1866 / 94 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1320

FIL. Jun der Marine. Marine-Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Meding, Hartwig, Wulff, Verwalter-Applikanten, zu überzähli- gen Marine-Verwaltern ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, Neues Palais, den 21. April. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz fuhr am Mittwoch den 18ten und am Donnerstag den 19. d. M. um 8 Uhr von Potsdam nach Berlin, wohnte daselbst den Truppenbesichtigungen Seitens Sr. Maj. des Königs bei und ertheilte hierauf an ersterem Tage dem Marinestabsarzt Dr. Wenzel im Wartesalon des Potsdamer Bahnhofs, am zweiten Tage dem Major a. D. Landrath v. d. Lancken und dem Konsul Stolt aus Neapel in Höchstseinem Palais Audienzen. Se. König- lihe Hoheit begab sich am Mittwoch um 12 Uhr nach Potsdam zurück, am Donnerstag wohnte Höchstderselbe; nach- dem noch Prinz Carl von Hohenzollern Hoheit einen Besuch abgestattet, um 1 Uhr dem Leichenbegängniß des in Folge seiner im lezten Feldzuge erhaltenen Verwundung verstorbenen Lieutenant von Studnih bei und erfolgte die Rückkehr in das Neue Palais mit dem 2-Uhr-Zuge. Gegen 6 Uhr verabschiedete sich ebendaselbst Se. Hoheit Prinz Carl von Hohenzollern vor seiner Abreise nah Düsseldorf.

Freitag, den 20. April, empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Kammerherrn von Behr, am Vormittage des 21sten nahm Höchstderselbe Civil- und Militair - Vorträge entgegen.

Scbleswig-Holstein. Schleswig, 19. April. (Nordd. Ztg.) Gestern Abend fand zur Feier der vor zwei Jahren erfolgten Erstürmung der Düppler Schanzen ein glänzender Ball statt, zu dem der Magistrat und das Deputirtenkollegium nebst einer großen Anzahl hiesiger Beamten und Bürger den Gouverneur und sämmt- lihe Offiziere und Militairbeamte der hiesigen Besaßung eingeladen hatten.

Hannover, 20. April, Die Königliche Verordnung, die Errichtung eines evangelisch-lutherishen Landes-Konsistoriums betreffend, vom 17. April d. J. bestimmt, daß in der Residenzstadt Hannover als oberste Behörde der evangelisch-lutherischen Kirche des Königreichs ein Landes-Kon- fistorium errichtet werden soll. Dasselbe soll aus ordentlichen und außer- ordentlichen. Mitgliedern bestehen. Die Provinzial-Konsistorien zu Hannover, Aurich, Osnabrück, Stade und Otterndorf und die sons unter dem Kultus- Ministerium zu einer Theilnahme an der Regierung der evangelisch - luthe- rischen Kirche im Königreiche berufenen Behörden oder Personen sind jedoch mit Ausnahme ihrer Zuständigkeiten für die reformirte Kirche dem Landes-Konsistorium untergeordnet. Den Geschäftskreis des Landes-Konsisto- riums bilden (nach §. 3) diejenigen Angelegenheiten, welche das Bekenntniß und die Lehre der Kirche, die Seelsorge, den Kultus und die Kirchenzucht ; die Vorbildung, Prüfung und Ordination für das zgeistlibe Amt ; die Anstellung und Entlassung der Geistlichen, einschließlich der Hülfsgeist- lichen, Superintendenten und General-Superintendenten, deren Amtsführung, Fortbildung und Wandel betreffen. Am Volks\{hulwesen soll das Landes- Konsistorium zur Wahrnehmung des kirchlichen Interesses eine, vornehmlich den Religionsunterricht betreffende, nach Anhörung desselben vom Kultus- Ministerium im Einzelnen zu ordnende Betheiligung erhalten, Daneben ist das Landes-Konsistorium dazu berufen, durh Beachtung und Berathung der kirchlichen Zustände und Jnteressen im Allgemeinen, und namentlih auch in Beziehung auf Kirchenverfassung, Visitation und Ebe, soweit ihm hierin nicht nah §. 3 schon weiter gehende Zuständigkeit verliehen ist, durch Er- stattung erforderter Gutachten, Erledigung sonstiger Aufträge und Einbrin- gung von Anträgen beim Kultusministeriuum oder nöthigenfalls bei dem Könige der Kirche zu dienen.

