1866 / 114 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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walters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters ab- |

zugeben. j : Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren

oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände bis zum 14. Juni e. einschließli

dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- \chuldners baben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[1506] Königliches Kreisgericht zu Elbing. Erste Abtheilung, den 14. Mai 1866, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adolph Kuß hier is der fkauf- männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 14. Mai e. festgeseßt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse is der Justizrath Romahn bierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 26. Mai c., Vormittags 115 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 10 des Gericht8gebäudes vor dem gericht- lichen Kommissar, Herrn Gerichtsrath Heßner, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 26. Juni c. eins ließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besit befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[1497] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgerichts - Deputation zu Tiegenhof, den 14. Mai 1866, Nachmittags 6 Uhr.

Ueber das Vermögen des biesigen Handelsmanns Louis Hoffmann ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Jablungs-Einstellung auf den 10. April er. festgeseßt.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts-Anwalt Boie bierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefor- dert, in dem

auf den 24. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungs8zimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht- lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts «Rath Hartmann , anberaumten Ter- mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung eines definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besi der Gegenstände bis zum 1. Juni er. einschließli ch dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon- furémafÆ abzulicfern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandftücken uns Anzeige zu machen.

[1491] Bekanntmachun g.

Das erbschaftliche Liguidations-Verfahren über den Nacblaß des Kauf- manns Moses Abraham Behrend zu Coerlin is beendigt.

Belgard, den 1. Mai 1866.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtbeilung. [1502 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Gastwirths August Jüch und dessen Ehefrau Emma , geb. Kollath, bier ist zur Verhandlung und BesGlußfassung über einen Akkord Termin

auf den 5. Juni d. J., Nachmittags 4 Uhr,

in unserem Gerichtslokal Terminszimmer Nr. I], vor dem unterzeichneten |

Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem

Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zuge- |

lassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder

ein BVorret, noch ein Hypothekenrecht , Pfandrecht oder anderes Abson- | derungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Be- |

\{lußfassung über den Akkord berechtigen. Greifenberg i. P., den 11. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. E Der Kommissar des Konkurses. [1489] Aufforderung der Konkursgläubiger.

_ azn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph | Fürstenau, in Firma Rud. Fürstenau zu Pyrig, werden alle dieje- | nigen, welGe ihre Ansprüche noch nit angemeldet haben, hierdurch aufge- |

fordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dafür verlangten Borre ot chtébängig cht, mit dem

bd us córitis oder zu Deoiot d, J. einschließlich

de L RE O A. e h J. vié zum Ablauf der zweiten Frist an- in unserem “Peshäftblotal, Termin g 1 g e Vas 'Ronimiflar, e aggr pet Ea, Zum Erscheinen in diesem Termine De Ges anem ia Dik / welchze ihre Forderungen innerhalb einer

rotofoll anzumelden, und ist zur Prüfung |

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß

hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn, E haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten E bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be

kfanntschaft fehlt, wird der Justizrath Kühn zum Sachwalter vorgeschlagen, Pyriß, den 7. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. V. Deputation.

| [1494] Aufforderung der Konkursgläubiger,

wenn nur cine Anmeldungsfrist festgeseßt wird. (Konkurs-Ordnung §§. 164, 165; Jnstr. §§. 2, 22.)

Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Loebel Horrwig zu Ober-Glogau werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht

bis zum b. Juni 1866 einschließli ch bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 13. Juni 1866, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath von Kunowski, im Terminszimmer Nr. 4 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

eder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn- siÿ hat, muß bei dec Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Otte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz-Räthe Hirschberg und Raiser und Rechtsanwalt Wier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Neustadt O. S, den 8. Mai 1866.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[1483] Not wen Laer Berra, Königliche Kreisgerichts - Kommission zu Mewe, den 11, Mai 1866.

