1908 / 65 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

deutshen Staate, in einem Nechtsstaate

Fukunftöstaat. echts\staat umstürien.

unseren Subalternbeamt

Beamten Abg.

kann jeden Verglei mit wärtigen Staates aushalten. dec Kritik. Jh muß es mir aber versagen, ein Bündel von bere tigten Klagen über das Haus auszushütten ; D

zum großen Teil enthoben.

tatsächlich

bündige Erklärungen über ‘ê wirkliche Höhe der Löbne und darüber, ob - Löhne

Unsere

übli treibungen

daß die Löhne in den Eisenbahnen - eine gewisse Höhe nihr über- shreilen dürfen mit Rücksiht auf die Lage der Industrie. Arbeiterfrage ist ja sehr ernt, aber es darf nicht eine

bt werden, wie fie der Eisenbahnverwaltung festgeseßt werden nah Maßgabe der Löhne in der Landwirtschaft und in der Industrie.

geübt

in den

E gegenüber ) sollen allmählih ausscheiden. Das hat für sie die sehr bedauerliche und ungerechte Folge, daß sti

in ihren

kann außerhalb des Rahmens dec Beamtenbesoldung abgeholfen werden. Mit Fug vnd Recht hat der Abg. Will es- als unzulässig bezeichnet, daß man den Beamten das Recht, sich mit Abgeordneten zu besprechen, bes{ränken will. Gewiß muß in der Verwaltung unbedingte Bln

her: schen, sein, daß i stimmung

Ausdruck zu geben, n Streikens können wir dem Beamten nicht einräumen, dafür muß er

die Möglichkeit haben, seine Wünsche auf anderem Wege in die Oeffent- lihkeit zu bringen.

geordneten einzige, wi steht. Es Ich habe gemacht.

die Frage

Eisenbahnverwaltung an den politischen derartigen Verboten erreihen wir gac nihts,

Leute, die sozialdemokratishe Shriften kaufen. wit den Jugendlichen.

die Auslag

würdigen, ve:rückten Schund von Detektivromanen ‘der a über unsere deutshe Jugend.

in unserer Sie sh d die in d muß doch

treten, in welher Form wir diese Shmußquelle verstopfen können; das ift unsere înnerste, Regierung wird dieser verruchte Shmußt zu unserer Jugend getrieben. Da ift es Zeit, daß Wandel geschaffen wird. Abg. Hoen (Zentr.) : Der Rees

hat Verkehrsausgaben zu dienen. un ift es ja anzuerkennen, daß es bei uns in jeder Beziehung besser geworden ist. Minister bitten, ästhetisher im Villenstile

mehr

darüber, tausende genügenden

Die Eisenbahnpublikationen in Lothringen sollten in bei veröffentliht werden. niht zu Grunde geben; durch die zweisprahige aber manche Unglüdsfälle vermieden werden. möchte ih der Verwaltung die Wahrung des Wakhlrehts ans Herz

legen. Dieses Recht müssen wir mit einer festen undur{hdringlichen auer umgeben.

das Hheimif

wenn die Eiseabahnverwaältung etwa

angestellten dann noch e

namentlich wegen Erleichterung des Vetkehrs der Ar nach der Werkstätte und wégen Einführung neuer Linien in Elsaß- Lothringen vor.

Minister der öffentlihen Arbeiten Br eitenbah: Meine Herrer! Jh glaube in Anspru nehmen zu dürfen, daß die Reichseisenbahnverwaltung bezüglich der Ausgeftaltung des Reichs-

eisenbahnneßes ihrer Pflicht seit Jahren in vollem Maße nach- gekommen ist (sehr rihtig! rechts), und nah dem einmal festgestellten

Plane wird

Was die von dem Herrn Abgeordneten behandelte Frage der Arbeiterbeförderung betrifft, so bemerke ih, daß die Reichseisenbahn- verwaltung dieser Angelegenheit ganz besondere Aufmerksamkeit zu- wendet, weil sie ohne weiteres die Verpflichtung anerkennt, die Arbeiter zur reten Stunde zur Arbeit zu bringen und zur ‘rechten Stunde

von ihrer der vierten die Benußu

Arbeiterkarten noch niedriger ist als der Fahrpreis für die’ vierte Klasse. Jh bin mit dem Herrn Vorredner au darin einverstanden, daß es unzulässig ‘ist, wenn bei den Wahlakten die Beamten ihre Autorität mißbrauchen und den Anschein erwedcken, als wenn fie einen Einfluß auf die Untergebenen ausüben wollen. (Bravo! in der Mitte.) Ebenso kann ich nur bestätigen, daß die Reichseisenbahn- verwaltung auf dem Standpunkt steht, daß das beimishe Gewerbe bei den Vergebungen in jeder Weise zu fördern ift. (Brabo! in der Freilih \{chließt das | niht aus, daß man unter Um- ständen außer Lands geht, denn wir dürfen uns niht ohne weiteres

Mitte.) die Möglichk

Wenn die Abbeförderung derjenigen, die den Eudcharistishen Kongreß in Meg besucht haben, zu ‘Beschwerden Anlaß gegében hat, is doh nah den Festftelungen kein Anlaff, dieserhalb. verantwortlih zu machen. ift zit spät erfolgt. Am 11. August aim ‘24. Juli ist die erste Voranmeldung gesehen, und erst am 7. August, vier Tage vor dem Kongreß, sind die besonderen An- meldungen erfolgt, nach denen 14000 Personen befördert werden

sollten; tat

34 000 Personen befördert worden. Hierbei wurden die vorgesehenen

15 Erirazüge, die nah den Wünschen derjenigen, die das Arrangement ia Händen hatten,

nußzt, weil Es hat also

Eisenbahnwerkstätten

ch glaube, daß die Löhne der Eisenbahnarbeiter niht unter den orts- n Tagelöhnen stehen sollen.

daß die Eisenbahndirektion von Meb für die Hundert- von

sein.

Heckscher (fr. Das enthebt uns aber nit der

r. Will hat mi dieser Aufgabe Ein Teil der Eisenbahnarbeiter erbält doch recht niedrige Löhne. Der Minister hat nicht von 2,20 \ wirklich gezahlt werden, abgegeben. sollen doch Musteranstalten sein.

