1908 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Lusensky hat ja die Stimmung, die in diesem hohen Hause dem Geseß- entwurf gegenüber zu bestehen \{eint, zutreffend geschildert. Diese Schilderung entspriht vollkommen den Eindrücken, die ih während der Verkandlungen empfangen habe. Ih habe mich manchmal der Empfindung nicht entziehen können, daß die Parteien jede in ihrer Weise den Wuns haben, eine Bestimmung in das Geseh hinein- zubringen, die irgend eine andere Partei hindert, es in dieser Form zu akzeptieren. (Heiterkeit.) Nun aber ist die Ursache dieser Situation der Herr Vorredner hat {on darauf hingewiesen —, daß dieses Gesey in wiederholten Resolutionen von diesem hohen Hause verlangt ist, daß die Regierung si wiederholt weiger- li verhalten und taß fie vor dem Erlaß eines solchen Geseges gewarnt hat. Die Regierung hat jeyt dies Bese eingebraht, und die Verhandlungen in Jhrer Kommission haben darüber keinen Zweifel gelassen, daß, wenn die uns gestellte Aufgabe überhaupt gelöst werden soll, es auf einer anderen grundsäßlichen Basis, als es von seiten der Regierung versucht ist, niht wohl ge- \hehen kann; denn der Entwurf, wie er Ihnen jeßt zur Beschluß- fafsung vorliegt, ist in seinen einzelnen Teilen von einer überwiegenden, aus Angehörigen aller Parteien \ih zusammenseßenden Majorität in der Kommission beshlofsen worden.

Ich möchte eine allgemeine Konsequenz aus dieser Sachlage ziehen und möchte die Herren bitten, in Zukunft, wenn sie stürmish Re- . solutionen wegen des Erlafses von Gesetzen an die Königliche Staats- regierung rihten, doch etwas vorsichtiger zu fein und es der König- lichen Staatsregierung und speziell mir nit zu verübeln, wenn wir nah den Erfahrungen, die wir hier gemacht haben, in Zukunft do etwas s{hwerer an die Erledigung derartiger einstimmig gefaßter Re- solutionen herangehen. Es ift dies der zweite Fall, der fich binnen kurzer Zeit ereignet hat, wo der Versuch der Königlichen Staatsre ierung, einstimmig ausgesprochenen Wünschen dieses hohen Hauses zu entsprechen, keineswegs unbedingt Ihre Zustimmung gefunden hat.

Meine Herren, ih habe mi in letzter Zeit gefragt, ob es bei dieser Sachlage etwa geboten sei, daß die Königliche Staatsregierung auf die Verabschiedung des Gesetzes ihrerseits verzichtet, und ob ih der Königlichen Staatsregierung empfehlen sollte, die Vorlage über- haupt zurückzuziehen. Dazu war aber nah meiner Ansicht die Sach- lage doch niht angetan. Die Iudikatur der beiden höchsten in Be- tracht kommenden Gerichtshöfe geht heute allerdings ja dahin, daß Polizeiverordnungen zum Schutze von Quellen in größerem Umfange für rehtswirksam angesehen werden, als dieses früher der Fall gewesen ift. Aber wir dürfen uns doch darüber nit täuschen, daß damit ein Zustand der Nechtssicherheit nicht geschaffen ist, sondern daß man zweifellos damit rehnen muß, daß eventuell auh einmal eine Gnt-» scheidung abweichend ausfällt. Man muß \sih ferner darüber klar sein, daß selbst dann, wenn es mögli sein sollte, in gewissen Grenzen im Wege der Polizeiverordnungen den Quellen den erforderlihen Schuß zu gewähren, doch keineswegs feststeht, daß nun auch dem Wunsch nah einem Schuße, wie ihn Jhre Kommission entgegen den Vor- {lägen der Regierung und diese erweiternd für notwendig gehalten hat, in Zukunft wirksam durch eine Polizeiverordnung würde ent- \sprochen werden können. Ich bin gereigt, diese Frage nah wie vor und troy der in legter Zeit ergangenen Entscheidungen zu verneinen. Unter diejen Umständen fragt es ih, ob es nicht doch richtig ist, eine an zweifelhafte Materie nunmehr im Wege des Gesezes endgültig und zweifelsfrei festzulegen. Jch habe mi daher auch noch einmal fragen müssen, ob denn die Grundlagen, auf denen diese Regelung erfolgen soll, rihtig sind, oder ob ibnen Mängel anhaften. Auch diese G1wägungen haben mich dazu geführt, daß ih mir habe sagen müssen: es ift beser, das Geseß wird fo verabschiedet, wie es vor- liegt, als daß es abgelehnt wird, und zwar aus folgenden Gründen. Es mag dahingestellt sein, ob das Kammergeriht und das Oberver- waltungsgeriht den Quellen in Zukunft ledigli im Wege der Polizei- verordnungen einen Schuß werden gewähren lassen, wie ihn §3 der Vorlage in Auéficht nimmt. Ih bin aber persönli der Auffafsung, daß, wenn die beiden Gerichtshöfe diesen Weg gehen sollten, darin zweifellos eine Unbilligkeit liegen würde. Es ist nah meiner Ansicht unrichtig, daß man dem Befißer einer Quelle, die im Zweifel falle erhebliche Einnahmen bringt, die Möglichkeit zuerkennen soll, Nachbargrund- fiücke erheblich in ihrer Nuzung zu beschränken, ohne daß dem Eigen- tümer des benachbarten Grundstücks irgendwelhe Gntshädigung ge- geben wird. Wir würden, wenn wir diesen Weg gingen, uns von den Wegen entfernen, die wir bisher in der preußishen Geseßgebung ge- gangen find, und au von den Grundsätzen entfernen, die bisher die preußische Verwaltung beherrshten, die von der Auffassung aus- gegangen ift, daß, wenn man das Eigentum an einem Grundftück zu Gunsten eines Dritten beschränkt, diese Beschränkung nicht ohne Gant- \{ädigung ausgesprochen werden soll.

