1908 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförde-

Februar. v. Pfannen- l

Offiziere, Fähnriche usw. rungen, Versetzungen Fe Berlin 27. berg, Oberlt. im 5. Thüring. Inf. Regt Nr. 94 (Großherzog von Sawsen), auf sieben Monate zur Dienst ng bei der oßgarde-

¿ nandiert. v. Houwald, Lt. im E egt.

tr. 96, in dem Kommando zur Dienstleistung beim Rei folonialamt is auf weiteres en. i

Nadchgenannte Abiturienten der Hauptkadettenanstalt in der Armee als Fähn angestellt, und zwar die Portepeeunteroffiziere: v. Oven, im 3. Garderegt. z. F., v. Koerber, im 9. Ae, ¿. F, Mers- mann, im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Reete íîm Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23,

reysern, im Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, v. Eisen- hart-Rotbe, im Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Wenk, im 8. Ostpreuß. “hig Regt. Nr.45, Shuchardt, im Inf. Regt. von der Golß (7.Pomm.)

. 54, Abramowski, im Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braun- \chweig (8. Westfäl.) Nr. 57, v, Einem, im Füs. Regt. General- Feldmarschall Prinz Albreht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, v. Koßtze, im 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, v. Béguelin, im Inf. Regt. von Voigts-Rheß (3. Hannov.) Nr. 79, v. Perle e im Füsilier- regiment von Gersdorf (Kurhessishen) Nr. 80, v. Sehí, im Fnfanterieregiment von Manstein (Schleswigschen) Nr. 84, v. Bis- marck, im Füsilierregiment Königin (Schleswig - Holsteinischen) Nr. 86, v. Vietinghoff, im Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, Ehlers, im Srostienos” Mecklenburg. Füs. Negt. Nr. 90, v. Suckow, im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, Messer- \chmidt, im 8. Thüring. Inf. Regt. Nr. 153, Wagner, im 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Meyer, im Inf. Regt. Lübeck (3. Hanseat.) Nr. 162, Staudinger, im Schleswig-Holstein. Inf. Regt. Nr. 163, Ziermann, im 5. Hannov. Fnfanterieregiment Nr. 165, v. Arnîm, im 1. Gardeulan. Regt., v. Wuthenau, im Oragonerregiment von Arnim 2, Brandenburgischen) Nr. 12, Graf v. Baudissin, im 2. Großherzoglich Mecklen- burg. Drag. Regt. Nr. 18, Frhr. v. Rotenhan, im Königsulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, Graf v. Schwerin, im Großherzoal. Melenburg. Feldart. Regt. Nr. 60, Haß, im Fußart. Regt. Ene CNagerura r. 4, Lambeck, im Schles. Pion. Bat. Nr. 6,

ecurius, im Eisenbahnre t. Nr. 1, Werner -Ehrenfeucht, im Eisenbahnregt. Nr. 2, Maschke, im Eisenbahnregt. Nr. 3, Scholt, im Telegraphenbat. Nr. 1, Kotelmann, im Te egraphenbat. Nr. 3.

Katholishe Militärgeitistliche. Durch Allerhöchste Bestallung. 4. Februar. Mause, Div. Pfarrer der 2. Gardediv. in Berlin, zum Militäroberpfarrer

ernannt. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 12. Februar. Mause, Militäroberpfarrer, den Generalkommandos des VIL., 1X.

und X. Armeekorps mit dem Amtsfiß in Hannover zugeteilt.

Beamte der Militärjustizverwaltung.

Durch Verfügungdes Kriegsministeriums. 14. Februar. um 1. März 1908 versegt: die KriegsgerPReteeBee: Üter vom tabe der 14. zu dem der 18. Div.,, Kaki vom Stabe der 18. zu

dem der 30. Div. (Amtssiß Saarburg), Hofmann (Péter) vom Stabe der 30. zu dem der 14. Div.

Königlich Sächfische Armee. ähnrihe usw. Ernennungen, Beförde- erteunngen. Im Beurlaubtenstande. t. der Landw. Jäger 1. Aufgebots des zu den Offizieren der Res. des 1. Jäger-

Offiziere, rungen und 24. Februar. Plattner, Landw. Bezirks Großenhain, bats. Nr. 12 zurückverseßzt.

Die Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister : Magister, Shumann (l Leipzig), zu Lis. der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Fischer, Mengel S Leipzig), zu Lis. der Res. des 10. Inf. Negts. Nr. 134,

auer (Chemniß), ¡um Lt. der Res. des 11. Inf. Regts. Nr. 139, Meyer (1 Leipzig), zum Lt. der Res. des 14. Inf. Negts. Nr. 179, Kreuchauff, Straumer (Chemniy), Teuscher (Il Leipzig), zu Lts. der Res. des 15. Inf. Regts. Nr. 181, Reuter (Chemnitz), zum Lt. der Res. des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, Striegler, Faeckel (1 Leipzig), ¡u Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots,

Herrmann (Baugzen),

befördert. Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. 24. Fe- bruar. Naumann, Major und Bats. Kommandeur im 10. Inf.

in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Disp. ge- stellt. v. Einsiedel, Oberlt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, Herr- \hel, Oberlt. im 1. Feldart. Regt. Nr. 12, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform der Abschied bewilligt. Degener, Lt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zu den Offizieren der Res. dieses Regts. übergeführt. Müller, Lt. im2. Feldart. Regt. Nr. 28, mit Pension der Abschied bewilligt. Hamann, charakteris. Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Pirna, unter Fortgewährung der geseßlihen Pension und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 12. Inf. Regts. Nr. 177, von seiner Dienststellung auf sein Ge- such enthoben. v. Kommerstädt, Rittm. z, D., unter Fort- ewährung der geseßlihen Pension und mit der Erlaubnis zum erneren Tragen der Uniform des 1. Ulan. Regts. Nr. 17 Kaiser uer: A Foseph von Oesterreih, König von Ungarn, der Abschied willigt. Im Beurlaubtenstande. 24, Februar. Hartenstein, Haup. der Res. des 5. Inf. Bei. Kronprinz Nr. 104, behufs eberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Gutbier, Lt. der Res. des 2, Gren. Negts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Sten, wegen überkommener Feld- und Garnisondienstunfähigkeit, rehm, Lt, der Res. des 5. Feldart. Regts. Nr. 64, Caniß, U. der Res. des Fußart. Regts. Nr. 12, Müller (Wurzen), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der bis- derigen Uniform, Moriß (Meißen), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf- gebots, diesem behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots,

der Abschied bewilligt. Im Sanitätskorps. 14. Februar. Dr. Mansfeld Stabsarzt im 9. Inf. Regi. Nr. 133, vom 1. März d. I. ab auf zur Dienstleistung beim Reichs-

weitere zwei Jahre ohne Gehalt kolonialamt kommandiert. Dr. Jäger, Unterarzt der Res. im Landw. ¡um Ee Arzt befördert. Dr. Küster, Stabs- ezirk II Leipzig, der Abschied bewilligt. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Landsturm 2. Aufgebots der Ab-

Regt. Nr. 134

24. Februar. Bezirk T1T Dresden, arzt der Res. im Landw. Dr. Härtel, Oberarzt der Landw. Annaberg, behufs Ueberführung zum \hied bewilligt.

