20 Fällen um 10 Tage. Würden wir dieser Anregung folgen, so würden z. B. die Lehrer von Breslau, die ftatt 65 jegt 70 Tage haben, sich wieder auf Berlin mit 80 Tagen Ferien berufen. Um keine Bevorzugung einzelner Städte eintreten ‘za lassen und um die berechtigten Berufungen der Lehrer unmögli zu maten, ist diese einbeitlihe Ferienordnung eingeführt worden.

E Ernst (fr. Vgg.) wünscht, daß man den Streit zwischen den Klassenlehrervereinen und den Rektoren niht noch durch die Ab- fonderung der Rektoren vertiefen, daß man den Gegensay nicht noch verschärfen möge, und bemängelt die Verfügung über die Bildung des Schulvorstandes ; wenn darin z. B. gesagt sei, daß un- ecignete Lehrer niht in den Schulvorstand kommen dürften, so scien olhe Elemente überhaupt zum Lehramt ungeeignet. Der Redner bespriht ferner den Lehrermangel, dem durch die Vermehrung der Seminare allein nit abgeholfen werde. Bei der Aufnahmeprüfung für die Seminare seien in einem Falle 58 9/ durchgefallen; dies be- weise, daß man bei der Aufnahme der Präparanden niht vorsichtig C sei. Die Vermehrung der Lehrkräfte halte mit der Zunahme er Bevölkerung nicht gleihen Schritt. In der Ferienordnung nehme die Regierung wiederum eine Differenzierung zwishen den höheren Schulen und der Volksschule vor, was im Interesse der sozialen Gerechtigkeit verurteilt werden müsse. Prof. Eulenburg, eine an- erkannte Autorität, habe auf dem internationalen Hygienekongreß in Berlin im vorigen Jahre sogar eine Feriendauer von 90 Tagen ver- langt. In den ländlichen Schulen würden die Ferien vielfa ver- [längert, die ländlihe Jugend habe daher viel mehr Ferien als die städtishe. Der neue Ferienerlaß bilde ein Vermächtnis des ab- gegangenen Ministers; der jeßige Minister möge ih die Sache noch einmal überlegen und die Meinung der Eltern und der Aerzte hören.

Geheimer Oberregierungsrat Altmann gibt auf einige Fragen des Vorredners bezüglich des Lehrermangels Auskunft und verweist unter anderem auf die Pahl der Lehrer, die aus dem Lehrerberuf in andere Dienste übergetreten, bezw. auch zu den Präparandenanstalten und Seminaren, sowie in andere Staaten übergegangen find. Ueber die Zahl derjenigen Lehrer, die zu Anstalten übergegangen sind, die nicht zur Volksschule gehören, laffe sich zur Beit eine statistishe Auskunft nit geben, da das Material darüber noch fehle; hoffentlich werde aber in späteren Jahren darüber weiteres mitgeteilt werden können. Insbesondere könnten auch ziffermäßige Angaben über diejenigen Lehrer niht gemacht werden, die ins Ausland gegangen sind. Der Abg. Ernft habe eine mangelnde Ausbildung der Präparanden daraus ges{lofsen, daß in einem Fall bei der Prüfung für das Seminar 98 9% nit bestanden hätten. Jn diesem Fall handele es fich um eine Verwechslung mit der zweiten Lehrerprüfung. Die große Zahl der Durchgefallenen sei bedauerlih, aber es sei daraus zu s{chließen, mit welher Sorgfalt troy des Lehrermangels die Unterri@hts- verwaltung bei der Auswahl der definitiv anzuftellenden Lehrer ver- fahre; die Unterrichtsverwaltung tue also das Jhrige, um die preußischen Volksshulen auf der Höhe zu erhalten. Bei der Zurückhaltung von Lehrern vom Schulvorstand handle es sich darum, daß einige Gemeinden einstweilen angestellte junge Lehrer in den Schulvorstand entsendet hätten, und das sei die Ver- anlaffung zu der Verfügung für diese |peziellen Fälle gewesen, daß solche Lehrer für den Schulvorstand nicht geeignet seien.

