1908 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten. a Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf ves Ge E, betreffend die Ergänzung und Ab- änderung der Generalkonzession für die von der Gemeinschaft der evangelischen andeskirhe si getrennt haltenden Lutheraner vom 23. Fuli 1845, nebst Begründung zugegangen. Der Geseßentwurf lautet,

Ae R A IA ae Der Justizminister, der Minister des Innern und der Minister ter TeiFe Angelegenheiten werden enua dem gemäß Hier! der Generalkökzession vom 23. Juli 1845 (Geseßsamml. S. 10 gebildeten, unter dem Oberkirchenkollegium zu Breslau stehen en Verei der evangeli\-altlutherishen Kirchengemeintea die Rechte

einer juristishen Person zu erteilen.

Artikel 11.

ird in eine gemäß Ziffer 2 der Generalkonzession vom 23. Juli a evargelisF-altlutherische Kirchengemeinde durhch E Voistand ein Mitglied einer anderen Neligionsgesellichaft, eihe innerhalb der Kirchengemeinde einen Wohnsiß hat, auf Brun uer öffentlich beglaubigten Beitrittserklärung auferommen, so N er Aufgenommene von dem ersten Tage des auf die geen vi P uns folgenden Monats ab von der Verpflichtung zu Leistungen befreit, weiche auf seiner bisherigen persönlichen Zugehörigkeit zu der anderen Religionsgesellschaft riv ne A e A e

stunger, insbesondere zu olen, w r kro pat q Recbtouitels S Unten Senf Nen eo Siiseaden ndstücken des Bezirks, oder do D

E Sl Klase in dem Bezirke ohne Unterschied des Besißers zu entrichten sind. h A s

in res Austritis aus einer gemäß Ziffer a. D aua Gemeinde bewendet es bei den Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Austritt aus det Kirche vom 14. Mai 1873 (Gefeßsamml. . 207). Findet tedoch gleihzeitig mit dem Auétritt der Uebertritt zu einer mit Korporationsreten be seheren Gemeinde einer anderen Religionsgeselischaft statt, fo mas der Uebertretende, sofern er in dem Bezirke der Me e einen Wobnsig hat, auf Grund einer bei tem Vorstande der|e E abgegebenen öffentlih beglaubigten Uebertriitéerklärung von dem ersten Tage des auf die Uebertrittserklärung folgenden Monats ab von der Verpflichtung zu Leistungen befreit, welche auf der bisberigèn Kirchen- gemeindezugebörigkeit beruhen.

Artikel III. vis i

i s den 18 und 25 Teil 11 Titel 11 des Allgemeinen Caubiedtis d e An Den Beschränkungen bezüglich der Benennung der gottesdienstliden Gebäude und hinsichtlich des Gebrau&s der Gloden finden bei den gemäß Ziffer 2 der Generalkonzession vom 93. Juli 1845 (Geseßhsammli. S. 516) genehmigten Gemeinden fortan

Feine Anwendung. Artikel 1V.

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kräft.

Jn der diesem Gesehentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Nach Ziffer 1 der Generalkonze1jion vom 23. Juli 1845 is es den von der Gemeinschaft der evangelishen Landetkirhe fi getrennt haltenden Lutheranern gestattet, zu besonderen KirWengemeinden zu- sammenzutreten und einen Vercin dieser Gemeinden unter einem gemein- samen, dem Kirchenregimente der evangelischen Landeskirhe nit unter- gebenen Vorstande zu bilden. Gemäß Ziffer 2 a. a. O. ist zur Errichiung einer jeden einzelnen Gemeinde die Genehmigung der Min'ster der geistlihen Angelegenheiten, ter Justiz und des Innern erforderli, und hat eine folche Kirchengemeinde die Rechte einer juristishen Person. In Berücksichtigung der von dem Bor- stande des Vereins der Kirhengemeinden dem Oberkirchen- kollegium zu Brcslau im Interesse einer cesiZerten Verwalturg des Vercinsvermögens gestellten Antrags soll durch Artikel I des Geseßentwurss die Gewährung der Rechte einer juristischen Person jeßt auch an den Verein selbst ermögliht werden. Zu diesem Behufe wird die in der Ziffer 2 der Generalkonzession den Ministern erteilte Ermächtigung entsprehend erweitert. Dabei bleibt die Regelung der Rechtsverhältnisse der neuen juriftishen Person dem der Genehmigung der staatlien Aufsichtsbehörde unterliegenden Statute vorbehalten. Hierzu i zu bemerken, daß ein Fonds des unter der Verwaltung tes Oberkirenkollegiums in Breslau stehenden Vermögens der Pazftorenwitwen-