X11. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt durch Aller- böchste Order vom 25. Februar d. J. den Herzog Albrecht von Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. der Kav. und komman- dierenden General des XI. Armeekorps, von dem Kommando nah R zu entheben und unter Belafsung à la suite des Gren.

egts. Köniain Olga Nr. 119 und des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 zum kommandierenden General des Armeekorps zu ernennen und den Herzog Ulrich von Württemberg, Königliche Hoheit, Rittm. und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, zum überzähl. Major zu befördern.

_Des ferneren haben Seine Majestät der König Allergnädigst zu verfügen geruht: Stuttgart, 25. Februar. v. Marchtaler, Gen. Lt., Gen. à la suite Seiner Majestät des Königs und Kriegsminister, zum Gen. Adjutanten ernannt. v. Freudenberg, Gen. Lt. z. D., zuleßt Kommandeur der 27. Div. (2. K. W.), den Charakter als Gen. der Inf. erhalten. Frhr. v. Starklo ff, Gen. L. und Kommandeur der 26. Kav. Brig. (1. K. W.), zu den Offizieren von der

1 als Komp. Chef in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich,

4 Tragen der

Gen. Lt. und Kommandant von Stutt- |

verseht 2: Shary ährnehmung der Geschäfte des Vorstands des Behecrekrutierungsrats, zum Vorstand dieser Behörde ernannt.

Frhr. v. Reishach, Gen. Majore ¿. D. und Generale à la suite Seiner Malehat des Königs, den Charakter als Gen. Lts. er . Faber, Major im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122, unter Enthebung von der Stellung als Bats. Kommandeur dem Regt. aggregiert. F ehl, überzähl. aler Stabe des 9. Inf. Regts. Nr. 127, unter Ver- eßung in das Füs. Negt. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122, Shwerin, überzähl. Major beim Stabe des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, unter Ver- seßung in „das Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu Bats.- Kommandeuren ernannt. Burgund, über- zähl. Major aggreg. dem 9. Inf. Regt. Nr. 127, tritt zum Stabe des Regts. über. Frhr v. Ziegesar, überzähl. Major nfanterieregiment Katser Friedrih, König von des 8. Infanterieregiments Nr. 126 v. Brandenstein, Major z. D., Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Gmünd, zum Landw. Bezirk Stuttgart, verseßt. Jordan, Hauptm., beauftragt mit Wahr- nehmung einer Stabsoffizierstelle beim Bekleidungsamt des Armee- ko:p5, unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, zum Stabsoffizier beim Bekleidungsamt ernannt. Den betreff. Regtrn. aggregiert: Kurz, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Verleihung des Charakters als Major, Bechtinger, Hauptm. und Komp. Chef im 10. Inf. Regt. Nr. 180, unter Beförderung zum überzähl. Major mit Patent vom 27. 1. 1908, v. Zepelin, Königl. preuß. über- zähl. Major, bisher Hauptm. und Komp. Chef im Füs. Regk. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122. : Gaissert, Hauptm. a D., zuleßt Komp. Chef im damaligen 8. Inf. Regt. Nr. 126, erhält die Eclaubnis, an Stelle der Uniform dieses Regts. die Uniform des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119

zu tragen. Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regk.

Verseßt: Jun cker, Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, in das 10. Inf. Negt.

Nr. 180; derselbe erhält ein vordatiertes Patent seines Dienstgrades vom 28. 9. 1897, Frhr. v. Lüßow, Hauptm. und Komp. Chef im nf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, in das Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, v. Hoff, Hauptm. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, in das Krieg3ministerium,

S@{ umacher, Hauptm. und Adjutant der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), König von

v. Graevenig,

aggreg. dem Preußen Nr. 125, zum Stabe

Großherzog Friedrih von Baden,

Preußen Nr. 125. : i P Komp. Chefs ernannt: Krusemarck, Königl. preuß. Hauptm. ohne Patent, bisher Oberlt., im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122; ferner unter Beförderung 2 Hauptleuten, vorläufig ohne Patent, die Oberlts.: Baur im Inf. egt. Alt-Württemberg Nr. 121, unter Verseßung in „das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Frhr. v. Crailsheim-Rügland im Fnf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, únter Verseßung in das Inf.

Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120. Vösölter, Oberlt. im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, zum überzähl. Hauptm. befördert. v. Schnizer, Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, unter Beförderung zum Hauptm., zum Adjutanten der 53. Inf. Brig. (3. K. W.) er- nannt. Odls, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zur

Dienstleistung beim Krieg8minifteriuum kommandiert. Zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert: Scleißing,

Maurmetier, Keiper, Lts. im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph

von Oesterreich, König von Ungarn N. 122, v. Mauch, Lt. im Gren.

Be A arl Nr. 123, Schuchardt, Lt. im 9. Inf. Negt. r. 127.