Das der verebelichten Radtke, Friederike, geb. Groddeck, gehörige Grund- stü, Klein-Falkenau Nr. 13, abgeschäßt auf 5325 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll am 23. November 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. L:

Folgende dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger, als:

der Hauskneht Johann Hoffmann , früher in Marienwerder,

der Rentier August Lenz, früher in Riesenwalde, werden hierzu öffentlich vorgeladen. _ Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lihtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. : :

[1502] | Beéetanunntmawung. Der am 25. Mai d. J, Vormittags 117 Uhr, Behufs Verkauf des Ritterguts Neu - Jugelow nebst den Gutsantheilen Alt - Jugelow A. und B. mit Zubehör, anstehende Bietungstermin wird hierdurch aufgehoben, Stolp, den 8. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[1503] Ml Wen Bea wf

Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung zu Stolp.

Das dem Rittergutsbesiger Julius Titus Livius und dessen Ehegattin Laura Câcilie, geb. v. Gersdorf, gehörige Rittergut Neu-Jugelow und die Gutsantheile Alt-Jugelow A. und B nebst Zubehör, im Hypothekenbuch Band 3 Seite 125 und Band 7 Seite 1 und 73 verzeichnet, landschaftlich geshägt auf 90,372 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf., sollen

am 14. Dezember 1866, Vormittags 112 Uhr,

“an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. s

Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufs-Bedingungen sind in unserem Prozeß-Bureau [. b einzusehen. l ___ Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger resp. deren Erben, als : a) der Hofshuhmacher Meyer in Berlin, modo dessen Erben, | b) die Kaufmann C. F. Wolfschen Erben in Danzig, namentlich: die verwittwete Kaufmann Wolf, Friederike Henriette, geb. Remus, und deren Tochter Maria Friedericke Wolf, geb. Wolf, zu Danzig, c) der Doktor der Medizin Goebel, früher in Danzig,

werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich geladen.

Stolp, den 8. Mai 1866.

| [813] O effentlihe Vorladung.

Der Kämmerer Schmolke zu Schloppe hat gegen den Lieutenant a. D. Egmund von Treskow aus einem von W. Schmolke auf ihn gezogenen, am 25. Januar 1865 fälligen Wechsel vom 17. Oktober 1864 über 250 Thlr. A area f L y

Die Klage isst eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Verklagten unbekannt is, so wird dieser hierdurch öffentl A in dem Tie Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 3. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr,

| vor der unterzeihneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden-

straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage ju beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen , keine Rücksicht genommen werden kann.

__ Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä-

Beilage

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben E | und ihrer Anlagen beizufügen, Y

1611 Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Me 114.

Donnerstag 17. Mai

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gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den

Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus- -

gesprochen werden. Berlin, den 14. März 1866. Königliches Stadtgericht. Dno für Civilsachen. Prozeß - Deputation 11.

[821] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Josef Landau zu Breslau hat wider den Kaufmann Louis Stangen, zuleyt in Berlin wohnhaft, aus den beiden von dem Lehte- ren acceptirten, von J, Landau unter dem 25. Juli 1865 und 7. August 1865 über resp. 100 Thlr. und 35 Thlr. ausgestellten Prima-Wechseln auf Qahblung der Restsumme von 79 Thlr. 5 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen von À9 Thlr. 5 Sgr. seit dem 26. Oktober 1865 und von 30 Thlr. seit dem 7. November 1865, 1 Thlr. 5 Sgr. Protesikosten und 5 pCt. Provision mit 8 Sgr. die Wechselklage angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Kauf- manns Louis Stangen unbekannt ist, so wird dieser hierdurh öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver- handlung der Sache auf

den 13. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Anträg des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nah daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 16. März 1866.

Königliches Stadtgericht. E für Civilsachen. Prozeß - Deputation 11.