Wenn Sie nun zu diesen allgemeinen Erwägungen noh die Tat- sache hiazunehmen, daß von seiten des Vorredners, wie auch von den Vertretern der verschiedenen Parteien anerkannt ist, daß, abgesehen von einigen Nebenfragen, die \ih auf das Verfahren usw. beziehen, grund- säglih gegen den Gesezentwurf nihts einzuwenden ift, wenn man überhaupt eine geseylihe Regelung dieser Frage beliebt, so werden Sie nach meiner Ansicht nicht anders können, als dem Gesezentwurf zuzuftimmen, und darum glaube ich Sie erneut bitten zu sollen.

Abg. Linz (Zentr.) : Das Gese bedeutet ein tiefes Eingreifen in die Interessen der Grundeigentümer ; diese können aufs äußerste ge- \{chädigt werden. Da § 9 als Beschwerdeinstanz für GCinsprüche gegen die Beschlüsse der Bildung eines Quellenshußbezirkes nur eine Ministerialinftanz vorsieht, nämlih die Minister für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft und für Medizinalangelegenheiten, so beantragen wir, daß gegen die Gytscheidung des Oberbergamts und des Regierungspräsidenten über die zur ildung eines Schuh- bezirks erforderliche Genehmigung zunähst die Besbwerde an den Oberpräsidenten zulässig ist, und daß gegen den vom Oberpräsidenten erlaffenen Bescheid innerhalb 4 Wochen beim Oberverwaltungsgericht die Klage stattfinden kann.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Ih habe mir \{on in der zweiten Lesung erlaubt, die grundsäylichen Bedenken darzulegen, die gegen die Einführung des

Lesung gegen diesen Wuns ausgesprochen habe, abgeschwächt werden ; beseitigt werden sie nicht.

Meine Herren, wenn irgend ein Fall beweisend dafür ist, daß das Verwaltungsstreitverfahren keineswegs immer diejenige Instanz ist, die den Interessenten die zweckmäßigste, ausgiebigste und sicherste Prüfung ihrer Beshwerde gewährleistet, so ift es dieser Fall. Es handelt \ich in dem Falle des § 17 um den Erlaß von Entscheidungen, die ergehen müssen auf Grund eingehender Grwägungen von Zweck- von Erwägungen, die nur stattfinden können auf Materials von Gutachten und wissenschaft- lihen Unterlagen manHerlei Art. Es is nah meiner Ansicht eine unzutreffende Auffassung, wenn man annimmt, daß gerade solche Fragen in zuverlässiger Weise entschieden werden in einer Art richter- lichen Verfahrens, das an formale Beweisvorschriften geknüpft ist. Die Entscheidung liegt nah dem Entwurf in der Hand von drei Ministern. Jeder Interessent, der eventuell in Frage kommen kann, hat einen Minister, der Quellenbesizer wird in

mäßigkeitsfragen, Grund eines umfassenden

dem Kultusminister einen wirksamen Ver- treter seiner Interessen finden, der Besitzer des zu belastenden Grund- sücks, im Zweifel ein landwirtshaftlicher Besiger, wird in dem Herrn Landwirtschaftsminister einen ebenso entschlofsenen und wirksamen Bes \{chüger finden, und \{ließlih entscheidet der in der Regel sahlih unbeteiligte Handelsminister, dem in der Geologischen Landes- anstalt, in den Oberbergämtern und in seinen technishen Räten Beratern gegeben . is, alle die intrikaten

und s{wierigen tatsäclichen Fragen zu entscheiden, die zur Ent- während im Zweifel das Oberverwaltungs8-

eine Fülle

scheidung zu bringen sind, geriht darauf beshränkt ift, lihen Gutachten der von den Parteien vorgeshlagenen Gutalter oder eines etwa von ihm zu hörenden Obergutachters seine Entscheidung zu treffen. Meine Herren, ih kann Sie daher nur dringend warnen, dem Herrn Abg. Linz zu folgen und den von der Regierung verlassen, vornehmlich im FInteresse der Be- die Ueberzeugung habe, daß gerade Fragen,

in der Ministerialinstanz ershöpfender und d entschieden werden können als im Ver- F kann Sie also aus diesen Gründen auch

vorgeschlagenen Weg zu teiligten selbst, weil ih wie die hier vorliegenden, zweckmäßiger geprüft un waltungsstreitverfahren. nur bitten, den Antrag des Aber auch formale Gründe \sprehen gegen diesen. Zunächst, ift das Verfahren ja an sich nicht ohne Vorbild; es wenn man einer' Entscheidung, an der das Ober- hat, den Oberpräsidenten als Instanz vorseßzt; Behördenorganisation nicht vorgekommen, und es wird ein Schritt sein, gegen den ih vom Standpunkte der rnstesten Bedenken habe. Es heißt hier für 1! Jh weiß nicht, wohin ih komme, wenn ih e mit aller Gnergie gewehrt habe, und aus den gestellten Anträgen niht zu entsprechen. Snelligkeit des Verfahrens betrifft, so werden die Beteiligten besser fahren, wenn es bei der Beshwerde an die Mi- nn die Beshwerde an den Oberpräsidenten und eitverfahren gegeben wird. Der Oberpräsident wird in den seltensten Fällen in der Lage fein, auf eine Beschwerde, zu entscheiden; er wird eventuell die Hilfe Anspruch nehmen müssen, um die Guit- ihm die nötigen Aufklärungen geben, und de Entscheidung des Oberpräsidenten im

meine Herren, ist aber ein Novum, bergamt mitgewirkt das ist in unserer ganzen

Bergverwaltung die e mi: principiis obsta mich nicht in diesem Fall diesem“ Grunde bitte ih, Aber au was die

nifier bleibt, als we das Verwaltungsstr

die an ihn gelangt, sofort des Handelsministers in ahter zu findea, die

wenn dann Verwaltungeëstreitverfahren wie lange das dauert, wifsen Sie ja aus den Erörterungen des in der Kommission und im Plenum Sie wiederholt beschäftigt haben, während, wenn gegen eine Entscheidung mts an den Regierungspräsidenten Beschwerde bei den elegt wird und si die Interessenten dahinter

Homburger Falles, die

des Oberberga genannten Ministern eing hierher kommen und dafür Sorge tragen, daß eine eilige Sache Eile behandelt wird können fie unter Um- llen in so viel Wochen eine Entscheidung ch den Vorschlägen des Herrn Abg. Linz in

auh mit der nötigen ständen in dringlichen Fâà bekommen, wie sie sie na Monaten nicht haben würden.