Abg. von C jarlinski (Pole) kommt auf die vor- jährigen Beshwerden des Abg. Stychel zurück, der nahgewiesen habe, daß die Informationen des Ministeriums über Schulangelegen- heiten im Often unzuverlässig seien. Der Religionsunterriht auf der Unterstufe solle in der Muttersprache erteilt werden, dies geshehe aber nicht. Vielfach versuhten die Lehrer, den Unterriht in deutscher Spra®e dur. \hwere Prügelstrafen, ja sogar durch Nar tangen dur{zuseßen. Leider kämen auch in anderen Landesteilen solhe Miß- handlungen vor. Der Redner führt mehrere Fälle angeblicher Mißhandlungen an und \{chließt mit dem Worte: „Fort mit der Prügelstrafe !*

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Holle:

Ich will nicht auf alle Details eingehen; aber ih kann doch die Ausführungen des Herrn Vorredners nicht ganz unwidersprochen in die Welt hinausgehen lasen. Der Herr Vorredner hat zuerst von dem Gebrauch der polnishen Sprache beim Schulunterriht ge- sprohen. Es fteht ja in dieser Beziehung fest, daß sowohl nach der Rechtsprehung des Reichsgerichts wie nah der des Oberverwaltungs- gerichts die Unterrihtsverwaltung in der Wahl der Unterrichts\prache freie Hand hat. Demgemäß ist im Jahre 1873 die dem hohen Hause bereits mehrfah bekannt gegebene Bestimmung getroffen worden, daß in allen Volksshulen der gemishtsprahigen Gebiete die deutsche Unterrihtssprahe anzuwenden if. Während dabei in den übrigen in Betraht kommenden Landesteilen zu Gunsten des Religions- unterrihts nur für die Unterstufe der Gebrauh der polnishen Sprache ¡ugelafsen werden sollte (Zuruf bei den Polen : sechsjährigen Kindern), blieb in der Provinz Posen für die Religion grundsäßlih auf allen Stufen die Unterrichts\sprahe polnisch; es wurde jedo der Vorbehalt gemaht, daß, wenn die Kinder in der deutshen Sprathe so weit vor-

geschritten seien, daß ein rihtiges Verständnis auch bei der in dieser i

Sprathe erfolgenden Unterweisung von ihnen erwartet werden könne, das Deutsche in der Religion auf der Mittel- und Oberftufe als Unterrihts\sprahe mit Genehmigung der Bezirksregierung eingeführt werden könne. Die S@hulauffichtsbehörde ist angewiesen worden, diese Bestimmung im Auge zu behalten und danach zu prüfen, ob die Kinder bei Anwendung der deutshen Sprache dem Religionsunterrickt folgen können. Ift das der Fall, so foll der Unterriht deutsch erteilt werden. Meine Herren, ih glaube, das ift doch ein Standpunkt, der bei einer rein sachlichen Beurteilung nur als richtig anerkannt werden kann. s

Wenn nun darauf hingewiesen wird, daß ja in einzelnen S(ulen, in denen die Kinder dem Religionsunterriht auf der Unterstufe in deutsher Sprahe noch nit folgen können, trogdem die deutsche Sprache gewählt wird, so liegt das in manchen Fällen daran, daß wir eben einen polnisch redenden Nachwuhs bei den Volks\{ullehrern in viel zu geringem Maße haben. Es ist dies darauf zurückzuführen, daß die polnische Presse geradezu davor warnt, in den Vols\ullehrer- stand einzutreten. Ja, meine Herren, wenn wir keinen genügenden Nachwuchs haben, der polnisch sprechen kann, und die dort angestellten Schullehrer deutscher Mutterspraße in der kurzen Zeit ihres Aufenthalts \sich die polnishe Sprache niht aneignen können, fo bleibt natürlich nichts anderes übrig, als auch im Religions- unterriht mit der deutshen Sprahe {hon auf der Unterstufe zu beginnen. Im übrigen ist aber die Unterrihtsverwaltung bemüht, den Bestimmungen zu entsprechen, die ich mir mitzuteilen soeben erlaubte. :

Dann ist der Herr Vorredner auf die körperlichen Züchtigungen in den Volkss{hulen gekommen. Jh darf bemerken, daß ih natürlich auf dem Standpunkte stehe, daß derartige rohe Züchtigungen, wie fie

; allerdings leider ab und zu vorkommen, von mir verabsheut werden,

und auch weiter, daß ih in {ärffer Weise gegen diejenigen vorgehe-

bei denen eine solche Ueberschreitung des an si angebrachten Züchtigungsrehts festgestellt wird.