isenunterstützungsfonds \{chon Koiporationsrechte kesißt. 2 E oe Ereig v Rechte einer juristishen Person an den Verein wird der jelbständige Charakter dieses Fonds nit geändert. Gbenso bleibt die -durch die Generalfkonz-ssion begrüntete Rehts- stellung des Vereins der Kirchengemeinden im übrigen völlig unberührt. SGließlih will der Arzikel 1 des Gesegentwurfs die bisherige gesetzliche Benennung ter Semetnden als „Kirchengemeinden der von der Gemeinschaft der evangelischen Landeskirdhe siŸ getr/nnt haltendex Lutheraner" ändern und durch die bercits in den Sprachgebrauh über- gegangene Bezeichnung „evangelisch-alilutherisdhe Kitchengemeinden“ er- segen. Es wird darauf gehalten werden, daß diefe Bezeichnung zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten und Reibungen mit den landet- kirchlihen evangeli - T GRERREN P fortan auch tât- ä sschließlih gebrauht werde. i E O Treu des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchensteucrn in den Kirhengemeinden und Parochialverbänden der evangelischen Landeskirhe der älteren Provinien der Monarchie, vom 14. Juli 1905 ist ia dem Beschlusse des Hauses der Abgeordneten vom 30. März 1905 Sten. Ber. S. 12 404 die Vorlage eines die Generalfonzession vom 23. Juli 1845 ergänzenden Gesehentwurfs gewünscht worden, durch den die Bedingungen festgestelli werden, unter denen Lutheraner das Sonderreht der Seneralkonzession für sich in An- spruch nebmen könren. Diefer Wuns wird im Artikel 11 Absay 1 des Geseßentwurfs in einer erweiterten Form erfüllt. Der Artikel 11 bezieht ih auf alle diejenigen, welche auf Grund ihrer Beitzittserklärung in die evangelish-altlutherische Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes aufgenommen werden, gleihviel, ob fie bisher einer firhliden Ge- meinshaft angehört haben oder nicht, oder welher Konfession sie bis- her angehört haben. Die Befreiung von denjenigen Laften, welche auf der bisherigen persôrlichen Zugehörigkeit zu einer anderen Religior sgesellshaft beruhen, if hiernach niht von einer Aus- trittserflärung vor dem Richter 1 des Geseßes über den Austritt aus der Kirhe vom 14. Mai 1873 bedingt, kann vielmehr {on dur die öffentlih beglaubigte 129 B, G.-B.) Erklärung des Beitritts bei dem Geistlichen der evangelish-altlutherishen Kirchen- emeinde erlangt werden. Die Befceiung soll ferner niht erst nah blauf gewisser Fristen 3 a. a. O ), sondern unter der Vorauds- seßung des Vorhandenseins eines Wohnsiges im Bezirke der evangelish- altlutheriscen Kirchengeme!nde von dem ersten Tage des auf dic Beitritisecklärung folgenden Monats ab eintreten. Da die Steuerpfliht in den landeskirhlihen Gemeinden erst mit dem ersten Tage des auf die Begründung des Wohrsißes in dem Bezirke der Kirchengemeinde folgenben Monats beginnt § 3 Abs. 1 des Kirchengesetzes, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden und Parochialverbänden der evangelischen Landes- firhe der älteren Provinzen der Monarchie, vom 26, Mat 1905, Kirl. Ges. und Verordnungsblatt 1905 S. 31 flg, können Neus- anzieherde, wel@e in dem Monat der Begründung des Wobhnsiyzes ibren Beitritt zu der evangelish-altiutßerishen Kirhengemeinde des Bezirkcs erklären und von der leßteren aufgenommen werden, zu perjönlihen Beiträgen der landeskirchlihen Gemeinden nit heran- gezogen wetden. Der Regelung des Artikel 11 Abs. 1 des Geseh- entwurfs entspriht es, daß nah dem Abs. 2 auch die Angehörigen

lis altlutherishen Kirchengemeinde unter erleihterten Bes qu E italier dat “in einer mit Korporationsre{hten | ver- sehenen Gemeinde einer anderen Religion8gesellschäft erwerben und

damit alsbald von ihren: bisherigen Verpflichtungen ih von der evangelischen Landeskirche getrennt haltenden Lutheranern

von der evärgelishen

dem gegenwärtigen Rechtszuslande angehört, sei es, daß es gemä

i Sebäuden der evangelis&-alilutherishen Kirhengemeinden P Tine und. die Rechte der Kirhen 18 Teil IT Tit. 11 Allg. .) nicht beizulegen. t L insoftrt êtne Veränderung herbeigeführt, als sie auch die gotteëdienstlihen Gebäude der mit Korporatiorbreckten N elen Religionsges-llshaften von Steuern befreit hat und sie in gleicher

iht, | ete O Bt tis en Folgen, welche sich aus dem Namen ergeben,

sind bereits anderweit verwirklicht. i: | ill die Beshränkurg hinsichilih“ der Benennung der ‘gottes- peln Gebäude beseitigen und zudleich auch das Verbot des

vom Standpunkte der Landeskire hat der Evangelische Oberkirchenrat

machen. :

Denkschrift über die Entwickelung der nebenbahn-

befreit werden.

übrigen wird die Genera!konzession, soweit der Geseyentwurf nit “abweichende Vorschriftéi enthält, unverändert in E o bestehen. Hiernach bleibt insbesondere das in Ziffer 10 a. a. D. den

der Abgaabenbefreiung unberührt. Dies Privileg De E E Ai P-rsonalbestand genehmigter Kirchen-

emeindeverbände lebende, fi gemeinden M ik ane N baltende Luthecaner sowie

die! Abkömmlinge beider Kategorien, fofern sie niht‘*“tnzwischen an eiten anderen Religionsgesellshaft übergegangen sind. e 1s daber auch Anwendung, wenn ‘ein Mitglied einer evangel E lutherischen Kirhengemeinde sei s, daß es derselben bereits na

11 Abs. 1 des Geseßeniwurfes in die Kirchengemeinde! auf- Sa ist H an eines Ort wverzieht, an dem eine genehmigte Ge- meinde nicht vorhanden ist.

Nat Ziffer 3 der Generalkonzession find den dem Gottesdienste

Hinsichtlih diefer Rechte hat die neueré

der öffentlich aufgenommenen MReligion3gefell- e ei A ais a Name „Kirhe“ zugestanden

Der Attikel TIT des Gesetzent-

: es (8 25 Teil IT Tit. 11 Allg. Landr.) aufheben, uach- arge nágy vent Bat bereits seit langen Jahren das erbot nicht mehr unbedingt: aufrehterhalten worden ift.

