1866 / 112 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

15

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und j Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt 2c. Dr. Berliner in Marggrabowa isst

zum Kreis-Wundarzt des Kreises Olehko ernannt worden.

Der Wundarzt erster Klasse 2c. Hein he is zum Kreis-Wundarzt des Landkreises Breslau ernannt worden.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

BetanuntmaGung wegen Ausreihung der Zinscoupons Ser. V. zu

den preußishen Staats- Anleihen von 1850 und 1852 Und Ser. [V, zu der preußishen Staats- Anleihe von 1854.

Die neuen Coupons Ser. V. Nr. 1 bis 8 Über die Zinsen der Staats - Anleihen von 1850 uud 1852 für die vier Jahre vom 1. Oktober 1866 bis dahin 1870 nebst Talons, sowie die neuen C OE Ger 1), M. 1 Vio S Ubtr bie Sinsen_ Ver Staats - Anleihe von 1854 für denselben Zeitraum nebs Talons werden vom 4. Juni d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst , Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, Vormittags von O bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn - und Feiertage und der Kassen-Revisionstage, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst in Empfang genommen oder durh die Regierungs - Haupt - Kassen bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die alten Talons mit einem Verzeichnisse, zu welhem Formulare bei der ge- dachten Kontrolle und in Hamburg bei dem preußischen Ober- Postamte unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch cinen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeihniß nur einfach, dagegen is Lehteres von denen, welche eine schriftliche Bescheinigung Über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. Jn leßterem Falle erhalten die Ein- reicher das ne Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen ofort zurück. sol Die Marke oder Empfangsbescheinigung is bei der Ausreichung der neuen Coupons zurüczugeben.

In Schriftwechsel kann si Staatspapiere nicht einlassen.

Wer die Coupons durch eine Regierungs - Haupt - Kasse beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureihen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs - Be- scheinigung versehen sogleih zurückgegeben, und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver- zeichnissen sind bei den Regierungs-Haupt-Kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen selbs bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Ta- lons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Dokumente an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine Regierungs-Haupt- kasse mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die Beförderung der Talons oder der Schuldverschreibungen an die Regierungs-Haupt-Kassen (nicht an die Kontrolle der Staats- papiere) erfolgt durch die Post bis zum 1. Mai 1867 portofrei, e a a Couverte bemerkt ist:

»Talons (bezw. Schuldverschreibungen) der Staats - Anleihe von 1850 (resp.- 1852 oder 1854) zum Empfange neu

Barth Thlr. P pfang er Coupons.

it dem 1. Mai 1867 hört die Portofreibeit sowohl für di

Sendungen als auch für die A O und A t auf.

Für solche Sendungen, welche von Orten eingehen oder na Orten beftimmt sind, welche außerhalb des A Bib irea, aber innerhalb des deutschen Postvereinsgebietes liegen, kann eine “via von Porto nah den Vereinsbestimmungen nit statt- nden.

Berlin, den 8, Mai 1866.

Die WSontroule der

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell, Gamet. Löwe. Meinedcke.

4

76

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der König begaben Allerhöchsih um 95 Uhr mittelst Extrazuges nah Potsdam, woselbst nach dem Gottesdienst in der Garnisonfirhe die Parade des Garde-Jäger-Bataillons , Lehr-Jnfanterie-Bataillons und der Unteroffizier - Shule und darauf Dejeuner im Schloß stattfand. Das Militair-Kabinet hatte demnächst Vortrag.

Se. Majestät der König fuhren zur Tafel nah dem Neuen Palais zu den Kronprinzlichen Herrschasten und machten auf dem Wege dorthin bei dem Geheimen Kabinets-Rath JUaire einen Kran- kenbesuch. Nach dem Diner verweilten Allerhöchstdieselben kurze Zeit e Fus Babelsberg und kehrten mit dem Z5-Uhrzuge nach Berlin zurü.

14. Mai. Se. Majesiät der König empfingen heute Morgen Allergnädigst Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert behufs Höchstdessen Rückmeldung von Reisen.