[818] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Louis Landsberger zu Berlin, vertreten durch den Rechts-Anwalt Simson ebendaselbst, hat

wider

den pensionirten Königlichen Opernsänger Theodor Formes, zur Zeit an- geblih in Amerika reisend, eine Klage auf Zahlung von 98 Thaler mit Zinsen zu 6 pCt. vom 31. Oktober 1865, 80 Thaler mit Zinsen zu 6 pCt. vom 30. November 1865, 80 Thaler mit Zinsen zu 6 pCt. vom 31. De-

zember 1865, 9 Thaler 9 Silbergroschen 6 Pfennige mit 6 pCt. Zinsen |

vom Tage der Klage - Jnsinuation und Erstattung der Prozeßkosten hier angestellt.

Die Klage is eingeleitet, und da der jeyige Anfenthalt des Verklagten 2c. Formes unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlih aufgefordert,

in dem zur Klaebeantwortung auf den 27. September 1866, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Gerichts - Assessor Hesse, im Stadtgerichts - Gebäude, |

Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 37, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen ,” die Klage zu beantworten , etwaige Einwendungen

und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen und | die Beweismittel bestimmt anzugeben. Urkunden sind im Original oder in | Abschrift einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen |

beruhen, keine Rüdsicht genommen werden kann. S 7 Es steht dem Verklagten frei, statt in dem Termine zu erscheinen, \chon vor oder in demselben eine schriftliche Klagebeantwortung einzureichen.

falls sie für nicht angebracht erachtet wird.

Verklagter kann sich auch durch einen bei dem unterzeichneten Gerichte | zur Praxis befugten Rechts-Anwalt oder dur einen anderen gesehlich zu- | lässigen Bevollmächtigten vertreten lassen, doch muß derselbe seinen Auftrag | späteftens im Termine dur Vollmacht oder Schreiben nachweisen, widrigen- |

falls angenommen wird, daß Niemand für Verklagten erschienen ist.

Eine Verlegung des Termins findet ohne Zustimmung des Klägers nur | einmal und auch in diesem Falle nur dann statt; wenn entweder -Gründe dazu in der Sache selbs liegen oder die angeführten Hinderungs-Ursachen |

bescheinigt sind.

Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, oder geht eine |

solche schriftlihe Beantwortung nicht ein, so werden die in der Klage an-

geführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contu- | maciam für zugestanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nah |

daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 3. März 1866. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation IV.

{1498] Publican d m,

Der Kaufmann August Westphal aus Tilsit und das Fräulein Johanna |

Pottoff; Lehteres im Beistande ihres Vaters, des Stadt-Secretairs Johann Pottoff in Tilsit, haben mittelst gerichtlichen Vertrages vom 15. Februar d. J. die an ihrem hier zu nehmenden Wohnsiße stattfindende Gemeinschaft der Güter und des Eriverbes in ihrèr künftigen Ehe, mit der Bestimmung ausgeschlossen, daß das Vermögen der Braut während der Ehe die Eigen- \chaft des Vorbehaltenen haben soll.

Roefsel, den 23. Februar 1866.

Königliches Kreisgericht. Il. Abtheilung.

[1499] F RULL Ad O

Der Kaufmann Friedrich Carl Moriy Presting und das Fräulein Anna Amalie Jda Greuda von hier, Lehtere im Beistande ihres Bruders, des Tribunals-Referendarius Rudolph Greuda, haben vor Eingehung ihrer Ehe für die Dauer derselben die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes durch Vertrag vom 26. April d. Js, dergestalt ausgeschlossen, daß das gegen- wärtige, sowie das noch zu erwerbende Vermögen der Braut die Eigenschaft des vorbehaltenen Vermögens haben soll.

Rössel, den 27. April 1866.

Königliches Kreisgericht. 11, Abtheilung.

Berkfäufe, BVervacHtungen, Submissionen 2c. [1418] S

T h û r; 1-091.) ch2. G14, mP a h n.

