1908 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

die in vershiedenen bei dem Reichstage eingegangenen Resolutionen ausgesprochen worden sind, Rehnung tragen. Tie Strafprozeßreform Me die so, wie fie im Reithsjuftizamt aufgestellt worden ist, enthält solche | fo! E e dotagu- Bestimmungen, - und ih glaube, bis auf weiteres können die dahin- gehenden Anträge als durch meine Erklärung erledigt betrachtet

| Ablaß au “Beseit ung der Härten, die aus der jeßigen Fassung der ; Sebuciéetae E er y

werden. (Bravo!)

Abg. Dove (fe. Vagg.): “Die legte Erklärung des Staats-

sekretärs können wir mit

reude begrüßen, da sie die Aussicht erdfnet,

daß wir die Reformvorschläge zur Strafprozeßordnung in absehbarer dem Gebiete des Zen er ja nunmehr in allernähster Zeit an uns gelangen. Die Gr-

Zeit erhalten. Auch die Reformen auf

öhung der Revisionsfumme wurde zugestarden; aber \{chon jegt beim Reichsgeriht wieder

diefer Erhöhung veraulaßt hat. Im zur Er35rterun weiterer Abh Kommission Tebildet, die aber

ift der eingetreten, der

von uns unerträglihe

schweren ens ustand uns damals zu

etgene selbst hat sih

ilfemitte bereiis zu

eine dem

besondere Ergebnis

olrvigo fein joll, v eine weitere Vermehrung der Zaß[l der Zivil-

enate unmöglich ift.

ganzen Revifionsrehtes gegangen werden müssen. eine vollständige Revision der Zivilprozeßordnung so läßt do unsere gegenwärtige politishe un

als zweifelhaft ersheinen, ob

uf die Dauer wird aber an eine Reform des Wenn also au _erwünshter wäre, d Geschäftslage es mehr man damit ans Ziel gelangen könnte.

Der von dem Abg. Müller-Meiningen und mir im vorigen Jahre

eingebrachte und einstimaig vom Hause gedrungen.

Albrecht wegen Ecrißtung von S ländlihen Arbeiter.

begründet, nachdem einmal

angenommene Antra

, Da it der Antrag ordergerihten aud für die

Ax fh erscheint diese Forderung immerhin die Gewerbegerihte errichtet sind.

Dennoch bleiten die großen Bedenken gegen eine weitere Zersplitterung

unserer Geri@téeorganisation bestehen. danke eirer erweiterten Mitwirkung des

Auch mir erscheint der Ge- Laienelements bei den ordent-

lizzn Gerichten an sich als richtig, aber seine äußersten Konsequenzen würden für jeden Geschäftszweig eine Garnitur von Laien erfordern, wi? sie praktish niht wehr zu beschaffen wäre, z. B. bei Miets-

streitizkeiten einen * Beisitzer aus

den Hauswirts- und einen

aus den Miecterkreisen usw. usw. Das würde praktis scklicßlich nicht mehr durchführbar sein, wie wir ja schon bei der Beratung der Vorlage wegen der Kaufmannsgerichte

Interessengegeusäßze auftreten sahen,

gerecht zu werden war.

nur auf Zeitungsreferate Färbung erbaltea haben können. eine gewisse lasen. 1 all:rdings frei zu machen suchen. vielsah chr einseitig nach der Ausbil dessen werden die Verhältnisse des übzisehen. Ein Fall aus meiner wurde ein Kind geboren, Karoline getauft. Als fpäter entdeckt

Junge war, wurde beantragt, das Stan

den Nawen in den männlihen Nam entschied die zuständige Pian aner des {chlecht fei ¡u ändern, a

subjektive Beeinflufsung der

Von überkommenen Arschauungen muß der Richter sih |

Die jucist:\{e M geht | n

denen nur

dung des Verstandes, praktischen Lebens sehr oft

Praxis kann das beleuchten. Es für weiblihen Geshlehts gektalten und | wurde, daß das Kind ein |

desamtsregister zu ändern und en Karl umzuwandeln. Da Landgerichis dahin, das Ge-

er der Name nicht, denn es läze beim Namen

ein Irrtum in den Motiven vor, und der sei nit zu verbefern. Auf

Grund des Paragraphen soundso wurde es abgelebßnt,

Namen în den mänrlihen zu ändern. den Richterstand zurückweisen, fo

Ueberlieferung getreu für die Mitwirkun und tmmer wieder u*fere Stimme erheben.

So sehr wir Angriffe auf sehr müfsen des Laierelements immer

Meoltke-Harden-Prozeß hat h am meisten das Publikum mit seiner

Sernsationt sucht blamiect, mehr als die fehr getadelte Sensationéprefsse. die Nesolution Ausdruck gegeben,

ziehung aller Kreise zum Schöffen- und G-\hworcnenamte die Ge-

währung von Diäten verlangt. darüber befriedigt mich irsofern nit, nun erst wieder bis zur Reform der

werden foll. Sehr wichtig erscheint urs die Resolution,

ein einheitlides Strafvollzuzsgeseß för bekannten, zwischen den Einzelstaaten ve

Die Erklärung des Staatssekretärs

als ih nit einsehe, warum Strafprozeßordnung gewartet die endlih das Reich fordert. Seit den reinbarten „Grundzügen“ von

1895 haben wir in diescr Materie nihts zu bören bekommen. Da

taudt nun plöglich der Antrag des

Abg. von Liebert auf, die

Deportation auch für Deutschland einzuführen. Namens des über-

wiegenden Teils meiner Freunde fann

Antrage absolut ablehnend gegenükerstehen. daß uns eine Derkshcift über die Fraze

diese aber die Deportaticn

ih sagen, daß wir diesem Wir haben nichts dagegen

glaube ich niŸt.

Gerade diefer Antrag würde uit erheblichen Kosten verbunden fein,

denn es käme dana ein sehr Diportation in Betracht, es würden al

fofiipielige Ueberwahung notwendig sein.

be'chränkter Kreis als Objekt der

so viele Transporte und eine Unfer Gefängniswesen

erfüllt allerdings nicht genügend den Strafzweck, und de8balb wäre eine stä:kere Heranziehung der Strafgefangenen zu Landeskulturarbeiten fehr wohl diéskutabel. Gerade im Interesse unserer Kolonien und ihrer Ein- geborenen mwüfsen wir die Deportation zurückweisen. Es könnte darin au ein unfreundlicher Akt seitens bena&barter Nationen gesehen werden. Den Anträgen wegen Aenderung des Strafverfabrens gegen Jugendliche

stehen wir durdaus sympathisch gegenüber, denn unser Straf- verfahren leistet nit, was im Interesse der Rechispflege und der Gesellschaft wünschenswert wäre. Mancher fack:-

verständige Amtsrichter hat alle:dings auf diesem Gebiete {on gut

geiotrft, indem er feine vormundsha strafrihterlihen Täiigkeit in Einklang

Oderlandesgerihtspräfidenten dafür forgeu follen, so iti

ftliGe: Funktionen mit der brate. Wenn jeßt die

dagegen zu sagen, aber etwas Wesentlihes wird durch die einfache

Aenderung der Gesäftsverteiiung Amerika bietet die Vorausfeßung für die Jugendgerihte. zum Bewußisein bingen, daß sie die Pflichten, die si: gegen die Selbitverständlih stimmen wir auc der Gebühren für Zeugen und Sachverständi als Nichter manmal gescämt, ibie Zeit wirtschaftlich besscr hätten Sätze zumuten zu müssen,