Die Provinzial-Konsistorien behalten ihre bisherige Zuständigkeit; fie haben solche jedoch, was die im §. Z bemerkten Angelegenheiten betrifft, unter Aufsicht und Leitung des Landes-Konsistoriums, sowie mit Beachtung nachstehender Bestimmungen zu üben: Allgemeine Anordnungen dürfen nur von dem Landes-Konsistorium oder mit dessen Zustimmung erlassen werden ; wegen der Prüfungen soll das Weitere vom Könige nah Anhörung des Landes-Konsistoriums geordnet werden, unter Festhaltung jedo des Grund- sahes, daß die über Befähigung für das geistliche Amt entscheidende Prü- fung fünftig allgemein beim Landes-Konsistorium abgehalten werden soll ; die Ernennung der Geistlichen für Stellen, welche landesherrlih besetzt werden und die Bestätigung derselben für andere Stellen wird dem Landes- Konsistorium vorbehalten , welches dabei mit dem betreffenden Vrovinzial- Konsistorium nach näheren , im Wege der Jnstruction zu ertheilenden Vor- schriften sih zu benehmen hat; in Disziplinarstrafsachen der Geistlichen bleibt, auch wenn es sich um Entfernung vom Dienste handelt, den Provinzial- Konsistorien die Entscheidung in erster Jnstanz. Darüber tritt das Landes- Konsistorium als zweite Jnstanz ein , vorbehaltlih übrigens der Befugniß desselben , kraft der Oberaufsicht die Provinzial - Konsistorien zu gehöriger Uebung der Disziplinargewalt anzuhalten , erforderlichen Falls auch eine Sache den an si zuständigen Provinzial-Konsistorien abzunehmen und einem anderen deren Erledigung in erster Instanz aufzutragen.

Hinsichtlih der im §. 3 nit benannten Angelegenheiten bleibt das Kultus - Ministerium die unmittelbar vorgeseßte Behörde der Provinzial- Konsistorien,

Das Landes - Konsistorium is dem Kultus - Ministerium untergeordnet. Entstehen zwischen dem Kultus - Ministerium und dem Landes-Konsistorium Meinungsverschiedenheiten über die Grenzen der beiderseitigen Quständizkeit oder in Angelegenheiten, in welchen ohne beiderseitiges Einverständniß nicht

verfahren werden fann, so ist nöthigenfalls mittelst Vortrags des Mi. nisters die Königliche Entscheidung zu erwirken. Den Zeitpunkt, mit welchem das Landes - Konsistorium in Wirksamkeit

-“.

tritt, wird das Kultus-Ministerium verkünden.

Zu Landtags-Kommissarien auf die Dauer dieser Diät für beide Kammern sind bestellt: der Geheime Finanz-Direktor von Seebach; der Geheime Finanz-Rath von Klenck, der Geheime Re- gierungs-Rath Brüel, die Ober-Justiz-Räthe Franke und Eggeling, der Geheime Legations-Rath Hartmann, die Reglerungs-Räthe Küster, Jacobi, Niemeyer, Haase, Marcard, der Wegebaurath Bockelberg und der Kloster-Kammer- Assessor Barkhausen.

Nassau. Wiesbaden, 20. April. (Fr. J.) Die Stände- Versammlung bielt gestern ihre erste öffentliche Sizung in Budget- Angelegenheiten ab. Sie sehte die Landessteuerkasse-Einnahmen, das Budget der herzoglichen Staatseisenbahn, die Domanial-Einnahmen und deren Ausgaben fest. Abg. Braun berichtete über das Budget über direkte und indirekte Steuern, Über den Vereinszoll, die Bier- und Branntweinsteuer und den Bezug aus den Einkünften des Domainenfiskus. Der Aus\{uß verlangt Abschaffung des von der Regierung seither durchgeführten Grundsaßzes, wodurch der Ertrag der indirekten Steuern bei der Budgetirung untershäßt worden und der Jahresabschluß eine weit höhere Summe aufzuweisen hatte, \o daß, statt des befürchteten Defizits, stets ein großer Einnahmeüber- \{chuß in das nächstfolgende Jahr überging.