Gs ift vorhin ein Fall erwähnt worden, wo ein Knabe in einer when Weise von dem Lehrer gezühtigt worden ift. Gegen den Lehrer s{chwebt, da der Knabe am folgenden Tage nah der Züchtigung gestorben ift, eine gerihtlihe Untersuhung und es handelt ih bei dem gerihtlihen Verfahren um die Feststellung, ob der Tod infolge dieser Züchtigung oder aus sonstiger Ursache eingetreten ift. Im übrigen find bezügli der Züchtigungen bereits von meinen Herren Amtsvorgängern wiederholt einshränkende Bestimmungen erlassen worden. Ich möchte von diesen nur eine zitieren aus dem Jahre 1905, die nach meiner Meinung durchaus zutreffende Anordnungen enthält. Es heißt dort:

„Muß die Schulzußt überall mit väterlißem Sinne, und zwar xicht minder mit väterliher Freundlichkeit, als mit väterlihem Grnste gehandhabt werden, wenn die Jugend Zutrauen zur S@ule gewinnen und sih deren Leitung gern überlassen soll, so gilt dies ganz besonders für Shulen mit Kindern nit deutsher Mutter- sprahe. Mißgriffe in dieser Hinsiht sind geeignet, den Kindern niht nur die deutshe Schule, sondern deutsches Wesen überhaupt zu verleiden und die Erreihung der erziehlihen Zwecke des Unter- richts aufs ernfilihste zu gefährden. Andererseits wird eine bei allem gebotenen Ernste freundlichße und wohlwollende SgZulzucht eines günftigen Einflusses auf die überwiegende Mehrzahl der Kinder nicht verfehlen... ....…. Ih vertraue, daß die Königliche Regierung und die ihr naGgeordneten Schulaufsichtsbeamten . . . gewohnheitsmäßiger, unangebrachter oder übertriebener Anwendung förperlicher Züchtigung unnachsitlih entgegentreten werden.“

Ich habe diesen Erlaß, da \ich einzelne Fälle kaum verhüten lassen, in denen manche Lehrer zu weit gehen, nochmals den sämilihen Regierungen nahdrücklich in Erinnerung gebracht. Mein Erlaß ift speziell von der Regierung in Posen sämtlichen Kreis\{hulinspektoren des Bezirks mitgeteilt worden mit dem Hinweis, daß die Lehrer vor einer unbesonnenen Handhabung der Shuliucht aufs ernstlihfte zu warnen find, und daß Verfehlungen in dieser Beziehung auf das strengste geahndet werden würden. Mehr is nit möglih. Daß bei über 100 000 Lehrpersonen ab und zu mal ein einzelner in der Hands habung des Züchtigungsrechts zu weit geht, wird, glaube ih, immer vorkommen, und dafür darf man, wenn man auch den Einzelfall nit entshuldigen kann, doch den Lehrerstand als solchen nicht verantwort- lich machen und jedenfalls daraus keine verallgemeinernden Sthlüfse ziehen. (Sehr rihtig!)

I kann nur nohmals betonen : ich werde in jedem Fall, in dem über das zulässige Maß hinausgegangen ist, aufs strengste einschreiten ; aber ih môhte weiterhin auch bitten, gerade die schwierige Stellung der Lehrer in der Provinz Posen zu berüdsihtigen. Wenn die Eltern dort so gegen die Schule geheßt werden, daß es bis zu einem Mordanshlag gegen einen Lehrer ge- kommen ist, kann man es s\chließlich verstehen, wenn die Lehrer argwöhnisch, mißtrauisch werden, und wenn daraus Verstim- mungen erfolgen, die vielleihßt einmal einen Lehrer nervös machen und ihn über das zulässige Maß hinaus eine Züchtigung vornehmen lassen. . (Bravo!)