Wollen wir

il nicht Stellung des Richters

erreicht

eine ganz andeze

hat denn au bloß auf eine Reform des Verfahrens im Sinne der Bes, leunigung Das hat aber nicht geholfen; es liegen uns beute wieder neu? Anträge von allgemeiner Tragweite vor.

1 mit Mühbe | t Der Abg. Stadthagen führte gestern eine | Fülle von Gerichturteilen und Etnzelfällen an, j probandum der eins erhärten soüten. Er kann ih doc aber | stüßen, die

welche®%as thema i

diese oder jene subjektive | Gewiß wird \ich da und dort Richter nahweisen

folge |

wir unserer !

In dem Hau- und |

Heran- |

nichts

werden. Jn-:

-

n ‘der gerung des Zeugnisses können wir nur fo weit

zuftin forderung für

Novelle zum

nehmheit;

demokratischen

unhaltbarer Zustand. 8 müßten solche Verbände selbst haftbar ¿ gemacht werden können. j Abg. Seyda (Pole): Der Abg. Stadthagen hat angeregt, eine

D des Dieser CGilaß Arbeiter ein, zur Kompetenz Staatssekretär

Neichsjustizgesetz sagte damals,

*PABE 1D M D B L) D I A A D D E T T T E Ta

dem NReichskanz U-berwahung

Wie notwendig weisen

diesem Hause h der Mehrheit eignung8vorlage

| bringen ift. erklärt.

| gebung und

Strafgesetzgebun | mit Ungeduld : Der Begriff : Beleidigungen Geseg;

gewisse Willkür Strafantrag des Posen, wegen rinzip der Oe : aufgegeben oder

ris ist es zu macht werden so

vollzugs ist dringend notwendig; der Prügelstrafe müssen wir uns

Die Anregun jugendlih-en Pe

Nationalität ha

Schule ist das b

kann aber eine Shule heilsam wirken, wenn die Lehrer die Sprache | der Kinder nit v:rstehen ? Wenn ein Lebrer,

l ; : , das Di ä inzuzi ? ; mitgeteilt wird, daf | A 20s enstmädchen hinzuziehen muß empfehlen wird,

200 Kinder

werden? Wir

zu mit der einzigen Ausnahme der Deportationsresoluïion des

Abg. von Liebe

hon wegen des

Spruche: Time spcehung au

Sitten ihrer Geri uge enn nicht kennen, versteht si von selbst ; das hat im preußischen Abgeordnetenhaus ein konservativer Richter, der Abg. Böhmer, mit goldenen Worten anerkannt, die ich Wort

für Wort

unte

herauêshaute, als cs hieß, Ausnahmen von dem Verlangen, daß die ihrer Heimat angestellt

Nichter in

nur aus höher

Gibt es denn ein

| Pole als Richte Unter diesen Um

so e:füllen, wie es geboten ift; auch unter den deutshen Richtern N n

Wir müssen der Jugend ! derjenizea, die

durch Strafiaten Gesellschaft hat, Resolution auf Erhöhung der ge zu.

gegen

ver11ößt. | Justiz, als vielmehr vielfah von Erscheinungen 3 Be Mui früber | R eugen und Sachverständigen, die ; gi iti :

anwenden können, so niebrige | der Regierungspolitik zu gelten haben

die keineswegs mehr den gegenwärtigen i

Verhältnifsen entsprehen und {on seinerzeit bei ihrer Schund ;

niedrig bemessen waren.

zu einer wirklihen Ne

kommen, fo müssen wir uns bewußt werden, daß wir so nit weiter fortwurstein können, sondern daß wir zu einer energischen Reformtätigkeit die Justiz, die es verdient. !

fommen müfsen, denn jedes Volk hat Abg. Bruhn (Rfp.):

anwälte willen die Gebühren erböhen. Die Gesetzgebung hat auf das aligemeine Bedürfnis des Volkes Nücksiht zu nebmen, und da3 Volk

fordert eine Verbilligung der

Jutltizpflege.

Gebührensätze für Zeugen und Sackrer|tändige zu erböben, ist vol, kommen berechtiat. Ja Berlin werden Vormiitags fo zahlreihe Termine

angeseßt, daß Zeugen u=d Parteien stun der Richter falsch dispontert. Der betöstiqurg und S-1bstbeschäftigung und Gefangenen stimmen wir za.

den Gebildeten fast immer ungeniefbar, Die

der Deportation verdient Beachtung Den Staatssekretär möchte dem selbständigen Handwerk durch die Gef Konkurrenz cemadht wicd. Dem Antrag

ih bitten, dahin

denlang warten müssen, weil Forderung für die Selbst- der Untersuhungsgefangenen Die Gefän nistof ist für wegen Erwägung. zu wirken, daß angenenarbeit keine unlautere Albreht wegen der Schieds-

_Arregung und nähere

gerihte können wir nicht zustimmen; wir können uns niht für eine

Zersplitterung der Rechtspflege erklären.

Der Resolution Albrecht

orm

Wir können nit um einzelner Rechts- |

|

1 | {wer wird, Die Forderung, die

| | [

| |

juftiz sprechen,

adressierte eine Zuschrist an einen Kolporteur mit den Worten: „An den Großpolea-Agitator N. N.!“

die fich polnisch

beschiæopft und aufs ärgste mißhandelt worden; die Strafe, auf die infolge der Anklage erkannt wurde, lautete auf 50 4!

fie aus8gefallen,

1. Jahr ®efäugnis wäre der Pole nit davonzekommen.

Noterschiede der oder polnische

polnischen § 193 ebenso gebilligt wird.