Das alles, meine Herren, bitte ih Sie, zu erwägen und den Antrag des Herrn Abg. Linz abzulehren.

Abg. Holts@ke (konf.) erklärt kurz die Zustimmung seiner Freunde ¡u va. Sesehz

Gesey nit enügend gerege 31 des Geseyzes,

.Gerschel (fr. Volkép.) bemerkt, daß seine Freunde dem zustimmen könnten, weil die Entshädigungsfrage nicht [t sei. Der Redner empfiehlt sodann einen Antrag zu der die Strafbestimmungen enthält und bestimmt, daß mit Geldstrafe bis zu 1000 4 oder mit Gefängnisstrafe bis zu sechs c auf Quellen bohrt, ohne die notwendi haben. Der Redner wünscht, da diese Straf- den Fall gelten sollen, daß die rbeiten ent- ot vorgenommen werden. zrat Greiff bittet, den Antrag abzulehnen. aldenburg (frkons.): Jh habe \ch{on in der Kom- mission erklärt, daß eine Stra t des Srundstünte geme nur treten kann, wenn ihm bei Ausführung der die Arbeit geeignet ist, den Bestand oder die Zu- Quelle wu gefährden. Sofern dies niht außer , wird also die Strafbarkeit erst eintreten können, nahdem stückseigentümer von der Behörde das Verbot zugegang-n ist. Daher halten wir werden dem Gesey s

als besonders w daß dieses Gese le dur die Fassung, we halten haben,

sung geltend gema wir annahmen, daß fahren die Grundla

I Auffassung irriümlih sei, da dieses Verfahren lediglich a “teh solle, durch das der Quellenbesiger darauf aufmerksam acht werde, daß er, wenn er den in diesem Verfahren verlangten nordnungen niht nachkomme, der Gefahr der Enteignung gegen- aber im übrigen für die Enteignung auch in diesem Ee, f einer Könlgbeten apengr mens Ç ag M eti le nde prüfung voranzuge at, die Grundlage en jo rede die b-i der weiten Lejurg erfolgte Annahme meines darauf

Monaten bestraft wird, we Genehmigung eingeholt bestimmunçen nur gegen einem Verb Geheimer Oberjufti Abg. Krause-

ewesen ist, daß

dem Grund

den A

timmen. urch die anderweite

hat, ist dem von mir bei der ersten Lesung

ihtig hervorgehobenen Wunsche Rechnung getragen, ide Ue §8 die Heilquellen beschränkt bl

ift die Schadener G ntlihes Bedenken, das ich \chon bei der ersten

cht habe, bestand gegen den § 29 insofern, als das in diesem Paragraphen vorgeschriebene Ver-

ür die Enteignung der Quelle bilden solle. hat der Minister erklärt, E, uis Or-

überstehe, da

Verwaltungsstreitverfahrens sprechen, und Sie haben in der zweiten Lesung alle dahingehenden Anträge abgelehnt. Nun erscheint der An- trag des Herrn Abg. Linz ja in einer wesentli abgemilderten Form:

er wünsht ledigli für den Fall des § 17 an Stelle der Entscheidung

der dort genannten drei Minister in letzter Instanz eine Enischeidung des Oberverwaltungsgerichts zu gewinnen. Damit würden ja in ge- wissen Grenzen die grundsäßlichen Bedenken, die ih in der zweiten

sind unsere Bedenken erledigt. Die Ein-

Antr Ne” Wecwn nee für die Feststellung des

des Verwaltu rkes, die wir aben, halten wir nah den Ausführungen des Ministers in Kommission niht mehr für erforderli, und wir werden deshalb stimmen. Bezüglich des § 31 haben wir das daß, wenn auch die Bergbehörden die Pflicht haben, Minister ausdrücklich erklärt hat, dauernd der Frage des

Antrag Linz

seine speziellen Interessen vertritt, der

auf Grund der ihm beigebrahten \crift-

Herrn Abg Linz abzulehnen.

geklagt . wird, nun, meine Herren,

rbeit bewußt

Gerschel für Ae UEGE ea

bt ; 19 bis 23 in der Kommission er- aupflicht auf ein gerehtes Maß zurück-

der ersten Lesung als notwendig be-

Graf von Spee und S chmidt- Warburg \hließt die debatte.