Abg. Dr. Shroe der-Cafsel (nl.) erwähnt einen Fall im Kreise Caffel, wo die Wahl eines jüdischen Gemeindemitgliedes in den Sghul- vorstand beanstandet worden sei. Nah dem Sculunterhaltun 8gesetz hätten die jüdischen Lehrer ein Recht, ihre Kinder in die Volksscchule zu senden. Ferner wünscht der Redner die Fulafsung von jüdischen Do pitanten zu Präparandenanstalten; in Eschwege sei diese Zu- assung verweigert worden, weil die Präparandenanstalten kon- fessionellen Gharakter hätten. Von der neuen Ferienordnung seien auch die Schulen in der Stadt Cassel betroffen worden, denen die

erien verkürzt würden. Was allgemein in der Bevölkerung gewünscht ei, sei niht eine Uniformierung der Ferien der Volks\{hule, sondern eine Gleihlegung der Ferien der Volks\hulen mit denen der böberen Lehranstalten. Dieser Wunsch der Volks\{ullehrer sei seinerzeit in diesem Hause von Angehörigen aller Parteien unterstüßt worden. Cs sei auch nicht einzusehen, weshalb für die Volks\{ule kürzere erien genügen sollten; das Bedürfnis sei eher umgekehrt; denn die

hrer an den Volksshulen arbeiteten unter viel ungünstigeren Ver- hältnissen als die Lehrer an den höheren Schulen, da die Schülerzahl in den Klafsen größer und die Besoldung der Lehrer geringer fei. Man sage, die Eltern wollten selbst niht so lange Ferien; aber die Schule sei doch niht bloß dazu da, den Eltern die Kinder abzunehmen. Es sei auch ein Gebot der ausgleihenden sozialen Gerechtigkeit, die

Volksshule und die Volks\{hullehrer nidt \{lechter zu behandeln, -

damit die Volksshule nicht wieder den Charakter der Armenschule bekomme. Jn Posen sei durch eine Verfügung den Landlehrern ge- stattet worden, den Schülern zu Gunsten der Ernte nach Ablauf der Ferien noch einen weiteren Urlaub zu geben. Zu fol&em Zwette werde also eine Verlängerung der Ferien zugelassen. Jn anderen Staaten habe man die Ferien verlängert, nur in Preußen würden sie verkürzt. Der Redner fragt ferner den Minister, ob dessen Erklärung, daß eine Orts\culinspektion für die Rektorats\{ulen nicht nötig sei, ih au auf die Fälle beziehen folle, wo statt eines Rektors ein Haupt- [ehrer an der Spiße der Shhule stände.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Bezüglih der Rektoren unterftellten Volksshulen habe ih ja bereits erklärt, daß da, wo Rektoren sind, für den Orteschulinspektor kein Raum ist. Wenn auch hier und da aus älterer Zeit neben dem Rektor der Ortsshulinspektor weiter fungiert, so handelt es sich dabei um Uebergangsverhältnisse. Es waren j. B. ältere Geistliche, denen man es niht antun wollte, sie darum, weil eine neue Rektorstelle eingerihtet war, von dieser Pflicht zu entbinden. Man ist da mit tiner gewissen Schonung vorgegangen. Aber ih habe keinen Zweifel, daß in solchen Fällen bei der nähsten Vakanz, die vielleicht durh das Ableben oder durch Versezung des Geistlichen eintritt, auch der neu hinzutretende niht wieder mit den Funktionen des Ortsshulinspektors betraut wird, sodaß also auf die Dauer neben

e Rektor ein Ortsshulinspektor nicht fteht. (Abg. Schroeder-Caffel : ravo!)

Ob man dazu übergehen kann, was der Herr Vorredner angeregt hat, auch neben dem Hauptlehrer, der ja in der Regel da besteht, wo drei Klassen sind, ebenfalls auf den Orts\hulinspeltor zu verzichten, das wird davon abhängen, wie die Stellung des Hauptlehrers zu den ihm unterstellten Lehrern gestaltet wird. Ih bin nit in der Lage, heute dazu {on Stellung zu nehmen, weil gerade bei Ordnung der Stellung des Rektors zu den ihm unterstellten Léhrérn vielfa {on Konflikte hervorgetreten sind, weil \ich die Lehrer weniger gern dem

ektor unterordnen. Ih muß also zunächst mal prüfen, wie die lokalen, die in der Praxis stehenden Sculbehörden über die zukünftige Ausgestaltung der Stellung des Hauptlehrers denken. Davon hängt die Beantwortung der Frage ab.