Die sozialdemokratishen Ueber- aben allerdings keinen Zweck. Der Minister hat gemeint,

Die Praxis aus- der Minister empfohlen hat, daß die Löhne

Die

etriebs\ekretäre einer

eigentümlihen Dié Betriebssekretäre

Neihslanden

befinden \ich “in den

Eisenbahnsekretären.

e im Gegensaß zu den Eisenbahnsekretären

Lohnsäßen beeinträhtigt werden. Dieser Beschwerde

aber gerade in unserer Zeit müssen wir uns darüber klar n der ganzen Beamtenschaft eine niht zu verkennende Miß- herrsht. Sie sind nicht in der Lage, ihrer Mißstimmung

wie es die Arbeiter tur können. Das Recht des

Der befte Weg ist, daß fie sih mit den Ab- in Verbindung segen. Dies Recht der Beamten ist das chtige Sicherheitsventil, das den Beamten zur Verfügung ist falsch von der Verwaltung, dies Ventil zu verstopfen. in dieser Beziehung sehr gute persönliche Erfahrungen Der Abg. Müller-Meiningen hat in dankenswerter Weise der -Zenfur behandelt. ist niht richtig, wenn die Schriften Zensur übt. Mit denn es sind erwachsene

Ganz anders liegt es Man kann zornig werden, wein man sih Bahnhöfen ansieht, wenn man den un- eht. Ein Wust von Sudelschriften, erwidrigften Art ergießt sich jeßt

Die Indiäanerromane, die wir Jugend ‘lasen, waren eine ganz; andere Kost. Geben och einmal die Mühe, die Shundliteratur durhzulesen, en Bahnhösen feilgehalten wird. Unsere Jugend gefund gehalten werden. Wir müssen der Frage näher

en auf den

dringendste Pflicht. Unter den Augén der

8fus ist niht Selbstzweck, sondern

Ih möhhte den au von Bahnhöfen si@ noch daß die Bahnhöfe - mehr Beschweren ih mi

daß bei dem B Sinn betätigt, gebaut werden. muß Besuchern des

eutharistishen Kongresses keine Beförderungsmittel

zur Verfügung gesest hat.

en Sprachen Das großmächtige Deutsche Reih wird dabei ublizität würden

Auf das dringendste

ei den Vergebungen sollte man mehr als bisher Gewerbe berücksihtigen. Wir können es nicht billigen,

den Verkehr der Eisenbahn- mit den Abgeordneten verbieten sollte. Der Redner trägt |

inige Wünsche wegen Verbesserung der age der Erbmten: eiter von un

auf diesem Wege auch weiter fortgeshritten werden.

Beschäftigung auch zurückzuführen. Nah Einführung Wagenklasse in Lothringen if die Arbeiterschaft auf ; ng - dieser Klasse angewiesen, da ja der Tarif für

eit vergeben, konkurrierende billigere Firmen zuzulaffen.

die Reichseisenbahnverwaltüng Die Anmeldung des Kongresses hat der Kongreß stattgefunden,

sählich sind - dagegen über dieses hinaus weitere

auf. bestimmte Tageszeiten gelegt waren, : niht be- die Teilnehmer des Kongresses andere Züge' bevorzugten.

niht im sozialdemokratischen Sie (zu den Sozialdemokraten) wollen aber den Der Geheimrat von Massow hat mit Recht enstand gelobt; wir können stolz auf unsere

Vagg.): Unser heimishes Eisenbahnwesen irgend einem Eisenbahnwesen eines aus-

fliht

niht in der Lac

Auf

t

durh ganz

haben. Hinsihtlih ist von- allen d meisten enttäusht zu reformieren, kann.

Sym

bahnverbotes Die Erklärungen des

verwaltung steht auf

wie die preußische sie legen

legung der bei Went man in

Stellungnahme ge was ungeseblich U

eine verruckte

zum Teil zu ‘ver bewerb ‘der Buch

Württemberg, Ba der B

darum, ob diejenigen,

Nachtschichten für die

Die Z mangelhaft. rechtigkeit willen verlangen au die

Gegenteil beweisen.

man versezte ihn

Lohn nit meh eben. Jn Bie

Dinge einzugreifen, Veranlassung, W

Badeeinrichtungen die Bee m wasser , U

Kaffee verabreicht

so wunderbare

eine Unstimmigkeit vorgelegen, die ih bedaure, die si

sei ein Mindestlohn.

unserer angestellten Beamten wie daß sie die Verbindung mit den Abgeordn merken, daß ein Verbot dieserhalb niht ergangen ist.

Der Herr Abg. Werner hat dann die Kohlenabschlüsse der Reichs- eisenbahnen ia die Diskussiog, gezogen. Hier darf ih fesistellen, daß neue Abschlüsse mit dem Bergfiskus für den Bezug von Saarkohblen gemacht sind, daß die übrigen mit Privaten im Saarrevier bestehenden Verträge fortlaufen und daß auch mit dem Kohlensyndikat kein neuer Vertrag geschlossen ift, weil der vor Jahr und Tag geshlossene Ver- trag noch für das Jahr 1908 in Geltung ist. Jch muß es vermeiden, auf ‘die Kohlenabs{hlüsse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung einzugehen. Nur. soviel darf ih doch auch hier aussprechen, daß die preußische Staatseisenbahnverwaltung nicht, wie der Herr Abg. Werner meinte, \sih in’ die Hände de3 Syndikats begeben hat.

Staatseisenbah

bahnverwaltung möchte hie erwerben.

etwa3 ändern wird. Di

sowie über die Dienstdauer; im verwaltung die neunstündige Arbeit8zeir | in Straßburg bestehe aber noch die den Werkstätten in Bishheim nur neun S Der Lohn \ei ferner viel zu niedrig, bahnverwaltung stehende Cisenbahnar 3,40 für den Tag. Bei der Einführung der neunstündigen Arbeitszeit in Bischheim sei die bither für 10 S

1 S stündlih um 1 4 sür den Ta Eisenbahnverwaltung Tausende von Mark erspare. urlaub sei eingeführt, aber den Rottenarbeitern mit fe ie fei worden, daß sie keinen Erholungsurlaub sie in frisher Luft arb-iteten.