Meyenschein (kons.) und Resolution:

Schutzes der Quellen eine weitgehende Aufmerksamkeit zuzuwenden, der Quelleneigentümer doh nit in _der Lage ift, zu erfahren, welche Maßregeln das Sberzecgone zum Schuy seiner Quelle getroffen hat, und zu prüfen, ob diese

Minister sebr dankbar sein, wenn er hier vor dem

Baud da Ly rin Las Bere Ls die Oberberg- mter verp n uellenbesißer au

ändige Auskunft darüber zu geben, welhe Maßr eln zum Eq einer Quelle gegen den Bergbau getroffen sind, und da fie weiter verpflichtet sind, wenn der S

daß diese Maßregeln nicht ausreihen, in eine Prüfung der von ihm gestellten Anträge einzutreten.

würde d aßregeln ausreihend sind. SUN cine “aaa

sein Verlangen _vo

uelleneigentümer zu der An t kommt,

Minister für Handel und Gewerbe Delbrüd:

Meine Herren! Ich bin in der Lage, diesen leyten Wunsch des Herrn Abg. Krause zu erfüllen und ihm zu erklären, daß ih es tat- \ählich für selbstverständlich halte, daß die Oberbergämter den Quellen- eigentümern Auskunft erteilen über die zum Schuye der Quellen ge- troffenen bergpolizeilichen Anordnungen. Ich halte es ferner für selbstverständlih, daß die Bergpolizeibehörden in eine Prüfung ein- treten über Beschränkungen, Abänderungen oder Erweiterur gen dieser Anordnungen, welche die Quelleneigentümer etwa beantragen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Oberbergamts wäre immer noh die Beschwerde an den Minister für Handel und Gewerbe zulässig. Ih glaube, die Garantien, die Sie wünschen, sind gegeben. (Bravo!)

Abg. Graf von Spee (Zentr): Man ist seit 1860 mit dem geltenden Zuftande zufrieden. D

noÿ nicht zerstreut. Wir können ein Gese niht annehmen, desen nahme noch nicht alle Zweifel ausschließt. ei Lusensky hat eigentli eine ganz entschiedene Rede gegen das Ge

bitte ih ihn mit seinen Freunden, die Konsequenzen zu ziehen und das Gesey abzulehnen. Ih habe

meine Bedenken gegen das Geseh aus landwirtshaftlihen Gründen ausge- führt. Im Eesehz steht keine Dea s darüber, wie rof der Shuhz- bezirk sein sol. Es läßt ih auch geo

e verfassungsrechtlichen Bedenken at ns

et gehalten, und deshal chon in der dritten Lesung des Et.ts

ogisch nicht feststellen, wie we Quelle sih erstreckt; es wird also immer auf eine willkürliche

bezirk kann auch eine zweite Quelle beschränkt werden, und ließli faun nur noch der Quellenbesiger innerhalb des Schuybezirkes na me Queen bohren.

liden Gründen gegen das Gesetz aus.

G Aba. Schmidt -Warburg (Zentr.) : Jch bedauere, daß meine ver- fafsungsmäßigen Bedenken, die ich in der zweiten Lesung gegen das Gesetz ausgesprochen habe, bei den anderen Parteien gar keinen An- flang gefunden haben. Gs hat niemand auf diese Fragen ein- elassen, und doch handelt es ih hier um eine Beschränkung des rundeigentums- Wo ift heute der Abg. Hahn, der sonst immer so die Interessen des Grundbesitzes vertritt ? A Schulze“ Pelkum: r ist im Reichstag!) Der Reichst

noch garniht angefangen. Wenn man diese Beschränkung des Grundeigentums gutheißt, kann man auch der Verstaatlichung des Grundbesitzes ohne Entschädigung im Prinzip niht widersprechen.

Beschränkung des Grundstücksbesigers hinauslaufen. Durch den lis

Klausener (Zentr.) spricht sih gleihfalls aus wirtshaft-

ag hat ja

gebe zu, daß in dem Artikel 9 der Verfassung niht aus-

DA eth gesagt worden ist, daß bei Beschränkung des Grunds eigentums „volle“ Entschädigung gewährt werden soll; aber wenn gesagt ist, daß das Grundeigentum nur gegen Entschädigung beschränkt E darf, 1 U darin selbstverständlich, daß es eine volle Entschädigung sein soll.

der eaen der Rechte des Artikels 9 der Verfassung, und ih hoffe, daß das Herrenhaus daraufhin das Gesey noch einmal nahprüfen wird.

Im Herrenhause ist man recht ängftlih in

werde bei der Schlußabstimmung beantragen, daß über das Geseh, es eine Ede E ria enthält, nah 21 Tagen nohch einmal

abgestimmt werden foll

Geheimer Oberiustizrat Greiff führt im Anschluß an seine Bemer-

kung bei der zweiten Lesung nochmals aus, daß diese geseßliche Beschränkung des Grundeigentümers zulässig sei, da Art. 9 der s{hränkung „nah Maßgabe des Gesetzes" zuläßt.

erfaffung die Be- Kommissar des Landwirtshaftsministeriums, Geheimer Ober-.

i srat Dr. Engelhard: Fch muß den Vorwurf zurüdckwe sen, dos durch ‘das Gesetz die landwirtschaftlihen Interessen verletzt würden. Der Gesegentwu ift im Landwirt haftsministertum eingehend geprüft L die I _ fen einzelner Grundbesißer zurücktreten müssen. Uebrigens

refsen einzelner ; a G “ad die Grundbesißer in zureihendem Maße entschädigt. Das Gese liegt eher im Interecsie der landwirtschaftlihen Bevölkerung,

als daß es sih dagegen wendet.

e Heilquellen sind von so eminent ôffentlihem Interesse,

Abg. Lusensky (nl.) beantragt, die gestelllen Ab-

änderungsanträge abzulehnen.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg R ¿ ais

Sodann wird der G eßentwurf ohne weitere Dis-

kussion in den einzelnen aragraphen unverändert nah den Kommissionsbeschlüssen angenommen, alle Abänderungs- anträge werden ab elehnt, ebenso der Antrag Schmidt-Warburg auf wiederholte Abstimmung nah 21 Tagen.

