1866 / 77 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude, find für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durh den Haupt - Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. ; Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per- sonen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be- such der genannten Sammlungen auss\{chließlich denjenigen Einheimi- hen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benugen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange aus- gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

4) Die Sammlung der Handzeihnungen, Minia- turen und Kunstdrucke im neuen Muscen - Gebäude is für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch,

Donnerstag, Freitag und Sonnabend is der Besuch dieser |

Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor- behalten, welche dieselbe zu Studien benußen wollen. |

9) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel- fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. April 1866.

Dex General - Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Ministerium des Innern.

Nachdem durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom heutigen Tage die Augmentirung mehrerer Truppentheile auf die Kriegs- stärke, resp. auf eine erhöhte Friedensstärke angeordnet worden ist, bestimmen wir hierdurch, unter Hinweisung auf den §. 19 des Ge- seÿes vom 31. Dezember 1842 (Nr. 2319), daß Entlassungs-Urkun- den an ersaßz-, reserve- und landwehrpflichtige Personen in den Be- zirken des Zten, Aten, 5ten und 6ten Armee-Corps bis auf Weiteres nicht ertheilt werden dürfen.

Eben so sind für ersaÿ - und reservepflihtige Personen in den Bezirken der vorbezeihneten Armee-Corps bis auf Weiteres Aus- landspässe und Heimathscheine niht auszufertigen. Auf land- wehrpflichtige Personen ist diese legtere Bestimmung nicht anzu-

“wenden.

Beide Maßnahmen, sowohl die Nichtertheilung von Entlassungs- Urkunden, wie die Nichtertheilung von Auslandspässen und Heimath- scheinen, haben für jegt auf die, nah §. 1 alinea 2 der Militair- Ersaÿy-Jnstruction vom 9. Dezember 1858 zum Dienst im Land- sturm verpflichteten Personen vom 17, bis 20, resp. 39. bis 49sten Lebensjahre, und auf die in den §F§. 67 und 68 der Militair-Ersaÿtz- Instruction vom 9. Dezember 1858 bezeichneten, zur Ersah-Reserve oder zum Train Überwiesenen, resp. designizten Militairpflichtigen keine Anwendung zu finden. Es verbleibt vielmehr hinsichtlich

“dieser Personen bis auf Weiteres lediglih bei den bestehenden Be- stimmungen.

Die Königliche Regierung beauftragen wir, hiernach das Weitere ia Jhrem Ressort zu veranlassen.

Berlin, den 29, März 1866.

Der Kriegs- und Marine-Minister. Der Minister des Innern. von Roon. Gr. zu Eulenburg.

An die Königlichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Erfurt, Merseburg, Posen, Liegniß, Breslau und Oppeln und an das Königliche Polizei-

Doch werden Kinder unter 10 |

Präsidium hier,

| Kriegs-Ministerium. | Allerhöchste Kabinets -Ordre vom 8. März 1866 betreffend die Regelung der Dienst- und Kom-

mando-Verhältnisse bei der Landwehr.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jch zur Regelung der Dienst- und Kommando - Verhältnisse bei der Landwehr, wie folgt:

1) Die mit der Vertretung der fehlenden Landwehr - Bataillons- Commandeure beauftragten , »mit Pension zur Disposition« gestellten Offiziere sind von jeßt ab als «Bezirks-Commandeure des n. Landwehr-Bataillons n. Landwehr-Regiments« in den Listen zu führen. Sie haben in dieser Stellung, aussließlich der Führung der formirten Bataillone, alle sonstigen Rechte und Pflichten der früheren Landwehr-Bataillons-Commandeure auszuüben und die Uniform des betreffenden Landwehr-Regi- ments , resp. Bataillons mit den aktiven Dienstzeichen anzu- legen. Bei eintretender Mobilmachung oder beim Abrücken des betreffenden Bataillons verbleiben sie in der Regel zur Ueberwachung des Ersaz- und Controlwesens in den ihnen anvertrauten Bezirken. : Die Landwehr-Bezirks-Commandeure sind vom . März dieses Jahres ab als etatsmäßig angestellte Offiziere zu betrachten und demgemäß, unter sonstiger Belassung in ihren bisherigen Kompetenzen , nah Anleitung Meiner Ordre vom 27. De- zember 1560 zu behandeln; eine Nachzahlung an erhöhten Pensionen für die Vergangenheit is jedoch nicht zulässig.