Das Entgegenkommen, das nach dem pet den yon dem Oberkirchenkollegium zu Breslau ¿zum Autdrucke gebrahten Wünschen zuteil werden soll, ersheint im staatlichen Snterefse unbedenklih. Auch

davon abgesehen, Einwendungen gegen den Gesehentwurf geltend zu

Dem Hause der Abgeordneten sind ferner 1) eine ¿hnlihen Kleinbahnen in Preußen, 2) eine Nach- Mbituae der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Kleinbahnen bis zum Schlusse des Jahres 1907 bewilligten Staatsbeihilfen, 3) cine Nachweisung der aus demselben Fonds bis zum Schlusse des Jahres 1907 in Aussicht. gestellten Staatsbeihilfen und 4) eine Nahweisung über die bis zum Schlusse des Etatsjahres 1906 aufgekommenen ck- einnahmen auf Staatsbeihilfen für Kleinbahnen ugegangen. ete Die bewilligten Staatsbeihilfen belaufen sich nach der Nadhs weisung u 2Wff. «e 83377 086,52 M, die zunächst nur in Le gestellten Beihilfen nah

achweisunq u Zw... 4 A liegen außerdem nach dem Stante am S{lusse des Jahres 1997 —— noch Anträge auf Gewähruna von Staatsbethilfen in zahlenmäßig bes stimmter Höbe, nämlich im Gésamtbeträge" von. vor, sodaß ih die bewilligten, in Aussicht' gestellten und in zablenmäßig bestimmter Höhe beantragten

3078 391,— „,

6 314 600,— ,„

Karlsruhbe, B. | 7

. Stornoway

: Bulgarien. i: Kreisfinanzkommission Sofia, 11. April 1908: Lieferungen für

Farben 2c. Lieferung Wert 18 020 Fr.,

Blechen, Werkzeugen,

das Staatskohlenbergwerk C: 1. Offeriverhandlung : Lieferung

von Trägern, Stabeisen,

Wert 38 876 Fr., Kaution 5 °/0. 2. Offertverhandlung: von Mineral en, Maschinenöl , ‘Kaution 5 9/0.

Firnis 2c

Wetterberiht vom 26. März 1908, Vormittags 94 Uhr.

m.

in

‘rihtung,| ; Winde Wetter ftärke j

Witterungss verlauf der leyten 24 Stunden

: Name der F Beobachtungs-|8". station

Temperatur in Celsius |

‘wolkenl.' 1d, 0 [vorwiegend heiter ‘wolfen1.! —0 4, 0 \[borwiegend heiter wolkenl. 1,6 0 [vorwiegend heiter

\woltenl.| 0,8" 0 [vorwiegend heiter!

Borkum Keitum ._./_7 Hamburg ._.|7 Swinemünde Rügenwalder- münde _CD,( Neufahrwafser Memel

Nahen . |

. \woltenl. —1,5) 0_|vorwiegend heiter woolfig 1,3 vorwiegend heiter . [Dunsl | 05] 0 [vorwiegend heiter wolkig 2,3 meist -bewölft * | balbbed.| —0,5| 0 | meist bewöitt Berlin wolkent.|__0,7|_ 0 sorwiegend bellex Dresden . | 768 8 |L wolkenl.| 1,3 ziemli heiter Breslau . . | 770,1 |0 _ 1[woltenl.|__10|_0 |vorwiegend heiter Bromberg 2 |NO __ 2\wolkenl.|_ 0,9 vorwiegend hetter Mey -__ NNO 2 bedeckt 0,8 Nachts Niederl. Frankfurt, M. | 766,8 |NO 2 heiter 06/0 |Vorm. Niederschl. ; [ONO 2 heiter | 1,1 ziemli heiter München O 4\wolkenl;} —3,5 ziemli heiter

(Wilbelmetayv.) SSO 4 heiter 4,4

vorwiegend heiter NNW 2 bedeckt 4

(Kiel) ZWindst. wolkig 2,8

vorwiegend heiter {Wustrow i M.)

Scilly SO 3 wolkig | 7,2 SSO 4 wolkig _|__5,0

vorwiegend heiter Aberdeen a 3 bedeckt

J ois!

o

1o.0l0Mo,CoISISS

|

Malin Head Valentia .

(Königsbg., Pr ) vorwiegend. heiter (Cassel) vorwiegend Letter Shtelds .. | 764,5 |D Holyhead W 3 bedeckt 5,0 | Isle d’Aix NO 2 halbbev.| 4,0 E K | St. Mathieu | 763,7 |[SW s3beiter 8,2

(Mágdabuts) Grisnez O __2bedeckt 5,4! N Paris. 7636|W 3\bedeckt |__5,3 -

44 vorwiegend heiter Vlissingen OSO 3|Regen 3,4

vorwtegend heiter (Mülhanus., E’s.) (Friedricbshs{.) meist bewödilt

amberg) “jemli@ heiter _

ibilfen in2gesamt f 92770 077,52 M fielen Fn 58 anderen Fällen sind gleichfalls nah dem Stande am Schlusse des Jahres 1907 Anträge auf Bewilligung von Staatsbeibilfen in nicht zahlenmäßig bestimmter Höhe gestellt oder Anträge auf Bewilligung solher Beihilfen zu E A

lufse des Jahres 1906 waren von den bewilligten Bei- bilfen R Si e 201 252,89 « vollgezahlt. Im Laufe des Jahres 1907 sind weitere 18 Fälle mit 5 246 366,63 #4 erledigt, sodaß si die vollgezahlten Beihilfen auf 68 447/619,52 #4 belaufen. Mit Hinzu- rechnung der auf die übrigen bewilligten Beibilfen gezahlten Teils beträge von zusammen 4 359 054,78 M ergibt sich hiernach bis zum S@lvsse des Jahres 1907 eine Gefamtauëgabe von 72 806 674,30 M.