Es folgt die erste DeEatung des Gesehentwurfs, be- treffend die Gebühren der He -

ammen... L Nach § 1 soll der Regierungspräsident im Landes-

olizeibezirk Berlin der Polizeipräsident die Gebühren- au e die Dienstleistungen der Hebammen festsezen, die

r Krei t d rfbag Nach § 2 soll bei Streitigkeiten über die Gebühr einer Bezirkshebamme der Landrat nach Anhörung des Kreis- arztes und des Zahlungspflichtigen die Gebühr f r w0- gegen die Beshwerde an den den zulässig ift.

e oder Ortschaften verschieden bemessen werden

Regierungspräf ten

Die Abgg. Lüdicke und Freiherr von Zedliß und

Neufkir eikons.) beantragen zu 1 folgenden usaß: „Vor A eng m5 Gebührenordnung Sb vit Priauesa in Stadikreisen die Gemeindevorstände zu hören.“ Zu

üsse,

beantragen dieselben Abgeordneten die Abänderung, daß die Beschwerde an den Bezirksaus\{chuß gehen soll.

i i ; di ck ikons.), Die Mas. beilig Ger \ Lie A:

„die Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß den

Gebühren und Auslagen, welhe wegen Mittelloßjigkeit H ien nicht beigetrieben werden können, aus dffentlichen

Mitteln ersegt werden.“

(Séhluß in dor Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reih

(S@luß aus der Ersten Beilage.)

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle :

Meine Herren! Bereits bei der Beratung des: Medizinaletats ist der Reform des Hebammenwesens und der Notwendigkeit einer wirtshaftlihen Verbesserung der Lage der Hebammen gedacht worden. Für dicse Verbesserung ist die dringendste Grundlage eine angemessene Ordnung des Gebührenwesens. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß den Hebammen für. ihre Arbeit, Mühe und große Verantwortung cine angemessene Vergütung gesichert ist, und weiter, daß wenigstens die Gebühren der Bezirkshebammen in einem möglichst einfahen und zur Einziehung gelangen. Diesen beiden Forde- Er verzichtet ge Festseßung der Gebühren für das enordnung dem Re-

billigen Verfahren Ul der vorliegende Entwurf Rechnung tragen. auf eine einheitlihe, gleihmäßi Land und überläßt die Festseßung der Gebühr mit der Maßgabe, daß der Regierungspräsident chiedenartigkeit der wirtshaftlihen Verhältnisse seines Bezirks dur. eine verschiedene Be- Gebühren Rechnung zu tragen.

sten Bauftein für die Reform des Heb- ammenwesens bilden, wie in der Begründung des näheren ang geseßlichen Verfahren, bestebt der Verhandlungen mit den beteiligten Kom- Verhältnissen sich möglichst an- Regelung des Hebammenwesens herbeizuführen. Der Gnt- r der Grundstein für die Reform, ‘und darum Aufnahme zu teil werden zu

gierungspräfidenten, befugt ift, der Vers innerhalb einzelner Teile meffssung der Der Entwurf soll den er

ist. Abgesehen von diesem im Verwaltungswege durch munalverbänden eine den bestehenden

wurf ift nur. kurz, ist abe bitte ih, ihm eine. möglih#t wohlwollende

Abg. Burchard (kons.) er Zustimmung zu dem Entwurf, vorgeshlagenen Abänder

Abg. Shmedding auch diesmal wieder be Fann ih namens meiner Freunde einer Gebührenordnung für

rüßen. Auf diese Weise w ohnung der Hebammen kommen. Lohn zufrieden sein,

wenigstens auf eine besti stimmung im § 2, d auc für die andere Freunde erkflär® ih trägen stimmen werden. Heydweiller (nl.): Gesetzentwurf. mit den Anträg leih ein umfassendes Gese onnte. Wir begrüßen mit F

tori d - A E bei dieser G

in Bonn hin ___ ß auf diesem

flärt namens feiner Freunde kurz die ebenso zu den von den Konservativen

Frage wiederholt und ebraht worden ift, ersuch zum Erlaß

ngen.

(Zentr.): Nachdem diese im Etat zur Sprache diesen ersten Hebammen mit großer ird es endlih zu einer angeme Sie müssen häufig mit einem sehr es erfreulih, daß fi Gebühr renen können. für die Bezirkshebammen gilt, ift aber Namens meiner den Geseßentwurf mit den

Hebammen ein Bedürfnis.

, daß wir für

Auch meine Freunde stimmen dem

Wir bedauern nur, daß nicht über das Hebammenwesen gemacht werden reude auch die Erklärung des Ministers, bureaukratisch verfahren werden, Verhältnisse elegenheit auf die

enommen werden soll chen Hebammen-

estrebungen des Vereins wesens unter dem Vorsiß des P

Abg. Lüdicke (freikons.): Gebiet gesetgeberish vor fassendes Geje macht ist, so bung damit befassen nd teils notwendig auf lokale Schwie teils entspring präsidenten mi bereit, den Geseßentwu damit dieser wichtige Schritt n werden kann. Münsterber n Schritte zur Der Verein zur Förderung des wirkt und den We hilfe der Kreise i folge vorangegangen. haben den Fehler, der Taxen nah sein; in Schleswig

Es ist endli Zeit, daß ird. Wenn nicht soglei ein um- egelung des Hebammenwesens ge- Minister auch weiter die Geseßy- Die von uns beantragten Aenderungen damit auf die lokalen Verschiedenheiten und iten Rücksiht genommen werden kann, und Bedenken, daß wir niht den Regierungs- t der Rehtsprehung betrauen können. Wir rf ohne Kommissio

gegangen w heitlihen R offen wir, daß

nsberatung zu erledigen, dieser Session gemacht

(fr. Vgg.): Auch meine na des Hebammenw Hebammenwesens hat se wir gehen müssen. Auch di Selbst t segensreihem Gr- bestehen schon, Die Abstufung wird nicht richtig iedene Taxen auf- die Taxen so festgestellt werden, daß In Frage kommt

eunde begrüßen ns mit Freude. gensreich ge- gezeigt, den in dieser Rihtung {hon m