cheimer Oberregierungsrat von Bremen erklärt, daß n Verhältnisse in dem Schulvorftandes in Caffel nicht beit sehen könne; eine Entscheidung werd getroffen werden. Auch die Zulaffung jüdischer Hospitanten wege werde je nah dem Ergebnis der Abg. Dr. Dittrich ( felbst in rein polnischen und unterstü Die Beschä

alle, wo ein jüdis tigt worden sei, n der näheren

irklicher er die tatsähli a ch

rüfung entschieden werden. entr.) weist darauf hin, daß in Oberschlesien 1 rer angestellt würden, usführungen des Abg. von Brandenstein. Milderung des Lehrer- ge unterstüßt der Redner gleifalls randenstein ; die Lehrerinnen leisteten üßten deshalb gleih besoldet werden. ht E Man ags ite und der Hortson orats\{ulen edauerlich; es werde au neben den Rektoren noch Raum für einen Orts Der Redner bringt dann weiter einen Bromberger Vorstadt eine längst des bisher gänzli vernachlässigt # völkerung in Mitleidenschaf Betrag von 140 000 4 zust NRegierungskommifsar, daß es fih in dem Brom welches bisher einen befriedi gierung werde aber die S Aenderungen treffen, wenn dazu Bedü bg. Rzesnigzek (frkonf.): Wer Kultusetat in den legten Jahren mit fih dem Eindruck nicht verschließen können, f in den Mitgliedern der polnisch Verteidiger gefunden hat. W polnischen Prefje, welWe in jedem Hau der wohlorganisierten persönlichen Agitat nur so wenige das ein s{lag

egenden deutshe Leh t sodann die gung von Lehrerinnen trage zur bei. In der Besoldun die Ausführungen des Abg. von be wie die Lehrer und m An der Ortss{hulau derselben bei den

\hulinspektor sein. all zur Sprache, wo in ei eubaues bedürftige Volks\ wodur besonders die katholische Die Regierung solle einen

Regierungsassefssor von Eynern erwidert, n Provisorium handle, enden Stand gezeigt habe. Die NRe- e behalten und die nötigen is und Möglichkeit vorliege. den Verhandlungen über den gefolgt ift, der

en Fraktion sehr geschidckte n be Verbreitung der e Eingang findet, und bei 1 ion im Laufe eines Jahres Einzelfälle gegen die Schule vorführen kann, fo ist ender Beweis, daß sie \ih auf dem richtigen Wege befindet. Es lag emeiner Natur

einungsverschi Bemerkungen des A sie auf das fachliche Maß Gelegenheit noch einmal bervor wesen find, die die Ausdehnun gewünscht und sie wiederum hier um zu zeigen, daß wir bereit sind, unseren po bürgern die Segnungen einer geregelten SMulunterbaltu en. Wenn die Einzelfälle, en hier vorgebraht werden, handhabt wird, wenn wir einerse eligionsunterricht zu germanisatori wenden, fo wollen wir durch unsere daß er mißbraucht wird, um polo

berger Falle um ei

Aufmerksamkeit

in ihren Veranstaltungen mir fern, Ausführungen all- zu machen und hier Fragen aufzurollen, über welche „mir aber daran, den vsfi d itations\tof zu nehmen urüdckzuführen. Ich möchte bei dieser eben, daß es deuts\ ch e Parteien ge- g der Sculunterhaltung auf die Oft- use angeregt baben, nishsprechenden Mit- ng zukommen die in bezug auf die körperlichen mit welher Milde die Shul- its niht dazu beitragen wollten,

edenheiten berrs{en. bg. von Jazdzewski den- Ag

fahliGen Darlegungen verhindern, nisierenden Bestrebungen Vorshub

Darauf wird die allgemeine Besprehung geschlossen.

(fr. Volksp.) verwahrt \ih gegenüber dem Abg.