ï üdeinnahmen auf die gez2hlten Staatsbeihilfen haben bis zum Stufe ‘des Etat8jahres 1206 inêgesamt 3633 626,48 M be- tragen. Davon s aufgetoma Er Zeit vom 60D de

. April 1396 bis 31. Parz E 22

Me 1897 L b ‘1898 10 562,44

E g 1909 25 1909 163 502,77

1900 1901

1901 ; 1902 967 969,58

192 ; 1903 346 032,72 2 428 603 44

—_

1903 1904 1904 1905 694 989,69 688 886 88

v O... 98694883 zusammen wie oben . 3693 626,48 M

abnähnlichen Kleinbahnen haben auch weiterhin zu- R N r an neuen selbständigen Unternehmen be- trägt 8, der Zuwahs an Streckenkänge (eins{h!. der Erweiterungen bestehender Unternehmungen) 279,49 km. Unter Berücksichtigung der Abgänge ergibt sich im Vergleich mit dem Vorjahre eine Steigerung der Zahl der Bahnen um 7, der Streckénlänge um 279,26 km. Den größten Längenzuwachs hat die Rheinprovinz mit 46,66 km zu verzeihnen, ibr fo?gen die Provinzen Brandenburg mit 39,76 km, Hannober mit 31,26 km und Pommern mit 31,14 km. Wie bisher sind die Provinzen und der Staat, um das Zustandekommen neuer nebenbahns- ähnlicher Kleinbahnen zu ermöglichen oter zu erleihtern, belfend ein- getreten. Staatéseitig sind bisher zur Förderung des Baues von Kleinbahnen tnsgesomt 94 000 000 berei gestellt. Allein im legten Fahre sind aus diefen Mitteln 6 766490 # im ganzen bis zum Schlusse des Jahres 1907, wie oben bereits mitgetcilt, 83 377 087 4 an Beihilfen bewilligt worden.

1906

1905 1906

Verdingungen im Auslande.

Oesterreih-Ungarn. ._ K, Staatsbahndirektion Villa:

g April OaE 12 Uhr. Lieferung von Werkzeugmascinen, Motoren und Zvbehörc für die Wagenmöntierung der Werkstätte d. i V Ait 1908, 12 Uhr. Maswinelle Einrichtungen für eine neue Kessel- und Kuvyfershmiede der Werkstätte Krittelfeld. Näheres bet der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

Rumänien. E

Bürgerme:ifteramt der Stadt Pitesti, 8. Mai / 25. Apr ;

2 Uhr Nachmittags: Vergeburg der Arbeiten zur Versorguna der Stadt Pitesti mit Trinkwasser. Die Vergebung erfolgt in 8 Losen.

(Grünberz Schi.) Helder . .__| 765,6 |OSO 2\wolkenl.} - 2,6 Bodoe D 2\heiter 2,0 Christiansund | 772,3 |SW_ 1|halbbed. Skudesnes | 772 3 |OSO 2'wolkenl. Skagen SO 1wolkenl. Vestervig- . . | OSO 4|wolkenl. | Kopenhagen“ | 772 8 |D 3|wolkenl. | Karlstad . _| 775 0 |Windst._ [olkenl. Stocktholm . | 772.7 |WNW 2 heiter Wieby __| 773.1 |DSO 2 Nebel |— Hernöfand | 775,3 |Windft. |bedeckt | —6,7 Haparanda [7 11S Zibeiter Riga 20|N 1 heiter Wilt:a Windst. \wolkenl.| Pinsk 9,8 |NND 1 halb bed. Petersburg _ | 769,9 D 2/Sthnee | Wien i 7? [Windit. |halb bed. Pag 7693 O 1Nebd_ Rom __.|7642N lwolkig_ Flores __| 7646/0 Abedeckt |__ Cagliari 3,9 [NNW 4bedeckt Warschau i g Thorshavn S _6b\bedeckt Seydisfjord - |-754,0 |SSW 1 Regen _ Cherbourg | 764,6 heiter |__ Clermont | 766,1 |V heiter 2|bededi |__ init. [Regen _1|wolfenl. 2\wolkenl.| bededi wolkenl.|_

ololola|

Ale

Slals las

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J ll [woe

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Lemberg

Hermanfladt Triest 766,2 Brindisi | 766, Livorno 773,9 Belgrad _767,8 Helsingfors

Kuopio j Genf . _../ 76442 Luganso . _766,0 C Säntis. __| 558,3 2 Dunroßneß _ | 768,1 Portland Bill

ooo 00

|

3 /bedeckt |__ heiter wolken. bedeckt Schnee Regen [Regen _ 4/Shnee_ 5 Awolkig ; heiter 5,0

| ©'O

lite

land, sein Maximum über 775 mm liegt Relrnplasa 'Btinimn unter 754 mm befindet fich ein Ausläufer niedrigen Be E Pes mm ist \üdostwärts na der Biêcayasee und den Alpen gerichte

763 mm fu dem Mittelmeer ift verflacht.

heiter bei s{wachen Ostwinden. Deutsche Seewarte.

ä Si itsleistung 5 9% Lastenhefte in rumänischer und Veaiihec Sorade fu für Ven Preis von 20 Lei bei dem genannten

Bürgermeisteramt erhältlich.

Ein Howdruckgebiet über 770 mm reit von Standitavten

ch über Jsland,

Eine Depression unter ‘In Deut chland ist

das Wetter wenig verändert, nahe dew Gefrierpunkt, trocken und

zum Deutschen Reichsan

As 74.

Haudel und Gewerbe.