t dw Stein, ho 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baben, v S März 1908 ab auf ein Jahr behufs Dienst- leistung beim 2 Oberelsäff. Feldart. Regt. Nr. 51 nach Preußen kommandiert. Wilhelm Herzog von Urach, Graf von Württem- berg, Durchlaucht, Oberst und Kommandeur des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25, unter Stellung à la suite dieses Regts. mit der Führung der 26. Kav. Brig. (1. K. W.) beauftragt. v. der Osten, Oberstlt. a. D., zuleßt Kommandeur des Landjägerbezirks IIT, auf sein Gesu mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Uniform des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 zur Disp. gestellt. Frhr. Thumb v. Neuburg, Major beim Stabe des Drag. Regts. König Nr. 26, unter Verseßung zum Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 mit der Führung dieses Nee, beauftragt. Frhr. v. Tesfin, Major und diensttuender Flüge adjutant, zum Stabe des Drag. Regts. König Nr. 26, Keller, Major im Kriegs- ministerium, zum Stabe des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Berient Oerthling, Rittm. aggreg. dem Drag. Regt. König Nr. 26, zum überzähl. Major befördert. Clausen, Oberlt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, kommandiert zur Dienstleistung bei der Schloßgardekompagnie, den Charakter als Rittmeister erhalten. y. Luck, Oberleutnant im Dragonerrregiment König Nr. 26, unter Beförderung zum überzähl. Rittm. in das Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 verseßt. Gr. v. Degenfeld-Schonþurg, v. Neu- bronner, Lts. im Drag. Regt. König Nr. 26, zu Oberlts., vors läufig ohne Patent, Bernhard, Major im Kriegsministerium, zum Oberstlt. mit Patent vom 18. 2. 1908, befördert. ohn, Major und Abteil. Kommandeur im 2. Bad. Feldart. Regt. Nr. 30, von dem Kommando nah Preußen enthoben und unter Beförderung zum Oberstlt. zum diensttuenden Flügeladjutanten ernannt. Port, überzähl. Major beim Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, dem Regt. aggregiert. E rlenbusch, überzähl, Major beim Stabe des Cleve. eldart. Regts. Nr. 43, unter Enthebung von dem Kommando nah reußen, in gleiher Eigenschaft in das 3. Feldart. Regt. Nr. 49, tedel, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinzregent Luitpold von Bayern, unter Verleihung des Charakters als Major, zum Stabe des 4. Feldart. Negts. Nr. 65, versetzt. Frhr. v. Mühlen, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, zum überzähl. Major befördert. Holland, Hauptm. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, von der Stellung als Battr. Chef enthoben und zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, auf dessen Etat er übertritt, kommandiert. Als Battr. Chefs Versen: Breyer, Hauptm. und Adjutant der 27. Feldart. Brig. (2. K. W.), in das 4. Feldart. Regt. Nr. 65, Neuschler, Oberlt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, unter Beförderung zum ANMIE« in das 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern. Eberhard, Oberlt. im Feldart. Reat. König Karl Nr. 13, unter Beförderung zum Hauptm., zum Adjutanten der 27. Feldart. Brig. (2. K. W.) ernannt. Frhr. v. Watter, Lt. im 2, Feldart. Reat. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, We yrau ch, Lt. im 3. Feldari. Regt. Nr. 49, dieser vorläufig ohne Patent, zu Oberlts. befördert. Dey hle, Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, unter Be- Pretma num Hauptm., vorläufig ohne Patent, zum Komp. Chef er- nannt. Neininger, Oberlt. im 2. Lothring. Pion. Bat. Nr. 20, ein Patent seines Dienstgrades vom 18. 2. 1908 erhalten. Freye, Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, zum Oberlt., vorläufig ohne Patent, be- Prders, Braunbek, Nittm. und Komp. Chef im Hannov. Trainbat. r. 10, unter Enthebung von dem Kommando nah Prenßen, als Pom Chef in das Trainbat. Nr. 13 eingeteilt. efördert: zu Fähnrichen mit Patent vom 27. 1. 1908 die Unter- offiziere: Fishinger, Heimerdinger im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Bühler, Klein im Inf. Regt. Kaiser riedri, König von rig v Nr. 125; zu Fähnrichen die Unteroffiziere : ießling im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Buse Nr. 120, Kopf, Ottenbacher, Pantlen im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, De derer im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester- rei, König von Ungarn Nr. 122, Keller, Kothmüller im 9. Inf.

Landw. Feldart. 1. Aufgebots, v. Kiderlen-Wae

erhalten. Frhr. Varnbüler v. u. zu

den Charakter als Rittm. erhalten. Befördert: zu Lts. der Res. : meister: Mauch (Gmünd), Lüttich Kaiser Wilhelm,

Fnf. Regts. Kaiser Friedrih, Köni Berger (Navensburg), des Inf. Nr. 124, dieser unter Verseßung des 8. Infanterieregiments Nr. 126 von Baden, Laepple, Mayer (Reutlingen), Nr. 180, Sihler (Gmünd), des P Raßler v. Gamershwang (Stuttgart), Wilhelm 1. Nr. 20, Keller (Gmünd), des Nr. 49, Roser (Stuttgart), des 4. Feldart. Sproesser a Vizewachtmeister, Feldart. 1. Aufgebots.

egts.

Regt. Alt-Württemberg Regt. König Wilhelm I. Nr. und Referent im Kriegsministerium, Regt. Kaiser Friedrich, gärtner, Oberstabs- und Regts. Arzt im Inf. Re Stabhs-

Dr. Leipprand, Karl Nr.

Regiment König 123, in

Dr. Hölscher, Stabs- und Bats.

im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich Regts. Arit im Inf. Regt, Alt-Württemberg Nr. überzähl. Stabsarzt im Ulan. Regt. König Karl Arzt im 9. Inf. Regt. Nr. 127.

im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, Oberarzt.

gart), die Oberärzte der Landw. 1. Aufgebots: burg), Dr. Vogel (Leonberg), (Stuttgart), Dr. Daiber ) (Ludwigt burg), Dr. Meyer (Eßlingen); 92, Aufgebots: Dr. Vesenmayer (Calw), zu Oberärzten mit Patent vom 19. 12. 1907 der Res.: Dr. Berger Gee, Dr. Zah Assist. Aerzten die Unterärzte der Vel.

Henes (Stuttgart). Dr. als Stabsarzt in der Landw. früheren Patent wiederangestellt.

Schall, Intend. Rat und Mitglied der

(1. K. w.), Binder, der Stellenrang au Dr. Yelin, Gerichtsa

Korpsintend. ernannt. v. Karger, Rehnungsrat un

ta pag mrs verliehen. Maurer, Garn.

kommandiert zur Nerwalt. Gmünd, zum Garn. Verwalt. Insp., Verwalt. Aspir.,, ¡um Kaserneninsp.,, Militärmusikdirigent (Stabstronipeter) im 2. Fe Prinz-Regent Luitpold von Bayern, , der Titel direktor verliehen.

gart, 25. Februar. burg, Brade, Kaserneninsp. in Ludwigsburg,

Lamprecht, Kaserneninsp., der Garn.

eteilt. Nafizger, iätar bei der Korpsintend. ernannt.

Schuztztruppe für Südwestaf

Vers ügung des Reichskolonialamts Schugtßtruppen). 99. Februar d. Is., behufs Wiederanstellung preuß Heeresverwaltung, Februar. Neumann,

29. Februar d. Wi,

im

Oberveterinär, am 29. Februar

ausgeschieden. 11. Februar.