Abg. Kops Í für eine Zurückseßzung der

von Brandenstein Lehrexinnen gegenüber den Lehrern plädiert habe. Die Ausgaben für die Lehrer- werden bewilligt. | Bei den Ausgaben für die Präparandenan stalten dankt Abg. Kriege-Bentheim (frkons.) der Regierung für die im Etat zur Verfügung gestellten Mittel zur H reformierten Lehrern in den Kreisen Benth den Minister, außer der Weiterbewillig für die bereits eingestelllten Zöglinge 2000 Æ zu bewilligen. Abg. Lüd ide (frkonf. in Fehrbellin ein.

und Lehrerinnenseminare

ebung des Mangels. an eim und Lingen und bittet der Beträge von 1500 4 en weiteren Betrag von

tritt für Errihtung einer Präparandenanstalt 2 tadt biete alle Erfordernisse, die man an den Ort einer Präparandenanstalt tellen kann ; namentlich würde die geschihtlihe Vergangenheit der Stadt anregend auf die Präparanden

Abg. Volger (frkonf.) wüns{t die Errichtung einer Präparanden- anstalt in Einbeck; der Minister möge si bei der ersten ih bietenden Gelegenheit dieser Stadt erinnern. eigneten sich aus wirts{haftlihen Gründen mehr Anftalten als größere Städte. bg. Ernst (fr. Vgg.) tritt für eine Verbesserung der Gehalts- tnifse der Präparandenlehrer ein, Amte erhalten werden könnten, beim Uebertritt an das Seminar die Dienstzeit als P angerehnet werde.

__ Abg. Bachmann (nl.) verweist darauf, die Prâparandenanstalten den geeigneten E und empfiehlt deshalb, den Präparandenansftalten besondere zu widmen.

Abg. Dr. Arendt (frkons.): Die Frage des Ersatzes der Volks- hrer gewinnt immer mehr an Bedeutung. Jh Frage der Ge

der Sorgfalt

Gerade die kleineren Städte für diese Art von

damit diese dauernd in ibrem daß den Lehrern räparandenlehrer

daß es {wer sei, für

und wüns{cht ferner,

sehe ab von der haltsverbesserung, aber ih habe aus den Verhandlungen on den Eindruck, daß die Präparandenanstalten sih nicht erfreuen, auf die es anfommen würde. Grundlage für die Lehrerbildung, f werden in unser gefamtes Lehrerbil Präparandenlehrer muß erheblih herausgehoben werden. die Präparandenan stadium für die Lehrer bilden

1 Sie sind die e müssen organisch eingegliedert

Î Es ift nicht stalten nur ein kurzes Uebergangs- ; die Stellung der Präparanden- vorsteher muß gehoben werden, und die Präparandenlehrer müssen ung mit den Semíinaren gebracht werden. Präparandenanstalten errihtet werden, sind die quiert. Wichtig ift ferner, über das ganze Land ver- ih am meisten für en Anstalten äuf das Elemente werden wir rechnen einer Präparanden- der Stadt Wippra. en neuen Minister in

dungswesen. rihtig, daß

in organische Verbindun Seitdem staatliche geltenden Bestimmungen vollständig anti daß die Präparandenanstalten möglichst Diese Anstalten empfehlen

Je mehr wir mit die

breitet werden. die kleineren Städte. Land gehen, auf desto unverdorbenere L Redner wünscht die Errihtung anstalt im Mansfelder Kreise, und zwar in Hoffentlich werde das Präparandenwesen durch d neue. Bahnen gelangen, hier sei wirklich eine weitshichtigere Reform

late.

Abg. Gleim (nl.) führt darüber Klage, daß den Hilfslehrern an stalten die Dienstjahre vom 21. Lebensjahre an erden. Sie ständen damit hinter den Volks\{ul- lehrern zurüdck, denen diese Dienstjahre bei Präparandenanstalt angerechnet würden.

gaben für das Turnlehrerbildungs-

Abg. vonSchenckendor ff (nl.) der Zentralturnanstalt in Berlin hi mauern eingeklemmt sei und keinen Spielplaß Neubau geplant, und er bitte die

können. Der

den Präparandenan nicht angerechnet w

der Berufung an eine

_Bei den Aus wejen weist

erneut auf die räumklihen Mängel n, die zwishen hohen habe. Es sei ein Regierung um nähere Auskunft.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Meine Herren! Jh kann zu meiner Freude dem hohen Haufe mitteilen, daß die Verhandlungen wegen Verlegung der Landesturn- anstalt zu einem guten Ende geführt haben. Die Anstalt liegt be- kanntlich jeßt an der Friedrichstraße, rings umbaut von Häusern, sodaß dort zu Uebungen im Freien hinreihendes Gelände nicht zur Ver- fügung steht. Außerdem ift das dortige Terrain so beschränkt, daß

g, die Anstalt weiter auszudehnen is nach Ausbildung von Personal zu

den Bestrebungen der Verwaltun und damit dem größeren Bedürfn entspreen, dort niht mehr genügt werden kann.