Verbot, außerhalb des Betriebsortes böberen. Lebensunterhalt in den teuren Betriebsorten ustände D 2e Krankenkasseneinrihtungen

n

ihm monatlih 23 Vertretung der Verwaltung und ¿ent und streitet solche Dinge einfach ab. einfa dea alt gewordenen Arbeitern,

40 bezahlen. geführt , aber für bie Ftskéterciute

Arfrage, ob

Abg. Haußmann (Volksp.): Die Freizügigkeit

Deutschland würde zu begrüßen sán,

wä!e von ezmgem finanziellen Wert, denn die Eisenb

werden Separn! e machen und au eisenbahntechnis ebenso wie für die Beschleunigung tes Verkehrs

Ï der Fahrkartensteuer ließ der

daß er an ihrer Beseitigu

ng ‘mitzuarbeiten bereit

gige, die die in sie geseßten Erwartungen am

t. Ich fürchie, man wird versuchen, die Steuer

während an ihr überhaupt nihts reformiert werden

nen ünd Fahrkartenfteuer ift ein innerer Wider-

spruch. Der Erbprinz ‘10 über i wünschte, - die preußische Eisen- h

ieren

o ist das eine undurhf

eine große Partei. Sie k j ber Eiscibéburencältm s s lee Standpunkt er enbahnver n ganz unm er belähelnderx' Standpunkt. “D : ing D E E df, hat sich nen ge arge . H: a Sugentlittiar gewandt, wie die She E A e Schundliteratur Manne hat. L Last Bie h, d die Des Lictitcs ; sie ‘oft dur nunz ftimmen. D En des Bahnhofb windend klänen ndler ist ausges daß fie sich ‘darüber \{lüssig entsprechende neue Grundsäge eingeführt werden völkerung Elsaß-Lothringens empfindet süddeutsh,

was strafbar ift, ie Staatseisenbahn

bet das, was

reisen ab.

mat, ‘ob nicht

vern und Báden vollständige Freiheit des Verkehrs n, ‘so sieht man es in Elsaß-Lothringen mit Grund als eine ungleiartige Behandlung an, wenn dort die Eisenbahnliteratur als

evormundung des Staates fähig und bedürfti Die Erklärung des Ministers : was ordnungsfeindlih ist, läßt die Verwaltung niht zu, kann uns nit befri

ge Verkehrsangestell ein,

Weichensteller,

Sehr hart

ei für zu wohnen,

an eine Arbeits

leichtere vom Lohn ab. her

und erklärt

auftreten.

ee u

während die ERnRe Ie werig pte N und “nos : wird, der on Diens ocht w t.

Die Lohnsäte d ab olut L Piareiend; aller 4 E ih E afsung wie die

Durchschrittslohn \ei; bioh nit.

t' gehört, benso muß der Gerabses

Arbeiter dahin eten meiden, muß ih ke-

über ihre Grenzen hinaus mözlichft viel bat, tus Ye Eme A, wenn E es is o ausge}pr te Sammlung von Sympathieen bei der E Gie ba eln noch nit in genügendem Maße vor fih gegangen ist. Dazu trägt au die Beib

ehaltung des Eisens ür un Sth

und ordnungsfeindliche isters eröffnen keine Aussicht, daß sich darin ë’’bayerishe und württembergische Eisenbahn- genau ‘demselben staatserhaltenden Standpunkt Verwaltung und die Par Re eben einen ganz anderen, viel fre aßstab an die Aus- i ffe „unsittlich*“ und „ordrungsfeindlich“. saß. Lothringen sämtlihe sozialdemokratishen Blätter von vornherein aússchließt,

und nimmt den intensivsten Anteil an

Geschichten, di Die Ciserg etten, die er

der engsten Gei uchhandels gibt ‘die Verwaltung

lófsen. Es ist die höchste Zeit, müssen. Die Bes

0 edigen. Es handelt si die die Ordnung des Jrístituts voll und gänz aufrecht erhalten, ausges{chlofsen werden können nur deswegen, weil sie vorangeschrittene Ansihten- als Ueberzeugung an Darin gebe ih allerdings dem Minister recht, da Verkehrsangestellten als Mittel zur Ecrei niht anerkannt werden fann; absolute Sonderstellung deshalb Industrie dienen, sondern Träger des anzen nationalen und inter- nationalen Verkehrs sind, und die Aufr

ein fo eminentes Staatsbedürfnis ift, d unter keinen Umständen zugestanden werden kann. Abz. Böhle (Soz.) beshwert sich

chung von Lohnverbesserungen weil sie niht einer einzelnen

ehterhaltung dieses Verkehrs das Mittel des Streiks

Über ‘die häufige Folge von Schrankenwärter, H Prinzip habe die Eisenbahn- in den Werkstätten anerkannt, ¿ehnstündige Arbeit, während in tunden zu arbeiten ift. 24 Jahre im Dienste der Eisen- beiter hätten nur einen Lohn von

tunden gewährte Zulage von g gekürzt worden, wodurh die

nkenköntrolleuren müßten doch reifahrkarten ausgestellt werden. teie Arztwahl. Daß den erkrankten Arbeitern der Lohn nicht reduziert wird, hat der Minister behauptet ; ih kann das

Ein Arbeiter, der 23 Jahre lang feine Kräfte der Verwaltung gewidmet hatte, ‘wurde lungenkrank,

Hier aber ‘stellt sich di ib e

e könnten den bisher bezogenen

ten, den müßte man Jüngeren, Leistungsfähigeren wo die Arbeiter fih \tuadenlan

au in der Werkstätte aufhalten müssen, ist es d

daß die Lungenkrankheiten immer bäufiger

te der Chef der

ashgelegenheit ist nicht

oh

ichseisenbahnverwaltung alle i ausrei{hend | vorhanden, die find ungenügend, und dabei müssen die Arbeiter Das Alkoholverbot hat man ein-

Limonaden, Selters, werden äußerst Hohe Preis

aber in Zakunft wohl kaum wiederholen wird. Ich darf darauf hin- weisen, daß im Zahre vorher die Abbeförderung der Teilnehmer der Katholikenversammlung in Straßburg ganz außerordentli glatt vor sich gegangen ist. (Sehr richtig! in der Mitte.) : Die Wünsche, tie der Herr Abg. Heckscher bezügli der Gehälter

der Betriebssekretäre vortrug, habe ih mir töóhl gemerkt. Jch bin ja h der Lage, heute hier bekannt zu geben, welche Gehälter für die Betriebssekretäre in der Besoldungsvorlage erscheinen werden; nur fo viel darf ih sagen, daß man sie keinesfalls vergessen wird. die wiederholte

eine Beeinflussun

lie Wirkungen inister erkennen,

sei. Diese Steuer

riften bei. Aber

isenbahnen.