Nahurlaub von einem Monat bewilligt.

Deutscher Reichstag.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem

Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betr rung der Gewerbeordnung.

Ueber den Anfang der Verhandlungen Nummer d. Bl. berichtet worden.

man bezüglich der Bestimmung über die Führ eine Ausdrucksweise gewählt, die mit ihren nahmen auf mehrere

Ungeheuerlihkeit darstellt. Hier- sollte

Schon bisher waren über diese

erleichtert. diese Bunts

und fünf Unterfragen zu stellen; der neuen Vorschrift no so möchte ih nicht von der Auffassung eine politishe Bedeutung hätte,

fähigungsnahweis darstelle, sondern möchte sie VSnhalte nach würdigen. b das

sein lassen; immerhin“ aber erscheint

Als Polizeiverwalter muß ih best

Entscheidungen zugemutet werden,

Schaefer im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von

Armee, unter vorläufigem Beibehalt seines Wohnsißes in Stuttgart,

Sh; Nr. 127, Logan im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, B

ayern.

die fie nicht besizen kann. Es war sehr liebens

Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Haniel, Oberlt. Kav. a. D,, zuleßt in der Landw. Kav. 2. Aufgebots (Ludwigsburg),

|" Scolberioa Kriedrid roßherzog rie des 10. Inf. Negts. ion. Bats. Nr. 13, Frhr. des Ulan. Regts. König 3, Feldart. Regts.

Befördert mit Patent vom 19. 12. 1907: Dr. Heßler, zum überzähl. Stabsarzt, Dr.Schefold,

Assist. Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123,

ernannt.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Schül en, Kaserneninsp. in Ulm, nah Ludwigs- nach Ulm, verseßt. Verwalt. Ludwigsburg zu- geprüfter Sekretariatsanwärter, zum Intend.

27. Januar. Schmidt,

ew

leitung zur Rückkehr zum Zünftlecrtum, zum allgemeinen mgs l tona ‘lediglich ihrem eigenen

Uebermaß von Prüfungen

ausgehen : als ob si s irklih die Ein-

unserem ganzen öffentlihen Leben tatsächlich diejenigen bietet, die man davon erhofft, müssen wir durd

der Heranbildung eines tüchtigen Nahwuchses im bessere Regelung der E der Lehrenden

tigen, daß durh r l ordnung und andere Geseye der unteren Verwaltungsbehörde vielfa die eine Sahkenntnis vorausseßtl

Im Beurlaubtenstande. Schöttle (Stuttgart), Hauptm. der

chter (Stuttgart),

Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, den Charakter als Majer i q Hemmingen Sees

der Landw.

die Vizefeldwebel bzw. Vizewacht- ae des Inf. Regts.

önig von Preußen Nr. 120, Kurz (Reutlingen),

des Inf. Negts. König Wilhelm I. Nr. 124, Lieb (Stutt art), des von euen

ntg

r. 125, Wilhelm [. Reserveoffizieren

Negts. Nr. 65;

zum L. der Landw.

Verseut: Dr. Dannecker, Oberstabs- und Regts. Arzt im Inf. Nr. 121, in gleicher Eigenschaft 20, Dr. Reinhardt,

als Regts. Arzt in das Inf. König von Preußen Nr. 125, Dr. Hopfen-

in das Ulan. , Oberstabsarzt

gt. Kaiser Friedri,

König von Preußen Nr. 125, als Referent in das Kriegs8ministerium, und Bataillonsarzt gleicher das 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, rzt im 9. Inf. Regt. Nr. 127, in gleicher Eigenschaft in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Dr. He erle, Oberarzt im Inf. Regt. Kaiser Wilbelm, König von reußen Nr. 120, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19. Ecnaynt: Dr. Wagner, überzähl. Oberstabs3-

im Grenadier- Eigenschaft in

und Bats. Arzt von Baden, zum 121, Dr. Sippel, Nr. 19 zum Bats.

Oberarzt zum überzähl.

Befördert: zu Stabsärzten : die Oberärzte der Ref. : Dr. Müller (Reutlingen), Dr. Nast-Kolb (Stuttgart), Dr. Brommer (Stutt- Dec. Werner (Heilbronn), Dr. Doerenber ger (Heilbronn); Dr. Staiger (Ludwig3- Dr. Strauß (Ulm), Dr. Schüßele (Hall), Dr. Rückle (Gmünd), Dr. Be ck die Oberärzte der Landw. Dr. La ggai (Heilbronn);

die Assist. Aerzte n (Stuttgart); zu

: Or. Kurz (Stuttgart), Dr. Fiserius, Stabsarzt der Landw. a. D., 1. Aufgebots (Stuttgart) mit seinem

Korpsintend., zum

Oberintend. Nat ernannt. Kallee, Kriegsgerihtsrat bei der 26. Div. Kriegsgerichtsrat bei der 27. Div. (2. K. w.),

der VI. Stufe der Rangordnung veiliehen. effsor, zum Intend. Affefsor und Mitglied der

d Kriegszahlmstr., der

Charakter als Geheimer Rechnungsrat verliehen. Lütje, Stabsveterinär im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, der Charakter als Ober-

bsveterinär mit dem persönlichen Range auf der VII. Stufe der Verwalt. Kontrolleur,

Wahrnehmung der Vorstandsftelle der Garn.

Lamprecht, Garn. Pantleon, ldart. Negt. Nr. 29

Königlicher Musik-

Stutt-

Kaiserliche Schutßtruppenu.

rika.

(Kommando der Oberveterinär, am

Bereiche der Königl.

aus der Schugtruppe ausgeschieden. Nuhn, Feldlazarettrendanten, am

behufs Wiederanstellung als Lazarettinspektoren im Bereiche der Königl. preuß. Heeresverwaltung (ersterer beim Garn.