Es war zunächst mit Charlottenburg verhandelt worden und au ein an si günstiges Angebot gemacht; es war auch Wasser in der

-

Nähe, sodaß für Wafsersport Gelegenheit war. Aber das Terrain lag in ber Nähe der Siemenswerke, und es war daber zu befürchten, daß bei der zunehmenden Ausdehnung des Werkes deu bygientshen Ansprüchen nit mehr voll genügt werden könnte. Außerdem ergeben fih Schwierigkeiten wegen der Inkommunalisierung. Es ift daher auch mit Spandau verhandelt worden, und diese Verhandlungen find zum Abs{hluß gekommen. Wir bekommen dort ein großes Terrain von 6 ha, also 24 Morgen, des Stadtwaldes (bravo !), unmittelbar an dem neuen Stadtteil, der sich an der aufgebobenen und in der Ein- ebnung befindlißen Umwallung entwickelt, unabhängig von dem Stadtshullehrerseminar, tit dem die Turnanstalt in demselben Ges bäude si jetzt befindet, übereignet. Das Grundstück if von den bau- sahverstäudigen «Kommissaren der beiden Minister besichtigt worden, ganz besonders geeignet für diesen Zweck befunden und au von dem Direktor der Landeéturnanstalt in jeder Weise empfohlen worden. Von dem Grundstück is in 15 Minuten die Havel zu erreichen, sodaß also auch für den NRuder{port dort die beste Gelegenh&+: ift. (Sehr gut!) So find dort alle Voraussetzungen vorhanden, um die

* Landesturnanstalt so ¡u entwickeln, wie es die Unterrihtsverwaltung

im Interesse der Fortbildung unseres Turnens und unserer Leibes- übungen nur wünschen kann. (Bravo!)

Bei den Ausgaben für die Schul aufsiht kommt

Aba. Fishbeck (fr. Volksp.) auf die Verfügung der Liegnitzer Sé{ulabteilung gegen die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung zurück und bemerkt: Bei der Debatte darüber wurde von der reten Seite vor diesem Verein gewarnt, weil er von einem politisch frei- finnigen Manne geleitet werde. Und es wurde gesagt, Tews sei ein politischer Agitator. In der Liegnizer Schulabteilung scheint aber au ein politischer Agitator zu sißen. Der Reichskanzler hat bei der Wakhlrechtsdebatte gesagt, daß die Regierung dafür sei, daß die Be- amten bei dem Wahlkampf sih zurückhalten müßten gegenüber den Parteien. Das Verhalten des Liegniter Schulrats ift geradezu ein Squlbeispiel, wie man von seiten eines königlichen Beamten nicht in das Parteitreiben eingreifen sol. Wenn dieser Mann im Wahlkampf in demagogisher Weise den Stadt- verordnetenvorsteher in Liegniß heftig angegriffen hat, so wider- spricht das den Worten des Reichskanzlers. Der Minister sagte neu- li, man solle diesen Mann hier nicht angreifen, da er ih niht verteidigen könne; aber wir müssen doch fragen, wie es mit der Befolgung der Mahnung des Reichskanzlers draußen im Lande gehalten wird. Und diese Bemerkung des Minifters vershiebt das Verhältnis zwischen dem Minister und den Abgeordneten. Wir Fönnen doch nit allein gegen den Minister sprehen, sondern müssen das Verhalten aller Beamten kritifieren dürfen. Wir verlangen keinerlei Bevorzugung von irgend welchen Behörden, aber wir müssen uns dagegen verwahren, daß ein Shulrat in demagogisher Weise Uns bekämpft.