Bayern. München, 20. April. Freiherr v. d. Pfordten reist morgen Mittags zur Ministerkonferenz nah Augsburg, wo die Herren v. Beust, v. Varnbüler, v, Dalwigk und vermuthlich auch v. Edelsheim zusammentreffen.

Desterreich. Pesth, 19. April. Die Magnatentafel hielt eine kurze Sihung, in welcher beschlossen wurde, die Adresse als gelesen zu betrachten und etwaige stylistishe Korrekturen den Deputirten zu überlassen. Hiermit entfiel die Spezialdebatte. Heute begiebt sich eine Deputation der Franzstädter Kirchenbau - Kommission nach Wien, um Jhrer Majestät der Kaiserin für die Uebernahme des Protektorats über den genannten Kirchenbau zu danken. Die Deputation wird Sonnabend Mittags empfangen werden.

Lemberg, 18 April. Fürst Sanguszko beantragt, wegen beschleunigten Baues der Lemberg - Brody - Tarnopoler Eisenbahn Schritte zu thun. Der Antrag geht an den Landesausschuß. Las- kowsfi referirt Namens der Spezialkommission über die Regierungs- vorlage, betreffend die administrative Landeseintheilung und proponirt : 1. daß der Landtag mit der Eintheilung in zwei Statthalterei- gebiete unter einem General-Gouverneur nicht einverstanden sei und zu- gleich um Aufhebung der bestehenden Statthalterei-Kommission in Krakau bitte; 2. daß derselbe die projektirte Eintheilung in 74 Bezirke mit eini- gen Abänderungen billige. Es erfolgt eine lebhafte Debatte über Punkt 1 Seidler ist vom Standpunkte der Lokalinteressen Krakaus und der westlichen Landestheile, Lozinski vom ruthenisch-nationalen Standpunkte dagegen. Der Ruthene Pawlikow verlangt die poli- tische Landestrennung mit Landtagen in Lemberg und Krakau. Der Regierungs8commissair empfiehlt die Kommissionsvorschläge und er- klärt, der Gedanke einer politishen Landestrennung liege der Regie- rung ferne; die Jdee wegen Einsegung eines Generalgouverneurs sei aufgegeben. Punkt 1 wird \{ließlich angenommen Nach zweistündiger Pause Berathung über Punkt 2, welche {ließli auf die nächsifolgende Sißung vertagt wurde.

Großbritannien und Jrland. London, 19. April. In der gestrigen Sihung des Unterhauses wurde nichts von allgemeinem Junteresse verhandelt. Einige Bills von örtliher Be- deutung, den Hopfenhandel, Gesellschaftsbanken und dergleichen mehr betreffend, gelangten zur 2. Lesung.

Der Marquis von Westmeath hat, da die 2. Lesung der Parlamentseidbill im Hause der Lords durchgegangen is und da selbst die Erzbischöfe von Canterbury und Armagh nebst Lord Derby es für unnüg gehalten haben, auf Verwerfung der Maßregel anzutragen, nun seinen förmlichen Protest gegen die erfolgte zweite Lesung erhoben ‘und in der gewöhnlichen Form mit ausführlicher Motivirung im Tagebuch des Oberhauses verzeichnet.

Nach einem eben erschienenen Parlamentsausweise find zu Gun- sten der Reformbill seit dem Sclusse der Parlamentsferien bis vergangenen Freitag 610 Petitionen mit im Ganzen 440,941 Unter- schriften eingelaufen. Die meisten Unterschriften zählte die Petition aus Manchester und Salford, nämlih 71,817, eine aus Glasgow zählte deren 21,017. Gegen die Bill sind 16 Petitionen mit zu- sammen 2895 Unterschristen gerichtet worden.