Das Civpvilkabinet und der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs- Rath Costenoble hatten Vortrag bei Sr. Majestät, so wie auch das Militairkabinet und der Chef des Generalstabes der Armee.

Schieswig-Holstein. Aus Rendsburg, 12. Mai, wird der »Wes. Ztg.« telegraphisch gemeldet: Auf dem Neuwerker iFestungs- walle sind Posten ausgestellt; auch hat eine Besichtigung des neuen Holsteiner Thores behufs dessen Schließung stattgefunden. Die Wachen sind verstärkt.

Baden. Karlruhe, 11. Mai. Jn der beutigen Sißgung der Zweiten Kammer hat der Präsident des Kriegs-Ministeriums, General-Lieutenant Ludwig, folgende Vorlage gemacht :

Friedrich von Gottes Gnaden 2c. Wir beauftragen hiermit den Prä- sidenten Unserers Kriegs - Ministeriums , General-Lieutenant Ludwig, bei Unseren getreuen Ständen, zunächst der Zweiten Kammer, zur Beistellung von 1400 Militairdienst-Pferden, nämlich 600 Reit- und 800 Zugpferden, so wie zur Bestreitung der zu deren Unterkunft, Verpflegung und Wartung auf die Dauer von acht Monaten erforderlichen Kosten einen nah dem an- liegenden Voranschlage berechneten außerordentlichen Kredit von 1,070,800 Fl. in Anforderung zu bringen. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats- Ministerium, 10. Mai 1866. Friedrich.

_ Vayern. München, 10. Mai. (N. C.) Einem Kriegs- ministerialbefehl zufolge muß die Einübung der neueinberufenen Mannschaft , der 450 Mann per Regiment aus den bisherigen Un- montirt-Assentirten , möglichst rasch vollzogen werden , vermuthlich weil dann eine weitere Anzahl neurer Mannschaft zum Waffendienst zu berufen ist, ‘for | 8 __ Oesterreich. Wien, 12. Mai. Die »Wien. Ztg.« bringt eine offizióse Mittheilung, in Betreff des Mangels an Scheidemünze, worin es heißt:

Das rapide Steigen des Silbercourses hat unter Andern auch die

nnangenehme Folge, daß die beliebte Silberscheidemünze à 10 Kr. s. W.

(Silbersechser) aus dem Verkehre zu schwinden beginnt. Es werden viel-

fältige Klagen laut, die kleine Agiotage beschäftige sih mit dem Verkaufe

der Silbersechser, in einigen Grenzprovinzen sind bereits Stockungen im

Kleinverkehre eingetreten, selbst in Wien hat es der Scheidemünze wegen

hon Anstände gegeben und es heißt sogar, daß hie und da Noten zu

einem Gulden in vier Theile zerstükt werden, um in ihren Theilbeträgen als Surrogate der kleinen Münze zu dienen. Auf künstliche Weise lassen sich die Silbersechser bei einem hohen Silberagio allerdings im Verkehre nicht halten, da, wie frühere Erfahrungen lehren , sowohl Ausfuhr- als

Verkaufsverbote in derlei Fällen sich als erfolglos erweisen, aber es muß

entschieden in Abrede gestellt werden, daß durch die Abnahme der Circu-

tion der Silberscchser resp. 10 Kr.-Stüke ein effektiver Mangel an Scheide- münze überhaupt eingetreten sei oder in der nächsten Zeit eintreten werde.