ührbare parteiische önnen verbieten

und ein zu befördert - doch

nur gegen die

te geistige Kol gute geistige fter be-

Der freie Wett- der neuen Zeit

und rvenn wir in

g behandelt wird.

enommen haben. ein Streik der

ten ' nehmen eine

eiger usw.,

Der Erkholungs- der Motivierung brauchten, weil die Arbeiter das so daß sie den tragen müßten. find noch sehr um der Ge- Die Arbeiter

ununterbrohen

stelle und zog für human Man erklärt

in dihtem ein Wunder, In alle diese

Sodas- e genommeñ, onnabend

Tagelohn ein ih glaubte, ‘es

g s 1 erfolgt, wendung auf den Fürsten Bülow hatte es ihr ganz

der Güterwagen Diese Mafregel ahnverwaltungen würde sie

waltung ih den Lohnsägen in der Industrie anzubequemen at,

allersärfste bekämpft Mirbea Wenn der Minister übrigens u Arbeiter, die sozialdemokratisch gesinnt sind, aus den Staats, werkstätten entlassen wollte, würde er ein s{ön schiefes

machen, wenn er }ähe, wie viele dann übrig blieben. Mit foigtt Reden, mit solchen Anschauungen an der obersten Stelle der Ver,

waltung treibt man: die Arbeiter nur in den Streik hinein. Ein Minister, der so unmoralische Grundsätze vertritt, hätte anderswo längst seinen Play verlassen müssen. Die Eisenbahnverwaltung stellt bier einfa die Eisenbahnarbeiter unter ein Ausnahmegeseßz, sie ächtet ihre Organisationen, sie hat den Arbeitern verboten, Wah[. bersammlungen zu besuhen, das Wort „Wabhlrechts1äuber“ in Ar-

e sonders angetan. Führt man diesen Standpunkt dur, dann muß man alle Sozial»

demokraten aus dem Militärdienst entlassen.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Die grundsäßlihe Stellungnahme, die ih einnehmen muß in der Frage der Arbeiterorganisationen und des Verhältnisses unserer Arbeitershaft und Beamtenschaft zur sozialdemokratischen Partei hat den Herrn Abg. Böhle zu einer großen Rede veranlafit, die eine ganze Kette von Drohungen enthielt. Wer vorher noch im Zweifel war, ob mein Standpunkt ein berechtigter ist, wird nunmehr über diesen Zweifel hinweggekommen sein.“ (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Abgeordnete hat . eine große Zahl von Einzelbeschwerden hier vor- getragen. Ih kann ihm bestimmt in Aussicht stellen, daß diese Beschwerden untersucht werden, soweit sie die nôötige Unterlage gewähren. Ih habe aber den Eindruck, daß der Herr Abgeordnete jede Maßnahme, die die Verwaltung im Interesse der Wohlfahrt threr Angestellten getroffen hat, geflissentlih beruntergeseßt und in ihrem Werte abgeschwäht hat; ob es si nun um die neunftündige Arbeitszeit, um den Urlaub, um die Badeanstalten, um das Alkohol verbot handelt, das wir im Interesse des allgemeinen Ver-

kehrs und der Betriebssicherherheit uud im Interesse der Angestellten erlafsen haben. (Sehr rihtig! rechts.) An alle diese Maßnahmen hat er ein eaber* angebängt.

Wenn so von seitea eines Vertreters der sozialdemokratishen Partei vorgegangen wird, dann dürfen Sie sh nit wundern, wenn auch ih bestimmt Stellung nehme, um unsere Angestellten darüber aufzuklären, wie gefährlih es ist, fich von Ihnen umogarnen zu lafsen. (Bravo! rechts. Große Unruhe und lebhafte Zurufe bei den Sozial- demokraten. Glocke des Präsidenten.) Ich will noch auf eine Bemerkung de3 Herrn Abg. Böhle ein- gehen, anschließend an meine Eröffnung in der Budgeikommission über die Fahrkartenfteuer, die wahrlih keinen Anlaß zu besonderer Erregung bietet. Jch habe dort ausgeführt, daß es nab den Er- fahrungen während “des verflossenen Jahres ganz zweifellos ift, daß die heutige Ausgeftaltung der Steuer einen ungünstigen Einfluß auf den Verkehr ausgeübt hat, nicht bezü,lih der Merge, sondern in der Art, wie wir ihn zu bewältigen haben. Es hat eine starke_Ab- wanderung von den oberen nach den unteren Klassen stattgefunden. (Hört! hört!) Ich habe dabei gesagt, man babe die Leistungsfähigkeit der höheren Klafse übershäßt. Das ift eine unwiderleglich durch die Statistik erwiesene Tatsahe. Ih habe aber damit durchaus nicht fagen wollen, daß die Aenderungen, die wir anstreben, in dem Sinne ausgeführt werden möchten, daß die dritte und vierte Klasse belastet wird. Das ist eine, wie ih hoffe, nicht bewußte EGrntftellung meiner Mitteilungen. Dem Herrn Abg. Hausmann möhte ih auf seine mehrfältigen Anregungen wegen einer anderen Gestaltung und Handhabung des Bahnhofsbuchhandels erwidern, daß ih Anlaß nehmen werde, dieser Frage meine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ih muß ihm aber in einem anderen Punkte widersprehen. Er meinte, mindestens die Hälfte der Angestellten der Reichseisenbahnen, vielleiht meinte er au der preußischen Staatsbahnen, gehörte der sozialdemokratischen Partei an. Meine Herren, das bestreite ih auf das allerentsciedenste (Zurufe bei den Sozialdemokraten), auf das allerentshiedenste, auch auf Grund eigener Wissenshaft. Das wir unsere Angestellten mit allen ihren Wünschen nicht zufriedenstellen können, das wissen wir, das geht eben unserem großen Personale nit anders, wie jedem anderen, der im Leben steht; der ist au niht immer zufrieden, der wünscht und hofft, und wenn er niht wüascht und hofft, feblt ihm zum Teil die Lebenslust und Lebensfreude. (Sehr richtig! rechts.) Darum haben wir au ein offenes Ohr für dasjenige, was unsere Angestellten an uns heranbringen, und es ist nicht notwendig, daß ihnen das auf agitatorishem Weg zugeführt wird. (Sehr gut! rechts.) Wir werden uns durch diese Art der Kritik nicht behindern lafsen, ganz konsequent . und zielbewußt weiter zu gehen in der Förderung des Wohles unserer Angestellten. (Bravo! rechts.) Abg. Molkenbuhr (Soz.): Der Minister hat niht auf die Frage geantwortet, auf Grund welhes Geseges er so gegen die Ar- eiter vorgehen kann, wie er es tut. Er hat dazu absolut k n Recht. Der preußishe Staat fügt si bei allen seinen Verordnungen ‘den Befehlen der Unternehmer. Er behält fih das Recht vor, seine Arbeiter so gut oder fo s{lecht zu bezahlen, wie er will, obne daß die Arbeiter ein Recht haben, si dagegen zu wehren, auf bessere Lohnbedingungen hinzuwirken. Wenn der Staat 4. B. Kohle kau , dann verhandelt er do auch, und zwar mit den Organisationen der Unternehmer, kauft er aber die Ware der Arbeiter, nämli ihre Arbeitskraft, dann will er mi! den Arbeiterorganisationen nit verhandeln. Das ift doch ein iderspruch. Die Nücksiht auf den Verkehr könnte man au er- füllen, wenn es sich um den Streik der Bergleute handelte ; die Bäckergesellen und Fleisher dürften dann E Ee stceiken, denn dann könnte man sagen, die Menschen könnten Mist essen, die Aerzte dürften auch nit streiken usw.