Frankreich. Paris, 19. April. Jn de gestrigen Sihung des geseÿhgebenden Körpers wurde zur Discussion des Art. 2 des Handels- Marine - Projeftes geschritten: »Die durch Art. 1 und 2 des Gesehes vom 6. Mai 1841 den Dampfmaschinen französischer Fabrication, welche sür inländische, zum internationalen Dienste bestimmte Schiffe angefertigt wer- den, angesezte Prämie fällt weg. Dieselbe soll jedoch für jeßt schon in Angriff genommene Maschinen dieser Art noch fortdauern.« Dieser Artikel wurde nah einer unbedeutenden Discussion angenommen und dann zum Art. 3 übergegangen, der folgendermaßen lautet: »ySehs Monate nach Erlaß des gegenwärtigen Geseyes können Dampf- und Segel-Seeschiffe gegen Erle-

1

1321

einer Abgabe von 2 Franken per Tonne ihres Gehalts zur Französirung (francisation) Aietlafsét L ares, Dieselbe Abgabe wird von den Kielböden eiserner oder hôlzerner Schiffe erhoben«. Plichon sucht zu beweisen, daß, indem man den auf fremden Werften gebauten Schiffen gestatte, französisch zu werden, man die französischen Schiffswerfte ruinirte, und dies die Golgé haben fönnte, daß es der französischen Kriegs- Marine plöglih an Schiffsarbeitern fehlen würde. Der Regierungs-Kommissar bestreitet dies und giebt folgende Aufschlüsse : Ihm zufolge ist der Dienst in den Staats - Marine- Werkstätten ein von den Privat - Anstalten ganz getrennter, so lange der Friede besteht Dieselben haben aber auch ein großes Jnteresse für den Staat; deren Desorganisation ist aber niht zu befürchten. Die Staats- Arsenale beschäftigen 25,000, die Privat - Anstalten haben 9. bis 10,000 Arbeiter, von denen der Staat aber noch einen großen Theil © beschäftigt (seit längerer Zeit liefern sie für 6 Millionen Arbeit per Jahr). So arbeite z. B. der berühmte Schiffsbauer Normand nur allein für den Staat. Außerdem arbeiteten die Privat-Schiffswerfte fast nur für fremde Regierun- gen, da die französischen gepanzerten Schiffe ihren Ehrgeiz erregt hätten, Seit fünf oder sechs Jahren hätte die französische Jndustrie von ihnen für ungefähr 50 Millionen Franken Bestellungen erhalten, Sie arbeite also fast nur ausschließlich für den Staat und fremde Regierungen. Er giebt zu, daß nah Annahme des neuen Gesehes manches Schiff im Auslande gebaut werden würde. Das Privat - Marine - Material würde sich aber vermehren, und die Ausgaben, welche jährlich für die Ausbesserung gemacht werden müßten, den französischen Werkstätten zu Gute konnen. Die fran- zösische Sce-Marine habe daher von den Resultaten des neuen Gesehes nichts zu fürchten , im Gegentheil , sie müsse dessen Annahme wünschen. Nach einigen Bemerkungen Plichon's und Armand's ergreift Thiers das Wort, um sich nochmals mit aller Energie gegen das Projekt auszusprechen. Jhm antwortet der Staatsminister Rouher. Derselbe giebt einige Aufschlüsse über den Preis der Schiffe im Auslande und in Frankreich. Er giebt zu, daß die Schiffe ersten Ranges in Frankreich nicht höher zu stehen kämen, als die, welche England liefert. Die Schiffe zweiten Ranges kosteten aber in England 30 Prozent weniger, als in Frankreich. Die amerikanischen, s{hwedishen und norwegischen Schiffe kosten ihm zufolge noch weniger. Sie seien freilih weniger werth , als die französischen , aber das habe keine Be- deutung, da man sich ihrer nicht lange bediene. Thiers hatte behauptet, das Personal der französischen Handels-Marine sei in der Abnahme begriffen. Nach Rouher ist dies nicht wahr; seit dem 1. Januar 1565 habe es zuge- nommen. Damals sei das Personal der überseeischen Schiffe 21,833 Mann, das der Küstenfahrer 32,360 Mann und das der kleinen Fischerei 32,186 Mann stark gewesen; heute stellten sich die Zahlen folgender Maßen: 24,548, 37,000 und 33,000. Die Ankündigung des neuen Gesehes habe also die Handels - Marine nicht entmuthigt. Der Art. 3 wurde hierauf an- genommen. Der Artikel 4 lautet, wie folgt: »Das von fremden, in die französischen Häfen einlaufenden Schiffen bisheran erhobene Tonnengeld wird vom 1. Januar 1867 an aufgehoben. Dagegen bleibt das von fremden wie einheimischen Schiffen als Garantie für die zur Ausbesserung der fran- zösischen Seehäfen gemachten Anleihen erhobene Tonnengeld bestehen. Kaiserliche Dekrete können auf dem Wege der Verwaltung zur Begégnung von Ausgaben ähnlicher Art ein Tonnengeld anordnen, welches aber, den Decime inbegriffen, 25 Fr. nicht übersteigen darf und die einheimischen wie remden Schiffe treffen muß. « | Der A Rouher erklärt, daß das Tonnengeld auf fran- zösische Schiffe in Folge des 1826 mit England abgeschlossenen Schifffahrts- vertrages erhoben werde. Jn England würden (wahrscbeinlich aber nur noch bis 1872) zum Besten der verschiedenen Häfen von den englischen Schiffen ebenfalls Tonnengelder erhoben, und dasselbe habe beim Abschlusse obigen Vertrages dazu geführt, daß zur Herstellung der Gleichheit in den französischen Häfen für die französischen Schiffe Aehnliches geschehe. Der Artikel wird gutgeheißen. S j