Zur Zeit, als die Silbersechser ganz aus dem Verkehre verschwunden waren,

haben 12 Mill. Gulden in Münzscheinen à 10 Kr. nebst den damals vor-

handenen Kupfermünzen dem Bedarf an Scheidemünze in der ganzen

Monarchie volllommen genügt, seither ist fortwährend neue Kupfermünze

ausgeprägt worden, und befinden sich von der Gesammtsumme der vor-

handenen Kupfermünzen per 10 Millionen Gulden fast vier Zehntel, d. i

3,800,000 Fl. in den landesfürstlichen Hauptkassen, wo sie bis in die

neueste Zeit todt liegen bleiben mußten, weil der Umlauf mit Scheide-

münzen übersättigt war. Das Nächstliegende ist nun, daß diese

3,800,000 Fl. in _Kupfermünze aus! den landesfürstiichen Kassen

dem Verkehre zugeführt werden, und hat das Finanz-Ministerium

diesfalls die erforderlichen Vorkehrungen bereits dahin getroffen, daß allerorts die Auswechselung der Scheidemünze gegen Bank- und und Staatsnoten, allenfalls auch mit Jntervenirung ‘der Gemeindevor- stehungen angeordnet wird. Nicht minder is auch die Auswechslung der in Kassen noch erliegenden Silbersechser (10 Kr.-Stücke) gegen Noten na wie vor gestattet. Endlich haben die Staatskassen noch einen Vorrath von beiläufig 2 Millionen Gulden in Münzscheinen à 10 Kr. zur Ver- fügung, weiche im Falle eines dringenden Bedarfes anstandslos heraut- gegeben werden können, da die Finanz-Verwaltung Kraft des Gesehes

vom 17, Novbr. 1863 ermächtigt ist, Münzscheine bis zum Betrage von 4

Millionen Gulden im Umlaufe zu halten, und nach den leßten Nachweisungen

von diesen Geldzeichen nur der Betrag von ungefähr 2 Millionen Gulden

in effectiver Circulation sich befindet. Durch diese verschiedenen Mittel wird der reelle Bedarf des Publikums an Scheidemünze für längere Zeit und jedenfalls für so lange gedeckt sein, bis die Finanzverwaltung durch eine gesteigerte Ausprägung der Kupfermünzen oder durch weitere im gesehlihen Wege zu treffende Maßnahmen, hin-

fihtlih deren die Verhandlungen bereits eingeleitet sind, für

das Verkehrsbedürfniß in umfassender Weise gesorgt h 13. Mai. Die »Wiener Zeitung« publizirt in ibrem amt- lichen Theile einen Erlaß des Finanzministeriums vom 12. d. M.,

wodurch zur Sicherstellung des Verpflegungsbedarfes der Armee die |

Ausfuhr von Getreide über die Landesgrenze gegen den Zollverein und die Schweiz verboten wird.

Wiens und Nieder-Oesterreichs unter der Aufschrift: »Das Vaterland

ruft«, welcher zu freiwilligen Gaben auffordert, »um die Wehrkraft |

des Reiches durch Errichtung von Freiwilligencorps« zu stärken«. Prag, 11. Madai. (W. Ztg.) Der Deputation des Turnvereins „Sofkol«, welche dem Statthaltereileiter Grafen Lazans8fky gestern die Bitte um Bewilligung der Vornahme militairischer Uebungen vortrug, wurde vom Herrn Stäatthaltereileiter erwiedert: Der loyale Sinn der Be-

Frage , ob Krieg oder Frieden , noch nicht zum Abschlusse gelangt, folglich die Bildung von Freiwilligencorps noch Zukunstsäsache. Die ferner vor-

gen liegenden Gegenftand, Graf Lazansky sei daher, obschon er die loyale

nehmigung ermächtigt. ' / Lemberg, 8 Mai. Gestern und heute, wird der »Ostsee-

Zeitung» geschrieben, verließen unsere Stadt die lehten Truppen- Theile der bisherigen Garnison. Gestern gingen - die drei Ba-

j 8 Regiments »Schmerling«, heute das dritte Bataillon | N i: taillone Les, Ms G L Í | Umständen 12 pCt. werden.