Abg. Brubn (Rfp.): Der Minister tut i t, wen er ald in Zukunft so rüdfielos öéten die V En

ereien auftritt, wie er es bisher getan hat; er verdient dafür unseren Dank.

Damit {ließt die Diskussion. :

Es folgen persönlihe Bemerkungen der Abgg. Emmesl und Werner. Die Resolution Dr. Will wird angenommen.

Beim Extraordinarium erklärt der

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Herr Abg. Emmel fragte an, ob die Mittel genügen werden, um die umfangreihen Vorarbeiten für die Umgestaltung der Mül- hausener Bahnhofsanlagen auszuführen. Jch kann diese Frage ohne weiteres bejahen und hinzufügen, daß mir die Ausgestaltung dieser Anlagen außerordentli am Herzen liegt und meinerseits alles ge- {ehen foll, um die Projekte zu baldigem Abschluß zu. bringen.

Das Extraordinarium und die Einnahmen werden

daß die Ver-

bewilligt.

Die Petitionen des Bürgermeisters der Gemeinde Sondernah und Genossen um Verlängerung der Bahn Cohitar—Megeral bis Sondernah und des Gemeinderats in

önheim um Errichtung einer Haltestelle daselbst werden den verbündeten Regierungen zur Erwägung überwiesen.

Es folgt der Etat des Allgemeinen Pensionsfonds.

- Referent Abg. Graf Oriola beantragt die unveränderte E 1/7 des Etats und die Annahme folgender Reso- lution: : „1) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß j / L a. der vom Reichstage bei Verabschiedung der Militärpensions- geseßze im Jahre 1906 besGloisinen Resolution, wonah im Reichs- dienst sowie in allen Bundesftaaten im Staatsdienst und -bei den Kommunalbehörden usw. allen Militäranwärtern bei der Festsezung ihres Befoldungédienftalters von der Militärdienstzeit ein entsprechender Teil angerehnet werden foll, tunlichst bald, und zwar für die Reichsbeamten spätestens im Etat für das Nechnungsjahr 1909, ent- sprohen werde; i f 4 b. eine wesentliche e der diätarishen Beschäftigung litäranwärter erfolge; Î 4 e B A Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in eine erneute Prüfung einzutreten, ob die Dienstzeitrente an ehemalige Militäranwärter nah dem Eintritt in die ipeasion nicht ebenso auszuzahlen ift, wie rwerbsunfä rente; : m d den E er zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Grundsätze für die Beseßung der Subaltern- und Unterbeamten- stellen bei den Reihs-, Staats-, Kommunal- usw. Behörden mit Militäranwärtern eingehalten werden.“ :

Der Referent verliest die zu den Refolutionen von seiten der verbündeten Regierungen in der Kommission abgegebene Erklärung und das Protokoll der Kommissionsverhandlung in einem mehr als halbstündigen Vortrage und !chließt mit der Erklärung, dos die Juristen in der Budgetkommission die Uebermittlung des Berichkes in dieser Form an das Plenum für erforderli gehalten hätten, weil das darin enthaltene Material für die {chwebenden Prozesse verwertet werden folle. | Li

Abg. Dr. Müll e r- Meiningen (fr. Volksp.) : Die schlimmen Juristen müssen es wieder einmal gewesen sein! pn dem Neferenten hat kein Mensch im Hause dur diese Vorlesung belehrt werden können. Ich pro-

aus diesem Vorgange ein Präjudiz geschaffen wird ; es werden in so wichtigen Fällen, wie üblich, shriftiihe Be- erstattet werden. E i {ließt sh dieser Verwahrung an und kritifiert. dann das rapide Anwachsen des Allgemeinen Pensionsfond®, das nur dadurch zu erkiären sei, daß die Penfionierungen in unver- bältnismäßig rashem Tempo zunehmen. Nach dem Militärwochen- blatt seien in der lezten Beit niht weniger als 30 Generale pensioniert worden. Der Redner erinnert an den ihm bekannten Brief des kom- mandierenden Generals des VII. Armeekorps, Freiherrn von Bissing, der egen seine Pensionierung gewissermaßen die Oeffentlichkeit angerufen babe, Auf die Pensionierung des Majors Grafen Lynar will der Redner nicht näher eingehèn, auch dem Kriegsminister keinen Vorwurf machen, foûndern nur darauf hinweisen, daß bei dieser Pensionierung eine anz auffallende Verleßung des Meilitärpensionsge]eßes vortege: Nach dem § 1 dieses Gesetzes ist die Pensionsgewährung nur zulässig beim Ausscheiden infolge dauernder Dienstunfähigkeit, nah § 4 muß zum Nachweise dieser Dienstunfähigkeit die mit Gründea versehene Erklärung der zuständigen Vorgeseßten und gegebenenfalls ein Bur achten der Aerzte vorliegen, daß sie nah pflihtmäßigem Ermessen die ortsezung des aftiven Militärdienstes für ausgeshlofsen halten. Nach ddem, was in der Oeffentlichkeit bekannt geworden und unwider- \sprochen geblieben ist, find diese beiden Paragraphen pebeut, wenn raf Lynar eine Pension erhalten hat. Denn der Grund für die Verabschiedung ist doch ein ganz anderer, nämlich der bekannte Prozeß. Ich richte die Frage an die Militärverwaltung, ob eine solhe Er- Tläârung der zuftändigen Vorgeseßten vorgelegen hat, und: welche Grünte darin. angegeben sind, um die Penfionierung zu rechtfertigen. Nach dem Offizieröpensionsgesez is die Militärverwaltung be ugt, einem zur Disposition gestellten Offizier die Penfion zu gewähren; fie ist aber niht dazu verpflichtet. Jh frage nun die Militär- verwaltu-g, warum sie im Falle des Grafen Hohenau von dieser Be- fugnis niht Gebrauch gemaht hat. Gedenkt die Militärverwaltung dem Grafen Hohenau die Pension wieder zu entziehen? Eine eigen- artige Erscheinung, in den leßten Jahren ist die, daß die Zahl“ der Offiziere immer mehr zunimmt, die aus der Armee ausscheiden und im Zivildienst eine hochbesoldete Stellung annehmen. Troßdem be- ziehen diese früheren Offiziere, die bis zu 120000 4 Tantieme verdienen, ihre Pension weiter. Eine Aenderung des erst zwei Jahre in Kraft stehenden Gesetzes ist niht mögli, aber es ns auf andere Weisé dieser ungerechtfertigten Belastung des Pensions- fonds abgeholfen werden. Die in jungen Jahren ausscheidenden Offiziere halten es vielfah unter ihrer Würde, als Eisenbahn- assistenten, Postassistenten oder in äbnlihen Stellungen fihch eine neue Existenz zu hafen. Wir meinen, daß diese damit fürlieb nehmen müssen, was das Reih und die Einzelstaaten ihnen bieten. Ich halte es für eine der wihtigsten Aufgaben der verbündeten Regierungen wie des Reichstags, aus finanziellen und sozialen Gründen der Zivilversorgung der Offiziere ihre Aufmerksamkeit zu senken. here verab{ciedete Offiziere könnten bei der Verwaltung von Ee DOES usw. verwandi werden. Mit den Resolutionen seien seine Freunde einverstanden. Der Redner trägt dann noh einige Be- werden vor, die sih auf Gewährung des Zivilversorgungsscheins eziehen. Es sei z. B. vorzekommen, daß Kapitulanten nicht den Zivilversorgungsschein erhalten baben, wenn fie ih gegen ihren Vor- esezten beshwert hätten; dadurch werde das Beschwerderecht flusoris® gemaht. Bei der großen Last von 180 Mill. Mark, die das Volk jährlich zu tragen báke.; müsse erwartet werden, daß die Pensionierungen unter den notwendigen Kautelen erfolgen.