Nath der Wochenübersicht der Neihsbank vom 23. März

1908 betrugen (+ und im Vergleih zur Vorwoche):

Aktiva: 1908 1907 1906

Metallbestand (der f d Bestand an kurs3- fäßtigem deutschen Geldeoder an Gold E Een Ge aus-

ünzen,, das fein zu 2784 M. net)

Be‘itand an Retichs- tafenscheiren . .

B:ftland an Noten anderer Banken .

Befiand an Wechseln

B':stand an Lombard- forderungen

B':ftand an Effekten Bestand an fonstigen ba 6

964 457 000 | 918 369 300

72 564 000 75 826 000 (+ 573 000)\((+ 1 294 000)|(—

31 958 000 29 996 000

934 873 000 | 1011 814 000 (— 15 031 000)|(+ 62 893 000)|(+

82 176 0:0 69 575 990

51 229 009 71 851 900

98 951 0990| 108 275 909

(+ 5 521 000}(+ 383 101 000} (-- Passiva:

das Grundkapitaï

der Nefervefonds

der Betrag der um- laufenden Noten .

die tonstigen tägli fälligen Verb U lihleiten ..

die sonstigen Passiva

180 000 000

(unverändert) 64 814 000

(unverändert)

1353 519 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000 {unverändert)

1351 832 000

604 798 000 | 660 347 000 (+ 4209 000)|(+ 44 760 009)|(—

33077 0006| 28713 000 (+ 1169 000)|(+ 1995 000)|(4+

Mark geringer als im Vorjahre.

(Aust den im Reichsamt des Fnnern zusammengesiellten

„Nachrichten für Handel und Industrie.)

a Deutsches Reich und Niederlande. Vertrag

seitige Anerkennung der Aktiengesellschaften

Reiche und den Niederlanden ein Vertrag abge loffen, Gesellshaften mit Einschluß der Versicherungsgesellskaften,

anderen Teils

dritten Landes zustehen.

Der Vertrag soll au auf die Schutgebiete des Deutschen Reichs und auf die Kolonien der Niederlande sowie auf die Konsulargerits-

bezirke der beiden vertragsließenden Teile Anwendung finden.

Der Veitrag tritt in Kraft am dreißigsten Tage nah Austausch nach dem 26. Februar 1908, und

der Natifikationsurkunden, d. h. bleibt bis zum Ablauf eines Jahres von dem Toge ab in Geltung, an welchem er von einem der beiden Teile gekündigt wird. (Reichs- ge}eiblatt)

Einfubr von Shlachtvieh und Fleish nach Groß- britannien im Jahre 1907.

Die Einfuhr von S{lachtvieh, Fleis, Geflügel und Wild nah Großbritannien (lebend, geshlachtet, erlegt) belief fich im Jahre 1907 (1906) auf 51916740 Pfd. Srterl. (52026 453). Davon entfielen auf S(lachttiere 8273 640 Prd. Sterl. (9 889 127), auf Fleis 42 585 167 Pfd. Sterl. (41 151 869) und auf Geflügel und Wiid 1057 933 Pfd. Sterl. (985 457). Im einzelnen kam bei der Einfuhr von lebendem S{hlahtvieh hauptsähliß Rindvieh im Werte von 8 105 109 Pfd. Sterl. (9 732 180) in Betraht. Die eingeführten Schafe und Lämmer hatten einen Wert von 168 531 Pfd. Sterl. (156 947). An der Fleisheinfuhr waren die wichtigsten Fleichsorten mit folgenden Werten beteiligt: Rindfleisch, frisch mit 10 397 102 Pfd. Sterl. (9 785 607) Rindfleisch, gesalzen mit 201 222 Pfd. Sterl. (217 947) Hammelsleish, frisch mit 8711 931 Pfd. Sterl. (7 645 935) Sbweinefleish, fcisch mit 1338 242 Pfd. Sterl. (1130 950) Schweinefleisch, gesalzen mit 328 3€9 Pfd. Sterl. (266 800) Speck mit 14 839 201 Pfd. Sterl. (14 644 115) Schinken mit 3 242 183

fd. Sterl. (3 491 594) anderes Fleisch, frisch mit 1041 487 Pfd. terl., gesalzen mit 87 780 Pfd. Sterl. Fleishkonserven mit

1534915 Pfd. Sterl. (1 822671) Kaninhen, geshlachtet, erlegt mit 862 735 Pfd. Sterl. (1 000786). _

Der Wert der Einfuhr von G: flügel betrug 903 847 Pfd. Sterl. (869 114), während Wild im Werte von 154086 Pfd. Sterl. (116 343) einzeführt wurde. Î

Die Einfuhr von Rindvieh wies gegen das Jahr 1906 einen entschiedenen Rückgang auf, der indessen in gewissem Umfange dur den ausgedehnteren Bezug von fcishem Rindfleish ausgealihen wurde. Die Hauptheckunftsländer für lebentes Rindvieh sind die Vereinigten Staaten von Amerika und Canada. Frishes Rindfleish wird vor- nehmlich aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien und Australafien bezogen. Während die Einfuhr Argentiniens in den leßten Jahren andauernd zunahm, ging der Absay nach Groß- britannien, der im Jahre 1906 rund 2,796 000 ewts. ausmachte, auf 2 692 000 cwts. 832 h. für das cwt. im Jahre 1907 zurü. Von entschieden beserer Qualität ist das aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte Rint fleisch, dessen Menge im Jahre 1907 2418 000 cwts. bei etnem Werte von 42 sh. 9 d. für das cwt. betrug. Eine wesentlihe Zunahme im Vergleihe zum Jahre 1906 hat die

1 034 448 000 (+ 23 474 090)|(+ 12 949 000)|(+ 29 413 000}

27 930 000 1144 000)

(+ 8 703 000)|(+ 5 541 000}|(+ 5 782 909} 822 834 090 695 000)

57 788 0006 2 (+ 4745 000)|(— 14 290 000)|(— 11 441 000) | und 7 en

111 804 000 (— 11596 000)|(+ 16 660 090 |((+ 6 072 000)

80 271 000 795 000)

180 000 000 (unverändert) 64 314 003 (unverändert)

1 261 160 000 (+ 11011 000)|((+ 41 393 000)\((+ 31 541 000) .