Die Ostmarkcnz1

politishen Karapfe Richter zum Teil verleitet worden, kämpfen. Im „Posener Tzgeblatt* rourde gest:rn ein Artikel veröffent- licht, in dem von bervorragender rihterliher Seite Vorschläge gemaht

werden, wie das

um das Ziel zu erreiben, dem Deutschtum ein \olhes Uebergewicht

zu geben, daß es

Richter, dem das Gefühl für kann au

ekommen ift,

echt spre{hen.

als siz d

Körperschaften. Selbstverständlih sind wir auch für die Gewährung

g g i; mögli gebalten, ein Vertreter einer bürgerlihen, der nationalen e v der r Heinze neulih, von Klaffenjustiz gesprochen hat. r sin auh_ müssen wir uns mit aller Entschiedenheit wehren. Richter herrscht allerdings eine gewisse Weltfremdheit,

in der Behandlung der Zeugen soliten die Richter denn do vorsihtiger fein, als es vielfa geschieht. Ich will

noch einen Fall zur Sprache bri

Bâterei aufgewiegelt, ein Bäckermeister wurde dadurch ges : strengte einen Prozeß auf Schadenersaß an und gewann den | Die Beklagten erklä

¡ soviel er wolle, wir haben nihts. Die Mittel, den Proze zuführen, hatten sie mit Hilfe deë Verbandes. Das ift doch ein

Instanz zu \{afen, die Sinzelstaaien und die Verwaltuzg die tee Moaeseue gebührend beate, und er bezog si in dieser Beziehung auf den

Ministers des J ländischen Arbeiter. Auch

und er beschränkt die Freizügigkeit.

fe'bständigen Reichöjustizamts verhandeit wurde, wurde ihm auch die Aufgabe zugewiesen, wachen und dafür zu sorgen,

syndikat bilden.

unfere wiederholten Klagen dazüber, waltung die Reichsgeseze in der offenkundigsten Weise mißaltet. Fn

Auch hier hat sih der Staatssekretär für nnzuft ndig [ In der bisberigen Debatte hat ih einftimmung aller Parteien darin herausgestellt, daß unsere Gesetz-

tungen reformbedürftig ist.

es wird déi toeililiben saft eine absolut nit zu billigende Praxis verfolgt und eine oder Schußmannes wird das öôffentlihe Jüterefse als selbstverständlich angesehen; es ift aber R ante, daß die Staatäanwaltschaft einen

j f ï ti von dem Koliegen- Waguer, fs | Unsere Generation bat offenbar vergessen, wel

Unserem Standpu-kt baben wir durch !

die zur. Ermöglibung Lis ißt, sie hat vergessen, welhe Kämpfe die Erringung dieses kostbaren

utes gekostet hat.

wegen Reform der Rechtspflege mit bezug auf die

: Stufe der Religionaunterriht în deutscher Sprache polnis%-n Kindern erteilt wird? Wenn in einer Klasse 150 oder zusammengepfercht sind und gemeinsam unterrichtet

keit? Es gibt rur eine Gerechtigkeit, und Richter einen solchen Unterschied

Zahl. Bei un

egierung toleriert, sondern bevorzugt werden und als Schrittmacher

noch an den guten Glaub:n zu glauben. Redakteur wird bei der Preßanklage

Redakteure shüßzen will. Der Immunitäts- und Landtagsabgeordneten können

c die Angehörigen der kommunalen

niht aber

für Schöffen und Geshworene. Den Anträgen onen sih ergeben, und wegen einer von 1900, dur die das Rechtsgut der elektrischen

wird, ftimmen wir zu. Ich hätte es nit für

t mit allen Urteilen einverstanden, aber dagegen

Bei manthem auch Für-

jer ngen. Gine Agitation des sozial- tie die Gejellschaft u die digt und

rozeß. ewinnen durch-

Bâätereiverbandes

zten nun, der Bâckermeister könue

arüber wacht, daß die Landesgesezgebung der

¿ rlaß des preußishen anern bezügli der Legitimationspapiere der aus- wir sehen in diesem Erlaß eine flagrante Gesezes über das Paßwesen und die Handelsverträge. führt eine Art Sklaverei über die ausländischen Daß diese Frage des Reichsamts des Innern gehört, kann ih dem niht zugeben. Als 1877 über die Schaffung eines

über die Ausführung der Reichsjustizgeseße zu daß Verordnungen zur Ausführung der e erlassen werden. Der Staatssekretär Dr. Friedberg es müsse sich im Reichsjustizamt eine Art Reichs-

Es ist dana auch Aufgabe des Reichsjustizamts, ler da zur Seite zu stehen, wo es sich um die von Reichsgesezzen in den Einzelstaaten handelt. eine strengere Kontrolle seitens des Reichs ist, be- daß die preußische Ver-

aben wir ja now erst vor kurzem unter Zustimmung nahweisen können, daß die neueste preußische Ent- absolut nit mit den Reichsgesezen in Einklang zu

ein Richter dahin geäußert habe, es sei Zeit, mühen, bab felt Pole mehr die Stadtderncaliu®, Man würde in der - Ostmark erst wieder ein behagliches haben, nahdem das polnishe Glement ausgerottet sei; der Pole set dort der Grbfeind des Deutschen. Der betreffende richter bestritt zwar, daß die Aeußerung so gefallen fei ; vier bekundeten aber in dem Uge En gien Beleidigungsprozeß d Aeußerung. Das Gericht ließ in seinem Urteil dahingestellt, ob d Aeußerung so gefallen set, verurteilte ider den Redakteur wegen leidigung zu 150 4 Geldstrafe! “Kann die Bevölkerung zu einem [n Nichter Vertrauen haben? Gibt es einen krafferen Beweis üx die Vergiftung der Justiz in unseren Landesteilen als die Y, teiPqung der Richter an den politishen Kämpfen ? Auch die Vor, mundschaftsrihter haben sich während des Sculstreiks mehr als fer der Verwaltungsbehörden, denn als Hüter des Rechts gefüh]t iner polnischen Mutter wurde das Grziehungsrecht genommen, weil nah dem Tode des Vaters, eines Deutschen, das Kind polnischer Unterricht erhielt! Fn Königshütte lehnte das Gericht den Gebraug der polnishen Schreibweise von Namen mit den polnischen Strift, ¡eihen ab; danah müßte auÿ dem Grafen Pourtalès das Ret enommen werden, den Accent in seinem Namen zu führen. Daz eriht hat das Verlangen als großpolnishe Anmaßung bezeichnet,

Gegen « diesen Vorwurf wurde Beschwerde erboben, aber dieser wurde erst in der dritten Instanz Reht gegeben. Die oberen Instanzen urteilen immerhin noch unparteiis, abe

die niederen Instanzen haben niht den Begriff von der Stellung, die sic der Bevölkerung gegenüber einzunehmen baben. Die Vers hältnisse auf diesem Gebiete vershlimmern si yon Tag zu Tag. (Ez ist in der Geschichte immer für die Staaten \{chlimm gewesen, wenn die Justiz sich zu einer Magd der Politik erniedrigt bat.