In der heutigen Sigung wurde die Diskussion über die, Handels-

Marine-Angelegenheit fortgeseht.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. April. Ueber den Verbrecher, welcher das Attentat gegen den Kaiser ver- übt, sind der »Nord. Post« folgende Nachrichten zugegangen. Der- selbe sagt aus, er sei der Sohn eines Bauern aus einem der südlichen Gouvernements, 24 Jahr alt, griechischen Glaubens und heiße Alexej Petrowj seine Erziehung habe er in einem Gymnasium seiner Heimath erhalten, den Kursus vor 5 Jahren beendigt und seitdem sei er in Rußland umhergewandert; in St. Petersburg befinde er sch seit einem Jahre; während der ganzen Zeit habe er hier feine

unwahr zu sein, da der Verbrecher unter Anderem sagte, er wolle seinen eigentlichen Namen nicht nennen, aus Furt ; daß die Nach- riht von dem von ihm verübten Verbrechen seine Eltern vor der Zeit ins Grab bringen könne. Ma dauern die durch diese Angaben verursachten Untersuchungen sort. j

“Au c nen Grenze, 19. April. (Oft. Ztg.) In offiziellen russishen Kreisen interessirt man sich lebhaft für das von namhaften Kapitalisten unterstüßte Projekt der Weiterführung der jeßt im Bau begriffenen Bahnlinie Balta-Kiew nah Tarnopol und Lemberg. Kommt dies Projekt zur Ausführung, was wegen der Vortheile, die es der österreichishen Regierung bietet, sehr wahrscheinlich ist, so wird Kierwo in unmittelbare Verbindung mit Wien und dadurch mit allen euro- päischen Hauptstädten gebracht. Jn jüngster Zeit haben zahlreiche,

durch den legten Aufstand in ihrem Wobhlstande zurücgekommene | erenz | thümer seße ihre Berathungen au jeßt fort.

deutsche Kolonistenfamilien in den Kreisen Kalisch, Konin und Wlo- clawek ihre bisherigen Wohnsize verlassen und sind weiter nach

Osten, namentlich nach Wolhynien, gezogen, um sich dort nieder- zulassen. Die meisten haben die Gegend um Shitomir, wo sich

beständige Wohnung gehabt und si mit Ta- | gelöhnerarbeit in den Artellen beschäftigt. Diese Aussagen scheinen |

hon aus früherer Zeit zablreihe und zum Theil blühende deutsche Kolonieen befinden, zu ihrem Ansiedelungsort gewählt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. April. Ueber die beabsichtigte Wiedereinführung des Zolles auf Lebensmittel {reibt » Aftonbl.« u. A.: Die Vorzüge des Einfuhrzolles für den. Aerbau sind jedenfalls nur eingebildete. Gerade zu der Zeit, als wir von diesem Zolle befreit waren, hat \ich die s{chwedische Land- wirthschaft und der Ackerbau zu der Höhe entwickelt; auf welcher dieselben jeyt stehen. Wir sind ein exportirendes Land dieser Pro- dukte geworden und haben das Bestreben, die Production derselben fortwährend zu vermehren. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann eintreten, wenn unser Land von Mißwuchs heimgesucht werden solltè; aber dann gerade ist es der Landmann, welcher faufen muß, und gerade dann müssen die Einfuhrabgaben aufgehoben werden, wovon uns Finnland erst jüngst ein Beispiel gab.