des Regiments »Steiningen« ab. Der nächste Bestimmungsort dieser mit Extrazügen beförderten Truppentheile ist Krakau, von wo sie nach der schlesischen Grenze dirigirt werden sollen. Täglich 1er- den in der Regel zwei bis drei Batterieen nach Krakau abgeschickt. Dies war auch gestern und heute der Fall. Ungeachtet die ganze bisherige Garnison uns verlassen hat, so ist Lemberg dennoch mit Militair überfüllt und gleiht vollständig einem Kriegslager. Es sind hier gegenwärtig 16 vierte Bataillone in der Bildung begriffen, von denen der größte Theil hier als Garnison verbleiben wird. Die Privat-Quartiere und Kasernen waren in diesen Tagen so sehr mit Urlaubern uud Reservisten überfüllt, daß ein Theil derselben des Nachts unter freiem Himmel bivouakiren mußte. Heute reiste der hier in Garnison stehende General der Kavallerie Prinz von Holstein, Bruder des Königs von Dänemark, einem Kaiserlichen Rufe folgend, nah Wien ab. Wie man hört, soll ibm ein bedeu- tendes Kommando in Böhmen anvertraut werden.

Großbritaunien und Jrland. London, 11. Mai. In der gestrigen Sihung des Unterhauses erwiederte auf eine An- frage von Sir Rob. Peel der Minister des Junnern (Sir G. Grey), daß die Regierung sih an Sir Rod. Murchison gewandt habe, um zu erfah- ren, es nicht durch die Beihülfe der geologischen Gesellschaft möglich wäre , zuverlässige statistishe Data über die Ausdehnung der englischen

Steinkoblenlager und des Kohlenverbrauchs zu sammeln, Die Antwort Sir Rod. Murchison's sei günstig ausgefallen. Der Attorney-General

beantragt die zweite Lesung einer Bill zur Amendirung dex Bankeruttge- seße. Indem er die Veränderungen skizzirt - die im Lauf der Zeiten im Bankerottsystem stattgefunden haben, geht er bis auf die Regierung Hein- ris des Achten zurück, unter der auf betrügerisches Schuldenmachen noch der Pranger nebst Ohrenabschneiden stand. Die vorgelegte Maßregel be- zweckt die meisten von den Sonderausschüssen von 1864 und 1865 ertheil- ten Rathschläge auszuführen , unter Anderem die Schuldenhaft ganz abzu- schaffen. Auch bestimmt sie, daß es keinem Schuldner freistehen soll, sih ex mero motu banferott zu erklären; diese Erklärung soll ganz dem Urtheil der Majorität der Gläubiger anheimgestellt bleiben. Die meisten Mitglieder, die über den Antrag das Wort ergreifen, halten dafür, daß die etwa er- forderlichen Modificationen der Maßregel im Comité vorgenommen 1ver- den könnten, und so erfolgt die zweite Lesung.

12, Mat. Am Untoroause fragte gestern Disraeliy ob etwas Wahres an dem in der City verbreiteten Gerüchte sei, daß die Regierung die Bank Charter Act d. h. die Akte, durch welche die Notenausgabe der Bank geregelt wird gelockert oder zeitweilig suspendirt habe. Der Schatkanzler antwortet verneinend. Bis jeht sei wegen der in der Ge- {äftswelt herrschenden Zustände kein Entschluß gefaßt worden, und bis vor zwei ein halb Stunden sei ihm nichts, was einer Vorstellung ähnlich wäre, aus der City zugekommen. Aber im Laufe des Nachmittags habe- er von einflußreihen Personen aus der Handelswelt Mittheilungen und Gesuche erhalten, habe auch viele der bedeutendsten Londoner Banquiers ge- sprochen und stehe jet auf dem Punkte, eine Deputation von den Gesfell- \haftsbanken zu empfangen. Nach Allem, was ihm gemeldet worden, sei in der City eine Klemme und Panik ausgebrochen, wie sich ihrer der älteste Geschäftsmann nicht erinnern könne, und man habe ihm nahe gelegt, daß die Regierung in einer oder der andern Weise Erleichterung schaffen sollte. Bis zu diesem Augenbli habe er nicht Zeit gehabt, die seit einer Woche in der Bankreserve, diesem Barometer der Geldiwelt, vorgekommenen Schwankungen zu vergleichen, allein er glaube nicht, daß die Bank um Entbindung von der Charter Act ansuchen werde. Jeden- falls denke die Regierung zu thun, was möglich und erforderlich sei, Nach Mitternacht erklärt der Schhahkanzler, der mittlerweile mit einfluß- reichen Deputationen aus der City konferirt hat, daß die an ihn gelang- ten Gesuche do dringender seien, als er erwartet hatte. Jm Laufe des Tages hätten die Direktoren Accomodation im Betrage von 4,000,000 Pfd. St. gegeben und dadurch ihre Reserve von ungefähr 6,000,000 Pfd. St. auf 3,000,000 Pfd. St. reduzirt. Ein solcher Stand der Dinge erheische das Einschreiten der Regierung; er habe daher mit seinen Kollegen Rath gepflogen