Inzwischen ist noch eine weitere Resolution eingegangen, Abg. Dr. Gör cke-Brandenburg (nl.) beantragt:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage eine

Denkschrift vorzulegen, in welcher die Grfahrungen frem der

iaaten mit dem überseeischen Strafvollzuge bebandelt werden.“

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner Ausführungen die Behauptung aufgestellt, daß die preußische Regierung hon lange und so noch neuestens in offenkundigster Weise die Reichsgeseze verlege, und hat appellicrt an bie verfassungsmäßige Verantworilihkeit des Neichsjustizamts, daß dem Abhilfe geschaffen werde.

Meine Herren, wenn dem Herrn Vorredner für seine {were und verlegende Behauptung, daß si die preußishe Regierung in der von ihm gekennzeihneten Weise verhalte, irgend ein auf allen Seiten an- erkanntes Moment zur Seite stände ih will mal sagen, cin Be, {luß des Reichstags (Zuruf bei den Polen: Wird fommen!)

eine merkwürdige Ueber-

Justizverwaltung n2ch den verschiedensten Rich- | Auh wir fordern Reform der g, des Gerihtsverfassungsgeseßes und erwarten die Vorslâge der verbündeten Regierungen. des offiziellen Interesses bei Verfolgung von bedarf einer Klarstellung, und zwar dur auf diesem Gebiete von der Staatsanwalt- Bei der Beleidigun

geübt. eines Nachtwächhters

Erzbischofs von Gnefen und Posen, Fürftprimas von mangelnden öôffentlihzn Interesses abgelehnt hai! ) n hohen Wert das Fentlihfeit des Verfahrens für die ganze Justiz be-

Dieses Prinzip kann nie und nimmer auch nur eingeshränkt werden; dem Takt des Ge- überlaffen, ob im einzelnen E eine Ausnahme ge- (l. Die Reform der Strafgeseßzebung und des Straf- aber gegen die Wiedereinführung aufs nahdrüdcklidste verwahren.

rfonen ist besonders dankenswert ; gerade unsere t an dieser Reform ein lebhaftes Interesse. Gute efie Mittel zur Herabsetzung der Kriminalität. Wie

um sich verständlich Wenn selbst auf

stimmen den vorgelegten Resolutionen sämtli rt. Wir könnten ja beinahe dieser Resolution Namens ihres Urkbebers entgegen sein nah dem | o Danaos et dona ferentes. Daß die Reht- darunter leiden muß, daß die Richter Sprache und

rschreibe, an deren S{lusse leider der Pferdefuß werden

müßten, fönnten en politishea Gesibtspunkten

¡ugelassen werden. j eine französishe Gerechtig-

es ijt unerhört, daß ein emacht hat. Seit 1881 ist kein r mehr in der Provinz Posen angestellt worden. ftänden können die Gerichte ihre Aufgaben dort nicht

i? polnische, eine deutsche,

Polnisch können, nur eine ve:s{chwindend geringe einer Klassen- einer Nassen- bloß von der

s fann man -nicht sowobl von

seitètem die Hafkatiften niht mehr Ein Gericht in Oberschlesien

Im Eifenbahnzuge sind P unterhielten, deswegen von Mitreisenden ganz brutal

Wie wäre wenn der Fall umgekehrt gelegen bätte? Unter Diese es sih um deutsche find so frappant, daß es Dem i der Schuß des regelmäßig versagt, als er dem deutschen zu- Kann man da noch von Einzelerfahrungen sprechen ? ‘lage ift eine Aufforderung an die Beamten, im Stellung zu nehmen. Dadurch sind au die das Polentum öffentli zu be-

Befirafungen, je nachdem Angeklagte handelt,

Ezteigrung8geseß am zweckmäßigsten zu aestalten sei,

ein Bollwerk gegen das Polentum sein könne. Ein echt und Gerechtigkeit fo abhanden nicht unter den Verhältnissen bei uns

| Regierung in eiuer

Abwartien! (Heiterkeit) —, der das Vorgehen der preußis@en bestimmten Frage als verfafsung8widrig be- zcihnei, fo würde ih derartige Äusdrücke erklärlich finden und entshuldigen. Wenn er aber troy der anezkennenswerten Ruhe, mit der er gesprochen hat, hier einen sol@en Vorwurf der preußischen Regierung ins Gesicht shleudert und dabei den Mut hat, an das NReichsjustizamt zu appellieren (Lahen bei den Pslen), daß es ihm zur Seite stehe in der Bekämpfung der von ihm behaupteten Mißbräuche uod Rechtsverlezungen, dann muß ih das entschieden jurückweisen.

Meine Herren, wenn der Herr Vorredner Vorwürfe gegen die Reichèverwaltung oder gegen die preußische Regierung erheben will,

dann mag er bestimmte Tatfahen hier vorbringen (Zuruf bei den

Polen: Enteignung!), si. aber niht in solhen Allgemeinheiten be- wegen, wie er es im Gingange feiner Rede getan hat. Geschähe das, dann würde der Herr Reichskanzler seiner verfassungsmäßigen Stellung gemäß jederzeit bereit sein, dem Reichstage Rede zu ftehen (Oh! bei den Sozialdemokraten und Polen), soweit die verfassungtmäßigen Grenzen der Reichsgewalt es gestatten, aber darüber hinaus niht. Sobald es fich um preußishe Angelegenheiten handelt, wird der Herr Reichs kan¡ler sich nit dabei beteiligen, wenn preußische Angelegenheiten hier im Reichstag der Diskussion unterzogen werden. Nit anders, als wenn die Angelegenheiten eines anderen Bundesstaats, Bayerns oder Sacsens oder eines sonstigen Landes, hier diskutiert werden follen, in Fragen, die mit der Neichsgesezgebung und dem NeiGörecht über- haupt nicht in Verbindung ftehen. Immer, meine Herren, wird der Herr Reichskanzler es ablehnen, in eine verfassung8widrige Diskussion fih cinzulafsen. (Bravo! rets.) Meine Herren, soweit der Herr Reich2kanzler persönli an derartig bereStizten Unterhaltungen \ih nit beteiligt, so weit find die Reichsämter verfassungsmäßig ver- pflichtet, das zu tun, so weit ist auch das Reitsjustizamt dazu da, dem Hause Nete zu stehen, aber au nick@t weiter über diese Grenzen hinaus.