neralleutnant Sixt von Armin: Jch beschränke mih auf kurze Worte über die Verabschiedungen. Wenn dem Vorredner auf- efallen ist, daß in leßter“ Zeit eine En große Zahl von höheren Offizieren verabsciedet sein sollen, so ist das natürli; im Frühjahr finden gewöhnlich größere Verabschiedungen statt, da die Truppenausbildungen so weit ‘vorgeschritten sind, daß die Offizieré auf andere Stellen gebraht werden können. Sie werden dann Monate finden, ‘wo gar keine Veränderungen stattfinden. Aus einem einmaligen großen Wechsel kann man alfo solhe Schlüsse nicht ziehen. Der Graf Hohenau ist \cinerzeit von Seiner Maj-ftät dem König zur Disposition gestellt worden. Die Aubouutig ves Abg. Erz- berger über den § 3, daß es im freien Ermessen der Verwaltung ge- standen hätte, dem Grafen Hohenau Pension zu gewähren, halte ml nit für richtig. § 3 besagt, es kann Pension gewährt us un das soll nihts anderes sagen ane pas As Parr wo rhjgrtwy oes

nsion, w er en

gibt wn Ae e genominen werden kann. Graf Hohenau hatte aber durch seine Bn A die Pension erworben. Als Graf a seinen Abschied einreichte, wurde ihm die Dienstunfähigkeit bescheinigt. Diese Bescheinigung, die der Abg. Erzberger als Grundlage der Pensionsgewährung verteidigt, liegt vor; ich muß es aber aen nes, derartige Papiere, die die Grundlage für Entschließungen Seiner Majestät bes Königs bilden, zur Vorlage in diesem Hause zu bringen. Der Fall Lynar liegt einfah so, daß man \ich fcagen muß: es konnte die Dienstunfähigkeit attestiert werden, waren nicht Momente vor n, ‘die eine andere Maßnahme erforderten, mit anderen Worten : trifft irgend einen Vorgeseßten ‘des Grafen Lynar bei der Verabschiedung die Schuld eines Vergehens geac geseulihe “Be- stimmungen oder nicht? Ob das der Fall ist, is zurzeit Gegen- stand einer s{chwebenden Untersuhung, deren Ergebnis abgewartet werden muß. Wenn Versehen vorgekommen find, so ist das be- dauerlih. ß in Zukunft nie wieder Versehen vorkommen werden, dafür kann kein Mens Garantie übernehmen. Es kommt darauf an,

in welhem Geist, nah welhem Prinzip gehandelt wird. Da ist

testiere tagegen, n

es eine bestimmte WVillensmeinung die Armeev L:

Dab T lde Vertushung und Unterdrückung zu unterbleiben hat.

Der Kriegéminister hat wizderholt onegeirogen

Duräührung dieser Allerhöchsten Wilenêmeinun

eintreten wird.

langen.

des Hauscs und den Ernst darauf jeßt nit einzugehen. Lesung vor.

Seiner Majeftät des Kön ' meeverbältnisse absolute Ari

, daß er für die mit aller Energie Das ist die Haupisahe, mehr kann mckn nicht ver-

Nücksicht auf die Geschäftslage O Sue exideint es n richtiger, Mir behalten uns dies für die dritte

i; ons.): Nah der Erklärung des Vertreters des dri ite M chn reunde keine Veranlafsung, auf diese rage näher einzugehen. ie Zahl der Offiziere, die höhere rivateinnahmen haben, ist so gering, es werden zwei, drei sein, taß dieser Zustand zu Beschwerden keinen Anlaß gidt. Wir bitten die Regierung, die Frage der Geg des Besoldungs- dienstalters bei den Militäranwärtern nunmehr zur baldigen Er- , AG zu bringen.

Abg. Singer (Soz.):

Dr. Stengel (fr. Volksp.): Haben Sie keine Angst, daß ih Jhnez einen langen Vortrag halten werde. Ih wollte nur bemerken, daß. man bei der Behandlung der Invaliden etwas “zu streng verfährt un das reue Pensionsgesez von 1906 zu rigoros anwendet im Gegensag zu der laxen Praxis bei der h der Generale. Es ist unbillig, daß Invaliden in timmten Fällen nach dem neuen Ges ‘eine geringere Pension erbalten als na dem alten Geseß.

bg. Hamecher (Zentr.) erklärt die serung der Lage der Alipensionäre für notwendig und führt ebenfalls Klage über das rigorose Verhalten der Behörde bei der Neufestseßung von Pensionen. Abg. Mugdan (fr. Volksp.) tadelt die zu häufige Pensionierung der Militärapotheker ; es könnten hier Ersparnisse gemaht werden. Abg. Graf Oriola (nl.): Ih bin für die Alipensionäre bei der Beratung des Pensionsgesetzes mit aller Kraft eingetreten, aber damals hat au das Zentrum gegen meinen Antrag auf rückwirkende Kraft