haben wird. | | Schreiben zu richten, mit dex Versicherung, daß, wenn sie in Folge der noth- | wendigen Vorschüsse und Escomptirungen sich zu einer die

1577

| und das Resultat sei der Entschluß, an den Gouverneur und Vice-Gouver-

r Dee Uunddreißig Karten u  i j

völkerung Böhmens erwecke Allerhöchsten Orts Befriedigung; jedoch sei die | 91g nd Pline Agen 2, IeI) | tische Kapitel über Cäsars Vorgehen an. bringt Bruchstücke aus diesen politischen Kapiteln.

Bitte betreffe einen außerhalb der statutarischen Vereinsbestimmun- | *", E y 9 Ge y R Ma Y | mit dem Uebergange über den Rubikon im Jahre 705.

Tendenz des beabsichtigten Unternehmens anerkenne, doch nicht zu dessen Gc- |

neur der Bank ein nach dem Vorgang von 1847 und 1857 abzufassendes

renzen der

Bank Charter Act übersteigenden Notenemittirung gezwungen schen sollten, die Regierung sofort Schritte thun werde, um das Parlament zur Santioni-

| rung eines solchen Abgehens von der Acte zu vermögen. Hoffentlih werde _— Dieselbe Zeitung bringt einen Aufruf des Grafen Collo- eine Maßregel dieser Art nicht verfehlen, die allgemeine Unruhe zu beschwich-

redo-Mansfeld und des Dr. Andr. Zelinka an die Bewohner | des Landes entsprungen sei.

tigen, um so mehr, als die Panik aus keiner Unsolidität im Geschäftsbetrieb

__ Frankreich. Paris, 11. Mai. Der zweite Theil der Histoire de Jules César vom Kaiser Napoleon ist erschienen. Der »Constitutionnel« bringt bereits Auszüge und Znhalts - Angaben. Der Kaiser schildert in diesem Bande den Krieg in Gallien und giebt zu Cäsars Darstellung Aufschlüsse und Kommentare. Zwei- r Den Schilderun- gen über Geographie und Topographie des Landes reihen sich poli- Der »Constitutionnel« Der Band endet

A talien. Der von der Kammer der Scialoja’shen Vorlage

| substituirte Geseyvorschlag läßt si, der »Köln. Ztg.« zufolge, nah

verläßlichen Angaben , in Folgendem resumiren: Erhebung einer 8proz. Einfommensteuer mit der Befugniß, den Kommunen einen Quschlag von 50 Cts. aufzuerlegen, so daß aus jenen 8 pCt. unter Die Rentesteuer und die Auflage auf die anderen zinsentragenden Staatspapiere soll durch Rücfhaltung der Interessen erhoben werden. Den Kommunen soll erlaubt sein, eine Miethsteuer von 4 bis 10 pCt. zu erheben. Zugleich wird eine Wagen- und Dienstbotensteuer ausgeschrieben. {Für lehtere beläuft sich der Betrag auf 6 Fr. pro Domestiken. Die Douane - Abgaben für gewisse Artikel erfahren Aenderungen. So ist die Weinsteuer

‘auf § Fr. pro Hektoliter und die Kaffeesteuer auf 50 Fr. pro

100 Kilogramme zu bringen. Die Eisentarife sind gleihfalls zu modifiziren. Der metrische Centner Salz wird mit 60 Fr. belastet. Schließlich wird eine interne Verzehrssteuer auf Fische, Fleis, Mehl und Reis eingerichtet, die je nach der Bevölkerungszahl der Gemein- den in vier Klassen zerfällt. Am meisten Widerstand von all diesen Vorschlägen wird jedenfalls der einer Rentensteuer finden.