Was hat nun der Herr Abgeordnete dem Reichsjustizamt gegen- über an Tatsahen angeführt, auf Grund dessen etne Aktion von uns verlangt werden könnte? (Zuruf von den Polen: boriage.) Der Herr Abgeordnete hat die Gnteignungsvorloge aus- drücklih rorbehalten für eine andere Diskussion. Aber der Herr Abgeordnete hat, sowie geftern es von anderer Seite ges@ab, Bezug genommen auf die Frage der Legitimation der polnischen Arbeiter in Preußen. Da kann ich nur das wiederholen, was ih gestern sagte, und jeder objektiv denkende Mann wird mir recht geben, daß das Reicsjustizamt nur in den Grenzen hier Auskunft geben kann, die ihm zugewiesen sind, darüber hinaus nit. Die Frage der Legitimation der polnischen Arbeiter und die Frage, wie weit die von der preußischen Regierung getroffenen Maßnahmen zuläsfig sind oder niht, gehört in erster Reihe zur Kompetenz des Reidsamts3 des Innern, und wie kann von wir, der ich von diesen Dingen absolut nichts weiß Heiterkeit bei den Polen), dem weder die Motive, noch die Tatsachen, die zu Grunde liegen, noch die Vorschriften, die erlassen sind, bekannt sind, ein Mitglied darüber Auskunft verlangen? Eine Erklärung ist für mich bo völlig unmöglih. (Sehr ri@tig! reckts.) Abgesehen von diesem Fall, hat der Herr Abgeordnete, soviel ih mich seiner Aus- führungen erinnere, nur Beschwerde geführt über die Ansftellungsver- bältnissc der preußisGen Richter, BcsHwerde darüber, daß fkeine polnish fprehenden Richter in den Landesteilen mit polnischer Bevölkerung angestellt würden. Auch das gehört niht zur Kompetenz

| des Neichsjustizamts (Heiterkeit bei den Polen. Sehr rihtig! rechts),

das geÿört nicht einmal zur Kompetenz des NRe!hs. Die preußische Regierung braucht {h nah dieser Richtung hin über die Art und Weise, wie sie die Stellen ihrer Beamten im Lande besetzen will, keine Vorschriften von irgend einer Seite, auch nit vom Reichstag, machen zu lafsen. J bin also in dieser Bezi-hung vit in der Lag?, die Ausführungen des Herrn Abgeordneten weiter zu verfolgen.

G:auben Sie doch nicht, daß es uns eiu Vergnügen ist, hier immer ablehnende Antworten zu erteilen auf die Fragen, die an uns

Im „Goniec Wielkopolski* wurde mitgeteilt, daß

geftellt werben, aber unsere Pflicht ist es, vor allem die verfafsungs-

Gnteignungêë-

mäßigen Grenzen festzuhalten. (Sehr rihtig! rechts.) Denn sonst : werden wir der Resoluiton Ablaß würden wir allen Bundesregierungen gegenüber das Vertrauen ver- En Erleidteruna des 24M | A pugében with. überzeugt, wenn hier im hohen Hause einem anderen Staate gegenüber | Bedenken, daß die Landgerichte ‘erheblich beeinträchtigt

egen der t rehelichen Kinder. Der Staatssekretär hat erklärt, daß berelis in der nächsten Woche die Vorlage

ü £50 9% ‘der entzogen als gerade dem preußischen derartige Ansprüche erhoben würden, die | werden könnten, da ihnen Pertreter der betreffenden Staaten würden aufs entshiedenste Proteft A A ; ar ingehen R Ee A ave M erh:ben, daß man in ihre inneren Angelegenheiten über die Grenzen überflüssig werden würde: as en wir im Jüteresse der

der Reihsverfafsung binaus einzugreifen sucht. Diesen Protest erhebe ih namens der preußishen Regierung und lehne jede weitere Gr- Fläïung in diesen Dingen ab. (Bravo! rechts, Widerspruch bei den

Polen.)

Abg. Dr. Varenhor si (Np.): Die Gnteignungsfrage, die Schul- frage f alle anderen Fragen, die der Abg. Seyda Vier erörtert hat, gehören sämtlich nicht zur Zuständigkeit des Reichstages. Wir lehnen es deshalb ab, ee einzelnen Fragen hier zu verhandeln uxd uns in preußishe Verhältnisse einzumishen. Der Reichsjustizverwaltung liegen zur Zeit große und wichtige Auf- aben auf dem Gebiete der Strafprozeßordnung, des materiellen trafrechts ob. Wir haben“ {hon im vorigen Jahre die Wieder- einführung der Berufung in Strafsahen und eine weitere Durch- führung der Zuziehung des Laienelements in der Strafrehtspflege im allzemeinen gewünscht. Erfreulich ist es, daß in dem bekgnnten Prozeß Hau die Geschworenen sich durch das Auftreten des Angeklagten, und troßdem die öffentlize Meinung e P E G céfrii bat. ü M aben . j

DUE arie tai E U ällt e eder von uns für ein Dann, meine Herren, erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung richtiges hält. Auffällig ist das Versahren, das gegen die | ¡ju dea legten Ausführungen des Herrn Vorredners betreffs der eugin Olga Molitor seitens des Publikums geübt worden ist. befürhteten Wirkungen der geplanten Zivilprozeßreform auf die

hre Pas hat wieder die Mängel, die augen- Griftenzfähigkeit der Landgerichte. Es find in der Beziehung ja auch

Rechtspflege sehr bedauern. Es handelt fich dabei für uns niht etwa a N nteressen einiger Kleinstädte, Fern auch besonders im Nordwesten, in den niedersächsishen Bez um historish gewordene Verhältnisse; die alten Beziehungen der: kleinen Städte zu den Land- es mösen an erhalten bleibe Ei soll f a den Een

undes\laaten kommen, wenn aue andgerich1 4 außer Landes gehen . sollen? Das ist ein direkter Eingriff in die Justizhobeit dieser Bundesstaaten. i

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Ich bin gefragt worden, wie die verbündeten Regierungen zur Revision- des Kostentarifs für Zeugen und Sachverständige stehen. Die Auffassung der verbündeten Regterungen über diese Frage kenne ich noch nit. Jch kann aber erklären, daß die Neichsjustizverwaltung das Bedürfnis einer Reform auf diesem Gebiete anerkennt und daß fie sich deshalb mit der preußischen Regierung in Verbindung

; j d d, s Lit ge- | Mate Œ N C E a ft. der Sale in der Presse, zum Teil nicht ohne Tendenz, vielfache, beunruhigende seibst nichts zu tun haben. Daher «haben wir die Erscheinung, daß | Gerüchte verbreitet worden. Ih will heute nur feststellen wir |

vielfah die Zeugen mit größerer Besorgnis und Angst vor Gericht | werden ja nächstens auf die Sache eingehen können —, damit aus den I C altasia weeder in a, n E | Worten des Herrn Vorredners und aus meinem Schweigen dazu niht edúrftig sind. Auf einer ähnlichen Linie liegen die Beshwerden | etwa falshe und beunruhigende Folgerungen gezogen werden, daß nah | gegen den Prozeß Moltke-Harden. Es liegt mir - fern, hier die | der Ansicht der preußischen Regierung keins der im Lande bestebenden materielle Seite dieses Prozesses zu erörtern, der Prozeß hat die j Landgerichte gefährdet sein wird. Was Bayern betrifft, so hat der

Rechtskraft noch nit erlangt. Man muß si aber fragen : wie war baverisGe Justizmiäi L E Gelegenheit genommen, in der in aller Oeffentlichkeit das Privat- | Herr bayeri] ¡min i / S L ate E Weise Sa E E wie | Kammer dasfelbe zu erklären. Ich glaube, der Herr Vorredner wird

war es mögli, daß in voller Oeffentlichkeit Angelegenheiten behandelt | danach seine Besorgnisse wobl beschwihtizer können.