Lazarett Hannover, letzterer beim Garn. Lazarett Rastatt), S u chantke, - d. J. behufs Wiederanstellung im Be-

reie der Königl. preuß. Heeresverwaltung, aus der Schußtruppe

Dr. Saßerath, Oberarzt, bis zum 31. Mai d. I. reichenden viermonatigen Heimatsurlaub ein

im Anschluß an den

111. Sißung vom 28. Februar 1908, Nachmittags 1 Uhr.

Bureau.)

end die Abände- ist in der gestrigen

Auf der Tagesordnung steht die Forisebung der erften

Abg. Cuno (fr. Volksp.): Bei den Uebergangsbestimmungen hat

ung des Meistertitels

komplizierten Bezu6-

aragraphen der Same L SLEY geradezu eine o

Form gefunden werden, die nahher die praktische Handhabung rage drei Hauptfragen

eckigkeit wird si naŸ ch vermehren. Was die Vorlage selbst betrifft,

eine einfa

als o

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Garantien haus dahingestellt

im Interesse Handwerk eint wünschenswel?- unsere Gewerbe-

uns

würdig von dem Abg-

treffend die Herstellun i

e L g von Zigarren in der

Yausarbeit in Verbindung ut x der ersten Be- ing des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die

Malkewitz, die Entscheidun B 0, die die Vorlage der Handwerkskammer Drt. auf e Verwaltungsbehörden Cge Der D um diesen das Velten S ¡en N möchte aber durhaus gegen diesen Vorschlag misfion {e t dchn rigen hoffe ich, daß di- Vorlage in der Kom- mögli werden wird, um uns die Zustimmung zu er- g. Göring (Zentr.): Jn den Kreisen der Handwerkec ist d , er E u geworden, daß öffentlihe Handwerkerregister angelegt E ies es'jedem Auftraggecker möglih wird, authenti|ch zu eriabren, V # es mit cinem geprüften Meister zu tun hat. Jn ire m a st man damit bereits vorgegangen; eine solche Eîn- L and g e auch eine starke Anregung zur Ablegung der Meister- O p (s „Nachdem man für das Hufbeschlaggewerbe einen erp s efähigungsnachweis eingeführt hatte, ift eine allgemeine a age ep de Regelung dieser Angelegenheit immer mehr als Not- n ia cit tannt worden. Die Wahlen zur Handwerkskammer sollten jr M rlaß der betreffenden Novelle den Erfordernissen der Neu- ie A sprehend reformiert und nit länger ganzen Gruvpen oder nue nen Handwerksmeistern die Ms,„lichkeit der Einflußnahme auf die F mnenlebuyg der Handwerkskammern abgeschnitien werden. Den s onalliberalen kann ich das ihnen gemalte Kompliment U O nicht so ganz unterschreiben. Ih erkenne ja ün, daß sie si in E Haltung gegenüber den Handwerkerfragen geändert babep aber au geiGay nur der Not gehorchend, niht dem eigenen Triebe. e Nationalliberalen haben gelernt, mit dem Hardwe k zu rechnen. ne M e f Fein, mit I Handwerk Fühlung zu Î 4M eten. usnahmen hat es ja i ea „Fegeven, aber die Partei als solche hat diese Finger ans e a elt. Meine Partei ist mit den Ausführungen meines Hand- wee Da Malkewiß durchaus einverstanden. Die Freisinnigen f R lig die alten Feinde des Zentrums in Handwerksfragen ; ee edner Carstens hat sich auch gestern von dieser Feindschaft nicht ganz fern gehalten. Wir können eine Forderung stellen wie wir wollen, so finden Sie (nah links) sie unberehtigt ; d li haben noch neulich der Abänderung des § 100g die wir wünschen, widersprohen. Die Freisinnigen sollten doch endli dES die Tat beweisen, was sie bei den Wahlen versprochen Ve n daß fie dem Handwerk wohlwollen. Daß die Sozial- E raten niht für eine handwerferfreundliche Vorlage sind, if} ns verwunderlih. Sind denn die Handwerker feine Arbeiter ? R C S O a D Ae Litene sollte uns Handwerkern d j uen, c wissen, ob diese - e Vorteile bringt. Jn Straßburg und Giftnat Qu Lea B wer 8- und Gewerbekammertag und auf dem Deutschen Fnnungs- und Handwerkertag wurde offiziell vertreten, daß die Handwerker \ih für f orlage erklärten. Der Abg Albrecht meinte, die Handwerker, die u t patciotishen und fonstigen Klimbimbvereinen angehörten fämen n cht weiter. Der Ausdruck Klimbimbvereine trifft für ganz andere JOEE ¡u, als auf Handwerkervereine; auch das, was der Abg lbrecht von dem biegsamen Rücken gesagt hat, trifft auf die Hand- werker nicht zu. Sie verdienen nicht den Vorwurf der Charakter- losigkeit ; es sind ehrenwerte Männer. Der Aba. Atbrecht sagte, das Handwerk hätte keinen goldenen Boden mehr. Wäre das Gold darin geblieben, so wäre er sicher beim Handwerk geblieben. Der Abg. Carstens cas dem Handwerk zünftlerishe Tendenzen vor. Soll darin eine er nalctgung und „der Vorwurf der Nükständigkeit liegen, fo müß te ih das als eine Beleidigung des Handwerks ganz entschieden zurückweisen. Die Handwerker haben sih den Forderungen der Zeit angepaßt, und darum verlangen sie einen Schuß. Den Arbeitern gönnen wir alle geseßlichen Wobhltaten, aber die Arbeittührer mögen dann au bem Handwerk etwas gönnen. Es soll sih hier um einen Eingriff n die Gewe1befreiheit handeln. Diesen Vorwurf sollte man von Arbeitern am wenigsten erwarten; ein jedes Arbeite: shutzgesez ist en Eingriff in die Rehte Dritter. Man empfahl uns die Fort- ildungs\chule. Kennt die Sozialdemokratie nicht die große Auf- Dung welhe die Innungen, Handwerkskammern für die Fort- a. der Jugend machen ? Wo bleiben Ihre (zu den Sozial- emokraten) Leistungen für die Fortbildung der Jugend? Jch habe davon nichts gelesen. Die Einzelstaaten haben ja für das Handwe1k [On Le ADE Opfer Fe, wir wünshen, daß auch as ¿ eih etwas tue. as foll der Hinweis auf Oester- O Dies hat keinen Befähigungsnahhweis, fondern nur einen DEGEN U MaGnes) man erstrebt dort eiren Befähigungsnahweis. s L Vorlage ift do auf unsere Verhältnisse berechnet, nit auf die sterreichischen. Lehrlingszüchterei wird ja von einzelnen Geschäften O: anderseits besteht ein Lehrlingsmanagel, z. B. in der F \hlerei. Mit der Vorbildung der Lehrlinge stünde es gewiß nicht Sn wenn die Herren drüben das Heft in den Händen batte mft nige Metdrgi gi E A die Le richten, zunächst das Grr n. Man spri jeßt so viel vou i Die A de Grote Wohlan, unterstützen "Gie beo ro 2 î egen die Slarfen. apital ; Schuß der wirtshaftliß Shwachen _Abg. Bindewald (Np.): Es freut uns, daß m Befähigungsnahweis dem Handwerk etwas R E eia es aber darin nur eine Aetagaiatling, der der große Be- L gungsnahweis folgen mvß. Der Vorredner als Handwerksmeister ba eben in vortreffliher Weise die Angriffe gegen den ehrenwerten Stand der Handwerker zurückgewiesen. Leider hat \ich das Hand- werk früher nicht genug geregt. Der Abg. Albreht will als un- dib Geselle viel geprüfte Meister kennen gelernt haben, von genen er nichts gelernt habe. Sollte dies niht an dem ' Abg. R recht felbst gelegen haben? Die Sozialdemokraten sprechen i U über Dinge, die sie nicht kennen. Was Sie da sagen G doch eine bombastishe Behauptung , Herr Albrecht, weiter nichts. Ä er Handwerkerstand will den kleinen Befähigungsnahweis, niht um ch die Konkurrenz vom Leibe zu halten, sondern um die unlautere eue, die Schmußkonkurrenz zu beseitigen. Die Vorteile davon E in erster Linie das kaufende Publikum. Jetzt weiß das Pu nit, ob es zum gelernten Handwerker, oder zum Fiulder kommt. Wenn der Abg. Lebmann gestern fagte, die Aus- it ung in den Fabriken sei besser als in den Handwerksstätten so i das eine Behauptung, von der man niht weiß, was man dazu œzen soll. Jn den Fabriken lernt man doch nur Stückwerk. Ein ph gmader kann doch in der Fabrik nihts lernen und si darauf- : selbständig machen. Der Linken möchte ih zurufen: Noch ist as N! niht verloren. Stel Unruhe. Vizepräsident E aasche biitet um Ruhe.) Es ist a!s Fo'tschritt der Block- '" tif zu begrüßen, daß die anderen Parteien sich dem Handwerk reundlicher gegenüberstellen, als fie es früher getan haben. Die Y tialdewokratie ist ja niht zu befsern. Jhr liegt daran, das gute erhältnis zwischen Meistern und Gesellen zu stören. Es gab eine mit erhobener Stimme), wo die Kaiser froh waren, eine D ut in den deutshen Städten hinter ihren Handwerkern j laben, Ich kann nur sagen, Gott {üge das Handwerk! gestri bg. Schefb eck (Zentr., Bäckermeister in Straubing) tritt den E gen Behauptungen des Abg. Lehmann wegen der Lehrlings- Botcrei in den Bâäckereien entgegen. Die Einführung des kleinen (goigungönachweises liege auch im Interesse der allgemeinen erheit ; aus den niht aus.elernten Lehrlingen und Gesellen