Die außer den Bezirks - Commandeuren bei den Landwehr-

Stämmen sonst noch als Adjutanten 2c. etatsmäßig fungiren-

den pensionirten oder zur Disposition gestellten Offiziere sind,

gleich jenen, als etatsmäßig angestellt zu betrachten, daher hin- sichtlih ihrer Pensionen wie die Bezirks-Commandeure zu be- handeln und haben die Uniform des betreffenden Landwehr-

Regiments resp. Bataillons anzulegen; auch sie sind bestimmt,

beim Abrüccken des betreffenden Bataillons in ihrem Bezirk

zu verbleiben.

In Betreff der Führung der formirten Landwehr - Bataillone

während der Friedensübungen, so wie bei eintretender Kriegê-

bereitshaft oder Mobilmachung behalte Jh Mir vor, ander- weitig zu bestimmen.

Das Kriegs - Ministerium hat hiernach

[afsen. Berlin, den 8. März 1866.

das Weitere zu veran-

(gez) Wilhelni.

O E (gegengez.) von Roon. An das Kriegs - Ministerium.

Ih bestimme, daß den mit Pension zur Disposition gestellten Offizieren die Zeit, während welcher sie zum aktiven Dienst in de Armee herangezogen werden und in einer etatsmäßigen Stelle Ge- halt und Servis 2c. empfangen, als fortgeseßte pensionsfähige Dienst- zeit auch in denjenigen Fällen gerechnet werden oll, wenn die Dienst- [leistung unter Friedensverhältnissen stattfindet. Diese Bestimmung soll namentlich auch auf diejenigen Offiziere Anwendung finden, welche im Laufe dieses Jahres in Folge der Reorganisation der Armee zum Dienst herangezogen worden sind. Das Kriegs-Ministe- rium hat hiernah das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 27. Dezember 1860.

Im Namen Sr. Majestät des Königs, (gez.) ilhelm Prinz von Preußen Negent, (ggez.) von Roon. Un das Kriegs-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordres werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 25. März 1866. Kriegs-Ministerium.

Abgereist: Der Präsident der Seehandlung, Camphausen, nach Godesberg.

Berlin, 31. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Vorsißenden der Eisenbahn-Direction zu Elber- feld, Geheimen Regierungs-Rath Danco und dem Mitgliede der Direction der Westfälischen Eisenbahn, Eisenbahn-Direktor Simon zu Münster, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihnen verlichenen Ritterkreuzes vom Orden Hein- richs des Löwen zu ertheilen.

Personal -Veränderungen.

a. Hu ver Armee. Dfsiziere, Portepee - Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Sen 1/7 März

v. Sheliha, Hauptm. von der Garde-Art. Brig., unter vorläufiger | Belassung in feinem Verhältniß als Adjut. der 2. Art. Jnsp., v. Massow, | Hauptm. und Comp. Chef vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, |

v. Lattre, Hauptm. und Comp. Chef im Garde-Füs. Regt., v. Hahnke, |

Hauptm. und Comp. Lhef im 3. Garde-Gren. Regt. Königin Elisabeth, Fb Q e G 2 j : p linie b Eseabr. Ebef im 1 GaellaneNt, Con lehten Londoner Weltausstellung erwartet werden durfte, derart, daß

y. Versen,

Werder, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Pos. Jnf. Regt. Nr. 59, |

Bergmann; ant Jd ° Regiment Nr. 27, unter Entbindung von seinem Kommando als Adjutant bei dem Gouvernement in Magdeburg, sämmtlich zur Dienst- leistung als GeneralstabS-Offiziere zum großen Generalstabe kommandirt.