Minifter der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Bei der Besprehung der Liegnitzer Angelegenheit hat ein Herr der Rechten barauf hingewiesen, daß der Geschäftsführer des Vereins zur Förderung von Volksbibliotheken ein politischer Parteimann wäre, für seine parteipolitishe Richtung auch sonst vielfach agitierte, und daß darauf wohl zurückzuführen wäre, daß er bei der Auswahl von Büchern etwas zu weit gegongen sei. Dieser Umstand hat dem ges ehrten Herrn Vorredner Ve-anlafsung gegeben, darauf hinzuweisen, daß bei der Liegnizer Regierung ein Beamter, der mit der Erledigung dieser Angelegenheit in gar keiner Verbindung steht, fh befinde, der auch ein politisher Parteimann sei und diese politische Stellung in einer nah seiner Meinung unzutreffenden Weise betätigt habe. Ih habe mih damals dagegen gewandt, daß ohne direkten Zu- sammenhang mit der vorliegenden Frage der eine Beamte heraus- gegriffen wird, der vielleiht dem einen oder anderen unsympatisch ift, und in einer derartigen Weise persönli behandelt wird. Jh glaube, das ift an sich der rihtige Standpunkt. (Sehr richtig! rechts.)

Wenn im übrigen gesagt worden ist, daß man von diesem Beamten niht wüßte, wozu er eigentli seine Stellung bätte, er be- tätige fi politis in einem solhen Maße, daß man nicht wüßte, wie er seinen Dienst erledigen könnte, so muß ih dem auf das be- ftimmteste widersprehen. Der Herr Oberpräsident und der Herr Res gierungspräfident baben übereinstimmend bekundet, daß gerade dieser Regierungs- und Schulrat Buth ein außerordentli tüchtiger und hervorragender Shulmann und Beamter sei (hört, hört! rechts), und ih muß mich auf das Urteil der beiden Herren verlafsen und muß bitten, den betreffenden Herrn hier niht weiter anzugreifen. (Bravo! rechts.)

Abg. Tourneau (Zentr.) will in längerer Ausführung darauf eingeben, daß im Regierungsbezirk Merseburg zu wenig katholische Schulen vorhanden seien; der Redner wird aber vom Präsidenten v on Kröcher mehrfach darauf hingewiesen, daß die allgemeine Be- sprehung geshlofjen sei; der Redner verläßt die Rednertribüne unter dem Ausdruck des Bedauerns, seine Ausführungen nicht zu Ende bringen zu dürfen.

Abg. Dr. Berndt (nl.) wird ebenfalls nach wenigen einleitenden Worten vom Präsiden ten verhindert, fortzufahren, ebenso

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.), der einen Erlaß des Ministers vom 31. Januar d. J. besprehen will, in welhem neue Revisionse- bestimmungen darüber gerroffen find, daß die Heimatkunde mehr ge-

pflegt werde, was im Interesse der Liebe zur Heimat auch für die Landwirtschaft von Bedeutung sei.

Abg. Fishbeck (fr. Volksp.) kommt noch einmal auf den Liegnigzer Fall zurück und bemerkt, man scheine über unbequeme Dinge einfa zu s{weigen, wie ja auch neulich das Shweigen des EGhren- vorsitzenden des Zentralvereins zur Begründung von Volksbibliotheken gehört worden fet.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Wenn nah seinen leßten Worten der Herr Abgeordnete gegen den Regierungs- und Schulrat Buth von der Regierung in Liegniy nunmehr den bestimmten Vorwurf erheben will, daß er politis agitatorisch tätig gewesen sei in einer Weise, wie es stch für einen Beamten nicht ziemt, so ist es selbstverständlih, daß ih bereit bin- mich darüber zu unterrihten, um eventuell den Fall klarzustellen und au einzugreifen. Aber aus dem, was mir bis dahin bekannt ist, konnte ih nicht entnehmen, daß in der Beziehung gegen den Beamten etwas einzuwenden ist, weil er noch vor kurzem in Berichten seiner Aufsichtsbehörde als ein besonders tühtiger Beamter mir gerühmt ist. Ich werde aber die Sache kIdstellen.

Abg. Kop \ch (fr. Volksp.) fragt an, ob dem Minister der Ì ran in Osnabrück bekannt sei, wo wegen eines religionswissenschaftlihen Vor- trages eines lutherishen Pfarrers zwei reformierte Regierungs\{ulräte einen Bericht an das Konsistorium erstattet hätten, durch dessen Tendenz die Lehrer gewissermaßen zu Handwerkern ihres Berufes ge- ftempelt würden.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Meine Herren! Herr Spring is Oberregierungsrat ‘und Herr Oppen ift Kreis\{hulinspektor, der kommissarish an der Regierung zu

Osnabrück arbeitet. Es kommt also ein Regierungs- und Schulrat