Die »Gazzetta Ufficiale« vom 9. Mai bringt das vom 6. Mai datirte, aus 12 Artikeln bestehende Königliche Dekret über die Frei- corps. Die Hauptbestimmungen sind folgende:

Die Bildung italienischer Freicorps zur Cooperirung mit dex regulären Armee i} bestätigt und General Garibaldi zum Befehlshaber dieser Frei- willigen ernannt (Art. 1); die Freiwilligen erhalten die Nationalfahne und {wören dem König und den Staatsgesezen Treue (Art. 2); zugelassen werden nur Solche, die keine Verpflichtung gegen die Militair - Aushebung haben; wer zur Altersklasse von 1845 oder zu noch älteren Klassen gehört, kann nur gegen Vorzeigung eines Abschiedes oder Scheineë;, daß er der Dienstpflicht genügt habe, zugelassen werden; Angehörige der regulairen Armee bedürfen (Art. 4) der besonderen ministeriellen Erlaubniß zum Eintritt in Freicorps; die Offiziere der Freicorps (Art. 5) erhalten eine ministerielle »„Kommission«; ihre Anciennetät und ihr Avancirungs-Modus wird durch besondere Jnstructionen geordnet; die Gemeinen verpflichten sich auf ein Jahr (Art. 6); die Offiziere sind in Trafktament, Ehren und Vor- theilen denen der regulairen Armee gleich gestellt und dem Kriegs - Kodex wie den übrigen Gesehen über Subordination und Disziplin unterworfen, wie (Art. 8) zu den Pensionen berechtigt; es werden »für den Moment« 90 Bataillone errichtet (Art. 9); die Freicorps können zu jeder Zeit, wenn es die Regierung nöthig hält, aufgelöst werden (Art. 13), in diesem Falle erhalten die Verabschiedeten eine Gratification, die einer halb» oder ganz- jährigen Löhnung, je nach den geleisteten Dienften, gleichkommt.

Türkei. Aus Konstantinopel, 2. Mai, wird über Mar- seille gemeldet: »Mehemed Ruschdi Pascha, der 1861 1263 Kriegs- Minister war, is wieder ins Ministerium eingetreten und zum Vrás- sidenten des Staats- und Justizraths an Kiamil Pascha's Stelle er- nannt worden. Syrien isst ruhig. Der heute hier eingetroffene Vice-König von Aegypten gedenkt drei Wochen zu verweilen. :

Aus Konstantinopel, 9. Mai; wird telegraphirt, daß die Kompletirung sämmtlicher Regimenter der Armee und die Einziehung von 12,000 Mann Reserven angeordnet worden set.

Rußland und Polen. Sit. Vetersburg, 11. Malt. Die neueste Nummer der Geseßsammlung veröffentlicht folgenden Senatsbefehl vom 7. Mai: .

Denjenigen Gutsbesizern polnischer Herkunft in den westlichen Gou- vernements, welche nah Veröffentlihung gegenwärtiger Verordnung ihre Güter definitiv an Personen nichtpelnischer Herkunft verkaufen, [nd die Losfaufsdarlehen für das Bauernland auf der gemeinsamen Grundlage des Reglements über den Loskauf und des am 27. Juni 1862 Allerÿ. bestätigten Gutachtens des Reichsraths über die Ausdehnung des Losfaufs auf die Güter mit Arbeitsleistung auszuzahlen, d. ÿ. in: I pCE Bant® billeten und in Loskaufsscheinen und in 34 pEt, ununterörochen Zinsen tragenden Scheinen.

Kon in, 6b. Mai. sogenannte Ofiara abgeschafft nach Lage und Ertragsfähigkeit d die das Maximum von 15 Ko

|_ Oktober wird die

(Pos. Ztg.) Vom

und eine gleichmäßige Grundsteuer er Grundstücke eingeführt werden; eken 5 Sgr. —- pro Kulmer

{Mi