E Mas Ube erhalt der Abg. Erzberger nochmals das Wort. Er tritt dem Vorredner mit der Ausführung entgegen, daß der Abg. Hamecher nur im Falle Ee. e end L y ck: rér irtende un ea Mies des Kriegsministeriuums hält er nit für zutreffend; tie übrigen Erklärungen vom Bundesratstische

föônne er nur mit Genugtuung entgegennehmen. | Nachdem nochmals die Abgg. Hamecher, Graf Oriola und Erzberger sih auseinandergeseßt haben, wird der Etat bewilligt. Die drei Kommissionsresolutionen gelangen gur Annahme, „mit großer Mehtheit“, wie der Vizepräsident Dr. Paasche unter lebhafter Heiterkeit der im Saale noch an- wesenden % Mitglieder konstatiert. Ebenso werden der Etat des Reichsinvalidenfonds ohne Debatte, derjenige für das Reichsmilitärgeriht nach kurzer Erörterung über den Neubau für das Gebäude des Reichsmilitärgerichts, woran \ih der Referent Abg. Erzberger uud der Präsident des Rei a Ar ger a ju e G nach den Vor- ä etkommisffion bew ;

1M tir x6 der Etat für den Rehnungshof des Deutschen Reiches erledigt. ist, wird gegen 8/, Uhr Vertagung beschlossen.

r. Volksp.) protestiert nahträglih dagegen, daß der Us Mugdan r ira iht son heute beraten “worden Wh wodur seinen Freunden die Möglichkeit der Beteiligung. an r L örterung genommen sei. Nah ‘dem Beschlusse des Seniorenkonven sollte die Beratung erst am 16. März stattfinden. Lil aw

Vizepräsident Paa sche erwidert, daß der Gegenstan uu ie stimmung des Hauses auf die heutige Tagefordnung geseßt worden ist.

Schluß 81/, Uhr. Nächste Sißung Montag 11 Uhr. (Etats der Zölle und Verbrauchssteuern, des Reichsshaßamts- und der Einnahmen aus: dem Bankwesen.)

Preufzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

53. Sißung vom 14. März 1908, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Büreau.) 4 der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des

Sis s über die L Aver Staates und

Verbände für Amtspflihtverlezungen von Sein bei Ausübung der öffentlihen Gewalt.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Der heute zur Beratung stehende Geseventwurf soll dazu dienen, eine Lücke der preußishen Gesezgebung binsichilich des Beamtenrechts auszufüllen. Die Stellung des Beamten, welcher vorsäßlich oder aus Fahrlässigkeit bei Ausübung feines Amtes einen Dritten \{chädigt, ist durch den § 839 des Bürger]ichen Gesebuchs allgemein geregelt. Die Frage, wie weit der Staat selbst eintreten soll für Mißgriffe der Beamten, [ist im Bürgerlichen Geseßbuh hin- sihtlich ter fiskalishen Seite behandelt worden derart, daß durch 8& 89 in Verbindung mit § 31 des Geseßes bestimmt ist, daß der Staat zu haften hat für den Schaden, welchen die Beamten, die in fiskalisher Hinsicht Verrichtungen auszuüben haben, verursachen.

Des weiteren ist bekanntlih in der Grundbuhordnung bestimmt, daß der Staat für die Versehen der Grundbuhbeamten haften soll. Im übrigen ift die Regelung der Frage, wie weit“ der Staat ein- treten soll, durch ‘den Art. 77 des Einführungsgeseges der Landes- geseßgebung übertragen. Schon bet der Abfassung des Ausführungs- gesezes zum Bürgerlichen Gesezbuch ist die Frage, ob eineweitere Regelung innerhalb des preußischen Staates erfolgen ‘olle, mit in den Bereich der Erörterungen gezogen worden. Man hat damals davon abgesehen, und zwar vornehmlich wohl deshalb, weil man- befürchtete, daß sich, wenn eine Haftpfliht des Staates eingeführt werde, sehr viele unbegründete Ansprüche erheben - würden, und daß infoölgedefsen eine große" Zahl von ungere{tfertigten Prozessen ú E artitg würden; was für

[lgemeinheit iht erwünscht sein Tönn F Dn S ist erwogen worden, daß fich ein Bedürfnis zum Erlasse weitérer Haftvorschriften nicht gezeigt“ hatte, ' indem irgend- welche Anregungen von außen nit gegeben waren. Inzwischen hat sih die Sahlage wesentlich geändert; es sind hon seit längerer Zeit Stimmen laut geworden, welche verlangten, daß der Staat selber ein- treten solle, wo ‘seine Beamten gefehlt hätten: Namentlich ist dies mit großem Nachdruck bekanntli betont worden im Jahre 1906 ‘âuf : dem Iuristentage, nit. minder durch einen Antrag aus diesem hohen Hause, der damals nicht zur Erörterung gekommen ist, und dann im : tage und wiederum hier.

e Staatsregierung hat sich der Auffafsung niht verschließen

it den Arbeiten begonnen, welche dahin geführt haben, das jeßige Gesen ves ‘Borlage zu binden, wie ich auch unlängst nach Anregung aus diesem hohen Hause in Aussicht gestellt hatte.

können, daß die Anforderung berechtigt sei, und „deshalb is alsbald

herangetreten, nam entlich die größeren Bundesftaaten, wie Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und noch mehrere qüdere.

im Königreih Sachsen ist gewohnheitsrechtlich der Rehtszustand ein- geführt, daß der Staat für die Beamten eintreten müsse. In Preußen aber ist die bisherige Rechislage bestehen geblieben, und die wr keine8wegs befriedigend. Im Gebiete des allgemeinen Landrechts und des gemeinen Rechts bestand eine Haflpflicht des Staates für die Beamten nit; sie wurde dagegen anerkannt für den Bezirk des rheinishen Reckts, und zwar auf Grund des Art.1384 des rheinischen Bürgerlichen Geseßbuhs, welcher den Auftraggeber für die Verfehlungen des Beauftragten haft- bar mat. So haben wir also in Preußen zwei gesonderte Rehts- gebiete für die“ sehr wihtige Frage, in wie weit der Staat. haftet. Es ift durchaus an der Zeit, daß jeyt in dieser Hinsiht Wandel ge- \chaffen werde, und das soll gesehen dur den kurzen Gesetzentwurf, der dem hoheu Hause vorliegt.