S sehr oft Landstreicher und Trunkenbolde, die zu einer Landplage

Damit schließt die Diskussion.

Nah persönlichen Bemerkungen der Abgg. B (nl.) und Euler t Vi E e nisftor Gie 28 Mitgliedern. geht die Vorlage an eine Kom- Es folgt die erste Beratung des Gesehentwurfs, be-

änderung der Gewerbeordnung, und b. der

eihneten internationalen Abko i Verbot der Nachtarbeit der géwerdli&en Arbeiten 2) über das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern.

Stellvertreter des Nei S ä

E von Sn E f R Cbri : eine Herren! Wenn ih gestern bei der Einführ über den kleinen Befähigungsnachweis sagen E daß 7 4 | ein einheitliches und in sfi abgeshlossenes Gebiet handele so trifft das auf die jegt- zur Beratung stehenden beiden Novellen nicht zu Beide bieten in ihrem Zusammenhang eine größere Reihe von Vor- s{lägen, welhe von einander durhaus unabhängig sind. Sie werden wenn sie zu Gesegzen werden, formal die Vebersihtlifeit unserer Gewerbeordnung nit verbessern; und ich begreife sehr wohl den Wunsch, den der Herr Abgeordnete Malkewig gestern nah einer ein- heitlihen Kodifikation unseres Gewerberechts au9gesprohen hat. Er sagte und beklagte, daß man auf das alte Kleid einen neuen Fliden auffee. Wenn ih einen Augenblick bei diesem Bilde bleiben darf, so wird man bedenken müssen, daß das zu bekleidende Wesen, unser Gewerbe, einem jungen Menschen in den frucht- barsten Jahren seines Wachstums gleicht, der alle Augenblicke aus seinen Kleidern herauswächst, und bei dem man unaufhörliß mit Slicken und Stücken kommen muß, nur um die Blöße zu decken Wie bunt würde dieser Nock erst aussehen, wenn wir alle Wünsche, die innerhalb und außerhalb des Hauses laut werden, erfüllten s E Ae Aber ih will gerne zusagen, daß, wenn wir erft einmal zu Atem kommen können, ti i E O ir uns auch nach einem neuen

Meine Herren, ich will auf die einzelnen ä

Novelle nit eingehen, so viel man au L sagen e X die Einführung der Lohnbücher, nicht auf die Erweiterung der Be- stimmungen im § 1206 wegen Ermächtigung zur Bekämpfung über- mäßiger Arbeitszeiten, niht auf die Verhältnisse der Werkmeister und Techniker, auch nicht auf die Bestimmungen über die Maximalarbeits- zeit der Frauen, über die Nachtruhe der Frauen und jugendlichen Arbeiter im Anschluß an die Berner Konvention, endlih auch nit auf die leiter erkennbare Abgrerzung-der Begriffe von Fabriken und anderen Werkstätten, wobei ih hoffe, daß der Weg, den die Novelle einshlägt, eine zweifelsfreie Bestimmung derjenigen Betriebe ermöglichen wird, auf welche die Arbeiterschußbestimmungen Anwendung finden