Amerika. New-York, 7. April. Das Ergebniß der Senats-Absiimmung über die Civil-Rights Bl wurde sowohl im Hause selbst, als auh im Lande, soweit die Kunde davon gelangt war, mit Beifall begrüßt. Die Vill i} sofort an das Repräsen- tantenhaus gesandt worden, wo.am 7. April darüber verhandelt wurde. Voraussichtlich wird sie auch hier und zwar wahrscheinlih mit großer Stimmenmehrheit angenommen werden. (Js nach tele- graphischer Mittheilung geschehen.) Der Präsident hielt am 6. einen über 3 Stunden dauernden Staatsrath und soll der Prozeß von Jeffer- son Davis den Gegenstand der Berathung gebildet haben. Es scheint, daß die Freunde des Expräsidenten der Konföderirten es wenigstens für jeßt aufgegeben haben, scine Freilassung vermittelst eines Habeas corpus zu verlangen. Eine zahlreihe Deputation aus Virginia hat den Präsidenten der aufrihtigen und einmüthigen Unterstüßung sei- ner Politik versichert. Jn Washington ging das Gerücht, daß der Präsident in Kurzem eine allgemeine Amnestie proklamiren würde. In New-Orleans betrachtete man diese Amnestie als hon in seiner jüngsten Proclamation enthalten und sollen die Herren Slidell und Benjamin im Begriff gewesen sein, nach Louisiana zurückzukehren. Der Washingtoner Korrespondent eines Bostoner Blattes berichtet, der Finanzauss{huß des Repräsentantenhauses sei zu dem Schlusse gelangt, daß die Steuerlast füglih 50 Millionen Dollars verringert werden könne und werde deshalb eine dahinzielende Bill in den ersten Tagen einbringen. Die Taxe auf Manufakturen , Kleidungs- stücke, Papier u. \. w. soll danach beträchtlih herabgesezt werden. In New-York und in Charleston find zerstörende Feuersbrünste vor- gefallen, welche in ersterer Stadt einen Schaden von nicht viel we- niger als eine Million Dollars verursacht haben sollen, s

Ueber angebliche Neger-Aufstände auf mehreren Pflanzungen Cuba's sind aus der Havanna bis zum leyten März Berichte ein- gelaufen. Jn verschiedenen Theilen der Junsel seien Feuersbrünsite ausgebrochen, welche man von Sclaven angestiftet glaubt. Ein Ver- ein hat sih gebildet, um die Einfuhr afrikanisher Neger zu ver-

indern.

i »Reuters Office« meldet: New-York, 12. April, Nachmittags. Der Senat hat die Anleihe-Bill angenommen. Wie bereits vom Senate, so ist auch jeßt vom Repräsentantenbause die Bürgerrehts-Bill mit der erforderlihen Zweidrittels-Majorität gegen das Veto des Präsidenten angenommen. Es sind Gerüchte im Umlaufe, wona binnen Kurzem eine allgemeine Amnestie pro- flamirt werden wird. Eine große Anzabl Fenier hat sich an der canadishen Grenze des Staates New-Brunswick zusammenrottirt und bedroht Campobello und St. Stephens.

Telegraphishe Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Büreau.

Dresden, Sonnabend, 21. April. Staatsminister Freiberr von Beust, welcher gestern Abend zu der mittelstaatlichen Minister- fonferenz nah Augsburg abgereist ist , batte vorher in Leipzig eîne Besprechung mit dem Herzoge von Koburg-Gotha.

Frankfurt a. M., Sonnabend, 21. April. Mittags. Ministerkonferenzen der Mittelstaaten werden ers morgen, Sonn in Augsburg eröffnet werden. Es sind zu denselben eingeladen è Regierungen von Bayern, Sacsen, Württemberg, Baden, Hessen- Darmstadt, Weimar, Gotha und Meiningen.

London, Freitag, 20. April, Adends.

auf eine Jnterpellation des Parlaments- Mitgliedes H

die in Paris zusammengetretene Konferenz über die Donaufürften- Ueber den Junhalt der Berathungen könne er keine Mittheilungen machen. Griffitd fragt darauf, ob England gegen die Wahl des Prinzen von Hodeu-