) bislang junge Mädchen, Leute auf dem Lande, i ; as L Bai " S&üler t in cu ientetton eine Ahnung hatten ? Abg. Bassermann (nl.): Die wachsende Zahl der Nesolu-

_

¡laude i i , daß d rozeß Moltke-Harden | tionen zu dem Stiaatssekretärtitel drückt die Bedeutung der einzelnen al eig pam 6s per Bao Pg ues ije Herren | Resolution und vielleicht au ihre Wirksamkeit . bei der Reg erung ! Bernstein, Hirschfeld und Harden haben sich damit keinen | herab, und die Vertreter der Regierung werden bei diefen Debatten

« | leiht aus der mitberatenden Rolle in die der Pafsivi!ät ge- Ls vet Man sollte sch in der Einbringung von Resolutionen etwas beschränken. Weniger wäre dann mehr. Unfere Resolution

if worben. Es ist kein Zweifel, daß viele Ble und aas, He E e ne Thann Dis p E it beschästig nun in die Versuchun Unf c rat L A pat E teile das autiuprobieren, ois ag erne E ale eis eg hard iges E e nicht kannten. Da entsteht de die Frage, ob es niht mözlich | lihen Pe ; E Mo Ps e Auf i s e ifen, um in solhen Fällen | ihr beruht die Zukunft des a e m de Defentite der e GeriVidverbandlungen aufhul@ eßen: | TieMtigkei der Nelson, und unler den Rationen nied de erworrzgen Unsere Gerichtsverfafsung {reibt vor, daß das Ser e Deffent- | in der ae A Pran i ; die Verhandlung eine Gefährdung | Wir sehen humanitäre und soziale Bestrebungen für die Säugling U U Cerlircbten ät Van sollte weiter aeben und e IEr10ro e dle R E die ricin R O „ann“, „muß“ in fas Gerichtsverfafsungsges- hineinsreiben. Unser ntra Á a 00 710, diet z Sicafreht hat einen Kardinalfehler, nämlih den, daß er die Indivi- } 1883 betrug L Za „een gen s A r O Zol Has dualität des Verbrechers nicht genügend berücksihtigt. Das gilt | ift aber bis jet auf gestiegen, | ] N i i - der Bevölkerungszunahme vón 45 auf 69 Millionen. In den sowohl in bezug auf die Strafvershärfung wie auf die Siraf- | zu E) eeionen. In den , wirkl dliche Ver- | 20 Jahren von 1882 bis 192 e Kriminalità g S et p S iche O Solche is M erra t er | nur um 15 9% gestiegen, bei den Jugendlichen allcin aber um 24 9/0. werden immer wieder auf die Menschheit losgelassen. Die Gr- fahrung zeigt, daß Landfstreicher und Bettler zum fünfund-- ¿zwanzigsten Male vor dem Shöffengeriht ersheinen und das Jubiläum der fünfundzwanzigsten S aa feiern können. fis wäre eine Aenderung des Strafvollz¡uges am Platze derart, daß

Die [ der wiederholt beffraften JugendliWen beträgt 17,1 9%. Die sahen liegen meist auf wirtschaftlihem und sozialem Gebiet und hängen mit der Entwicklung zusammen, mit der eine gewisse Auf- lôfung der Familie verbunden ift. Wenn der Mann früh in die Fakrik geht, und auch die L Fabrifarbeit macht, so wachsen die Kinder ohne Aufsicht und Grziebung auf; fie bekommen Frübstück von der Gemeinde in den Shullokalen, effen Mittag in der Volksküche, und ihr Spiel vollzieht sich auf der freien Straße. Alle Parteten find wobl darin einig, daß im Weze der Sesezgebung Remedur zu schaffen ift. Wir haben mit der e E Ae E E aa E Ray ie die alten. Sie köanen vor Gericht häufig sehen: zunächst | arbeit {hon Fortschritte gemacht. uf die iminalità er ugend- E Zus tbfiudlee vorgeführt, dann ecsceint ein h auf | e a S 4 T pr o ee des gnt gee der Anklagebank, dann wieder ein alter erfahrener Verbrecher, dann | das Zusa a t E e che e De i wieder ein junger Anfänger. Nur wenige Richter und Gerichte be- | Kinder sehen, was ibrem B Os 7A) L ü i i önlichen Verhältnisse, die Motive, die den jugend- | ziehung ift namentlich das Jusütut der Schlafburschen j i en. ee ree nat haben. Me sollte bei der Bestrafung der j Ferner kommt in Frage, daß in Deutschland s E S Sugendlichen nicht in erster Linie Vergeltung üben, sondern die Er- | geborene Kinder obne forgende Liebe und rihti.e E-ziehung au

oihe Leute mehr auf dem Lande beschäftigt werden, um eine effserung herbeizuführen. Aber auch nach der strafmildernden Seite ift unser Strafrecht unzureihend. Glauben Sie ja nicht, daß ih ein Richter bin, der bloß für Strafverschärfungen ist. Die genten Verbreer werden nach dem Strafgesebuch ebenso

i \ rf i zes s i eliden Strafgefangenen beiäuft sich iehung in den Vordergrund stellen. Wir dürfen nicht vergessen, daß wachsen. Der Anteil der uneh id J 6 wir die jungen Leute in ihrer Jugend erziehen müssen, niht im Alter. | auf 78 °%/,. Wenn zudem diz un-helihen Mütter zum ea M

ir frecht für- die Jugend haken und Jugendrichter, rostituicrte find, bei denen von Erziehung überhaupt i _di O en e Merbaltmifse S ¿as im Auge E: fte if, dg S s ee Sit g A E A, Wir haben erfreulicherweise \&on derartige Gerichte, so in Frank- | nalität. Dazu kommea Sch: i; Een ZoUd-

i j i / e t Mitteilungen gemacht, daß 1902 in Preußen 1923 un furt a. M., urd auch in meinem Wahlkreise in Harburg an der Elbe | tage sind jeß E E ber fter