: Den 22. Màr1.

v. Shenck, Rittmstr. und Escadr. Chef im 2. Garde-Ulanen-Regt., mit Beibehalt der Escadron zum Maj., v. Rochow, Rittmstr. vom Regt. der Gardes du Corps, mit Beibehalt seines Verhältnisses als Chef der 6. Comp. und Commdr. der 3. Escadr, zum Maj., Frhr. v, Salmuth, Rittmstr. vom 2. Garde - Drag. Regt., unter Belassung in seinem Kom- mando, als Adjutant Major, v. Wangenheim, Mini mandirt als Adjutant zum Chef- des Jng. Corps 2c., lassuug in diesem Adjutanten - Verhältniß und unter ala guite De Stabes Des ZJngenieur Corps, zum Bogun v. Wangenbeim, Hauptm. vom Kriegs - Ministerium, Abthei- lung für die Ing. Angelegenheiten, zum Mazj. befördert. Hartrott, Ritt- meister à la suite des 1. Garde-LUlanen-Regiments und Adjutant des Kriegs- Ministers, der Charakter als Major verliehen.

De 24. Marz.

v. Salpius gen. v. Oldenburg, Maj. vom Generalstabe des Garde-Corps, zum großen Generalstabe, v. Salviati, Maj. vom Gene- ralsiabe der 8. Division und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Gene- ral-Kommando des Garde - Corps, zum Generalstabe des Garde - Corps, v. Massow, Major vom großen Generalstabe, zum Generalstabe der 8ten Division versetzt. :

B. Abschieds8-Bewilligungen 2c. Den 1 Marz.

Prinz Heinrich zu Waldeck u. Pyrmont, Sec, Lieut. à la suite

des Rhein. Jäger-Bats. Nr. 8 ;, der Abschied bewilligt. E Den 20. März.

Frhr. v. Hilger 8, Ob. Lt. a. D., zuleßt Brigadier der 7. Gendar- merie-Brigade, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Westphäl. Ulanen- Regts. Nr. 5, Beh, Prem. Lieut. a. De, zuleyt Sec. Lt, im 1. Schles, Grenadier-Regt. Nr. 10, die Erlaubniß zum Tragen der Armee-Uniform ertheilt. i

Ber ver Landwehr Gen e. Marz

Radermacher, Sec. L

wied) 3. Rhein. Regts. Nr. 2 Beamte Der Durch Verfüguna des Kriegs-Ministeriums.

Den 8. März

), der Abschied ertheilt. Militair - Werwaltung-

v. Boehbn, Pr. LE: gardt in Preußen, nach Schweidniß, v. W G Ka) Ñ Nakel, nah Stargardt in Preußen, Glaubig, Kajfernen-Jnsp. in Breslau, nach Nakel, Hülsen, Pr. Lt. a. D., Kasernen-Jnsp. in Silberberg, nach sernen-Insp. in Danzig, nach Silberberg, Bellgardt,

Brieg, Scup in, Ka} ) nzige 1 ilberl gard fontroleführender Kasernen - Insp. in Königsberg i. Pr., nah Danzig,

Hoppe, kontroleführender Kasernen-Jnsp. in Thorn, nach Königsberg i. Pr, |

Michaelis, Kasernen-Jnsp. in Potsdam, nah Thorn versetzt. E, C5n der Marine, Den 8, Marz L

Dr. Kun f, Marine - Assistenz - Arzt, beim Uebertritt zum 1. Aufgeb.