Ich darf mir, dem Charakter einer Einführung eines Geseges- vorschlages in der ersten Lesung entsprehend, nur einige wenige Be- merkungen in bezug auf den legten Teil der Novelle, - in bezug quf

die neuen Vorschriften über die Haus- und Heimarbeit ge

Meine Herren, dieser Gegenstand beansprucht seit naa Zeit das lebhafteste Interesse der verbündeten Regierungen, des Reichsta 8 und der Allgemeinheit, und es ist kein Wunder, daß dem fo if Schon die Zabl der in der Hausarbeit beschäftigten Personen würde dieses Interesse vollauf rechtfertigen. Es wird Ihnen in Erinnerung sein, daß bei der Gewerbezählung vom Jahre 1895 an Hausarbeitern allein in der Textilindustrie 195 000 Menschen gezählt wurden, im Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe 159 000, in der Industrie der Holz- und Schnißstoffe 37 000, bei der Metallverarbeitung 20 000 in der Nahrungs- und Genufßmittelindustrie 15 000, und daß allein in der Textilindustrie 140 000 Kinder gezählt wurden. Ich glaube, die Zahlen find damals noch niedriger angegeben, als fie in Wirklichkeit find; in der Zwischenzeit werden sie nicht geringer geworden fein Welche Werte von der Hausindustrie geschaffen werden, möchte daraus hervorgehen, daß allein die Jahresumsäte in den Hauptzweigen der Berliner Kleider- und Wäschekonfektion geschäßt wurden: in der Herren- und Knabenkonfektion auf rund 80 Millionen in der Damen- und Kinderkonfektion auf rund 200 Millionen in der Wäschekonfektion auf 60 Millionen, in der Sürzen- und Juponkonfektiou auf 50 Millionen Mark. Es kommt des weiteren hinzu, daß die Hausindustrie fast über das ganze Deutsche Reich aus- gedehnt ift, und daß sie den wirtshaftlihen Charakter einzelner Ge- genden, einzelner Landstrihe vollkommen beherrscht. Ich glaube schließlich nihts Unrechtes zu sagen, wenn ih behaupte daß in der Hausindustrie die allervershiedensten Klassen unserer Bevölkerung be- schäftigt find, von den Aermsten und Geringsten bis zu denjenigen welche in der Hausindustrie in der Form der Nebenarbeit einen Zu- {uß zu ihrem sonstigen Verdienst zu erlangen suhen. Am lebhaftesten ist das Interesse wachgerufeu durch die Mißstände, welche in der Hausindustrie ganz zweifellos bestehen in bezug auf die Beschaffenheit von Räumli(hkeiten, auf die Herrihtung der Betriebsgegenstände, auf teilweise absolut ungenügende Lohnverhältnisse, auf Gefahren in sitt- licher und sanitärer Beziehung. Und dabei ist zu bedenken daß gerade in der Hausindustrie eine Unmenge verschwiegener Sorge und ver- shwiegener Not fih in den Werkstätten birgt, in denen Hausarbeit in fleißiger und vielfa in überfleißiger Arbeit geleistet wird. Diesen Zuständen gegenüber versucht die Novelle eine Besserun herbeizuführen, indem sie Schußvorschriften, wie wir sie in der Ge; werbeordnung für andere Gewerbezweige kennen, auf sie übertragen will. In den Aeußerungen der Prefse, in welchen die Novelle kritish besprochen ist, wird die Vorsicht, ih will beinahe sagen, die Schüchtern- heit bemängelt, mit der die Regierungen an die Bearbeitung dieses Stoffes herangetreten sind. Man hat beklagt, daß die Vorschriften in sich ungenügend scien ; man hat beklagt, daß sie nur auf diejenigen Betriebe erstreckt werden sollen, die eine besondere Gefahr für Leben Gesundheit und Sittlichkeit in \sich {ließen ; man hat vor allem kritifiert, daß keine obligatorisch zwingenten Vorschriften aufgestellt werden, sondern daß der Erlaß der Vorschriften in den Willen des Bundesrats, in den Willen von Landeszentralbehörden, in den Willen von Mate S gestellt wird. ;

eine Herren, diese Stellung der verbündeten R ä

nicht damit zusammen, daß sie dem Gegenstande etwa e e Interesse widmeten im Gegenteil ; aber die Schwierigkeiten welhe auf diesem Eebiete liegen, sind ungemein aroß. Die Formen, in denen sih die Hausindustrie abspielt find außer- ordenilih vershieden, sodaß es faum mögli erscheint, durch den Erlaß gleihmäßiger und bindender allzrüieiner Vo1schriften den Einzelheiten des wirtschaftlichen * Lebens überall gerecht zu werden. Aber es kommt ein weiterer und ganz allgemeiner Gesichtspunkt hinzu. Auf der einen Seite fordert man die staatliche Gewalt auf, energisch und mit zwingenden Maßregeln gegen die be- obahteten Mißstände einzuschreiten, und auf der anderen Seite will man nit verkennen, daß auch der Aermste den Wuns / hat, in

ersten Beratung von zwei i : zwei am 26. September 1906 in Bern wischen dem Reiche und verschiedenen anderen Staaten unter-

polizeiliche Eingriff gerade in die Häuslihkeit- besonders {wer empfunden wird (sehr rihtig! links), um so \chwerer, als bei der Hausindustrie das häusliche Leben in der Arbeit aufgebt.

Ich habe in den leßten Tagen einen Aufsatz zu lesen bekommen von einer Dame geschrieben, der sich sehr eingehend mit der vortiégaiei Novelle befaßte, und in diesem Aufsatz wurde auf einen Punkt hingewiesen der allerdings au meiner Meinung nach der Beachtung wert ist. Es onide ausgeführt, die Bestimmungen, die die Vorlage ins Auge fasse müßten wenn sie vom Bundesrat nachher im einzelnen erlaffen würden s genau kontrolliert werden ; aber welhe Gefahren könne diese Kontrolle in“ fih bergen, wie unerträglich müsse es für die einzelstehende Arbeiterin sein, wenn die Polizei oder der Arbeitgeber dem wir in der Novelle eine gewisse Verantwortung auferlegen wollen das Recht haben solle, jederzeit bei Tag und bei Nat, in die ÆWohaung v die ne verrihtet wird, hineinzukommen, unt zu ‘Magi

ieren, ob die erlassene i irfli f E f n Vorschriften nun auch würklih befolgt

Meine Herren, es sind große Schwierigkeiten, welche in dies Materie liegen, und ih glaube, Sie dürfen 6 Len A L gierungen nicht zum Vorwurf machen, wenn fie mit Vorsicht an die Negelung dieser Angelegenheit herangehen wollen. Täten sie es mit rauber Hand, fo könnten sie Werte zerstören, wirtshaftlihe und A Werte (sehr richtig! links), die wir hochalten.