i i 8 Jugendgericht einzerihtet werden. Wir ? beseßte Lehrerstellen vorhanden waren, im Jahre 1: ; baben p Std Ubi über 50 009 Bestrafungen ugen tr, Fla s vat e e En E A Let in M igt, ein wie großes Arbeitsfeld sich uns hier asen. aßen bereits 00 Schü! ibe B Vie Refolutios B E iee SrNIEo0 vi een er SAOU n E A E e Sl L ragte alis ür verständige ist von allen Seiten beifällig auf- | ist eine intensive hu: j Schule m k D a O Ta Saa Mai hat sich aber noch niht darüber | Der preußishe Kultusmiaister ist der rag, daß E oer eäußert. Die Resolution des Zenirums wegen Begünstigung der | Klafse höchstens 40 bis 45 Kinder fein E van E mis

ntersuhung8bäfilinge und gewisser zu SrCagies E in T O die Zahl e E E gt G e L i M0 per

| und Selbstbeshäftizun nnen wir nur hin- | mehrt werden. 1 sen de as ben

eblich ee Uta nee: E unter die zweite } der industriellen Bevölkerung wieder mehr stärken und die fas os Kategorie würden auch die Verüber von a Sp pa A eer E, Ae E e E B is 4 ir ei g üunstigung um so weniger zubilligen mögen, a ziehung der r wid nun. 8 | )

Ea sie gänzli verwishen würde. Fs wäre auch die Justizverwaltung | einleben. Die ha Á Mani E Freibeit vollkommen über- gar nicht im stande, diese Vergünstigung durhzufüßren. Der NRe- j entlafsung, wo der junge 7 A ; i n oluti i 1 einbeitliher Regelung des Strafvolizugs | liefert ist und in schlechte Hände gelangen fann. üsse Ries ged D? da een E Notwendigkeit der Negelung der | die Erziehung in der Fortbildungss{ule fortseßen. Id, Mem enE 2p Gefängnisarbeit. Die Refoluticn von Liebert wegen der Deportation | dieser Nihtung auf die Daclezungen des“ Geheimen ats 2 s ie wird dieser selbst begründen. Die Resolution Albreht wegen | Böhmert. Wir müfsen ferner nüßlihe Beschäftigung n Ne Schaffung weiterer Sondergerihte anzunebmen, ist uns unmöglich. | Lektüre für die Jugend beshafen und alle E pungen der E Wir wünschen keine weitere Abbröckelung unserer ordentlichen Gerichte, | bildung fördern. Auf der Friminellen Seite ist eine_ ers e man würde ch \ch{ließlich nicht mehr wundern dürfen, daß der Malen ellen Megts s L E O de E

: [ ird, wenn man den Gerihten immer meßr | für Jugendliche erforderlich , und 1 / Zueig Mee Tilecigen Tätigkeit entzieht. Se Rie 00 tes E Pra g ea r S ? E em e

einze wegen Austauscke! der Neferendare und Richter ¡wischen den | re und des Strafprozesse erng G e ile e Wbhen, inzeln ändern würde der Sache niht dienen. | lihen kommen nicht nur strafre{tlihe- Ge p )

Das wirt schattlidte Leben ja beute ungemein RBReE ewer, uns zee Recitsordaung n Dn E a bie acta

und die Städte sind ungemein angeshwollen, alles drängt in die j vunkte der Fürsorge und Srczi A : L E nare Studenten, die Referendare, die Assessoren und | Reform des Sirafprozefses so viele und große : g

die Richter. E Der Start ‘Fenn dn ih nicht. ais Sa DeTe dur qu aas von gar Ent E A bie Saceubiiben wirs bar; auf dem Lande aber verkehrt man mit- } beendet fein wird. in e¿talge d ;

L ite Sa a E untereinander. p Plaife Sand, gogegeri E Ert Ea Mee M tyr ea gar, De

i lso heute eine beffere soziale ule | Reform des Strafgeseybuhe irten, da t } als O bte Dee dete Lira das Recht E B F, R “Par; biete pas A Ders Her Cn verweigerung flir alle bei der Herstellung von Zeitungen beschäftigten j unter den trafrecht ai gr cie Tenhe ie Gia Personen geht uns zu weit; für die Befreiung der Redakteure vom } sehr die Frage der Behandlung jug ie t

i t Rei die neulide Verbandlung im preußischen A Zeugniszwange find wic. Ueb:igens hat ja der Reichskanzler wegen Er- } beschäftigt, zeigt auch d 3 ien 2E

i8zwanges das Nötige in die Wege geleitet. Die } geordnetenhause. Dort haben fich auch mehrere Redner Reblr Pete E Salt der eihödtagsabgeordnéten in An- Spezialgeseh auszesprohen. Der österreidhische Ene e sehung des ibnen Anvertrauten entspriht keinem M Sdo S n S Zugenbseal gart cSgearden A und würde sich au als zweishneidiges Shwer! erweisen. Die Re- | Für das Prinzip der ugendge L aud) der Sirafrechile solution Albret verlangt tür diz Geshworenen und Schöffen außer | lehrer Liszt ausgesprochen. er preu zustizn i On

i j ir wolle i ine Revision des Strafrechts für Jugendliche für notwendig erklärt. La P e Den Ne E bein Ueber eie Reform selbst liegen bestimmte Vorschläge yor. ) Altersgrenze müßte vom 12. auf das 14. Lebensjahr hberaufgeseßt

der Rechtfindung hinzugezogen wird, und find für jede Erleichterung

werpunkt wird auf die Fürsorgeerzichung in legen sein, aber De E daß diese individualifiert wird. Ferner müßie darin Wandel geschaffen werden, daß vor Gericht nit immer wteder die Verfeblungen angeführt werden, die si{ch einmal ein junger Mensch hat zu s{ulden kommc« lassen. Wir haben ja wohl alle folhe Schmerzensschreie von Leuten gebört, denen ihre Vorstrafen vor Geriht vorgehalten wurden. ie vorgeshlagenen Jugendgerichte follen nach den Vorschlägen der kriminaliftischen Vereinigungen mit allen nur wünshenswerten Kautelen versehen werden. Ueber die Not- wendigkeit ciner Reform find fih Eltern, Lehrer, Geistliche wie über- haupt alle Menschenfreunde einig. Die Zuziehung des Vormund- shaftsrihters zu den betreffenden Schöffengerichten ist notwendig. Ich möchte diese Materie dem Staatssekretär an scin warmes Herz legen, ihre Negelung ift dringend und darf niht bis zur Neform des Strafreht3 vecshoben werden.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Daß die Behandlung der JugendliBen auf dem ftrafrehtlihen Gebiete ein außerordentlich wichtiges, juriftisch und sozial bedeutsames Problem bildet, das ist von der Neichéjustizver- waltung immer anerkannt wordem Ich darf au sagen : seitdétn ih die Ghre habe, im Reichtjustizamt zu ftehen, ist diese Frage immer mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt worden. Wir haben hon im Anfang der 9er Jahre WVaterial statistis®er Art zu sammeln versucht, um ein ausgiebiges Urteil über di Besserung der auch damals {hon viel erörterten Zuslände ¿u gewinnen. Wir haben urs dann am Ende der 90 er Jahre mit den Bunbesregierungen in Verbindung geseßt, um die Frage zu er- örtern, ob es in der Tat an der Zeit sei, das strafmürtdige Alter um 2 Jahre zu erhöhen. Doch sind wir bet diesen Erörterungen auf er-