637 320 009 3 870 000} 21 155 000 911 000)

Die Zunahme des Metallvorrats ging um 10,5 Mill. Mark über die des Vorjahres hinaus, der W-chsekvorrat is um 77 Mill.

¡wishen beiden Ländern über die gegen un

anderer kommerzieller, industrieller oder finanzieller Gesellschaften. Unterm 11. Februar 1907 ist zwischen dem S wona

Aktiengesellschaften und andere k'ommerzieŸle, industrielle oder nann die in dem Gebiet des etnen vertrags{ließenden Teils ihren Sitz haben und nah dessen Gesezen zu Necht bestehen, auch in dem Gebiet des als gefeßzlih bestehend anerkannt werden. Dte vorbezeihneten Gesellschaften des einen vertragschließenden Teils werden nach dessen Gesezen in dem Gebtete des anderen Teils auch in An- sehung der Geschäftsfähigkeit und des Rehts, vor Gericht aufzutreten, beurteilt. Ihre Zulassung zum Gewerbe- oder Geschäftsbetriebe sowie zum Erwerbe von Grundstücken und sonstigem Vermögen in dem Ge- biete des anderen Teils bestimmt fich nah den dort geltenden Vors- riften. Doch sollen die Gesellschaften in diesem Gebiete jedenfalls dieselben Rechte genießen, welhe den gleichartigen Gesellschaften eines

Zweite Beilage / zeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 26. März

auf die Entwicklung dieses Handelsartikels in

¡urückgegangen. cwts.).

2 281 000 cwts., auf Dänemark 1 807 C00 cwts. 1 192 000 cwts.

Jahres 1907 im Betrage von 5 366 000 cwts.

fast um 20 sh. oder 559%.

wurden 538 400 cwts., aus Leßterem 75 200 cwts. im W annähernd 1 Pfd.- Sterl pro ewt. verschifft.

202 065 Pfd. Sterk.

(243 759) d. Sterl. (194 978) entfielen.

178 357 P

einen Wert von 46 748 Pfo. Sterl. (20 625) erreite. Journal of the Board of Agriculture, January 1908.)

Brasilien.

Abgaben für Handlungsreisende. teilung in

vorauéfichtlich wenig streng gehandhabt werden.

Oeffnung des Hafens von Nagoya (Japan) für den fremden Handel.

erschienenen Kaiserlidten Verordnung wird der Hafen vom 10. November ‘1907 ab dem fremden Handel geöffnet. einschneidenden Jse-Bucht, im südlichen legenes Küstenstädt&en, 3 km von Nagoya entfernt.

schiffe zucänglih gemacht worden. Die Hafenbauarbeiten, die Einrichtung ein28 Wellenbrecers einschließen, Iten in Angriff genommen und ers fkürzlith worden.

schiedener bemerkenswerter Fadustrien, Für den inländishen legen, als ih die führer den Zentrallinie ( nah Ofaka gehenden Kwanfai Tetsudo bei Nagoya kreuzt. des Kaiserlichen Generalkonsulats in Yokohama.)

andel ift

Australien. in verschiedenen

vom 10. Juli 1890 The Explosives Act 1890 fowie dur

The Explosives Act 1906 geregelt. mit Sprengstoffen nicht erlassen worden.

1881

worden.

durch eine Verordnung vom 13. Dezember 1906 einen halten hat. Desgleichen find in Verfolg von Artikel 37 des Haupt- geseßes und Artikel 15 der Novelle vom Jahre 1897 unterm 22./28. März 1900 neue Ausführungsbestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen erlassen worden. (Nach Berichten des Kaiserlichen Generalkorfuls in Sydney.)

Ausschreibungen.

Bau eines Hafendamms in Vigo (Spanien). Ver handlung: 10. April 1208, 12 Uhr, bei der Generaldirektion der öffentlihen Arbeiten (Dirección general de Obras publicas) in Madrid. Frist für Angebote: 6. April. Voranschlag: 3 407 048 Pe- fetas, vorläufige Kaution: 34 070 Pesetas. Näheres in spanischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ und an Ort und Stelle. Bei Bes teiligung an Verdingungen in Spanien ist es ratfam, sh der Ver- mittlung landeskundiger Vertreter zu bedienen, deren Adressen bei den Kaiserlichen Konsulaten zu erfahren sind.

Lieferung von je 60000 kg hartem und weichem Weizen nah dem Haag an die militairo bakkeorij. Ver- handlungstermin: 1. April 1908, Mittags, im Bureau der Militär- bäderei, Breedstraat Nr. 106. Die allgemeinen Lieferungsbedingungen können durch die Buchhandlung von Gebr. van Cleef im Haag zum Preise u 0,10 Gulden bezogen werden. (Nederlandsche Staats- courant.

Belgien. Ausführung von Pflasterungsarbeiten an der Straße von Ligry nah Denée. Verhandlung: 11. April 1908, 11 Uhr, bei ber Direction des ponts et chaussées in Namur, Rue du Pipin 38. Anschlag: 46 150 Fr. Kaution: 4500 Fr.; cahier des charges und Plan für 30 Cts. bezw. 150 Fr. in De Nue des Augustins 15. Eingeshciebene Angebote ¡um . April.