Gebührenordnungen daß sie niht Geseyeskraft haben Einkommensteuerveranlagu

müssen aber di bammen einen au noch, wie Ersaß r bädi, è L: 2e die Heb en igt ferner die

sie sich zu unterziehen dafür gesorgt werden, gegeben werden, die von jenen au tretung übernehmen können.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

eden der sämtlichen Herren, die bisher nehme ih die eine hoh- unser heutiges

sreidenden Lohn bieten. den soll, wenn eine Bezirkshebamme zu sorgen haben. sten der Desinfektion, der zu schaffen, muß Volontärinnen bei- sgebildet werden und die Ver-

eshaffen wer e werden für den Erf ammen für die ben? Um sofort Ersaß

daß den Bezirkshebammen

Meine Herren! Aus den R zu diesem Geseyentwurf gesprochen haben, ent daß alle auf dem Boden stehen : ig unzulänglih (sehr rihtig!), und wir müssen Verbesserung desselben erreichèn.

stehe auf demselben Standpunkt, und ih bitte au, daß, wenn der jeßt eingeshlagene Weg niht zum en, dann eben ein anderer zum Ziele führender ird; denn ich lege den größten Wert darauf, eres Hebammenwesens auh wirkli zu erreichen.

erfreulihe Tatsache, Hebammenwesen demgemäß eine Meine Herren, ih dessen gewiß zu sein, Ziele sollte führen könn Weg gewählt werden eine Verbesserung uns

(Sehr richtig!)

es sind nun-von den einzelnen Herren Vorrednern Unter anderen hat der Herr Abg. en, daß der § 2 des Geseh- das erleihterte Einziehuugs- und bedauert, daß dasselbe nicht mmen. Aber die freien Heb- Verbindung mit irgend welcher bebördlihen halten si bald hier bald da auf, und das heblihe Berufungen von wenn auch für freie l[lgemeinen geseßlichen Verfahren abweichendes Die Bezirkshebamme hat durch die mit den

Meine Herren, mehrere Punkte berührt worden. Schmedding zunächst darauf hingewies entwurfs nur für die verfahren der Gebühren vorsieht, auch möglich wäre für ammen stehen außer jeder Instanz; sie find freizügig, weist darauf hin, daß vorausfichtlich er anderer Seite zu befürhten sein Hebammen ein von dem a festgesezt. werden würde.

Bezirkshebammen

die freien Heba

/ Zweite Beilage | anzeiger und Königlih Preußischen

Berlin, Dienstag, den 24. März

Art von amilicher Stellung, sodaß. die Zulassung dieses Verfahrens wohl gere(htfertigt ift. :

Der Ansicht des Herrn Abg. Schmedding muß ih entgegen- treten, daß die Zahl der Bezirkshebammen kleiner wäre als die der freien Hebammen. Wir hatten nah der Statistik vom Sahre 1902 12 000 Bezirks- und sogenannte Armenhebammen und 8000 freie Hebammen. Diese sogenannten Armenhebammen sind in den Groß- städten diejenigen, die zufolge eines Vertrages mit der Stadt die Armenfälle unentgeltlih oder billig behandeln müssen.

Der Herr Abg. Lüdicke hat den Wunsch ausgesprochen, daß jede bureaukratishe Ordnung bei der Regelung des Hebammenwesens verx- mieden werden möge. Meine Herren, das war gerade die Erwägung, die mih bestimmte, zunähst von einem allgemeinen Gese abzusehen und auf dem Verwaltung8wege, den ih vorhin bezeihnet habe, eine Verbesserung des Hebammenwesens zu -versuhen. In einzelnen Teilen unserer Monarchie haben wir nah der Initiative der Kreisverbände bereits außerordentlich erfreulihe Ansäße zu einer Verbesserung des Hebammenwesens. Meiner Meinung nah soll man das, was \sih ein- mal bewährt hat, möglichst sonen, und dieses wäre niht mögli ge- wesen bei einer allgemeinen geseßlihen Regelung, während wir jetzt in der Lage sind, uns bewährten Verhältnissen und Einrichtungen an- zupafsen und dur seine Beibehaltung und Ausdehnung für die einzelnen Gebiete eine Neuordnurg zu Anden.

Der Abg. Münsterberg hat eine große Fülle interefsanter An- regungen gegeben, die ich im einzelnen gern nahprüfen werde, um sie bei den Ausführungsbestimmungen und auch im übrigen tunlihst zu beahten. Ich betrachte es in Uebereinstimmung mit ihm als selbst- erforderli, daß die Taxen so gestaltet werden, daß sie den Hebammen ein genügendes Einkommen gewähren, das den erhöhten Anforderungen an ihre Ausbildung und an ihre Leistungen am Krankenbette entspricht. (Abg. Münsterberg: Bravo!) Auch ist es nah meiner Meinung selbst- erforderli, daß die Bezirkshebammeil in solhen Fällen, in denen sie einen Armen behandeln, troydem für ihre Müheleiftungen eine Be- zahlung erhalten, daß ferner der unlautere Wettbewerb unter den Bezirkshebammen ausshlossen werden muß, daß namentlich nicht die eine unter das Minimum der Gebühren heruntergehen darf, um das vurch in dem Bezirk der anderen Praxis zu bekommen. (Abg. Münster- berg: Sehr gut!)

Apparate, Desinfektionsmittel und alles, was die Hebamme für ihren Beruf braucht, wird eigentlich {hon jeßt in allen Fällen den Bezirkshebammen auf Kreiskosten geliefert. Dabei wird es auhch weiter verbleiben müssen. Ferner bekommt die Hebamme --auch {hon jegt in den meisten Fällen eine EntsWädigung, wenn sie zufolge An- steckung am Krankenbett eine Zeitlang ihrem Beruf entzogen wird, wenn sie selbst erkrankt und dadurch zur Ausübung ihres Berufes nicht in- der Lage ist oder, wenn sie \{ließlich ganz unfähig wird, ihren Beruf auszuüben. Die Anregung, den“ bewährten Hebammen Volontärinnen beizugeben, halte ih für wertvoll, und werde ihr gern näher treten.