| beblihë Bedenken bei den Justizverwaltungen einzelner Bundesstaaten

gestoßen. Die Dinge liegen in der Tat auf der einen Seite nicht fo einfach, wie es vielfach bei vên öffentlichen- Diskussionen in der Presse angenommen wird. Auf der andern Seite kommen doch auch Straf- taten in der jugendlichen Bevölkerung vor, über die nicht so leiht binweggegangen werdén kann, wie anscheinend der Herr Vorredner das angenonuimen hat. Als wir im vorigen Jahrzehnt unsere Statistik über die Verhältnisse der jugendlihen Delinquenten sammelten, da Fellte fich beraus, daß unter den §099 Personen rund, die in dem Alter unter 14 Jahren jährlich wegen Verbrechen oder Vergehen zur Verurteilung kamen, fich 223 Personen wegen Diebstahls in wieder- holtem Rückfall befanden, also vollständig verkommene Verbrecher, ferner 8 Personen, die bei einem Morde beteiligt waren, 116, die an räuberisen Unternehmungen teilgenommen hatten, 222, die sich wegen vorsäßliher Brandstiftung zu verantworten haben, und 726 wegen unzüchtiger Handlungen-

Meine Herren, das ift doch eine sehr s{werwiegende Frage, ob man die jungen Menschen, die sich solche Strzftaten haben zu Schulden kommen lassen, ftatt in eine Strafanstalt, einfach mit weniger schuldigen, nicht so verdorbenen Juzendlichen in dieselbe Besserungsauftalt bringen soll. In einer Familie sind fie überhaupt nit unterzubringen; keine Familie würde sie annehmen ; wir müßten fie also in befonderen Anstalten verwahren. Glücklicherweise ist die- Zahl solcher Delinquenten nit groß genug, um in den einzelnen Staaten derartige Anstalten eiuzurihten.

Auf der anderen Seite wird wenn diese Zablen au eine sebr bedauerliWe Sprache \prehen bie Kriminalität der Jug-ncklichen in unserem Volke doch übershäßt. Es ist hier von vershiedznet Seiten hervorgehoben worden, daß die Kriminalität der Jugendlihen im Laufe der Jahre bei uns gewahsen sei. Das ist unri®tiz! (Hört, bört!) Die Kriminalität der JugendliGen ift keineswegs gewachsen. Im Vergleich mit den übrigen Vezrurteilten sind die Ziffern, die sich hiec bieten, durhaus nit so ungünstig. Wir besigen darüber Zahlenau2weise, aus denen ich-- nur folgende zur Berück- sichtigung vortragen möHte Von 109 Verurteilten jedes Alters waren im Jahre 1882 5is 1890 durhshnittliH 9,4 9% Jugendliche, im Jahre 1890 war die Ziffer 10,4%, im Jahre 1991 ist die Ziffer zurückzegangen auf 10 9/9; das heißt das Vezrhältnis der Kriminalität bei erwaßsenen Personen und bei jungen Leuten ist im DurWh\chnitt nit zu Ungunsten der Jugzendlichen gewachsen. (Höri! hört! in der Mitte.)

Daun habe ih hier eine Tabelle, aus der H folgendes ergibt : In Preußen wurden auf 100 000 jugendliche sirafmündige Personen, die überbaupt in Betracht kommen können, verurteilt im3Fahre 1960 696, im Jahre 1905 692; die Zahl is also eiwas herabgegangen. Fch habe keinen Zweifel, daß die Ziffern si seitdem jedenfalls nit vershlechtert, sondern eher verbefsert haben. Daraus ergidt sih do evident, daß die Verhältnisse niht so ungünstig liegen, wie es vielfach angenommen wird. :

Troy alledem, meine Herren, muß man anerkennen, daß es unsere Aufgabe ist und darin stimme ih mit dem Vorr: dner durhaus überein —, sowobl in dem Strafverfahren wie aué bei Erlaß der Vorschriften des materiellen Strafrechts und endli im Strafvollzug darauf BedaŸt zu nehmen, Einrichtungen zu treffen, die die Lage dieser jugendlißen Unglücklihen wverbefsecn fônnen. Wenn der Herr Vorredner nun aber einen besonderen Kodex des Strafverfahrens, der materiellen Strafbestimmungen und des Strafvollzuges für die Jugendlichen verlangt, fo haben in dieser Beziehung unsere Arbeiten do scine Wünfch- überholt. Der Entwurf der neuen Strafprozefiortnung hat die Verhältnisse der Jugendlihen ganz besonder3 in Rücksicht gezogen. In diefer unserer neuen Strafprozeßordnung fizad Vorschriften getroffen, die ein befons deres Verfahren für die Jugendlichen vorfehen, unter möglister Be- cücksihtigung aller der Wünsche, die in der legten Zeit auf diesem Gebiete laut geworden siad. Wir \Heiden die Jugendliea aus dem allgemeinen Strafverfahren aus, wir verweisen fie in ein beso! deres Verfahren, nur für Jugendliche bestimmt, welczes die Bekrürfnisje und Eigenheiten des ju-zendlichen Lebens zu berücksfihtigen geitattet. Wir sprehen dabei ni?zt von Jugendgerihtéhöfen, meine Herren der Name tut nihis ‘zur Sache —, aber in der Sate erreten wir das, was man unter “jenem Namen meint, unter bescheidenerer Bezeichnuvg- Diese Bestimm :ngen nunmehr wieder aus der Strafproz-ßo1dnurg auszuscheiden, v ie der Wunsch des Herrn Vorredners bedingen würde, fe zurückzustellen ‘für die Ausarbeitung eines besonderen G:feizes, das sämitlice strafrehtlihe 1 Verhältnisse der Jugendlichen umfaßt, das, meine Herren, wür de, wie ih fürhte, gerade den Intentionen, die der Zerr Vorredner - mit Recht vertreten hat, cntgzgenwirken. D:nu was wir auf d ¿m Gebiete erreichen können, das sollen wir fcbald: wir

mögli * „u erreihen suchen. 4 d Ny E der Herr Vorredner, es würde mit der Strafs

in dieser Hinsicht. Für die Schaffung eines besonderen Rechtes für die Tariseertegae ift die Zeit noh nicht gekommen. Unbedingt zustimmen

werden, dafür hat sich auch der Deutsche Juristentag ausgesprochen.

prozeß' dnung noch ret lange dauern. Ih teile diese pessimistishe