Es- boten sich vershiedene Wege, um die Frage zuuregeln.“° Es handelte sich darum, die prinzipale Haftpfliht des Staates einzu- führen oder aber eine nur fubsidiäre derart, daß zuerst gegen ten Beamten vorgegangen werden mußte, und nur dann, wenn der nicht in der Lage wäre, seine Verpflichtungen zu erfüllen, der Staat ge- wissérmaßen als Bürge eintreten sol. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß der ersière Weg weitaus den Vorzug verdient. Es wird dadur erreiht, daß der Geshädigte sofort einen Schuldner, der unter allen Umständen leistungsfähig ist, in AñspruG nehmen

kann, und daß er schneller zu seinem Rechte kommen muß, weil er nicht zwei Prozefse zu führen braucht- Außerdem entspricht es der ganzen Stellung des Staates,

daß er für seine Beamten in jeder Hinsicht voll eintrete, und so hat die Staatéregierung den Weg gewählt, der in diesem Gese be- \{ritten ift.

Es wird also fortan, wenn ein Beamter, dem die Ausübung der öffentlichgen Gewalt übertragen ist, vorsäglich oder aus Versehen bei der Ausübung diefer seiner Pfliht Schaden verursacht, der Staat direkt ‘in Anspruh genommen werden können, als hätte er den Schaden selber verursacht; kurz, er tritt an die Stelle des Beamten, dessen Pflichten im § 839 des Bürgerlichen Geseßbu(hs geregelt sind.

Der Weg is} einfa und klar und ift, wie gesagt, durch die Rei hsgeseßgebung der Lande8gesezgebung offen gehalten, und es fragt sh nur noch, wie dieses Gese im einzelnen au8gestaltet werden* solle Was für den Staat gilt, gilt auch für die Kommunen; der reihs- rechtliche Vorbehalt erstreckt \fih auch auf sie, und vielfach werden von den Kommunen auch öffentlihe Rechte ausgeübt, sodaß der gesetz- geberische Gedanke ihnen gegenüber ganz in derselben Weise zur Wirkung kommen muß, als wenn es sich um Beamte des Staates selbst handelt. Dadurch rechtfertigt fih die nah der ganzen Lage der Sache gebotene Ausdehnung auf die Kommunen und auf sonstige Ver- bände, soweit fie öffentlihe Gewalt auszuüben berufen sind.

Nun haben wir näch unserm jeßt geltenden Reht die Be- stimmung, daß der Staat, wenn ein Beamter in Anspruch genommen wird, das- Recht hat, vorab entsheiden zu laffen, ob die Voraus- setzung der Jnanspruhnahme, nämlih die Verlegung der Amtspflicht, vorliegt oder niht. Diese Bestimmung hat ihren guten Grund; denn fehlte sie, so wäre zu befürhten, daß die Ansprüche sih in einem fast unübersehbaren Umfange mehren würden, indem vermeint- lie, aber unbegründete erhoben würden, die, wenn eine Vor- entscheidung niht geboten würde, nur im Prozeßwege, also umständ- lih und koftenreih, zum Austrag gebracht werden könnten. Diese Bestimmung, welche wir jeßt als geltende haben, muß nah der Auf- fassung der Regierung \elbslverständlich übernommen werden bei der Regelung des neuen Rechts. Der Staat tritt an die Stelle des Beamten; er soll ebenso haften wie der Beamte und unter denselben Vorausseßungen, wie es bither Rechtens ift. Deshalb legt die Staatsregierung besonderes Gewiht darauf, daß diese Bestimmung über die Konflikts:rhebúng auch aufrecht erhalten werde, soweit der Staat selbst jeßt die Haftung übernimmt.

Die weiteren Vorschriften des Gesetzes find uns{wer zu ver- stehen ; sie sind eine gegebene Folge des ganzen geseßgeberishen Grun dgedankens und sind “inden Motiven, wie sie vorliegen, ein-

d erörtert worden.

Ma gläube, daß ih heute von einem näheren Eingehen auf die Einzelvorschrift absehen kann, da ih annehme, daß die Vorlage einer Kommission zugewiesen wird, in der dann diese Fragen gründlih be- rohen werden können. ; 7 afi möhte ich aber noch hervorheben. Das ist die Bestimmung, daß der Staat, wenn er haftet und zahlt, naher án seinen Beamten Regreß nehmen darf. Diese Befugnis ift notwendig; denn würde sie niht eingeführt, so wäre zu befürten, daß die Beamten niht immer mit der vollen Sorgfalt prüften, wie weit sie gehen dürfen, da ihnen ja selbst keine Zahlpfliht drohte, sondern der Staat ihnen die Verantwortung abnehme. Also, der Regreß des Staates muß offengehalten werden; auf dem Standpunkt er Geseßentwurf. E eite annehmen zu dürfen, daß der Geseßentwurf als solcher allseitig von dem hohen Hause gebilligt wird. Ich gebe mich der Hoffnung hin, ‘daß die Formulierung des gesetzgeberishen Ge- dankens ebenfalls Zustimmung finden wird. Ich zweifele niht, daß, wenn er Gesezetkräft erlangt, damit eine wesentlihé Verbefserung unseres Rechtslebens eintreten wird, und ih empfehle deshalb diesen Gesegzentwurf der wohlwollenden Prüfung und Annahme des hohen Hauses. (Bravo!) L konf.): Meine Freunde {find bereit, den o cin R g E Ich frage den Herrn June, ob es rihtig ist, daß nah einer früheren Zusage zu gleicher auch im Reichstag ein entsprechendes Gcsey für die Neiwb eamten vorgelegt wird. Wir erkennen an, daß manche Gründe d x h ta eßentwurf sprehen, er soll die Unsicherheit beteiligen, dee es r Leven lich der Haftpfliht der Beamten bestand. Wir befürchten aber eine: Vermehrung der daraus entspringenden Prozesse und wollen us die Gefahr einer materiellen B anu nit außer aht En. G sondere Bedenken haben wir in dieser Beziehung gegen F 4, der aus h : Kommunal- und Schulyerbände haftpflihtig macht. Es q n ht - wenig. leistungsunfähige Verbände, und wir müssen uns bes egen, in solchen Fällen idt der Staat einzutreten hat. Wir bean B en, die Einzelheiten des Gesetzentwurfes in einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu erörtern. C | ntrag des Abg. Linz (Zentr.) wir Stelle Luf der Tagesordnung stehende ‘dritte S gee ( Quellenschußgeseßes für heute von derselben abgeseßt, da das

Andere Staaten sind hon früher an die Regelung dieser Frage

entrum seit Freitag zu wenig Zeit gehabt habe, neue wichtige Acirage zu diesem Fey zu heraten:

L