Im übrigen darf ich mich noch zu den gestellten Anträgen äußern,

Der Antrag unter 1 is zurückgezogen, also erledigt. Gegen den An- trag unter 2 habe ich keine Bedenken, da die Beteiligung der Ver- tretung der größeren Kommunalverbände eine erwünshte Gewähr dafür liefert, daß in jeder Weise eine zutreffende Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bei der Festseßung der Gebühren erfolgt. Auch gegen den Antrag unter 3, den Bezirksaus\huß als Beshwerdeinstanz einzuseßen, will ih keine Bedenken erheben, wenngleich ich an sich eine Verbesserung in dem Antrage eigentlich nicht zu erblicken vermag. Indessen ist aber au, namentli bei der voraussihtlihen Seltenheit der in Betracht kommenden Beschwerdefälle, nihts dagegen einzu- wenden, kdaß der Bezirksausshuß als die entsheidende Beshwerde- instanz hingestellt wird. (Bravo!) __ Abg. Dr. Müller (fr. Volksp.) : Der Geseßentwurf tit als erster Schritt zur Regelung des Hebammenwesens zu begrüßen. Andere Länder sind allerdings hon weiter vorgeschritten, die Tochter des Präsidenten des dänischen Storthings übt z. B., niht wegen Gelderwerbs, sondern des allgemeinen Wohls wegen, diesen Beruf aus. Wir werden dem Geseßentwurf zustimmen, denn es handelt sih hier um eine Frage der Zukunft des deutschen Volkes.

Abg. Linz (Zentr.) empfiehlt die Resolution des Abg. Dr. Heisig. Fn den Etat seien für Beihilsen an Hebammen bei Geburten von mittel

losen Wöchnerinnen 50 000 #6 eingestellt, das mache bei 1200 000 Geburten im Jahr !/2 ch- für eine Geburt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Wie der Herr Vorredner richtig hervorgehoben hat, besteht in der Instruktion für sämtliche Hebammen die Verpflichtung, jedem Rufe, der an sie herantritt, Folge zu leisten und demgemäß den Schwangeren zu helfen. Die Frage, wie die Bezahlung erfolgt, ist in der Instruktion eine offene. Ih stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß es erwünscht ist, einen geeigneten und praktiscken Weg zu finden, um auch der freien Hebamme eine angemessene Ent- \{ädigung in den Fällen zu sihern, wenn se, threr instruktionsmäßigen Pflicht entsprehend, ihre Arbeitskrafi und Mühe eingeseßt hat. Be- züglich der Bezirkshebammen wird, wie hon der Herr Vorredner hervorhob, in der Regel die Entschädigung für Armenentbindungen bereits durch die Verträge gesichert, die sie mit den Kreisen abge- schlossen haben; ih beabsichtige ferner, die Gewährung von Beihilfen aus dem Hebammenfonds von 50 000 4 ausdrüdlich an die Bedingung zu knüpfen, daß der Kreis sh verpflichtet, den Bejzirkshebammen für die Besorgung von Armenentbindungen eine entsprehende Entshädi- gung zu gewähren. a

Soweit aber der Antrag über die Bezirkshebammen hinaus auh eine Versorgung der freipraktizierenden Hebammen erstrebt, bin ich zu meinem Bedauern niht in der Lage, zu dem Antrage eine bestimmte Erklärung abzugeben, da hier eine Materie in Frage steht, bei: welcher noch andere Refsorts beteiligt sind. (Bravo.)

Abg. Dr. Heydweiller (nl.): Wir werden geshlofsen aus prak- hen lten gegen den nie stimmen; Me uns sonst sehr

Kreisen oder den Kommunalyerbänden abgeschlossenen Verträge, die in

ganz bestimmter Weise ihre Verhältnisse ordnen, gewissermaßen eine

tis sympathisch ist, der aber zu unbef mmt gefaßt ist, um seine Trag- weite in: finanzieller Hinsicht übersehen zu Tönnen. P |

Staatsanzeiger. | : 1908.

Abg. Münsterberg spricht si in gleihem Sinne aus.

Damit schließt die Generaldebatte.

der Spezialdebatte werden ohne weitere Diskussion die Paragraphen des Geseßes angenommen mit den

stellten Änträgen Lüdicke.

. Veber “die Resolution Dr. Heisig wird gar niht ab-

gestimmt, da sie geshäftsordnungsmä

von Staatsmitteln an eine Kommis

aber niemand einen Antrag auf Kommissionsberatung:.

des Antrags der Abgg,:Aron- ' möglichst bald einen Gesetz-

ig wegen der Verwendung ehen müßte, es stellt

Es folgt die Beratun sohn u. Gen. (fr. Volksp die Staatsregierung zu ersuchen, entwurf vorzulegen, der eine Abänderung der Kreisordnu daß das Wahlrecht zum hrten Bedeutung der Stadt- und Land- sowie von Industrie und Gewerbe abgeändert wird. Damit verbunden wird die erste Beratung des von den Abgg. von Böhlendorff - Kölpin (kons.) u. brahten Gesegentwurfs zur Abänd ordnung für die älteren Provinzen Verordnung für einzelne Kreise nach rats bestimmt werden kann, im Wahlverban

führt, insbesondere dahin,

tage entsprehend der verme

Gen. einge- d fr tóniglidhe rch Königliche Anhörung des Provinzial-

daß von dem für die Wah rbande der größeren ländlihen Grund- ebenden Mindestbetrage an Grund- und Gebäude-