Bau vonMaschinen- und Jndustriehallen in Belgien. Verhandlung: 283. April 1908, 3 Ubr, bei der Socióts de l’exposi- tion de Bruxelles 1910 in Brüffel, Rue des Dou;e Apôtres 34. Cahier des charges und Plan 25 Fr.

*) Wegen der Bestimmungen für Neusüdroales, Westaustralien und Neuseeland vergl. Deutsches Handels-Archiv 1906 1 S. 333 und

Einfuhr von frijhem Hammelfleisch erfahren. Dieser Umstand ift

969, 1905 T S. 129 u. Nr. 2 der „Nachrichten für Handel und Zn- dustrie" vom 7. Januar d. F.

Bestimmungen über den Verkehr mit Erplosivstoffen Staaten des Australishen B undes.*®) Der Verkehr mit Explosivstoffen ist in Viktoria durch das E

das Abänderungögeseß dazu vom 16. November 1896 Ths Ex- plosives Act 1896 und Ausführungsbestimmungen vom 13. Januar 1891, in Queensland durch das Gese vom 14. Dezember 1906

In Südaustral ien ist ein besonderes Geseß über den Verkehr | i Die einschlägigen Bestim- mungen. find vielmehr im s. Teil (Artikel 333 bis 367) des dortigen Gesetzes über die See|{iffahrt Marine Board and Navigation Act, 881 enthalten und durch zwet Novellen vom Jahre 1897 (Artifel 10 bis 15) und 1902 (Artikel 27) in Einzelheiten ergänzt Gemäß Artikel 364 des Hauptgeseßes hat die südaustralische Seebebörde unterm 21./26. September 1899 eine amtliche Liste der als Sprengstoffe anzusehenden Zusammensetzungen aufgestellt, die Zusatz ers

-,

n Neuseeland und Australien ¡urückzuführen, deren Ausfuhr von 1748 183 beziehung89- weise 616 870 cwts. im Sabre 1906 auf 2 005078 beziehungsweise 858 226 cwts. im Jahre 1907 ftieg. Der Import von Speck, der seit 1902 ständig zugenommen hatte, ist im vergangenen Jahre, Er betrug rund 5 366 000 cwts. (1906: 5 543 000 H'ervon enlfielen auf die Vereinigten Staaten von Amerika und auf Canada i : Bemerkenswert ist die Preisfteigerung. Während. die Einfubr des Jahres 1899 im Betrage von 5 805 060 ets. si auf 10 400 000 Pfd. Sterk. bewertete, stellt die Einfuhrmenge des einen Wert von 14839000 Pfd. Sterl. dar. Dies bedeutet eine Preis\teigerung pro ewt. bon-35 fh. 10 d. im Jahre 1899 auf 55 sh. 4 d, im Jahre 1907, also Kaninchen werden andauernd in großen Mengen aus Australien und Neuseeland eingeführt; aus ersterem erte von ] Belgische Kaninchen 29 374 000 ‘| stehen im Preise fast dreimal so hoh. Indessen betrug die Einfuhr aus Belgien im lezten Jahre nur 62 385 cwts. (1906: 66 811 cwts.).

Geflügel kommt hauptsählich aus Nußland, Frankrei, den Ver- gten Men gon Sten ( 195 639) er E Anteil belief

au 35 . Sterl. 9), Frankceihs auf 206 417 Pfd. i z j

Sterl. (203 714), während auf die Vereinigten Staaten von Amerika L ner, n E Dal novarf [Mldai, 2 beziehnngsweise

Für Wildbr-t ist das be- deutendste Bezugsland Rußland. dessen Einfuhr nach Großbritannien (Nah The

Zufolge einer Mit- Nr. 4 der „Brazilian Review“ vom 98. Januar d. J.

ist die Munizipalsteuer für Handlungsreisende in Belém do Pará von 1000 Milróis auf 390 Milróis herabgeseßt worden. Die Er- hebung der leßtgenannten Abgabe wird, der genannten Quelle zufolge,

Nach einer im japanishen Staatsanzeiger vom 28. Oktober v. I. von alen

er eigentliche Name des Hafenplates ist Atsuta, ein an der tief ins Land Teil der Hauptinsel gçe- ¡ Der von Natur flahe Hafen ist erst durch Ausbaggerung dem Verkehr Me See- die auch sind vor einigen i fertiggestellt Nagcya, mit über 300 000 Einwohneën die fünfarößte Stadt Japans und Hauptstadt des gewerbfleißigen Aisi-Kens, ist Siy ver- i wie insbesondere von Email Cloissoné, von Fähern, Woll- und Seidenstoffen, Porzellan und Uhren. die Stadt noch insofern günstig ge- okaito-Bahna mit der dem Nakasendo entlang usfen—Letsudo) sowie mit der über Nara (Bericht

1908. :

Eisenbahnbau in Belgien.

Brüssel, Rue de la Science 14, den Bau der Strecke von Riempst nach Bassenge der Vizinalbahn von Genck nah Lüttih —Sainte Wal- burge. Anschlag: 215 113 Fr. Kaution: 22 000 Fr. Eingeschriebene Angebote bis 16. April. (Bulletin Commercial.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts . am 25, März 1908: &e. NRuhrrevier Oberschlesis{ts Revier Anzahl der Wagen Geftelt . 6 790 210 Nicht geftellt , —,

Der Aufsichtsrat der Allgemeinen Lokal- und Straßen- bahngesellschaft hat, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, beschlossen, der Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 80% für das abgelaufene Geschäftsjahr (gegen 72 9% im Vorjahr) vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Hugo

j laut Meldung des „W. aus Leipzig, der für den 9. Mai einzuberufenden Generalversammküng die Verteilung einer Dividende von 7 °%, gegen 10% im Vorjahre, vor.