der Seewehr, der Charakter als Stabs-Arzt verliehen. Den 20. März

Cüdecte, Niehl, Gx. v. Pseil, v, Lindequist) KuUpser/ Unter-

Lts. zur See, zu Lts zur See befördert,

B ELanntma Una Die Partser Aus ftellung betreffend. Die Vorbereitungen für die Pariser Ausstellung sind nunmehr

so weit gediehen, daß Über die Zulassung der industriellen Aussteller, |

mit wenigen durch besondere Verhältnisse veranlaßten Ausnahmen,

befunden ist, Und daß die Anmelder von der Größe des ihnen be- |

willigten Raumes in Kenntniß geseht worden sind. Nach Maßgabe

dieser Bewilligungen is ein Detailplan aufgestellt, nah welchem |

unter Festhaltung der von der Kaiserlich französischen Kommission vorgeschriebenen Gruppentheilung die

aufgestellt werden sollen.

geben. der Landwirthschaft Haben

Premier-Lieutenant vom 2. Magdeburgischen Jufanterie- |

bei dem Gen. Kommando des Garde-Corps, zum | Hauytm. vom Kriegs-Ministerium und kom- | Unter De | Stellung | Major, |

Hinderniß entgegen.

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wendung der, für die landwirthschaftlihe Ausftelung bestimm- ten Galerie VIl, hervorgetreten waren , eine unvermeidliche Verzögerung erlitten ; nachdem diese Zweifel in einer für die diesseitigen Jnteressen günstigen Weise gelöst worden sind, steht au der Entscheidung über die Zulassung der Anmeldungen zu den, den Ackerbau und seine Produkte umfassenden Klassen kein weiteres Bezüglich der angemeldeten Werke der {önen Künste ist bekanntlich die Zulassung von dem Urtheile einer Jury abhängig gemacht, welche von der Königlichen Kunstakademie, bei welcher die Anmeldungen eingegangen sind, gebildet werden soll. Die Theilnahme an der Ausstellung hat sich lebhafter gezeigt, als mit Rücfsiht auf den verhältnißmäßig kurzen Zeitraum seit der

der zur Disposition gestellte Raum, obwohl derselbe niht unbeträcht- lich größer ist, als bei den früheren Ausfellungen, den erhobenen Ansprüchen in einzelnen Gruppen nicht zum siebenten, im Dur- hnitt kaum zum dritten Theil genügte und daß starke Reductionen dieser Ansprüche vielfah unvermeidlich waren. Es ist anzunehmen, daß alle Hauptbranchen der preußischen Jndustrie vertreten, und daß sie in würdigster Weise vertreten sein werden. Nur in der Seiden- branche hat sich vielfach eine Abneigung kund gegeden, die Ausstel- lung zu Leschicken, in Folge deren diese Branche wenigstens der Ausdehnung nach möglicherweise niht in dem Maße zur Geltung gelangen wird, welches ihrer Entwickelung entsprehen würde. Die Gesammtzahl der Jndustriellen und Landwirthe, deren Anmeldungen zugelassen sind, beläuft sich auf 1477, von denen 314 in mehreren Klassen auszustellen beabsichtigen. Es treten dazu aus dem Bereich der schônen Künste 177 Anmelder, so daß die Gesammtzahl derselben 1654 beträgt. Darunter sind eine Anzahl von Collectiv-Ausstellun- gen (Bergwerks-Produfkte, Weine, Zucker, landwirthschaftliche Pro- dukte) deren einzelne Theilnehmer nach Zahl und Namen noch nicht bekannt, und welche in jener Summe nur einfach gezählt sind. Die leßtere Übertrifft auch mit dieser Beschränkung die Zahl der Aus- steller bei allen früheren Ausstellungen. Am zahlreihsten is die Betheiligung der Klasse 40, Erzeugnisse des Bergbaues und der Metallurgie, welhe 300 Anmeldungen zählt; dann

| folgen die Klassen 30, Garn und Gewebe von Streichwolle, mit

t Von der Kav. L. Ausg. Des 1, Das, (MeU“ | ( j

a. D., Garn. Verwaltungs-Jnspektor in Star- | Wencckstern, Kasernen-Jnsp. in

auszustellenden Gegenstände | Es liegt in der Absicht, E es |

i ine Zeichnung von der Gestalt des ihm bewilligten | g: ) aa nt Ms n Aitér Umgebung mitzutheilen, um dadurch | Ganzen zur Anschauung gebracht j die shlesischen Landwirthe werden zur Vorbereitung eines zweckmäßigen Arrangements Gelegenheit zu | Die Entscheidung Über die Anmeldungen aus dem Bereich | durch KZuoecifel, welche über die Ver- |

| mit 30, endlich Pommern mit 24 Anmeldungen.