E RIE E E E Me M E E L M E S C Ee S R H er G L

berehtigun besiger maßg 6 steuer wenigstens die Hälfte auf die Grundsteuer entfallen muß. Abg. Gyßling (fr. Volksp.) führt zur Begründung Aronsohn aus: Seit den ahtziger Jahren hat eine gro in den Bevsöikerungsverhältnissen stattgefunden. Die Städte und der Landgemeinden auf den Kreistagen gegenüber der ‘entspricht durchaus nicht den (Der Redner ‘weist dies durch statistische Zahlen andelskammern von Görliß, herausgegeben, in welcher daß die Städte und Land- Eine allgemeine t es allerdings noch nicht, die Handels- Landräte haben bereitwilli T E No Nahe l n bereitwillig unft gegeben, andere dagegeu nicht. Die Statistik hat daher vorläu G g L werden können. Auskunft zu geben. die wirtschaftliche und fulturelle emeinden gegenüber dem Großgrundkesiß, teuerleistung und der Bevölkerungsziffer, aus\{chuß wird vom Kreistag zus wichtigen Aufgaben Volks\hulunterhaltungsgeseß bekommen h über die Einrihtung von Simultanschulen, Landrat, bestimmen Steuern usw. sind also das Fundament unserer Verwaltung. [ite selbst ein Interesse daran haben, diese 5 at man si dagegen heftig gesträubt Kreisen des Großgrundbesiges hon Stimmen für die Beseitigung de Bevorzugun der Kreisordnung eine feste Bestimmung, zur Grundlage

werden soll. tischen Personen besteht ein Bedenken überh Kreisordnung muß so ausgestaltet werden, Selbstverwaltung entspricht. einseitig im Intere träge der Gemeinde

des Antrages Verschiebung Bertretung der

des Großgrundbesitzes Steuerleistungen. besonders für Ostpreußen nah.) Die Liegnitz, Sagan usw. haben eine Sh sie zu derselben Feststellung kommen, gemeinden auf den Kreistagen Statistik für ganz Preußen gib d aber mit einer

ck S, A

ß für 9 Provinzen gemacht l sollte die Landräte anweisen, überall Man wird nicht leugnen können, daß seit 1872 Bedeutung der Städte und Land- auch abgesehen von der gestiegen ist. Der Kreis- t, und ih weise darauf der Krei3aus\chuß dur das er entsheidet z. B. die” Kreistage wählen den Kreistag und Kreisausschuß

Der Großgrundbesiß evorzugung aufzugeben. ; aber es werden do laut, welche Es fehlt in

Die Regierung

ee L in HGR S ret

ammengese

ien sf" See:

baß die lebte V [fszähl die leßte Volkszählun für die Zusammenseßung des Kreist t

Jn bezug auf das aktive und passive

8 gemacht blreht der upt niht mehr. Die fie dem Prinzip der Böhlendorff Mo zu

Der Antrag e der ländlichen Befißer. mmission zuzuweisen. Abg. von Böhlendorff-Kölpin drucks nicht erwehren, daß aus den Aus Mißtrauensvotum gegen die Kreisaus möte das niht unwiderspro chüfse erfreuen \ich Seit 1882 \hiebung zu Ungunsten der Vertret bar gemacht. (Der Redner stell Mein Antrag hat keinen po werden wir Gelegenheit haben, Abg. Schulze-P bitte i, beide Anträge ausführlichen

q \.): Ich kann mich des Ein- ührungen des Vorredners ein chüsse hervorgeht. en lassen; die Kr Lande einer ungeteilten Vertrauens- hat sich in den Kreisverwalt ung des ländlichen i ber eine ausführlihe Statistik auf.) litishen Anstrih. In der Kommission darüber weiter zu verhandeln. (kons.): Namens meiner Parteifreunde der Gemeindekommission zu überweisen, wo die g ihre Erledigung finden erung der Kreisordnung ch madhe Hérrn Abg. Buch von Professor Sohnrey über die das den allerbesten Beweis Es liegt für uns gar feine Zusammenseßung der Kreis-

en ins Land geh

ungen. eine Ver- Besitzes bemerk-

Darlegungen des Abg. Gyßlin egen eine grundsäßlihe Umänd baben wir die allergrößten Gyßling aufmerksam auf das soziale Tätigkeit der Kreisverwaltungen, liefert für deren segensreiche Tätigkeit. Neranlassung vor, die gegenwärtige verwaltungen anzutasten. Abg. Linz (Zentr.) wi erwartet alles Abg. Dippe (nl.) erblick kapitalistishen Zug; der Antra lihen Besißzes in Kommissionsberatun der Antrag von Böhl Abg. Dr. Hager (Zentr.) erke des Antrages von Böhlendorff an, mission eine Verbesserung in Einz Freiherr von h on Böhlendorff ist durhaus erwägenswert. werden muß, daß die Selbstverwaltung ausgebaut ist als die d besten Einrichtungen ; in ibm alle Intereff erhoffe ebenfalls eine ratungen dec Gemeindekommis

ch den kurzen Schlußw von Böhlendorff werden

kommission überwiesen.

Ein Antra rung einiger Bestimmungen achsen wird ohne

mission von 14 Mitgliedern übe Um 41/3 Uhr vertagt sih das Haus.

Nächste Sißung Dienstag, 11 Uhr.

[l dem Antrage Böhlendorff zustimmen und der Beratung in der Kommissi t in dem Antrage Aronsohn einen sei geeignet, die Vertretung des länd- verwaltungen zurückzudrängen. j hoffentlih werde auch e Gestaltung erfahren. prinzipielle Berechtigung boffentlich werde in der elbeiten des Antra Neukirch

sei er einverstanden, endorf eine annehmbar

es mögli sein. Zedlitz und eikon}.): Der der Kreisverwaltungen besser Kreisausschuß ist eine unserer die Möglichkeit bestehen, ertretung finden

örderung dieser Absichten von den Be-

orten der Abgg. Gyßling und beide Anträge der Gemeinde-

er Städte. selbstverständlich mu entenkreise ihre

Winckler (kons.) auf Abände- der Wegeordnung für die

Provinz Debatte einer besonderen Koms

(Sekundärbahn-