un, meine Herren, ist aber des weiteren der * ]

worden, nicht, daß die verbündeten Regierungen 2 E sondern au, daß sie garnichts brähten, ein Vo1wurf, auf den ich glaube, schon jeyt eingehen zu müssen, wiewohl ih nici weiß ob er in diesem Hause wieder aufgenommen werden wird. Es Banbeli ih um einen Aufsaß des Herren Abgeordneten Molkenbuhr in der „Neuen Zeit (aha! rechts), wenn ih mich nit irre, der ausführt, daß all die Vors: iften, die wir über die Heimarbeit brächten, uen nüd- schritt bedeuteten gegenüber dem gegenwärtig bestehenden Zustand Es wird das daraus gefolgert, daß nach der Ansicht des Artikel- [Greibers die §§ 120 a bis e der Gewerbeordnung son nach geltendem Recht auf Hausarbeiter im Sinne des Entwurfs Anwendung finden (Sehr rittig ! bei den Sozialdemokraten.) 1Ich möchte vorweg lige auf den Gegenstand jeßt von Grund aus einzugehen bempikey daß dies auf einer mißoerständlichen Auffassung der §8 120 a ff. beruht. Die Bestimmungen des § 12032 der Gewerbeordnung finden nur auf diejenigen Arbeiter Anwendung, bezüglich deren ein Arbeitéverhältnis zwishen dem Arbeiter und dem Betriebs- unternehmer besteht, niht aber in den Fällen, in denen ohne das Be stehen eines Vertragsverhältnisses die Beschäftigung von Familien / angehörigen stattfindet, und gerade hierauf, auf diesen Teil der Familienbetriedle in der Hausindustrie erstrecken si im wesentlihen die Bestimmungen der Novelle. Dazu will ih bemerken, daß es sih bei diesen Familienbetrieben um einen sehr großen Bestandteil unserer Hausindustrie bandelt Nach statiftishen Berehnungen, die darüber angestellt find, aliube: i nicht zu weit zu gehen, wenn ih sage, daß ungefähr die Hälfte aller haus- industriellen Betriebe si in den Formen desjenigen Familienbetriebes abspielt, auf die die Novelle Anwendung finden foll.

Meine Herren, ich möchte mit diesen ganz allgemeinen Bemer - kungen im gegenwärtigen Augenblick meine Ausführungen schließen und will nur noch zu dem Verhältnis der Zigarrenarbeiternovelle zu der allgemeinen Hausarbeitsnovelle das folgende bemerken. Daß beide Novellen gesondert dem Reichstage. zur Beratung und Beschlußfassung vorliegen, obwohl fie durhaus ähnliche, zum Teil sih miteinander deckende Gegenstände behandeln, hat wesentli einen historischen Grund. Die Zigarrenarbeiternovelle ist hon vor sehr geraumer Zeit ausgearbeitet gewesen, sie liegt dem Reichstage seit beinahe einem Jahre vor. Dagegen war es erst mögli, die größere Gewerbes ordnungsnovelle in diesem Winter einzubringen. „F halte es niht für unmöglich, daß man die beiden Novellen zusammenarbeitet. Einige ergänzende Bestimmungen werden notwendig sein und genügen um dasselbe Ergebnis zu erzielen, das jeßt mit den beiden getrennten Gesegesvorschlägen erstrebt wird. Jch darf annehmen, daß der Reichstag eine Kommissionsberatung über die beiden Novellen be- schließen wird, und in dieser Kommissionsberatung wird man sowobl über diesen Gegenstand, wie auch über alle übrigen Einzelheiten zu reden haben. Ich bitte Sie, meine Herren, überzeugt zu sein daß die verbündeten- Regierungen bereit sein werden, in der Kommissions « beratung mit Ihnen in der vollsten Sachlichkeit und, indem sie sih dasselbe Ziel setzen, wie Sie es tun, an der Fertigstellung dieser Vorlage zu arbeiten, und daß Sie die Hoffnung hegen, daß wir, so vershiedenartig die Gegenstände des Entwurfs auch sein mögen dennoch zu einem guten Ende gelangen mögen. (Bravo! rechts.) \

Abg. Dr. Pieper (Zentr.): Wir werden \elbstverständli Kommissiontberatung die Gelegenheit N Rin e hautindustriellen Arbeiter, soweit fie si realisieien lassen, nah Mög- lichkeit in dieser Novelle zur Erfüllung zu bringen. Es wird daneben zu prüfen sein, ob die Strafbestimmungen nicht zu weit gehen. Die Möglichkeit der Einführung des sanitären Marximalarbeitstages für einzelne Orte und in einzelnen bestimmten Zweigen des Gewertes wird dur die Vorlage gegeben. Das im Lande aufgetauhhte Bedenken daß bei der Konkurrenz ve: schiedener B. hörden keine etwas tut und die Ein- führung unterbleibt, ist voll berehtigt und muß eingeräumt werden; Aufgabe der Aufsichtébeamten wind es sein, hier die Jnitiative zu ergreifen Eine Reibe weiterer Wünsche der gewerblichen Arbeiter sind in der Novelle zur Erfüllung gelangt, wenn auch bei weitem nit alle. Leider wird z. B. bezüglih der Konkurrenzklausel in den Verträgen der Privatbeamten alles beim alten gelassen, auch binsihhtlih der Sicherung des Rechts der Angestellten an ihren Ci1findungen foll nichts ge\chehen. Auch die Frage der Sonntagsarbeit wird bei dieser Gelegenheit wieder in Erörterung zu ziehen sein. Die in der Novelle gegebenen Untersheidungen von Handweiks- und Fabrik- betrieb durch die Mindestzabl von 10 beschäftigten Arbeitern fassen wir niht etwa in dem Sinne auf, daß dadurch eine Schmälerung des bisher gewährten Arbeitershutzes eintreten soll Zu vermissen ist in der Vorlage die obligatorische Einführung der Arbeiteraus\chüsse. Im Bergbau sind sie eingeführt, und die Unter- nehmer haben der Einrichtung gegenüber allmählich eine freundliche Stellung genommen. Auf beiden Seiten sieht may doch mehr und mehr ein, daß für die Kampforganisationen neben dem Kampffelde auch ein neutrales Feld notwendig ist, auf dem man dur gegenseitige Verständigung seine Angelegenheiten ordnen kann. Wir vermifsen ferner im Entwurf eine Heraufsezung des Wöchnerinnenschußtzes Für den Neunstundentag der verheirateten Arbeiterinnen werden wir uns ebenso einlegen als für eine Ausdehnung der Mittagspause, wie sie besonders bei den starken Entfernungen in den Greß- städten unabweisbar i. Man hätte doch bei dieser Gelegen- gn auch den Schritt zum Zehnstundentage für die männlichen

rbeiter; diese Maßnahme würde ganz außerordentliß auf die

feiner Häuslichkeit nah Belieben frei zu \chalten, und daß jeder

Erhöhung der Leistungs\ähigkeit einwirken. bezirken kénnt man Tue längere Arbeitszeit an Ait ae E