114; Klasse 44, chemische und pharmaceutische Erzeugnisse, mit 80; Klasse 43, landwirthschaftlihe Produkte, welche nicht zur Nahrung bestimmt sind, mit 66; Klasse 27, baumwollenes Garn und baum-

wollene Gewebe, mit 59/ Klasse 73, gegohrene Getränke, mit 55;

Klasse 65, Bauwesen, mit 49 Anmeldungen. Zur Klasse 9, Photo- graphien und” photographishe Apparate, sind 47; zur Klasse 46, Leder, 41; zur Klasse 7, Papier und Buchbinder-Arbeiten, 37; zur Klasse 25, Leinen, 33 zur Klasse 10, musikalische Jnstrumente, 26 Anmeldungen eingegangen 2c.

Die größte Zahl der Anme:lder gehört der Provinz Brandenburg an mit 447 darunter allein Berlin mit 341. Zunächst steht ihr die Rheinprovinz mit 435 Anmeldern. Dann folgen Westfalen mit 188, Schlesien mit 172, Sachsen mit 117, Preußen mit 64, Posen Die Anmeldun- gen aus dem Gebiete der Kunst vertheilen sih auf die Kunst-Akade- mie zu Berlin mit 110, zu Düsseldorf mit 63 und zu Königsberg mit 4, in Summa 177.

Die Erfahrungen bei den bisherigen Ausstellungen haben es als unzweifelhaft herausgestellt , daß ein zweckmäßiges und harmo- nisches Arrangement den Erfolg der Ausstellung wesentlich bestimmt. Der Mangel eines solchen enffremdet das Jnteresse des Publikums an den ausgestellten Gegenständen und verhindert, daß auch tüchtigen Leistungen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zugewandt werde. Auf dieser Erwägung beruhen die von der unterzeihneten Kom- mission in der Bekanntmachung vom 26. August v. J. getroffenen Bestimmungen, wonach nur solche Vitrinen und andere Behälter zugelassen werden sollen, welche nah Zeichnung und Beschreibung von ihr genehmigt worden sind, und wonach Gegenstände gleicher Gattung, bei welchen eine gleichartige und gemeinschaftliche Aus- stellung als zweckmäßig erkannt is, in einer solhen gemeinschaft- lichen Ausstellung vereinigt werden sollen, allerdings unter der noth- wendigen Einschränkung, daß innerhalb dieser Gemeinschaft die ein- zelnen Aussteller unterschieden werden können. Es is in hohem Grade erfreulich, daß die Zweckmäßigkeit dieses Planes bei den Ausfstellern Anerkennung findet, derart, daß bereits mehrfache Ver- einigungen stattgefunden haben, um gemeinschaftliche Aussteliungen in dem angedeuteten Sinne vorzubereiten. So haben sich die Jndustriellen des Gladbacher Handelskammer-Bezirks unter dem Ehrenvorsih des Geheimen Kommerzienraths, Freiherrn von Diergardt, die Leinen- Tudustriellen zu Bielefeld durh Vermittelung der dortigen Handels8- fammer, die Zuckerfabrikanten unter dem Vorsißenden des Vereins der Rübenzuckerfabrikanten des Zollvereins zu Kollektiv-Ausstellungen vereinigt. Die Produkte des Bergbaues werden, wie in London, uuter Beihülfe der Bergbehörden in einem s\ystematish geordneten

die Erzeugnisse des Ackerbaues ihrer Provinz zu einem großen Kultur- bilde gestalten; von anderen Seiten is wenigstens der Wunsch und