Am Mittwoch, den 30. d. Mts,, Vormittags: von 8 Uhr ab, sollen die seit längerer Zeit auf den Güterböden und in den Gepäck- räumen unserer Stationen herrenlos lagernden Güter gegen gleich baare Zahlung öffentlih versteigert werden.

Wir machen dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt, daß das spezielle Verzeichniß der einzelnen Gegenstände bei hiesiger Bahnhofs-Jn- spection eingesehen werden kann und daß bei derselben auch etwaige Eigen- thums-Ansprüche vor Beginn des Verkaufstermins geltend zu machen sind, Aufmerksam machen wir besonders auf

1 Pack Säcke,

1 Kiste mit 15 Tafeln. Blech,

1 lederne defekte Wagendecke,

1 Mühl\tein,

1 Faß Wein,

ca. 640 Stúück Wagen- und Vorlegeschlösser

und verschiedene Matérialwaaren. Außerdem kommen gleichzeitig in dieser Auction bei unserer Betriebs-

| Materialien-Verwaltung angesammelte Rückstände zum Verkauf, als:

20 Ctr. verkupferte Thonzellen, ) 20 Ctr. verbrauchte Telegraphen-Papierstreifen, 5 Ctr. Embhallagen, 1 Partie leere Oelfässer, 1 desgl. alte Schwellenhobel, Erfurt, den 2. Mai 1866. Die Dircction der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

[1495] Bekann t m.a:ch-U ü. g. Die Lieferung von circa 42 Klftr. Eichen-Kloben-Borkholz, 60 Klftr, Kiefern-Klobenholz und 100 Klstr. Torf , soll im Wege der Submission vergeben werden. Lieferungsgebote mit der Aufschrift »Holz- resp. Torflieferung« sind

| versiegelt bis zum 24sten d. Mts., Vormittags 12 Uhr, im Amts- | lokale, Heiligegeiststr. Nr. 5/6, woselbst die Bedingungen in den Vormittags-

Diese muß jedoch von einem Rechts-Anwalt unterzeichnet sein, widrigen- | stunden von 9 bis 1 Uhr zur Einsicht bereit liegen, abzugeben.

Berlin , den 15. Mai 1866. Oekonomie - Verwaltung

des Königlichen Joachimsthalshen Gymnafiums.

[1421] Bekanntmachung. Die Lieferung von circa.

14 Klaftern Kalkbausteinen,

26 Mille Rathenower Mauersteinen,

33: Mille: Birkenwerderschen Verblendsteinen,

670 Kubikfuß gebranntem ungelöschten Kalk,

28 Schachtruthen Mauersand, d a Y für die hiesigen Fortificationsbauten pro 1866 sol im Wege der Submission, mit Vorbehalt: der Auswahl unter den Submittenteny vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen sind im Fortifications-Büreau, Breitestraße Nr. 36 hierselbst, tägli in den Dienststunden. einzusehen, können auch gegen Erstattung der Copialien abschriftlih mitgetheilt werden. Unternehmer haben ihre Preisofferten für jeden der genannten Lieferungs - Gegenstände besonders mit Beifügung von drei Probeziegeln für jede Sorte und einer Probe des zu liefernden Mauerfandes, schriftlich, versiegelt und mit Angabe des betreffenden Lieferungsobjekts auf dem Couvert, portofrei bis zum 25. Mai er. hierher einzureichen, und wird denselben anheimgestellt, fich bei der an diesem Tage Vormittags 10 Uhr statifindenden Eröffnung der Preisofferten im hiesigen Fortifications-Büreau persönli einzufinden. Jn

| jeder Offerte muß ausdrücklich erklärt - sein, daß der Submittent für die

darin enthaltenen Anerbietungen vierzehn Tage - lang, vom Submissions- Termin ab. gerechnet, mit seinem ganzen Vermögen- zu - haften sich bereit erklärt und. kônnen Offerten, worin: diese Erklärung fehlt, überhaupt nicht berüffichtigt werden. Spandau, den 8. Mai 1866. E s Königliche Fortification,

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