Laut Meldung des „W. T. B.* betrugen die Einnabmen der Desterreihisch-Ungarishen Staatsbahn (österreichishes Neß) bom 11. bis 20. März: 1795 529 Kronen, gegen die definitiven Ein- nahmen des entsprehenden Zeitraums des Vorjabres Mindercinnahme 69 119 Kronen, gegen die provisorischen mehr 36 106 Kronen.

Die Pre*snotierungen vom Berliner Produktenmarkt be- finden si in der Börsenbeilage.

Berlin, 25. März, Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedcigste Preise.) Der Doppelzentner für: L Zeizen, gute Sortef) 20,60 4; 20,56 e Weizen, Mittelsortet) 20,52 4; 20,48 4 Beizen, geringe Sorte) 20,44 #4; 20,40 A Roggen, gute Sortef) 19,30 6; 19,26 Roggen, Mittelsortef) 19,22 46; 19,18 Roggen, geringe Sortef) 19,14 4; 19,10 A Futtergerste, gute Sorte®) 17,00 4; 16,20 G Fuitérgerste, Mittelsorte*) 16,10 %; 15,40 # Futtergerste, geringe Sorte*) 15,30 H; 14/60 A Hafer, gute Sorte®) 18,40 4; 17,50 # Hafer, Mittelsorte*) 17,40 4; 16,69 „A Hafer, geringe Sorte®) 16,50 4; 15,70 # Mais (mixed) gute Sorte 16,00 4; 15,70 # ay (mixed) geringe Sorte —— #4; —— M Mais (runder) gute orte 15,90 4; 15,70 G Nichtstroh 5,66 M; Heu 890 A; 7/00 # Erbsen, gelbe 50,00 ; 3000 G Speisebohnen, weiße Î : 30,00 Æ Linsen 90,00 „&; 30,00 A Kartoffeln 9,00 4; 6,00 & Rindfleis® von der Keule 1 kg 2,00 #4; 1,40 M -—- dito Bauchfleish {l e 1,60 6; 1, Schweinefleish 1 k 1,70 Æ; 1,20 X -— Ralbfleish 1 kg 2,00 4; 1,20 M duard fleisch 1 kg 2,00 A; 1,20 A Butter 1 kg ; é Eier 60 Stück 4,40 ,%; 3,00 M Karpfen 1 Aale 1 kg 3,00 4; 1,60 A Zander 1 Ae 1 kg 2,60 ; 1,00 Æ Barsche 1 Séfleie 1 kg 3,00 „4; 1,20 „A Bleie 1 Krebse 60 Stück 20,00 4; 4,00 4 +{) Ab Bahn. ®) Frei Wagen und ab Bahn.

,

kg Eg

Berlin, 25. März. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Einlieferungen zeigten eine weitere Zunahme und konnten bei der hwachen Nachfrage niht geräumt werden. Auch die sehr billigen Offerten der - ausländischen Plâäzte drückten auf den hiesigen Markt; die Preise konnten sich nicht behaupten. Die heutigen Notierungen sind: Hof: und Genofsenshaftsbutter 1a Qualität 122 bis 124 bis 126 4, i! a Qualität 122 bis 124 A Schmalz: Wenn die Baissepartei au versucht, die Terminnotierungen an den awmerikanischen Börsen zu drüdcken, so war der Erfolg infolge der steigenden Schweinepreise doch nur von kurzer Dauer und vermochte nihts an der festen Tendenz des Marktes zu ändern. Die heutigen Notierungen find: Choice Western Steam 47 bis 477 4, amerika- nishes Tafelshmalz (Borussia) 493 4, Berliner Stadtschmalz (Krone) 49 bis 55 #, Berliner Bratenshmalz (Kornblume) 50 bis 55 #4 Spedckt: Die gute Naifrage hält an.

Ausweis über den Verkehr auf Schlachtviehmarkt vom 25. März 1908, Zum Verkaufe standen 533 Rinder, 3281 Kälber, 1619 Schafe, 15 879 Schroeine. Marktpreise nah den Ermittlungen der Preisfest eyuygskommifs Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg S(lacßtgewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.):

Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilmast) und beste Saugkälber 82 bis 87 „«; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug- fälber 70 bis 74 A; 3) geringe Saugkälber 40 bis 50 &; 4) êltere E enährte Kälber (freffer bis

Safe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 75 kis

77 4; 2) ältere Mafthammel 65 bis 68 4; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merishafe) 53 bis 57 «; 4) Holsteiner UTONGNNIE bis e, für 100 Pfund dgewicht

dem Berliner

Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 209/09 LDaraabzug: 1) D elWige, kernige Schweine feinerer Nafsen und deren Kreuzungen, böchstens 1} Jahr alt: a. im Sewicht von 220 bis 280 Pfund 54 bis „4; b. über 280 Pfund lebend (Käser) bis „4%; 2) fleishige S@weine 52 bis 53 4; gering entwidckelte 49 bis 51 4; Sauen 50 bis 4

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhbof in riedrichsfelde. Schweine- und Ferkelmarkt ittwoh, den 25. März 1908.

Ueberstand

Auftrieb

Schreeire .… . 4696 Stück Stüdck

Ferkel . . . 600 - ERERS Verlauf des Marktes: Reges Geschäft; Preise unverändert. Es wurde gezahlt im Engroshandel für : Läufershweine: 6—7 PVéonate alt . « Stück 31,00—51,00 A 3—5 Monate alt. ., 19,00—30 00 F Ferkel : mindestens 8 Wochen alt. . , e 15,00—18,00 , unter 8 Wochen alt... 12,00—14,00 ,.

Am 15. April 1908, 11 Uhr vergibt die Société Nationale des chemins de fer vicinaux e